Der Bundestag hat am 24. Mai das Gesetz zur Verhütung erbkranken Nachwuchses vom Juli 1933 geächtet. Die Regierungskoalition sowie die Fraktionen von FDP und Grünen stimmten überein, das Gesetz sei Ausdruck der menschenverachtenden nationalsozialistischen Auffassung vom "lebensunwerten Leben". Die Linksfraktion enthielt sich der Stimme.
Das Gesetz war das erste Rassengesetz des NS-Staates und die Grundlage für die zwangsweise Sterilisation von über 350.000 Menschen zwischen 1933 und 1945. Bis zu 6.000 Frauen und ungefähr 600 Männer sind an den Folgen des Eingriffes gestorben.
Die SPD-Fraktion beonte, dass der Antrag der Regierungskoalition ( 16/3811 ) eine deutliche Sprache zur Verurteilung dieses ersten rassistischen NS-Unrechtsgesetzes gefunden habe. Das Parlament spreche den Opfern sein Mitgefühl deutlich aus. Opferverbände und Sachverständige hatten den Antrag gegenüber dem Rechtsausschuss begrüßt.
Der Ausschuss wies ergänzend darauf hin, das NS-Rassengesetz sei 1949 mit einer Bestimmung des Grundgesetzes für ungültig erklärt worden. Das Gesetz sei damit nicht mehr existent und könne insofern nicht mehr aufgehoben werden. Die Fraktionen machten jedoch gleichzeitig deutlich, mit ihrem Antrag sollten jegliche Zweifel am Willen des Gesetzgebers zur "umfassenden Genugtuung und Rehabilitierung der Betroffenen" beseitigt werden.
Keinen Erfolg hatte ein Antrag der Grünen (16/1171 ). Im ihm hatte die Fraktion ebenfalls gefordert, das Gesetz von 1933 für nichtig zu erklären. Die Grünen hatten auf einen Appell des Bundes der "Euthanasie"-Geschädigten und Zwangssterilisierten verwiesen. z