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Wahlkreisbewerber(innen) sind diejenigen, die sich direkt in einem Wahlkreis zur Wahl stellen. Sie bewerben sich um das Direktmandat.
Als Bewerber einer Partei kommt nur in Frage, wer in einer Mitgliederversammlung oder einer anderen dafür bestimmten Versammlung in geheimer Wahl bestimmt worden ist. Er muss jedoch in dieser Partei nicht Mitglied sein.
Aber auch Unabhängige können sich um das Direktmandat bewerben. Sie müssen in einem Kreiswahlvorschlag vorgeschlagen werden, der von 200 im Wahlkreis Wahlberechtigten mit ihrer Unterschrift unterstützt wird.