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Berlin: (hib/STO) Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat einen Gesetzentwurf zur Änderung des Staatsangehörigkeitsrechts (18/185) vorgelegt. Damit soll die sogenannte Optionspflicht, der zufolge in Deutschland geborene Kinder von Ausländern sich mit Erreichen der Volljährigkeit bis zum 23. Lebensjahr zwischen der deutschen Staatsangehörigkeit und der ihrer Eltern entscheiden müssen, abgeschafft werden.
Über alle politischen Lagergrenzen hinweg bestehe „inzwischen Einigkeit, dass sich der Optionszwang im Staatsangehörigkeitsrecht nicht bewährt hat“, schreiben die Abgeordneten. Auf einen Regierungsentwurf könne jedoch nicht gewartet werden, denn „weitere problematische Fälle“ entstünden „mit jedem Tag, der verstreicht“.
„Soweit Betroffene nach der Optionsregelung die deutsche Staatsangehörigkeit bereits verloren haben, wird das geschehene Unrecht wieder gut gemacht“, heißt es in der Vorlage weiter. Danach sollen Betroffene durch einfache Erklärung die deutsche Staatsangehörigkeit wieder erwerben können, ohne ihre ausländische Staatsangehörigkeit aufgeben zu müssen. Von der Optionspflicht Betroffenen, die ihre ausländische Staatsangehörigkeit aufgegeben oder verloren haben, um die deutsche Staatsangehörigkeit zu behalten, soll die Möglichkeit eingeräumt werden, „ihre ausländische Staatsangehörigkeit unter Beibehaltung der deutschen Staatsangehörigkeit wieder zu erwerben“. Damit solle „eine erneute Ungleichbehandlung mit denjenigen möglichst vermieden werden, die künftig von der Abschaffung des Optionszwangs profitieren“.
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