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Eine Reihe von geplanten Änderungen des Bundesjagdgesetzes beschäftigen den Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz in einer öffentlichen Anhörung unter Vorsitz von Hans-Michael Goldmann (FDP). Sieben Sachverständige werden dazu in der Sitzung am Mittwoch, 20. Februar 2013, ab 8 Uhr im Sitzungssaal 4.700 im Paul-Löbe-Haus in Berlin erwartet.
Die Sitzung wird live im Parlamentsfernsehen, im Internet auf www.bundestag.de und auf mobilen Endgeräten übertragen.
Die eingeladenen Experten sollen unter anderem ein grundsätzliches Wildtierfütterungsverbot mit Ausnahmen in Notzeiten und das Verbot der Verabreichung von Arzneimitteln und Aufbaupräparaten mit Ausnahme bei der Bekämpfung von Tierseuchen bewerten.
Ebenfalls soll eine Verlängerung der Jagdzeit für Rehböcke thematisiert werden. In diesem Zusammenhang möchten die Abgeordneten eine Einschätzung von den Sachverständigen über die Jagd- und Schonzeitenregelungen im Bundesjagdrecht.
Besonderer Aufmerksamkeit des Ausschusses gilt der Befriedung von Jagdrevieren. Nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) vom 26. Juni 2012 zur "Zwangsmitgliedschaft in Jagdgenossenschaften" soll die Novellierung des Bundesjagdgesetzes dem Richterspruch Rechnung tragen und einen Austritt ermöglichen.
Der Gerichtshof hatte festgestellt, dass die Zwangsmitgliedschaft für Grundeigentümer von land-, forst- oder fischereiwirtschaftlich nutzbaren Grundflächen, die die Jagd ablehnen, eine unverhältnismäßige Belastung ist. Die Sachverständigen sollen bewerten, ob durch die Befriedung von Flächen ein unkontrollierter Rückzugsbereich für das Wild entstehen kann, und ob infolgedessen der Eigentümer der befriedeten Fläche für aufkommende Wildschäden in den umliegenden Flächen haftbar gemacht werden soll. (eis/08.02.2013)
Zeit: Mittwoch, 20. Februar 2013, 8 bis 10 Uhr
Ort: Berlin, Paul-Löbe-Haus, Anhörungssaal 4.700
Interessierte Besucher können sich unter Angabe ihres Vor- und Zunamens sowie des Geburtsdatums im Sekretariat des Ausschusses anmelden (E-Mail: elv-ausschuss@bundestag.de). Zur Sitzung muss ein Personaldokument mitgebracht werden.
Bild- und Tonberichterstatter können sich beim Pressereferat (Telefon: 030/227-32929 oder 32924) anmelden.