Infrastruktur und Angebot der Bahn erhalten
Bündnis 90/Die Grünen und der Bundesrat wollen gesetzlich sicherstellen, dass die Qualität der Eisenbahninfrastruktur in Deutschland und das Fernverkehrsangebot der Bahn erhalten bleiben. Beide haben dazu Gesetzentwürfe vorgelegt, zu denen fünf Sachverständige am Mittwoch, 1. Juli 2009, in einer öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung Stellung nehmen werden. Es ist die voraussichtlich letzte Ausschusssitzung unter Leitung des zum Ende der Wahlperiode aus dem Bundestag ausscheidenden Abgeordneten Dr. Klaus Lippold (CDU/CSU).
Bündnis 90/Die Grünen (
16/9797) und der Bundesrat (
16/9903) wollen in ihren gleichlautenden
Gesetzentwürfen festschreiben, wie die Deutsche Bahn AG im
Falle einer Teilprivatisierung ihrer Verkehrs- und Logistiksparte
das Schienennetz instandhalten muss und dass die
Länderinteressen gewahrt bleiben. Außerdem soll
untersagt werden, "dass Fernverkehrsangebote eingestellt
werden".
"Schienenwege in nutzbarem Zustand erhalten"
Die Privatisierung einer Zwischenholding für Verkehr und Logistik berge "eine Reihe von Risiken für den Schienenverkehr und die Qualität der Infrastruktur, deren Beherrschung nur auf Grundlage eine eines Gesetzes möglich ist", heißt es in den Entwürfen.
Mit dem Gesetz sollen die Bahn und ihre Tochterunternehmen, die so
genannten Eisenbahninfrastrukturunternehmen und die Deutsche Bahn
Netz AG, verpflichtet werden, "die Schienenwege in einem
festgelegten uneingeschränkt nutzbaren Zustand zu
erhalten".
Jährlicher Netzustandsbericht
In einer zwischen Bahn und Bund zu schließenden Leistungs- und Finanzierungsvereinbarung sollen entsprechende "Qualitätsparameter" festgelegt werden. Um diese überprüfen zu können, soll die Bahn dem Bund jährlich einen Netzzustandsbericht vorlegen. Außerdem solle der Bund zum Beispiel mit Messfahrten kontrollieren, ob die Qualitätsparameter eingehalten werden.
Die Gesetzentwürfe sehen ferner Sanktionsmöglichkeiten
vor: Sollte die Bahn ihren gesetzlich festgeschriebenen
Verpflichtungen zur Instandhaltung des Schienennetzes oder zur
Aufrechterhaltung des Fernverkehrsangebots nicht nachkommen, "kann
der Bund seine jährliche Unterstützung (2,5 Milliarden
Euro) ganz oder teilweise zurückfordern", heißt es in
den Entwürfen.
Zeit: Mittwoch, 1. Juli 2009, 11.00 Uhr
Ort: Berlin, Paul-Löbe-Haus,
Sitzungssaal E 600
Interessierte Besucher, die an den Anhörungen als
Zuhörer teilnehmen möchten, können sich beim
Sekretariat des Ausschusses (Telefon: 030/227-32816, Fax:
030/227-30017, E-Mail:
verkehrsausschuss@bundestag.de) bis zum 2.
Dezember 2008 unter Nennung des Geburtsdatums und der
Personalausweis- oder Reisepassnummer anmelden.
Bild- und Tonberichterstatter werden gebeten, sich beim
Pressereferat (Telefon: 030/227-32929 oder 32924) anzumelden.
Liste der geladenen Sachverständigen
- Prof. Karl-Dieter Bodack, Fachhochschule Coburg
- Prof. Dr. Christian Böttger, Fachhochschule für Technik und Wirtschaft, Fachbereich Wirtschaftswissenschaften II
- Dirk Flege, Geschäftsführer "Allianz pro Schiene"
- Prof. Dr. Hubertus Gersdorf, Universität Rostock, Juristische Fakultät
- Hans Leister, Geschäftsführer, Keolis Deutschland GmbH & Co. KG