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Ende des 18. Jahrhunderts entstanden in ganz Europa politische Bewegungen, die sich für nationale Einigung auf freiheitlicher Grundlage einsetzten. In Deutschland setzte diese Entwicklung vergleichsweise spät ein. Im "Heiligen Römischen Reich deutscher Nation" wurden die politischen Verhältnisse noch ganz von den überkommenen Strukturen des spätabsolutistischen Obrigkeitsstaats bestimmt. Zwar hatte es auch in den deutschen Territorien verschiedentlich Kritik am "Ancien Régime" gegeben, aber Entwicklungen, die die bestehende Ordnung ernsthaft in Frage stellten, waren lange Zeit nicht zu erkennen.
Erst die napoleonischen Expansionen Anfang des 19. Jahrhunderts erschütterten die alten Regime und setzten einen umfassenden politischen Modernisierungsprozess in Gang. Reformen in den von Frankreich okkupierten Rheinbundstaaten sowie die Einsicht in die offensichtliche Unterlegenheit der alten Ordnung lösten auch in anderen deutschen Staaten, allen voran in Preußen, Reformbemühungen aus. Zugleich trug der Widerstand gegen die französische Okkupation zur Formierung einer deutschen Nationalbewegung bei, die nicht nur eine Befreiung der französisch besetzten Gebiete anstrebte, sondern auch Forderungen nach nationaler Einheit und politischer Selbstbestimmung propagierte.
Nach dem Sieg über Napoleon verhandelte der Wiener Kongress von September 1814 bis Juni 1815 über eine Neuordnung der europäischen Staatenwelt. Die Verhandlungen wurden wesentlich von dem Bemühen um eine Wiederherstellung (Restauration) der vorrevolutionären Ordnung geprägt. Während außenpolitisch die Wiederherstellung des Machtgleichgewichts der europäischen Staaten angestrebt wurde, sollte im Innern das monarchische Staatsprinzip möglichst ohne Zugeständnisse an liberale und demokratische Ideen wieder zur Anwendung gebracht werden. Statt des von vielen erhofften Nationalstaats riefen die deutschen Fürsten den Deutschen Bund ins Leben. Dieser umfasste 37 Fürstentümer und vier Freie Städte. Einziges Bundesorgan war die unter dem Vorsitz Österreichs tagende Bundesversammlung in Frankfurt am Main, die später den Namen "Deutscher Bundestag" erhielt. Obwohl die Gestaltungsmöglichkeiten des Deutschen Bundes angesichts der Schwerfälligkeit seiner institutionellen Einrichtungen eingeschränkt waren, erwies er sich lange Zeit als ein effektives Instrument zur Unterdrückung oppositioneller Bestrebungen.
Die Umsetzung der in der Bundesakte in Aussicht gestellten Verfassungen in den Einzelstaaten blieb weit hinter den Erwartungen zurück. Während eine Reihe von mittel- und norddeutschen Staaten sich erst später eine Verfassung gab, lehnten Preußen und Österreich die Einführung von Verfassungen für ihre Herrschaftsgebiete bis 1848 ab. Nur in den süddeutschen Staaten wurden landständische Repräsentativverfassungen erlassen, die im begrenzten Umfang auch freiheitliche Bürger- und Teilhaberechte gewährten. Die in diesem Zusammenhang eingerichteten Volksvertretungen gaben der oppositionellen Bewegung neue Entfaltungsmöglichkeiten und markieren den Beginn der parlamentarischen Entwicklung in Deutschland. Die Landtage umfassten in der Regel zwei Kammern: In der ersten saßen Vertreter des Herrscherhauses und des Hochadels sowie vom König berufene Würdenträger aus Politik, Kirche und Gesellschaft. Die Sitze der zweiten Kammer wurden nach festen Quoten an bestimmte soziale Gruppen vergeben, deren Abgeordnete häufig nach einem gestuften Klassenwahlrecht und in indirekten Wahlverfahren bestimmt wurden. Obwohl die Landtage Gesetzen und der Erhebung von Steuern zustimmen mussten, waren ihre Gestaltungsmöglichkeiten begrenzt. So scheiterten trotz einiger liberaler Reformen substanzielle Veränderungen stets am Alleinvertretungsanspruch der monarchischen Staatsspitze.
Trotz Restauration der monarchischen Ordnung wurde vor allem im Bürgertum und an den Universitäten weiterhin für liberale und nationale Ideen geworben. Das Wartburgfest am 18. Oktober 1817, zu dem sich rund 500 Studenten versammelten und ihrer Kritik an den bestehenden Verhältnissen Ausdruck gaben, war die erste gesamtnationale Veranstaltung der deutschen Nationalbewegung. Die Ermordung des Schriftstellers August von Kotzebue durch den Burschenschaftler Karl Ludwig Sand 1819 in Mannheim leitete eine Phase verschärfter Überwachung und Repression ein. Die auf Betreiben des österreichischen Außenministers Klemens von Metternich 1819 verabschiedeten Karlsbader Beschlüsse etablierten ein polizeistaatliches Überwachungs- und Unterdrückungsregime, das auf die vollständige Niederhaltung oppositioneller Bestrebungen abzielte. Im Zuge der so genannten Demagogenverfolgungen durch die in Mainz eingerichtete Zentraluntersuchungskommission wurden führende Vertreter der Opposition mit harten Sanktionen zum Schweigen gebracht. Die nationale und liberale Bewegung wurde dadurch organisatorisch schwer getroffen und in ihrer Entfaltung zurückgeworfen. Große Teile des mit der Bewegung sympathisierenden Bürgertums zogen sich resigniert in das private Idyll des vermeintlich unpolitischen "Biedermeier" zurück.
Erneuten Auftrieb erhielt die Oppositionsbewegung durch die Pariser Julirevolution und den polnischen Aufstand zu Beginn der 1830er Jahre. Vielerorts kam es zu Protesten und Unruhen gegen wirtschaftliche Missstände und politische Unterdrückung. In Braunschweig, Sachsen, Kurhessen und Hannover sahen sich die regierenden Fürstenhäuser zu Zugeständnissen in der Verfassungs- und Bürgerrechtsfrage gezwungen. Auf Initiative des Press- und Vaterlandsvereins versammelten sich am 27. Mai 1832 über 20.000 Menschen zu einer großen Nationalfeier auf Schloss Hambach, um die Schaffung eines demokratischen deutschen Nationalstaats in einem freiheitlichen Europa zu fordern. Diese erste große politische Massendemonstration in Deutschland, bei der viele Festteilnehmer schwarz-rot-goldene Fahnen - den allgemein als Symbol der deutschen Einheit anerkannten Farben der Burschenschaft - trugen, gab der oppositionellen Bewegung mächtigen Auftrieb. Der Ruf nach verfassungspolitischen Veränderungen war fortan nicht mehr zu unterdrücken.