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Die Bundesregierung will die gesetzlichen Grundlagen für die Errichtung einer zentralen Visa-Warndatei schaffen. Dazu hat sie einen Gesetzentwurf (17/6643) vorgelegt, der am Montag, 24. Oktober 2011, Gegenstand einer öffentlichen Anhörung des Innenausschusses ist. Die Sitzung unter Vorsitz von Wolfgang Bosbach (CDU/CSU) beginnt um 17 Uhr im Sitzungssaal E 600 des Paul-Löbe-Hauses in Berlin und dauert bis gegen 19 Uhr.
In erster Linie soll die Visa-Warndatei dazu beitragen, Visummissbrauch zu vermeiden. In ihr sollen Warndaten zu Personen gespeichert werden, die wegen "einer für das Visumverfahren relevanten Katalogstraftaten nach dem Aufenthaltsgesetz und dem Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder im Zusammenhang mit Schleusung, Menschen- und Kinderhandel oder schwersten Betäubungsmitteldelikten“ verurteilt worden sind.
Ein Zugriff von Sicherheitsbehörden auf diese Datei soll nicht möglich sein. Lediglich Zollbehörden sollen für die Erteilung von Ausnahmevisa und die Rücknahme von Visa an den Grenzen darauf zurückgreifen können.
Zugleich will die Regierung ein Verfahren für einen mittelbaren Abgleich von bestimmten Daten aus Visaverfahren für Sicherheitszwecke schaffen. Die Visumantragsdaten sollen mit Erkenntnissen der Sicherheitsbehörden zu Personen mit Verbindung zum internationalen Terrorismus eingeführt werden.
Danach sollen die Auslandsvertretungen neben den Daten der Visumantragsteller die Daten von Einladern, Verpflichtungsgebern und sonstigen Referenzpersonen an eine Organisationeinheit übermitteln, die im Bundesverwaltungsamt eingerichtet wird. Diese soll einen Abgleich mit bestimmten Daten aus der Antiterrordatei vornehmen. Damit soll eine Rückmeldung durch Sicherheitsbehörden an die Visumbehörden ermöglicht werden, wenn Personen aus dem terroristischen Umfeld nach Deutschland einreisen wollen.
Die Bundesregierung will den Straftatenkatalog nicht ergänzen, wie dies der Bundesrat in seiner Stellungnahme gefordert hatte. Die Länderkammer wollte auch den Punkt "Unerlaubte Einreise und Aufenthalt entgegen einer vorhergehenden Abschiebung, Zurückweisung etc.“ in den Straftatenkatalog aufnehmen. (sto/vom)
Zeit: Montag, 24. Oktober 2011, 17 bis 19 Uhr
Ort: Berlin, Paul-Löbe-Haus, Sitzungssaal E 600
Interessierte Besucher können sich beim Sekretariat des Ausschusses (E-Mail: innenausschuss@bundestag.de) unter Angabe des Vor- und Zunamens sowie des Geburtsdatums anmelden. Zur Sitzung muss ein Personaldokument mitgebracht werden.
Bild- und Tonberichterstatter können sich beim Pressereferat (Telefon: 030/227-32929 oder 32924) anmelden.