Die Situation von weniger gut betuchten Krankenversicherten steht im Mittelpunkt einer öffentlichen Anhörung des Gesundheitsausschusses am Mittwoch, 7. Juli 2010. Dem Gremium unter Vorsitz von Carola Reimann (SPD) liegen fünf Initiativen der Oppositionsfraktionen vor, zu denen sich 18 Sachverständige äußern werden. Die Sitzung beginnt um 14 Uhr im Anhörungssaal 3.101 des Berliner Marie-Elisabeth-Lüders-Hauses und dauert etwa bis 17 Uhr.
Eine Aufzeichnung der Sitzung wird am Mittwoch, 7. Juli, ab etwa 21 Uhr im Parlamentsfernsehen und WebTV auf www.bundestag.de übertragen.
Bündnis 90/Die Grünen haben einen Gesetzentwurf ( 17/548) vorgelegt, durch den die Beitragsbelastung von Arbeitslosengeld-II-Empfängern in der privaten Krankenversicherung eingedämmt werden soll. Vorgesehen ist, den monatlichen Beitrag dieser Personengruppe auf die Höhe des Zuschusses für hilfebedürftige Versicherte in der gesetzlichen Krankenversicherung abzusenken. Dieser beträgt den Angaben zufolge in diesem Jahr 144,09 Euro (126,05 Euro für die Kranken- und 18,04 Euro für die Pflegeversicherung).
In einem Antrag ( 17/674) fordert die Fraktion zudem den Bund auf, die Krankenversicherungs-Zusatzbeiträge von gesetzlich versicherten Langzeitarbeitslosen zu übernehmen. Sie kritisieren, dass die Bezieher von Arbeitslosengeld II bei einem Zusatzbeitrag von acht Euro mehr als ein Prozent ihres Einkommens dafür aufwenden müssten.
Die Abschaffung von Zusatzbeiträgen fordert die SPD-Fraktion in einem Antrag ( 17/879). Vielmehr solle zur paritätisch von Arbeitnehmern und Arbeitgebern finanzierten gesetzlichen Krankenversicherung zurückgekehrt werden.
Auch der Beitragssatzanteil von 0,9 Prozentpunkten, den die Arbeitnehmer allein tragen, solle entfallen, so die SPD.
Die Linke fordert dazu auf, die Beitragsbelastung von so genannten Solo-Selbstständigen in der gesetzlichen Krankenversicherung zu mindern. In einem Antrag ( 17/777) schlägt sie vor, die Mindestbeitragsbemessungsgrenze für Selbstständige auf das Niveau der allgemeinen Mindestbeitragsbemessungsgrenze freiwillig Versicherter abzusenken. Damit würden die monatlichen Mindestbeiträge für diese Personengruppe von knapp 200 Euro auf etwa 127 Euro sinken.
Die Fraktion will schließlich in einem weiteren Antrag ( 17/780) erreichen, dass privat kranken- und pflegeversicherte Arbeitslosengeld-II- und Sozialhilfebezieher einen höheren staatlichen Zuschuss erhalten. Sie sollten genau den Betrag bekommen, den sie den Versicherungsunternehmen im Basistarif tatsächlich zahlen müsste. Dies könne bis zum halben Höchstsatz der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung des Vorjahres gehen, heißt es im Antrag.
Zeit: Mittwoch, 7. Juli 2010, 14.00 bis 17.00
Uhr
Ort: Berlin,
Marie-Elisabeth-Lüders-Haus, Anhörungssaal 3.101
Interessierte Besucher können sich beim Sekretariat des Ausschusses (Telefon: 030/227-32407, Fax: 030/227-36724, E-Mail: gesundheitsausschuss@bundestag.de) unter Angabe des Namens, Vornamens und Geburtsdatums und der Personalausweis- oder Reisepassnummer anmelden. Zur Sitzung muss das Personaldokument mitgebracht werden.
Bild- und Tonberichterstatter werden gebeten, sich beim Pressereferat (Telefon: 030/227-32929 oder 32924) anzumelden.