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Bündnis 90/Die Grünen wollen den "assoziationsrechtlichen Rechtsstatus" türkischer Staatsangehöriger im Aufenthalts-, Beschäftigungserlaubnis- und Beamtenrecht klarstellen. Dazu haben sie einen Gesetzentwurf (17/12193) vorgelegt, der im Mittelpunkt einer zweistündigen öffentlichen Anhörung des Innenausschusses mit sechs Sachverständigen am Montag, 15. April 2013, steht. Die Sitzung unter Vorsitz von Wolfgang Bosbach (CDU/CSU) beginnt um 15 Uhr im Sitzungssaal E 600 des Paul-Löbe-Hauses in Berlin.
Die Anhörung wird am Dienstag, 16. April, zeitversetzt ab 19.30 Uhr im Parlamentsfernsehen, im Internet auf www.bundestag.de und auf mobilen Endgeräten übertragen.
Wie die Grünen schreiben, hat der Europäische Gerichtshof in mehr als 50 Entscheidungen festgestellt, dass die EU-Staaten den in der Union lebenden türkischen Staatsangehörigen und ihren Familienangehörigen "Rechte vorenthalten, wie sie sich aus dem Abkommen vom 12. September 1963 zur Gründung einer Assoziation zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und der Türkei und den auf dieser Grundlage ergangenen Rechtsakten ergeben".
Die Grünen wollen nun dieses Recht im deutschen Recht verankern. Vorgesehen ist unter anderem, dass einem Ausländer, dem aufgrund des Assoziationsabkommens ein Aufenthaltsrecht zusteht, von Amts wegen eine Aufenthaltserlaubnis ausgestellt wird, wenn die erforderlichen Angaben vorliegen.
Gegenstand der Anhörung ist auch ein Antrag der Linksfraktion (17/7373). Darin fordert die Fraktion, dass die Bundesregierung im Umgang mit der eingewanderten Bevölkerung, ihren Nachkommen und künftiger Einwanderung vor allem vom Grundsatz der Gleichbehandlung und den Menschenrechten leiten lässt. Dies erfordere unter anderem erleichterte Einbürgerungen sowie ein "Wahlrecht auf allen Ebenen".
Zum Beispiel sollten die Regelungen der Sprachnachweise im Ausland als Voraussetzung für den Ehegattennachzug zurückgenommen und eine weitgehend visumfreie Einreise ermöglicht werden, heißt es in dem Antrag. (vom/27.03.2013)
Zeit: Montag, 15. April 2013, 15 bis 17 Uhr
Ort: Berlin, Paul-Löbe-Haus, Sitzungssaal E 600
Interessierte Besucher können sich unter Angabe ihres Vor- und Zunamens sowie des Geburtsdatums im Sekretariat des Ausschusses anmelden (E-Mail: innenausschuss@bundestag.de). Zur Sitzung muss ein Personaldokument mitgebracht werden.
Bild- und Tonberichterstatter können sich beim Pressereferat (Telefon: 030/227-32929 oder 32924) anmelden.