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Grundsätzlich gibt es zwei Wahlrechtssysteme: die Mehrheitswahl und die Verhältniswahl. Bei der Mehrheitswahl wiederum wird zwischen absoluter und relativer Mehrheitswahl unterschieden.
Bei Letzterer ist der Kandidat gewählt, der in einem Wahlgang die meisten Stimmen erhält. Bei der absoluten Mehrheitswahl zieht derjenige Bewerber ins Parlament ein, der mehr als die Hälfte der Stimmen in einem Wahlkreis erhält.
Bei der Verhältniswahl hingegen stellen die Parteien eine Reihe von Kandidaten auf einer Liste zur Wahl und bekommen eine ihrem Stimmenanteil entsprechende Zahl an Mandaten zugewiesen.