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Ehrmann: Zugang zu den Stasi-Akten bleibt frei


„Die Öffnung der Stasi-Akten für die Aufarbeitung und der Zugang für Betroffene zu den Informationen bleibt uneingeschränkt“, sagt Siegmund Ehrmann (SPD), Vorsitzender des Ausschusses für Kultur und Medien des Deutschen Bundestages. „Die Stasi-Akten werden auch als eigenständiger Aktenbestand bestehen bleiben“, erläutert Ehrmann am Freitag, 10. Juni 2016, im Interview mit dem Parlamentsfernsehen.

Zwar werde sich am Zugang zu den Stasi-Akten nichts ändern, aber die fachliche Verantwortung für die Pflege und Verwaltung soll von der Behörde des Bundesbeauftragten für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik (BStU) an das Bundesarchiv übergehen.

Stasi-Unterlagen-Behörde war eine Lösung auf Zeit

„Die Stasi-Unterlagen-Behörde war eine Lösung auf Zeit“, erläutert Ehrmann die geplante Reform zum Umgang mit den Stasi-Unterlagen, die bis zum Ende der nächsten Wahlperiode im Herbst 2021 abgeschlossen werden soll. Zukünftig soll weniger aus der Behördenauftragsforschung heraus, sondern auf Distanz zum Staat die Wissenschaft das Archivmaterial erforschen können. Zudem sollen mithilfe der Kapazitäten des Bundesarchivs Erschließungsrückstände aufgearbeitet und die Qualität der Archivarbeit erhöht werden.

Die fachliche Verantwortung für die Reform des Stasi-Unterlagen-Gesetzes liegt beim Ausschuss für Kultur und Medien des Bundestages. Diskussionsgrundlage zur Reform ist die Grundsatzempfehlung der „Expertenkommission zur Zukunft der Behörde des Bundesbeauftragten für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik (BStU)“, die dem Bundestag im April 2016 einen Bericht (18/8050) übergeben hat.

Das Parlament ist an der Reihe

Der Bundesbeauftragte für die Stasi-Akten soll nach den Vorschlägen der Expertenkommission zukünftig unter der Bezeichnung Bundesbeauftragter für die Auseinandersetzung mit der SED-Diktatur als Ansprechpartner und Ombudsmann für die Opfer der kommunistischen Diktatur fungieren. Zudem soll er Bundestag und Bundesregierung beraten. Wie bisher soll er weiterhin für fünf Jahre vom Bundestag gewählt werden und alle zwei Jahre einen Tätigkeitsbericht an das Parlament übergeben.

„Die Ideen der Expertenkommission sind eine wichtige Orientierung, aber im Detail muss das Parlament im Dialog mit den Partnern das Beste daraus machen“, sagt der Kulturausschussvorsitzende Ehrmann. Der Ausschuss für Kultur und Medien kümmert sich um die kulturellen Institutionen von gesamtstaatlichem Interesse und setzt zudem wichtige kulturfördernde Impulse, nimmt aber auch die europäische Kulturpolitik und die internationalen Kulturbeziehungen in den Blick. (eis/10.06.2016)