Behinderte Kinder in den Regelschulen belassen
Der Ausschuss für Arbeit und Soziales beschäftigt sich am Montag, 29. Juni 2009, mit einer Forderung von Bündnis 90/Die Grünen, behinderte Kinder besser in den Unterricht der Regelschulen zu integrieren. Elf Sachverständige werden sich in einer einstündigen öffentlichen Anhörung mit dieser Forderung auseinandersetzen.
In ihrem Antrag (
16/11207) plädieren die Grünen
für ein Gesamtkonzept zur beruflichen Teilhabe behinderter
Menschen. Danach sollte die Regel der gemeinsame Unterricht von
behinderten und nicht behinderten Kindern sein und nicht die
automatische Einschulung in Förderschulen.
"Gegenseitiges Anerkennen von klein auf"
Nur das tägliche Erleben von "Anderssein" und die "Erprobung des gegenseitigen Anerkennens von klein auf" mache die spätere Anerkennung von Menschen mit Behinderungen und eine spätere Zusammenarbeit im Arbeitsleben zum Regelfall. Bund und Länder sollten daher Entwicklungspläne erarbeiten, heißt es in dem Antrag.
Aus Sicht der Fraktion werden immer noch zu wenige Menschen direkt
gefördert. Es dominierten direkte Finanztransfers von den
Rehabilitationsträgern zu den Institutionen beruflicher
Teilhabe. Der gestiegene Anspruch nach Selbstbestimmung und die
Stärkung eines Wahlrechts im Sinne echter Alternativen werde
dadurch "unterminiert", heißt es weiter.
Vorurteile der Arbeitgeber
Die Fraktion stellt auch einen großen Mangel an Arbeitsplätzen für Behinderte auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt fest. Zudem sähen sich Menschen mit Behinderungen sehr oft mit Vorurteilen von Seiten der Arbeitgeber konfrontiert. Beispielswiese werde ihnen ein geringeres Leistungsniveau unterstellt.
Darüber hinaus halten die Abgeordneten die Instrumente zur
Beschäftigungsförderung für unübersichtlich,
die Förderpolitik der Bundesagentur für Arbeit für
restriktiv und die Finanzierung arbeitsmarktpoltischer Instrumente
für problembehaftet.
Barrierefreie Arbeitsplätze
Gefordert wird unter anderem der Übergang von der Institutionen- hin zur Personenförderung, die Erweiterung der Angebotsstrukturen im Sinne eines Wunsch- und Wahlrechts, mehr barrierefreie Arbeitsplätze, mehr qualifizierte Ansprechpartner für Arbeitssuchende bei allen Trägern des zweiten Sozialgesetzbuches sowie ein persönliches Budget für berufliche Teilhabe.
Zeit: Montag, 29. Juni 2009, 13.00 bis 14.00 Uhr
Ort: Berlin,
Marie-Elisabeth-Lüders-Haus, Anhörungssal 3.101
Interessierte Besucher, die an den Anhörungen als
Zuhörer teilnehmen möchten, können sich beim
Sekretariat des Ausschusses (Telefon: 030/227-32487, Fax:
030/227-36030, E-Mail:
arbeitundsoziales@bundestag.de) unter Nennung
des Geburtsdatums und der Personalausweis- oder Reisepassnummer
anmelden.
Bild- und Tonberichterstatter werden gebeten, sich beim
Pressereferat (Telefon: 030/227-32929 oder 32924) anzumelden.
Liste der geladenen Sachverständigen
- Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände e.V. (BDA)
- Bundesagentur für Arbeit (BA)
- Bundesarbeitsgemeinschaft der Integrationsfirmen e.V. (BAGIF)
- Bundesarbeitsgemeinschaft der Integrationsämter und Hauptfürsorgestellen (BIH)
- Jürgen Dürrschmidt, Zwickau
- Marlies Kawohl, Bremen
- Andreas Bollmer, Plaidt
- Stefan Göthling, Kassel