Navigationspfad: Startseite > Service > A - Z > A > Aktives Wahlrecht
Beispielsweise besitzen grundsätzlich alle Deutschen, die am Wahltag das achtzehnte Lebensjahr vollendet haben, das Recht, bei einer Bundestagswahl zu wählen.
Die Einzelheiten des Aktiven Wahlrechtes regelt das Bundeswahlgesetz.