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Patienten sollen nach einem Krankenhausaufenthalt besser versorgt werden © picture-alliance/Creasource
Die bessere Versorgung von Patienten nach einem Krankenhaus- aufenthalt ist Thema einer öffentlichen Anhörung des Gesundheitsausschusses unter Vorsitz von Dr. Carola Reimann (SPD). Am Mittwoch, 23. März 2011, stehen den Abgeordneten im Anhörungssaal 3.101 im Marie-Elisabeth-Lüders-Haus von 14 bis 16 Uhr dazu Experten Rede und Antwort.
Grundlage der Anhörung ist ein Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen ( 17/2924). In diesem verlangen die Abgeordneten, das Fünfte Sozialgesetzbuch (SGB V) so zu ändern, dass Patienten im Anschluss an einen Klinikaufenthalt bei Bedarf Anspruch auf Pflege sowie hauswirtschaftliche Versorgung haben. Dies solle auch nach bestimmten ambulanten medizinischen Behandlungen, etwa Chemotherapien, der Fall sein. Neben Vertretern der Wohlfahrts- und Ärzteverbände, Gewerkschaften und Krankenkassen sind auch Einzelsachverständige zu der Anhörung geladen.
In dem Antrag heißt es zur Erläuterung, das im Jahr 2003 eingeführte "diagnosebezogene Fallgruppensystem" (DRG) habe zu einer geringeren stationären Verweildauer geführt.
Auch wenn die Befürchtung "blutiger Entlassungen" und "massenhafter Drehtüreffekte" nicht eingetroffen sei, schränke der Gesundheitszustand mancher Patienten nach einer Klinikbehandlung "die selbstständige Bewältigung" des Alltags "teilweise massiv" ein. Deshalb müsse die gesetzliche Grundlage für die häusliche Krankenpflege geändert werden, betonen die Grünen. (mpi)
Zeit: Mittwoch, 23. März 2011, 14 bis 16
Uhr
Ort: Berlin, Anhörungssaal 3.101 im
Marie-Elisabeth-Lüders-Haus
Interessierte Besucher können sich beim Sekretariat des Ausschusses (Telefon: 030/227-32407, Fax: 030/227-36724, E-Mail: gesundheitsausschuss@bundestag.de) unter Angabe des Namens und Geburtsdatums sowie der Personalausweis- oder Reisepassnummer anmelden. Zur Sitzung muss das Personaldokument mitgebracht werden.
Bild- und Tonberichterstatter können sich
beim Pressereferat (Telefon: 030/227-32929 oder 32924)
anmelden.