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Parteien sind Vereinigungen von Bürgern, die dauernd oder für längere Zeit auf die politische Willensbildung Einfluss nehmen und an der Volksvertretung auf Bundes- oder Landesebene mitwirken wollen.
Ihre Gründung ist laut Grundgesetz frei, doch muss ihre innere Ordnung demokratischen Grundsätzen entsprechen. Aufgaben, Organisation und Finanzierung von Parteien sowie das Verbot verfassungswidriger Parteien regelt das Parteiengesetz.
Im politischen System der Bundesrepublik nehmen die Parteien eine starke Stellung ein. Man spricht deshalb auch von einer „Parteiendemokratie“.