BAföG kann nicht alle Einzelfälle berücksichtigen
Berlin: (hib/TEP/JOH) Das Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) kann nach Angaben der Bundesregierung nicht alle "Individualumstände Betroffener einzelfallabhängig berücksichtigen". Das schreibt die Regierung in ihrer Antwort ( 16/13774) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke ( 16/13544). Die Linksfraktion hatte danach gefragt, wie die Bundesregierung begründet, dass die Förderrichtlinien des BAföG die Pflege von kranken oder behinderten Eltern nicht "ausdrücklich als Grund zur Verlängerung der Förderungshöchstdauer definieren".
Bei der "Sicherung von Chancengleichheit in der Bildung" konzentriere sich das BAföG auf für Auszubildende "typische Lebenssituationen und auf unmittelbar ausbildungsbedingte Umstände", schreibt die Regierung. An diesen Grundsätzen orientierten sich auch die Förderrichtlinien der Begabtenförderungswerke. Ein Erfordernis zur Änderung sehe die Regierung nicht.
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