Navigationspfad: Startseite > Der Bundestag > Ausschüsse 17. WP (2009-2013) > Verteidigung > Auslandseinsätze der Bundeswehr > Auslandseinsätze
Die Beteiligung der Bundeswehr an der Mission der Vereinten Nationen zur Absicherung des Friedens im Südsudan (UNMIS) wurde vom Bundestag erstmals am 22. April 2005 gebilligt. Mit der Unabhängigkeitserklärung Südsudans endete die UNMIS-Mission und damit auch das Mandat des Deutschen Bundestages für die deutsche Beteiligung daran. Da die Regierung von Südsudan eine Folgemission wünschte, hat der Deutsche Bundestag auf Antrag der Bundesregierung am 8. Juli 2011 einer weiteren Beteiligung Deutschlands mit Beginn der UNIMISS-Mission zugestimmt unter der Voraussetzung, dass ein Mandat des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen vorliegt. Kernaufgaben der neuen Mission sind die Unterstützung der Regierung bei der Friedenskonsolidierung und dadurch längerfristig des Staatsaufbaus und der wirtschaftlichen Entwicklung. Darüber hinaus leistet UNMISS Unterstützung bei der Gewährung von Sicherheit, Durchsetzung von Rechtsstaatlichkeit und Stärkung des Sicherheits- und Justizsektors. Das derzeitige Mandat hat der Deutsche Bundestag am 8. November 2012 beschlossen. Es ist ist längstens bis zum 31. Dezember 2013 gültig. Die Mandatsobergrenze liegt bei 50 Soldatinnen und Soldaten. Diese Zahl spiegelt lediglich die theoretisch maximal einsetzbare Anzahl von Truppen wider.