Uneinig über Vorgaben zur Managervergütung
Ob und gegebenenfalls wie die Bezahlung von Managern gesetzlich begrenzt werden soll, ist weiterhin umstritten. Bei einer Anhörung des Rechtsausschusses zum Gesetzentwurf zur Angemessenheit der Vorstandsvergütung ( 16/12278) zeigten sich die Experten am Montag, dem 25. Mai 2009, uneinig über die vorgeschlagenen Änderungen. Der Ausschussentwurf sieht vor, dass die Bezüge eines Vorstandsmitglieds „in einem angemessenen Verhältnis zu den Aufgaben und Leistungen“ des Managers stehen und die Situation der Aktiengesellschaft berücksichtigen sollen. Leistungsorientierte Prämien sollen die nachhaltige Unternehmensentwicklung belohnen.
Prof. Wulf Goette, Vorsitzender Richter am
Bundesgerichtshof in Karlsruhe, mahnte die Abgeordneten, die
Spielräume des Aufsichtsrates bei der Vergütung von
Vorstandsmitgliedern nicht unnötig einzuengen.
Dietmar Hexel, Mitglied des Geschäftsführenden
DGB-Bundesvorstandes in Berlin, begrüßte die
vorgeschlagene „mehrjährige Bemessungsgrundlage“
für langfristige Boni. Er forderte jedoch, bei der Höhe
der Vorstandsgehälter auch das Entgeltgefüge innerhalb
des Unternehmens zu berücksichtigen.
"Vergütung nicht standardisierbar"
Dr. Heribert Hirte, Professor für Handels- und Wirtschaftsrecht an der Universität Hamburg, monierte, dass der Ausschussentwurf eine „übliche Vergütung“ für Manager vorschreibe. Dieser Formulierung liege die falsche Vorstellung zugrunde, die Vergütung eines Vorstandsmitglieds lasse sich nach Art einer Besoldungstabelle standardisieren, kritisierte Hirte.
Auch Dr. Marcus Lutter, Professor
am Zentrum für Europäisches Wirtschaftsrecht in Bonn,
mahnte, dass diese Formulierung zu einer
„Erhöhungsspirale“ führen könne und
deshalb „unbedingt gestrichen“ werden sollte.
"Verbot von Prämien möglich"
Der Münchner Rechtsanwalt Dr. Fritz Kempter vertrat die Ansicht, dass der Ausschussentwurf durch die Orientierung an einer mehrjährigen Bemessungsgrundlage zu einem Verbot von Prämien am Ende eines Geschäftsjahres führen könne.
Eine strikte Auslegung verbiete außerdem, für ein
Vorstandsmitglied ein Fixgehalt ohne variable Anteile festzulegen,
was für viele Unternehmen sinnvoll sei.
iste der geladenen Sachverständigen
- Dr. Bernhard Gause, Chefsyndikus des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft, Berlin
- Prof. Wulf Goette, Vorsitzender Richter am Bundesgerichtshof, Karlsruhe
- Dietmar Hexel, Mitglied des geschäftsführenden Bundesvorstands des Deutschen Gewerkschaftsbundes, Berlin
- Prof. Dr. Heribert Hirte LL. M., Fakultät für Rechtswissenschaft der Universität Hamburg
- Dr. Fritz Kempter, Rechtsanwalt, München
- Dr. Thomas Kremer, Mitglied des Vorstands des Rechtsausschusses des Bundesverbandes der Deutschen Industrie, Berlin
- Klaus-Peter Müller, Vorsitzender der Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex, c/o Commerzbank AG, Frankfurt am Main
- Prof. Dr. Gregor Thüsing LL. M., Institut für Arbeitsrecht und Recht der Sozialen Sicherheit, Bonn