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Die Bundesregierung betont, dass sie sich wiederholt zu der historischen und moralischen Verantwortung gegenüber Namibia sowie den Nachfahren der Opfer der Auseinandersetzungen bekannt habe. Dem auch vom Deutschen Bundestag anerkannten Sonderverhältnis zu Namibia werde sie zudem durch eine überaus intensive Zusammenarbeit gerecht. Jedoch stellt die Bundesregierung auch klar, dass Entschädigungsverpflichtungen aus ihrer Sicht nicht bestehen. Vertreter der Bundesregierung enthielten sich daher aller Äußerungen, die Erwartungen auf Entschädigungsleistungen wecken könnten.
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