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Der am 22. September 2013 gewählte 18. Deutsche Bundestag setzt sich aus 631 Abgeordneten zusammen. Dies gab Bundeswahlleiter Roderich Egeler am 9. Oktober 2013 in der dritten öffentlichen Sitzung des Bundeswahlausschusses bekannt. Der Bundeswahlausschuss stellte einstimmig das endgültige amtliche Ergebnis der Wahl fest.
Größte Fraktion bleibt die CDU/CSU. Beide Parteien erreichten zusammen 41,5 Prozent der Zweitstimmen. Davon entfallen auf die CDU 34,1 Prozent und auf die CSU in Bayern 7,4 Prozent. Das bedeutet gegenüber der Wahl vor vier Jahren für die CDU einen Zuwachs von 6,9 Prozent und für die CSU von 0,9 Prozent.
Zweitstärkste Fraktion bleibt die SPD, die auf 25,7 Prozent der Zweitstimmen kam und damit 2,7 Prozent dazugewinnen konnte. Drittstärkste Kraft im neuen Bundestag ist Die Linke mit 8,6 Prozent der Zweitstimmen, 3,3 Prozent weniger als 2009. Bündnis 90/Die Grünen bleiben mit 8,4 Prozent der Zweitstimmen und einem Verlust von 2,3 Prozent die kleinste Fraktion.
Nicht mehr im Parlament vertreten ist erstmals seit 1949 der bisherige Koalitionspartner der Union, die FDP, die auf 4,8 Prozent der Zweitstimmen kam und damit unter der Fünf-Prozent-Hürde blieb. Sie verlor 9,8 Prozent gegenüber der Wahl 2009. Einen Achtungserfolg erzielte die neue Partei Alternative für Deutschland (AfD), die auf Anhieb 4,7 Prozent der Zweistimmen bekam, was aber für den Einzug ins Parlament nicht ausreichte.
Die Mindestsitzzahl im Bundestag beträgt 598 Mandate, von denen 299 auf die direkt gewählten Kandidaten in den einzelnen Wahlkreisen entfallen und weitere 299 über die Landeslisten der Parteien besetzt werden. Hat eine Partei in einem Land mehr Direktmandate errungen, als ihr nach dem Zweitstimmenergebnis Sitze zustehen würden, kommt es zu sogenannten Überhangmandaten.
In der vergangenen 17. Wahlperiode gab es zunächst 24 Überhangmandate, die allesamt der Unionsfraktion zugute kamen. Bei der Wahl 2013 fielen vier Überhangmandate bei der CDU an. Aufgrund des 2013 geänderten Wahlrechts, werden diese Überhangmandate nun aber durch weitere Mandate so lange ausgeglichen, bis die Zusammensetzung des Parlaments das Zweitstimmenergebnis wieder abbildet.
Das neue Berechnungsverfahren ergab zusätzliche 29 sogenannte Ausgleichsmandate, von denen 13 auf die CDU (kein Ausgleichsmandat bei der CSU), zehn auf die SPD, vier auf Die Linke und zwei auf Bündnis 90/Die Grünen entfallen. Die Summe von 598 regulären Mandaten, vier Überhangmandaten und 29 Ausgleichsmandaten ergibt die Gesamtzahl von 631 Sitzen.
Die Wahlbeteiligung lag mit 71,5 Prozent etwas höher als 2009. Damals war mit 70,8 Prozent die niedrigste Wahlbeteiligung in der Geschichte der Bundesrepublik ermittelt worden. Von den 61,95 Millionen Wahlberechtigten haben rund 44,31 Millionen von ihrem Wahlrecht Gebrauch gemacht.
684.883 Erststimmen und 583.069 Zweitstimmen waren ungültig, sodass 98,5 Prozent der Erststimmen und 98,7 Prozent der Zweitstimmen gültig waren.
Von den 27 weiteren Parteien, die zur Wahl angetreten sind, erhielten die Piraten 2,2 Prozent der Zweitstimmen, die NPD 1,3 Prozent, die Freien Wähler ein Prozent und die Tierschutzpartei und die ÖDP jeweils 0,3 Prozent.
Jeweils 0,2 Prozent der Zweitstimmen auf sich vereinigen konnten die Parteien Republikaner, pro Deutschland und Die Partei. 0,1 Prozent erhielten die Parteien Rentner, Bayernpartei, MLPD, Volksabstimmung und die Partei der Vernunft. (vom/09.10.2013).