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Prof. Dr. Patrick Sensburg, Vorsitzender des 1. Untersuchungsausschusses

© DBT/Urban

Sensburg: BND hat EU-Ziele nicht rausgehalten

Rund 5000 Aktenordner hat der NSA-Untersuchungsausschuss gesichtet. „Wir haben mittlerweile ein genaueres Bild von dem, was der BND macht, wie Kooperationen mit anderen Diensten vonstatten gehen, aber auch, was nicht rund gelaufen ist“, bilanziert der Vorsitzende Patrick Sensburg (Foto). Anfang 2017 soll die Arbeit abgeschlossen sein, ob aber Edward Snowden aussagen wird, sei noch offen. Mehr über die Kanzlerin, Selektoren und Kontrollrechte lesen Sie hier.

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Obleute Uli Grötsch (v.l.), Irene Mihalic, Armin Schuster und Frank Tempel

© DBT/Melde

Ansichtssachen: Obleute zum Fall Edathy

Der ehemalige Bundestagsabgeordnete Sebastian Edathy war gewarnt, als Staatsanwälte im vergangenen Jahr am 10. Februar 2014 seine Wohn- und Büroräume nach Kinderpornografie durchsuchten. Da sind sich die Obleute des 2. Untersuchungsausschusses Uli Grötsch (von links), Irene Mihalic, Armin Schuster und Frank Tempel einig. Vieles andere bleibt Ansichtssache. Auch, welche Schlussfolgerungen nach neun Monaten zu ziehen sind.

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Aufnahme des 1. Untersuchungsausschusses (NSA)

© DBT/Melde

Die Kontrolle der Bundesregierung

Die Bundesregierung zu kontrollieren, ist das Vorrecht und die Aufgabe des Deutschen Bundestages. Werden Verfehlungen oder Missstände vermutet, kann das Parlament einen Untersuchungsausschuss einsetzen. Dafür stehen den Abgeordneten eine Reihe von Rechten und Instrumenten zur Verfügung. Welche das sind, lesen Sie hier.

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Ausdruck aus dem Internet-Angebot des Deutschen Bundestages
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Stand: 17.07.2015