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Anhörung zu Änderungen bei Hartz-IV-Leistungen

Änderungen bei Hartz IV beschäftigen den Ausschuss für Arbeit und Soziales am Montag, 30. Mai 2016, in einer öffentlichen Anhörung. Dabei geht es um einen Gesetzentwurf der Bundesregierung zur neunten Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch (18/80431), der vor allem auf Vorschlägen einer Bund-Länder-Arbeitsgruppe zur Vereinfachung des Leistungs- und des Verfahrensrechts basiert. Darüber hinaus werden Anträge der Linken (18/8076) und der Grünen (18/8077) erörtert. Die Sitzung unter Vorsitz von Kerstin Griese (SPD) beginnt um 14 Uhr im Europasaal 4.900 des Paul-Löbe-Hauses in Berlin und dauert 70 Minuten.

Die Anhörung wird live im Internet auf www.bundestag.de und auf mobilen Endgeräten übertragen.

Gesetzentwurf der Bundesregierung

Die Bundesregierung will, dass Leistungen der Grundsicherung künftig regulär für ein Jahr statt nur für sechs Monate bewilligt werden. Weitere Neuregelungen betreffen unter anderem Fragen der Einkommensanrechnung und Leistungsgrundsätze, der Beratung der Leistungsberechtigten durch konkretere Eingliederungsvereinbarungen und bessere Möglichkeiten der Ausbildungsförderung.

So sollen Bezieher von Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld, die privat oder in der gesetzlichen Krankenversicherung freiwillig versichert sind, für die Dauer des Leistungsbezugs künftig einen Zuschuss zu diesem Betrag erhalten. In den Bereich Unterkunft und Heizung fällt die Einführung einer sogenannten Gesamtangemessenheitsgrenze (Bruttowarmmiete), die beide Bereiche umfasst. Zieht ein Hartz-IV-Bezieher ohne vorherige Zustimmung des für ihn zuständigen Trägers in eine unangemessene teurere Wohnung um, sollen künftig nur noch die bisherigen Aufwendungen erstattet werden. Das gilt auch bei einem Umzug in eine als angemessen bewertete Wohnung

Sachbezüge grundsätzlich anrechnungsfrei

Neu geregelt wird auch die Übernahme von Genossenschaftsanteilen durch die Gewährung eines Darlehens. Diese Anteile werden künftig einer Mietkaution gleichgestellt. Einnahmen in Geldeswert werden nicht mehr als Einkommen berücksichtigt und ausschließlich dem Vermögen des Leistungsberechtigten zugeordnet. Wertgutscheine oder Sachbezüge sind damit grundsätzlich anrechnungsfrei.

Auszubildende können aufstockend Arbeitslosengeld II erhalten, wobei die Ausbildungsvergütung und eine Ausbildungsförderung angerechnet werden. Arbeitslosengeld II soll auch ohne Anspruch auf Ausbildungsförderung beantragt werden können. Das soll die Aufnahme einer Ausbildung erleichtern.

Anträge der Opposition

Die Linke fordert, dass die geplante Rechtsvereinfachung bei der Grundsicherung nicht auf Kosten der Betroffenen geht. Sie will das Hartz-IV-System abschaffen und durch eine sanktionsfreie Mindestsicherung ersetzen. Auch sollen die Regelung zu Ersatzansprüchen bei „sozialwidrigem Verhalten“ und die Konstruktion der Bedarfsgemeinschaften abgeschafft werden. Die Ausbildungsförderung will die Fraktion so umgestalten, dass ein ergänzender Anspruch auf Arbeitslosengeld II nicht nötig ist.

Auch die Grünen wollen die Grundsicherung einfacher gestalten und die Jobcenter entlasten. Sie wollen, dass die der Grundsicherung vorgelagerten Sicherungssysteme gestärkt werden, um zu verhindern, dass bestimmte Gruppen Grundsicherungsleistungen in Anspruch nehmen müssen. Dazu zählt die Fraktion unter anderem Familien, die nur bedürftig werden, weil sie Kinder haben, Erwerbstätige mit zu hohen Wohnkosten oder Auszubildende, deren BAföG nicht ausreicht. (vom/17.05.2016)

Zeit: Montag, 30. Mai 2016, 14 bis 15.10 Uhr
Ort:  Berlin, Paul-Löbe-Haus, Europasaal 4.900

Interessierte Besucher können sich beim Sekretariat des Ausschusses (Telefon: 030/227-32487, Fax: 030/227-36030, E-Mail: arbeitundsoziales@bundestag.de) unter Angabe des Vor- und Zunamens sowie des Geburtsdatums anmelden. Zum Einlass muss ein Personaldokument mitgebracht werden.

Bild- und Tonberichterstatter können sich beim Pressereferat (Telefon: 030/227-32929 oder 32924) anmelden.

Liste der geladenen Sachverständigen