Im Bundestag notiert: Berechnung von Fluglärm
Berlin: (hib/AS) Über die Vorgaben für die Berechnung von Fluglärm gibt die Bundesregierung in einer Antwort ( 16/13711) Auskunft. Darin erläutert sie, welche akustischen und flugbetrieblichen Daten dabei herangezogen und wie die Messergebnisse ermittelt und ausgewertet werden. Die Fraktion Die Linke hatte sich in einer Kleinen Anfrage ( 16/13338) danach erkundigt, wie die durch zwei Gesetze ermittelten Lärmwerte zustande kommen, da diese Grundlage für Behörden und Gerichte bei Entscheidungen über Maßnahmen des aktiven und passiven Lärmschutzes seien.
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