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Die Kulturpolitik und die Medienpolitik sind in Deutschland in weiten Bereichen Sache der Länder und Kommunen. So regelt es das Grundgesetz. Aber der Bund ist für die Rahmenbedingungen zuständig und übernimmt die Förderung der Kultur, wenn sie für das ganze Land von Bedeutung ist. Außerdem ist er auf internationaler Ebene Hauptansprechpartner in kultur- und medienpolitischen Fragen. Die vielfältigen Aufgaben werden in der Bundesregierung hauptsächlich von der Beauftragten für Kultur und Medien (BKM) wahrgenommen, im Deutschen Bundestag arbeitet korrespondierend dazu der Ausschuss für Kultur und Medien.
Der Ausschuss befasst sich mit einem breiten Themenspektrum. Es reicht von der Förderung des Films oder der Medienvielfalt über die Rolle des Auslandssenders Deutsche Welle bis zur Zukunft der Stasi-Unterlagenbehörde. Es umfasst die Grundzüge der Erinnerungskultur, die Hauptstadtkultur oder die Digitalisierung des kulturellen Erbes.
Im Vordergrund steht die Beratung von Gesetzentwürfen, Anträgen und Unterrichtungen, die der Deutsche Bundestag dem Ausschuss überweist. Ist der Ausschuss federführend, berichtet er dem Plenum über Beratungsverlauf und -ergebnis und legt dem Bundestag eine Beschlussempfehlung vor. Diese Beschlussempfehlung bildet die Grundlage für das abschließende Votum im Parlament. Ist der Ausschuss mitberatend beteiligt, leitet er sein Votum an den federführenden Ausschuss weiter. So bringen sich die Fachpolitikerinnen und -politiker beispielsweise in die wichtigen Debatten über ein modernes Urheberrecht oder die soziale Sicherung von Künstlerinnen und Künstlern ein.
Darüber hinaus kommt der Ausschuss seiner Kontrollfunktion gegenüber der Bundesregierung nach, indem er sich berichten lässt, wie Bundestagsbeschlüsse umgesetzt oder Projekte vorangetrieben werden. Auf der Tagesordnung stehen außerdem häufig Gespräche mit Vertreterinnen und Vertretern von Institutionen, die im Zuständigkeitsbereich des Ausschusses tätig sind und ganz oder teilweise aus Steuermitteln finanziert werden. Anhörungen von Sachverständigen sind ein weiteres Mittel der Informationsbeschaffung.
Zu einem besonderen Arbeitsschwerpunkt hat sich für den Ausschuss die europäische Kultur- und Medienpolitik entwickelt. Verordnungen und Richtlinien aus Brüssel bestimmen die Handlungsspielräume für die nationale Politik oft maßgeblich mit. Die Beratungen von Plänen und Projekten der Europäischen Kommission nehmen daher in der Ausschussarbeit immer größeren Raum ein.