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Aktuelle Stunden geben den Abgeordneten, die nach einer Fragestunde noch Diskussionsbedarf haben, Gelegenheit zur weiteren Aussprache. Sie können aber auch im Vorfeld verlangt werden, um Themen von allgemeinem aktuellem Interesse zu debattieren.
Die Abgeordnetenbeiträge dürfen jeweils nicht länger als fünf Minuten dauern und insgesamt die Dauer von einer Stunde nicht überschreiten. Die Redezeit von Regierungs- und Bundesratsvertretern ist von dieser Regelung allerdings ausgenommen, so dass Aktuelle Stunden tatsächlich oft länger als 60 Minuten dauern.