Plenarprotokoll 18/57 Deutscher Bundestag Stenografischer Bericht 57. Sitzung Berlin, Donnerstag, den 9. Oktober 2014 I n h a l t : Glückwünsche zum Geburtstag der Abgeordneten Hilde Mattheis 5219 A Erweiterung und Abwicklung der Tagesordnung 5219 A Absetzung der Tagesordnungspunkte 9 und 16 5220 A Nachträgliche Ausschussüberweisung 5220 B Tagesordnungspunkt 4: a) Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Fünfundzwanzigsten Gesetzes zur Änderung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (25. BAföGÄndG) Drucksache 18/2663 5220 D b) Unterrichtung durch die Bundesregierung: Zwanzigster Bericht nach § 35 des Bundesausbildungsförderungsgesetzes zur Überprüfung der Bedarfssätze, Freibeträge sowie Vomhundertsätze und Höchstbeträge nach § 21 Absatz 2 Drucksache 18/460 5220 D c) Antrag der Abgeordneten Kai Gehring, Ekin Deligöz, Katja Dörner, weiterer -Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Sofort besser fördern – BAföG-Reform überarbeiten und vorziehen Drucksache 18/2745 5220 D Dr. Johanna Wanka, Bundesministerin BMBF 5221 A Nicole Gohlke (DIE LINKE) 5224 A Thomas Oppermann (SPD) 5225 D Kai Gehring (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) 5227 D Dr. Stefan Kaufmann (CDU/CSU) 5229 B Dr. Rosemarie Hein (DIE LINKE) 5231 A Oliver Kaczmarek (SPD) 5232 A Katja Dörner (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) 5233 D Hubertus Heil (Peine) (SPD) 5234 C Katrin Albsteiger (CDU/CSU) 5235 C Dr. Daniela De Ridder (SPD) 5236 D Dr. Claudia Lücking-Michel (CDU/CSU) 5238 A Martin Rabanus (SPD) 5239 C Sven Volmering (CDU/CSU) 5240 C Tagesordnungspunkt 5: Antrag der Abgeordneten Annalena Baerbock, Bärbel Höhn, Oliver Krischer, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Ein Scheitern der nationalen Klimapolitik abwenden und international an Glaubwürdigkeit zurückgewinnen Drucksache 18/2744 5242 B Dr. Anton Hofreiter (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) 5242 C Dr. Georg Nüßlein (CDU/CSU) 5244 A Eva Bulling-Schröter (DIE LINKE) 5246 A Dr. Barbara Hendricks, Bundesministerin BMUB 5247 D Annalena Baerbock (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) 5250 A Frank Schwabe (SPD) 5250 C Florian Pronold (SPD) 5251 C Annalena Baerbock (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) 5251 D Andreas Jung (CDU/CSU) 5252 B Christian Kühn (Tübingen) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) 5253 D Lisa Paus (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) 5254 C Eva Bulling-Schröter (DIE LINKE) 5255 B Andreas Jung (CDU/CSU) 5255 C Heike Hänsel (DIE LINKE) 5256 A Ute Vogt (SPD) 5257 A Annalena Baerbock (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) 5257 C Dr. Anja Weisgerber (CDU/CSU) 5258 B Frank Schwabe (SPD) 5260 B Oliver Grundmann (CDU/CSU) 5261 C Klaus Mindrup (SPD) 5263 B Ulrich Petzold (CDU/CSU) 5264 D Tagesordnungspunkt 6: a) Antrag der Abgeordneten Sibylle Pfeiffer, Sabine Weiss (Wesel I), Katrin Albsteiger, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der CDU/CSU sowie der Abgeordneten Dr. Bärbel Kofler, Axel Schäfer (Bochum), Heinz-Joachim Barchmann, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD: Gute Arbeit weltweit – Verantwortung für Produktion und Handel global gerecht werden Drucksache 18/2739 5266 A b) Antrag der Abgeordneten Uwe Kekeritz, Claudia Roth (Augsburg), Tom Koenigs, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Sozialökologischen Rahmen für die Aktivitäten transnationaler Unternehmen schaffen und durchsetzen Drucksache 18/2746 5266 B Dr. Gerd Müller, Bundesminister BMZ 5266 C Niema Movassat (DIE LINKE) 5268 C Sibylle Pfeiffer (CDU/CSU) 5269 D Stefan Rebmann (SPD) 5270 A Uwe Kekeritz (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) 5271 A Jürgen Klimke (CDU/CSU) 5272 B Dr. Diether Dehm (DIE LINKE) 5273 D Dr. Hans-Joachim Schabedoth (SPD) 5274 C Renate Künast (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) 5275 C Waldemar Westermayer (CDU/CSU) 5276 C Gabi Weber (SPD) 5278 A Dr. Sascha Raabe (SPD) 5279 A Tagesordnungspunkt 27: a) Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Dritten Zusatzprotokoll vom 10. November 2010 zum Europäischen Auslieferungsübereinkommen vom 13. Dezember 1957 Drucksache 18/2655 5280 A b) Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 13. Februar 2014 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Costa Rica zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen Drucksache 18/2659 5280 B c) Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Protokoll vom 24. Juni 2013 zur Änderung des Abkommens vom 4. Oktober 1991 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Königreich Norwegen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und über gegenseitige Amtshilfe auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen sowie des dazugehörigen Protokolls Drucksache 18/2660 5280 B d) Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Protokoll vom 11. März 2014 zur Änderung des Abkommens vom 1. Juni 2006 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Georgien zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen Drucksache 18/2661 5280 C e) Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Feststellung des Wirtschaftsplans des ERP-Sondervermögens für das Jahr 2015 – (ERP-Wirtschaftsplangesetz 2015) Drucksache 18/2662 5280 C f) Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Agrarstatistikgesetzes Drucksache 18/2707 5280 C g) Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zum Erlass und zur Änderung von Vorschriften zur Durchführung unionsrechtlicher Vorschriften über Agrarzahlungen und deren Kontrollen in der Gemeinsamen Agrarpolitik Drucksache 18/2708 5280 D h) Antrag des Bundesministeriums der Finanzen: Durchführungsbestimmungen zum Instrument der direkten Bankenrekapitalisierung durch den Europäischen Stabilitätsmechanismus; Einholung eines zustimmenden Beschlusses des Deutschen Bundestages nach § 4 Absatz 1 ESM-Finanzierungsgesetz Drucksache 18/2669 5280 D i) Antrag der Abgeordneten Ulla Jelpke, Wolfgang Gehrcke, Jan Korte, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE: Humanitäre Hilfe und Flüchtlingsschutz für Jesiden, Kurden und andere Schutzbedürftige im Norden des Irak und Syriens Drucksache 18/2742 5281 B Zusatztagesordnungspunkt 2: a) Erste Beratung des vom Bundesrat eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über Maßnahmen im Bauplanungsrecht zur Erleichterung der Unterbringung von Flüchtlingen Drucksache 18/2752 5281 A b) Antrag der Abgeordneten Sylvia Kotting-Uhl, Oliver Krischer, Kai Gehring, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Kein Atommüll-Export aus dem Reaktor AVR Jülich in die USA Drucksache 18/2624 5281 A c) Antrag der Abgeordneten Dr. Franziska Brantner, Katja Dörner, Kai Gehring, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Echte Wahlfreiheit schaffen – Elterngeld flexibler gestalten Drucksache 18/2749 5281 A Tagesordnungspunkt 28: a) Zweite Beratung und Schlussabstimmung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Zweiten Zusatzprotokoll vom 8. November 2001 zum Europäischen Übereinkommen vom 20. April 1959 über die Rechtshilfe in Strafsachen Drucksachen 18/1773, 18/2648 5281 C b) – Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Sechsten Gesetzes zur Änderung des Verwaltungs-Vollstreckungsgesetzes Drucksachen 18/2337, 18/2640 5281 D – Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung Drucksache 18/2642 5282 A c) Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Umweltstatistikgesetzes Drucksachen 18/2135, 18/2664 5282 A d)–h) Beratung der Beschlussempfehlungen des Petitionsausschusses: Sammelübersichten 91, 92, 93, 94 und 95 zu Petitionen Drucksachen 18/2631, 18/2632, 18/2633, 18/2634, 18/2635 5282 B Zusatztagesordnungspunkt 3: Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz: zu dem Streitverfahren vor dem Bundesverfassungsgericht 2 BvE 5/12 und damit zusammenhängenden Verfahren Drucksache 18/2773 5282 D Tagesordnungspunkt 7: Beratung der Vierten Beschlussempfehlung des Wahlprüfungsausschusses: zu Einsprüchen gegen die Gültigkeit der Wahl zum 18. Deutschen Bundestag am 22. September 2013 Drucksache 18/2700 5283 A Dr. Johann Wadephul (CDU/CSU) 5283 A Tagesordnungspunkt 8: Wahl eines Mitglieds des Parlamentarischen Kontrollgremiums gemäß Artikel 45 d des Grundgesetzes Drucksache 18/2743 5284 B Wahl 5284 C Ergebnis 5287 B Tagesordnungspunkt 11: Erste Beratung des von den Fraktionen CDU/CSU, SPD, DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN eingebrachten Entwurfs eines Neunten Gesetzes zur Änderung des Bundesverfassungsgerichtsgesetzes (9. BVerfGGÄndG) Drucksache 18/2737 5284 C Dr. Matthias Bartke (SPD) 5284 D Halina Wawzyniak (DIE LINKE) 5286 C Dr. Stephan Harbarth (CDU/CSU) 5287 B Renate Künast (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) 5288 C Dr. Stefan Heck (CDU/CSU) 5289 D Dr. Volker Ullrich (CDU/CSU) 5291 A Tagesordnungspunkt 10: Antrag der Abgeordneten Klaus Ernst, Matthias W. Birkwald, Susanna Karawanskij, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE: Die Abgeltungsteuer abschaffen – Kapitalerträge wie Löhne besteuern Drucksache 18/2014 5291 D Klaus Ernst (DIE LINKE) 5291 D Olav Gutting (CDU/CSU) 5293 A Lisa Paus (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) 5294 B Dr. Carsten Sieling (SPD) 5295 B Philipp Graf Lerchenfeld (CDU/CSU) 5296 C Klaus Ernst (DIE LINKE) 5297 A Lisa Paus (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) 5298 A Lothar Binding (Heidelberg) (SPD) 5299 A Lisa Paus (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) 5300 A Tagesordnungspunkt 13: Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Asylbewerberleistungsgesetzes und des Sozialgerichtsgesetzes Drucksache 18/2592 5301 A in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 4: Erste Beratung des von den Abgeordneten Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn, Luise Amtsberg, Kerstin Andreae, weiteren Abgeordneten und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN eingebrachten Entwurfs eines -Gesetzes zur Aufhebung des Asylbewerberleistungsgesetzes Drucksache 18/2736 5301 A Gabriele Lösekrug-Möller, Parl. Staatssekretärin BMAS 5301 B Ulla Jelpke (DIE LINKE) 5302 A Jutta Eckenbach (CDU/CSU) 5303 A Luise Amtsberg (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) 5305 A Matthäus Strebl (CDU/CSU) 5306 B Kerstin Griese (SPD) 5307 C Tagesordnungspunkt 12: Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Gesundheit zu dem Antrag der Abgeordneten Maria Klein-Schmeink, Elisabeth Scharfenberg, Kordula Schulz-Asche, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Das psychiatrische Entgeltsystem überarbeiten und das Versorgungssystem qualitativ weiterentwickeln Drucksachen 18/849, 18/1713 5309 A Ute Bertram (CDU/CSU) 5309 A Harald Weinberg (DIE LINKE) 5310 C Dr. Karl Lauterbach (SPD) 5311 C Maria Klein-Schmeink (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) 5312 D Emmi Zeulner (CDU/CSU) 5313 C Dirk Heidenblut (SPD) 5315 A Tagesordnungspunkt 15: – Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Bundesbesoldungs- und -versorgungsanpassungsgesetzes 2014/2015 (BBVAnpG 2014/2015) Drucksachen 18/1797, 18/2136, 18/2639 5316 A – Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung Drucksache 18/2641 5316 B Oswin Veith (CDU/CSU) 5316 B Frank Tempel (DIE LINKE) 5318 A Matthias Schmidt (Berlin) (SPD) 5319 B Irene Mihalic (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) 5321 A Andrea Lindholz (CDU/CSU) 5322 A Tagesordnungspunkt 14: Antrag der Abgeordneten Niema Movassat, Heike Hänsel, Wolfgang Gehrcke, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE: Hunger bekämpfen, Recht auf Nahrung stärken Drucksache 18/1482 5323 C in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 5: Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung zu dem Antrag der Abgeordneten Uwe Kekeritz, Friedrich Ostendorff, Claudia Roth (Augsburg), weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Weltagrarbericht jetzt unterzeichnen Drucksachen 18/979, 18/1788 5323 C Niema Movassat (DIE LINKE) 5323 D Peter Stein (CDU/CSU) 5324 C Uwe Kekeritz (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) 5326 C Dr. Sascha Raabe (SPD) 5327 D Dirk Wiese (SPD) 5328 D Tagesordnungspunkt 17: Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung mautrechtlicher Vorschriften hinsichtlich der Einführung des europäischen elektronischen Mautdienstes Drucksache 18/2656 5329 D Steffen Bilger (CDU/CSU) 5330 A Herbert Behrens (DIE LINKE) 5331 A Sebastian Hartmann (SPD) 5331 D Dr. Valerie Wilms (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) 5333 A Oliver Wittke (CDU/CSU) 5334 A Zusatztagesordnungspunkt 6: Beschlussempfehlung und Bericht des Innenausschusses – zu dem Antrag der Abgeordneten Jan Korte, Dr. Petra Sitte, Halina Wawzyniak, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE: Gesetzliche Karenzzeit für ausgeschiedene Regierungsmitglieder einführen – zu dem Antrag der Abgeordneten Britta Haßelmann, Luise Amtsberg, Volker Beck (Köln), weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Karenzzeit für ausscheidende Regierungsmitglieder Drucksachen 18/285, 18/292, 18/2762 5335 A Helmut Brandt (CDU/CSU) 5335 B Halina Wawzyniak (DIE LINKE) 5337 B Mahmut Özdemir (Duisburg) (SPD) 5338 B Britta Haßelmann (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) 5340 B Tagesordnungspunkt 18: Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Zwölften Gesetzes zur Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes Drucksachen 18/2442, 18/2709, 18/2776 5341 C Rita Schwarzelühr-Sutter, Parl. Staatssekretärin BMUB 5341 C Ralph Lenkert (DIE LINKE) 5342 B Karsten Möring (CDU/CSU) 5343 A Peter Meiwald (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) 5344 B Ulli Nissen (SPD) 5345 B Artur Auernhammer (CDU/CSU) 5346 A Tagesordnungspunkt 19: Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes und der Gewerbeordnung Drucksachen 18/2134, 18/2775 5347 A Tagesordnungspunkt 20: Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Verkehr und digitale Infrastruktur zu dem Antrag der Abgeordneten Karl Holmeier, Thomas Jarzombek, Patrick Schnieder, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der CDU/CSU sowie der Abgeordneten Martin Dörmann, Kirsten Lühmann, Lars Klingbeil, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD: Moderne Netze für ein modernes Land – Schnelles Internet für alle Drucksachen 18/1973, 18/2778 5347 C Karl Holmeier (CDU/CSU) 5347 D Herbert Behrens (DIE LINKE) 5348 D Martin Dörmann (SPD) 5349 C Halina Wawzyniak (DIE LINKE) 5350 A Tabea Rößner (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) 5351 C Ingbert Liebing (CDU/CSU) 5352 D Nächste Sitzung 5353 D Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten 5355 A Anlage 2 Namensverzeichnis der Mitglieder des Deutschen Bundestages, die an der Wahl eines Mitglieds des Parlamentarischen Kontrollgremiums teilgenommen haben 5356 A Anlage 3 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes und der Gewerbeordnung (Tagesordnungspunkt 19) 5358 A Gero Storjohann (CDU/CSU) 5358 A Patrick Schnieder (CDU/CSU) 5359 A Stefan Zierke (SPD) 5359 D Thomas Lutze (DIE LINKE) 5361 A Stephan Kühn (Dresden) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) 5361 B Inhaltsverzeichnis 57. Sitzung Berlin, Donnerstag, den 9. Oktober 2014 Beginn: 9.01 Uhr Präsident Dr. Norbert Lammert: Nehmen Sie bitte Platz. Die Sitzung ist eröffnet. Guten Morgen, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich begrüße Sie herzlich zu unserer Plenarsitzung. Bevor wir in die heutige Tagesordnung eintreten, möchte ich der Kollegin Hilde Mattheis mit allen guten Wünschen für die nächsten Jahre nachträglich zu ihrem 60. Geburtstag gratulieren. (Beifall) Interfraktionell ist vereinbart worden, die verbundene Tagesordnung um die in der Zusatzpunktliste aufgeführten Punkte zu erweitern: ZP 1 Aktuelle Stunde auf Verlangen der Fraktionen DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Reaktion der Bundesregierung auf den Rüstungsbericht und die schwierige Situation des Beschaffungswesens der Bundeswehr (siehe 56. Sitzung) ZP 2 Weitere Überweisungen im vereinfachten Verfahren (Ergänzung zu TOP 27) a) Erste Beratung des vom Bundesrat eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über Maßnahmen im Bauplanungsrecht zur Erleichterung der Unterbringung von Flüchtlingen Drucksache 18/2752 Überweisungsvorschlag: Ausschuss für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (f) Innenausschuss Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz b) Beratung des Antrags der Abgeordneten Sylvia Kotting-Uhl, Oliver Krischer, Kai Gehring, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Kein Atommüll-Export aus dem Reaktor AVR Jülich in die USA Drucksache 18/2624 Überweisungsvorschlag: Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung (f) Ausschuss für Wirtschaft und Energie Ausschuss für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit c) Beratung des Antrags der Abgeordneten Dr. Franziska Brantner, Katja Dörner, Kai Gehring, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Echte Wahlfreiheit schaffen – Elterngeld flexibler gestalten Drucksache 18/2749 Überweisungsvorschlag: Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (f) Ausschuss für Arbeit und Soziales Haushaltsauschuss ZP 3 Weitere abschließende Beratung ohne Aussprache (Ergänzung zu TOP 28) Beratung der Beschlussempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz (6. Ausschuss) zu dem Streitverfahren vor dem Bundesverfassungsgericht 2 BvE 5/12 und damit zusammenhängenden Verfahren Drucksache 18/2773 ZP 4 Erste Beratung des von den Abgeordneten Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn, Luise Amtsberg, Kerstin Andreae, weiteren Abgeordneten und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Aufhebung des Asylbewerberleistungsgesetzes Drucksache 18/2736 Überweisungsvorschlag: Ausschuss für Arbeit und Soziales (f) Innenausschuss Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend Ausschuss für Gesundheit Ausschuss für Menschenrechte und Humanitäre Hilfe ZP 5 Beratung der Beschlussempfehlung und des Berichts des Ausschusses für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (19. Ausschuss) zu dem Antrag der Abgeordneten Uwe Kekeritz, Friedrich Ostendorff, Claudia Roth (Augsburg), weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Weltagrarbericht jetzt unterzeichnen Drucksachen 18/979, 18/1788 ZP 6 Beratung der Beschlussempfehlung und des Berichts des Innenausschusses (4. Ausschuss) – zu dem Antrag der Abgeordneten Jan Korte, Dr. Petra Sitte, Halina Wawzyniak, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE Gesetzliche Karenzzeit für ausgeschiedene Regierungsmitglieder einführen – zu dem Antrag der Abgeordneten Britta Haßelmann, Luise Amtsberg, Volker Beck (Köln), weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Karenzzeit für ausscheidende Regierungsmitglieder Drucksachen 18/285, 18/292, 18/2762 Von der Frist für den Beginn der Beratungen soll, soweit erforderlich, abgewichen werden. Der Tagesordnungspunkt 9 wird abgesetzt. Die Tagesordnungspunkte der Koalitionsfraktionen rücken entsprechend vor. Der Tagesordnungspunkt 16 wird ebenfalls abgesetzt und stattdessen die Beschlussempfehlung des Innenausschusses auf der Drucksache 18/2762 zu den Anträgen der Fraktionen Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen zur Einführung einer Karenzzeit für ausscheidende Regierungsmitglieder aufgerufen. Darüber hinaus mache ich Sie noch auf eine nachträgliche Ausschussüberweisung im Anhang zur Zusatzpunktliste aufmerksam: Der am 11. September 2014 (51. Sitzung) überwiesene nachfolgende Gesetzentwurf soll zusätzlich dem Ausschuss für Ernährung und Landwirtschaft (10. Ausschuss) zur Mitberatung überwiesen werden: Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Errichtung eines Sondervermögens „Energie- und Klimafonds“ Drucksache 18/2443 Überweisungsvorschlag: Haushaltsauschuss (f) Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz Ausschuss für Wirtschaft und Energie Ausschuss für Ernährung und Landwirtschaft Ausschuss für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit Ich frage Sie, ob Sie mit diesen vorgetragenen Veränderungen einverstanden sind. – Das ist offensichtlich der Fall. Dann können wir so verfahren. Liebe Kolleginnen und Kollegen, heute vor einem Vierteljahrhundert, am 9. Oktober 1989, zogen in Leipzig 70 000 Menschen nach einem Friedensgebet in der Nikolaikirche über den Innenstadtring – eine machtvolle Demonstration für Freiheit, Selbstbestimmung und Demokratie gegen die SED-Diktatur. Es war nicht die erste der großen Massenkundgebungen, die schließlich zum Mauerfall und zum Ende der DDR führten. Doch an diesem Abend wurde der berühmte Punkt erreicht, von dem aus es kein Zurück mehr gab. Es war das doppelte Wunder von Leipzig: die disziplinierte Friedfertigkeit und Gewaltlosigkeit der Demonstranten, aber auch die Einsicht der örtlichen Funktionäre, der unwiderstehlichen Kraft von Zehntausenden Menschen mit Kerzen in den Händen, auch entgegen den Anweisungen aus Berlin, nicht mit Waffengewalt zu begegnen. Dieser 9. Oktober 1989 gehört zu den großen, glücklichen Tagen der jüngeren deutschen Geschichte. Wir sind allen dankbar, die damals viel riskiert haben, als sie es wagten, für Demokratie, Freiheit und Bürgerrechte auf die Straße zu gehen. (Beifall im ganzen Hause) Unsere Gedanken sind in diesen Tagen bei den Menschen in Hongkong und anderswo auf der Welt, die 25 Jahre nach Leipzig wieder mit großem persönlichen Mut und Risiko für ihre Rechte, für ihre Freiheit, für Selbstbestimmung und Demokratie eintreten. Ihnen gelten unser Respekt und unsere Unterstützung. (Beifall im ganzen Hause) Ich rufe die Tagesordnungspunkte 4 a bis 4 c auf: a) Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Fünfundzwanzigsten Gesetzes zur Änderung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (25. BAföGÄndG) Drucksache 18/2663 Überweisungsvorschlag: Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung (f) Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend Haushaltsauschuss mitberatend und gemäß § 96 der GO b) Beratung der Unterrichtung durch die Bundesregierung Zwanzigster Bericht nach § 35 des Bundesausbildungsförderungsgesetzes zur Überprüfung der Bedarfssätze, Freibeträge sowie Vomhundertsätze und Höchstbeträge nach § 21 Absatz 2 Drucksache 18/460 Überweisungsvorschlag: Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung (f) Ausschuss für Arbeit und Soziales Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend Haushaltsauschuss c) Beratung des Antrags der Abgeordneten Kai Gehring, Ekin Deligöz, Katja Dörner, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Sofort besser fördern – BAföG-Reform überarbeiten und vorziehen Drucksache 18/2745 Überweisungsvorschlag: Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung (f) Haushaltsauschuss Nach einer interfraktionellen Vereinbarung sind für die Aussprache 96 Minuten vorgesehen. – Auch dazu stelle ich Einvernehmen fest. Ich eröffne die Aussprache und erteile das Wort der Bundesministerin Frau Professor Wanka. (Beifall bei der CDU/CSU und der SPD) Dr. Johanna Wanka, Bundesministerin für Bildung und Forschung: Herr Präsident! Ich bin Ihnen sehr dankbar, dass Sie zu Beginn dieser Sitzung an den 9. Oktober 1989 erinnert haben. Das ist für mich der wichtigste Tag, wichtiger als der 9. November. Es ist ein Tag, an dem man sich immer wieder freut. Ich erinnere mich nicht nur sehr gerne daran, sondern mir ist es egal, wie wir heute diskutieren. Ich rege mich gar nicht auf – vielleicht –, (Heiterkeit bei der CDU/CSU und der SPD) weil ich mich freue, dass wir hier diskutieren können und demokratische Verhältnisse haben. Wahrscheinlich kann nur jemand, der jahrelang nicht in einer Demokratie gelebt hat, ermessen, wie wichtig sie ist und wie sehr man sich – aus Ihrer Sicht vielleicht naiv – darüber freuen kann. (Beifall bei der CDU/CSU, der SPD und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren, es wurde in Deutschland noch nie so viel Geld für Bildung und Forschung ausgegeben wie heute. Das geht so weiter. Für den Bund kann ich sagen, dass wir in den nächsten Jahren dieser Legislaturperiode eine Steigerung des Etats des BMBF um noch einmal 25 Prozent haben werden. Wir alle wissen, wie schwierig diese Steigerung angesichts der Haushaltssituation des Bundes – ich nenne die Stichworte „Konsolidierung“ und „schwarze Null“ – war. Wir haben also nicht viel oder sogar zu viel Geld. Deshalb haben wir schon im Koalitionsvertrag mit zusätzlichen 9 Milliarden Euro für Bildung und Forschung eindeutige Prioritäten gesetzt. Diese Investitionen lohnen sich doppelt: Sie lohnen sich für die Lebenschancen jedes Einzelnen, egal ob er Schüler, Lehrer, Studierender oder Forscher ist, sie lohnen sich aber auch für die Volkswirtschaft; denn sie sind der Schlüssel für Wohlstand und Lebensqualität. Das wünschen wir uns für die nächsten Jahre und Jahrzehnte. (Beifall des Abg. Willi Brase [SPD]) Ich glaube, dass das 25. Gesetz zur Änderung des BAföG-Gesetzes, dessen Entwurf wir heute vorlegen, ein gutes Gesetz ist. Dieses Gesetz gibt es seit über 40 Jahren – über die Historie haben wir schon mehrfach gesprochen –, und es hat mittlerweile Millionen jungen Frauen und jungen Männern ein Studium ermöglicht. Schauen wir uns einmal die Zahlen an: Letztes Jahr erhielten im Jahresdurchschnitt – immer gerechnet auf das volle Jahr und nicht darauf, dass jemand 14 Tage oder zwei Monate BAföG bezieht – 620 000 Frauen und Männer BAföG. Dies ist eine wirkliche Größenordnung. (Beifall bei der CDU/CSU und der SPD) Wir können stolz darauf sein, dass wir in Deutschland ein solches Förderungssystem haben und die Finanzierung eines Studiums nicht einfach den Eltern oder den betreffenden Studierenden überlassen. Man muss sich immer über die Tatsache im Klaren sein, dass wir mit dieser BAföG-Novelle noch einmal Hunderte von Millionen Euro Jahr für Jahr zusätzlich ausgeben. Das bringt uns in den Bildungsstatistiken der OECD gar nichts. Es wird nicht als Ausgabe für Bildung gerechnet. Wenn hingegen beispielsweise in Großbritannien die Studienbeiträge erhöht werden, dann erhöht es die Bildungsausgaben in Großbritannien. (Albert Rupprecht [CDU/CSU]: OECD!) – OECD. Ich sage es an dieser Stelle. Wir sind uns hier einig. Das BAföG wird als Sozialausgabe gewertet, geht aber wesentlich darüber hinaus. Diese Ausbildungsförderung wollen wir nachhaltig sichern. Mir war es von Anfang an ein ganz wichtiges Anliegen, in dieser Legislaturperiode eine BAföG-Reform zu erreichen, die substanziell und strukturell ist. Mit diesem Gesetz sind ganz wichtige Weichenstellungen verbunden. An erster Stelle steht – das ist grundlegend –, dass ab 1. Januar 2015 der Bund die Kosten für das BAföG zu 100 Prozent trägt. Das sind rund 1,2 Milliarden Euro. Das ist kein Pappenstiel. Das ist eine wirklich beträchtliche Größenordnung. (Kai Gehring [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das bringt den Studierenden überhaupt nichts!) – Zuhören, Herr Gehring. – Damit erhalten die Länder ab 1. Januar Geld in dieser Größenordnung, (Kai Gehring [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das bringt den Studierenden aber nichts!) um es – das steht im Gesetz – für Bildungsausgaben, insbesondere für Hochschulen, auszugeben. Damit haben wir etwas, was wir die letzten 10, 15 Jahre nicht hatten: Wir haben eine dauerhafte Lösung. Es werden jetzt dauerhaft Mittel für die entsprechenden Aufgaben zur Verfügung gestellt, mit denen zum Beispiel Stellen für den wissenschaftlichen Nachwuchs an Hochschulen, für Professoren oder für Schulsozialarbeiter geschaffen werden können. Die Mittel sind vorhanden und können ab dem 1. Januar unkompliziert abgerufen werden. (Nicole Gohlke [DIE LINKE]: Ja, das Geld ist quasi vermehrbar!) Wir erhöhen vonseiten des Bundes unsere Ausgaben also nicht erst ab 2016, sondern ab 1. Januar des nächsten Jahres. Das ist unsere Leistung. (Beifall bei der CDU/CSU und der SPD – Kai Gehring [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Die Studierenden kriegen BAföG, nicht die Länder!) Im Bundeshaushalt ist für die inhaltliche BAföG-Novelle, die 2016 in Kraft tritt, ein Volumen von 500 Millionen Euro jährlich eingestellt. Rechnet man die KfW-Mittel dazu, dann sind wir bei 825 Millionen Euro. Der Bund legt also für die Belange der Studierenden Jahr für Jahr eine Dreiviertelmilliarde drauf. Damit werden wir unserem Anspruch, für substanzielle und strukturelle Verbesserungen für die Studierenden zu sorgen, gerecht. Mir kam es besonders darauf an, dass wir den Kreis derjenigen, die BAföG erhalten – das wird anhand des Verdienstes der Eltern berechnet –, erweitern. Seit vielen Jahren ist die Situation so: Wenn ein Studierender BAföG bezieht, dann bekommt er darüber hinaus viele Vergünstigungen, zum Beispiel die Befreiung von den Rundfunkgebühren usw. Diejenigen, die kein BAföG erhalten, weil ihre Eltern ein bisschen zu viel verdienen, können solche Vergünstigungen nicht in Anspruch nehmen. Deswegen war es ein ganz wichtiges Element, den Kreis derjenigen, die BAföG-berechtigt sind, zu erweitern. Wir haben die Freibetragsgrenze um 7 Prozent erhöht, das erreicht nicht nur Geringverdiener. 2012 betrug der durchschnittliche monatliche Bruttoverdienst einer Familie in Deutschland 4 000 Euro. Die BAföG-Novelle führt dazu, dass die Grenze für die BAföG-Berechtigung bei 5 390 Euro brutto liegen wird. Gerade den jungen Menschen aus Familien mit mittlerem Einkommen wird dadurch in starkem Maße entgegengekommen. (Beifall bei der CDU/CSU und der SPD) Der Kreis derer, die BAföG-berechtigt sind, wird um 110 000 erhöht. (Kai Gehring [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Die sind vorher alle rausgefallen!) Dabei geht es um junge Menschen, die wirklich ein ganzes Jahr lang BAföG bekommen. Herr Gehring, ich habe Sie heute früh im Radio gehört. Ich muss sagen: Sie haben da etwas ganz Falsches erzählt. (Heiterkeit und Beifall bei der CDU/CSU und der SPD – Britta Haßelmann [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das kann ich mir gar nicht vorstellen!) – Ja, es ist nicht vorstellbar, war aber so. – Herr Gehring sagte heute früh: „60 000 fallen dann raus, das hat mir sogar das Ministerium bestätigt.“ – Gucken Sie sich mal unseren Gesetzentwurf an, das steht da nicht drin. (Kai Gehring [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Ich bestehe den Faktencheck! Dann hat Ihnen Ihr Ministerium etwas Falsches aufgeschrieben!) Sie haben aufgrund der Prozentangaben versucht, zu rechnen, und Sie haben falsch gerechnet. (Heiterkeit und Beifall bei der CDU/CSU und der SPD – Kai Gehring [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Wir können rechnen!) Es gibt eine Drucksache. Jeder kann das nachlesen. (Kai Gehring [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Da mache ich mir keine Sorgen!) Wir brauchen uns also nicht gegenseitig etwas zuzurufen. Wir haben in vielen Bereichen Anpassungen vorgenommen. Die Bedarfssätze für die Studierenden steigen um 7 Prozent. Wir erhöhen den Wohnzuschlag auf 250 Euro. Das heißt, für diejenigen Studierenden, die die maximale Förderung erreichen und auswärts wohnen, erhöht sich der Betrag, den sie erhalten, um 9,7 Prozent, also um fast 10 Prozent. Das ist eine gute Größenordnung. Gemessen an anderen sozialen Leistungen ist das wirklich beträchtlich. Bisher war der Kinderbetreuungszuschlag gestaffelt: 113 Euro für das erste Kind, 85 Euro für das zweite. Nun wird er einheitlich angehoben. Es spielt keine Rolle mehr, ob man ein, zwei oder mehr Kinder hat. So lassen sich Elternschaft und Studium besser miteinander verbinden. Wir haben die Hinzuverdienstgrenze für die BAföG-Empfänger erhöht. So erhalten die Studierenden die Möglichkeit, die Änderungen im Sozialversicherungsrecht voll zu nutzen. Wir haben den Vermögensfreibetrag erhöht. Ein Auto wird also beispielsweise in der Regel nicht mehr angerechnet. Wir haben die Förderungslücke, die sich in der Zeit zwischen Bachelor und Master ergab, weitgehend geschlossen. Das haben die Studierenden schon lange gewollt; denn die bisherige Regelung hat die Studierenden hart getroffen. Das war den Studierenden wichtiger als die Erhöhung von Bedarfssätzen. (Beifall bei der CDU/CSU und der SPD) Wir haben auch die Internationalität des BAföG -weiter gestärkt. Das betrifft die Ausweitung der För-derungsberechtigung sowohl auf Auszubildende im europäischen Ausland als auch auf nichtdeutsche Auszubildende. Ein Punkt ist mir besonders wichtig; diesbezüglich bin ich dem Innenminister, Herrn de Maizière, sehr verbunden: Ich bin sehr froh – das war unser gemeinsamer Wunsch –, dass wir uns darauf verständigen könnten, dass diejenigen, die geduldet bei uns leben oder über einen humanitären Aufenthaltstitel verfügen, nicht, wie bisher, eine Vierjahresfrist abwarten müssen, ehe sie BAföG-berechtigt sind, sofern sie in diese Richtung gehen wollen, sondern bereits nach 15 Monaten BAföG-berechtigt sein werden. (Beifall bei der CDU/CSU und der SPD) Die Abschlagszahlungen werden erhöht. Auch das ist wichtig; denn manchmal dauert es eine Weile, bis über die genaue BAföG-Höhe entschieden wird. Der Gesetzentwurf sieht vor, dass die Länder ab dem 1. August 2016 sicherstellen, dass flächendeckend eine elektronische Antragstellung möglich ist. (Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU und der SPD) Es ist doch ein Witz, wenn gerade Studierende, die alles digital erledigen, ihren BAföG-Antrag nicht elektronisch stellen können. Dies wird ab 2016 möglich sein, und auch das ist für die Studenten sehr wichtig. Uns liegt ein Antrag von Bündnis 90/Die Grünen vor. In diesem Antrag attestieren Sie uns – ich zitiere –, dass wir „begrüßenswerte Schritte“ in den „zentralen Aspekten“ des BAföG unternommen haben. Aber (Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU und der SPD – Kai Gehring [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das Aber ist groß!) dann kommt es: mehr Forderungen. (Kai Gehring [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Wir haben die Inflation berücksichtigt!) Natürlich fordern Sie eine stärkere Erhöhung der Fördersätze für alle; darüber brauchen wir gar nicht zu diskutieren. Sie fordern eine Vollfinanzierung, wollen den Kreis der Berechtigten ausweiten etc. (Zurufe vom BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Das heißt, wir finden eine, wie ich finde, ein bisschen lieblose Aneinanderreihung von Forderungen vor. Sie sagen, was man alles noch hätte zahlen können. Besonders traurig finde ich, dass der Antrag keinerlei Konkretisierung enthält. Wie stellt man sich das vor? Was wünscht man sich anders? (Harald Petzold [Havelland] [DIE LINKE]: Das ist das Niveau der CDU in Brandenburg! – Kai Gehring [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Da können Sie in andere Anträge und Gesetzentwürfe gucken!) Es gibt also keine seriöse Konkretisierung dessen, was man beabsichtigt. Diese zwei Seiten münden in einen Prüfauftrag an die Bundesregierung – ich zitiere –: Die Bundesregierung wird aufgefordert, „Vorschläge zu unterbreiten, wie das BAföG überarbeitet werden“ kann. Das ist die Quintessenz des Antrags der Grünen. Genau diese Vorschläge haben wir vorgelegt. (Nicole Gohlke [DIE LINKE]: Das ist der letzte Punkt der Grünen! Davor stehen zehn andere! Das ist ganz schön peinlich!) Opposition kann man unterschiedlich auffassen: (Kai Gehring [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Den Antrag kann ja jeder lesen!) Man kann versuchen, konstruktiv mitzugestalten, oder man mäkelt als Opposition und summiert einfach Forderungen und Wünsche. Dass die Grünen Letzteres tun, finde ich ein bisschen schade. Ich glaube, Sie können es besser. (Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU – Özcan Mutlu [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das ist unter Ihrem Niveau!) Das ist ein Riesenpaket. Insgesamt geht es um fast 2 Milliarden Euro ab 2016, Übernahme der BAföG-Kosten plus Novelle. Ein Paket in einer solchen Größenordnung gab es überhaupt noch nicht. Dazu wird aber gesagt – das werden wir in den nachfolgenden Reden hören –: Ja, mit der BAföG-Reform werden die richtigen Schritte unternommen, aber schlimm ist, dass das nicht schon 2015 in Kraft tritt, sondern erst 2016. Diese Forderung ist total verständlich. Das fordert jeder Studierende, und das fordern die Eltern der Studierenden; das ist doch klar. Es gibt etwas Schönes – sehr viel mehr Geld und Unterstützung für mehr Studierende –, da wünscht man sich das doch so schnell als möglich, am besten übermorgen. (Nicole Gohlke [DIE LINKE]: Das ist nicht nur schön! Das ist sozusagen eine Lebenssicherung!) Das können Sie als Grüne aber nicht einfach so sagen. Das kann sich jeder wünschen; das ist klar. Aber Sie als Grüne können das nicht so sagen; denn Sie sind mittlerweile in sieben Landesregierungen. Ihr Pech! (Kai Gehring [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Glück! Das ist ein Glück für das Land!) Sie sind Teil dieser Landesregierungen. Die Regierungen dieser Bundesländer haben der BAföG-Novelle jahrelang nicht zugestimmt. Sie haben es abgelehnt, dass wir das BAföG überarbeiten. (Beifall bei der CDU/CSU – Kai Gehring [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das stimmt nicht!) – Ich war dabei. – Deswegen ist diese Forderung, wenn die Grünen sie stellen – ich meine nicht aus Sicht der Studierenden –, eine populistische Forderung. Meine Damen und Herren, Sie könnten jetzt sagen: Okay, wir machen das ab 2015. Wir haben diese 825 Millionen Euro ab 2015. Falls die Bundesländer sagen: „Okay, der Bund soll das BAföG erst ab dem 1. Juli nächsten Jahres zu 100 Prozent übernehmen“, könnte man das machen. Aber Politik beginnt beim Betrachten der Wirklichkeit. (Kai Gehring [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Dann fangen Sie an!) Wir haben uns mit den Länden verständigt. Wir haben eine Win-win-Situation. Deswegen haben wir in der Koalition gesagt: Wir akzeptieren das so. Das ist gut für die Bundesländer, und das ist gut für die Studierenden. Wir starten die Novelle einvernehmlich im Jahr 2016. Zusammenfassend kann man sagen, dass wir mit der dauerhaften und vollen Übernahme des BAföG durch den Bund, glaube ich, in der langen Geschichte des BAföG ein Zeichen setzen, dass dieses Reformpaket ein beispielloses Volumen hat, dass wir die Ausbildungsförderung dadurch dezidiert weiter stärken, dass wir verlässlich sind und dass wir viel für Bildungsgerechtigkeit in der Bundesrepublik Deutschland tun. Ich glaube, der vorgelegte Gesetzentwurf ist so gestaltet, dass Sie mit gutem Gewissen zustimmen können. Danke. (Beifall bei der CDU/CSU und der SPD) Präsident Dr. Norbert Lammert: Das Wort erhält nun die Kollegin Nicole Gohlke für die Fraktion Die Linke. (Beifall bei der LINKEN) Nicole Gohlke (DIE LINKE): Herr Präsident! Kolleginnen und Kollegen! Tausende Studierende warten auf eine BAföG-Erhöhung. Tausende warten darauf, endlich BAföG zu beziehen, oder warten und hoffen, dass sie nicht aus der Förderung herausfallen. Tausende warten darauf, dass sie die Mieten in den Unistädten besser aufbringen können. Zahllose Schulen warten darauf, saniert zu werden, Eltern warten auf Kitaplätze und auf Ganztagsschulen, und Lehrerinnen und Lehrer warten auf kleinere Klassen. Was macht die Große Koalition? Statt eine schnelle und unkomplizierte Lösung zu finden, feilt sie an einem Deal aus BAföG-Novellierung und Neuregelung des Kooperationsverbots und löst am Ende keines der beiden Probleme. Die Studierenden warten jetzt noch einmal zwei Jahre, bis die BAföG-Erhöhung endlich wirksam wird. Kein einziges Problem in keinem einzigen Bildungsbereich ist wirklich und grundsätzlich angepackt und gelöst worden. (Beifall bei der LINKEN sowie des Abg. Özcan Mutlu [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]) Was die Bundesregierung hier macht, ist gerade einmal eine kleine Begrenzung des Schadens, den sie selbst angerichtet hat. Vor acht Jahren haben Sie sich als damalige Große Koalition selbst die Steine in den Weg gelegt, die Sie jetzt daran hindern, aktiv zu werden. Denn seit der Föderalismusreform von 2006 darf der Bund bei der Finanzierung von Bildung nicht mehr mithelfen. Bildung wurde damals in die alleinige Zuständigkeit der Länder übergeben. (Tankred Schipanski [CDU/CSU]: Auf Wunsch der Länder!) Nur im Wissenschaftsbereich blieb die Möglichkeit, zeitlich beschränkt einzelne Projekte zu fördern. Mit der Föderalismusreform II haben Union und SPD noch eins draufgesetzt auf den Quatsch mit dem Kooperationsverbot. Allein diese Wortschöpfung hätte übrigens eine Nominierung als Unwort des Jahres verdient gehabt. (Beifall bei der LINKEN sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN) Mit der Föderalismusreform II haben Sie den Wettbewerb noch weiter verschärft. Sie haben nach einem Jahrzehnt Steuersenkungen für Reiche auch noch die Schuldenbremse eingeführt, die den Ländern jetzt die Luft zum Atmen raubt. Die Folgen dieser Politik kann jeder ganz genau betrachten: Bildung wird kaputtgespart, (Widerspruch bei der CDU/CSU) an Hochschulen werden Fächer und Institute weggestrichen, Mensaessen wird teurer, Wohnheimmieten werden erhöht, Gebäude verfallen und die Situation des Lehrpersonals wird immer prekärer. Jetzt liegt hier ein neues Paket vor, durch das Abhilfe geschaffen werden soll. Der Bund übernimmt die komplette Finanzierung des BAföG, im Gegenzug sollen die Länder der Lockerung des Kooperationsverbotes zustimmen, und die frei werdenden Mittel, die dadurch entstehen, dass der Bund das BAföG übernimmt, sollen die Länder in die Hochschulen stecken. Das hat Frau Wanka gerade ausgeführt. So weit die Planungen der Großen Koalition. Man denkt zuerst, dass jetzt zumindest die richtigen Stellschrauben angepackt wurden. Aber dann schaut man sich das ganze Konstrukt genauer an und stellt fest, dass Schwarz-Rot, wenn es hochkommt, die Stellschrauben vielleicht lockert, aber sicherlich nicht wirklich dreht. Sie weigern sich, an die grundsätzlichen Probleme heranzugehen. An die strukturellen Fehlkonstruktionen und an die chronische Unterfinanzierung gehen Sie nicht ran. (Albert Rupprecht [CDU/CSU]: 4 Milliarden Euro vonseiten des Bundes mehr!) Das, was die Koalition hier als Meilenstein zu feiern versucht, ist in Wirklichkeit die Fortsetzung einer kurzatmigen und planlosen Politik, leider mit gravierenden Folgen für Schülerinnen und Schüler, für Eltern und für Studierende. Das ist das Verheerende an der Situation. (Beifall bei der LINKEN) Kommen wir einmal zu den Details: Die Länder sollen jetzt durch die Übernahme der Kosten für das BAföG durch den Bund mehr Mittel zur Verfügung haben und diese in die Hochschulen stecken. Aber die Länder setzen die Gelder doch gar nicht so ein, wie es von Ihnen geplant wurde. In fast allen Bundesländern, die Angaben zur Verwendung der Gelder gemacht haben, liegen die Beträge, die jetzt zusätzlich in die Bildung gehen sollen, niedriger, als es von der Bundesregierung angekündigt wurde. Offensichtlich wird ein Teil der Gelder schlicht dazu verwandt, um die klammen Länderhaushalte zu sanieren. Darüber hinaus setzen einige Bundesländer selbst andere Prioritäten als von der Regierung gewollt: Niedersachsen will jetzt die Gelder lieber in den Kitaausbau und Schleswig-Holstein lieber in die Schulen stecken. (Beifall des Abg. Thomas Oppermann [SPD] – Thomas Oppermann [SPD]: Dafür ist es gedacht!) Jetzt ist der Aufschrei bei den Hochschulen verständlicherweise groß, denn die finanzielle Not ist angesichts steigender Studierendenzahlen und jahrelanger Unterfinanzierung groß. Der Präsident des Deutschen Hochschulverbandes, Professor Kempen, nannte die Tatsache, dass die Gelder nun wohl zu einem großen Teil eben nicht bei den Hochschulen ankommen werden, schlicht eine „Schweinerei“. (Beifall bei der LINKEN) Ich kann seine Wut verstehen; denn die Koalition hat Erwartungen geweckt, denen sie jetzt gar nicht gerecht werden kann. Es ist doch einfach dilettantisch, wenn die Bundesregierung auf meine Nachfrage, welche Ländervertreter eigentlich an dieser Vereinbarung beteiligt waren, antworten muss, dass bis auf den Ersten Bürgermeister von Hamburg überhaupt keine Ländervertreter mit am Tisch saßen, sondern dass diese Vereinbarung einzig durch die Koalitionsspitzen im Bund verabredet wurde. Das muss man erst mal hinkriegen: eine Vereinbarung mit den Ländern zu verkünden, an der die Länder nicht beteiligt waren, und sich dann aber ganz empört zu zeigen, dass die Länder einfach Dinge anders entscheiden, als die Große Koalition sich das ausgedacht hatte. (Beifall bei der LINKEN) Aber mal ganz ehrlich: Was ist das eigentlich für eine traurige Debatte, die wir hier führen müssen? Es ist eine Debatte, in der sich Bundespolitiker mit Landespolitikern darüber streiten, was wichtiger ist und wohin das Geld gehen soll: in die frühkindliche Bildung, in die Kitas oder zu den Studierenden in die Unis, in gute Schulen oder in gute Arbeitsbedingungen in der Wissenschaft. So ein Gegeneinander-Ausspielen von Bildung ist unerträglich. (Beifall bei der LINKEN) Wie muss eine solche Diskussion bei den Menschen ankommen? Da rügt der Bund die Länder, weil Geld in Schulen investiert wird. Da werde ich als Hochschul-politikerin in Interviews gefragt, wie schlimm ich es finde, wenn Kitaplätze statt Studienplätze geschaffen werden. Was ist das für eine Frage! (Zuruf von der SPD: Da muss man vorgreifen!) Natürlich will man beides: gute Studienbedingungen an den Unis und gute Bedingungen in den Kitas und Schulen. (Beifall bei der LINKEN – Hubertus Heil [Peine] [SPD]: Das wollen wir auch!) Ich finde es armselig, wie diese Regierung hier eine Situation konstruiert hat, in der man sich vor lauter schlecht gemachter Politik entscheiden muss, ob die Bildung der Dreijährigen oder die der 19-Jährigen Vorrang hat. (Beifall bei der LINKEN) Und dabei wäre die Lösung denkbar einfach: Wenn wir dieses absurde Verbot, dass Bund und Länder in der Bildung zusammenarbeiten dürfen, endlich komplett abschaffen würden, hätte sich das Problem erledigt. (Beifall bei der LINKEN) Der Bund muss die Möglichkeit haben, Bildung direkt zu finanzieren. Dann bräuchte es kein Feilschen um Prioritäten und um Zuständigkeiten, dann bräuchte es keine Deals, und Frau Wanka müsste im Übrigen nicht ständig große Ankündigungen machen, für deren Umsetzung sie dann aber gar nicht zuständig ist – der Bund hätte schlicht und ergreifend Verantwortung. (Albert Rupprecht [CDU/CSU]: Völlig fern der Realität! Keine Ahnung!) Frau Wanka, ich frage mich auch, ob Sie Ihre oft wiederholte Aussage, wie sehr Sie die Länder finanziell entlasten, eigentlich noch selbst glauben. Jetzt ist Ihnen offenbar übers Wochenende der nächste Einfall gekommen, und Sie fordern, die Länder müssten sich an den DFG-Programmpauschalen beteiligen, sonst stünde gar der Hochschulpakt zur Disposition. (Tankred Schipanski [CDU/CSU]: Sehr richtig! 1,2 Milliarden!) Aber die BAföG-Gelder werden doch nicht mehr, nur weil man oft über sie redet. (Beifall bei der LINKEN) Was Sie da machen, ist nichts anderes, als die Substanz der Hochschulen noch weiter anzugreifen und mit den Perspektiven der jungen Menschen zu spielen. Was die Bundesregierung hier mit ihrem „Paket“ auf den Tisch legt, ist am Ende weder eine zufriedenstellende Lösung für das BAföG – angesichts dessen, dass Sie die Erhöhung einfach mal um zwei Jahre aussitzen, scheinen Sie die Lebensrealität der Studierenden nicht so richtig vor Augen zu haben –, (Beifall bei der LINKEN) noch präsentieren Sie hier eine Lösung für die Finanzierung von Bildung insgesamt. Das hätten aber alle, die Studierenden genauso wie die Schülerinnen und Schüler und die Kitakinder, verdient. Vielen Dank. (Beifall bei der LINKEN) Präsident Dr. Norbert Lammert: Für die SPD-Fraktion hat nun Thomas Oppermann das Wort. (Beifall bei der SPD und der CDU/CSU) Thomas Oppermann (SPD): Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich möchte mich zunächst einmal bei Bundesministerin Wanka und bei den Bildungspolitikern der Koalitionsfraktionen, allen voran Hubertus Heil und Ernst Dieter Rossmann, dafür bedanken, (Zuruf von der CDU/CSU: Erst danach kommt Albert Rupprecht!) dass es gelungen ist, diesen Gesetzentwurf so zügig zu beraten. Wir erhöhen heute das BAföG. Wir stärken die Bildungsfinanzkraft der Länder, und wir lockern das -Kooperationsverbot. Das ist in der deutschen Bildungspolitik ein großer Schritt nach vorne. (Beifall bei der SPD und der CDU/CSU – Özcan Mutlu [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Lockern reicht aber nicht!) Wenn Sie sich fragen, warum ich als Fraktionsvorsitzender in der ersten Lesung dieses Gesetzentwurfs hier reden darf, dann gibt es dafür eine Erklärung: Für uns Sozialdemokraten hat das BAföG eine ganz besondere Bedeutung: Das BAföG wurde 1971 von der sozial-liberalen Koalition unter Bundeskanzler Willy Brandt eingeführt. Es ist bis heute eines der besten Instrumente, um jungen Menschen durch Bildung und Leistung den sozialen Aufstieg in einer modernen Gesellschaft zu ermöglichen. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU) Generationen von Studierenden haben vom BAföG Gebrauch gemacht. Rund 4,5 Millionen junge Menschen wurden bis heute gefördert. Damit wurde das zentrale Versprechen der sozialen Marktwirtschaft eingelöst, nämlich dass alle, unabhängig von ihrer Herkunft, die gleichen Chancen auf Bildung und Ausbildung haben müssen und darauf, etwas aus ihrem Leben zu machen. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU) In diesem Sinne hat das BAföG lange Zeit unglaublich gut funktioniert. Seit gestern kann ich Ihnen dafür ein ganz prominentes Beispiel nennen: Nach langer Zeit hat Deutschland wieder einen Nobelpreis gewonnen. Der Göttinger Physiker und Max-Planck-Forscher Stefan Hell wurde mit dem Nobelpreis ausgezeichnet: (Tankred Schipanski [CDU/CSU]: Stipendiat der Adenauer-Stiftung! – Volker Kauder [CDU/CSU]: Adenauer-Stipendiat! – Heiterkeit bei der CDU/CSU – Britta Haßelmann [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Am Ende war es die Große Koalition und nicht der Mann selber!) für seine bahnbrechenden Forschungen in der Nano-Biophotonik, in der Lichtmikroskopie. Stefan Hell ist Mitte der 70er-Jahre als 15-Jähriger aus dem rumänischen Banat nach Deutschland eingewandert. Er musste sich hier erst einmal neu orientieren. Er hat als Schüler BAföG bekommen. Daran können Sie sehen, wie weit es BAföG-Empfänger bringen können. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU) Ich möchte diese Gelegenheit nutzen, Professor Hell auch von hier die besten Glückwünsche zu übermitteln. Seine Auszeichnung ist eine große Ehre für den gesamten Wissenschaftsstandort Deutschland. (Beifall bei der SPD und der CDU/CSU sowie des Abg. Dr. Thomas Gambke [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]) Dabei war die Wirkung des BAföG keineswegs auf das Finanzielle beschränkt; denn es gab beim Hochschulzugang nicht nur finanzielle, sondern es gab immer auch kulturelle Barrieren. In vielen Arbeiter- und Nichtakademikerfamilien wurde es oft nicht als statthaft angesehen, Abitur zu machen oder sich gar auf ein Studium einzulassen, nach dem Motto: Da gehören wir nicht hin. – Das BAföG dagegen hat eine ganz andere Botschaft vermittelt: Ihr seid hier willkommen. Euch wird geholfen, wenn ihr Hilfe braucht. – Das hat vielen Eltern die Angst vor einem Studium ihrer Kinder genommen. Das hat vielen jungen Menschen die Tür für eine Hochschulbildung geöffnet. (Beifall bei der SPD) Ich muss sagen: Kaum etwas anderes hat unsere Gesellschaft so positiv verändert wie diese unglaubliche Bildungsexpansion seit den 70er-Jahren. (Beifall bei der SPD) Vor der Einführung des BAföG war das Studium nur ganz wenigen Auserwählten vorbehalten. Ende der 60er-Jahre hatten wir etwa 300 000 Studierende, die Akademikerquote lag bei 5 Prozent. Damit wäre Deutschland heute bei weitem nicht mehr wettbewerbsfähig. Aber mit der Einführung des BAföG hat sich das schnell geändert: Die Anzahl der Studierenden hat sich innerhalb von zehn Jahren verdoppelt. Heute haben wir 2,6 Millionen Studierende, so viel wie noch nie zuvor. Diese gewaltige Bildungsexpansion hat unser Land ökonomisch und sozial von Grund auf verändert. Sie hat gut ausgebildete Fachkräfte und kaufkräftige Mittelschichten und den damit verbundenen Wohlstand hervorgebracht. Damit hat das BAföG unsere Gesellschaft nicht nur sozial gerechter und durchlässiger gemacht, sondern es hat auch ganz maßgeblich zur Modernisierung unserer Volkswirtschaft beigetragen. Ohne Bundesausbildungsförderung wäre die Entwicklung unseres Landes zu einer modernen Industrie- und Dienstleistungsgesellschaft so nicht gelungen. Deshalb, meine Damen und Herren, ist es richtig, dass wir diese Erfolgsgeschichte des BAföG jetzt fortschreiben. (Beifall bei der SPD und der CDU/CSU) Frau Wanka hat berichtet, was wir tun. Wir erhöhen die Freibeträge und Bedarfssätze um 7 Prozent. Mich freut besonders, dass wir dadurch, durch die Erhöhung der Freibeträge, zusätzlich 100 000 jungen Menschen die Förderung durch BAföG erlauben. Das ist eine ganz gezielte Förderung für Kinder aus den Mittelschichten, die jetzt stärker gefördert werden. Auch beim Meister- und Schüler-BAföG werden die Bedarfssätze angepasst. Wer über BAföG redet, sollte nicht unerwähnt lassen, dass fast 150 000 junge Menschen an Berufsschulen mit BAföG gefördert werden, (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU) um sich auf ein Fachabitur, ein Wirtschaftsabitur oder Sonstiges vorzubereiten und möglicherweise dann eine Ausbildung oder ein Studium zu ergreifen. Insgesamt ist das die größte BAföG-Anhebung seit 2008. Indem wir den Kreis der Anspruchsberechtigten erweitern, erhöhen wir für viele die Bildungschancen. Das ist auch notwendig, meine Damen und Herren; denn Bildung, Ausbildung, Studium und Weiterbildung sind nach wie vor der beste Schutz vor Arbeitslosigkeit. Ein Blick auf den Arbeitsmarkt belegt das. Die Arbeitslosenquote bei Akademikern liegt bei ungefähr 2,5 Prozent. Das ist praktisch Vollbeschäftigung. Bei Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern mit einer Ausbildung liegt sie bei 5 Prozent, und bei Ungelernten liegt sie bei 19, 20 Prozent. Letzteres muss uns natürlich Sorgen machen. Fast 1,5 Millionen der 20- bis 30-Jährigen in Deutschland haben keinen Schulabschluss. Sie werden keine Ausbildung machen können. Die können wir mit BAföG nicht erreichen; dafür brauchen wir andere Angebote. Aber wir können heute schon dafür sorgen, dass in Zukunft alle einen Schulabschluss und eine Berufsaus-bildung machen. Dafür ist diese BAföG-Reform der erste Schritt. Denn wir beschränken uns nicht auf eine BAföG-Erhöhung, sondern wir machen eine Reform mit einem Doppeleffekt. Erstens bekommen die aktuell geförderten Studierenden mehr Geld, und wir erweitern den Kreis der Geförderten. Aber zweitens entlasten wir die Länder bei den BAföG-Kosten jährlich um 1,17 Milliarden Euro. Diese Entlastung durch den Bund führt dazu, dass die Länder in dieser Legislaturperiode 3,5 Milliarden Euro mehr für Bildung zur Verfügung haben: für Kitas, Schulen und Hochschulen. So ist es verabredet, und wir werden genau darauf achten, dass diese frei werdenden Mittel auch tatsächlich in die Bildung investiert werden. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU) Ich hoffe sehr, dass die Länder jeden Cent dieser frei werdenden Mittel in die Bildung investieren, die frühkindliche Bildung stärken; (Albert Rupprecht [CDU/CSU]: Nein! Schulen und Hochschulen ist die Vereinbarung! So geht es nicht!) denn die Qualität von Kitas und Grundschulen hat ganz großen Einfluss darauf, wie sich Sprache, Intelligenz und Kreativität bei jungen Menschen entwickeln. (Michael Grosse-Brömer [CDU/CSU]: Was können die Länder denn machen?) Viel zu lange haben wir für die frühen Stufen des Bildungssystems, wo am stärksten über die Chancen entschieden wird, das wenigste Geld ausgegeben. Das werden wir jetzt ändern, meine Damen und Herren. (Beifall bei der SPD) Mit dieser Reform können wir dafür sorgen, dass junge Menschen, die heute noch weit von BAföG entfernt sind, durch einen guten Schulabschluss an BAföG herangeführt werden. Erstmals in Deutschland haben wir genauso viele Studierende wie junge Menschen im dualen System. Aber das bedeutet nicht, dass die Berufsausbildung in Zukunft weniger wichtig wird, ganz im Gegenteil. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU) Die ganze Welt beneidet unsere Wirtschaft um ihre Facharbeiter, für das, was sie heute können, vor allem aber dafür, was sie morgen können werden bzw. wie entwicklungsfähig sie sind. Das spüren wir gerade in der sich durch Vernetzung und Digitalisierung rasch verändernden Produktion, Stichwort: Industrie 4.0. Wir brauchen Ingenieure. Aber wir brauchen auch exzellent ausgebildete Facharbeiter und Techniker; das ist wichtig. (Beifall bei der SPD und der CDU/CSU) Deshalb werden wir nicht zulassen, dass die berufliche Bildung und die akademische Bildung gegeneinander ausgespielt werden. (Beifall bei der SPD und der CDU/CSU – Kai Gehring [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das sagen Sie mal Ihrem Koalitionspartner!) Wir werden dafür sorgen, dass auch der Weg über die berufliche Bildung attraktiv bleibt und nicht zu einer Sackgasse wird. Wir haben die Allianz für Aus- und Weiterbildung. Wir werden noch in dieser Legislaturperiode das Meister-BAföG deutlich reformieren und verbessern. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU) Ich bin dafür, dass wir beide Bildungswege gleich wertschätzen und fördern, weil wir beide brauchen, um unsere industriellen Vorteile voll zu nutzen und auszubauen. Lassen Sie uns daran arbeiten! Vielen Dank. (Beifall bei der SPD und der CDU/CSU) Präsident Dr. Norbert Lammert: Ich erteile das Wort dem Kollegen Kai Gehring für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Kai Gehring (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Koalition ist selbstzufrieden. Die Studierenden, Schüler und Eltern können es aber nicht sein. Als Arbeiterkind sage ich sehr klar: Das BAföG ist Chancengerechtigkeits- und Bildungsaufstiegsgesetz. Deswegen hat es deutlich mehr verdient als das, was Sie als Koalition heute vorlegen. Herr Oppermann, es ist enttarnend, dass Sie vor allem über die letzten 40 Jahre referiert haben und weniger darüber, was die nun anstehende Novelle bringt. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der LINKEN – Thomas Oppermann [SPD]: Das haben Sie wohl komplett ausgeblendet!) Vier Jahre ohne BAföG-Reform haben die Ausbildungsfinanzierung für Studierende und Schüler schlichtweg geschwächt. In Ihrem Koalitionsvertrag haben Sie als Koalition das BAföG glatt vergessen. Wie peinlich war das eigentlich? Nun hat die Regierung doch noch erkannt, dass sie beim BAföG nicht untätig bleiben darf. Mit dieser Fünfundzwanzigsten BAföG-Novelle widmet sich die Bundesregierung sicherlich vielen Baustellen. Sie geht diese aber überaus halbherzig an. Alle Änderungen sollen zudem erst in zwei Jahren, also Ende 2016, greifen. Beides ist enttäuschend. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der LINKEN) Das bedeutet: Weil Sie als SPD und Union nicht zügig handeln, werden allein in den nächsten beiden Jahren 60 000 junge Menschen aus dem BAföG-Berechtigtenkreis herausrutschen. Frau Wanka, wir Grüne beherrschen die Grundrechenarten und überstehen damit jeden Faktencheck. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Die Zahl von 60 000 Studierenden ist noch tief gestapelt; denn 2011, 2012, 2013 und 2014 gab es keine BAföG-Reform, (Hubertus Heil [Peine] [SPD]: Taschenspieler!) es gab aber eine Preisentwicklung, eine Inflation, und eine Einkommensentwicklung. Das heißt, aus dem BAföG-Berechtigtenkreis sind noch ein paar Tausend mehr herausgerutscht. Dass die Generationen, die zwischen 2010 und Ende 2016 nicht von einer BAföG-Reform profitieren konnten, also zwölf Semester studiert haben, ohne dass sich etwas zu ihren Gunsten verändert hat, Nullrunden verordnet bekommen haben, verletzt den Grundsatz der Chancengerechtigkeit. Das ist ein Rückschlag für Studierende und Eltern. Das können wir nicht hinnehmen. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der LINKEN) Frau Wanka, Sie verordnen der jungen Generation zwei weitere BAföG-Nullrunden; das muss heute so klar ausgesprochen werden. Damit verzögern Sie nicht nur die überfällige soziale Öffnung der Hochschulen. Vielmehr handeln Sie in Zeiten des Fachkräftemangels ökonomisch kurzsichtig. Ihre BAföG-Novelle bringt zu wenig und kommt viel zu spät. Laut Novelle wird der Bund in rund drei Monaten, ab dem 1. Januar 2015, für das BAföG allein zuständig sein. Das heißt, Sie als Bundesregierung können sich ab sofort nicht mehr hinter den Ländern verstecken, sondern können das BAföG im Alleingang ändern. Es gibt deshalb keinen Grund, Studierenden und Schülern weitere Warteschleifen zu verordnen. Statt eines kleinen Wurfs 2016 brauchen diese sofort ein höheres und besseres BAföG. Sie müssen klotzen statt kleckern. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der LINKEN) Das BAföG soll zum Leben reichen und Studieren finanzieren. Es soll insbesondere diejenigen zum Studium ermuntern, deren Eltern wenig verdienen, nicht studiert oder eine Einwanderungsgeschichte haben. Dafür brauchen wir eine Studienfinanzierung, die deutlich höher, weniger bürokratisch, Bologna- und familiengerechter ist. Auch wenn der Regierungsentwurf dazu einige Schritte enthält, fragen wir uns schon, warum einige wesentliche Punkte fehlen. Warum erhöhen Sie den Kinderzuschlag für BAföG-berechtigte Eltern erst in zwei Jahren? Warum ermöglichen Sie keine Teilzeitförderung? Warum erhöhen Sie die Förderdauer für Studierende, die Angehörige pflegen, nicht? Und warum sperren Sie sich gegen den Grünen-Vorschlag eines Weiterbildungs-BAföG, anstatt endlich gezielt in das lebenslange Lernen zu investieren? (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Warum halten Sie auch an diesem ungerechten Prestigeprojekt und letztlich Ladenhüter „Deutschlandstipendium“ fest, anstatt auch diese Mittel endlich ins BAföG zu investieren und etwas für Bildungsaufstieg zu tun? All diese Punkte könnten Sie doch jetzt in Ihrer Novelle angehen. Es darf nicht sein, dass die junge Generation nach der teuren Rentenreform noch einmal das Nachsehen hat. Bei der Rente zügig geklotzt und beim BAföG langsam gekleckert: Das ist weder chancen- noch generationengerecht. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Hubertus Heil [Peine] [SPD]: Rentner gegen Studis ausspielen, das ist aber sehr fies! Das ist fies!) Ich will Ihnen noch zu drei zentralen Punkten etwas sagen, (Hubertus Heil [Peine] [SPD]: Oma gegen Junge ausspielen!) wo wir als Grüne Alternativen zur Regierung vorgelegt haben; denn wer das BAföG substanziell verbessern will, muss erstens den Fördersatz für Studierende und Schüler deutlich steigern sowie auch die Freibeträge deutlich höher schrauben, damit das Mittelschichtsloch im BAföG nicht weiter wächst, sondern endlich wieder die Zahl der BAföG-Berechtigten. Ich sage es Ihnen noch einmal: Wenn Sie als Koalition in zwei Jahren die BAföG-Sätze um 7 Prozent erhöhen, ignorieren Sie die Preis- und Einkommensentwicklung; dann surfen Sie unter der Inflation durch. Ihre Erhöhung klingt gut, hält mit der Inflation aber keinesfalls Schritt. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der LINKEN) Das heißt, 2010 war BAföG mehr wert, als es 2016 wert sein wird. Deswegen beantragen wir: Bedarfssätze und Freibeträge müssen um 10 Prozent rauf, und zwar zum nächstmöglichen Zeitpunkt. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Zweitens. Wir sehen doch, was in den Universitätsstädten los ist, wie schwierig es ist, als Student Wohnraum zu finden. Wir wollen deshalb auch, dass Wohnkosten angemessen erstattet werden. Für 250 Euro, die Sie hier als Pauschale ansetzen, gibt es in München, Köln oder Hamburg wohl kaum eine Studentenbude. Wir wollen die Mietkostenpauschale staffeln und an die regionalen Durchschnitte anpassen. Die eigene Wohnung ist ein wichtiger Schritt zur Selbstständigkeit, die gerade für Studierende aus einkommensarmen Elternhäusern leichter zu finanzieren sein muss. Also, auch das ist dringend verbesserungsbedürftig. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Drittens. Mich ärgert es seit vielen Jahren, dass immer wieder viele Jahre bzw. mehrere Studierendengenerationen ins Land gehen, bevor sich beim BAföG etwas tut. Das ist ungerecht und unbefriedigend. Wir fordern Sie daher auf, im BAföG Indizes für eine dynamische, regelmäßige und automatische Erhöhung von Fördersätzen und Freibeträgen einzuführen. (Özcan Mutlu [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Wie bei den Diäten!) Die SPD wollte das auch, die CDU offensichtlich nicht. Beim ALG und bei der Rente geht’s, sogar bei den Diäten geht’s; bei den Studierenden nicht. Sorgen Sie endlich für eine automatische Anpassung. Dann ist nämlich Schluss mit Regierungswillkür. Das bringt mehr Be-rechenbarkeit und Verlässlichkeit ins BAföG. Deshalb sollten Sie diesen Schritt jetzt tun. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der LINKEN) Meine Damen und Herren, wir stehen am Anfang der parlamentarischen Debatte um die Fünfundzwanzigste BAföG-Novelle, und ich bin am Ende meiner Rede angelangt. Präsident Dr. Norbert Lammert: Sehr gute Beobachtung. Kai Gehring (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Nutzen wir die neuen Freiheiten, die darin bestehen, dass der Bund ab 2015 das BAföG allein finanziert. Union und SPD können und müssen sich hier im Hohen Hause einen Ruck geben und die soziale Öffnung der Hochschulen forcieren, statt weiter zu verzögern. Eine echte BAföG-Reform – die geht besser, und die geht schneller. Das lesen Sie im Grünenantrag. Ich freue mich auf die weiteren Beratungen. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Präsident Dr. Norbert Lammert: Nächster Redner ist der Kollege Stefan Kaufmann für die CDU/CSU-Fraktion. (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD) Dr. Stefan Kaufmann (CDU/CSU): Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine Damen und Herren! Wir reden auch dieser Tage viel über Bildungsgerechtigkeit und Bildungschancen. Gerade vorhin hatten wir ein interfraktionelles Gespräch mit der Initiative „ArbeiterKind.de“, die sich zum Ziel gesetzt hat, den Anteil der Arbeiterkinder unter den Studierenden zu erhöhen. Für all diese Bemühungen gibt es ein Instrument, ja ein Zauberwort, um das uns viele Staaten beneiden, meine Damen und Herren: BAföG. Wir haben es gehört: Über 4,5 Millionen junge Menschen, Studierende, Schüler und Meisterschüler, haben bisher von diesem Gesetz profitiert – eine wahre Erfolgsgeschichte. Ich bin Ihnen, lieber Herr Oppermann, dankbar, dass Sie in diesem Zusammenhang explizit auf die Bedeutung der beruflichen Bildung hingewiesen haben, die uns in dieser Koalition auch sehr wichtig ist. (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD) Heute freue ich mich jedenfalls, dass wir in erster Lesung über unsere große BAföG-Reform debattieren. Dafür haben wir jahrelang gekämpft. Mit der Finanzierungseinigung von Schäuble und Scholz, nicht etwa von Schulz und Scholz, wie irritierenderweise in der letzten Haushaltsdebatte gesagt wurde, können wir einen großen Aufschlag für eine Weiterentwicklung des BAföG machen. Dass dies nicht früher geschah, lieber Kai Gehring, ist allein auf die Blockadehaltung der Länder zurückzuführen. In den Ländern sind die Grünen nun einmal auch an sehr vielen Regierungen beteiligt. (Kai Gehring [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das stimmt nicht!) – Doch, das stimmt. – Das muss einmal gesagt werden. Die Ministerin hat es gemacht. (Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU – Kai Gehring [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Jetzt können Sie sich nicht mehr hinter den Ländern verstecken!) Für meine Partei kann ich sagen, dass dieser große Aufschlag praktisch unsere sämtlichen Forderungen enthält, Forderungen, die wir im guten Einvernehmen mit dem Haus in den letzten Jahren bereits eingebracht und angeregt hatten. Was wird beschlossen? Damit es nun auch bei der Opposition wirklich ankommt: Eine kräftige Erhöhung der Bedarfssätze um 7 Prozent, für auswärts wohnende Studierende steigt der Höchstsatz sogar um fast 10 Prozent. Die Freibeträge steigen um 7 Prozent. Damit erhöhen wir den Kreis der Geförderten – auch das wurde gesagt – um über 110 000 Studierende und Schülerinnen und Schüler. Der Wohnzuschlag wird um 27 Euro auf 250 Euro -angehoben. Die Hinzuverdienstgrenze für Minijobber wird angehoben. Ein Minijob kann künftig wieder bis zur vollen Höhe von 450 Euro ohne Anrechnung auf das BAföG ausgeübt werden. Die Vermögensfreibeträge für die Studierenden werden auf 7 500 Euro angehoben. Die Kinderbetreuungszuschläge werden vereinheitlicht und auf 130 Euro für alle Kinder angehoben. Die Förderungslücke zwischen Bachelor- und Masterstudium – das ist ganz wichtig – wird geschlossen, zum Beispiel indem wir den Zeitpunkt der Notenbekanntgabe als Studienabschluss definieren. Zudem wird in Umsetzung der EuGH-Entscheidung die Förderungsfähigkeit für Ausbildungen im Ausland erhöht, und die Vorabzahlungen bei einer verzögerten Antragsbearbeitung werden auf 80 Prozent des zustehenden Bedarfs erhöht. Was für mich ganz besonders wichtig war, sind die Vereinfachungen – Stichwort: Entbürokratisierung –: weniger Leistungsnachweise und vor allem die elektronische Antragstellung. Dafür habe ich mich persönlich besonders eingesetzt; denn es sollte im Jahr 2014 möglich sein, dass Anträge nicht nur in Papierform abgegeben werden können. Wie bei einer Steuererklärung auch sollte zumindest das Angebot einer Onlinebearbeitung gemacht werden. Das hat im Übrigen viele Vorteile, sowohl für die Studierenden als auch für die Ämter, beispielsweise durch die sofortige Fehlerkorrektur, wenn etwas falsch ausgefüllt wurde. (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD) Deshalb werden wir alle Länder mit diesem Gesetz verpflichten, bis zum 1. August 2016 eine elektronische Antragstellung zu ermöglichen. Dies ist mehr als überfällig. Aus vielen Gesprächen mit Studierenden und von Besuchen von BAföG-Ämtern weiß ich, wie wichtig gerade diese nichtmonetären Punkte bei der BAföG-Reform sind, die wir in unserer Novelle anpacken. Denn was nützen 10 Euro mehr im Monat, wenn ich weg von zu Hause bin und monatelang auf meine erste Überweisung warten muss oder in der Prüfungsphase auf einmal der BAföG-Anspruch endet? Zusammenfassend: Diese große BAföG-Reform von Union und SPD wird zu massiven Verbesserungen für die Studierenden und bei der Chancengerechtigkeit in Deutschland führen. Darüber hinaus – auch das haben wir gehört – wird mit diesem Gesetz der Bund bereits ab 1. Januar 2015 die BAföG-Kosten zu 100 Prozent übernehmen. In dieser Alleinzuständigkeit des Bundes liegt eine große Chance. Zum einen wird es zukünftig keine Zustimmungspflicht der Länder und damit eben auch keine Blockademöglichkeit mehr geben. Der Bund kann künftig diese wichtigste Säule der Studierendenförderung in Deutschland in Eigenregie weiterentwickeln. Diese Entflechtung der Zuständigkeiten ist ein enormer Gewinn und vorbildhaft für so manches verschränkte Politikfeld in unserer föderalen Ordnung. Zum anderen liegt die große Chance in der unglaublich hohen Summe, die damit den Ländern ab Januar nächsten Jahres für den Bildungsbereich zusteht. Wir haben es gehört: 1,17 Milliarden Euro jährlich und das dauerhaft. Jetzt können die Länder, die verfassungsrechtlich für die Bildung zuständig sind, zeigen, wie viel sie tatsächlich für die Bildung an Schulen und Hochschulen übrig haben. (Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU) Viele Länder, etwa Bremen, Hessen oder Bayern, wollen die Mittel ja vereinbarungsgemäß für Schulen und Hochschulen verwenden – und nicht für Kitas, Herr Oppermann. Andere Länder dagegen liebäugeln mit Kitaförderung oder mit der Haushaltskonsolidierung. Dabei wäre jetzt der ideale Zeitpunkt, dass die Länder endlich die lange stagnierende Grundfinanzierung der Hochschulen erhöhen. Jetzt haben sie die Möglichkeit, dem Lamento der letzten Jahre auch Taten folgen zu lassen. (Beifall bei der CDU/CSU) Mit den frei werdenden Mitteln könnte theoretisch an jeder Universität und jeder Fachhochschule in Deutschland der Grundetat auf einen Schlag um 5 Prozent erhöht werden. Alternativ wäre auch eine Länderbeteiligung oder eine Zusatzfinanzierung der Länder bei der Programmpauschale wünschenswert. Bisher schlagen sich die Länder hier aber leider in die Büsche, und das geht nicht, meine Damen und Herren. (Beifall bei der CDU/CSU) Mit dem Gesetzentwurf, den wir heute in erster Lesung debattieren, werden also hohe Summen für Bildung frei, und der Ball kommt in das Spielfeld der Länder. Jetzt sind sie am Zug und können, ja, müssen massive Verbesserungen für die Schulen und Universitäten in Deutschland umsetzen. Ich bin gespannt und hoffnungsvoll, was diesen Punkt angeht. Jetzt noch ein Wort zum BAföG-Antrag der Grünen, der uns vorliegt. Es ist ja begrüßenswert, dass auch Sie sich Gedanken über das BAföG machen, liebe Kollegen. (Lachen bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN) Aber Ihre Forderungen zeigen wenig Weitsicht. Sie fordern die Trennung der Gesetzgebungsverfahren zum Fünfundzwanzigsten BAföG-Änderungsgesetz und zur Verfassungsänderung bei Artikel 91 b Grundgesetz. Warum? Weil Frau Löhrmann von den Grünen in NRW von einer Erpressung gesprochen hat. Frau Bauer aus Baden-Württemberg sieht das ganz anders; das wissen Sie sehr gut. Sie begrüßt unseren Gesetzentwurf ausdrücklich. Mal hü, mal hott, so sind die Grünen derzeit. (Sabine Weiss [Wesel I] [CDU/CSU]: So sind sie immer!) Von einer konstruktiven Opposition sind sie leider weit entfernt. (Beifall bei der CDU/CSU) Und immer wieder ihr gebetsmühlenhafter Ruf – Sie haben es gesagt, lieber Kollege Gehring – nach Einstellung des Deutschlandstipendiums. Fakt ist: Die Zahl der Stipendien ist im letzten Jahr um 42 Prozent gestiegen. Mittlerweile gibt es mehr mit einem Deutschlandstipendium geförderte Studierende als von allen Begabtenförderungswerken zusammen geförderte Studierende. Für mich sprechen diese Zahlen eine eindeutige Sprache, nämlich die eines erfolgreichen Programms, lieber Kai Gehring. (Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU sowie des Abg. Willi Brase [SPD]) Abschließend möchte ich noch einmal die Gemeinsamkeit mit dem Koalitionspartner betonen. Wir sind uns sehr schnell über die Reformen einig geworden und haben hier wirklich eine substanzielle Reform vorgelegt. Wir zeigen damit, dass wir als Regierungskoalition handeln und umsetzen, so wie es zu Recht erwartet wird. Bedanken möchte ich mich zuallerletzt beim Ministerium, insbesondere bei Ihnen, Frau Ministerin Wanka, bei Herrn Staatssekretär Rachel und auch bei Herrn Schepers für die sehr gute Zusammenarbeit bei dieser großen BAföG-Reform. In diesem Sinne, liebe Kolleginnen und Kollegen, freue ich mich auf eine konstruktive Zusammenarbeit im parlamentarischen Prozess. Herzlichen Dank. (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD) Präsident Dr. Norbert Lammert: Nächste Rednerin ist die Kollegin Rosemarie Hein für die Fraktion Die Linke. (Beifall bei der LINKEN) Dr. Rosemarie Hein (DIE LINKE): Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine lieben Kollegen von der SPD, Sie haben sich vorhin so aufgeregt, als sich meine Kollegin Nicole Gohlke vor allen Dingen über die Grundgesetzänderung und den Zusammenhang mit dem BAföG geäußert hat. (Tankred Schipanski [CDU/CSU]: Weil die Debatte morgen ist, Frau Hein! Sie verwechseln es! – Zuruf von der SPD: Das war die Rede von morgen!) Aber ich bitte Sie: Sie haben doch ein Koppelgeschäft daraus gemacht, nicht wir. (Beifall bei der LINKEN sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN) Sie haben am 19. September 2014 im Bundesrat erst den Ländern die Zustimmung zur Grundgesetzänderung abverlangt, und danach kam die BAföG-Entscheidung. Das kann man im Protokoll nachlesen. Daher müssen Sie sich jetzt nicht wundern, dass wir dies auch in diesem Zusammenhang behandeln. (Beifall bei der LINKEN sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN) Ich bin mir im Übrigen überhaupt nicht sicher, ob der versprochene Nutzen – der soll ja bei einem Koppelgeschäft vorhanden sein – tatsächlich eintritt. Aber darüber reden wir morgen noch einmal. (Dr. Daniela De Ridder [SPD]: Eben!) Dass nun der Bund die Kosten für das BAföG vollständig übernimmt, ist, glaube ich, schon ein richtiger Schritt – endlich; denn das hätte man sicherlich auch vorher schon machen können. (Beifall bei der LINKEN) Wir fordern immer, dass der Bund eine höhere Beteiligung bei der Bildungsfinanzierung übernimmt; also können wir das nicht kritisieren. Dadurch entsteht nun die Möglichkeit, unabhängig von den Ländern eine entsprechende BAföG-Finanzierung durchzusetzen. Aber diese Verantwortung haben Sie jetzt auch. Dass 7 Prozent BAföG-Erhöhung dazu nicht reichen, das, glaube ich, liegt auf der Hand, und das können Sie sich eigentlich selber ausrechnen. (Beifall bei der LINKEN) Ja, es gibt einige Dinge, die Sie mit dieser BAföG-Reform anpacken, einige Lücken, die Sie zu schließen versuchen, aber es sind bei weitem nicht alle, und ich bin mir nicht einmal sicher, ob wir schon alle Fallstricke gefunden haben. Zumindest zwei Lücken, die nach wie vor existieren und die Sie nicht angehen, will ich benennen. Eine Lücke ist das Schülerinnen- und Schüler-BAföG. Schülerinnen und Schüler nach der 10. Klasse, die die Möglichkeit haben, eine gymnasiale Oberstufe zu besuchen, haben, wenn sie noch bei den Eltern wohnen, was in der Regel der Fall ist, keine BAföG-Berechtigung, sondern müssen im Prinzip den etwas umständlicheren Weg über Berufsfachschulen oder Fachoberschulen gehen; dort bekommen sie die Förderung. Ich glaube, dass dadurch gerade Familien mit einem geringen Familien-einkommen deutlich benachteiligt werden. Diese Fehlentwicklung, die es seit Jahren gibt, hätte hier aufgehoben gehört. Aber das gehen Sie nicht an. (Beifall bei der LINKEN) Zum Zweiten bleibt offen, wie Sie zum Beispiel Berufsgruppen wie die der Erzieherinnen und der Erzieher anders behandeln wollen. Vielleicht ist es Ihnen ja nicht bewusst, aber Erzieherinnen/Erzieher müssen, bevor sie diese Ausbildung aufnehmen, eine zweijährige Berufsausbildung zum Sozialassistenten oder zur Kinderpflegerin absolvieren; das ist in nahezu allen Ländern so. Das heißt, erst nach zwei Berufsausbildungen erhalten sie den Berufsabschluss, den sie eigentlich erreichen wollen. Wenn sie dann noch auf die Idee kommen, studieren zu wollen, haben sie kein BAföG-Anrecht mehr. Auch diese Lücke schließen Sie nicht. (Beifall bei der LINKEN) Das sind nur zwei von vielen Fehlstellen, die es im Gesetz nach wie vor geben wird und die wir natürlich kritisieren – neben der Höhe der Leistung und den fehlenden Anpassungen in wichtigen Bereichen. Das muss sich ändern. Wenn wir wollen, dass Bildung ein wichtiges Gut ist, wenn wir wollen, dass auch Kinder und Jugendliche aus sozial schwierigeren Verhältnissen diesen Weg gehen können, dann müssen wir für sie diese Finanzierung gewährleisten. Dieser Ball, liebe Kollegen und Kolleginnen von der Koalition, liegt nun bei Ihnen. Das können Sie nicht mehr auf die Länder abwälzen. Die Verantwortung haben Sie. Vielen Dank. (Beifall bei der LINKEN) Präsident Dr. Norbert Lammert: Nächster Redner ist der Kollege Oliver Kaczmarek für die SPD-Fraktion. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU) Oliver Kaczmarek (SPD): Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Im Grunde macht es Freude, dieser Debatte heute beiwohnen zu können; denn niemand hier im Hause stellt das BAföG mehr grundsätzlich infrage. Das war nicht immer so. Wir erinnern uns daran: 2005 gab es noch die Ansage, das BAföG abzuschaffen, sei ein erstrebenswertes Ziel. Was für ein Irrglaube war das? Das hat die SPD in den Koalitionsverhandlungen damals abräumen können. Es ist gut, dass wir heute feststellen können: Das BAföG ist ein über die Parteigrenzen und über die gesellschaftlichen Grenzen hinaus anerkanntes Instrument der Bildungsfinanzierung. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU) Dass wir heute die Weichen für einen weiteren Schritt nach vorne stellen – wir verabschieden das Gesetz ja erst gegen Ende des Jahres –, ist eine Gemeinschaftsaufgabe, an der viele hier mitgewirkt haben. Nachdem das BAföG 1998 ziemlich auf den Hund gekommen war – nur noch 13 Prozent aller Studierenden haben überhaupt BAföG bekommen –, ist es in der rot-grünen Regierungszeit gelungen, die Gefördertenzahl zu verdoppeln. In der Großen Koalition ist es 2008 gelungen, einen großen Schluck aus der Pulle zu nehmen. Heute wollen wir an diese Tradition anknüpfen. Es ist ein gemeinsamer Erfolg, dass wir das BAföG in dieser Form weiterentwickeln werden. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU) Das wichtigste Argument für uns ist, dass das BAföG ein Instrument ist, das Zugänge schafft, das Aufstiegschancen schafft; denn die Tür zu den Hochschulen ist für einige weit weniger geöffnet als für andere. Mehr als 70 Prozent der Kinder, deren Eltern einen Hochschulabschluss haben, studieren. Von denen, deren Eltern keinen Hochschulabschluss haben, sind es nur etwa 25 Prozent. Jetzt kann man sagen: „Vor 50 Jahren waren es nur 10 Prozent“, aber es wird ja offensichtlich, dass es hier immer noch eine große Chancenungleichheit gibt, an der wir uns bildungspolitisch weiter reiben müssen. Nur zwei Fünftel der Kinder mit Hochschulreife aus Nichtakademikerfamilien entscheiden sich überhaupt für ein Hochschulstudium. Vier Fünftel von denen, deren Eltern einen Hochschulabschluss haben, entscheiden sich für ein Studium; da ist das viel selbstverständlicher. Wer verstehen will, warum das so ist, warum sich Arbeiterkinder – ich nenne sie jetzt einmal so; man kann sie auch anders nennen; es geht jedenfalls um die, die aus Familien kommen, die noch nie eine Hochschule von innen gesehen haben – oft trotz guter Schulleistungen gegen ein Studium entscheiden, muss, glaube ich, die Lebensrealität in den Blick nehmen. Die Eltern fragen sich: Was erwartet eigentlich mein Kind an der Hochschule? Kann ich es finanziell unterstützen, oder muss es vielleicht abbrechen, wenn meine finanzielle Unterstützung nicht mehr reicht? Auch die Kinder fragen sich: Was erwartet mich? Können meine Eltern mich unterstützen? Aus eigener biografischer Erfahrung kann ich sagen: Die schwierigste Frage, die man sich stellt, ist: Kann ich meinen Eltern überhaupt zumuten, auf vieles zu verzichten, um meine Hochschulausbildung zu finanzieren? (Beifall des Abg. René Röspel [SPD]) Das wird mit dem BAföG aufgegriffen, indem es einen Rechtsanspruch schafft, einen Rechtsanspruch, der gilt, der Sicherheit gibt, und das erleichtert die Aufnahme eines Studiums. Das ist der besondere Wert des BAföG. (Beifall bei der SPD sowie der Abg. Dr. Claudia Lücking-Michel [CDU/CSU]) Um wen geht es da? Ich habe mir einmal die durchschnittlichen Einkommensgruppen angesehen, weil das dazu beiträgt, noch einmal klarzumachen, über welche Leute wir hier reden. Die Tochter eines Bäckers, der Sohn eines Wachmanns, die Zwillinge der Arzthelferin, das sind die Berufsgruppen, die beim BAföG mit in die Höchstförderung kommen. Darüber hinaus Schlosser, Elektroinstallateure, Physiotherapeuten, Werkzeugmacher, Rechtsanwaltsgehilfen. Das BAföG wirkt heute bis weit in die Mitte der Gesellschaft hinein, und das Wichtige ist, dass wir heute diesen und anderen betroffenen Berufsgruppen sagen: Ihr könnt euch weiterhin darauf verlassen, dass das BAföG eine verlässliche, solide Finanzierung für das Studium eurer Kinder bleibt. (Beifall bei der SPD) Deswegen sage ich auch ganz bewusst: Es gibt viele Instrumente der Studienfinanzierung, die alle ihren Platz haben, aber keines erreicht so viele begabte junge Menschen und keines sorgt für so viel sozialen Ausgleich wie das BAföG. Deswegen bleibt es aus unserer Sicht das wichtigste Instrument der Studienfinanzierung und genießt zu Recht die höchste politische Aufmerksamkeit. (Beifall bei der SPD) Mit dieser 25. Novelle entwickeln wir das BAföG mutig weiter. Ich glaube, daran kann man gar nicht vorbeikommen. Die finanziellen Rahmenbedingungen werden sich substanziell verbessern. Ich glaube, man muss das noch einmal sagen: 7 Prozent Erhöhung bei den Bedarfssätzen, 7 Prozent Erhöhung bei den Freibeträgen. Das ist schon ein größerer Schluck aus der Pulle, das ist nicht nichts, wie das hier von einigen dargestellt wird. (Beifall bei der SPD und der CDU/CSU – Kai Gehring [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das ist zu wenig!) Denn wir mobilisieren damit 1,2 Milliarden Euro – 1,2 Milliarden Euro! – jährlich im Bundeshaushalt schon ab dem nächsten Jahr durch die Übernahme durch den Bund. Frau Ministerin, ich glaube, dass sich der Wert der Übernahme durch den Bund auch darin ausdrückt, dass wir uns ebendieses Schauspiel, das wir teilweise in den vergangenen Jahren erlebt haben – wer macht einen Vorschlag? wer antwortet auf einen Vorschlag? wer ist anscheinend in einer Blockadehaltung? –, einfach schenken können. Die Übernahme durch den Bund bietet die Chance für die Repolitisierung des BAföG, und zwar hier im Plenum des Deutschen Bundestages. So sollten wir es dann auch behandeln. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU) Weiter mobilisieren wir 825 Millionen Euro jährlich für die Erhöhung und für die strukturelle Modernisierung ab dem Jahr 2016. Das sind 2 Milliarden Euro pro Jahr, die im Bundeshaushalt mobilisiert werden. Wenn man da von „kleinem Wurf“ spricht, dann – so muss ich ganz ehrlich sagen – hat man nur einen ganz schmalen Bezug zur politischen Realität. (Beifall bei der SPD und der CDU/CSU) Ich will das mit den angeblich 60 000 Menschen, die aus der Förderung herausfallen, aufgreifen, weil mich das natürlich auch geärgert hat. (Kai Gehring [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das ist so!) Ich will einmal kurz fachlich werden – ich weiß nicht, ob das zu viel ist –: Es geht darum, dass Sie einfach eine falsche Bezugszahl gewählt haben. Sie haben die Jahresfallzahlen gewählt. Die Jahresdurchschnittszahl wäre die, die anzuwenden wäre. Damit ergibt sich eine wesentlich geringere Fallzahl. Das Eigentliche, das Wichtige ist doch: Wenn Sie es erreichen wollen, dass niemand aus der Förderung herausfällt – ich sage einmal, Lohnerhöhungen, Beförderungen, solche Dinge gibt es immer; das sind Wechselfälle des Lebens, die können Sie auch mit einem Gesetz nicht verhindern; aber das sind ja Miniförderungen, das sind kleine Förderungen, das sind ja nicht die Höchstfördersätze –, (Nicole Gohlke [DIE LINKE]: Mit einer mutigen Anpassung würde das schon gehen!) dann müssen Sie dafür sorgen, dass sich die Kurve der Nettoeinkommen nicht mit der Kurve der Freibeträge schneidet. Aber das, was Sie eigentlich machen und was ich unredlich finde, ist, dass Sie bis in die Mitte der Studierendenschaft hinein den Eindruck erwecken, bis 2016 fliegen sie aus dem BAföG heraus, vielleicht sogar mit dem Höchstfördersatz. Das ist mit der Realität und mit Ihren kruden Berechnungen aber nicht zu belegen. (Beifall bei der SPD und der CDU/CSU) Wir wollen das BAföG moderner machen. Das BAföG soll sich der Lebenswirklichkeit der Studierenden annähern. Studieren geht heute anders als zu meiner Zeit und zur Zeit vieler anderer, die hier sitzen. Ich nenne nur das Stichwort „Bologna-Reform“. Das muss sich im BAföG niederschlagen. Wir verlegen deshalb unter anderem das formale Ende des Bachelorstudiums nach hinten, die Zulassung zum Masterstudium nach vorn. Das sind Schritte, die den Studienalltag an der Brücke zwischen Bachelor- und Masterstudium konkret verbessern werden. Das ermöglicht Studierenden die Konzentration auf den Studienabschluss, ohne eben die Angst zu haben, dass mittendrin die Förderung abbricht. Wir ermöglichen nichtdeutschen Auszubildenden, einen BAföG-Antrag früher zu stellen. Ich glaube, wir gehen über das, was uns der EuGH hier aufgetragen hat, sogar noch ein Stück hinaus, indem wir die Voraufenthaltsdauer auf 15 Monate senken, und wir erhöhen die Abschlagszahlungen. (Beifall bei der SPD) Das sind alles Erfolge, die zeigen: Das BAföG muss sich am Leben der studierenden Menschen messen lassen. Natürlich werden wir mit dem BAföG die Lebenswirklichkeit  nicht eins zu eins abbilden können – welches Gesetz könnte schon die Lebenswirklichkeit eins zu eins abbilden? –, aber wir kommen ihr mit dieser Novelle einen deutlichen Schritt näher und modernisieren das BAföG so, wie es für das Studium auch notwendig ist. (Beifall bei der SPD und der CDU/CSU) Die parlamentarischen Beratungen beginnen; wir müssen sie sorgfältig führen. Was sagen die Experten zu unseren Vorschlägen? Worüber müssen wir vielleicht noch einmal nachdenken? Das ist alles wichtig. Der SPD ist dabei besonders wichtig: Auch die Betroffenen selbst müssen zu Wort kommen; das haben wir bei der Auswahl der Experten für die Anhörung entsprechend berücksichtigt. Wir nehmen die Vorlage, die die Bundesregierung uns gegeben hat, auf – sie ist gut –; aber auch bei diesem Gesetz gilt das Struck’sche Gesetz: Wenn wir etwas verbessern können, dann wollen wir das auch gerne tun. Herzlichen Dank. (Beifall bei der SPD und der CDU/CSU – Kai Gehring [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Dann ziehen Sie es doch vor!) Präsident Dr. Norbert Lammert: Nächste Rednerin für die Fraktion Die Grünen ist die Kollegin Katja Dörner. Katja Dörner (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Sehr geehrter Präsident! Liebe Kolleginnen! Liebe Kollegen! Die Einführung des BAföG war ohne Zweifel eine großartige Leistung; aber sie ist mittlerweile über vierzig Jahre her. Wir reden heute darüber, was für die Zukunft geplant ist, (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) und da ist die große Selbstbeweihräucherung, die wir hier seitens der Koalition erleben, wirklich nicht angemessen. Über was reden wir heute? Wir reden darüber, dass Studierende weitere zwei Jahre keine BAföG-Erhöhung bekommen werden, wir reden darüber, dass die Große Koalition den Studierenden weitere zwei Nullrunden verordnet, wir reden darüber, dass es in Deutschland von 2010 bis 2016 keine BAföG-Erhöhung geben wird. Ich finde, das ist kein Grund, zu jubeln. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Fakt ist: Sechs Jahre lang soll das BAföG nicht erhöht werden. In den vier Jahren seit 2010 hat sich die Kaufkraft der Studierenden deutlich verschlechtert. Der BAföG-Höchstsatz von 670 Euro monatlich, der seit dem Jahre 2010 gilt, ist heute faktisch nur noch 626 Euro wert. Die Lebenshaltungskosten sind gestiegen, vor allem die Mieten und die Nebenkosten. Deshalb haben die Studierenden keine weiteren zwei Jahre Zeit, auf die nächste BAföG-Erhöhung zu warten, sie ist längst überfällig, sie muss unmittelbar kommen und darf nicht weiter auf die lange Bank geschoben werden. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen, die Bundesregierung zeigt leider wenig Herz für die jüngere Generation. Sie ist nicht bereit, für die Jüngeren wirklich Geld in die Hand zu nehmen und in die Zukunft zu investieren. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der LINKEN) Das sieht man, wenn man die mickrigen 6 Milliarden Euro, die es insgesamt, über vier Jahre, zusätzlich für Bildung geben wird, mit den Ausgaben für die Mütterrente und die Rente mit 63 vergleicht. Ich sage hier ganz klar: Ich gönne jedem und jeder mehr Rente. Wir spielen niemanden gegeneinander aus. Aber das Verhältnis stimmt nicht, (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) das Verhältnis von 1: 5 in dieser Legislaturperiode zwischen Bildung und Rente. Das ist das, was absolut nicht geht, und das zeigt, dass die Bundesregierung nur kurzsichtig handelt. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Liebe Kolleginnen und Kollegen, die Bundesregierung zeigt kein Herz für die jüngere Generation; das sieht man auch an dieser BAföG-Reform. Die Verbesserungen für die Rentnerinnen und Rentner kamen sofort – auch unsere Diätenerhöhung war schwuppdiwupp möglich –; aber die Studierenden sollen bitte schön noch zwei Jahre warten, weil es sonst mit der Haushaltskonsolidierung nicht klappt. Das finde ich den Studierenden gegenüber einfach absolut unfair. Wir als Grüne akzeptieren nicht, dass gerade die Studierenden den Kopf hinhalten sollen, damit Herr Schäuble seinen Haushalt konsolidieren kann. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der LINKEN) Deshalb noch einmal ganz klar: Die BAföG-Reform muss jetzt kommen, und die Erhöhung muss den Anstieg der Nettoeinkommen vollständig widerspiegeln. Das heißt, statt einer 7-prozentigen Erhöhung von Freibeträgen und Bedarfssätzen ist eine 10-prozentige Erhöhung absolut notwendig, damit die Studis trotz der Erhöhung nicht faktisch weniger in der Tasche haben als 2010. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Dr. Thomas Feist [CDU/CSU]: Müssen sie betteln gehen in der Fußgängerzone?) Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen, Hubertus Heil hat in einem Brief an die SPD-Fraktion im Mai über die anstehenden Neuregelungen beim BAföG informiert. In seinem Brief benennt er auch das Risiko, dass das BAföG durch die Alleinzuständigkeit des Bundes noch stärker in die Mühlen wechselnder Regierungskonstellationen gerät. Dass Hubertus Heil in diesem Zusammenhang die halbherzigen Bekenntnisse der Union und die Luftschlösser der Linken beklagt, nehme ich einmal als Kompliment für das Konzept, das die Grünen hier vorgelegt haben – dies einmal als kleinen Exkurs. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Das Risiko wechselnder Regierungskonstellationen – der Kollege Kaczmarek hat es eben als Repolitisierung bezeichnet – besteht tatsächlich. Präsident Dr. Norbert Lammert: Frau Kollegin Dörner, darf der Kollege Heil eine Zwischenfrage stellen? Katja Dörner (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Selbstverständlich. (Özcan Mutlu [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Jetzt sind wir gespannt! – Britta Haßelmann [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Jetzt rechne mir mal vor, dass das mit der Mütterrente nur bis 2017 reicht!) Hubertus Heil (Peine) (SPD): – Nein, ich wollte jetzt nicht über die Mütterrente diskutieren. – Liebe Katja Dörner, weil ich so freundlich zitiert wurde und ein bisschen darauf achten muss, dass es nicht aus dem Zusammenhang gerissen wird: Man kann über Konzepte denken, was man will. Ich gebe zu: Die SPD hätte sich früher auch immer alles wünschen können. Es ist aber auch eine Frage des Machbaren. Ich will nur auf eins Wert legen. Wir streiten uns, glaube ich, nicht darüber, dass das Volumen dieser BAföG-Reform erheblich ist. Das kann man, glaube ich, nicht bestreiten. Aber über den Zeitpunkt kann man unterschiedlicher Meinung sein. (Kai Gehring [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Oder beides!) Ich habe mich zu Wort gemeldet, weil ich bitte, zur Kenntnis zu nehmen, dass ich immer der Meinung war, dass es vernünftig ist, dass auch für die Finanzierung des BAföG der Bund eine Alleinzuständigkeit erhält, damit das endlich aus dem Gezerre zwischen Bund und Ländern herauskommt. Das wird zu einer Repolitisierung führen; das hat der Kollege Kaczmarek vorhin gesagt. (Kai Gehring [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Vielleicht zu einer Verhässlichung!) Dann haben wir – welche Regierung auch immer zukünftig in Deutschland regieren mag – die Verantwortung, aber auch die Pflicht, zu handeln. Weil der Halbsatz lautete, ich hätte das kritisiert, sage ich: Das Gegenteil ist in diesem Brief der Fall gewesen. Ich finde, es ist in Ordnung, dass der Bund das vollständig übernimmt. (Beifall bei der SPD) Katja Dörner (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Der Richtigkeit halber: In dem Brief, der mir vorliegt, fällt der Satz, es ist ein Risiko, aber in der Abwägung ist es von Ihnen positiv bewertet worden. Ich glaube, das ist kein Widerspruch dazu, wie ich Sie zitiert habe: Es wird als ein Risiko, aber in der Abwägung als positiv beschrieben. – Auch ich finde das richtig. Auch wir als Grüne sehen dieses Risiko. In diesem Zusammenhang kann ich an das anschließen, was Kai Gehring zur Repolitisierung gesagt hat. Für uns macht es keinen großen Unterschied, ob das BAföG im Geschacher zwischen Bund und Ländern zerrieben wird oder ob es ein großes Geschacher hier im Bundestag gibt. Deshalb machen wir gerade den Vorschlag, das BAföG an einen Index zu koppeln und anhand klarer Kriterien automatisch zu erhöhen. Dann kämen wir nämlich auch aus der Rolle heraus, uns hier untereinander darüber streiten zu müssen, und wir hätten einen klaren Weg, wie das BAföG automatisch und transparent erhöht würde. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Dann könnte sich nämlich auch keine Partei mehr als die BAföG-Partei profilieren, sondern es ginge wirklich darum, etwas für die Studierenden zu tun. Darum sollte es uns eigentlich gehen. Eine automatische Erhöhung aufgrund klarer Kriterien wäre aus unserer Sicht also sachgerecht. Das würde das BAföG aus dem politischen Geschacher herausholen. Darum sollte es uns gehen. Das schlagen wir auch im Gesetzgebungsverfahren vor. Wir fänden es sehr positiv, wenn das angemessen gewürdigt und noch in das Gesetzgebungsverfahren aufgenommen würde. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen, das BAföG ist ein wichtiger Baustein für mehr Chancengleichheit in unserem Bildungssystem. 80 Prozent der Studierenden, die BAföG bekommen, sagen, dass sie ohne diese Förderung nicht studiert hätten. Aber natürlich ist die Frage der sozialen Öffnung der Hochschulen damit noch längst nicht erledigt. Das ist weiter eine große Aufgabe. Ich will auch sagen, dass ich sehr froh bin, dass die Grünen zusammen mit der SPD in drei Bundesländern die Studiengebühren abgeschafft haben. Das ist nämlich auch wichtig für mehr Chancengleichheit und Aufstiegschancen in unserem Bildungssystem. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der SPD sowie bei Abgeordneten der LINKEN) Wir Grüne wollen bessere Chancen, gerade für die jungen Menschen, denen das Elternhaus – finanziell und vielleicht auch kulturell – nicht so viel mitgeben kann. Das ist uns Grünen wirklich eine absolute Herzensangelegenheit. Deshalb sagen wir zu dem Rahmen dieser BAföG-Reform, die jetzt zur Entscheidung ansteht: Die Erhöhung kommt deutlich zu spät, und sie fällt zu mickrig aus. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der LINKEN) Präsident Dr. Norbert Lammert: Nächste Rednerin ist die Kollegin Katrin Albsteiger für die CDU/CSU-Fraktion. (Beifall bei der CDU/CSU) Katrin Albsteiger (CDU/CSU): Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der uns vorliegende Gesetzentwurf zur Änderung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes kann ohne Wenn und Aber als historisch bezeichnet werden. Historisch vor allem deshalb, weil wir endlich den Weg aus der zugegebenermaßen unproduktiven Mischzuständigkeit zwischen Bund und Ländern gefunden haben. Es ist tatsächlich so: Wenn Bund und Länder miteinander verhandeln müssen, dann wird der Ton manchmal ein bisschen heftiger. Auch das gehört zum politischen Prozess. Liebe Frau Gohlke, wenn Sie das dann als „traurige Debatte“ bezeichnen, dann muss ich sagen, dass es dem Thema BAföG und der Wichtigkeit, die das BAföG für Studenten hat, wirklich nicht gerecht wird. (Beifall bei der CDU/CSU sowie des Abg. Swen Schulz [Spandau] [SPD]) Der Bund übernimmt jetzt die volle Finanzierungszuständigkeit. Ab jetzt gibt es nicht mehr die Schwarzer-Peter-Spiele, dass der eine den anderen blockiert. Jetzt stehen wir als Bund tatsächlich in der Verantwortung. Dieser Verantwortung werden wir auch gerecht werden. (Beifall bei der CDU/CSU) Dieses Verantwortungsbewusstsein – das muss ich an dieser Stelle schon sagen – erwarten wir nicht nur von uns allen, sondern auch von den Ländern. (Albert Rupprecht [CDU/CSU]: Genau so ist es!) Aus diesem Grund sollten sich die Länder – sicherlich nicht alle – an der einen oder anderen Stelle ein Stückchen von uns abschneiden. (Hubertus Heil [Peine] [SPD]: Auch Bayern!) Die Mittel, die aus der Bildung kommen, die 1,2 Milliarden Euro jährlich, die der Bund im Bereich des BAföG übernimmt, sollten wieder in die Bildung gesteckt werden. So wurde es vereinbart. Gerade für die Hochschulen ist das ein ganz wichtiger Bereich, weil das BAföG hauptsächlich den Studenten zugutekommt. Deswegen kann ich es leider nicht verstehen, wenn Niedersachsen damit andere Staatsausgaben finanzieren will. (Beifall bei der CDU/CSU) Ganz im Gegenteil dazu gibt es auch positive Beispiele, beispielsweise Bayern. Bayern investiert nämlich die freiwerdenden Mittel aus dem Bereich des BAföG zu 90 Prozent in die Hochschulen und zu 10 Prozent in die Schulen. Das ist auch in Ordnung. Die Bürger werden zum Schluss ganz genau hinschauen, wer von uns verantwortlich mit den Bildungsausgaben umgeht und wer nicht. (Beifall bei der CDU/CSU – Özcan Mutlu [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Was würden wir ohne Bayern machen?) Das BAföG ist ein Thema, das ganz nah am Menschen ist, und hat – das ist sicherlich unbestritten – eine unmittelbare Auswirkung auf jeden BAföG-Empfänger, und das vor allem in einer Phase im Leben, die für einen jungen Menschen sehr wichtig ist. Das BAföG bewegt, es wird diskutiert. Dass es wichtig für die Studenten ist, sieht man auch daran, dass sie rege im Internet und den sozialen Netzwerken diskutieren. Hier wird vor allem eines klar: Es geht nicht nur darum, die Bedarfssätze und Freibeträge zu erhöhen. Genau das tun wir mit den jeweils 7 Prozent. Es geht vor allem darum, beim BAföG eine strukturelle Veränderung herbeizuführen. So gleichen wir das BAföG auch an die veränderte Lebenswirklichkeit eines Studenten an. In vielen Gesprächen – das wurde heute schon einmal erwähnt – wurde immer wieder das Thema Antragstellung erwähnt. Viele Studenten verstehen nicht, warum bei der Steuererklärung eine Onlineantragstellung möglich ist, beim BAföG aber nicht. Wir haben es mit jungen Menschen zu tun. Auch das wurde heute schon einmal gesagt. Der Umgang mit dem Computer und dem Internet ist völlig normal. Heutzutage ist es einfacher, sich an den Computer zu setzen und schnell ein paar Zahlen einzutippen. Es ist auch für die Ämter bei der Bearbeitung einfacher. Genau deshalb werden wir ab dem 1. September 2016 die Länder dazu verpflichten, die flächendeckende Onlineantragstellung anzubieten. (Beifall bei der CDU/CSU) Damit erreichen wir zweierlei – ich habe es bereits angesprochen –: Einerseits helfen wir den Ämtern bei der Bearbeitung und leisten damit einen wichtigen Beitrag zum Bürokratieabbau und zur Beschleunigung der Verfahren, andererseits bekommen wir mehr junge Menschen ins BAföG; denn zugegebenermaßen kann eine Papierflut, die bearbeitet werden muss, abschreckend wirken. In den letzten Jahren haben sich Studienkultur und Studienstruktur verändert, beispielsweise durch den Bologna-Prozess. Wir haben in den vergangenen Jahren betrachten können, wohin die Reise geht. Die Reise geht dahin, dass man nicht zwangsläufig mehrheitlich aufhört, nach dem Bachelor zu studieren, sondern dass man hinterher noch den Master draufsetzen möchte. Viele dieser betroffenen Studenten möchten nicht ewig darauf warten, dass es weitergeht. Nein, sie versuchen ihre Studienzeit so zu verkürzen, dass es nicht elendig lange Wartezeiten zwischen Bachelor und Master gibt. Genau deshalb haben sich die Hochschulen ein Instrument der vorläufigen Zulassung zum Masterstudium geschaffen. Um genau dieses Instrument bemühen wir uns bei der BAföG-Novelle, und zwar deshalb, weil es nicht Wartezeiten oder unerwünschte Unterbrechungen bei den BAföG-Mitteln geben soll. Die Förderungslücken sollen geschlossen werden. Deswegen reicht nach der BAföG-Novelle die Zulassung für das Masterstudium aus. Ein weiteres Thema der Debatte waren die steigenden Mieten. Ja, Studenten, die außerhalb der Heimat, außerhalb des Elternhauses wohnen, haben mit steigenden Mieten zu tun. Aber auch diese Problematik haben wir erkannt, übrigens nicht nur aufgrund des BAföG, das sicherlich kein Instrument ist, um die Mietpreise auszugleichen oder zu steuern. Nein, wir haben aber die Mittel für die Wohnungskostenpauschale überproportional um 11,6 Prozent erhöht. (Nicole Gohlke [DIE LINKE]: Unterhalb der Durchschnittsmiete! Jetzt schon!) So ermöglichen wir es auswärts wohnenden Studenten, den Durchschnittsmietbeitrag für einen Studentenwohnplatz oder ein Untermietverhältnis zu decken. (Beifall bei der CDU/CSU – Nicole Gohlke [DIE LINKE]: Eben nicht! Das ist jetzt schon 50 Euro drüber! – Kai Gehring [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Mit 250 Euro eine Studentenwohnung in München!) Die deutliche Steigerung der Wohnkostenpauschale haben wir hinbekommen, ohne gleichzeitig Steuererhöhungen zu fordern oder neue Schulden aufzunehmen. Das ist ein wichtiger Punkt: Haushaltskonsolidierung ist kein Selbstzweck. Es wäre geradezu absurd, wenn wir einerseits mehr Geld reinbuttern, uns andererseits aber dieses Geld von den Eltern der Studenten durch Steuererhöhungen zurückholen. (Kai Gehring [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Sagen Sie das auch bei der Rentenreform so?) Zusammenfassend lässt sich feststellen. Wir handeln verantwortungsvoll. Wir erhöhen verantwortungsvoll nicht nur die Fördersätze und die Freibeträge, sondern wir gleichen das BAföG auch strukturell an die Lebenswirklichkeit der Studentinnen und Studenten an. Vor kurzem hieß es in der internationalen Presse: Deutschland ist ein Erfolgsmodell. – Genau das soll es auch bleiben. Ein wesentlicher Bestandteil dieses Erfolgsmodells ist unser Bildungssystem. Das BAföG wiederum ist ein wesentlicher Teil davon, und so soll es auch in Zukunft bleiben. Vielen Dank. (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD) Präsident Dr. Norbert Lammert: Die Kollegin De Ridder ist die nächste Rednerin für die SPD-Fraktion. (Beifall bei der SPD) Dr. Daniela De Ridder (SPD): Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Gäste auf den Besuchertribünen! Liebe Studierende! Liebe Eltern! Mit der Reform des BAföG, mit der der Bund – Sie haben es eben schon gehört – nun vollständig die Finanzierung übernimmt, investieren wir in eine verheißungsvolle Zukunft, in unser Bildungssystem; denn alle Mitglieder unserer Gesellschaft müssen an Bildung teilhaben können. Soziale Gerechtigkeit und Vielfalt, so heißt das Gebot der Stunde. Das gilt – für alle, die Niedersachsen kritisieren, will ich das als Niedersächsin noch einmal deutlich sagen – von Anfang an. Das bedeutet auch, dass wir in die frühkindliche Bildung investieren müssen. (Beifall bei der SPD – Michael Grosse-Brömer [CDU/CSU]: Das kann man als Landesregierung ja auch tun, nur nicht mit dem Geld vom Bund! – Gegenruf des Abg. Hubertus Heil [Peine] [SPD]: Natürlich! Doch, das dürfen sie!) – Bitte, meine Herren und Damen, was soll die Aufregung? Wenn wir soziale Gerechtigkeit wollen, dann müssen wir in Bildung investieren. Wenn wir über das BAföG reden, müssen wir auch darüber reden, dass es von Anfang an die Chance geben muss, diesen Weg überhaupt zu beschreiten. Deshalb ist die Investition in frühkindliche Bildung ein Muss. (Beifall des Abg. Özcan Mutlu [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]) Unabhängig davon, ob jemand an einer Universität oder einer Fachhochschule studiert: Nie darf das Portemonnaie der Eltern wie ein Berufsverbot wirken. Dem kommen wir nun mit der BAföG-Reform nach. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU – Abg. Hubertus Heil [Peine] [SPD] meldet sich zu einer Zwischenfrage) – Meine Redezeit ist knapp. Lassen Sie mich kurz drei Punkte hervorheben. Erstens. Durch die Verbesserung der Kinderbetreuungszuschläge stärken wir ganz gezielt junge Väter und Mütter, ein Studium aufzunehmen, es mit Familie zu vereinbaren und vor allem auch erfolgreich abzuschließen. Ich weiß aus eigener Erfahrung, wie hart es als junge Mutter sein kann, ein Studium zu organisieren; denn ich habe selbst mit zwei Kindern studiert. Wir reden heute viel über die Realität. Wenn wir uns die Realität anschauen, dann stellt man allerdings fest, dass im Jahr 2012 gerade einmal knapp 4 Prozent der Studierenden ein oder mehrere Kinder hatten. Wir müssen den jungen Menschen Mut machen. Das tun wir mit der vorliegenden BAföG-Novelle. Studium und Familie sind zwei Seiten einer Medaille und gehören zusammen. (Beifall bei der SPD) Zweitens. Durch die Erhöhung der Einkommens- und Vermögensfreibeträge erhöhen wir die Zahl der Förderberechtigten. Wir erwarten – denn wir in der SPD haben Lese- und Rechenkompetenz, liebe Kolleginnen und Kollegen von den Grünen – knapp 100 000 neue Antragsbewilligungen pro Jahr. Das sind zugleich knapp 100 000 junge Menschen, denen wir bessere Startchancen für ihre spätere Berufslaufbahn ermöglichen. (Kai Gehring [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Die Zahl ist vorher rausgefallen!) – Nein, überhaupt nicht. Wir werden das an der Realität messen können. (Özcan Mutlu [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Daran messen wir euch!) – Gerne. Ich möchte mir an dieser Stelle eine Anmerkung erlauben. Ich halte nichts davon, akademische gegen berufliche Bildung auszuspielen. Vielmehr brauchen wir die Gleichwertigkeit unterschiedlicher Bildungswege. (Kai Gehring [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Ja, sagen Sie das der Union!) Mehr als eine verfehlte Debatte brauchen wir deshalb Öffnung und Durchlässigkeit im Bildungs- und Hochschulsystem. Über das Meister-BAföG wird gleich mein Kollege Rabanus sprechen. Wer jetzt sagt, wir hätten zu viele Akademikerinnen und Akademiker, der muss sich fragen lassen: Für wen sollen die Tore der Hochschulen wieder geschlossen werden? Nein, Karrierechancen durch Bildung, das darf kein Privileg für Wohlhabende sein. (Beifall bei der SPD und der LINKEN – Kai Gehring [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Sagen Sie das Nida-Rümelin!) Die gute Nachricht: Mit der BAföG-Reform wird das Matthäus-Prinzip ein wenig korrigiert, das Sie alle kennen, das da lautet: Wer hat, dem wird gegeben. „Lehrjahre sind keine Herrenjahre“ – diese halsstarrige Haltung können wir uns in unserem rohstoffarmen Land nicht leisten. Unser Potenzial sind unsere klugen Köpfe. Deshalb müssen sich junge Erwachsene frei entfalten können, vor allem frei von wirtschaftlichen Zwängen und Abhängigkeiten. Dies sichert am Ende auch den Studienerfolg; denn wer weniger jobben muss, kann sich mehr auf das Studium konzentrieren. Studienerfolg durch die BAföG-Reform, das ist doch unser gemeinsames Ziel, verehrte Kolleginnen und Kollegen. Drittens. Dieser Punkt liegt mir aufgrund meiner eigenen Erfahrung ganz besonders am Herzen. Insbesondere Flüchtlinge und aus EU-Staaten Zugewanderte werden jetzt vermehrt von der Ausbildungsförderung profitieren können. Das ist mir schon deshalb wichtig, weil ich als Belgierin für mein Studium in Deutschland seinerzeit keine Ausbildungsförderung erhalten habe. Mit der Reform werden wir – das heißt „back to reality“ – den Lebensverhältnissen in unserem Land nach der Bologna-Reform gerechter werden. Das ist nicht nur ein Versprechen. Das ist die Realität, und wir werden den Erfolg prüfen dürfen. Das ist auch eine Aufforderung an die Opposition, genau hinzuschauen; davor habe ich keine Angst. Diese überfällige Änderung ist insbesondere mit Blick auf die EU-Staaten Ausdruck einer Willkommenskultur in einer globalisierten Hochschulwelt. Mit der Reform des BAföG machen wir einen wichtigen Schritt in die richtige Richtung, hin zu mehr sozialer Gerechtigkeit an Hochschulen. Lehrjahre sind keine Herrenjahre? Ich hoffe, dass wir einige besorgte Eltern entlasten können, wenn wir sagen: Lehrjahre sind keine Hungerjahre! Diesen Eltern sagen wir: Wir haben verstanden, was einst John F. Kennedy sagte: „Es gibt nur eins, was auf Dauer teurer ist als Bildung, keine Bildung.“ Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU) Präsident Dr. Norbert Lammert: Die Kollegin Lücking-Michel ist die nächste Rednerin für die CDU/CSU-Fraktion. (Beifall bei der CDU/CSU) Dr. Claudia Lücking-Michel (CDU/CSU): Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir diskutieren heute über eine Reform, die diesen Namen wahrlich verdient. Sie bringt strukturelle und finanzielle Verbesserungen. Verehrte Kolleginnen und Kollegen von der Opposition, liebe Katja Dörner, wenn Sie immer wieder monieren, diese BAföG-Erhöhung komme zu spät, die jetzige Studierendengeneration profitiere nicht mehr davon, und wenn Sie die Reform gegen die schwarze Null im Haushalt ausspielen, dann muss ich sagen: Was kann man im Sinne der Generationengerechtigkeit mehr tun, als, was wir jetzt zum ersten Mal nach 1969 tun, einen Haushalt ohne neue Schulden aufzustellen? Was kann man denn mehr tun, um langfristig Handlungsfähigkeit zu bewahren, (Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU – Kai Gehring [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Bei der Rentenreform haben Sie nicht mit Haushaltskonsolidierung argumentiert!) auch und gerade für Investitionen in Bildung? Von den vielen wichtigen Punkten, die heute schon genannt wurden, möchte ich drei Erfolge, die mit der BAföG-Reform erreicht werden, besonders benennen – wir haben es schon gehört; aber es ist mir wichtig, das noch einmal zu betonen –: Erstens. Das neue BAföG ist familienfreundlicher: 130 Euro für das erste und für jedes weitere Kind. Das Signal heißt: Familien sind uns wichtig. Zweitens. Das neue BAföG ist internationaler. Wir haben uns diesbezüglich schon im Koalitionsvertrag ambitionierte Ziele gesetzt. Jede zweite deutsche Studierende soll demnächst studienbezogene Auslandserfahrungen sammeln. Die BAföG-Novelle, die wir jetzt diskutieren, erleichtert dies durch ihre neuen Regelungen; denn jetzt gilt das EuGH-Urteil zur Freizügigkeit. Jede deutsche Studierende kann, wenn sie ihr Studium im EU-Ausland beginnt, künftig vom ersten Semester an BAföG-Förderung in Anspruch nehmen. Das ist doch ein wichtiger Schritt. (Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU und der SPD) Aber umgekehrt gilt: Für Studierende mit humanitären Aufenthaltsgründen verkürzt sich die Wartezeit bis zur BAföG-Berechtigung von vier Jahren auf immerhin jetzt nur noch 15 Monate. Dass mir das zwar auch noch zu lang ist, will ich sagen, aber es ist ein entscheidender Schritt in die richtige Richtung. (Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU und der SPD – Dr. Ernst Dieter Rossmann [SPD]: Das ist doch ein Angebot!) Drittens. Wenn hier immer wieder behauptet wird, dass diese Regierung – ich zitiere – billigend in Kauf nehme, dass Arbeiterkinder in ihrem Bildungsaufstieg blockiert bleiben – Zitat Ende –, dann kann ich nur sagen, dass das mit Blick auf BAföG und die vorgelegte Reform blanker Unsinn ist. (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD) Wenn man sich den aktuellen Social Survey des Studentenwerks ansieht, wird noch einmal deutlich: BAföG ist und bleibt ein wirksames Instrument der Breitenförderung. Je niedriger das Bildungsniveau der Eltern ist, desto höher ist der Anteil der Studierenden, die durch BAföG gefördert werden. Die anderen Fakten haben wir schon gehört: Die Zahl der BAföG-Berechtigten erhöht sich durch die höheren Freibeträge. Die Hinzuverdienstgrenze wird angehoben, sodass man jetzt leichter bis zur Höhe eines Minijobs zum BAföG dazuverdienen kann. (Kai Gehring [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Alles erst in zwei Jahren!) BAföG hilft Bildungsaufsteigern. Es verringert den Zusammenhang zwischen sozialer Herkunft und gewähltem Ausbildungsweg. Das sind doch echte Fortschritte. Wenn ich jetzt an dieser Stelle mit Blick auf die weiteren Diskussionen eine Ergänzung einbringe, dann mache ich dies, weil ich denke, dass diese gute Reform in einem Punkt noch verbessert werden kann. Der Punkt, an den ich erinnern will, ist die Bedeutung ehrenamtlichen Engagements. Wir sind uns hoffentlich einig, dass durch ehrenamtliches Engagement Millionen von Menschen in Deutschland dazu beitragen, dass unsere Gesellschaft menschlicher wird, dass es bei uns solidarischer zugeht, ja, dass ohne Ehrenamt vieles bei uns überhaupt nicht möglich wäre. Die junge Generation ist besonders stark ehrenamtlich aktiv. 1999 stellten Studierende zwischen 20 und 24 Jahren mit einer Quote von 45 Prozent noch die Gruppe mit dem höchsten Engagement unter den jungen Menschen dar. Nach der Studienreform ist das Engagement um 5 Prozentpunkte gesunken; dies wurde 2009 festgestellt. Wir haben das Problem, dass die Studienstrukturreform, dass das neue Bachelor-Master-System durch die zeitliche Verdichtung und die erhöhten Anforderungen das Engagement von Studierenden offensichtlich deutlich einschränkt. Damit bin ich wieder beim BAföG und meinem Ergänzungsvorschlag: Es sollte doch unser Ziel sein, dass freiwilliges Engagement von Studierenden diesen nicht zum Nachteil gereicht und es zu keinem Trade-off zwischen Ehrenamt auf der einen Seite und Ausbildung auf der anderen Seite kommt. Es gibt ein Beispiel: Ehrenamtliches Engagement in den satzungsmäßigen Hochschulgremien wird bei der Höchstdauer der BAföG-Förderung bisher schon berücksichtigt, in der Regel mit einem Semester zusätzlich. Das gilt aber leider nicht für Engagement in anderen Bereichen. Hier ist mein Ziel: Natürlich ist es richtig – ich habe die mahnenden Worte von Frau Ministerin Wanka im Ohr –, dass jede Ausweitung des Empfängerkreises beim BAföG Geld kostet, aber hier wäre das Geld aus meiner Sicht besonders gut angelegt. (Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU und der SPD) Es ist richtig: Wenn wir das berücksichtigen wollen, dann müssen Umfang und Qualität ehrenamtlichen -Engagements natürlich handfest festgehalten werden können. Aber keine Sorge, dafür gibt es bereits Modelle, die übertragbar wären. (Dr. Ernst Dieter Rossmann [SPD]: Wie Bayern!) – Tatsächlich, Bayern ist ein gutes Beispiel. Dort gibt es eine Ehrenamtskarte. Auf Initiative von verschiedenen Vereinen wurde ein Trägerverein gegründet, durch den jetzt der Umfang von ehrenamtlichem Engagement qualifiziert und zertifiziert festgestellt wird, ja sogar die Kompetenzen festgehalten werden, die man dabei erworben hat. (Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU) Ein anderes Modell wäre die sogenannte Juleica aus dem Bereich der kirchlichen Jugendarbeit, die Jugendleiter-Card. Das kann man alles übertragen. Wenn uns das gelingen würde, dann wäre das ein wichtiger Schritt in eine richtige Richtung. Ehrenamtliches Engagement könnte dann bei der Festlegung der BAföG-Förderhöchstdauer angemessen berücksichtigt werden. Ehrenamt wäre weniger Risiko für die Studierenden, und die BAföG-Regelungen würden zu einem echten Pluspunkt nicht nur für die engagierten jungen Menschen, sondern für unsere gesamte Gesellschaft. Meine Damen und Herren, die jetzt vorgelegte BAföG-Novelle ist ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung. Ich bin zuversichtlich, dass durch die weiteren Debatten Verbesserungen in die richtige Richtung erreicht werden können. Wir sollten gemeinsam daran arbeiten. Vielen Dank. (Beifall bei der CDU/CSU und der SPD) Präsident Dr. Norbert Lammert: Das Wort hat nun der Kollege Martin Rabanus für die SPD-Fraktion. (Beifall bei der SPD) Martin Rabanus (SPD): Herr Präsident! Meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen! Wir behandeln heute in erster Lesung die 25. BAföG-Novelle, eine Novelle, die diesen Namen tatsächlich verdient. Das ist gut so, und zwar in mehrerlei Hinsicht. Es ist gut für die Länder. 100 Prozent Übernahme der BAföG-Kosten durch den Bund bedeuten eine Entlastung von knapp 1,2 Milliarden Euro, 1,2 Milliarden Euro, die die Länder nun für Bildung in ihren Haushalten zusätzlich zur Verfügung haben. (Kai Gehring [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Gut für Länder, auch gut für Studierende!) Damit löst die Koalition das Versprechen ein, das wir im Koalitionsvertrag niedergelegt haben, nämlich dass wir den Ländern weitere Spielräume verschaffen. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU) Meine sehr verehrten Damen und Herren, es ist aber vor allen Dingen gut für die Schülerinnen und Schüler – das will ich an dieser Stelle betonen; viele Schülerinnen und Schüler kommen in den Genuss von BAföG-Leistungen –, und es ist auch gut für die Studierenden. Wir erhöhen die Bedarfssätze. Wir erhöhen die Einkommensfreibeträge. Der Wohnkostenzuschuss ist benannt worden. Wir erhöhen den Kinderbetreuungszuschuss auf 130 Euro pro Kind – und nicht mehr gestaffelt, sondern pauschal. Das finde ich ganz wichtig. Wir schließen die Lücke zwischen Bachelor- und Masterstudium. Wir erreichen 110 000 zusätzliche junge Menschen mit Leistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz. Damit hat die Novelle ein Gesamtvolumen von rund 825 Millionen Euro. Das ist in der Tat eine substanzielle Novelle. (Beifall bei der SPD und der CDU/CSU – Kai Gehring [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Alles erst in zwei Jahren!) Nun beginnen die parlamentarischen Beratungen. Frau Kollegin Lücking-Michel hat bereits einen Aspekt eingebracht, der sicherlich noch eine Rolle spielen wird. Auch andere Aspekte werden eine Rolle spielen. Es gilt das berühmte und berüchtigte Struck’sche Gesetz: Kein Gesetzentwurf kommt so aus dem Bundestag heraus, wie er eingebracht worden ist. (Dr. Ernst Dieter Rossmann [SPD]: Das ist mehr berühmt als berüchtigt!) Das ist mal wieder keine Drohung, liebe Frau Ministerin Wanka, sondern es geht darum, im kommenden parlamentarischen Beratungsverfahren die guten Dinge noch ein bisschen besser zu machen. (Özcan Mutlu [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: „Das ist keine Drohung“! Das nennt man negatives Framing!) Damit haben die SPD und die Koalition zwei zentrale Vorhaben umgesetzt. Das eine zentrale Vorhaben war die Entlastung der Länder, das zweite zentrale Vorhaben die Stabilisierung, die strukturelle Stärkung und die Anpassung des BAföG an die aktuellen Bedürfnisse. Das ist gut so. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU) Natürlich ist der SPD und auch der Koalition bewusst, dass damit das Thema „Ausbildungs- und Fortbildungsförderung“ für diese Legislaturperiode nicht ad acta gelegt werden kann. Ganz im Gegenteil: Wir werden uns jetzt sowohl in den einzelnen Fraktionen als auch in der Koalition insgesamt dem Thema Meister-BAföG intensiver zuwenden. Denn wenn wir für Schülerinnen und Schüler sowie Studierende jetzt richtigerweise eine Reform des BAföG machen, dann ist es nur folgerichtig, uns in einem jetzt kommenden zweiten Schritt auch um die Meisterschüler zu kümmern. (Beifall bei der SPD und der CDU/CSU) Dabei sind wir von der Überzeugung geleitet, dass es eine Gleichwertigkeit der akademischen und der beruflichen Bildung gibt, von der Überzeugung geleitet, dass sie nicht gegeneinander auszuspielen sind, sondern gemeinsam gedacht werden müssen. Wenn das so ist, dann müssen wir auch dafür sorgen, dass wir vergleichbare Förderbedingungen in den Systemen BAföG und AFBG, also Aufstiegsfortbildungsförderung, hinbekommen. Da ist noch eine ganze Menge zu tun. Gesetzessystematisch werden die Freibeträge und die Bedarfssätze, insbesondere aus dem BAföG, auch im Meister-BAföG abgebildet. Aber das ist nur ein Teil dessen, was die Förderlogik im Meister-BAföG ausmacht. Es gibt den Bereich der Lehrgangs- und Prüfungsgebühren, der im BAföG in der Regel keine Rolle spielt. Es gibt den Bereich der Prüfungsvorbereitungen, aber auch den des Meisterstücks, das in der Meisterausbildung gemacht und vorgelegt werden muss. Hier gibt es nach unserer Überzeugung die Notwendigkeit, bedarfsgerechte Anpassungen vorzunehmen. (Beifall bei Abgeordneten der SPD und der CDU/CSU) Ich darf mit Erlaubnis des Präsidenten noch einen Satz sagen, nämlich zum Thema der Zuschuss- und Darlehensbedingungen. Diese sind beim BAföG und beim Meister-BAföG ganz unterschiedlich. Beim BAföG ist es so – das wissen wir alle –: 50 Prozent Zuschuss und 50 Prozent Darlehen, zinsfrei. Beim Meister-BAföG ist es ein geringerer Zuschuss und ein höherer Darlehensanteil, und das verzinslich. Wenn wir es mit der Gleichwertigkeit von beruflicher und akademischer Bildung ernst meinen, wenn wir es damit ernst meinen, gleiche Förderbedingungen herzustellen, dann müssen wir an dieser Stelle Veränderungen herbeiführen. Herzlichen Dank. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU) Präsident Dr. Norbert Lammert: Letzter Redner zu diesem Tagesordnungspunkt ist der Kollege Sven Volmering für die CDU/CSU-Fraktion. (Beifall bei der CDU/CSU) Sven Volmering (CDU/CSU): Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wenn du kritisiert wirst, dann musst du irgendetwas richtig machen. Denn man greift nur denjenigen an, der den Ball hat. Dieses Zitat von Bruce Lee passt sehr schön zur heutigen Debatte: (Lachen beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Die Große Koalition hat den Ball nicht nur gehalten, sondern mit Ministerin Wanka als Stürmerin Tore geschossen. Die BAföG-Reform wird ein großer Erfolg werden. (Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU) Präsident Dr. Norbert Lammert: Wo hat der gerade zitierte Kollege seinen Wahlkreis, Herr Volmering? (Özcan Mutlu [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Wir haben uns alle an unsere Kung-fu-Zeiten erinnert, Herr Präsident!) Sven Volmering (CDU/CSU): Bruce Lee – für den, der ihn nicht kennt –: amerikanischer Schauspieler und Kampfkünstler. – Da die Linke und die Grünen das aber nicht zugeben können, orientieren sie sich in ihrer Kritik lieber am ehemaligen Bundesligaprofi Rolf Rüssmann, der gesagt hat: „Wenn wir nicht gewinnen, dann treten wir ihnen wenigstens den Rasen kaputt.“ (Heiterkeit und Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU und der SPD) Selbst das ist Ihnen in der heutigen Debatte nicht gelungen. Sie haben argumentativ barfuß in den Rasen getreten und sich dabei wehgetan. Die Linke spricht in ihrer Pressemitteilung vom 20. August 2014 von einem „unwürdigen Schauspiel“, der Kabinettsbeschluss sei unverantwortlich. Die Grünen sind sich nicht zu schade, in ihren Stellungnahmen das Wort „Almosen“ in einem Atemzug mit dem Wort „BAföG“ zu nennen. (Kai Gehring [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Dass es das nicht ist, sondern ein Rechtsanspruch! – Özcan Mutlu [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Richtig lesen!) Seriöse Kritik sieht anders aus. Das Deutsche Studentenwerk jedenfalls begrüßt die Reform und spricht von einer „guten Nachricht“. (Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU) Ich kann nicht verstehen, wie man die Erhöhung der Bedarfssätze um 7 Prozent, die Erhöhung des Wohngeldzuschlags auf 250 Euro, des Förderhöchstsatzes um 9,7 Prozent auf 735 Euro, die Anhebung des Vermögensfreibetrags und des Kinderbetreuungszuschlags als „unwürdiges Schauspiel“ bezeichnen kann. Durch die siebenprozentige Erhöhung der Einkommensfreibeträge der Eltern erhalten 110 000 mehr Studierende und Schüler BAföG. An dieser Stelle möchte ich auch einmal den Eltern danken: 87 Prozent der Eltern unterstützen ihre Kinder während des Studiums monatlich mit durchschnittlich 476 Euro und schränken sich selber ein. Auch das verdient in dieser Debatte einmal Anerkennung. (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD) Sinnvoll ist auch die Anhebung der Nebenverdienstmöglichkeiten auf 450 Euro. Die Bundesagentur für Arbeit hat im letzten Jahr die „gute Funktion“ der Minijobs für Studenten und Schüler betont, um Geld zu verdienen. Wenn man bedenkt, dass zwei Drittel der Studierenden dies aus unterschiedlichen Gründen tun und der Minijob dabei eine zentrale Rolle spielt, dann ist die Forderung der Grünen aus dem Bundestagswahlkampf, die Zahl der Minijobs einzudämmen, für die junge Generation kon-traproduktiv und schädlich. Mit großer Sorge verfolge ich – das ist angesprochen worden – die Rolle einiger Bundesländer bei der Verwendung der freiwerdenden BAföG-Mittel in jährlicher Höhe von 1,2 Milliarden Euro. Als Nordrhein-Westfale will ich jetzt gar nicht auf die Situation in – sagen wir – Niedersachsen eingehen, sondern mich lieber mit meinem eigenen Land beschäftigen. Meine Landesregierung sagte im Sommer auf Anfrage, dass die freiwerdenden Mittel in Höhe von 279 Millionen Euro im Haushalt eingespeist werden, gab jedoch nie konkret an, wofür. Vielmehr sprach man davon, dass „angesichts der Konsolidierungsnotwendigkeiten im Landeshaushalt“ NRW die Entlastung eine Unterstützung im Hinblick auf das Erreichen bildungspolitischer Ziele darstellt. Allein durch die Verwendung des Begriffs „Konsolidierungsnotwendigkeiten“ ist klar, dass das Geld dann doch beim nordrhein-westfälischen Finanzminister landen kann. (Willi Brase [SPD]: Quatsch!) Verschiedene Seiten haben seitdem an die Landesregierung appelliert, im Sinne von Haushaltsklarheit und wahrheit mit Nachweis anzugeben, wofür das Geld verwendet wird. (Kai Gehring [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Für Bildung und Hochschulen wird das verwendet!) CDU-Vorschläge liegen lange vor. Ich habe mich beispielsweise dafür eingesetzt, dass 35 Millionen Euro für die digitale Bildung eingesetzt werden. (Christine Lambrecht [SPD]: Landespolitik machen wir im Landtag!) – Ich weiß, dass Sie das alles nicht hören wollen. – Weitere Vorschläge sind zum Beispiel der Ausbau von Masterstudienplätzen, (Özcan Mutlu [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Ist das jetzt eine Landtagsrede?) die Förderung von Rückkehrerprogramme für wissenschaftlichen Spitzennachwuchs, die Anschubfinanzierung der dringend nötigen medizinischen Fakultät in Ostwestfalen oder meinetwegen auch die Förderung der Schulsozialarbeit. (Kai Gehring [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Ist das alles in der Bund-Länder-Vereinbarung drin?) Auch das ist ein Thema, das meinen Wahlkreis betrifft. Dann gab es am Dienstag eine große Pressemitteilung der Landesregierung Nordrhein-Westfalen mit Hinweis auf die BAföG-Mittel: Das Land hat das Geld zur Finanzierung neuer Maßnahmen im Bildungsbereich veranschlagt – Großer Trommelwirbel. Wir warten alle, was jetzt kommt. Und dann: unter anderem für den Ausbau des offenen Ganztags, weitere Zuweisungen an Kommunen für die Inklusion und für den Kita-Ausbau. (Zuruf von der SPD: Das ist doch gut! – Kai Gehring [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das ist doch super!) Bei allem Respekt: Das sind alles keine neuen Maßnahmen. Alle Ziele sind jetzt schon im nordrhein-westfälischen Haushalt haushaltsrechtlich verankert. Die Hochschulen werden in der Pressemitteilung nicht einmal erwähnt; stattdessen wird die vereinbarungswidrige Kitaförderung aufgeführt. (Thomas Oppermann [SPD]: Landtagsrede!) Ein paar globale Minderausgaben kommen in Nordrhein-Westfalen auch immer noch dazu. Dann wird eine Maßnahme nicht komplett abgerufen, und schon ist das BAföG-Geld weg. Das ist ein billiger Taschenspielertrick in Nordrhein-Westfalen. Ich fordere die Landesregierung auf, die getroffenen Vereinbarungen auch einzuhalten. (Beifall bei der CDU/CSU – Özcan Mutlu [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Es steht doch gar keine Wahl an! Was machst du hier?) Es ist doch – damit hat Frau Gohlke sogar recht – ein Alarmsignal, dass der Präsident des Deutschen Hochschulverbandes, Professor Kempen, mit drastischen Worten von einer „Schweinerei“ spricht, wenn er an die BAföG-Mittel-Verwendung durch einige Länder denkt. Es steht in der Zukunft noch eine Reihe von Bund-Länder-Verhandlungen an. Es kann nicht sein, dass manche Länder ständig trotz verfassungsrechtlicher Nichtzuständigkeit den Bund auffordern, immer mehr Aufgaben zu bezahlen, aber gleichzeitig besonders kreativ darin sind, eigene Hausaufgaben nicht zu erledigen. Das belastet für die Zukunft die angesprochenen Verhandlungen und schwächt die Länder selbst. Wir beklagen immer wieder die niedrigen Landtagswahlbeteiligungen. (Kai Gehring [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das liegt an solchen Reden! Özcan Mutlu [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Luftnummer!) Ein Grund dafür ist, dass den Bürgern eine solche Wahl nicht so wichtig ist wie die Bundestagswahl. Wir brauchen uns dann nicht zu wundern, dass das bei diesem Verhalten der Länder mit den ständigen selbstschwächenden Rufen nach Abgabe von Verantwortung an Berlin so ist. Deutschland hat enorm viele gute Erfahrungen mit dem Föderalismus gemacht. Wir sollten dies nicht durch taktische Spielchen ruinieren. (Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU) Wir sollten vielmehr sehen, dass wir auch künftig vernünftige Bund-Länder-Beziehungen gestalten. Ich finde, damit habe ich als letzter Redner eine gute Überleitung zur morgigen Debatte über die Grundgesetzänderung und die Aufhebung des Kooperationsverbotes im Hochschulbereich geschaffen. (Christine Lambrecht [SPD]: Das war ja eine Rede! Unterirdisch war die!) Wir sehen uns morgen zur zweiten Halbzeit. Ich bin zuversichtlich, dass die Große Koalition ihren Vorsprung noch ausweiten wird. Vielen Dank für die Aufmerksamkeit. (Beifall bei der CDU/CSU – Dr. Ernst Dieter Rossmann [SPD]: Wie war das mit dem Bundesligaspieler und dem Rasen?) Präsident Dr. Norbert Lammert: Ich schließe die Aussprache. Interfraktionell wird die Überweisung der Vorlagen auf den Drucksachen 18/2663, 18/460 und 18/2745 an die in der Tagesordnung aufgeführten Ausschüsse vorgeschlagen. Sind Sie damit einverstanden? – Das ist offensichtlich der Fall. Dann sind die Überweisungen so beschlossen. Darf ich bitten, den Schichtwechsel zügig und möglichst geräuschlos vorzunehmen? Ich rufe den Tagesordnungspunkt 5 auf: Beratung des Antrags der Abgeordneten Annalena Baerbock, Bärbel Höhn, Oliver Krischer, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Ein Scheitern der nationalen Klimapolitik abwenden und international an Glaubwürdigkeit zurückgewinnen Drucksache 18/2744 Überweisungsvorschlag: Ausschuss für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (f) Ausschuss für Wirtschaft und Energie Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung Ausschuss für die Angelegenheiten der Europäischen Union Nach einer interfraktionellen Vereinbarung sind für die Aussprache 96 Minuten vorgesehen. – Ich stelle keinen Widerspruch fest. Dann können wir so verfahren. Ich eröffne die Aussprache und erteile als Erstem das Wort dem Kollegen Anton Hofreiter für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Dr. Anton Hofreiter (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der CO2-Gehalt in der Atmosphäre ist im letzten Jahr so schnell gestiegen wie in den vergangenen 30 Jahren nicht mehr. Die Ozeane sind sogar so sehr versauert wie seit 300 Millionen Jahren nicht mehr. Die Westantarktis hat in diesem Jahr nach Aussage der Wissenschaft unwiderruflich begonnen, zu schmelzen. Die drohende Klimakatastrophe zu verhindern oder zumindest zu begrenzen, ist eine gigantische Herausforderung. Klimaschutz ist aber auch eine ganz konkrete, ja kleinteilige Aufgabe. Man kann das ganz systematisch beschreiben. Es geht darum, unsere Stromproduktion unabhängig von den fossilen Energieträgern, unsere Mobilität unabhängig vom Öl und unsere Häuser weg vom Aufheizen der Umgebung zu bekommen. Das sind ganz konkrete Aufgaben. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der LINKEN) Was haben Sie bisher getan? Die Energiewende war einmal der Motor der deutschen Klimapolitik. Sie haben diesen Motor auseinandergenommen, und jetzt ruckelt und stockt es. Dann ist da noch der Kolbenfresser aus Bayern, Herr Seehofer. (Heiterkeit und Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der LINKEN) Er würgt die Energiewende in Bayern komplett ab. Seine Attacken auf Windkraft und Netzausbau sind absolut unverantwortlich. Damit stellt Herr Seehofer am Ende sogar den Atomausstieg infrage. Die Bundesregierung ist gefordert, endlich den Geisterfahrer Seehofer zu stoppen. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der LINKEN) Deutschland ist längst nicht mehr Primus beim Klimaschutz oder beim Ausbau der erneuerbaren Energien. Dänemark will bis zum Jahr 2030 den Strom- und Wärmebedarf vollständig aus erneuerbaren Energien decken. China will im kommenden Jahr 30 Prozent seines Energiebedarfs aus erneuerbaren Energien decken. Damit zieht selbst China an Deutschland vorbei. Die künftige rot-grüne Regierung in Schweden will Vattenfalls Braunkohlepolitik beenden. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der LINKEN) Auf der einen Seite ist das sehr ermutigend. Auf der anderen Seite ist es schon beschämend, dass es der rot-grünen Regierung in Schweden bedarf, damit in Deutschland Vattenfall aus der Braunkohle aussteigt. Sind wir nicht in der Lage, unsere eigenen Aufgaben zu erledigen? (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der LINKEN) Von den zehn klimaschädlichsten Braunkohlekraftwerken weltweit steht die Hälfte in einem einzigen Land. Dieses Land ist Deutschland. Wenn wir endlich nur die Grenzwerte für Quecksilber den US-amerikanischen Standards anpassten, dann müsste Deutschland alle seine Braunkohlekraftwerke schließen. Das wäre einmal ein schönes Beispiel. Sie sind doch so große Fans von TTIP. Passen Sie die deutschen Umweltstandards denen der USA an! Dann hätten Sie eine vernünftige Aufgabe. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie der Abg. Eva Bulling-Schröter [DIE LINKE] – Michael Grosse-Brömer [CDU/CSU]: Sie stimmen TTIP jetzt zu, oder was?) Um das 2-Grad-Ziel noch zu schaffen, müssen zwei Drittel der bekannten fossilen Rohstoffvorräte in der Erde bleiben. Doch kein einziges Land weltweit fördert so viel Braunkohle wie Deutschland. Im vergangenen Jahr 183 Millionen Tonnen! Das ist doch klimapolitischer Wahnsinn! (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der LINKEN) Eine der wichtigsten Baustellen für den Klimaschutz in Deutschland ist die energetische Gebäudesanierung. Die Sanierungsquote für Gebäude muss dringend erhöht, am besten verdreifacht werden. (Beifall bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN) Das wäre gut fürs Klima, gut fürs Handwerk und gut für die Investitionen. Auch wenn man an die momentane Krise denkt, wäre das gut; denn so könnten wir unsere Abhängigkeit von russischem Erdgas ganz massiv reduzieren. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Aber in keinem der zentralen Bereiche haben Sie bisher etwas Substanzielles zustande gebracht. Sehr geehrte Damen und Herren der Bundesregierung, Sie haben ein süßes Wappentier, dieses „GroKo“. Leider ist das kein niedliches Reptil, sondern es kommt daher wie ein überkommenes, träges Fossil mit einem übergroßen, metertiefen ökologischen Fußabdruck. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Michael Grosse-Brömer [CDU/CSU]: Die grünen Frösche müssen aufpassen!) Deutschland wird mit dieser Politik seine selbstgesteckten Klimaschutzziele verfehlen. Im letzten Jahr sind sogar in Deutschland die CO2-Emissionen wieder gestiegen. Frau Hendricks, sogar Sie selbst haben das Problem erkannt. Im Januar haben Sie deshalb ein Sofortprogramm für den Klimaschutz angekündigt. Vor der Sommerpause wurde dann die lustige Groteske des mittelfristigen Sofortprogramms daraus, und jetzt kommt es vielleicht im November, vielleicht auch gar nicht. Frau Hendricks, das ist wirklich das langsamste Sofortprogramm, das ich je erlebt habe. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der LINKEN) Liebe Kolleginnen und Kollegen, wenn schon national so wenig passiert: Wie schaut es dann mit Ihrem internationalen Engagement aus? Da passiert traurigerweise nicht viel mehr. Als vor zwei Wochen auf Einladung des UN-Generalsekretärs Ban Ki-moon die Staats- und Regierungschefs der Welt zusammenkamen, um neue Impulse für den Klimaschutz zu setzen: Was machte da die Kanzlerin? Die Kanzlerin machte sich noch nicht einmal die Mühe, hinzufahren. Stattdessen war sie beim BDI. Nichts gegen den BDI, aber seien wir doch einmal ehrlich: Finden Sie nicht selbst, dass es eine total seltsame Prioritätensetzung ist, eine lokale Lobbyveranstaltung einem internationalen UN-Gipfel vorzuziehen? (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der LINKEN) Am nächsten Europäischen Rat wird Frau Merkel – das vermuten wir sehr – teilnehmen. Aus Brüssel hört man aber auch nur, dass die europäischen Ziele für Klimaschutz, Energieeffizienz und erneuerbare Energien weiter geschleift werden sollen – und das, obwohl die Ziele beim Klimaschutz, zum Ausbau der Erneuerbaren und zur Energieeffizienz ohnehin schon schwach und zahnlos sind. Zusammen mit der Personalpolitik der Europäischen Union wird klar: Es besteht die Gefahr, dass sich die Europäische Union komplett aus der Klima- und Umweltpolitik zurückzieht. Und was macht die Kanzlerin? Sie macht sich mit ihrem Schweigen de facto zum Komplizen dieser Wende rückwärts. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Liebe Kolleginnen und Kollegen, es entsteht gerade eine neue weltweite Bewegung für den Klimaschutz. Am 21. September fand die größte Klimademo der Welt statt. In fünf Kontinenten gingen über 500 000 Menschen auf die Straße, um für den Erhalt ihrer Lebensgrundlagen zu demonstrieren. Sie mahnten entscheidende Weichenstellungen für den Gipfel in Paris im Jahr 2015 an. Leider fallen genau jetzt, wo sich endlich neue Chancen auftun, Europa und Deutschland als Kämpfer für den Klimaschutz aus. Das schadet nicht nur dem Klima, sondern es gefährdet Arbeitsplätze auch hier bei uns, und es schadet nachhaltiger Wohlstandsentwicklung. Das erste Jahr, Frau Hendricks, haben Sie leider komplett nutzlos verstreichen lassen. Voraussichtlich drei Jahre haben Sie noch. Ich erwarte von Ihnen, dass Sie diese drei Jahre nutzen und endlich in die Gänge kommen. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Vizepräsidentin Edelgard Bulmahn: Als nächster Redner spricht der Kollege Dr. Georg Nüßlein. (Beifall bei der CDU/CSU) Dr. Georg Nüßlein (CDU/CSU): Frau Präsidentin! Meine Damen! Meine Herren! Herr Hofreiter spricht von einer gigantischen Herausforderung im Klimaschutz, womit er unumstritten recht hat, und antwortet dann auf diese gigantische Herausforderung mit einem oppositionellen Gemäkel und Genöle sondergleichen. (Dr. Petra Sitte [DIE LINKE]: Na, na, na!) Er versteigt sich dazu, den bayrischen Ministerpräsidenten als das Haupthindernis beim Klimaschutz zu stilisieren. (Beifall bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN) Das kann doch nicht wirklich Ihr Ernst sein, meine Damen und Herren! Ich glaube, wir sollten diese Diskussion schon mit der nötigen Ernsthaftigkeit führen. National ist es in der Tat so, dass wir zwar sagen könnten, dass wir die Kioto-Ziele erreichen, aber auf der anderen Seite ist es unerfreulich, wenn unsere CO2-Werte steigen. Dann muss man aber auch nüchtern analysieren, woher das kommt. Das kommt davon, dass wir aus der Kernenergie aussteigen, (Lachen bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN) was richtig ist. Auch das könnte man als große Herausforderung hervorheben. Aber Sie antworten auf diese Herausforderung mit einer Beschreibung dessen, was Sie – typisch grün – nicht wollen, nämlich die Kohle, (Zuruf vom BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Genau!) ohne auf die Frage zu antworten, wie wir energiepolitisch an der Stelle weiterkommen, wie wir unsere Versorgungssicherheit gewährleisten sollen und wie wir dafür sorgen können, dass wir industriepolitisch diesen Umschwung tatsächlich überstehen, und wie wir das Ganze bezahlen sollen. Die Antworten auf all diese Fragen geben Sie nicht. (Beifall bei der CDU/CSU – Dr. Anton Hofreiter [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Herr Nüßlein, Sie sind doch von der CSU, oder?) Nein, Sie sagen, die Situation sei komplex und schwierig, und weil die Situation so schwierig und komplex ist, suchen Sie sich noch eine zusätzliche Schwierigkeit, nämlich die Kohle aus dem Energiemix herauszunehmen. (Katrin Göring-Eckardt [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Es gibt nur einen, der dagegen ist! – Weiterer Zuruf des Abg. Dr. Anton Hofreiter [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]) Es wäre doch viel besser gewesen, wenn Sie stattdessen der internationalen Dimension Vorrang eingeräumt hätten. Ich sage Ihnen ganz offen: Klimaschutz wird und muss international entschieden werden, nicht national. (Annalena Baerbock [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Warum ist die Kanzlerin nicht da?) Bevor Sie jetzt sagen, das sei ein Feigenblatt, um national nicht handeln zu müssen, möchte ich eines ganz deutlich unterstreichen. (Katrin Göring-Eckardt [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Sagen Sie doch einmal etwas zu Herrn Seehofer! Weitere Zurufe vom BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) – Schreien Sie doch nicht so, sondern hören Sie mir einfach einmal zu. Sie haben doch nachher genügend Redezeit. Dann können Sie darauf antworten. (Widerspruch bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN) – Ausreichend Redezeit, wie ich meine. – Klimaschutz wird international entschieden. Klimaschutz funktioniert weltweit nur, wenn das Vorbild Deutschland am Ende Nachahmer findet. (Annalena Baerbock [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Genau! – Zurufe von der LINKEN) Wir werden nur dann Nachahmer finden, wenn wir auf der einen Seite beim Klimaschutz erfolgreich sind, aber es uns auf der anderen Seite auch gelingt, Wohlstand und Wachstum in diesem Land zu mehren. Sonst gibt es keine Nachahmer. (Beifall bei der CDU/CSU) Ich sage das explizit an die Adresse der Wachstumsskeptiker, der Verzichtseinforderer sowie der Wasserprediger und Weintrinker in diesem Haus. Es gibt nämlich eine ganze Menge, die sagen, man müsse gleichzeitig noch einen Beitrag dazu leisten, dass wir alle ärmer werden und die Arbeitsplätze verschwinden. (Kordula Schulz-Asche [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: So ein Schwachsinn!) Klimaschutz, der den Industriestandort Deutschland gefährdet, kommt für uns nicht infrage. (Zuruf der Abg. Bärbel Höhn [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]) – Da geht es nicht nur um die Arbeitsplätze, Frau Höhn, sondern da geht es insbesondere darum, dass andere uns auf diesem Weg folgen. Deshalb müssen wir beim internationalen wie beim nationalen Klimaschutz in Zukunft die Grenzkosten im Blick haben. Was kostet die zusätzliche Reduzierung von 1 Tonne CO2, und gibt es nicht billigere Alternativen für die Reduzierung? Das ist ganz entscheidend. Sie haben die Energiepolitik angesprochen. Wir, SPD und CDU/CSU gemeinsam, haben im Koalitionsvertrag festgeschrieben: Die konventionellen Kraftwerke … als Teil des nationalen Energiemixes sind auf absehbare Zeit unverzichtbar. Wir wollen eben keinem politischen Blütentraum nachhängen, sondern wir sind mit der harten Realität konfrontiert, bei uns hier im Land tatsächlich dafür Sorge zu tragen, dass zu jeder Sekunde Strom aus der Steckdose kommt. (Zuruf vom BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Och, Herr Nüßlein, das ist ein Argument aus den 70ern!) – Nein, das ist kein Argument aus den 70ern. – Wenn man aus der Kernenergie aussteigt, wenn man die Erneuerbaren ausbaut, und zwar schneller, als Sie sich das jemals erträumt haben – denn die Ziele, die Sie einmal formuliert haben, sind längst weit überschritten –, (Annalena Baerbock [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Dank Ihnen, was?) dann muss man sich vergegenwärtigen, dass wir trotzdem die Situation haben, die fluktuierende Einspeisung regenerativer Energien ausgleichen zu müssen. Dazu werden wir Gas und in einem gewissen Umfang auch Kohle brauchen. Das ist die Realität, und mit der müssen Sie sich letztendlich abfinden. (Beifall bei der CDU/CSU) Ich will deutlich machen, dass man sich, wenn man die Grenzkosten im Blick haben will, hinsichtlich der Mittel und der Frage, was man tut, verständigen muss. Sie haben klare Ziele: Zwang, Vorgaben, Ordnungspolitik – das ist das, wofür Sie stehen. Wir wollen die Probleme durch marktwirtschaftliche Anreize lösen. Der europäische Emissionshandel hat immerhin den Vorteil, dass er marktorientiert ist. Nun kann man aus mancherlei Gründen sagen: Die Zertifikate sind zu billig. (Eva Bulling-Schröter [DIE LINKE]: Ja!) Es kommt darauf an: Wenn man allein auf das Ziel schaut, dann entscheidet das Cap, die Mengenbegrenzung. Wenn man allein auf die Einnahmen schaut, dann kommt man vielleicht zu dem Ergebnis, dass der Emissionshandel dazu nicht geeignet ist. Einnahmen zu erzielen, Töpfe zu füllen, das ist nicht die eigentliche Zielsetzung eines marktwirtschaftlichen, marktorientierten Emissionshandelssystems. Man muss auch noch einmal ganz deutlich unterstreichen: Wenn man den Emissionshandel als marktwirtschaftliches System versteht, dann können wir nicht zu jeder Sekunde in dieses System eingreifen. Wir haben uns entschlossen, das ein Mal zu tun. Im Koalitionsvertrag ist ganz klar formuliert: Das ist eine Ausnahme. – Ich bin sehr kritisch, wenn es darum geht, den Preis der Zertifikate zu stabilisieren, gegenüber Ideen, den Markt nicht wirken zu lassen und zu sagen: „Wir schaffen eine Marktstabilitätsreserve“, als ob es um Währungen ginge, bei denen die Preisstabilität natürlich einen besonderen Stellenwert hat. Darum geht es nicht, sondern es geht darum, dem CO2-Ausstoß einen Preis zu geben und am Schluss dafür Sorge zu tragen, dass diese Thematik über den Preisdruck an Bedeutung verliert. Ich finde im Übrigen die in diesem Zusammenhang von der Automobilindustrie angestoßene Diskussion über die Frage, ob es Sinn macht, den Verkehr in das Emissionshandelssystem zu integrieren, sehr spannend. Darüber muss man diskutieren. Man muss aber auch konstatieren, dass die Automobilindustrie diese Debatte anstößt, weil eine solche Integration aus ihrer Sicht das kleinere Übel sein könnte. Denn das, was zusätzlich aufseiten der Europäischen Union droht, führt möglicherweise dazu, dass speziell die deutschen Automobilbauer in Schwierigkeiten kommen. Wir, meine Damen und Herren, produzieren in diesem Land die Premiumautomobile der Welt. Ich möchte einmal dazusagen: Wir tun das mittlerweile auch sehr stark umweltorientiert, wir tun das mit einer hohen Effizienz, und es entstehen Automobile, die im Vergleich zu früher einen extrem niedrigen Verbrauch haben. Das muss man auch einmal anerkennen. Wir sollten jetzt aufpassen, dass gerade das, was aus Brüssel unter dem Deckmantel der Klimapolitik kommt, am Schluss nicht Industriepolitik ist, der die Überlegung zugrunde liegt: Wie könnte man das Geschäftsmodell zugunsten des einen oder anderen europäischen Automobilherstellers verändern? Das ist entscheidend. Deshalb ist mir persönlich Klimaschutz über den Emissionshandel deutlich lieber als alles andere, was uns da noch einfällt und was am Schluss den Wettbewerb verändert und die ganze Thematik schwieriger macht. (Beifall bei der CDU/CSU) Das Gleiche gilt für die angekündigte Energieeffi-zienzoffensive. (Oliver Krischer [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Wo ist die Ankündigung?) Auch hier heißt die Überschrift: Anreiz statt Zwang, Vorrang der Wirtschaftlichkeit. Wir, die Fraktion, für die ich spreche, haben Vorschläge auf den Tisch gelegt. Ich gehe davon aus, dass die Regierung sie aufgreifen wird. Diese Vorschläge reichen von der Vereinfachung bestehender Förderprogramme über die Förderung von KWK, den Abbau von Hemmnissen für Contracting bis hin zur Zusammenführung von Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz und EnEV. (Dr. Anton Hofreiter [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Die Regierung hat davon noch nie was gehört!) – Sie lesen die Presse nicht, Herr Hofreiter. Das wundert mich. (Dr. Anton Hofreiter [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Ich glaube nicht, dass Ihr Zeugs in der Presse steht!) Wir haben insbesondere bei der Thematik Gebäude-effizienz den Bereich Neubau im Blick; denn wir denken, dass wir auch da noch einmal die Fragen stellen müssen: Wie kann man den Neubau noch finanzierbar halten? Was kann man tatsächlich beispielsweise im Bereich der EnEV so gestalten, dass es zu Neubauten kommt? Wir werden auch bei dem Thema „Smart Meter“ dafür sorgen, dass wir alles nutzen, was sich im Kontext der Marktorientierung im Energiebereich anbietet, und hier nach vorn kommen. Aber, meine Damen und Herren, unter dem Strich wird das Entscheidende sein: Was machen wir mit dem Gebäudebestand? Da komme ich mir vor wie der alte Cato mit seinem Ceterum censeo. Wir werden auch noch einmal darüber reden müssen, wie wir über entsprechende steuerliche Maßnahmen einen Beitrag dazu leisten, dass durch Renovierung tatsächlich Klimaschutz im Gebäudebereich stattfindet; sonst werden wir das alles nicht schaffen. In diesem Sinne vielen herzlichen Dank. (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD – Katrin Göring-Eckardt [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Schwacher Applaus bei der SPD!) Vizepräsidentin Edelgard Bulmahn: Als nächste Rednerin spricht die Kollegin Eva Bulling-Schröter. (Beifall bei der LINKEN) Eva Bulling-Schröter (DIE LINKE): Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Seit Jahrzehnten warnen Bürgerinnen und Bürger, Wissenschaftler, Umweltpolitikerinnen und politiker vor den Folgen des Klimawandels, seit Jahrzehnten trifft sich die Staatenwelt zu Klimakonferenzen, und seit Jahren machen sich nach Megaevents wie dem jüngsten Ban-Ki-moon-Klimagipfel in New York Enttäuschung und Frustration breit. (Harald Petzold [Havelland] [DIE LINKE]: So ist es!) Die Bilanz für das Klima ist heute weder nachhaltig noch wirtschaftlich vernünftig. Die Hälfte aller klimaschädlichen Emissionen seit Beginn der Industrialisierung wurde in den letzten 25 Jahren ausgestoßen. Nie war die CO2-Konzentration in der Atmosphäre so hoch wie heute – Tendenz steigend. Auch in Deutschland klafft eine Klimaschutzlücke. Heute befasst sich der Bundestag erneut mit der Forderung, das offensichtliche Scheitern der Klimapolitik noch abzuwenden. Die Linke unterstützt natürlich den Antrag der Grünen; das ist für uns keine Frage. (Beifall bei der LINKEN und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Die vielleicht wichtigste Forderung, ein nationales Klimaschutzgesetz mit verbindlichen CO2-Reduktionszielen zu schaffen, ist absolut richtig, liebe Kolleginnen und Kollegen. (Beifall bei der LINKEN sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN) Erlauben Sie mir an dieser Stelle, Ihr Kurzzeitgedächtnis aufzufrischen. Verbindliche Reduktionsziele hat die SPD in der letzten Legislatur selbst in einen Antrag geschrieben. Jetzt frage ich Sie von der SPD: Warum holen Sie den Antrag nicht einfach wieder aus der Programmkiste? (Beifall bei der LINKEN sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN) Oder sitzt da vielleicht der Herr Wirtschaftsminister Gabriel drauf? Dieses Zitat will ich Ihnen nicht vorenthalten: Um die Klimaschutzziele zu erreichen, werden wir ein verbindliches nationales Klimaschutzgesetz mit Zwischenschritten … erarbeiten. Geht doch eigentlich, oder? Das haben Sie Ihren Wählerinnen und Wählern versprochen – vor einem Jahr im Regierungsprogramm, vor der Bundestagswahl. Heute sind Sie an der Regierung. Jetzt frage ich Sie: War das bloß Wahlkampfluft? Also: Tut was! Der europäische Emissionshandel – wie im Antrag formuliert, immerhin das zentrale Instrument der EU-Klimaschutzpolitik – muss endlich auf die Beine kommen. Aber der Praxistest ist eine Katastrophe, die Lenkungswirkung absolut schwach. Von Anfang an haben wir gewarnt, es sei blauäugig oder grob fahrlässig, Stahl- und Chemiekonzernen, Bankdirektoren und Börsianern den Klimaschutz zu überlassen. (Beifall bei der LINKEN) Leider haben wir recht behalten; wir haben nicht immer gerne recht. Jetzt frage ich Sie: Warum sollte ausgerechnet der Markt, der allein dem Gesetz von Wachstum und Profit folgt, die Erderwärmung aufhalten? Warum? Stattdessen haben zehn Firmen wie ThyssenKrupp und BASF allein mit überschüssigen Klimazertifikaten bis 2010 über 780 Millionen Euro verdient. Statt CO2 einzusparen, wird der Emissionshandel zum Goldesel für Aktieninhaber. Verbindliche Reduktionsziele braucht die Wirtschaft; schließlich sind rund 90 Global Players für zwei Drittel der weltweiten CO2-Emissionen verantwortlich. 90 Global Players! Wir finden, diese Unternehmen müssen ihrer Verantwortung endlich gerecht werden. Das müssen wir von ihnen einfordern. (Beifall bei der LINKEN sowie der Abg. Annalena Baerbock [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]) Natürlich sind auch die Forderungen nach einem Ausstieg aus der Kohleverstromung richtig. Dass diese CO2-Schleudern in Form von Kraftwerken großen Schaden anrichten, nicht nur beim Klima, auch am Menschen, ist bekannt. Leider fehlt dem Antrag der Grünen ein konkretes Ausstiegsdatum. Es wäre sinnvoll gewesen, ein solches Datum zu benennen. Wir wollen den Kohleausstieg und Strommengenbegrenzungen für Kohlekraftwerke, damit 2040 Kohleschlote Geschichte sind. Ich finde, das ist ein guter Plan. (Beifall bei der LINKEN) Die Schweden machen es vor, liebe Kolleginnen und Kollegen. Jetzt wird gern mit dem Finger auf die Kohlefans bei der SPD gezeigt. Das ist auch richtig. Das, was mich ärgert, ist, in der öffentlichen Wahrnehmung kommt die Union viel zu gut weg. (Zuruf des Abg. Dr. Georg Nüßlein [CDU/CSU]) Um es hier einmal ganz deutlich zu sagen: Die Bundeskanzlerin ist keine Klimakanzlerin, die Union ist eine Partei des Klimawandels. (Beifall bei der LINKEN sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN) Sie will mehr Braun- und Steinkohle – sei es aus Russland, der Mongolei, dem Bürgerkriegsland Kolumbien – (Dr. Georg Nüßlein [CDU/CSU]: Und Brandenburg!) oder Teersande aus Kanada. Sie bremst den Ausbau der Erneuerbaren, sie verteidigt die fossilen Energieriesen. (Harald Petzold [Havelland] [DIE LINKE]: So ist es! – Dr. Georg Nüßlein [CDU/CSU]: Und Brandenburg!) Die Union hat das Klimaschutzversprechen der SPD aus dem Koalitionsvertrag geboxt. Das wart ihr. In Brüssel sperrt sie sich gegen alles, was der Automobilindustrie schärfere Abgasnormen beschert. (Dr. Georg Nüßlein [CDU/CSU]: Jawohl, gut!) Da seids’ ihr immer voran. Der Kanzlerin hatten wir den alten EU-Energiekommissar Günther Oettinger, einen Klimabremser vor dem Herrn, zu verdanken. Auch mit dem neuen EU-Kommissar für Energie und Klima, Miguel Cañete, der nicht nur im spanischen Ölgeschäft mitmischt, sondern auch noch frauenfeindliche Sprüche klopft, hat das Regierungslager kein Problem. Damit habts’ ihr kein Problem. Im Gegenteil: Der Chef der CDU/CSU-Gruppe in Brüssel, Herbert Reul, lobt die Wahl des Öllobbyisten als klug. Endlich seien Energie und Klima in einer Hand. (Zuruf von der CDU/CSU: Ja!) Also, die Lobby schlägt da ganz schwer zu. Saludos Amigos! (Heiterkeit und Beifall bei der LINKEN und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Heiterkeit bei Abgeordneten der SPD) Und in Berlin kürzt die Union – einmal mit der FDP, jetzt mit der SPD – bei der nationalen und internationalen Klimaschutzfinanzierung. Im Gegenzug entgehen dem Fiskus durch Steuervergünstigungen für Agrodiesel, kostenfreie CO2-Zertifikate an Unternehmen und Industrierabatte bei der Ökostromumlage Milliarden. 2006 lagen umwelt- und klimaschädliche Subventionen noch bei 42 Milliarden Euro pro Jahr. Heute sind es 51 Milliarden Euro. Die schwarze Null im Haushalt, auf die das Finanzministerium so stolz ist, ist ökologisch blanker Unsinn. Dass die Schuldenbremse nicht zum Brandbeschleuniger des Klimawandels werden darf, das müsste doch eigentlich jedem einleuchten, meine Damen und Herren. Jetzt noch zum Schluss, Herr Nüßlein, als Vertreter der Kolbenfresserpartei: (Dr. Georg Nüßlein [CDU/CSU]: Oh, oh!) Sie wollen, dass Deutschland Vorbild ist. Es gibt hierfür Alternativen: Energieeffizienz, Kraft-Wärme-Kopplung. Dazu gab es gestern einen Kongress. Es gibt viele Dinge. Packen Sie es jetzt endlich einmal an, auch das mit der Energieeffizienz! Dann wird es auch mit den Kolben besser. (Beifall bei der LINKEN sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN) Vizepräsidentin Edelgard Bulmahn: Liebe Kolleginnen und Kollegen, als nächste Rednerin hat Bundesministerin Dr. Barbara Hendricks das Wort. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU) Dr. Barbara Hendricks, Bundesministerin für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit: Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich habe vor zwei Wochen bei den Vereinten Nationen gesagt, dass es eine friedliche Welt im 21. Jahrhundert nur geben kann, wenn die Staaten dieser Erde den Kampf gegen den Klimawandel zügig und entschlossen aufnehmen, sofern sie es noch nicht getan haben. Wir nehmen vielen Menschen die Chance auf eine friedliche Zukunft, wenn wir glauben den Status quo unserer Lebensweise fortführen zu können. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN und des Abg. Andreas Jung [CDU/CSU]) Ich sage nicht zum ersten Mal in diesem Hause: Die Wende zu einer Wirtschafts- und Lebensweise, die die planetarischen Grenzen der Erde respektiert, ist eine der größten Herausforderungen unserer Zeit. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN) Sie ist das Fundament für die Zukunft der uns folgenden Generationen. Das gilt übrigens nicht nur für das Bundesumweltministerium, sondern für uns alle. Der Klimagipfel in New York war ja erwartungsgemäß kein Beschlussgipfel, aber er hat einen Push im Hinblick auf die vor uns liegenden offiziellen Klimakonferenzen in Lima und insbesondere in Paris am Ende des nächsten Jahres gegeben. Gleichwohl wurde auf dem Klimagipfel eines erreicht: Es wurde nämlich Staaten abverlangt bzw. sie wurden dazu auch gezwungen, Versprechen abzugeben; das bezieht sich insbesondere auf die Vereinigten Staaten von Amerika, aber auch auf die Volksrepublik China. Deswegen bin ich weiterhin zuversichtlich, dass es uns gelingt, in Paris am Ende des nächsten Jahres die Ziele festzulegen, die wir brauchen, damit der Klimawandel tatsächlich nicht weiter fortschreitet und die Erderwärmung auf maximal 2 Grad im Verhältnis zur vorindustriellen Zeit beschränkt wird. Das haben wir alle uns vorgenommen, und dieses Ziel ist wissenschaftlich fundiert; das steht jetzt außer Zweifel. Es sind vielleicht noch 3 Prozent der Wissenschaftler auf der Erde, die das anders sehen. Es gibt auch noch eine oder zwei Regierungen auf der Welt, die den Klimawandel schlankweg negieren. Aber das wird zu überwinden sein. Über 400 000 Bürgerinnen und Bürger waren beim People’s Climate March, und es hat weltweit Hunderte Veranstaltungen gegeben. Es war in der Tat ein Geist des Aufbruchs in den Verhandlungen zu spüren. Es gab deutliche Bewegungen in den Positionen Chinas und der Vereinigten Staaten. Das Bekenntnis, dass Paris 2015 ein Erfolg werden soll, wurde von fast allen Staaten abgegeben, nicht von allen, aber von fast allen Staaten. Es gab auch Zusagen hinsichtlich der Erstauffüllung des Grünen Klimafonds. Wie Sie wissen, hat die Bundesregierung als erste Regierung schon im Sommer das Signal gegeben und gesagt: Wir werden bis zu 750 Millionen Euro für die Erstauffüllung des Grünen Klimafonds bereitstellen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, es wird hier zu Hause manchmal gesagt, wir hätten die Vorreiterrolle beim Klimaschutz verloren. (Katrin Göring-Eckardt [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Haben wir auch! Das ist die Realität!) – Ja, das sagen Sie so: „Haben wir auch!“ Ich war beim People’s Climate March und hatte Gelegenheit, neben Mary Robinson und Gro Harlem Brundtland zu gehen, was natürlich, für sich gesehen, schon eine Ehre ist; das muss man so sagen. Sie hatten Schilder mit ihren Namen – also „Mary Robinson“ und „Gro Harlem Brundtland“ –, und darunter war gedruckt: „says #NowNotTomorrow“, also: jetzt handeln, nicht später. (Beifall der Abg. Ulli Nissen [SPD]) Dann konnte auch ich solch ein Schild bekommen, auf dem ich meinen Namen „Barbara Hendricks“ und darunter „Germany“ eingetragen habe – „says #NowNotTomorrow“ konnten die Menschen darunter lesen. Jetzt haben die Menschen, die beim People’s Climate March waren, mich nicht gekannt; aber sie haben das Wort „Germany“ gelesen. Das führte dazu, dass unglaublich viele Menschen auf mich zukamen und sinngemäß gesagt haben: Hey, you are making a great job. Thank you for that! – Wir werden also in der Welt als diejenigen wahrgenommen, die die Vorreiter sind (Katrin Göring-Eckardt [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Waren!) und auf die sich die Menschen verlassen. Das betrifft nicht nur die Menschen, die beim People’s Climate March unterwegs waren, sondern auch die Vertreter der Staaten, die unserer Hilfe bedürfen, zum Beispiel die Small Island States, die unsere Freunde sind und die wissen, dass sie sich auf uns verlassen können. Und sie können sich auch auf uns verlassen. (Beifall bei der SPD und der CDU/CSU) Ja, es ist so, liebe Kolleginnen und Kollegen, nach wie vor schaut die Welt auf Deutschland, wenn es darum geht, Wohlstand und Wachstum vom Verbrauch fossiler Ressourcen zu entkoppeln. Wir sind das Vorbild, an dem viele Staaten ihre Klimaschutzpolitik ausrichten. Bei aller Kritik, die es hierzulande gibt: Ein wenig Stolz auf den Weg, den wir in den vergangenen 15 Jahren in Deutschland zurückgelegt haben, halte ich durchaus für angebracht. Das würde es unseren Bürgerinnen und Bürger erleichtern, zu sagen: Ja, wir sind bereit, zum Beispiel Zusatzkosten beim Strom zu tragen, weil wir damit einen Push für die Entwicklung der Welt geben. Denn wenn die Solarenergie endlich marktfähig ist, sodass sie sich auch in den Ländern der Dritten Welt durchsetzt, dann ist dies das größte Geschenk, das Deutschland der Welt machen kann. (Beifall bei der SPD und der CDU/CSU) Und dafür sind wir als Vier-Personen-Familie auch bereit, im Jahr 70 Euro mehr für Strom zu zahlen. Wir können stolz darauf sein. (Dr. Anton Hofreiter [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Ja, wir können stolz darauf sein! Aber warum machen Sie es denn jetzt mit Ihrer Bundesregierung kaputt? Das ist ganz genau die Frage!) Und ich denke, wir sollten endlich auch stolz sein und den Bürgerinnen und Bürgern anhand solcher Beispiele klarmachen, dass wir positiv voranschreiten, dass es nicht ausschließlich um unsere eigene Stromversorgung geht, sondern auch darum, eine saubere und sichere Energieversorgung insbesondere für die Menschen in den ärmeren Ländern der Welt zur Verfügung zu stellen, was natürlich positive Folgen für die gesamte Welt hätte, also zum Beispiel auch den Armutsdruck und den Flüchtlingsdruck, mit dem wir sonst auf jeden Fall zu rechnen haben, vermindern würde. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU) Mittlerweile ist es ja so: Der Anteil der erneuerbaren Energien ist höher als der aller anderen Energieträger. Wir sind Schrittmacher bei der Reduktion der Treibhausgase. Mit unserer Nationalen und unserer Internationalen Klimaschutzinitiative leisten wir einen direkten Beitrag zum Klimaschutz. Der Wandel zu einer nachhaltigen Wirtschafts- und Lebensweise ist eben keine Bürde, sondern ein Gewinn. Er macht unser Land zukunftsfähig, führt zur Modernisierung unserer Wirtschaft und macht uns unabhängiger von Energieimporten, was natürlich schon jetzt für den inländischen Konsum von hoher Bedeutung ist und in Zukunft zunehmend sein wird. Gerade weil wir international das erste große Industrieland sind, das entschlossen auf erneuerbare Energien setzt, dürfen wir in unseren Anstrengungen natürlich nicht nachlassen. Deshalb habe ich in New York weitere Maßnahmen auf nationaler und internationaler Ebene in Aussicht gestellt, zum Beispiel die von mir schon erwähnte Auffüllung des Green Climate Fund. Wir haben im Übrigen beschlossen, jeden Neubau von Kohlekraftwerken kritisch zu überprüfen und in der klima- und entwicklungspolitischen Zusammenarbeit keine finanziellen Mittel mehr für den Neubau von Kohlekraftwerken zur Verfügung zu stellen. Die Modernisierung laufender Kohlekraftwerke werden wir in diesem Zusammenhang nur noch eingeschränkt und nach klar definierten Kriterien finanzieren. Auch dies habe ich in New York angekündigt. Wir haben die Ratifizierung der zweiten Verpflichtungsperiode des Kioto-Protokolls als einer der ersten Staaten in Angriff genommen, und – auch das durfte ich in New York verkünden – wir werden überflüssige, aus dem Kioto-Protokoll resultierende Emissionsrechte -löschen. In dem Umfang, in dem wir unsere Minderungsverpflichtungen nach EU-Recht bis zum Jahr 2020 übererfüllen, werden die nicht benötigten Zertifikate sukzessive gelöscht. Damit verhindern wir, dass zusätzliche Klimaschutzanstrengungen in Deutschland verpuffen, weil diese Zertifikate anderswo auf der Welt oder zu einem späteren Zeitpunkt zu zusätzlichem Treibhausgasausstoß führen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, die logische Konsequenz aus dem weiteren Ausbau der erneuerbaren Energien in unserem Land ist ein schrittweise reduzierter Anteil an der Kohleverstromung. Wir alle kennen unser Ziel: Wir wollen den Treibhausgasausstoß bis 2050 um 80 bis 95 Prozent reduzieren, und bis 2050 soll der Anteil der erneuerbaren Energien an der Stromerzeugung 80 Prozent betragen. (Oliver Krischer [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Ihre Kollegen im Wirtschaftsausschuss haben davon aber noch nichts gehört!) Es liegt doch auf der Hand, dass dies eine weitgehende Abkehr von fossilen Energieträgern bedeutet. Ich habe nicht umsonst unsere Ziele noch einmal definiert: Sie richten sich auf das Jahr 2050. Das ist ein Prozess. Das ist ein Weg dorthin, den wir gemeinsam gehen. (Katrin Göring-Eckardt [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Dann müssen Sie schon sagen, wie!) Insofern ist eine Forderung nach dem Motto „Steigen wir jetzt aus der Kohle aus!“ einfach unverantwortlich. Wir werden aber bis 2050 unsere Ziele erreichen. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU) Bei einem so komplexen Prozess läuft natürlich nicht immer alles glatt und nach Plan. Nicht jede Entwicklung kann vorhergesehen werden. Es ist nicht gut, dass in den vergangenen zwei Jahren der CO2-Ausstoß in Deutschland wieder gestiegen ist; aber die Bundesregierung hat die Baustellen erkannt und geht sie entschlossen an. (Annalena Baerbock [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Wie denn?) Ich gehe im Übrigen davon aus, dass in diesem Jahr der CO2-Ausstoß wieder sinken wird. Es besteht kein Zweifel: Genauso wie sich die Bundesregierung mit aller Kraft für ein neues internationales Klimaschutzabkommen einsetzt, wird sie ihre nationalen Aufgaben erfüllen. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie arbeitet an einem neuen Strommarktdesign. Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit arbeitet zusammen mit dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie an der Reform des Emissionshandels, auch auf europäischer Ebene. Daneben arbeiten wir an einer Klima- und Energiestrategie 2030 auf europäischer Ebene; auch der Treibhausgasausstoß muss natürlich auf europäischer Ebene gesenkt werden. Sie wissen aber, dass Politik, insbesondere auf europäischer Ebene, nicht durch das Beharren auf Maximalforderungen gelingt, sondern durch kontinuierliche und ausdauernde Überzeugungsarbeit. Liebe Kolleginnen und Kollegen, als Bundesumweltministerin werde ich mich mit aller Kraft dafür einsetzen, dass wir unser Ziel, bis 2020  40 Prozent CO2 weniger auszustoßen, auch erreichen. Ich werde deshalb noch vor dem Klimagipfel in Lima im Dezember ein Aktionsprogramm vorstellen. Es heißt auch nicht mehr Sofortprogramm, sondern Aktionsprogramm (Heiterkeit beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) – das tröstet Sie nicht, aber ganz dumm bin ich auch nicht – und beinhaltet zusätzliche Klimaschutzmaßnahmen. Die Bundesregierung zieht hier an einem Strang. Daneben sollten wir den Blick nicht auf den Energiesektor verengen. Energetische Sanierung von Gebäuden, Verkehr und Landwirtschaft: All dies muss mit in das Blickfeld genommen werden. Nach der Vorlage eines Aktionsprogramms werden wir im Jahr 2016 einen nationalen Klimaschutzplan beschließen, der konkrete Reduktionsschritte und Maßnahmen für die Zeit bis 2050 beinhalten wird. Sie sehen, die Bundesregierung steht zu den beschlossenen Klimaschutzzielen und arbeitet an konkreten Schritten in Richtung einer weitgehend dekarbonisierten Wirtschafts- und Lebensweise bis Mitte dieses Jahrhunderts. Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir sollten uns alle darüber bewusst sein, dass die ökologische Wende unseres Landes unsere gemeinsame Aufgabe ist, die wir den kommenden Generationen schulden und die wir Stück für Stück angehen müssen. Dabei müssen wir auch die ökonomischen und sozialen Auswirkungen dieses Prozesses im Blick haben. Pragmatische Schritte zu einem festbestimmten Ziel sind deshalb immer besser als große Worte. Vielen Dank. (Beifall bei der SPD und der CDU/CSU) Vizepräsidentin Edelgard Bulmahn: Als nächste Rednerin hat die Kollegin Annalena Baerbock das Wort. Annalena Baerbock (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Sehr geehrte Frau Hendricks, bei diesen warmen Worten wird einem immer ganz kuschelig und warm ums Herz. Das Problem ist nur, dass das hier keine Märchenstunde ist, sondern dass wir uns im Deutschen Bundestag befinden. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Das Problem ist auch, dass Sie sagen, wie schön es in New York war. Im Europaausschuss mussten wir dann von Ihrer Chefin hören: Ach ja, es war ganz nett, dass Leonardo DiCaprio dort gesprochen hat. Ein paar Häppchen gab es auch. – Das ist wirklich zynisch. Das Problem ist, dass Ihre geplanten Vorhaben eben nicht bis zur Chefin vordringen. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Sie dringen noch nicht einmal zu Ihrem Kollegen im Wirtschaftsministerium oder zu Ihren Staatssekretären durch. Seit einem Dreivierteljahr fragen wir die Bundesregierung, Ihre Staatssekretäre, die Minister: Was sind Ihre Ziele, Ihre Maßnahmen für die europäische Energie- und Klimastrategie 2030? Es ist sehr bezeichnend, dass Sie zwar zehn Minuten über die Ziele bis 2050 sprechen, dass Sie aber über die Ziele bis 2030, die in zwei -Wochen verhandelt werden, kein einziges Wort verloren haben. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Seit einem Dreivierteljahr bekommen wir auf unsere Fragen immer wieder die Antwort: Im Januar haben wir einen Brief geschrieben, dass wir ambitionierte Ziele wollen. – Im Januar – das ist wirklich unglaublich! Der Höhepunkt dieser Sprachlosigkeit war gestern im Umweltausschuss. Da fragten wir den Staatssekretär, wie die Bundesregierung politisch – nicht auf Arbeitsebene – zu den Vorschlägen des informellen Rates hinsichtlich der 2030-Ziele steht. Was sagte der Staatssekretär? Dazu könne er nichts sagen. Dies ist eine wirklich interessante Antwort zwei Wochen vor dem wichtigsten Gipfel der Europäischen Union in diesem Jahr. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Ute Vogt [SPD]: Dann haben Sie vielleicht falsch zugehört!) Dann komme ich zur KfW. Sie haben in New York ganz groß angekündigt, dass Sie aus der KfW-Auslandsfinanzierung aussteigen. Ich weiß nicht, ob Sie das nicht tief durchdrungen haben oder ob Sie diesen Bluff gerne mitmachen. Wenn Sie sagen, dass Deutschland aus der KfW-Finanzierung aussteigt, dann sagen Sie bitte auch, dass es aus einem Drittel der Kohlefinanzierung im -Ausland aussteigt. Zwei Drittel, nämlich über die IPEX, -sollen so weitergeführt werden wie bisher, bzw. es wird gesagt, man wisse weiter nichts. Zwei Tage nach New York antwortete in der Fragestunde des Deutschen -Bundestages eine Staatssekretärin aus dem Wirtschaftsministerium und ein Staatssekretär aus dem Umweltministerium auf die Frage: „Ist IPEX auch mit betroffen?“ folgendermaßen: Keine Ahnung, wir wissen es auch nicht. Herr Schwabe. (Heiterkeit – Beifall bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN) Vizepräsidentin Edelgard Bulmahn: Es ist ja nett, dass Sie mir die Arbeit abnehmen wollen. Aber, Frau Baerbock, das entscheide ich. Trotzdem hat Herr Schwabe jetzt das Wort zu einer Zwischenfrage. Frank Schwabe (SPD): Vielen Dank, Frau Kollegin Baerbock; Sie sind ja sehr in Fahrt. – Sie haben von der europäischen Situation gesprochen. Können Sie versuchen, zu beschreiben, wie sie sich zurzeit darstellt? Wo ist eigentlich Deutschland? Sie haben über die 2030-Ziele geredet. Wir könnten den Emissionshandel hinzunehmen. Es gibt Vorschläge für die 2030-Ziele. Es gibt Vorschläge zur Reform des Emissionshandels. Wenn Sie sich einmal die 28 Länder der Europäischen Union ansehen: An welcher Stelle wäre Ihrer Meinung nach Deutschland: eher bei den progressiven Ländern oder bei den Bremserländern? Annalena Baerbock (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Ich würde Deutschland im oberen Mittelfeld einordnen. Ich weiß aber nicht, ob das der eingenommenen Vorreiterrolle gerecht wird. Mein Kollege Hofreiter hatte das Beispiel Dänemark angesprochen, das ganz klar mit folgendem Ziel in die Verhandlungen hineingeht: Bis 2030 – über dieses Jahr wird auf dem EU-Gipfel verhandelt, nicht über 2050 – wollen wir zu 100 Prozent auf Erneuerbare umstellen. Ein solcher Vorschlag ist von Deutschland nicht gekommen. Es gibt andere Länder, die deutlich machen: Wenn die Ziele abgeschwächt werden, dann werden wir diesem ambitionslosen Maßnahmenpaket nicht zustimmen. Diese Frage haben wir gestern im Umweltausschuss auch dem Staatssekretär gestellt, wie es eigentlich mit einem deutschen Veto aussieht, wenn die im Januar -formulierten deutschen Vorschläge keine Berücksichtigung fänden. Darauf gab es keine Antwort, weil man sich darüber noch keine Gedanken gemacht hat. Ein letzter Punkt. Wir waren mit dem Europaausschuss gerade in Prag. Natürlich reden wir mit den Tschechen und auch mit den Polen. Natürlich wissen wir, dass die nicht begeistert sind, jetzt neue Ziele zu vereinbaren. Aber die Antwort der deutschen Bundes-regierung kann doch nicht sein, sich hinter diesen harten Nüssen – Polen, Tschechien und anderen Ländern – zu verstecken. Dies gilt gerade dann, wenn man Vorreiter sein möchte, wie es Herr Nüßlein eben dargestellt hat. Vielmehr muss man vorangehen. Man muss zudem deutlich machen: Einstimmigkeit ist gar nicht geboten. Wir können auch über eine qualifizierte Mehrheit gehen. Das ist auch so ein Märchen, dass gesagt wird, das muss alles einstimmig sein. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Wir erwarten, dass Sie Verantwortung übernehmen. Das formulieren wir auch ganz klar in unserem Antrag. Herr Nüßlein, wenn Sie unseren Antrag gelesen hätten, wüssten Sie, was wir von der Bundesregierung, die -Vorreiter sein möchte, in Bezug auf die europäische Energie- und Klimastrategie 2030 erwarten. Wir erwarten jetzt, dass Sie die nächsten zwei Wochen nutzen und über die Ziele für 2030 verhandeln. Wenn von dem 40-Prozent-Ziel abgewichen werden soll, dann erwarten wir, dass Sie sagen: Nicht mit Deutschland! Wir erwarten vor allen Dingen – ich verweise auf das informelle Ratstreffen –: Wenn das Energieeffizienzziel und das Erneuerbare-Energien-Ziel aufgeweicht und von 30 Prozent auf 27 Prozent gesenkt werden sollen – so wie wir das gerade hören –, wenn die Vorgaben national nicht mehr verbindlich sein sollen, dann hauen Sie auf den Tisch, so wie Sie das bei den CO2-Grenzwerten für Autos getan haben! Es ist doch nicht so, als sei Deutschland irgendein kleines Licht in Europa. Meine Güte, das ist wirklich unglaublich! (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Ich würde gerne auf das Thema KfW zurückkommen, da das der Punkt sein wird, den Sie in den nächsten -Monaten immer weiter vor sich hertreiben werden. Sie haben gesagt, Sie diskutieren das noch mit dem -Wirtschaftsminister. Diejenigen, denen Klima- und Umweltpolitik wirklich wichtig ist – der Rest braucht ja nicht zuhören –, sollten sich überlegen, was Sie mit der KfW-Auslandsfinanzierung im Bereich Kohle eigentlich machen wollen. Das Problem ist: Wenn wir zwei Drittel der Vorhaben über IPEX nicht erfassen, dann werden klima- und umweltpolitisch grandiose Vorhaben wie der Bau eines Kohlehafens im Great Barrier Reef weiter mit deutscher Unterstützung finanziert. Das kann doch nicht Ihre Antwort auf die größte Herausforderung des Jahrhunderts sein! (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie der Abg. Eva Bulling-Schröter [DIE LINKE]) Wenn Sie das Ganze so umsetzen, wie es derzeit -angedacht ist, dann ist die entscheidende Frage, was innerhalb des einen Drittels der internationalen Kohle-finanzierung alles erfasst wird. Sie haben eben ausführlich dargestellt, dass Sie keine Kohlekraftwerke mehr finanzieren wollen. Dann ist immer noch nicht die Frage geklärt: Was ist mit der Kohleinfrastruktur? Auf meine schriftliche Frage antwortete das Ministerium, nein, Kohleinfrastruktur sei auch nicht mit erfasst, sondern nur die Kohlekraftwerke. Kohleminen, wie zum Beispiel in Kolubara in Serbien, seien gar nicht erfasst, weil die Förderung in dieser Region nur als Maßnahme zum Schutz der Umwelt diene. Wenn Sie sich weiter so verhalten, dann sind wir – das kann ich Ihnen garantieren, Herr Schwabe – beim Klimaschutz nicht mehr im oberen Drittel, sondern ganz weit unten. Das wäre wirklich fatal für Deutschland und für die Welt insgesamt. Vielen Dank. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Vizepräsidentin Edelgard Bulmahn: Der Kollege Pronold erhält das Wort zu einer Kurz-intervention. Florian Pronold (SPD): Sehr geehrte Frau Baerbock, ich weiß nicht, in welchem Ausschuss Sie gestern waren. Ich war offensichtlich in einem anderen. Erste Bemerkung. Sie haben gestern im Ausschuss behauptet, die Bundesregierung würde sich weigern, Ihre gestellten Fragen anschließend in der Fragestunde zu beantworten. Der Punkt war: Sie waren anschließend in der Fragestunde gar nicht da, um die Antworten entgegenzunehmen. (Ute Vogt [SPD]: Ui! – Ulrich Petzold [CDU/CSU]: Oh! – Annalena Baerbock [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das wurde abgesetzt!) Der zweite Punkt ist: Sie haben hier behauptet, ich hätte keine Antwort auf die Frage gegeben, wie sich die Bundesregierung verhalten werde für den Fall, dass die Klimaverhandlungen scheitern. Ich habe Ihnen als Antwort gegeben, dass wir im Ausschuss über ein informelles Vorgespräch berichten und es Ziel der Bundesregierung ist, die Klimaverhandlungen zum Erfolg zu führen, wir aber nicht öffentlich darüber sinnieren, was passiert, wenn sie scheitern. Wir sind nämlich ins Gelingen verliebt. Wir wollen hier, im Deutschen Bundestag, keine Schaufensterpolitik betreiben, sondern wir wollen den Klimaschutz voranbringen. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU) Vizepräsidentin Edelgard Bulmahn: Frau Kollegin Baerbock, Sie haben die Möglichkeit zur Erwiderung. Annalena Baerbock (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Herr Pronold, wir schätzen uns ja sehr. Aber man muss den Tatsachen schon ins Auge sehen: Zum einen zur Sitzung gestern im Umweltausschuss: Mehrere Mitglieder des Umweltausschusses sind hier; sie können gerne nachher Stellung dazu nehmen, wie Ihre Antwort war. Meine konkrete Frage war: Wie steht die Bundesregierung politisch – ich habe unterstrichen: politisch und nicht auf Arbeitsebene – zu den Formulierungen im derzeitigen Textentwurf hinsichtlich der 2030-Ziele, nach denen das Ganze nicht national, also „domestic“, geregelt wird, und wie steht sie dazu, dass „at least“ nicht drinsteht? Und ich habe gefragt, wie sie gegebenenfalls zur Absenkung des Erneuerbaren-Ziels auf 27 Prozent steht. Darauf haben Sie nicht geantwortet. Mehrere Personen waren Zeugen. Der zweite Punkt ist das Veto. Natürlich können Sie sagen: Wir wollen kein Veto einlegen. – Das wäre eine Antwort gewesen. Meine Frage war: Werden Sie das in den nächsten Wochen machen, ja oder nein? Die Fragestunde, von der ich gesprochen habe, fand in der letzten Sitzungswoche statt. Es ging um das Thema KfW. Sie können sich sicher gut daran erinnern. Frau Zypries war auch anwesend; wir haben auch Frau Zypries befragt. Auch in dieser Fragestunde gab es keine Antwort auf die Frage, wie es mit der KfW-Finanzierung aussieht. Zur gestrigen Fragestunde – in diesem Zusammenhang können wir gerne noch eine Runde um die Frage drehen, wie das mit dem Fragerecht im Deutschen Bundestag aussieht, mit dem Recht, die Bundesregierung zu befragen –: Wir hatten eine Reihe von Fragen zur 2030-Strategie – das ist für uns ein sehr wichtiges Thema – und zum informellen Ratstreffen gestellt. Diese Fragen wurden mit Hinweis auf die Geschäftsordnung abgesetzt; denn heute findet ja eine Debatte darüber statt. Wir haben dagegen ein Veto eingelegt. Aber die Geschäftsordnung ist so, wie sie ist. Die Bundesregierung möchte das derzeit ja nicht ändern; wir diskutieren das ja gerade mit Ihnen. Wäre es anders, hätten wir Gelegenheit gehabt, uns ausführlich darüber auszutauschen. In diesem Format heute ist das ja leider nicht möglich. Wir haben gestern fast zehn Fragen zu diesem Thema eingereicht, die leider alle nicht behandelt wurden. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der LINKEN) Vizepräsidentin Edelgard Bulmahn: Als nächster Redner in der Debatte hat der Kollege Andreas Jung das Wort. (Beifall bei der CDU/CSU) Ich bitte die Kolleginnen und Kollegen, sich an die Redezeit zu halten. Ich war bisher sehr großzügig; aber wir müssen wirklich ein bisschen in der Redezeit bleiben. – Herr Kollege Jung, ich gehe davon aus, Sie werden sie einhalten. Das werden Sie schaffen. Die Kollegen, die danach sprechen, halten sich bitte auch an die Redezeit. Andreas Jung (CDU/CSU): Frau Präsidentin, ich setze auf Ihre fortgesetzte Großzügigkeit. (Heiterkeit) Liebe Kolleginnen und Kollegen! In dieser Debatte war einiges an Polemik im Spiel. (Steffi Lemke [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Leidenschaft, nicht Polemik!) Ich kann und will nicht auf alles eingehen; aber, Frau Bulling-Schröter, eines will ich doch sagen: Es gehört ein gerüttelt Maß an Fantasie dazu, um umstrittene Äußerungen von designierten EU-Kommissaren mit der Klimapolitik der Bundesregierung in Zusammenhang zu bringen. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU) Vor allem will ich eines nicht im Raum stehen lassen, weil ich das für ein gefährliches Spiel halte: Ich meine die Tatsache, dass Sie hier die Haushaltskonsolidierung und die Klimapolitik gegeneinander ausspielen und dabei die schwarze Null infrage stellen. Beides gehört zusammen, wenn man das Thema Nachhaltigkeit ernst nimmt. Bei der Haushaltskonsolidierung geht es darum, dass wir mit der Schuldenmacherei Schluss machen. Wir sagen: Wir dürfen künftigen Generationen keine Lasten aufbürden, und wir dürfen ihren Handlungsspielraum nicht beschneiden. Wir müssen im Sinne der kommenden Generationen handeln und wirtschaften. Das gehört genauso zur Nachhaltigkeit wie Klima-, Umwelt- und Naturschutz. Das ist die Linie der Bundesregierung und in besonderer Weise die Linie der Union. Deshalb will ich das nicht so im Raum stehen lassen. (Beifall bei der CDU/CSU – Marie-Luise Dött [CDU/CSU]: Das muss endlich mal gesagt werden!) Ich will an das anknüpfen, was die Bundesumweltministerin dargestellt hat: Deutschland hat in der Klimapolitik international immer eine aktive Rolle gespielt, und diese Rolle nehmen wir weiter wahr. Wir alle spüren auf den internationalen Konferenzen, dass man auf uns setzt, dass man auf unsere Vorreiterrolle setzt. Es gilt in der Tat, daran anzuknüpfen. Es stehen wichtige Entscheidungen, wichtige Schritte bevor. Da ist zum Beispiel der Europäische Rat im Oktober dieses Jahres. Auf diesem geht es darum, ehrgeizige Ziele im Rahmen der Zieltrias zu formulieren, insbesondere ein ambitioniertes Reduktionsziel zu definieren und dann in die internationale Debatte einzubringen, um zu zeigen: Wir in Europa gehen auf dem Weg weiter, den wir bisher beschritten haben, und wir wollen andere mitnehmen. Das ist die Politik der Bundesregierung, und es ist speziell auch die Politik der Kanzlerin, die in diesem Jahr angekündigt hat, dass sich Deutschland mit 750 Millionen Euro am Green Climate Fund, also an dem Fonds, mit dem Klimaschutz in Entwicklungsländern vorangebracht werden soll, beteiligt. Wir vertrauen und setzen darauf, dass die Bundesregierung die G-7-Präsidentschaft nutzt, um Klimaschutz vor dem wichtigen Gipfel im Jahre 2015 in Paris zum Thema zu machen. Wir erinnern uns: Es war die Bundeskanzlerin, die im Rahmen der G 7 im Jahr 2007 in Heiligendamm Klimaschutz in den Mittelpunkt des internationalen Interesses und der internationalen Aufmerksamkeit gerückt hat. Daran wird jetzt angeknüpft. Auf diesem Weg unterstützen wir die Bundesregierung, die Umweltministerin und unsere Bundeskanzlerin. (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD) Natürlich hängt unsere Glaubwürdigkeit in diesem Prozess davon ab, dass unsere CO2-Emissionen sinken und nicht steigen; das ist völlig unbestritten. Deshalb unterstützen wir auch die Aktivitäten für ein Aktionsprogramm Klimaschutz. Wir haben in den letzten Jahren bei unserem Vorhaben, Treibhausgasemissionen zu reduzieren, viel erreicht. Jetzt müssen wir schauen, dass sich keine Lücke auftut zwischen unseren Zielen und dem, was wir erreichen. Daran hängt unser Gewicht auch auf der internationalen Ebene. Deshalb muss jetzt noch mehr passieren; es muss noch etwas in die Waagschale. Ich finde, dass es richtig ist, zu fragen: Woran genau liegt es eigentlich, dass wir im Moment steigende CO2-Emissionen haben? Es liegt eben nicht – diesen Eindruck wollen die Grünen in ihrem Antrag erwecken – an einem Abbremsen des Ausbaus der erneuerbaren Energien. Das Gegenteil ist richtig: In den ersten neun Monaten dieses Jahres ist es erstmals so, dass erneuerbare Energien die Braunkohle im deutschen Strommix überholt haben. Ökostrom ist Herbstmeister. Darüber können wir uns gemeinsam freuen. (Beifall bei der CDU/CSU und der SPD sowie der Abg. Annalena Baerbock [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]) Zweitens ist es richtig, dass Kohlekraftwerke effiziente Gaskraftwerke aus dem Markt drängen, weil die Zertifikatspreise beim europäischen Emissionshandel ein sehr niedriges Niveau erreicht haben. Ich finde, wir sollten unsere gemeinsamen Bemühungen darauf richten, dass es innerhalb der EU mehr Druck für Klimaschutz gibt, dass es dort noch vor 2020 eine ehrgeizige Reform gibt. Ich freue mich, dass die Bundesregierung eine zwischen den zuständigen Ministerien, also dem Ministerium für Wirtschaft und Energie sowie dem Umweltministerium, abgestimmte Position dazu hat und dass wir in Brüssel darauf drängen und sagen: Da muss jetzt etwas passieren, sonst werden wir als Europäer und auch wir als Deutsche unsere Ziele nicht erreichen können. Daher lautet die Einladung: Unterstützen Sie uns bei diesem Vorhaben und bei all diesen Gesprächen, die – Sie haben es berichtet – geführt werden. (Beifall bei der CDU/CSU sowie des Abg. Frank Schwabe [SPD]) Bei dem, was wir jetzt national machen können, ist mir wichtig, dass wir – Georg Nüßlein hat es angesprochen – Klimaschutz und Wirtschaftswachstum nicht gegeneinander ausspielen, sondern dass wir beides zusammenbringen. Nicholas Stern war diese Woche in Berlin. Wir hatten auch in der Unionsfraktion die Gelegenheit, ein Gespräch mit ihm zu führen. Seine Botschaft als ehemaliger Chefökonom der Weltbank und die seiner Gruppierung lautet in dem neuen Bericht: Es geht. Wir können beides zusammenbringen. Klimaschutz und Wirtschaftswachstum bedingen sich gegenseitig und stehen nicht im Widerspruch. In diesem Zusammenhang sehen wir einen besonderen Schlüssel bei der Energieeffizienz. Wir haben uns vorgenommen – Stichwort „Nationaler Energieeffizienz-Aktionsplan“ –, mehr Strom einzusparen und mit Strom effizienter umzugehen. Das ist gut für die Umwelt, und es ist wirtschaftlich. Deshalb ist es richtig, dass wir da mehr tun. Ich bin der Meinung, dass eines wieder auf die Tagesordnung muss: die steuerliche Förderung energetischer Sanierung, die steuerliche Förderung der Gebäudesanierung. Denn viele von uns glauben, dass dies ein besonders guter Anreiz ist, um hier voranzukommen. (Beifall des Abg. Christian Kühn [Tübingen] [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]) Herr Hofreiter, ich bitte Sie und Ihre Kolleginnen und Kollegen der Grünen, hier mitzuhelfen. Dies haben wir in der letzten Legislaturperiode im Deutschen Bundestag beschlossen. Es wird jedoch von den Ländern blockiert. Von daher bitte ich Sie, Ihre grünen Kollegen in den Ländern, den grünen Ministerpräsidenten von Baden-Württemberg und die grünen Minister in den Ländern davon zu überzeugen, mitzumachen, (Oliver Krischer [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Was ist mit den Sozialdemokraten, mit den Christdemokraten in den Ländern? Die blockieren das genauso! Haben Sie einen Vorschlag? Wir haben einen Vorschlag eingebracht!) damit wir hier einen neuen Anlauf unternehmen und beim Thema Energieeffizienz endlich vorankommen können. Die Aufgabenverteilung kann doch nicht sein, dass die einen laute Forderungen erheben und die anderen es bezahlen. Wenn die Energiewende ein Gemeinschaftswerk ist, dann müssen alle mitmachen. Das wäre richtig und gut. (Beifall bei der CDU/CSU) Vizepräsidentin Edelgard Bulmahn: Herr Jung, lassen Sie eine Zwischenfrage des Kollegen Kühn von den Grünen zu? Andreas Jung (CDU/CSU): Gerne. Christian Kühn (Tübingen) (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Danke, Herr Jung, dass Sie die Zwischenfrage zulassen. – Meine Zwischenfrage bezieht sich natürlich auf die steuerliche Förderung. Wir Grünen sind es, die das Thema der steuerlichen Förderung und der steuerlichen Absetzbarkeit der Kosten der energetischen Sanierung in dieser Legislaturperiode erneut in den Deutschen Bundestag eingebracht haben. Die Große Koalition hat jedoch dagegen gestimmt. In Wahrheit ist es doch so, dass sich diejenigen in der Unionsfraktion, die dafür sind, nicht gegen Schäuble durchsetzen können und es daher nicht erneut auf die Tagesordnung setzen können. Eines kann ich Ihnen sagen: Sie brauchen Winfried Kretschmann nicht katholischer zu machen, als er ist. Winfried Kretschmann und der baden-württembergische Umweltminister Franz Untersteller setzen sich vehement für die steuerliche Absetzbarkeit bei der energetischen Sanierung ein. Das Land Baden-Württemberg ist ein Vorreiterland. Wir beide kommen aus Baden-Württemberg und wissen, wie groß die Herausforderung in der Wärmetechnologie ist. Ich erwarte da ganz klar, dass diese Bundesregierung mehr macht. Deswegen frage ich Sie: Wie wollen Sie die Forderung, die Sie gerade erhoben haben, hier in den parlamentarischen Betrieb einbringen? (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Andreas Jung (CDU/CSU): Bleiben wir doch bei den Fakten. Die Fakten sind, dass die steuerliche Förderung der energetischen Sanierung nicht an Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble gescheitert ist. Der hat sie nämlich mit vorgeschlagen; der hat sie mit unterstützt. (Oliver Krischer [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Machen Sie doch mal einen neuen Vorschlag!) Wir haben dies hier gemeinsam beschlossen. Wir haben es nicht nur diskutiert, wir haben dies hier im Deutschen Bundestag beschlossen. Am Ende ist es daran gescheitert, dass die Länder nicht mitgemacht haben. (Zuruf von der CDU/CSU: Ganz genau!) Die Voraussetzung ist doch, dass wir es gemeinsam machen. Jeder muss dazu eine Schippe beitragen, weil es ein Gemeinschaftswerk ist. Ich zweifele doch nicht an der katholischen Haltung von Herrn Kretschmann, aber ich zweifele an dem Abstimmungsverhalten. Und das Abstimmungsverhalten war so, dass die Länder – leider auch mein Land Baden-Württemberg – dagegen gestimmt haben. (Oliver Krischer [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Bayern hat dagegen gestimmt, Sachsen, Niedersachsen, CDU-regiert, auch!) Wenn Sie uns jetzt hier im Deutschen Bundestag mitteilen, dass Baden-Württemberg seine Haltung geändert hat und Baden-Württemberg beim nächsten Mal, wenn das Ganze zur Abstimmung steht, sagt, man sei nicht nur dafür, sondern auch dazu bereit, selber etwas dazu beizutragen, weil es sehr wichtig sei, dann wird es sicherlich gelingen, dass wir gemeinsam dieses wichtige Vorhaben umsetzen und bei der Energieeffizienz vorankommen. (Beifall bei der CDU/CSU sowie der Abg. Ute Vogt [SPD]) Das ist ein wichtiger Punkt, aber nicht der einzige Punkt. Das Aktionsprogramm für Energieeffizienz muss weitere Bestandteile haben. Wir müssen deutlich machen, dass das Gebäudesanierungsprogramm verstetigt wird, dass es vereinfacht wird, dass es gut möglich ist, hierfür Zuschüsse zu bekommen. Ferner müssen wir den Gebäudeenergieausweis noch einmal unter die Lupe nehmen und der Frage nachgehen, wie wir ihn noch aussagekräftiger machen. Gemeinsam mit einer Beratungsoffensive, auch gemeinsam mit regionalen Sanierungsnetzwerken können wir hier etwas in Gang bringen, was am Ende nicht nur der Umwelt und dem Klima, sondern auch dem Handwerk und dem Mittelstand nutzt. Vizepräsidentin Edelgard Bulmahn: Wollen Sie eine Zwischenfrage der Abgeordneten Paus von den Grünen zulassen? Andreas Jung (CDU/CSU): Das trägt ja nicht zuletzt zur Verlängerung meiner Redezeit bei; deshalb gerne. Lisa Paus (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Herr Jung, da Sie und ich wissen, dass die steuerliche Förderung der energetischen Gebäudesanierung nicht an den Grünen, sondern an der SPD gescheitert ist, und Sie jetzt mit der SPD eine Große Koalition bilden, frage ich Sie – Sie haben dieses Thema jetzt aufgeworfen –, ob ich Sie richtig verstehe, dass Sie hier heute ankündigen, dass es in dieser Legislaturperiode noch einmal einen Gesetzentwurf von CDU und SPD zur steuerlichen Förderung der energetischen Sanierung geben wird. Und könnten Sie mir nach Möglichkeit sogar ein Datum – vielleicht nächstes Jahr – nennen? Andreas Jung (CDU/CSU): Ich bedanke mich zunächst einmal für Ihr Zutrauen: Sie glauben ja, dass es mir möglich ist, konkrete Vorhaben der Bundesregierung anzukündigen. Ich bin jedoch „nur“ ein Abgeordneter einer Regierungsfraktion. (Oliver Krischer [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Jetzt werden Sie aber nicht pimpelig! Den Bundesrat hier kritisieren und dann das! Das ist doch unglaublich!) Zweitens. Wenn Sie sagen, dieses Vorhaben sei nicht an den Grünen gescheitert, sondern an der SPD, dann muss ich Ihnen sagen: So genau kenne ich das Innenleben der rot-grünen Landesregierungen nicht, dass ich nachvollziehen könnte, an wem dieses Vorhaben im Einzelnen gescheitert ist. (Oliver Krischer [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: In Berlin regiert meines Wissens kein Grüner!) Das war im Übrigen auch gar nicht mein Thema. Ich hatte vorher gesagt: Es ist an den Ländern gescheitert. (Oliver Krischer [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Wie ist das mit Bayern? Herr Jung, wieso hat Bayern dagegen gestimmt?) Deshalb sollten wir dazu kommen, zu fragen, wie wir gemeinsam weiterkommen. Ich hatte vorher gesagt: Es geht jetzt gar nicht darum, ein Datum festzulegen, sondern es geht um den Prozess. In dem Moment, in dem die Länder sagen: „Wir sind bereit, hier mitzumachen und das Ganze mitzufinanzieren“, werden wir – da bin ich sicher – dieses Vorhaben gemeinsam beschließen können. (Oliver Krischer [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das sagen alle Grünen in den Ländern!) Wir haben das hier schon beschlossen. Jetzt liegt der Ball bei den Ländern. Wenn diese zustimmen, können wir das gemeinsam machen. (Beifall bei der CDU/CSU sowie der Abg. Ute Vogt [SPD]) Mein letzter Punkt richtet sich an uns alle: im Bund, in den Ländern und in den Kommunen. Wenn wir uns erhoffen, dass private Hausbesitzer und gewerbliche Gebäudeeigentümer ihre Gebäude sanieren, dann müssen wir selber mit gutem Beispiel vorangehen. Die Sanierungsquote bei öffentlichen Gebäuden ist zu gering und bleibt hinter den Erwartungen und hinter den Zielen zurück. Wir müssen diese Quote mindestens verdoppeln. Das ist eine besondere Herausforderung für uns alle: Das, was wir von anderen erwarten, müssen wir auch selber machen. (Beifall des Abg. Klaus Mindrup [SPD]) Deshalb muss dieser Punkt in dem Programm enthalten sein. Dann bin ich sicher, dass wir für Energieeffizienz etwas erreichen. Dann bin ich sicher, dass wir insgesamt mit dem Aktionsprogramm Klimaschutz vorankommen. In diesen Bereich gehört auch – das ist angesprochen worden – das Thema Verkehr, nachhaltige Mobilität und Elektromobilität. Nachdem die entsprechenden Modelle auf dem Markt sind, ist das für uns das Signal: Jetzt geht es los. Jetzt müssen wir voranschreiten. Wir müssen gerade auch Unternehmen ermuntern und einen Anreiz dazu geben, ihren Fuhrpark umzurüsten. Es gibt also ein ganzes Paket, das wir zu diskutieren haben. Es muss etwas passieren. Vielen Dank für die Zusammenarbeit. (Beifall bei der CDU/CSU und der SPD) Vizepräsidentin Edelgard Bulmahn: Liebe Kolleginnen und Kollegen, jetzt hat die Kollegin Eva Bulling-Schröter zu einer Kurzintervention das Wort. Eva Bulling-Schröter (DIE LINKE): Danke schön, Frau Präsidentin. – Kollege Jung, Sie haben die Linke kritisiert und gesagt: Die Einsparungen im Zusammenhang mit der schwarzen Null können nicht mit klimarelevanten Maßnahmen verrechnet werden. – Die Linke ist nicht für maßlose Verschuldung, um das zunächst einmal klarzustellen. (Carsten Müller [Braunschweig] [CDU/CSU]: Seit wann das denn nicht?) Aber wir könnten doch darüber reden, wie das Geld im Haushalt verwendet wird. Es darf nicht nur mit der schwarzen Null begründet werden, dass wichtige Maßnahmen im Klimaschutz nicht finanziert werden. Ich habe gesagt: Umwelt- und klimarelevante Subventionen machen jetzt ein Volumen von fast 51 Milliarden Euro aus. Dies ist ein dicker Brocken. Jedoch fließt dieses Geld nicht an ärmere oder bedürftige Menschen. Sie haben wieder das Wort „nachhaltig“ benutzt. Wir beide waren lange Jahre im Nachhaltigkeitsbeirat. Da sage ich: Nachhaltigkeit hat drei Komponenten: Ökologie, Ökonomie und Soziales. Es darf nicht nur die Ökonomie in den Blick genommen werden, sondern man muss auch über soziale Dinge nachdenken. Wenn wir beim Kampf gegen den Klimawandel weiterkommen wollen, sowohl bei uns in der Bevölkerung als auch international, müssen wir die soziale Dimension stärker in den Blick nehmen; (Carsten Müller [Braunschweig] [CDU/CSU]: Schuldenmachen ist unsozial!) denn es sind gerade die armen Menschen, die vom Klimawandel betroffen sind. Auch bei uns müssen wir die Menschen, die nicht so viel verdienen, von Maßnahmen im Sinne des Klimaschutzes überzeugen. Diese Menschen sagen: Ich habe dafür kein Geld, das können die reichen Menschen machen. Die Reichen bekommen noch zusätzlich Geld dafür, und wir sollen immer zahlen. – Genau darum geht es uns von der Linken. (Beifall bei der LINKEN sowie der Abg. Kordula Schulz-Asche [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]) Vizepräsidentin Edelgard Bulmahn: Herr Kollege Jung, Sie haben die Möglichkeit zur Erwiderung. Andreas Jung (CDU/CSU): Frau Kollegin, Sie sagen: Die Linke ist nicht für maßlose Verschuldung. – Sie sind also für eine maßvolle Verschuldung. Dazu kann ich Ihnen nur sagen: Wir sind ganz gegen Verschuldung. (Ralph Lenkert [DIE LINKE]: Was haben Sie denn in Ihrer Regierungszeit bisher gemacht? In Thüringen 16 Milliarden Euro in 24 Jahren in Verantwortung der CDU!) Ich habe große Sorge hinsichtlich Ihrer Interpretation, was eine maßvolle Verschuldung sein könnte. Unser Signal ist: Gerade aus diesen sozialen Gründen und gerade aufgrund unserer Verantwortung für die kommenden Generationen wollen wir Schluss machen mit Neuverschuldung, und vor allem wollen wir sie eben nicht gegen die anderen Dimensionen der Nachhaltigkeit ausspielen. Wir wollen nicht soziale, wirtschaftliche und ökologische Fragen gegeneinander ausspielen; wir wollen sie miteinander lösen. Deshalb habe ich gerade nicht gesagt, dass wir wegen der Haushaltskonsolidierung keine Mittel mehr für Klimaschutz haben. Ich habe vielmehr gesagt: Das ist eine Frage der Prioritätensetzung. Wir müssen jetzt, um die Klimaziele zu erreichen, bestimmte Maßnahmen anschieben. Über die Finanzierung werden wir sicherlich nicht nur nachdenken, sondern auch eine Schippe drauflegen müssen. Beides ist richtig, aber beides geht auch zusammen: Haushaltskonsolidierung und Klimaschutz. (Beifall bei der CDU/CSU) Vizepräsidentin Edelgard Bulmahn: Als nächste Rednerin hat die Kollegin Heike Hänsel das Wort. (Beifall bei der LINKEN) Heike Hänsel (DIE LINKE): Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Jung, ich muss erst einmal auf Sie eingehen. Hier wird immer von Schulden gesprochen. Aber Schulden bedeuten auch Investitionen. (Beifall bei der LINKEN) Es gibt nämlich lebenswichtige, nachhaltige Investitionen in eine intelligente Politik, zum Beispiel die Klimapolitik. Wir erleben es in sehr vielen Bereichen, dass wir Dinge, die wir heute nicht finanzieren, später um ein Vielfaches teurer bezahlen müssen. Der Klimaschutz gehört dazu. Nehmen Sie nur das Geld für Klimaanpassungsmaßnahmen, das wir jetzt weltweit in Milliardenhöhe brauchen. Dieses Geld hätten wir früher viel intelligenter im Klimaschutz einsetzen können. Insofern ist Ihre Politik kurzsichtig. Hinzu kommt: Sie ist auch sozial ungerecht. Das geht natürlich an die SPD. Dadurch, dass Sie darauf verzichtet haben, in der Steuerpolitik eine Umverteilung vorzunehmen und die Reichen zu besteuern, sodass sie für soziale Aufgaben und für den Klimaschutz herangezogen werden, fehlt uns jetzt der Spielraum. Das geht zu Ihren Lasten, und das werfen wir Ihnen auch vor. (Beifall bei der LINKEN) Frau Hendricks, Sie haben vom guten Ruf Deutschlands in der Welt gesprochen. Ich muss sagen: Sie leben zwar noch von diesem guten Ruf, er wird aber schon lange nicht mehr mit Leben erfüllt. Wer hat denn maßgeblich zu diesem guten Ruf beigetragen? Das war doch die Bevölkerung. Die Bevölkerung hat den Atomausstieg erkämpft, und sie hat sich massiv für eine Energiewende in Deutschland eingesetzt. Aber Sie füllen diese Forderung, die aus der Bevölkerung kommt, schon lange nicht mehr mit Leben. Hinzu kommt – ich spreche schließlich als Entwicklungspolitikerin –, dass die Länder des Südens darauf angewiesen sind, dass Sie Ihrer internationalen Verantwortung nachkommen. Das ist nämlich das Hauptpro-blem, dass in erster Linie diese Länder von den Auswirkungen des Klimawandels betroffen sind – das wissen wir alle – und sie viel stärker darauf angewiesen sind, dass Sie in Klimaschutz investieren und die Klimaziele verbindlich formulieren und einhalten. (Beifall bei der LINKEN) Aber es geht nicht nur um die Verbindlichkeit der Klimaziele. Wir müssen auch fragen: Was bringen Sie eigentlich jetzt, während wir immer von Klimazielen sprechen, auf den Weg? Zum Beispiel die Handelspolitik läuft diametral entgegen sämtlicher Klimaschutzziele. Im Zusammenhang mit CETA – das ist das EU-Freihandelsabkommen mit Kanada; zu dem Abkommen mit den USA gibt es, wie wir wissen, viele Diskussionen – wurde viel versprochen: Ökologische Standards werden nicht gesenkt. Jetzt wird es aber entgegen anderslautender Versprechungen möglich sein, dass die klimaschädlichen Teersandöle aus Kanada eingeführt werden können, die 25 Prozent mehr Treibhausgase bei der Förderung erzeugen als das Erdöl. (Eva Bulling-Schröter [DIE LINKE]: Ein Skandal!) Das ist verantwortungslos. Deshalb kann ich es sehr gut verstehen, dass die Bevölkerung gegen CETA und TTIP mobilisiert, weil sie genau sieht, dass ökologische Standards gesenkt werden. Das ist die Realität. Wir haben am kommenden Samstag, dem 11. Oktober, den europaweiten Aktionstag gegen CETA und TTIP. Ich rufe alle auf: Gehen Sie auf die Straße! Das ist ein Beitrag zum Klimaschutz. (Beifall bei der LINKEN) Jetzt komme ich zu den G-7-Staaten. (Dr. Georg Nüßlein [CDU/CSU]: Was alles mit dem Klimaschutz zu tun hat!) Die G-7-Staaten wollen einen gemeinsamen Flüssiggasmarkt entwickeln. Dabei geht es vor allem auch um das Fracking-Gas aus den USA und Kanada und damit um ganz andere Weichenstellungen. Sie sollten nichts vom Klimaschutz erzählen, wenn Sie andere Fakten schaffen. Nun möchte ich zur internationalen Klimafinanzierung kommen. Da könnten Sie internationale Verantwortung zeigen. Wir erleben als Entwicklungspolitiker seit Jahrzehnten, dass das Erreichen des 0,7-Prozent-Ziels – hier geht es um die Frage, wie viel pro Jahr für Entwicklung ausgegeben wird – in weiter Ferne liegt. Sie haben gesagt, dass Sie 2050 Ihre Ziele erreichen werden. Aber dazu müssten wir erst einmal nächstes Jahr unser Entwicklungsziel erreichen. Davon sind wir meilenweit entfernt. Wir erreichen momentan noch nicht einmal 0,4 Prozent. Das kann man nicht anders als als Schande für eines der reichsten Länder der Erde bezeichnen. (Beifall bei der LINKEN sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN) Nun stellen Sie Geld für den internationalen Klimaschutz ein. Die Kanzlerin hat 750 Millionen Euro angekündigt. Wenn man sich den Haushalt aber genau anschaut, dann stellt man fest, dass nicht einmal 20 Millionen für den Green Climate Fund eingestellt sind; das geht nicht. Es ist ein Skandal, dass den großen Ankündigungen keine Taten folgen. Sie basteln an Ihrem Ruf auf internationaler Ebene. Aber im Haushalt wird das Geld nicht eingestellt. Vor allem die Verpflichtungsermächtigungen für die nächsten Jahre sind minimal. Das ist unverantwortlich, weil man so keine langfristige Planung machen kann. (Beifall bei der LINKEN) Hinzu kommt, dass Sie die Gelder für den Klimaschutz mit den Entwicklungsgeldern verrechnen. Die Entwicklungsländer brauchen aber zusätzliches Geld für Klima-anpassungsmaßnahmen. Diese Gelder dürfen nicht mit denen für die Entwicklungszusammenarbeit verrechnet werden. Sonst sinkt der Entwicklungsetat sogar. Das lehnen wir ab. Das hat nichts mit Klimagerechtigkeit zu tun. Sie verschieben die Gelder, weil Sie es nicht gewagt haben, die Umverteilungsfrage zu stellen, also die Menschen, die sehr viel Geld haben, stärker an der Finanzierung des Klimaschutzes zu beteiligen. Das ist das große Problem. Deshalb verschieben Sie hier. Den Preis dafür zahlen auch die Länder des Südens. Dagegen werden wir uns wehren. (Beifall bei der LINKEN) Vizepräsidentin Edelgard Bulmahn: Als nächste Rednerin spricht Ute Vogt. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU) Ute Vogt (SPD): Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Frau Ministerin, wenn schon die Opposition bescheinigt, dass sich Deutschland bei der Klimapolitik im oberen Mittelfeld befindet, und wenn wir die übliche Oppositionskritik, die immer geübt werden muss, unberücksichtigt lassen, dann können wir zu Recht sagen: Wir sind stolz darauf, dass Sie entschlossene und pragmatische Schritte gehen und merklich vorankommen, und zwar sowohl auf nationaler als auch auf europäischer Ebene. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU – Oliver Krischer [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Wo denn? Bitte nennen Sie ein konkretes Beispiel!) Der aktuelle UN-Bericht, der New Climate Economy Report, mit dem Titel „Better Growth, Better Climate“ zeigt uns für die nächsten 15 Jahre noch einmal tiefgreifende Strukturveränderungen auf. Die Weltwirtschaft wird weiterhin rasant wachsen. Eine halbe Milliarde Menschen wird zusätzlich in die Städte ziehen, um dort zu leben. Das bedeutet, dass circa 90 Billionen US-Dollar in Städte, Landnutzung, Infrastruktur und Energieversorgung investiert werden müssen. Entscheidend wird tatsächlich sein – da muss ich den grünen Kollegen recht geben –, dass diese Investitionen der Zukunft die richtige Qualität haben. Der Ausbau der erneuerbaren Energien zum Beispiel darf nicht nur in Deutschland, sondern muss auch in Europa Ziel sein. Das Gleiche gilt für die Finanzierung einer besseren Wärmedämmung im Gebäudebereich. Bund und Länder sind hier gefragt und sollten noch einmal den Versuch unternehmen, sich zu einigen. Am Ende entscheiden die Höhe und die Richtung der Investitionen über die Entwicklung des Weltklimasystems. Machen wir so weiter wie bisher, ohne eine qualitative Wende vorzunehmen, dann wird sich das Klima am Ende dieses Jahrhunderts um 4 Grad erwärmt haben. Vizepräsidentin Edelgard Bulmahn: Frau Kollegin Vogt, lassen Sie eine Zwischenfrage der Kollegin Baerbock zu? Ute Vogt (SPD): Ja. Annalena Baerbock (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Vielen Dank. – Frau Vogt, da Sie so explizit auf den UN-Bericht „Better Growth, Better Climate“ und die Investitionen, die in den nächsten Jahrzehnten getätigt werden, sowie auf das Volumen der Mittel, die dort umgelenkt werden könnten, eingegangen sind: Wie stehen Sie und Ihre Fraktion zu der Schlussfolgerung dieses Berichts, dass es einen Ausstieg aus der Subventionierung der fossilen Energieträger geben muss? Setzt sich die SPD-Fraktion innerhalb der Regierung dafür ein, dass unter deutscher G-7-Präsidentschaft der Ausstieg aus der weltweiten Energiesubventionierung im fossilen Bereich eingeleitet wird und dass sich die G 7 bzw. die G 20 im Rahmen des neuen Klimaabkommens dazu verpflichten, bis 2020 aus der Subventionierung der fossilen Energieträger auszusteigen? Ute Vogt (SPD): Sie haben es vorhin schon zitiert, liebe Kollegin, dass die Frau Ministerin bereits die ersten Schritte gemacht und auch angekündigt hat, dass es keine Neufinanzierung von Kohleförderung in diesem Bereich geben wird. Ich denke, das ist der erste Schritt. (Oliver Krischer [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Ein Drittel!) Wir alle gemeinsam haben den Auftrag, die Förderung fossiler Energien dramatisch weiter zu reduzieren. Wir arbeiten im Moment auf vielen Baustellen daran. Das gilt nicht zuletzt aktuell auch für die Frage, wie wir die Förderung von fossilem Schiefergas durch Fracking einschränken können. Sie sehen also, dass wir genau auf dem Weg sind, uns diesen Schlussfolgerungen zu nähern. (Beifall bei der SPD – Oliver Krischer [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Sie hat nach den Subventionen gefragt, dazu haben Sie nichts gesagt!) Ich denke, dass es am Ende dieses Jahres ein Programm geben wird, mit dem wir die längst überfälligen Maßnahmen zur Effizienzsteigerung angehen werden. Wir alle in diesem Haus sollten uns noch einmal bewusst werden: Wenn es um Spielräume geht, energetisch etwas fürs Klima zu tun, dann betrifft das nicht allein die Energiewende bzw. die erneuerbaren Energien, sondern vor allem die effiziente Nutzung von Energie. Weiter geht es dabei um die Frage, wie wir Energie – sowohl in der industriellen Produktion als auch im Rahmen der Bauwirtschaft – einsetzen. Deshalb ist es gut, dass Ministerin Hendricks hier angekündigt hat, dass sich sowohl das Wirtschaftsministerium als auch das Umweltministerium diesem gemeinsamen Klimaziel eng verbunden fühlen. Es war in der Vergangenheit nicht immer selbstverständlich, dass das Wirtschaftsministerium hier voll mitzieht. Das freut uns als Sozialdemokraten natürlich ganz besonders. (Beifall bei der SPD sowie der Abg. Marie-Luise Dött [CDU/CSU]) Kollege Jung, ich stimme mit Ihnen überein: Es wird darum gehen, dass wir auch im Haushalt des kommenden Jahres die richtigen Prioritäten setzen; denn es ist so, dass wir insbesondere für Maßnahmen zur Effizienzsteigerung ganz praktisch Geld in die Hand nehmen müssen. Wir sind gemeinsam stolz auf die „schwarze Null“, wie Sie es gerne nennen. Trotzdem müssen wir uns aber überlegen, wie wir Gelder generieren – ob durch zusätzliche Einnahmen oder aus vorhandenen Haushaltsmitteln –, um beim Thema Effizienz nicht nur Ziele zu beschreiben, sondern unser selbstgestecktes Ziel auch zu erreichen. Die Luftverschmutzung in Deutschland verursacht allein dadurch, dass sie existiert, Kosten in Höhe von etwa 5,8 Prozent des Bruttosozialprodukts. Wenn wir bereit sind, Geld in die Hand zu nehmen, werden wir am Ende nicht nur unser ehrgeiziges Ziel – 40 Prozent minus bis 2020 – erreichen, sondern wir werden auch Geld sparen; denn die Kosten, die Umweltverschmutzung heute verursacht, können wir dadurch in Zukunft vermeiden. (Beifall bei der SPD) Am Ende wird es nicht nur um unsere abstrakten oder konkreten Ziele gehen, sondern für viele Menschen auf dieser Welt geht es bei diesem Thema schlichtweg ums Überleben. Es gibt weit über 600 Millionen Menschen, die in Küstengebieten – knapp zehn Meter über dem Meeresspiegel oder sogar darunter – ihre Wohnung und ihren Lebensmittelpunkt haben. Diesen Menschen – nicht nur uns – sind wir jegliche Anstrengung schuldig. Das muss weltweit gelten, um das Klimaziel, welches wir uns gesetzt haben, zu erreichen. Ich freue mich, dass wir in der Zielsetzung – jedenfalls hier im Haus – einer Meinung sind. Ich denke, es tut diesem Parlament gut, den Streit über die richtigen Instrumente aufzunehmen, damit wir 2020 sagen können: Ziel erreicht! (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU) Vizepräsidentin Edelgard Bulmahn: Als nächste Rednerin hat die Kollegin Dr. Anja Weisgerber das Wort. (Beifall bei der CDU/CSU) Dr. Anja Weisgerber (CDU/CSU): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Zurzeit führen wir fast jede Sitzungswoche eine Debatte zur Klimapolitik. Als Klimapolitikerin sage ich: Das ist auch gut so; denn sie ist wichtig. Wir befinden uns momentan in einer entscheidenden Phase; wir sind nämlich auf dem Weg zum europäischen Gipfel zu den Klimazielen und zum internationalen Klimagipfel in Lima und dann auch in Paris. (Oliver Krischer [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Dazu hat Ihre Ministerin nichts gesagt!) In diesem Punkt, denke ich, sind wir uns alle einig. Nur über den richtigen Weg dorthin gibt es unterschiedliche Vorstellungen. Es ist meiner Meinung nach richtig, dass wir um diesen Weg ringen und darüber diskutieren – und das auch einmal zur Kernzeit. (Beifall bei der CDU/CSU und der SPD) Klimapolitik durchzusetzen und dafür Unterstützer zu finden, die auch ganz konkrete Maßnahmen mittragen, ist nicht einfach, weil wir heute handeln und investieren müssen, aber die negativen und auch die positiven Folgen dieser Maßnahmen erst Jahre oder auch Jahrzehnte später spürbar sind. Der bereits viel zitierte Bericht der „Globalen Kommission für Wirtschaft und Klima“ unter Mitwirkung des ehemaligen Chefökonoms der Weltbank Nicholas Stern hat uns jetzt aktuell vor Augen geführt: Entscheidend ist, wie stark wir in den nächsten 10 bis 15 Jahren in mehr Energieeffizienz und den Umbau zu klimaschonenderen Technologien investieren, und zwar bei uns und in anderen Ländern der Welt. Dabei müssen wir besonders darauf achten, dass die Entwicklungs- und Schwellenländer, die aufstrebend sind und deren Wirtschaft wächst, ihre Wirtschaft von Beginn an mit klimaschonenden Technologien aufbauen. Wir müssen sie zum Beispiel auch durch den Grünen Klimafonds dabei unterstützen. Die Wissenschaftler sagen auch ganz klar, dass das Kind noch nicht in den Brunnen gefallen ist, wenn wir jetzt handeln. Dass so etwas gelingen kann, zeigt das Beispiel Ozon. Eine solche Zusammenarbeit wie damals in den 80er-Jahren bei der Eindämmung des FCKW brauchen wir auch jetzt bei der Reduzierung der Treibhausgase, und das muss weltweit gelingen. (Beifall bei der CDU/CSU und der SPD) Wir brauchen den großen Wurf. Wir sagen auch: Wir werden ganz intensiv für diesen großen Wurf auf internationaler Ebene kämpfen und die Bundesregierung dabei unterstützen. Eines sage ich auch noch einmal ganz klar: Natürlich müssen wir Deutsche eine Vorbildfunktion und auch eine Vorreiterrolle übernehmen und unsere eigenen Hausaufgaben machen, was wir im Übrigen mit dem Klimaaktionsprogramm auch tun. Das wissen Sie ganz genau. Aber der Klimawandel ist und bleibt eine weltweite Herausforderung. Es gilt nach wie vor: Alleine in Deutschland können wir das Klima nicht retten. (Beifall bei der CDU/CSU – Dr. Anton Hofreiter [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Deshalb machen Sie zur Sicherheit erst einmal gar nichts!) Genau da unterscheidet sich unsere Position von der der Grünen. Sie fordern ein Klimaschutzgesetz in Deutschland mit ordnungsrechtlichen Maßnahmen auf nationaler Ebene. Wir bevorzugen, vor allem den europäischen und internationalen Ansatz zum Erfolg zu führen. (Oliver Krischer [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Aber Sie tun nichts dafür!) Wir sind gegen Alleingänge in Deutschland wie zum Beispiel mit dem von Ihnen vorgeschlagenen nationalen CSU – – (Heiterkeit beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) – CO2-Mindestpreis. Wir sind auch gegen die von Ihnen, Herr Krischer, ständig geforderte CO2-Steuer auf nationaler Ebene. (Oliver Krischer [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: CSU-Steuer! Sehr gut! Erzählen Sie doch etwas zu Herrn Seehofer! Auch ein schönes Thema!) Wir dürfen uns nicht auf die nationale Ebene zurückziehen. Das bringt uns nicht weiter im internationalen Kampf gegen den Klimawandel, sondern das wirft uns zurück und benachteiligt uns im europäischen Wettbewerb und gefährdet Arbeitsplätze. Genau das können wir nicht wollen. (Beifall bei der CDU/CSU) Wir setzen auf ehrgeizige Ziele in Deutschland, Europa und der Welt und wollen Anreize im Steuersystem und nicht Ordnungsrecht. Deshalb gehe ich zunächst auf die Klimapolitik in Europa und der Welt ein. Die Klimapolitik ist eine politische Priorität unserer Bundeskanzlerin, für die sie sich persönlich und politisch engagiert. (Oliver Krischer [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Da kriegen wir aber nichts von mit! – Dr. Anton Hofreiter [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das macht sie sehr im Geheimen!) Da zählen für mich vor allem die Maßnahmen, die die Bundeskanzlerin und die Bundesregierung ergreifen, und nicht irgendwelche Reden, getreu dem Motto: Wir reden nicht nur, sondern wir handeln. (Annalena Baerbock [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Wann? – Dr. Anton Hofreiter [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Wo?) Zu den Handlungen: Erstens. Bei der laufenden G-7-Präsidentschaft ist der internationale Klimaschutz dank Angela Merkel ein Kernthema. Das kann für den Durchbruch auf internationaler Ebene mitentscheidend sein. Das wurde auch schon von der einen oder anderen grünen Politikerin so gesagt. (Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU) Zweitens. Angela Merkel hat 750 Millionen Euro für den Grünen Klimafonds zugesagt und sich damit an die Spitze gesetzt. Damit unterstützen wir Entwicklungs- und Schwellenländer – ich habe es gerade erwähnt; es ist sehr wichtig – auch bei dem Aufbau einer CO2-armen Wirtschaft. Es ist sehr erfreulich, dass auch andere Länder jetzt mitmachen, unter anderem Mexiko, und angekündigt haben, ebenfalls in diesen Fonds einzuzahlen. Drittens – eine weitere Tat der Kanzlerin und der Bundesregierung –: Deutschland setzt sich in Brüssel ganz klar immer wieder für diese ambitionierten und realistischen Klimaziele ein sowie für die bewährte Ziel-trias. Da sind wir jetzt wirklich in der entscheidenden Phase. Wir bewegen uns in diesem Zusammenhang politisch aber auf einem schmalen Grad. Wenn wir die Forderungen bezüglich der europäischen Klima- und Energieziele zu niedrig ansetzen, ist Europa nicht ambitioniert genug, und wir brauchen ein gutes Ergebnis auf europäischer Ebene, damit wir in Lima und Paris mit dem entsprechenden Rückenwind verhandeln können. Das steht ganz außer Zweifel. (Beifall der Abg. Ulli Nissen [SPD]) Verlangen wir aber zu viel, dann springen die anderen EU-Staaten ab, und wir fahren mit leeren Händen nach Lima. Das kann auch nicht gut sein. Genau in dieser entscheidenden Phase, wo einiges abgewogen werden muss, wo auch gesprochen werden muss, wo überzeugt werden muss, wo die anderen EU-Mitgliedstaaten mitgezogen werden müssen – als ehemalige Europaabgeordnete weiß ich, wie schwierig das ist –, befinden wir uns. Wir müssen die Bundesregierung dabei unterstützen, dürfen ihr nicht ständig Knüppel zwischen die Beine werfen und sollten nicht pessimistisch sein, wie das bei den Grünen so üblich ist. (Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU und der SPD) Im Übrigen muss ich auch sagen: Die Umsetzung des Vorschlags der Grünen, dem Klima- und Energiepaket 2030 nicht zuzustimmen, sollten die Ziele nicht ambitioniert genug sein, kommt letztendlich einem Genickbruch gleich. Deutschland gewinnt in Europa nicht an Glaubwürdigkeit, wenn wir letztendlich das ganze Abkommen boykottieren und wenn keine europäischen Ziele zustande kommen. Das können auch Sie nicht wollen. (Christian Kühn [Tübingen] [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Ziele, die nichts bringen, bringen auch nichts!) Zentrales Element der europäischen Klimaschutzpolitik ist der Emissionshandel. Er ist das richtige Instrument, da er auf den Markt setzt und CO2 reduziert. Durch einen europäischen und internationalen Rahmen schaffen wir gleiche Wettbewerbsbedingungen. So können Klimaschutz und Wirtschaftswachstum Hand in Hand gehen, wie es auch der Stern-Report darlegt. Die EU ist der beste Beweis dafür, dass es geht. Obwohl die Treibhausgasemissionen in der EU seit 1990 um 19 Prozent gesunken sind, ist das Bruttoinlandsprodukt im gleichen Zeitraum um 45 Prozent gestiegen. Das heißt: Steigendes Wirtschaftswachstum und trotzdem sinkender CO2-Ausstoß, das geht, auch dank des Emis-sionshandels. Es ist erfreulich, dass auch andere Regionen in der Welt, etwa in China, Mexiko, den USA und Indien, auf eine Art Emissionshandel setzen und dieses Instrument voranbringen. Der Emissionshandel ist und bleibt das Instrument im Kampf gegen den Klimawandel. Deshalb setzen wir uns auch in Brüssel für eine nachhaltige Reform dieses Emissionshandels ein. Ich sage an dieser Stelle auch ganz klar: Die von der Europäischen Kommission vorgeschlagene Marktstabilitätsreserve ist meiner Meinung nach ein guter Vorschlag, den wir allerdings noch im Detail diskutieren müssen. Aber eines möchte ich auch deutlich sagen: Ein Mindestpreis für CO2-Zertifikate ist meiner Meinung nach nicht der richtige Schlüssel zu einem funktionierenden Emissionshandel. Und: Nationale Auflagen zur Einsparung von CO2, wie sie auch von Ihrer Seite des Öfteren gefordert werden, bringen dem Klimaschutz an dieser Stelle nichts. Ich sage Ihnen auch, warum: Erreichen wir unsere Klimaziele durch rein nationale Maßnahmen, benötigen wir dafür in Deutschland weniger CO2-Zertifikate; denn für jede Tonne CO2, die man in Deutschland zum Beispiel wegen einer Steuer weniger emittiert, wird ein Zertifikat weniger verbraucht. Die Folge ist dann: Die Zertifikatspreise sinken weiter, und Investitionen in klimafreundliche Technologien lohnen sich noch weniger. Die Emissionen werden also nur verlagert: von Deutschland nach Polen, nach Italien oder nach Frankreich. Dem Klima ist damit unter dem Strich nicht geholfen. Ich denke mal, das können auch Sie an dieser Stelle nicht wollen. Dennoch leisten wir mit dem Aktionsprogramm -Klimaschutz jetzt einen wichtigen Beitrag, um auch auf nationaler Ebene die Lücke zu schließen. Ein wichtiges Instrument ist die steuerliche Absetzbarkeit der Kosten von Energieeffizienzmaßnahmen. Da sollten wir alle an einem Strang ziehen und uns nicht ständig gegenseitig den Schwarzen Peter zuspielen. Vielen Dank. (Beifall bei der CDU/CSU und der SPD) Vizepräsidentin Edelgard Bulmahn: Liebe Kolleginnen und Kollegen, als nächster Redner hat Frank Schwabe das Wort. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU) Frank Schwabe (SPD): Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich glaube schon jetzt: Barbara Hendricks wird positiv in die Geschichte des deutschen Klimaschutzes eingehen. (Beifall bei Abgeordneten der SPD) Warum? Weil sie uns ehrlich gemacht hat in der Frage „Wo stehen wir eigentlich?“! Das war zum Teil eine Krückerei in den letzten Jahren. Wir haben Ziele vorgegeben, die wir alle teilen – das muss man noch einmal deutlich machen: wir alle sind für das Ziel der Reduktion um 40 Prozent bis zum Jahr 2020; da gibt es große -Einigkeit –, aber auf dem Weg dahin war gar nicht klar, wo wir eigentlich stehen. Jetzt haben wir uns ehrlich gemacht. Dafür hat diese Ministerin gesorgt. Das ist schon ganz viel wert, weil das nämlich die Grundlage ist, um darüber zu diskutieren: Was muss jetzt eigentlich getan werden? (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU) Das letzte Programm, das wirklich umfassend dargelegt hat, was getan werden muss, war mit dem Namen Meseberg verbunden, und das war im Jahr 2007. Deswegen habe ich schon in der Debatte Anfang dieses Jahres darüber geredet, dass wir so etwas wie ein Meseberg II brauchen. Noch einmal: Bei den Zielen sind wir uns einig, aber in der Frage „Wo sind wir bei der Zielerreichung, und was muss jetzt getan werden, um die Lücke zu schließen?“ ist jahrelang nichts passiert. Jetzt passiert etwas, und das ist mit dem Namen Barbara Hendricks verbunden. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU) Ich glaube im Übrigen, dass uns das nicht wieder passieren darf. Deswegen brauchen wir ein Konstrukt, das wir im nächsten Jahr miteinander diskutieren. Das kann man dann „Klimaschutzplan mit Gesetzescharakter“, „Gesetz mit Plancharakter“ oder wie auch immer nennen; wir brauchen etwas für die Selbstvergewisserung. Es geht gar nicht darum, jedenfalls aus meiner Sicht, bis ins Detail vorzuschreiben, wer wo wie was tun muss, aber wir brauchen einen Mechanismus, der uns zeigt, wo wir bei der Zielerreichung stehen. Sonst werden wir unsere Ziele wieder verfehlen. (Beifall bei der SPD) Das, was wir jetzt vor uns haben, ist kein Schnellschuss, Toni Hofreiter, sondern das ist ein Aktionsprogramm Klimaschutz 2020, über das man natürlich ein bisschen diskutieren muss, auch innerhalb der Bundesregierung. Man muss gucken: Wie kann man die Lücke zum 40-Prozent-Ziel schließen? Was wichtig ist, ist noch einmal das Signal dieses Hauses: Wir wollen die Lücke zum 40-Prozent-Ziel schließen. – Was wir brauchen, ist, dass alle daran mitwirken. Das ist eine Kärrnerarbeit, die in den nächsten Monaten geleistet werden muss. Dabei müssen alle Ministerien und alle, die in den Arbeitsgruppen im Bundestag Verantwortung tragen, sagen, wo -eigentlich Potenziale zu heben sind, damit man am Ende auf die 40 Prozent kommt. Insofern, glaube ich, braucht Barbara Hendricks die Unterstützung nicht nur der -Koalition, sondern des gesamten Hauses. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU – Dr. Anton Hofreiter [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das heißt, es gibt ein langfristiges Programm?) Zum Thema Europapolitik. Ich finde es ja gut, Frau Kollegin Baerbock, dass Sie deutlich gemacht haben, dass wir aus Ihrer Sicht im oberen Mittelfeld sind. Das ist für eine Oppositionssicht nicht so schlecht. Ich würde sagen – dies ist eine etwas andere Beschreibung der Geschichte –: Wir in Deutschland waren einmal absolute Spitze; das kann man, glaube ich, nicht bestreiten. Wir sind in den letzten Jahren allerdings abgefallen. Wir sind Bremser gewesen bei der Reform des Emissionshandels. Wir sind Bremser gewesen auf europäischer Ebene beim Thema Energieeffizienz, leider auch beim Thema Teersandöle. Auch da haben wir in den letzten Jahren keine konstruktive Rolle gespielt. Aber das ist aufgelöst worden, und auch das ist verbunden mit dem Namen Barbara Hendricks, die in enger Kooperation mit Sigmar Gabriel handelt. Wir haben die Blockadehaltung bei der Reform des Emissionshandels aufgelöst. Wir haben nun Kenntnis darüber, ob wir unser 40-Prozent-Ziel in Deutschland einhalten können. Im Übrigen haben wir auch in einem weiteren Bereich eine Lösung hinbekommen: Beim Thema Fracking hatten wir, wenn ich das so nebenbei sagen darf, vier Jahre lang nichts an Gesetzesvorschlägen gesehen. Jetzt haben wir Gesetzesvorschläge, und die SPD ist ganz optimistisch, dass diese in den nächsten Wochen in den Bundestag eingebracht werden können, damit wir zu einem Fracking-Verbot in Deutschland kommen. (Beifall bei der SPD) Wir sind beim Thema „Ziele für 2030“ – um das noch einmal zu betonen – am progressiven Ende der europäischen Debatte. Wir sind bei den Vorschlägen zur Reform des Emissionshandels ebenfalls am progressiven Ende der Debatte. Dazu allerdings will ich schon etwas -Kritisches sagen, ein bisschen anders als es Frau Dr. Weisgerber hier deutlich gemacht hat. Wenn wir das 40-Prozent-Ziel deutschlandweit ernst nehmen – wir wissen, dass die Hälfte des Anteils an der Reduktion von CO2 aus den Sektoren kommt, für die der Emissionshandel zuständig ist –, dann müssen wir uns klarmachen, dass wir unser nationales Ziel gar nicht erreichen -können, wenn der Emissionshandel europäisch nicht funktioniert. Deswegen ist völlig klar, dass wir alles tun wollen und Vorschläge unterbreiten wollen, damit der Emissionshandel funktionsfähig ist, wir kein weiteres Umswitchen in Richtung Braunkohle sehen und wir Gas sowie erneuerbare Energien nach vorn bringen. Ich sage aber auch gleichzeitig denen, die versuchen, eine solche Reform zu verhindern – da gibt es in Deutschland welche, die da unterwegs sind und die auch mit europäischen Partnerländern über Bande spielen –: Wenn die Reform nicht gelingen sollte, müssen wir trotzdem eine Antwort darauf finden, wie wir denn eigentlich das 40-Prozent-Ziel erreichen wollen; denn wir wollen es ja nicht aufgeben. Wenn das dann innerhalb kürzester Zeit auf europäischer Ebene nicht gelingt, dann brauchen wir ein Nachdenken darüber – das ist in meiner Fraktion, in meiner Partei nicht abgestimmt, aber ich sage das als Diskussionsanreiz –, wie der Kraftwerks-park aussehen soll, damit wir die Ziele anders erreichen können. Ein Mittel kann das Aufstellen von Energieeffizienzzielen sein, wie es in den USA diskutiert wird. Das kann aus meiner Sicht aber auch die Einführung von Preisuntergrenzen sein. (Zuruf der Abg. Annalena Baerbock [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]) Ich will zum Schluss durchaus optimistisch noch -einmal einen internationalen Ausblick geben. Herr Dr. Nüßlein hat in der Debatte gesagt, es kommt am Ende auf die Grenzkosten für die Kilowattstunde Strom an. Das Gute ist – das hat Sir Nicholas Stern, der anscheinend in dieser Woche bei vielen zu Besuch war, noch einmal deutlich gemacht –, dass mittlerweile international gesehen die erneuerbaren Energien bei den Grenzkosten besser dastehen als viele andere: beispielsweise Atom und fossile Energieträger. Deswegen glaube ich, dass wir aus ökologischen Gründen, aus volkswirtschaftlichen Gründen, aber auch aus betriebswirtschaftlichen Gründen mittlerweile weltweit eine ganz gute Entwicklung sehen und wir wirklich einen massiven Ausbau der erneuerbaren Energien bekommen werden. Das, glaube ich, kann man am Schluss noch einmal einvernehmlich sagen: Es gab Gegner in Deutschland, und es gab Leute, die das vorangetrieben haben – Hermann Scheer und andere –, aber schließlich war es Deutschland, das es geschafft hat, die erneuerbaren Energien so zu fördern, dass wir diesen Wechsel weltweit sehen können. Ich glaube, darauf können wir gemeinsam stolz sein. Glück auf! (Beifall bei der SPD) Vizepräsidentin Edelgard Bulmahn: Als nächster Redner hat der Kollege Oliver Grundmann das Wort. (Beifall bei der CDU/CSU) Oliver Grundmann (CDU/CSU): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Bei der Lektüre dieses Antrags der Grünen hat es mir die letzten Tage fast die Sprache verschlagen; (Lachen beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Annalena Baerbock [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: So gut, nicht?) glücklicherweise habe ich sie zurückgewonnen. Wenn man sich die Ausführungen von Ihnen, Herr Hofreiter, im Parlament auch noch einmal zu Gemüte führt, könnte man vermuten, dass hier das Ende der Welt kurz bevorsteht. Trotzdem werde ich mir keine Arche Noah in den Garten stellen – ich wohne an der Küste. Ich bin nämlich der festen Überzeugung, dass sich die Große Koalition den anstehenden Herausforderungen verantwortungsvoll annimmt. (Beifall bei der CDU/CSU) Ein Viertel des deutschen Stroms wird schon heute aus erneuerbaren Energien gewonnen. Dabei wird es nicht bleiben. Denn bis 2025 soll der Anteil der erneuerbaren Energien auf mindestens 40 Prozent steigen, bis 2035 sogar auf mindestens 55 Prozent. Meine sehr geehrten Damen und Herren, das sind ehrgeizige Ziele. Das hat sich sonst bisher kein anderes Industrieland auf der Welt vorgenommen. (Annalena Baerbock [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Quatsch! So ein Quatsch!) Damit geht Deutschland mutig und entschlossen voran. Darauf können wir stolz sein. Die Grünen wollen ein Scheitern der nationalen Klimapolitik abwenden und internationale Glaubwürdigkeit zurückgewinnen. So schreiben sie im Antrag. Ein erster Schritt, meine sehr geehrten Damen und Herren, wäre darin zu sehen, diesen Antrag hier zurückzuziehen. Das will ich Ihnen auch gern begründen. Die Grünen verfolgen einen völlig falschen Ansatz. Sie wollen nicht nur eine europäische Klimapolitik, sondern sie wollen auch noch eine nationale Regelung oben aufsatteln. Das ist ein typisch grüner Irrweg. (Widerspruch der Abg. Annalena Baerbock [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]) Lassen Sie mich das kurz ausführen. Für Emissionszertifikate existiert ein gemeinsamer Markt in Europa. Wenn nun eine nationale Klimapolitik den Ausstieg aus der Kohle vorschreibt, dann sinkt in Deutschland die Nachfrage nach entsprechenden Emis-sionszertifikaten. Logischerweise sinkt dann auch der Preis, und das europaweit. Das sind die Mechanismen von Angebot und Nachfrage. Ein bisschen Nachhilfe in sozialer Marktwirtschaft würde Ihnen von den Grünen sicherlich nicht schaden. (Beifall bei der CDU/CSU) Wir von der Union wissen das jedenfalls spätestens seit Ludwig Erhard. Noch billigere Emissionszertifikate reduzieren den Anreiz, in neue Kraftwerkstechnologien zu investieren. Praktisch bedeutet das, dass alte Kohlekraftwerke in -anderen Ländern Europas mehr Strom noch billiger als bisher produzieren können. Das wäre ein vollkommen falsches, ja ein verheerendes Signal. Wir in Deutschland müssten zusätzlich zu unserem bisherigen Beitrag zur Energiewende – und das ist schon ein Rucksack, den wir zu tragen haben – auch noch die Kosten für einen übereilten Ausstieg aus der Kohle tragen. Andere Länder -hätten hingegen einen Kostenvorteil durch alte Kohlekraftwerke. Das wäre vollkommen absurd, denn wir würden so nichts für das Weltklima tun. Besonders bedenklich ist, dass nationale Alleingänge zu einer umweltpolitischen Spaltung in Europa führen. Je mehr sauberen Strom die einen produzieren, desto mehr Strom können andere mit veralteten Kraftwerken generieren. Nationale Alleingänge sind kein Vorteil für das Klima, weil sich Emissionen dadurch nur in andere Länder verlagern. Das ist ein typisches Beispiel für politisches Gutmenschentum: meistens teurer und zudem auch noch wirkungslos, und für sinnvolle Maßnahmen, die wirklich nützlich sind, fehlt dann das Geld. (Beifall bei der CDU/CSU) Die Union lehnt eine solche reine Symbolpolitik ab. (Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU) Wir bekennen uns ohne Wenn und Aber zum Klimaschutz – aber mit Sachverstand und Augenmaß, ökonomisch und effizient, ohne den Strompreis dabei durch blinden Aktionismus in ungeahnte Höhen schnellen zu lassen. Meine sehr geehrten Damen und Herren, jetzt möchte ich auf etwas zu sprechen kommen, was viele praxisferne Ökoträumer gar nicht kennen: die Realität. (Zurufe vom BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Oh!) Mein Wahlkreis liegt in der Metropolregion Hamburg, zwischen Cuxhaven, Bremen und der Hansestadt Hamburg. In den letzten 45 Jahren siedelten sich hier zahlreiche Unternehmen an; es ist eine absolute Boomregion geworden. Dort befinden sich auch zahlreiche energieintensive Unternehmen. Eines dieser Unternehmen möchte ich nennen: Dow Chemical, ein Chemiewerk in Niedersachsen mit rund 1 500 Mitarbeitern. Solch ein Unternehmen ist auf eine langfristige, stabile und wettbewerbsfähige Versorgung mit Strom und Wärme angewiesen. Wir wollen, dass auch Private günstige Strompreise haben. Aber diese Industrien brauchen einfach günstigen Strom. Sonst gehen Wirtschaftskraft und Arbeitsplätze unwiederbringlich verloren. Wir reden hier von wirklich gewaltigen Strommengen: Dieses Unternehmen braucht für den laufenden Betrieb im Jahr 5 Terawattstunden Strom. Das entspricht 1 Prozent des gesamten Stroms, der in Deutschland verbraucht wird. Anders ausgedrückt: Das entspricht dem Strombedarf von knapp 1 Million Privathaushalten. Das Werk in Stade ist überhaupt kein Einzelfall. Ich könnte auch noch BASF in Ludwigshafen, die Salzgitter AG in Peine, Aurubis in Hamburg und zahlreiche andere Beispiele in Nordrhein-Westfalen, in Bayern, in Hessen, in Baden-Württemberg und auch in unseren östlichen Bundesländern nennen. Industrien brauchen Strom. Damit sind wir durch die Krise gekommen. Er ist das Lebenselixier unserer Industrie; deswegen sind wir so gut aufgestellt. Unsere Unternehmen brauchen aber nicht nur verlässlich verfügbaren und bezahlbaren Strom, sondern auch Planungssicherheit, und das auf Dauer. Das Chemiewerk in meinem Wahlkreis hat seine Zukunft selbst in die Hand genommen: Es hat ein eigenes Konzept für eine Energieversorgung entwickelt. Das Genehmigungsverfahren läuft, auch das Engineering läuft, und es ist zu hoffen, dass sich dieses Großkraftwerksprojekt realisieren lässt. Die Lösung sieht das Unternehmen in einem kombinierten Gas-, Biomasse- und Steinkohlekraftwerk. Seien Sie nicht erschreckt! Aber das ist deren Ansatz. (Annalena Baerbock [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Kennen wir schon! Danke!) Das Kraftwerk kann einen großen Teil des Wasserstoffs, der dort bei der Produktion anfällt, in Energie umwandeln; eventuell kann überschüssige Windenergie in -Wasserstoff umgewandelt werden. Das würde dazu führen, dass das Kraftwerk unter den weltweit saubersten Kohlekraftwerken jenes mit den allerniedrigsten CO2-Emissionen wäre. (Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU) Das ist praktizierter Umweltschutz, meine sehr geehrten Damen und Herren von den Grünen. Das sind hochmoderne Technologien, das schützt das Klima, schafft Arbeitsplätze, sichert Industrien in Deutschland und wäre zudem auch noch ein echter Exportschlager. Das wollen wir doch in Deutschland haben. Die Realisierung wäre ein Meilenstein für die Energieerzeugung. Wir brauchen solche innovativen Brückentechnologien. Sie schließen die Zeitfenster bis zu einer kontinuierlichen, sicheren Versorgung mit regenerativen Energien. Solche Innovationen und Technologien wollen Sie aber verbieten. Das ist typisch für Sie als Vertreter der Gegenpartei. (Beifall bei der CDU/CSU) Wer solche Brückentechnologien ablehnt, macht Deutschland von ausländischer Kernenergie abhängig. Wer Brückentechnologien ablehnt, verspielt unsere Chancen auf eine Technologieführerschaft und unsere Exportchancen. Wir werden das nicht zulassen. Wir werden die gebotenen Maßnahmen für eine erfolgreiche Energiewende mit Bedacht und mit Augenmaß entschlossen auf den Weg bringen. Deshalb lehnen wir Ihren Antrag ab. (Beifall bei der CDU/CSU) Vizepräsidentin Edelgard Bulmahn: Herr Kollege Grundmann, das war Ihre erste Rede. Herzlichen Glückwunsch! (Beifall) Als nächster Redner spricht Klaus Mindrup. (Beifall bei der SPD) Klaus Mindrup (SPD): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Es ist gut, dass wir heute hier über den Klimaschutz diskutieren. Die Transformation nicht nur unserer Gesellschaft, sondern aller Gesellschaften weg von klimaschädlichen Gasen hin zu einer kohlendioxidfreien Welt ist eine Schlüsselaufgabe für die nächsten Jahrzehnte. Diese Aufgabe müssen wir erfolgreich bewältigen. Die Atmosphäre kann nicht mehr länger als Deponie genutzt werden; das ist eine ganz wichtige Botschaft, die von der heutigen Diskussion ausgehen muss. Ich gehöre nicht zu denen, die Schreckgespenster an die Wand malen, aber man muss sich anschauen, was auf dieser Welt passiert. Man muss die wissenschaftlichen Erkenntnisse ernst nehmen. Das hat auch ganz konkrete Folgen für unser Land. Ein Freund von mir baut gerade ein Haus an der Nordseeküste. Normalerweise würde man ja den Erdaushub auf eine Deponie bringen. Was passiert aber mit dem Erdaushub? Er wird genutzt, um an unserer Nordseeküste die Deiche zu erhöhen. Wir haben gerade von Frau Hendricks gehört, dass es viele Inselstaaten gibt, die durch die Erhöhung des Meeresspiegels bedroht sind. Die Menschen dort können darauf nicht so reagieren wie wir. Sie können keine Deiche bauen. Das heißt, wir müssen anders agieren. Deiche bauen allein ist keine Lösung. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU und der LINKEN) Insofern ist es wichtig, dass diese Bundesregierung anders als die Vorgängerregierung weiterhin Vorreiter beim Klimaschutz sein wird. Wir waren mit dem Umweltausschuss gerade in den USA und in Kanada und haben uns intensiv mit diesen beiden Ländern befasst. Die kanadische Regierung hat in den vergangenen 15 Jahren ihre Klimaschutzziele immer dem tatsächlichen Energieverbrauch angepasst, indem sie sie nämlich immer nach unten korrigiert hat. Das kann und wird kein Modell für Deutschland sein. Plan-erfüllung durch Plankorrektur darf und wird es mit uns nicht geben. (Beifall bei der SPD) Wir müssen aber auch die Menschen mitnehmen, und wir brauchen die notwendige Akzeptanz. Von den Kolleginnen und Kollegen der Grünen wird ja immer das Thema der Gebäudesanierung benannt. In diesem Zusammenhang muss man einmal darauf hinweisen, dass es da auch Fehlentwicklungen gibt. Ich war in meinem Wahlkreis gerade mit Herrn Dr. Rips vom Deutschen Mieterbund unterwegs. Dort gibt es ein Haus, das saniert werden soll. Anschließend sollen die Mieter allein für die energetische Sanierung im Monat 10 Euro pro Quadratmeter mehr Miete zahlen. Das sind für eine 60-Quadratmeter-Wohnung also 7 200 Euro im Jahr – bei Energiekosten von 1 000 Euro. Da läuft doch etwas aus dem Ruder. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU) Hintergrund in diesem Fall ist, dass der Vermieter eigentlich seine Mieter loswerden will. Er will das Haus in Eigentumswohnungen aufteilen und diese Eigentumswohnungen verkaufen. Aber dieses Beispiel massiver Fehlentwicklung zeigt uns, dass es ja gar keine Kontrolle gibt, ob kosteneffizient saniert wird. Eine entsprechende Regelung fehlt einfach im Bürgerlichen Gesetzbuch. Wir brauchen auch wieder einen Sozialfaktor. (Beifall bei der SPD) Wir müssen darüber nachdenken, ob es auch andere Maßnahmen gibt, als Styropor an die Wände zu packen. Es gibt die Möglichkeit, richtiges Verhalten zu fördern. Energiearme Geräte, hydraulischer Abgleich – all das kostet nicht viel. Andere Beleuchtungsmittel wie die LED-Technik, dezentrale Kraft-Wärme-Kopplung, wo keine Fernwärme ist, Solarthermie, Niedrigtemperaturheizungen – all das sind Möglichkeiten, die man angehen muss. Das müssen wir vorantreiben. Wir müssen zukünftig auch viel stärker in Quartieren denken. Es kann sinnvoller sein, auf eine erneuerbare Nahwärme zu setzen, als Häuser intensiv zu dämmen. Das ist etwas, was man fördern muss. Diesbezüglich müssen wir an die Gesetze heran, und wir müssen auch die Förderpolitik ändern. (Beifall bei der SPD sowie des Abg. Christian Kühn [Tübingen] [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]) Wenn wir hier über steuerliche Förderung reden, was ja schon mehrfach der Fall war, dann muss man auch an die Menschen denken, die nichts von einer steuerlichen Förderung haben. Wenn man eine steuerliche Förderung vorsieht, muss man sie mit Investitionszuschüssen für diejenigen begleiten, die diese Investitionen nicht mit ihren Gewinnen verrechnen können. (Beifall bei der SPD) Wir müssen aber auch schauen, dass wir die Energiewende nicht nur über die Haushalte und die Mieter refinanzieren. Auch Landwirtschaft, Gewerbe, Verkehr und Industrie müssen ihren Beitrag leisten. Jetzt komme ich zur Akzeptanz hinsichtlich des Umgangs mit Kohle und den erneuerbaren Energien. Liebe Kolleginnen und Kollegen von den Grünen, wir haben einen Ausbaukorridor von 5 Gigawatt pro Jahr für die Erneuerbaren beschlossen. (Annalena Baerbock [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Ja!) Wer da von einem Ausbremsen spricht, hat Wahrnehmungsprobleme. (Beifall bei der SPD und der CDU/CSU) Gott sei Dank haben Ihre Kolleginnen und Kollegen in den Bundesländern diese Wahrnehmungsprobleme nicht. Wir haben einen Konsens für den Atomausstieg in Deutschland. Das ist auch gut so. Dafür haben wir einen klaren Zeitplan. Wir haben auch einen Konsens darüber, dass wir eine klimafreundliche Energiepolitik wollen. Aber das müssen wir geordnet angehen. Sie kennen vielleicht alle das Bild von dem Autofahrer, der gleichzeitig telefoniert, isst, Auto fährt und ein Buch liest. (Michaela Noll [CDU/CSU]: Das kenne ich nicht! – Annalena Baerbock [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das ist verboten!) Das steht als warnendes Beispiel an vielen Autobahnen. Was Sie fordern, nämlich alles gleichzeitig zu machen, wird genauso in die Hose gehen. Wir als Sozialdemokraten möchten nicht, dass die Energiewende gegen den Baum fährt. Wenn wir die Energiewende vorantreiben und die Erneuerbaren ausbauen, dann bedeutet das natürlich auch, dass Kraftwerke vom Markt gehen müssen. Das hat Frau Hendricks zu Recht gesagt. Ich bin davon überzeugt, dass wir Regeln brauchen, mit denen wir sicherstellen, dass nicht die teuren ökologischen Kraftwerke, sondern die Dreckschleudern vom Markt gehen müssen. Ich bin fest davon überzeugt, dass wir dafür ein Ordnungsrecht benötigen. Ich gehöre nicht zu den Anhängern, die sagen, dass wir das alles über den Emissionshandel schaffen können. Wir hätten den Rhein nie sauber bekommen, wenn wir das nur mithilfe von Emissionszertifikaten für Abwässer gemacht hätten. (Beifall bei der SPD sowie der Abg. Annalena Baerbock [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]) Wir brauchen eine Kopplung zwischen Ordnungsrecht und Zertifikaten, so wie wir es im Bereich des Abwassers auch gemacht haben. (Annalena Baerbock [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das schlagen wir vor!) Dort gab es Grenzwerte und die Abwasserabgabe. Wir brauchen aber auch einen Konsens und positive Visionen. Die Innovation City in Bottrop ist ein gutes Beispiel dafür. Sie zeigt, wie wir die Industrialisierung und die Modernisierung unserer Volkswirtschaft verknüpfen können mit einer Ökologisierung. Die niedrigen Zinsen, die wir im Augenblick haben, bieten dafür gute Chancen. Im Augenblick haben wir noch einen Kostenberg bei den Erneuerbaren. Eine Photovoltaikanlage, die vor zehn Jahren in Betrieb gegangen ist, bekommt 45,7 Cent pro Kilowattstunde EEG-Vergütung. In zehn Jahren wird sie sie nicht mehr bekommen. Dann ist sie für 2 bis 4 Cent am Markt. Dann haben wir die Brücke in das Solarzeitalter geschafft; dann ist es kostengünstig. Die neueren Anlagen sind sowieso schon billig. Ich komme zum Ende. Ich zitiere einen Satz aus dem Grundsatzprogramm der SPD: Unser Ziel ist ein solares Energiezeitalter. Dieses Ziel sollten wir alle gemeinsam haben. Dafür lohnt es sich zu kämpfen. Ich danke Ihnen. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU) Vizepräsidentin Edelgard Bulmahn: Als letzter Redner hat der Kollege Petzold das Wort. Ulrich Petzold (CDU/CSU): Herzlichen Dank! – Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Schon allein die Tatsache, dass wir heute über einen Antrag sprechen, der vorgestern Abend eine Drucksachennummer bekommen hat, ist ein Zeichen dafür, mit welch heißer Nadel der Antrag gestrickt worden ist. (Beifall bei der CDU/CSU – Renate Künast [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Unsere Anträge kommen immer auf die letzte Minute!) Wir alle wissen: Die Anhebung des Etappenziels 2020 bei der CO2-Minderung ist und bleibt hochambitioniert. Aber nicht anzuerkennen, dass Deutschland seit 1990 seinen CO2-Ausstoß um über 300 Millionen Tonnen reduziert hat, verhöhnt die Anstrengungen aller bisherigen Bundesregierungen und der Menschen in Deutschland. (Beifall bei der CDU/CSU) Welches andere Land hat solch eine mit einer CO2-Minderung verbundene Last auf sich genommen? Ich denke hier an die Belastung der Menschen durch den Wirtschaftsumbau in den neuen Bundesländern. (Steffi Lemke [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Sie haben doch gesagt, wir können stolz darauf sein!) Wenn wir die Bereitschaft der Menschen, Anstrengungen auf sich zu nehmen, nicht anerkennen und immer nur betonen, es sei zu wenig und zu langsam, dann brauchen wir uns nicht zu wundern, dass uns bald niemand mehr zuhört. Die bislang erreichte Minderung von etwa 25 Prozent des CO2-Ausstoßes ist kein Pappenstiel. (Annalena Baerbock [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das stimmt!) Ja, wir haben noch eine gewaltige Wegstrecke vor uns, wenn wir die noch anstehende Minderung von 15 Prozent, die wir gemeinsam beschlossen haben, bewältigen wollen. Wir konstatieren aber auch gemeinsam, dass wir in den Jahren zwischen 2010 und 2013 nicht so vorangekommen sind, wie wir es uns vorgestellt haben. Allerdings ist das Jahr 2009 mit seinem dramatischen Wirtschaftseinbruch kein echter Bezugspunkt. Wir haben inzwischen eine Wirtschaftsleistung erreicht, die wieder deutlich über der des Jahres 2008 liegt. Daran macht sich fest, dass sich das Wirtschaftswachstum in Deutschland eindeutig vom CO2-Ausstoß abgekoppelt hat. (Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU) Deutschland ist und bleibt die innovative Werkstatt der Welt, und es verwundert mich, wenn wir bei jedem importierten Agrarprodukt den Wasserfußabdruck berechnen, aber bei den Exporten diese Berechnung vergessen. Jedes Produkt hat auch einen CO2-Fußabdruck, sodass wir mit jedem Produkt, das wir exportieren, sozusagen eine Erhöhung der CO2-Emissionsquote importieren. Kein vernünftiger Mensch würde aber wohl auf die Idee kommen, die deutschen Exporte zu reduzieren, um unsere Emissionsquote einzuhalten. Ich finde es absolut richtig, wenn der Aktionsplan der Bundesministerin als eine der ersten Maßnahmen die Identifizierung der technisch-wirtschaftlichen Minderungspotenziale bei der Emissionsminderung vorgibt. Aktionismus, wie im vorliegenden Antrag, ist Gift für die Akzeptanz der Anstrengungen für eine CO2-Minderung. (Beifall bei der CDU/CSU) Selbstverständlich bestehen noch Minderungspotenziale beim CO2-Ausstoß. Wenn ich daran denke, dass in den letzten Jahren jede Minderung des Stromverbrauchs im industriell-gewerblichen Sektor durch einen Mehrverbrauch der privaten Haushalte kompensiert wurde, stelle ich fest: Damit senden wir die falschen Signale aus. Die Haushalte registrieren ihren Mehrverbrauch viel zu spät, nämlich erst zum Jahresende, wenn die dicke Rechnung kommt. Seit 2003 ist der Wärmebedarf je Quadratmeter Wohnfläche in der Bundesrepublik um 16 Prozent gesunken. Er ist im Osten Deutschlands deutlich geringer als im Westen – so der Wärmemonitor Deutschland 2013 des DIW. Danach liegt der Wärmebedarf in Mecklenburg-Vorpommern bei 112,3 Kilowattstunde pro Qua-dratmeter Wohnfläche und in Bremen bei 150,3 Kilowattstunde pro Quadratmeter. Ei, wer trägt denn da in Bremen politische Verantwortung? Das muss man sich fragen, bevor man einen solchen Antrag vorlegt. (Beifall bei der CDU/CSU) Allerdings scheint der Weg von Baden-Württemberg mit einem verpflichtenden Einsatz erneuerbarer Energien bei jeder Sanierung falsch zu sein, da dadurch die Zahl der Heizungssanierungen der Privathaushalte von 70 000 auf 56 000 innerhalb von drei Jahren deutlich zurückgegangen ist und das Energieeinsparpotenzial neuer Heizungen, das bei 40 Prozent liegt, gar nicht mehr gehoben wird. Auch die CO2-Minderung lässt sich nur mit den Menschen machen und nicht mit Zwang gegen sie. Dialog- und Beteiligungsprozesse, wie vom Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit gefordert, sind unabdingbar für zusätzlichen Klimaschutz. (Beifall bei der CDU/CSU) Im Übrigen ist in diesem Jahr die Stromerzeugung aus fossilen Energieträgern nach Zahlen des BDEW im Durchschnitt um über 10 Prozent gefallen, während die Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien um knapp 10 Prozent gestiegen ist. Gleichzeitig ist der Preis am CO2-Spotmarkt zwar immer noch nicht in der Größenordnung, wie wir ihn haben wollen, aber immerhin ist er im Jahresvergleich um 1 Euro je Tonne und damit um 20 Prozent gestiegen. Das im Antrag behauptete Ausbremsen der erneuerbaren Energien im Stromsektor lässt sich mit einigen wenigen Zahlen klar widerlegen: Im Juli 2014 lag der Anteil des aus erneuerbaren Energiequellen erzeugten Stroms bei 27,7 Prozent der Bruttostromerzeugung, im Juni bei 28,2 Prozent und im Mai bei 29,9 Prozent. Dass im November die Sonne weniger scheint und im August der Wind weniger weht, liegt nicht in der Verantwortung des Bundesministeriums für Umwelt. (Beifall des Abg. Uwe Kekeritz [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]) Ich glaube aber nicht, dass die Opposition mit diesem Antrag so viel Wind erzeugt, dass es für die wenigen Kilowattstunden, die uns für die Erzeugung von 30 Prozent des Stroms aus erneuerbaren Energien noch fehlen, ausreicht. Danke schön. (Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU) Vizepräsidentin Edelgard Bulmahn: Ich schließe die Aussprache. Bevor ich zur Überweisung komme, möchte ich aus gegebenem Anlass noch einmal auf unsere Geschäftsordnung verweisen. In der Debatte ist gegenüber der Bundesregierung der Vorwurf laut geworden, dass auf Fragen nicht geantwortet werde. Ich will darauf hinweisen, dass in unserer Geschäftsordnung, die von uns allen getragen wird, geregelt wird, dass mündliche Fragen zu einem Tagesordnungspunkt der laufenden Sitzungswoche nicht mündlich beantwortet werden, sondern schriftlich beantwortet werden und von daher auch nicht aufgerufen werden. (Beifall der Abg. Hiltrud Lotze [SPD]) Das ist die Regelung, auf die wir uns alle verständigt haben. Ich gebe Ihnen allen das noch einmal zur Kenntnis und bitte, sich daran zu erinnern. (Beifall der Abg. Steffi Lemke [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]) Wir kommen jetzt zur Überweisung der Vorlage auf Drucksache 18/2744 an die in der Tagesordnung aufgeführten Ausschüsse. Sind Sie damit einverstanden, dass die Vorlage an diese Ausschüsse überwiesen wird? – Das ist der Fall. Dann ist die Überweisung so beschlossen. Ich rufe die Tagesordnungspunkte 6 a und 6 b auf: a) Beratung des Antrags der Abgeordneten Sibylle Pfeiffer, Sabine Weiss (Wesel I), Katrin Albsteiger, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der CDU/CSU sowie der Abgeordneten Dr. Bärbel Kofler, Axel Schäfer (Bochum), Heinz-Joachim Barchmann, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD Gute Arbeit weltweit – Verantwortung für Produktion und Handel global gerecht werden Drucksache 18/2739 Überweisungsvorschlag: Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (f) Auswärtiger Ausschuss Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz Ausschuss für Wirtschaft und Energie Ausschuss für Arbeit und Soziales Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend Ausschuss für Gesundheit Ausschuss für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit Ausschuss für Menschenrechte und Humanitäre Hilfe Ausschuss für die Angelegenheiten der Europäischen Union Haushaltsauschuss b) Beratung des Antrags der Abgeordneten Uwe Kekeritz, Claudia Roth (Augsburg), Tom Koenigs, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Sozial-ökologischen Rahmen für die Aktivitäten transnationaler Unternehmen schaffen und durchsetzen Drucksache 18/2746 Überweisungsvorschlag: Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (f) Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz Ausschuss für Wirtschaft und Energie Ausschuss für Menschenrechte und Humanitäre Hilfe Nach einer interfraktionellen Vereinbarung sind für die Aussprache 60 Minuten vorgesehen. – Ich höre dazu keinen Widerspruch. Dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache. Ich rufe als ersten Redner den Bundesminister Gerd Müller auf und gebe ihm das Wort. (Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU) Dr. Gerd Müller, Bundesminister für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung: Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Gerhart Hauptmann stellte in seinem Klassiker Die Weber das erbärmliche Leben der schlesischen Leinweber Mitte des 19. Jahrhunderts in Hunger und Not dar: 14 Stunden Arbeit täglich, bis zur Erschöpfung, in der Fabrik am Webstuhl, ein Hungerlohn von 10 Silbergroschen, ein Lohn, der weder zum Leben noch zum Sterben reicht. Deshalb musste die ganze Familie – ich sehe junge Leute auf der Tribüne –, auch Kinder, Frauen und Alte, anpacken, Überstunden machen und bis zur Erschöpfung arbeiten, damit ein Überleben möglich war. Diese Zustände der Ausbeutung führten damals zum Aufstand, zur Revolution. Arbeitervereine wurden gegründet, und später wurden erste Ansätze der heutigen Sozialversicherung entwickelt. Sie können all dies beispielsweise im Textilmuseum Augsburg nachvollziehen, wo das dokumentiert ist. (Claudia Roth [Augsburg] [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Ein sehr schönes Museum!) Das ist 150 Jahre her. Diese Zustände sind in Deutschland und in Europa Gott sei Dank Vergangenheit. 150 Jahre danach aber – es ist unglaublich, aber wahr – werden unsere Kleider leider unter ähnlich schauderhaften Zuständen in Bangladesch, in Pakistan, in China und in anderen Staaten gefertigt: 15 Cent Stundenlohn für die Näherin in Bangladesch – auch für die Näherin Ihrer T-Shirts, dort oben auf der Tribüne –, (Renate Künast [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das wissen Sie doch gar nicht! Wo kommt denn Ihr Hemd her?) Sechstagewoche, kein Urlaub, bei Schwangerschaft Kündigung, ein Leben und Arbeiten für Hungerlöhne und ohne sozialen Schutz, wie bei uns im 19. Jahrhundert. So haben wir uns die Globalisierung nicht vorgestellt. Diese Form der internationalen Arbeitsteilung können wir nicht akzeptieren. (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN und der Abg. Dr. Gesine Lötzsch [DIE LINKE]) Sie und ich möchten Kleidung tragen, die mit fairen Löhnen produziert wurde. Die Jeans, die im deutschen Handel für 9,90 Euro verkauft wird, wird auf dem Rücken der Näherinnen, die Hungerlöhne erhalten, produziert. Das ist leider Realität. Das gilt nicht nur für den Textilbereich. Es ist Mittagszeit. Wenn man jetzt am Kochtopf steht (Renate Künast [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Sie stehen mittags am Kochtopf?) oder zum Mittagessen geht, sollte man daran denken, dass am Anfang einer Produktionskette – das gilt auch für Lebensmittel und Gebrauchsprodukte – immer Menschen stehen. Das sind Familien, Menschen, die von ihrer Arbeit leben müssen. Gestern haben mich Kinder gefragt, was wir tun und was wir tun können. Die Tafel Schokolade gibt es bei uns bereits für 39 Cent. 50 Millionen Menschen auf der Welt leben vom Anbau von Kakaobohnen, von der Kakaoproduktion. In diesem Bereich herrschen Kinderarbeit und Hungerlöhne von 13 Cent pro Stunde. Die Kinder müssen arbeiten, damit das gemeinsam erarbeitete Geld zum Überleben der Familie reicht. Es reicht dann nicht mehr für den Schulbesuch. Uns würde die Schokolade doch auch schmecken, wenn diesen Kindern und Familien in den Herkunftsländern faire Löhne gezahlt würden und die Schokolade hier statt 39 Cent 41 Cent kosten würde. (Beifall bei der CDU/CSU und der SPD) Familien in Westafrika könnten dann ihre Kinder zur Schule schicken, sie impfen lassen und ihnen eine Zukunft bieten. Ich könnte jetzt mit weiteren Produktgruppen weitermachen, beispielsweise mit Ihren Handys, die für einen Lohn von 150 bis 200 Euro im Monat produziert werden, damit wir diese Produkte besonders günstig, billig erwerben können. Ich möchte an dieser Stelle CDU/CSU und SPD für diesen grundlegend wichtigen Antrag und diese Debatte danken, aber auch den anderen Fraktionen. Ich habe die Anträge gelesen und werde auch die neun Punkte der Grünen sowie die Vorschläge der Linken prüfen und bewerten. Diese Themen müssen in Deutschland, in Europa, bei der G 7, der WTO und bei den Verbraucherinnen und Verbrauchern auf die Tagesordnung. (Beifall bei der CDU/CSU und der SPD – Renate Künast [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Guten Morgen!) – Ja, Frau Künast, Sie als ehemalige Verbraucherministerin sind auch da. (Renate Künast [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Ja!) „Geiz ist geil“ ist nicht sexy, sondern naiv und ohne Verantwortung. (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD – Renate Künast [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: War das jetzt ein Zitat?) Wir brauchen weltweit menschenwürdige Arbeit; denn weit weg ist sehr nah, nämlich im nächsten Einkaufsmarkt. Wir sehen die Chancen der Globalisierung – das sage ich an unsere Wirtschaftspolitiker gerichtet –, wir sehen natürlich, dass Deutschland und Europa davon profitieren, aber wir sehen auch die Risiken. Wir sagen: Wir brauchen faire Rahmenbedingungen für einen globalen Markt. Dazu brauchen wir weltweit verbindliche ökologische und soziale Mindeststandards in den Produktionsketten. (Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU) Verantwortung zeigen wir erst, wenn auch die Näherin in Bangladesch, der Kakaobauer und seine Familie in Westafrika oder die Baumwollproduzenten in Indien einen Lohn bekommen, von dem sie leben können und ihre Kinder zur Schule schicken können. Unsere Politik setzt auf Gerechtigkeit und Nachhaltigkeit in den globalen Wertschöpfungsketten. Deshalb setzen wir in der Entwicklungszusammenarbeit bereits jetzt diese Vorgaben in unseren Projekten um, zum Beispiel bei der Förderung von Sozial- und Umweltstandards in Zuliefererfirmen in Asien. Das fängt bei der Ausbildung von Arbeitsinspektoren für Textilfabriken in Bangladesch an und reicht bis zum effizienten Wassereinsatz in der Baumwollproduktion in Afrika. Ganz besonders interessant ist – schauen Sie sich das einmal im Internet oder direkt vor Ort an – unser Projekt „Cotton made in Africa“. Dieses Projekt zeigt, dass umweltgerecht und nachhaltig produziert werden kann und faire Löhne gezahlt werden können, die den Familien eine Lebensperspektive bieten, ohne dass die Verbraucher, also Sie, die diese Kleidung „Cotton made in Africa“ kaufen, bei diesen Produkten einen merklichen Preisaufschlag zahlen müssen. (Uwe Kekeritz [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Aber „Cotton made in Africa“ hat nichts mit Preisen zu tun!) 400 000 Kleinbauern partizipieren an diesem Projekt, vom Baumwollfeld bis zum Bügel. Ich möchte mich an dieser Stelle bedanken. Ich nenne gerne Dr. Otto und die Aid by Trade Foundation, die dieses Projekt nun seit Jahrzehnten umsetzen. (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD) In unserem Ministerium beraten wir Regierungen beim Aufbau von Krankenversicherungssystemen. Das 19. Jahrhundert ging in eine Revolution über, und die Ansätze der Bismarck’schen Sozialreformen entstanden, als klar war: So kann Leben und Produzieren in Deutschland, in Europa nicht erfolgen. Genau da setzen wir an: Wir helfen bei der Einführung von Arbeits- und Brandschutzstandards. Wir klären Arbeiterinnen und Arbeiter über ihre Rechte auf. Wir sehen die Vereinigungsfreiheit als wichtiges Ziel. Ich habe vorgestern mit dem DGB über dieses Thema diskutiert. Die Gewerkschaften sind hier für uns ein wichtiger Partner. Ebenso arbeiten wir natürlich erfolgreich mit der Zivilgesellschaft und den Unternehmen zusammen. Ich möchte ein konkretes Beispiel nennen: das von mir angestrebte Textilbündnis. Es ist wahr: Noch nie haben so viele Entscheidungsträger aus Wirtschaft, Zivilgesellschaft und Gewerkschaften an gemeinsamen Standards für soziale und ökologische Nachhaltigkeit in der Textilbranche gearbeitet. Zum ersten Mal haben wir jetzt eine Übereinkunft, auf umfassende Ansätze für die Einführung existenzsichernder Löhne hinzuarbeiten. Das ist ein großer Schritt. Dieser ist dem Engagement von Wirtschaftsvertretern, Zivilgesellschaft und Gewerkschaften zu verdanken. (Beifall bei der CDU/CSU und der SPD) Nächsten Donnerstag wollen wir das Textilbündnis offiziell gründen. Ich möchte die Gelegenheit nutzen, noch einmal alle Beteiligten, die noch hin und her schwanken, die noch darüber nachdenken, was es kostet, die Rechtsabteilungen, die sich damit beschäftigen und den Chefs Vorlagen machen, ob mitgemacht werden soll oder nicht, zu einem gemeinsamen Kraftakt aufzurufen, jetzt dieses Bündnis zum Erfolg zu führen, voranzugehen und in Deutschland neue Standards zu setzen. „Nicht abwarten, mitmachen!“ – so lautet jetzt die Devise. (Beifall bei der CDU/CSU und der SPD) Die Internationale Arbeitsorganisation ILO ist für uns ein wichtiger Partner. Vor kurzem habe ich mit Generaldirektor Ryder ein Kooperationsabkommen geschlossen. Gemeinsam wollen wir in globalen Lieferketten Sozialstandards durchsetzen. Dazu gehören natürlich auch Vereinigungs- und Gewerkschaftsfreiheit sowie existenz-sichernde Löhne. Wir brauchen aber auch international einen Schub. Deutschland allein genügt nicht. Wir können vorangehen, aber die Märkte sind offen. Alle 28 EU-Staaten haben die acht ILO-Kernarbeitsnormen ratifiziert. Ich appelliere an alle Mitgliedstaaten der ILO, dies ebenfalls zu tun. Ganz besonders die USA müssen sich dazu verpflichten. (Beifall bei der CDU/CSU und der SPD) Wie kommen wir weiter? Es stellt sich ja die Frage – die Gedanken können viele nachvollziehen, theoretisch auch unterstützen –, wie wir konkret werden können. Deshalb sage ich: Die Standards der ILO und international verpflichtende Umweltstandards, die von den Staaten ratifiziert werden, müssen im Rahmen der WTO Grundlage für den weltweiten Handel sein. Wir setzen nicht auf Freihandel, sondern auf fairen Handel. Der Artikel von Sascha Raabe hat mir gut gefallen. Ich habe ihn gelesen. Freihandel ist nicht unser Leitmotto, Fairhandel muss es sein, heißt es darin. (Beifall bei der CDU/CSU und der SPD) Auch bei den Freihandelsabkommen mit den USA und Kanada ist dies das Ziel. TTIP und CETA haben globale Auswirkungen und Vorbildcharakter. Diese Abkommen müssen öffentlich und transparent verhandelt werden. (Beifall bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN) Und wir müssen die Auswirkungen der Abkommen auf Entwicklungs- und Schwellenländer berücksichtigen. Es wird und darf keine Abkommen zulasten der Entwicklungsländer geben. Frau Präsidentin, ich komme zum Schluss. Handelsabkommen über den Nordatlantik müssen auf die Entwicklungschancen und die Märkte in Afrika, Asien und Lateinamerika abgestimmt sein und Rücksicht nehmen. Daher müssen wir natürlich faire Bedingungen bei den Wirtschaftspartnerschaftsabkommen der EU mit den AKP-Staaten, die sogenannten EPAs, vereinbaren. Liebe Kolleginnen und Kollegen, diese Debatte, diese Anträge, diese Befassung schaffen Mut. Wir, Sie übernehmen Verantwortung für gute Arbeit, existenzsichernde Löhne, nachhaltige Produktion und fairen Handel. Vielen Dank. (Beifall bei der CDU/CSU und der SPD) Vizepräsidentin Ulla Schmidt: Vielen Dank. – Für die Fraktion Die Linke hat jetzt Niema Movassat das Wort. (Beifall bei der LINKEN) Niema Movassat (DIE LINKE): Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! „Gute Arbeit weltweit – Verantwortung für Produktion und Handel global gerecht werden“, so heißt der vorliegende Antrag der Regierungskoalition. Finde ich gut! Das sollten Sie aber auch für Arbeit in Deutschland ernst nehmen. (Beifall bei der LINKEN – Zuruf von der CDU/CSU: Machen wir doch!) Union und SPD stehen hierzulande für schlechte Arbeit, Minijobs, Zeitarbeit, die Aufweichung des Kündigungsschutzes und sinkende Reallöhne, um nur einige Stichworte zu nennen. Sie sollten gute Arbeit auch in Deutschland ermöglichen, bevor Sie sich als Vorreiter der globalen Arbeitnehmerrechte aufspielen. (Beifall bei der LINKEN) Auf internationaler Ebene ist das bekannteste Beispiel für die miserablen Arbeitsbedingungen die Textilbranche. Der Textilwarenmarkt ist der zweitgrößte Konsumgütermarkt Deutschlands. 2013 lag der Umsatz bei 60 Milliarden Euro. Die Menschen in Bangladesch, Indien oder Pakistan, die all diese Klamotten produzieren, arbeiten häufig -unter folgenden Bedingungen: Die Löhne liegen bei um die 30 bis 50 Euro im Monat. Ein Arbeitstag kann bis zu 16 Stunden haben. Es gibt nur einen freien Tag die -Woche, Urlaub ist nicht vorgesehen. Es gibt keine Arbeitsverträge, keine Krankenversicherung. Wer sich gewerkschaftlich organisiert, fliegt raus. Arbeiter werden in Fabriken eingeschlossen, in denen es keine Notausgänge gibt und die Fenster vergittert sind. Die Gebäude sind einsturzgefährdet. Die überall lagernden Stoffballen und Stoffreste in der Luft führen häufig zu Bränden. – All das erinnert mich an Sklaverei. Solche Arbeitsbedingungen können wir nicht akzeptieren. Wir müssen alles tun, sie zu ändern. (Beifall bei der LINKEN sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN) Arbeit unter solchen Bedingungen kann manchmal sogar tödlich sein. Beim Einsturz der Textilfabrik Rana Plaza in Bangladesch starben letztes Jahr 1 127 Menschen. Wir als Mitglieder des Entwicklungsausschusses waren in Bangladesch. Wir haben mit den Überlebenden und den Angehörigen der Toten gesprochen. Sie berichteten uns, dass bis heute nicht alle Konzerne in den Entschädigungstopf für die Opfer eingezahlt haben. (Heike Hänsel [DIE LINKE]: Das ist eine Schande!) Beim Brand der Firma Ali Enterprises in Pakistan vor zwei Jahren starben 289 Menschen. Diese Firma hat zeitweise bis zu 75 Prozent ihrer Produktion im Auftrag des deutschen Textildiscounters Kik gefertigt. Bis heute speist Kik die Opfer der Katastrophe mit Almosen ab und verweigert eine langfristige Entschädigung. Die größten Profiteure der menschenunwürdigen Arbeitsbedingungen vor Ort sind die Textilkonzerne. Diese drücken sich nach Unfällen regelmäßig vor der Verantwortung und lassen die Opfer im Stich. Das ist wirklich erbärmlich; das muss man so sagen. (Beifall bei der LINKEN sowie bei Abgeordneten der SPD) Wenn sich ein Privatunternehmen entscheiden muss, ob es den eigenen Profit maximiert oder ob es die Menschenrechte der Arbeiter gewährleistet, wird es sich in 99 Prozent der Fälle – das zeigt die Praxis seit Jahren – für den Profit entscheiden. Das Prinzip heißt Kapitalismus. Weil das so ist, lassen sich soziale Standards auf freiwilliger Basis nicht regeln. In Deutschland ist das für uns selbstverständlich. Hier bei uns haben wir Arbeitsrechte, Arbeitsschutz und Umweltauflagen – natürlich gesetzlich geregelt. Wenn es aber um die Geschäftstätigkeit deutscher Konzerne im Ausland geht, verlässt sich die Bundesregierung auf die Versprechen der Unternehmen. Dabei wird völlig ignoriert, dass seit 15 Jahren und mehr die Privatwirtschaft immer wieder Absichtserklärungen abgegeben hat, aber sich im Wesentlichen nichts geändert hat. Ich fordere deshalb die Bundesregierung auf: Geben Sie nicht länger den Interessen der Wirtschaftslobby Vorrang vor den Rechten Millionen arbeitender Menschen weltweit. (Beifall bei der LINKEN) Wir müssen die Farce der freiwilligen Selbst-verpflichtungen beenden. Wir brauchen handfeste Gesetze. Wenn eine deutsche Firma in Pakistan unter sklavenartigen Bedingungen produzieren lässt, muss sie dafür vor einem deutschen Gericht zur Verantwortung gezogen werden können. (Beifall bei der LINKEN sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN) Wer den Profit einstreicht, muss auch für die Produk-tionsbedingungen haften. In Frankreich berät derzeit das Parlament einen -Gesetzentwurf über Sorgfaltspflichten französischer -Firmen bei Geschäftstätigkeiten im Ausland. In diesem Sinne finde ich es gut, dass die Koalition in ihrem -Antrag zumindest die Prüfung eines Unternehmensstrafrechts ankündigt. In vielen europäischen Ländern gibt es das schon. Dass wir eine strafrechtlich wie zivilrechtlich verbindliche Unternehmenshaftung brauchen, hat sich jetzt gerade wieder deutlich gezeigt: Sie, Herr Müller, wollten gemeinsam mit der Textilbranche ein Textilsiegel auf den Weg bringen. Dieses Siegel sollte faire Produktionsbedingungen garantieren, aber jetzt mussten Sie Ihr Scheitern einräumen. Die Bekleidungsindustrie hat Sie voll auflaufen lassen. (Jürgen Klimke [CDU/CSU]: Ach was!) Anfang des Jahres haben Sie gesagt, dass es im Falle eines Scheiterns gesetzliche Regelungen geben solle. Sie sagten – ich zitiere –: Wir wollen uns mit der deutschen Textilbranche auf den Weg machen. Dann können wir in einigen Jahren etwas erreichen. Vizepräsidentin Ulla Schmidt: Herr Kollege, gestatten Sie eine Zwischenfrage der Kollegin Pfeiffer? Niema Movassat (DIE LINKE): Ja, gerne. Vizepräsidentin Ulla Schmidt: Bitte schön. Sibylle Pfeiffer (CDU/CSU): Lieber Herr Kollege Movassat, möchten Sie bitte zur Kenntnis nehmen, dass es nicht heißt „wir wollten“, sondern „wir wollen“ die Einführung eines Textilsiegels, und dass nächste Woche die Unterschrift erfolgen soll? Insofern werden wir das erst einmal abwarten. Ich bin -sicher, dass das Vorhaben nicht scheitert, sondern dass dieses Siegel eingeführt wird. (Renate Künast [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Er hat doch gesagt, dass ein Siegel kommt!) Niema Movassat (DIE LINKE): Sehr geehrte Kollegin Pfeiffer, der Presse war zu entnehmen, dass das Textilsiegel so in nächster Zeit nicht kommen wird. Der Minister hat gesagt: Wir wollen uns auf den Weg machen, damit die Einführung in einigen Jahren umgesetzt wird. – Darum geht es: Hinsichtlich der Umsetzung werden wir auf die weitere Zukunft vertröstet. Das ist das, was ich hier kritisiere. (Beifall bei der LINKEN sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN) Das Problem ist: Wenn man sich mit der Textilindus-trie auf den Weg machen möchte, dann wird man sich im Kreis drehen. Die Näherinnen in Bangladesch und Co. lässt man damit im Stich. Wenn man also gute Arbeit durchsetzen will, egal ob in Deutschland oder weltweit, dann wird das nur gegen die Interessen der Privatwirtschaft möglich sein. Das ist der einzige Weg, der zum Ziel führt. Danke für die Aufmerksamkeit. (Beifall bei der LINKEN sowie der Abg. Renate Künast [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]) Vizepräsidentin Ulla Schmidt: Vielen Dank. – Nächster Redner ist Stefan Rebmann, SPD-Fraktion. (Beifall bei der SPD und der CDU/CSU) Stefan Rebmann (SPD): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Mein Kollege Movassat, aber auch Herr Minister Müller haben es schon angesprochen: Was verstehen wir unter guter Arbeit? Jeder von uns im Plenum, die Menschen, die ihrer Beschäftigung nachgehen, junge Menschen, die sich einen Ausbildungsplatz suchen oder in der Ausbildung sind: Jeder von uns wünscht sich gute Arbeit, unter fairen Bedingungen, gut entlohnt. Wir wollen eine Krankenversicherung. Wir wollen eine Arbeitslosenversicherung. Wir haben eine Rentenversicherung. Wir haben Regeln für die Gewerbeaufsicht. Wir haben Brandschutz, der bei uns so gut funktioniert, dass der eine oder andere Flughafen nicht in Betrieb genommen werden kann. All das ist bei uns für viele Menschen quasi eine Selbstverständlichkeit. Das ist aber keine Selbst-verständlichkeit. Das haben Gewerkschaften und die -Arbeitnehmerbewegung sich über Jahrzehnte hinweg erkämpft und auch immer wieder verteidigt. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der LINKEN) Wir müssen aber sehen – auch das ist in dieser Debatte schon angesprochen worden –, dass das nicht überall so ist. Es wird deutlich, dass wir uns jetzt auf den Weg machen müssen – das gehen wir mit dem Antrag an –, gute Arbeit auch weltweit umzusetzen und uns dafür einzusetzen, dass Arbeitnehmerrechte, betriebliche Rechte, Arbeitssicherheit, Gesundheit und eine soziale Mindestabsicherung auch weltweit umgesetzt werden. Ich war über 25 Jahre hauptamtlicher Gewerkschaftssekretär und weiß: Es gibt viele deutsche Unternehmen, die dieser Verantwortung gerecht werden. Sie werden ihr auch in ihren internationalen Beziehungen gerecht. Sie bilden in Entwicklungsländern aus und setzen Standards. Aber auch das ist in dieser Debatte schon klar geworden: Es sind leider Gottes nicht alle Unternehmen. Der -Kollege Movassat hat das Beispiel Rana Plaza angesprochen. Wir müssen sehen: Es gibt Unternehmen, auch deutsche Unternehmen, die sich einen Kehricht darum scheren, wie die Arbeitsbedingungen sind, wie die -Menschen entlohnt sind und unter welchen Rahmen-bedingungen die Menschen dort arbeiten müssen. Wir waren in Bangladesch. Man muss die Zahlen immer wieder wiederholen: 1 127 Menschen kamen in Rana Plaza ums Leben. Ich sage dazu: Totschlag mit Ansage. Dort liegen heute noch Leichen. Es gibt immer noch Unternehmen, auch deutsche Unternehmen, die sich weigern, in den Ausgleichsfonds einzuzahlen. Ich finde, an der Stelle ist das Thema Freiwilligkeit beendet. (Beifall bei der SPD und der LINKEN – Renate Künast [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das steht doch nicht in Ihrem Antrag!) Da muss die Regierung handeln, und auf diesen Weg begeben wir uns, Kolleginnen und Kollegen. Um auch das noch einmal zu sagen: Beim 5-Euro-T-Shirt machen die Lohnkosten 1 Prozent aus. Man sieht aber auch Anzüge, die schon in Bangladesch mit Preisen von 199 oder 299 Euro ausgezeichnet sind. Wer glaubt, die Näherin oder der Näher würde dafür einen Cent mehr bekommen: weit gefehlt! Auch dort gilt der Mindestlohn, der jetzt gerade auf 53 Euro im Monat erhöht worden ist. Die Menschen müssen damit über die Runden kommen. Die Lebenshaltungskosten liegen aber bei 200 Euro im Monat. Mir ist wichtig, im Plenum noch einmal deutlich zu machen: Es ist in erster Linie Aufgabe der Entwicklungsländer – der Regierungen, Parlamente und Arbeitgeber vor Ort –, für ordentliche Arbeitsbedingungen zu sorgen. Das darf aber nicht dazu führen, dass sich -deutsche und europäische Unternehmen aus der Verantwortung stehlen und sagen: Wir machen das alles nur freiwillig. (Beifall bei der LINKEN sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN) Wir begeben uns mit unserem Antrag auf den richtigen Weg. Das ist der erste Antrag, der in diese Richtung geht. Wir haben aber noch eine lange Wegstrecke vor uns, bis wir von guter Arbeit weltweit reden können. Es gibt sicherlich immer wieder Spezialisten, die es mit Tricks schaffen, sich nicht an Recht und Gesetz zu halten, die Standards für Arbeitsbedingungen zu unterlaufen und den Mindestlohn nicht zu zahlen. Solche Menschen sagen sehr oft, sie seien die echten Profis im Business. Ich sage dazu: Die Titanic ist von Profis gebaut worden, die Arche Noah von Laien. Welches Schiff untergegangen ist, wissen wir. Denjenigen, die meinen, dass sie sich auf dem Rücken anderer Menschen profilieren können, müssen wir klare Kante zeigen. Wir haben in unserem Antrag 18 Punkte diesbezüglich festgeschrieben. Lassen Sie uns darüber diskutieren. Gehen wir voran, und schaffen wir eine Welt, in der es überall gute Arbeit gibt! Allerletzter Satz, Frau Präsidentin. Wir können von den Entwicklungsländern nicht erwarten, demokratiefreundlich zu sein, sich zu engagieren und einzu-bringen sowie soziale Sicherungssysteme aufzubauen, wenn wir ihnen nicht gleichzeitig die Chance geben, das alles auch umzusetzen. Ein indisches Sprichwort lautet: „Du kannst nicht die eine Hälfte des Huhns kochen und die andere zum Eierlegen auffordern.“ In diesem Sinne lasst uns an die Arbeit gehen für gute Arbeit weltweit. (Beifall bei der SPD und der CDU/CSU) Vizepräsidentin Ulla Schmidt: Vielen Dank. – Das war zwar ein langer letzter Satz. Aber darüber wollen wir heute einmal hinwegsehen. Nächster Redner für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen ist Uwe Kekeritz, dem ich von dieser Stelle aus ganz herzlich zu seinem heutigen Geburtstag gratulieren möchte, genauso wie der Kollegin Dr. Freudenstein, die hier zu meiner rechten Seite sitzt. Herzlichen Glückwunsch Ihnen beiden! (Beifall) Bitte, Herr Kekeritz. Uwe Kekeritz (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Danke schön. – Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Herr Kollege Rebmann, wir haben den Antrag der Großen Koalition gelesen. Sie schaffen es, in Ihrem ganzen Antrag nicht einmal das Wort „Verbindlichkeit“ zu erwähnen. Die Forderung nach guter Arbeit weltweit ist richtig und wichtig. Selbst bei uns wird das Thema immer bedeutender. Wenn wir die Situation hier vor Ort mit der in den Entwicklungsländern vergleichen, dann wird uns bewusst, dass die Forderung nach guter Arbeit in den Entwicklungsländern noch sehr viel zentraler ist. Dabei möchte ich die Situation hier in Deutschland nicht beschönigen. Wir sollten uns aber darüber im Klaren sein, dass unser Wohlstand zum großen Teil auf der Armut der Menschen in den Entwicklungsländern basiert. Deswegen ist es aus moralischen und ethischen Gründen notwendig, dass wir hier aktiv werden, um die Arbeits- und Lebensbedingungen der Menschen dort zu verbessern. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der LINKEN) Sicherlich stimmen wir alle darin überein, dass die Nationalstaaten im Sinne der Eigenverantwortung selbst die Pflicht haben, ökologische und soziale Sicherheitsstandards in den Ländern zu etablieren. Allerdings wissen wir auch, dass sie momentan überhaupt nicht dazu in der Lage sind und dass eine entsprechende Erwartung völlig unrealistisch ist. Deswegen stellt sich die Frage, was wir hier tun können. Es gibt viele Hebel. Ein ganz wesentlicher Hebel ist die Unternehmensverantwortung. Da verwirren mich die Kollegen von der CDU und CSU schon sehr. Sie scheinen es als ihre Aufgabe anzusehen, die Politik des Ministers nach Kräften zu unterlaufen. Herr Minister Müller, Sie haben hier sehr rührselige -Reden gehalten; diese kennen wir seit einem Jahr. Nun möchten wir allerdings Butter bei die Fische haben. Wir möchten wissen, wie Sie die Prozesse lenken werden und wie es auf europäischer Ebene weitergeht. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der LINKEN) Gerade auf europäischer Ebene sehen wir, dass die Bundesrepublik Deutschland die große Bremserin ist. Es gibt eine riesige Diskrepanz zwischen Ihren Reden hier und der Situation auf europäischer Ebene. Wir brauchen verbindliche Standards. Diese fordern auch Sie immer wieder, Herr Minister. Da habe ich einen Satz gefunden, den ich an Radikalität kaum überbieten kann: Die Politik ist gefordert, verbindliche Regeln und Standards zu setzen und Unternehmen für alle ihre Produktionsstandorte und entlang vollständiger Wertschöpfungsketten zur Verantwortung zu ziehen. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie der Abg. Heike Hänsel [DIE LINKE] – Claudia Roth [Augsburg] [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Super!) Das ist toll, Herr Minister! Ist das aber nur eine Worthülse? Wo sind Ihre Aktionen tatsächlich? SPD und CDU/CSU legen hier einen Antrag vor, der nur so mit windelweichen Forderungen gespickt ist. Sie fordern zum Beispiel von der Regierung, „sich weiter für die Einhaltung und nationale Umsetzung der international vereinbarten ILO-Konventionen … einzusetzen“. (Claudia Roth [Augsburg] [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das ist schon mal was Neues! – Zuruf von der CDU/CSU: Das ist doch richtig!) – Ja, das ist prima. Aber trauen Sie denn Ihrer Regierung nicht? Das ist doch, bitte schön, eine Selbstverständlichkeit. Es kann doch nicht sein, dass Sie das in einen Antrag schreiben. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Stefan Rebmann [SPD]: Wenn wir es nicht in den Antrag reingeschrieben hätten, würden Sie monieren, dass es nicht drinsteht!) Ich nenne noch eine andere Forderung, nämlich die, sich auf europäischer Ebene dafür einzusetzen, dass in Handelsabkommen verbindliche Sozial- und Umweltstandards aufgenommen und die Schutzstandards nicht abgeschwächt werden. Ja, trauen Sie dieser Regierung nicht, Herr Rebmann? Das kann doch nur der Grund sein, warum so eine Forderung da drinsteht. Ich halte das für selbstverständlich. Man muss hier doch nicht so einen fürchterlich windelweichen Antrag einreichen. Damit kommen wir nicht weiter. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Wenn ich von der CDU/CSU-Fraktion – aus diesem Kreis kommt das – höre, dass Sie die Unternehmensverantwortung sehr hoch schätzen, bin ich auf Ihrer Seite. Aber wenn dann – da kommt der Geist zum Vorschein, der die Diskussion hier lenkt – noch der Zusatz „Unternehmensverantwortung ist immer freiwillig und kann nicht reglementiert werden“ kommt, muss ich Ihnen dazu sagen: Da liegen Sie falsch. Sie verschätzen sich da in Bezug auf die Bedeutung dieser Regelungen. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Vor allen Dingen zeigt das doch, dass Sie nichts aus der Sozialgeschichte gelernt haben. Es ist schon traurig, dass ich so etwas auch den Sozialdemokraten sagen muss. Das kann ja nicht sein! Natürlich sind alle unsere Verhältnisse hier – die sozialen, ökologischen, arbeitsrechtlichen und menschenrechtlichen – geregelt. Ich sage Ihnen: Menschenrechte sind nicht teilbar. Wenn sie hier gelten, dann müssen sie auch dort gelten. (Zuruf von der CDU/CSU) – Lesen Sie Ihren Antrag durch. – Sie können nicht der Freiwilligkeit unterworfen werden. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Ich empfehle Ihnen, sich auch einmal kritische Unternehmer anzuhören. Die fordern nämlich schon längst, dass verbindliche Standards eingeführt werden. Das hat einen einfachen Grund: Die Unternehmen, die sich an Standards orientieren, werden durch Unternehmen, die sich nicht daran orientieren, übervorteilt. Auf Englisch heißt das „level playing field“. Das müssen wir schaffen: einen Wettbewerb zu gleichen Bedingungen. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der LINKEN und des Abg. Stefan Rebmann [SPD]) Ich komme zum Schluss, Frau Präsidentin. – Ihre Scheuklappenpolitik kommt daher nicht den Menschen in den Produktionsländern und auch nicht den deutschen Unternehmern zugute. Danke schön. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Vizepräsidentin Ulla Schmidt: Vielen Dank. Das war jetzt – als kleines Geschenk – die Minute für den Geburtstag. – Das Wort hat nun der Kollege Jürgen Klimke, CDU/CSU-Fraktion. (Beifall bei der CDU/CSU) Jürgen Klimke (CDU/CSU): Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine Damen und Herren! Zunächst einmal Ihnen, Herr Minister, herzlichen Dank für die offenen Worte. (Renate Künast [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Was?) Herzlichen Dank für die ungeschminkte Darstellung der sozialen Ausbeutung in den Entwicklungsländern. (Renate Künast [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das war viel zu kurz! Das kannten wir schon alles!) Herzlichen Dank für die verantwortungsvollen Lösungsvorschläge. Und auch herzlichen Dank für den sanften Druck auf die Industrie im Interesse der Menschen in den Entwicklungsländern. (Uwe Kekeritz [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: „Sanfter Druck“!) Da sind wir auf einem wirklich guten Weg. (Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU) Lassen Sie mich die Problematik anhand eines Zitats weiter ausführen: Demokratien müssen die Globalisierung gestalten und nicht nur auf sie reagieren. Gestalten heißt beispielsweise auch, dafür zu sorgen, dass rechtsstaatliche, soziale und Umweltstandards gefördert werden. Meine Damen und Herren, diese Worte von Bundespräsident Gauck möchte ich zum Motto meines Beitrags hier und heute machen. „Globalisierung gestalten“ bedeutet, weltweit nachhaltig zu handeln, sich der Folgen bewusst zu sein, die unser Handeln für andere hat, und vor allen Dingen negative Folgen einzudämmen. Noch vor wenigen Jahren hätte man die Gestaltung der Globalisierung als eine ausschließliche Aufgabe der Politik – vor allen Dingen der hochentwickelten Staaten – angesehen. Viele sehen das heute noch so. Was passiert aber, wenn staatliche Institutionen ihrer Aufgabe der Normensetzung nicht nachkommen oder nicht nachkommen wollen? Auf diese Frage hätte man früher wahrscheinlich mit Schulterzucken geantwortet. Heute sehen wir die Gestaltung der Globalisierung zunehmend als eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, als Aufgabe der Politik, der internationalen Organisationen, der engagierten Nichtregierungsorganisationen, der Zivilgesellschaft und eben auch der Wirtschaft und der Verbraucher. Diese Entwicklung der Übernahme von Verantwortung für unser Handeln ist ein gesellschaftlicher Megatrend, der zugleich auch ein Pfeiler christdemokratischer Politik ist. Wir wollen die Schöpfung bewahren und wollen den Menschen auch in ihren Heimatländern ein lebenswertes Leben ermöglichen. (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD) Genau in diese Richtung zielt unser Antrag „Gute Arbeit weltweit – Verantwortung für Produktion und Handel global gerecht werden“. Schwerpunkte sind dabei die sozialen Bedingungen bei Produktion und Handel, auch und gerade in den Entwicklungsländern. Für Verbesserungen nehmen wir nicht nur Staaten und Politik, sondern eben auch die Unternehmen in Verantwortung. Diese Unternehmensverantwortung – CSR heißt das international – ist ein Schlüsselfaktor bei der Gestaltung der Globalisierung, weil wir damit die Lebensbedingungen vieler Menschen in den Entwicklungsländern verbessern können. Das bedeutet natürlich auch, dass die Menschen in ihren Heimatländern bleiben, (Renate Künast [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Ach, das ist Ihr Interesse!) weil sie dort gern zur Arbeit gehen und von ihrem Lohn künftig vernünftig leben können. Nachhaltige Globalisierung wirkt der Migration entgegen. Das ist auch ein Aspekt, den wir gerade in diesen Zeiten der Flüchtlingsströme nicht vergessen dürfen. Deshalb bin ich kein Gegner der Globalisierung; denn sie ist nicht nur ökonomisch sinnvoll, sondern sie bietet durchaus auch Chancen für die Entwicklungsländer. Das gilt im Übrigen auch und gerade für die Textilindustrie. „Globalisierung gestalten“ bedeutet aber auch, dass deutsche Unternehmen nicht Profiteure eines Manchester-Kapitalismus übelster Sorte sein dürfen, bei dem Arbeiter eingesperrt werden, ihnen Pausen und Arbeitsschutz verwehrt werden, sie in Schuldknechtschaft geraten und örtliche Mindestlöhne auch noch unterlaufen werden. Aber auch wenn noch so manches im Argen liegt, ist es heute schon so, dass viele Unternehmen aus Deutschland – auch das müssen wir feststellen – und Europa gute CSR-Strategien haben. Sie stellen sicher, dass Mindeststandards nicht nur im ökologischen, sondern mehr und mehr auch im sozialen Bereich eingehalten werden. Das ist im Übrigen auch in der Textilbranche so. Bisher sind solche CSR-Strategien unverbindlich. Wir wollen die Verbindlichkeit dieser CSR-Strategien international und national stärken und ihre Wirksamkeit erhöhen. In diese Richtung zielt unser Antrag mit der Vielzahl der Forderungen. Es ist eine Tatsache, dass wir ohne den informierten und kritischen Verbraucher Globalisierung nicht gestalten können. Der Verbraucher hat Siegel wie Fairtrade oder das Biosiegel verstanden und akzeptiert. Im Bereich der sozialen Mindeststandards entlang der gesamten Produktions- und Lieferkette gibt es bisher noch kein bekanntes und nachvollziehbares Siegel, das dem Verbraucher eine sozialverträgliche Produktion einigermaßen verlässlich signalisiert. Das wollen wir ändern. Wir haben mit dem „Textil-Bündnis“ ein Modell, das wir im Übrigen auch auf andere Branchen übertragen können. Ich denke an die Landwirtschaft, ich denke an die Elektronikindustrie, an die Tabakproduktion zum Beispiel oder auch an die Gewinnung von Rohstoffen. Wichtig ist dabei, dass die gesamte Produktions- und Lieferkette Beachtung findet. (Renate Künast [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Aber auch in Deutschland!) Bei der Textilproduktion geht es bei der Baumwoll-ernte los. Die Knopfherstellung oder die Herstellung von Reißverschlüssen gehören genauso dazu wie auch die Verwertung gebrauchter Kleidung. Wichtig sind auch die Transportwege. In vielen Bereichen sind die Sozialstandards bereits heute gut. So habe ich vom Verband Deutscher Reeder erfahren, dass es international verbindliche Richtlinien gibt, Sozialstandards für Seeleute, sodass der Seetransport der Kleidung von den Produktionsstandorten zu uns immerhin schon sozial nachhaltig ist. Die Unternehmen können heute einen Beitrag für die Verbesserung der Sozialstandards leisten. Auch wir treten dafür ein. Das bedeutet jedoch nicht, dass wir die Regierungen vor Ort aus ihrer Verantwortung entlassen dürfen. Ich durfte mir die Situation in Bangladesch ansehen: Korruption, laxe Bauvorschriften, Behinderung von Gewerkschaftsbildung. Das sind klar Fehler staatlichen Handelns. Wir müssen die Zahlung unserer Entwicklungsgelder noch stärker an Fortschritte in diesen Bereichen koppeln. Die Konditionierung in diesem Zusammenhang, die wir vor wenigen Jahren eingeführt haben, ist dabei, genau wie das Menschenrechtskonzept des BMZ, ein ganz wichtiger Punkt. Meine Damen und Herren, natürlich dürfen wir nicht nur Verbesserungen einfordern, sondern wir müssen auch durch Maßnahmen der Entwicklungszusammenarbeit daran mitwirken. Deswegen begrüße ich außerordentlich, Herr Minister, dass wir zum Beispiel in Bangladesch 10 Millionen Euro für die Etablierung der Sozial- und Umweltstandards in der Industrie einbringen, dass wir damit die Situation verbessern: Berater werden ausgebildet, Kurse für Manager werden durchgeführt, und es wird einmal deutlich gesagt, was Gewerkschaften eigentlich sind und welche Aufgaben sie haben können. Das Handlungsfeld der Entwicklungszusammenarbeit, dem wir künftig auch in anderen Regionen große Aufmerksamkeit schenken, wird hier weiter ausgedehnt. Die Formulierung „Gute Arbeit weltweit“ im Titel unseres Antrags hört sich zunächst vielleicht ein bisschen hochtrabend an, so nach dem Motto: Na ja, wir wollen mal kurz die Welt retten. – Aber jeder Mensch in den Entwicklungs- und Schwellenländern, dessen Arbeitssicherheit steigt, dessen Absicherung sich verbessert, dessen Lohn auskömmlicher wird, ist unserer Anstrengung wert. Somit leisten wir hier gemeinsam auch mit unserem Antrag einen kleinen Beitrag zur sozialen Globalisierung. Herzlichen Dank. (Beifall bei der CDU/CSU und der SPD) Vizepräsidentin Ulla Schmidt: Vielen Dank. – Nächster Redner für die Fraktion Die Linke ist Dr. Diether Dehm. (Beifall bei der LINKEN) Dr. Diether Dehm (DIE LINKE): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Die Willkür des Freihandels mit den armen Ländern ist auch für TTIP und CETA die Blaupause. Die Große Koalition schreibt in ihrem Antrag: Verantwortungsbewusste Unternehmen richten ihre Ziele freiwillig … nach sozialen … Kriterien aus. Ich frage die SPD-Minister: In welcher Welt leben Sie eigentlich? (Beifall bei der LINKEN) Das Godesberger Programm, das mir damals als Sozialdemokrat nicht links genug war, schreibt immerhin: Mit ihrer durch Kartelle … gesteigerten Macht gewinnen die führenden Männer der Großwirtschaft einen Einfluss auf Staat und Politik, der mit demokratischen Grundsätzen nicht vereinbar ist. Auf ebendieser Grundlage hatte die Linke in der letzten Sitzungswoche den Antrag des SPD-Konvents übernommen, der an das Freihandelsabkommen Grundbedingungen formuliert. Dann haben Sie von der SPD gegen Ihre eigenen Bedingungen gestimmt. Mit Ihren Vorbehalten gegen das TTIP ist es also nicht weit her. (Beifall bei der LINKEN) Es heißt im Konventspapier der SPD – ich zitiere –: Investitionsschutzvorschriften sollten nicht eingeführt werden. Ich frage Herrn Gabriel: Garantieren Sie ein Nein der SPD zu TTIP, wenn dieser kapitalistische Investorenschutz doch drinstehen sollte? Und: Im CETA steht es doch. Das CETA ist ausverhandelt. Wir warten noch auf Ihren massiven Protest. (Beifall bei Abgeordneten der LINKEN) Dann heißt es im Beschluss des SPD-Konvents: In keinem Fall dürfen das Recht der Mitbestimmung … oder andere Schutzrechte für Arbeitnehmer als „nicht-tarifäre Handelshemmnisse“ interpretiert werden. Einmal gesetzt, ein amerikanischer Konzern investiert hierzulande, und per Mitbestimmung würden die Kollegen vor Ort endlich die riesigen Konzernprofite nicht ausschütten, sondern für ihr gesundheitliches Wohl oder echte Gewinnbeteiligung ausgeben wollen. Dann garantieren Sie also, Herr Gabriel, dass es erst gar nicht vor ein Schiedsgericht kommt bzw. der US-Konzern sich nicht gegen die Arbeitnehmer durchsetzt. Ich würde nicht einmal garantieren, dass es diesen Arbeitnehmern nicht so geht wie denen in Mexiko, die durch den Investorenschutz massenweise aus ihren Betrieben rausgeflogen sind. (Beifall bei der LINKEN) Zu Ihrer im Konventspapier formulierten Ablehnung eines Regulierungsrats: Haben Sie der EU-Kommission schon mitgeteilt, dass das mit Ihnen nicht zu machen wäre? Mir ist das jedenfalls nicht bekannt. Die Zustimmung zu einem Regulierungsrat wäre ebenfalls ein gebrochenes SPD-Versprechen. (Beifall bei der LINKEN) Wir Linken halten es mit dem Godesberger Programm – ich zitiere –: Wer nicht über gleiche Macht verfügt wie ein Großunternehmen, hat nicht gleiche Entfaltungsmöglichkeiten, er ist mehr oder minder unfrei. Freihandelsabkommen sind aber Unfreiheitsabkommen. Wer den Versprechungen der Großen Koalition nicht traut, wird am Samstag gegen CETA, gegen die Geheimnistuerei beim TTIP und gegen den Freihandel mit den armen Kontinenten, für unsere Sozialstaatlichkeit und die Würde der arbeitenden Menschen demonstrieren. Die EU-Kommission hat die Bürgerinitiative gegen das TTIP zwar verboten – Vizepräsidentin Ulla Schmidt: Kollege Dehm, denken Sie bitte an die Zeit. Dr. Diether Dehm (DIE LINKE): – ich komme zum Ende –, aber es gibt sie. Schauen Sie auf www.umfairteilen.de! Wer mehr Gemeinsamkeit von Linken, Sozialdemokraten und Grünen will, der wird sie am Samstag gegen diese Freihandelsabkommen vieltausendfach auf der Straße finden. Ich danke schön. (Beifall bei der LINKEN) Vizepräsidentin Ulla Schmidt: Für die Fraktion der SPD hat jetzt das Wort Dr. Hans-Joachim Schabedoth. (Beifall bei der SPD sowie des Abg. Frank Heinrich [Chemnitz] [CDU/CSU]) Dr. Hans-Joachim Schabedoth (SPD): Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Das Thema „Gute Arbeit weltweit“ könnte auch ein Prädikat für die Arbeit des weltweit anerkannten Außenministers dieser Regierung sein. Wer nach einem Beispiel für schlechte Arbeit sucht, für schlechte Arbeit im Bundestag, (Uwe Kekeritz [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Der kommt zu Schäuble!) der hätte meinem Vorredner aufmerksam zuhören müssen. (Dr. Diether Dehm [DIE LINKE]: -Aufmerksam!) Denn die Ausführungen, die Sie, Herr Dehm, ein weiteres Mal hier zu Gehör bringen, entspringen Ihrer Vorstellung von sozialdemokratischer Politik, Ihrem Zerrbild von sozialdemokratischer Politik. (Dr. Diether Dehm [DIE LINKE]: Ich war da 33 Jahre drin! Ich kenne mich ein bisschen aus!) und bitte, lassen Sie uns doch auf eine Auseinandersetzungsebene kommen, wo wir wirklich das miteinander austauschen, was wir auch meinen, und nicht das, was wir uns gegenseitig unterstellen! (Beifall bei der SPD) Der vorliegende Antrag und unsere Debatte beziehen sich auf die weltweiten Arbeitsbedingungen. Schon in unserem Land lässt sich leider nicht sagen, gute Arbeit und damit die wichtigste Voraussetzung für ein gelingendes Leben sei zur Selbstverständlichkeit geworden. Bei guter Arbeit geht es in den nationalen wie weltweiten Bezügen zuallererst um die Würde des Menschen. Sie wird weltweit hunderttausendfach verletzt, Tag für Tag. Uns alle hat ja im April 2013 der Einsturz der Textilfabrik in Bangladesch entsetzt. Es waren nicht nur die Opfer; es war auch das, was man darüber hinaus erkennen konnte: Die Labels namhafter Textilhersteller aus Europa fanden sich überall am Unfallort verstreut. Die meisten von uns besitzen Kleidungsstücke dieser Marken. Viele dieser Firmen hatten Verantwortung und Sorgfaltspflicht entlang ihrer Wertschöpfungskette an ihre Subunternehmen delegiert. So etwas darf es in Zukunft nicht mehr geben. (Beifall bei der SPD) Unsere deutschen Unternehmen sind ein berechtigter und guter Teil internationaler Wertschöpfungsketten und Handelsbeziehungen. Wir könnten also gute Arbeit in doppelter Hinsicht fördern und schlechte Arbeit zurückdrängen, zum einen natürlich als kritische Konsumenten, zum anderen aber auch – und das ist ein hervorragender Ansatz, den wir ja mit diesem vorliegenden Antrag aufnehmen – über transnational agierende deutsche Unternehmen, die die sozialen, ökologischen und menschenrechtlichen Verpflichtungen unmissverständlich respektieren. Während wir hier beraten, nähen ja immer noch in Pakistan und Bangladesch Arbeiterinnen in 16-Stunden-Schichten T-Shirts zu absurd niedrigen Löhnen, nur damit wir diese T-Shirts für 5 Dollar oder 5 Euro kaufen können. Und während wir hier beraten, klettern Arbeiter im indischen Gujarat weiter in Gummilatschen über Schiffswracks, um unter Lebensgefahr alte Seelenverkäufer aus den Industrieländern zu zerlegen. In Cali in Kolumbien – und leider nicht nur dort – werden Menschen immer noch mit Gefängnis oder dem Tod bedroht, wenn sie sich gewerkschaftlich engagieren. – Die Liste ließe sich leider unendlich fortsetzen. Millionen von arbeitenden Menschen überall in der Welt erwarten, dass uns das nicht gleichgültig ist, dass wir so etwas nicht nur herunterdeklinieren und in Sonntagsreden beklagen. Es gibt ein international geltendes Normengefüge für Mindestansprüche an gute Arbeit. Das beginnt bei den Leitlinien der ILO, und das hört bei OECD- und UN-Leitprinzipien noch lange nicht auf. Wir haben uns auf solche Leitlinien für gute Arbeit im vorliegenden Antrag detaillierter berufen. Sie dienen als Messlatte für Selbstverständnis und Selbstverpflichtung der staatlichen Akteure und für die deutschen Unternehmen in den globalen Produktions- und Handelsbezügen. Unter guter Arbeit weltweit verstehen wir eine Arbeit, bei der die Beschäftigten mitreden und mitgestalten können, mit einem gerechten Entgelt, existenzsichernd, mit sozialer Sicherheit ohne Diskriminierung und natürlich mit einem nachhaltigen Arbeits- und Gesundheitsschutz. Dass Arbeit Mühe macht, liebe Kolleginnen und Kollegen, das werden wir wohl nie verhindern können. Aber wir können eine ganze Menge tun, damit Arbeit in unserem Land und weltweit als gut erlebt wird. Auch die arbeitenden Menschen zum Beispiel in Bangladesch, Kolumbien und auf den Baustellen in Katar haben ein natürliches Recht darauf. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU) Vizepräsidentin Ulla Schmidt: Vielen Dank. – Herr Kollege Dr. Schabedoth, das war Ihre erste Rede hier im Plenum des Deutschen Bundestages. Dazu möchte ich Ihnen ganz herzlich gratulieren. (Beifall) Ich mache noch einmal, auch für alle anderen, darauf aufmerksam, dass dann, wenn das Licht „Präsident“ leuchtet, die Redezeit abgelaufen ist. (Heiterkeit) Irgendwann müssen wir uns auch an das halten, was wir selber vereinbart haben. (Beifall bei Abgeordneten der LINKEN) Die nächste Rednerin ist die Kollegin Renate Künast, Bündnis 90/Die Grünen. Renate Künast (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Herr Minister, wenn ich ein Beispiel für „links blinken, danach aber rechts fahren“ brauchte, würde ich sagen: Minister Müller. (Heiterkeit und Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der LINKEN) Da stellt er sich hier hin und sagt: So haben wir uns Globalisierung nicht vorgestellt. – Seit 1994, seit Gründung der WTO, haben Sie Globalisierung genau so zugelassen und unterstützt. Was reden Sie denn da? (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der LINKEN) Wo war denn Ihr Aufschrei? Sie haben unter einem Kanzler Kohl und unter Ihren Regierungen für diese internationalen Regeln der WTO gesorgt. Man soll sich dafür nicht schämen müssen, wenn man in die Green Box soziale Kriterien hineinnimmt. Sie machen hier ein Ding auf, das heißt: Der eine Teil passiert immer freiwillig. Ich sage Ihnen: Mit „freiwillig“ waren wir eigentlich durch. Freiwillig haben wir schon alles. Freiwillig haben wir Frauen in den Vorständen und Aufsichtsräten – nichts passiert! –, freiwillig werden Umwelt- und Sozialstandards eingehalten – nirgendwo ist was passiert. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der LINKEN) Das ist Ihr einer Teil. Und das wollen Sie uns hier jetzt als ganz dicke Nummer verkaufen. Das andere ist die WTO. Sie sagen: So haben wir uns Globalisierung nicht vorgestellt; WTO, CSR – das muss irgendwie alles verändert werden. Das finde ich geschickt. Denn bei der „Freiwilligkeit“ dauert es noch fünf Jahre – da sind Sie lange nicht mehr Minister –, bis man feststellt: Auch da hat sich nichts getan. – Bei der WTO kann man immer sagen: Wir mühen uns, aber die anderen haben nicht gewollt. Man brauchte da Einstimmigkeit, um die Regeln zu verändern. – Eine wirklich interessante Strategie, die Sie hier fahren, Herr Müller. Zwischendurch sprechen Sie noch ein bisschen vom IOC; auch die sollen Arbeitsrechte einhalten. (Heiterkeit beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) – Ja, das steht auch drin. Das habe ich dort gefunden. Zu dem, was Sie hier vortragen, kann ich nur sagen: Der Worte sind genug gewechselt, ich will jetzt Taten sehen. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Ihr Antrag – sorry! – ist eine Kiste voller weißer Salbe. Wo steht denn zum Beispiel, wer Produkte in die EU importieren will, muss sofort, ab 1. November 2014, „living wages“, existenzsichernde Gehälter, zahlen? Nein, da sprechen Sie von 2020. Was ist eigentlich in den nächsten sechs Jahren mit dem Hunger? Bei der Erzeugung von Baumwolle ist das dann 2024. Was ist da eigentlich in den nächsten zehn Jahren mit dem Hunger? – Nichts als weiße Salbe. Dazwischen, zwischen Freiwilligkeit und WTO, in dieser Erdumlaufbahn, in der das verhandelt wird, ist die Europäische Union. Da sage ich: Hic Rhodus, hic salta. Da springen Sie nicht. Wie wäre es mit einer europäischen Transparenzrichtlinie, nach der jedes Unternehmen für die gesamte Kette darstellen muss – (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) von Dhaka in Bangladesch bis hier vor die Haustür –, wie die sozialen und ökologischen Bedingungen sind, damit jeder von uns ins Netz gehen und sehen kann – jede NGO oder ich selber, wenn ich mit einer Gewerkschafterin in Bangladesch kommuniziere –: Stimmt denn diese Angabe? Sie haben nicht einmal gesagt, dass Sie sich dafür jetzt einsetzen werden. Aber das wären in der EU gleiche Bedingungen. Das wäre gut für die Menschen in den Herstellerländern und für die Menschen und Unternehmen hier. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der LINKEN) Wie wäre es mit klaren Kennzeichnungspflichten? „Made in …“ muss auch heißen – ich komme zum Schluss –, es ist dort wirklich hergestellt worden. Wie wäre es mit einer Kennzeichnungspflicht „GMO-Cotton enthalten“? Wie wäre es mit einer klaren Regelung der zivilrechtlichen Haftbarkeit und ordentlich geregelten Sorgfaltspflichten? Mit der Beschwerdebox, die Sie hier vorstellen, ist es wie mit einer Dienstaufsichtsbeschwerde: formlos, fristlos, fruchtlos. (Heiterkeit und Beifall bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN) Wir brauchen ein richtiges Klagerecht vor Gerichten in Europa. Mein letzter Satz: De Gucht – über den ich sonst nicht viel Positives zu sagen habe, wegen TTIP – Vizepräsidentin Ulla Schmidt: Frau Kollegin Künast, Sie wollten zum Schluss kommen; das haben Sie eben gesagt. Renate Künast (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): – wirklich mein allerletzter Satz – hat den Außenminister von Bangladesch vorgeladen und klar gesagt: Ihr verliert eure Präferenzen als „least developed -country“, wenn ihr jetzt nicht die Löhne erhöht und 200 Kontrolleure für die Statik und Sicherheit in den Firmen einstellt. – So macht man Politik und nicht mit Freiwilligkeit oder mit „irgendwo in hundert Jahren bei der WTO“. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Vizepräsidentin Ulla Schmidt: Nächster Redner ist der Kollege Waldemar -Westermayer für die CDU/CSU-Fraktion. (Beifall bei der CDU/CSU sowie des Abg. Stefan Rebmann [SPD]) Waldemar Westermayer (CDU/CSU): Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Frau Künast, Sie waren auch einmal Ministerin. Da hätten Sie das alles schon in die Wege leiten können; dann wäre das heute kein Thema. (Beifall bei der CDU/CSU – Renate Künast [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Da waren Sie ja dagegen!) Die unantastbare und unteilbare Menschenwürde ist das Herz der Menschenrechtscharta der Vereinten Nationen. 1948 verabschiedet, war sie eine Antwort auf den Terror und das Leid des Zweiten Weltkriegs. Obwohl der Großteil der Staatengemeinschaft sich zu diesen Menschenrechten bekennt, ist die Achtung der Menschenwürde an vielen Orten der Welt keine Selbstverständlichkeit. Wir Christdemokraten verstehen uns als Teil eines christlich geprägten Europas und machen uns deshalb für einen nachhaltigen Schutz der Menschenwürde besonders stark. Im Bereich der Entwicklungszusammenarbeit ist man sehr darauf bedacht, die Menschenrechte durch einen partnerschaftlichen Dialog stets zu thematisieren. Gleichzeitig koppelt die deutsche Entwicklungszusammen-arbeit ihre Kooperation an gute Regierungsführung im Partnerland. Das bedeutet, Deutschland muss selbst transparent und glaubwürdig mit gutem Beispiel vorangehen. Die internationalen Wirtschaftsbeziehungen von Unternehmen haben oft keine entwicklungspolitische Komponente. Für die Beziehungen der multinationalen Unternehmen zu ihren Zulieferfirmen in den Partnerländern des Südens heißt das: Jeder Staat ist allein für seine arbeitende Bevölkerung und für die Einhaltung von Rechten und Pflichten verantwortlich. Er sollte im Sinne einer nachhaltigen Entwicklung tätig werden. Er sollte seine Schutzverantwortung gegenüber seinem eigenen Volk und besonders gegenüber einzelnen Minderheiten wahrnehmen. Erst dann treten die Unternehmen in Verantwortung. Hier bestehen und wirken bindende und freiwillige europäische und internationale Grundsätze und Handlungsimpulse auf verschiedenen Ebenen. Natürlich sollte man deshalb Staaten, die nicht in der OECD sind, für die erwähnten Leitsätze und Sorgfaltspflichten gewinnen. Wir müssen aber die Hoheit der Partnerstaaten respektieren. Das heißt hier konkret: Auch verwundbare Länder wie Bangladesch aus der Gruppe der am wenigsten ent-wickelten Länder sollten der Verantwortung ihrer Bevölkerung gegenüber immer mehr nachkommen. (Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU sowie des Abg. Stefan Rebmann [SPD]) Dies sollte allerdings mehr durch Motivation als durch internationalen Druck geschehen; denn diese Länder sollen entscheidende Akteure eines nachhaltigen Wirtschaftswachstums und eines globalen Entwicklungsprozesses werden. (Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU) Andere haben ein totalitäres entwicklungspolitisches Verständnis, wir als Christdemokraten haben das nicht. Wir wollen anderen Staaten keine Maßstäbe für „gutes Leben“ und „gute Arbeit weltweit“ aufzwingen. Im Bereich der unternehmerischen gesellschaftlichen Verantwortungsarbeit gibt es viel Bewegung und schon viel mehr Bewusstsein. Der Umgang von Unternehmen mit ihren südlichen Partnerländern hat sich schon verändert. Es wird mehr nach Menschenrechten gefragt. Es wird vor allem im Bereich der Einhaltung der Umwelt- und Sozialstandards mehr von den ausländischen Zulieferfirmen erwartet. Bei Gesprächen im Wahlkreis wurde mir dies von Unternehmen öfters bestätigt. Trotzdem bleibt noch viel zu tun. Überregulierung hingegen kann freiwillige und positive Entwicklungen blockieren. Sie kann schwer abschätzbare Folgen für die arbeitende Bevölkerung in den Partnerländern haben. Was hilft einer Arbeiterin und -ihrer Familie eine schnelle Durchsetzung von rechtlich einklagbaren und erhöhten Standards, wenn das Unternehmen gezwungen ist, die Arbeiterin und die Hälfte des Personals aufgrund von gestiegenen Kosten zu kündigen? Das darf uns natürlich nicht davon abhalten, immer wieder die Einhaltung der Menschenrechte und der erwähnten Sozialstandards einzufordern. (Beifall bei der CDU/CSU) Die Politik muss den Bewusstseinswandel im Bereich der gesellschaftlichen und unternehmerischen Verantwortung bestärkend begleiten. Wir haben es im eigenen Land beim Thema Ernährung erfahren. Das Bewusstsein für die Herkunft von Lebensmitteln hat sich in vielen Teilen der Gesellschaft verändert. Lieferketten lassen sich besser nachverfolgen, auch weil der Verbraucher vermehrt nachfragt. Ziel sollte es sein, dass die inter-national tätigen Unternehmen ein reges Eigeninteresse entwickeln, sich selbst und den Verbraucher über die Herkunft der Produkte vom Rohstoff bis zum Endprodukt zu informieren. Dies ist ohne Zweifel ein langer Weg. Handeln mit nachhaltigem Eigeninteresse hat jedoch auch eine langfristige Wirkung. Einen wesentlichen Beitrag im Bewusstseinsprozess leistet auch die nichtstaatliche Entwicklungszusammenarbeit. In der letzten Zeit habe ich das besonders im -Gespräch mit kirchlichen Entwicklungsorganisationen erfahren. Sie haben mit ihrem menschenrechtsbasierten Ansatz in ihren Partnerländern auf lokaler Ebene viel bewirkt. Lassen Sie mich abschließend sagen: Ich bin als Politiker neu auf der bundespolitischen Ebene und im Bereich der Entwicklungszusammenarbeit. So habe ich seit meinem Mandatsantritt im Juli 2014 schon eine Reihe von Firmenbesuchen gemacht. Für alle Unternehmen ist die Umsetzung ihrer gesellschaftlichen und unternehmerischen Verantwortung ein Schlüsselthema. Als Entwicklungspolitiker komme ich deshalb schnell ins Gespräch mit den Firmen. Dabei habe ich festgestellt, dass der Austausch zum Thema „faire Arbeitsbedingungen“ stark an Bedeutung gewinnt. Der Dialog zwischen Zivilgesellschaft, Wirtschaft und Politik sollte hier noch viel sichtbarer gemacht werden. Lassen Sie uns also Schritt für Schritt den Dreiklang von sozialen, ökologischen und menschenrechtlichen Standards im Sinne „Guter Arbeit weltweit“ vermitteln und fördern. Bildung kann hier einen entscheidenden Beitrag leisten. Konkret geschieht dies zum Beispiel in Partnerschaften der internationalen Berufsbildungskooperation. Dies ist ein gelebtes Beispiel von nachhaltiger wirtschaftlicher Zusammenarbeit und von gemein-samen Lernprozessen. (Beifall bei der CDU/CSU) Es macht international Schule und wird – so höre ich aus Südamerika – stark nachgefragt. Berufsbildung wird international als persönliche und gesellschaftliche Chance genutzt. So werden Strukturen und eine solide wirtschaftliche Basis geschaffen. Aber vor allem geschieht ein Meinungs- und Gedankenaustausch. Das dient der Zukunftsfähigkeit: staatlich, wirtschaftlich, gesellschaftlich und persönlich. Das Modell der Berufsbildung und die zahlreicher werdenden Partnerschaften sind zentral für die Zukunft von guter Arbeit weltweit. Setzen wir also auf die junge Generation. Investieren wir in den Dialog für solche Modelle. Sie sind nachhaltig und prägen entscheidend und immer mehr internationale Unternehmens- und Arbeitskulturen. Zum Schluss fällt mir ein Zitat von Erzbischof Zollitsch ein, der bei einer Veranstaltung im Ulmer Stadthaus sagte: „Märkte erzeugen Preise, aber keine Werte.“ Diese Werte muss die Politik einfordern, zuerst freiwillig, dann gesetzlich, und wenn dies nicht funktioniert, dann brauchen wir Sanktionen. Hier leistet unser Minister Gerd Müller sehr gute Arbeit. Packen wir es an! Herzlichen Dank. (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD) Vizepräsidentin Ulla Schmidt: Vielen Dank, Herr Kollege Westermayer. Das war Ihre erste Rede heute hier im Deutschen Bundestag, und das unter erschwerten Bedingungen. Herzlichen Glückwunsch dazu! (Beifall) Liebe Kolleginnen und Kollegen, zu diesem Tagesordnungspunkt gibt es jetzt noch zwei Redebeiträge. Ich bitte alle, die in dieser Zeit ihre Wahlkarten holen, dies so geräuschlos wie möglich zu tun, und die, die noch dringende Gespräche zu führen haben, dies bitte draußen auf den Fluren zu tun. Ich rufe als nächste Rednerin für die SPD-Fraktion Gabi Weber auf. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU) Gabi Weber (SPD): Vielen Dank, Frau Präsidentin! – Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! 1911 forderte die New Yorker -Gewerkschafterin Rose Schneiderman in einer Rede für viele Arbeitnehmerinnen: Brot und Rosen! – Brot steht dabei für gerechte Löhne, und Rosen sind ein Sinnbild für menschenwürdige Arbeits- und Lebensbedingungen. (Beifall bei Abgeordneten der LINKEN) Am 7. Oktober, vorgestern, haben wir den Welttag für menschenwürdige Arbeit begangen. Dass dieser Tag weltweit gefeiert werden soll, unterstreicht, dass „Gute Arbeit“ kein Thema ist, welches wir nur im nationalen Kontext betrachten dürfen. Zusammen mit den Gewerkschaften haben wir Sozialdemokraten dieses Themenfeld in Deutschland schon seit langem in der öffentlichen Diskussion präsent gehalten. Die Einführung des gesetzlichen Mindestlohnes ist diesbezüglich ein längst überfälliger Meilenstein. Wir haben aber nicht nur die nationale, sondern auch die internationale Situation im Blick. Eine globalisierte Wirtschaft betrifft nicht nur den Handel und die Finanzströme, sondern hat eben auch – wie ich finde, zuerst – eine soziale Dimension. Diese rücken wir mit dem vorliegenden Antrag in den Fokus unserer Bemühungen um eine weltweit gerechtere Wirtschaftsordnung. (Beifall bei der SPD) Liebe Kolleginnen und Kollegen, es wurde bereits auf einzelne Aspekte des Antrages eingegangen. Mir liegt als Gewerkschafterin die verbindliche internationale Verankerung und Durchsetzung von Arbeitnehmerrechten besonders am Herzen. (Uwe Kekeritz [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Davon steht aber nichts im Antrag!) – Doch. Unter Punkt 11 – das kann man genau nachlesen – geht es darum, dass in Handelsabkommen verbindliche, (Renate Künast [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Steht das bei TTIP drin? – Uwe Kekeritz [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das ist doch eine Fehlinterpretation des Satzes!) international anerkannte Sozial- und Umweltstandards wie die ILO-Kernarbeitsnormen aufgenommen und vorhandene Schutzstandards nicht abgeschwächt werden. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU) Weitere Forderungen unseres Antrags sind die Einhaltung und nationale Umsetzung der ILO und anderer international vereinbarter UN-Konventionen in globalen Produktions- und Lieferketten. Wer lesen kann, ist klar im Vorteil. (Uwe Kekeritz [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das lesen wir nachher noch einmal zusammen!) Wir wollen auch, dass das Streikrecht vor dem Hintergrund der aktuellen Diskussion bei der ILO weiterhin als Bestandteil der Vereinigungsfreiheit anerkannt wird. (Renate Künast [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Sie können sich die Zähne daran ausbeißen! Machen Sie das lieber in der EU! Die USA unterschreiben das nie!) „Gute Arbeit“ bedeutet aber nicht nur, sich für eine Verbesserung der sozialen Situation von arbeitenden Menschen in Entwicklungs- und Schwellenländern -einzusetzen. Es geht bei der weltweiten Durchsetzung „Guter Arbeit“ eben auch darum, deutsche Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zu stärken. Einzelne Arbeitgeber setzen bis heute das Druckmittel der Verlagerung von Arbeitsplätzen in Länder mit geringeren Arbeits-, Umwelt- und Sozialstandards zur Stärkung ihrer Verhandlungsposition gegenüber der Arbeitnehmerseite ein. Durch eine weltweite Durchsetzung der geforderten Regeln ließe sich dieses Druckmittel deutlich schwächen. Das brauchen wir. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU) Ein Thema in diesem gesamten Zusammenhang liegt mir sehr am Herzen, nämlich die Frauen. Sie sind weltweit in besonderem Maße von unwürdigen Arbeits-bedingungen betroffen. Das Unglück in Rana Plaza wurde schon mehrfach angeführt. Aus der Entwicklungszusammenarbeit wissen wir, dass es gerade die Frauen sind, die, bei entsprechender Unterstützung, -wesentlich zur Verbesserung der Lebenssituation ihrer Familien und des sozialen Umfeldes beitragen. Hier bedarf es verstärkter Anstrengungen bei der Bildung von Frauen, aber eben auch bei der Stärkung ihrer Rolle als Arbeitnehmerinnen. Auch das ist dort zu finden. (Beifall bei der SPD und der CDU/CSU) Global einheitliche Spielregeln helfen aber auch den sozial und ökologisch verantwortlich handelnden Unternehmen im internationalen Wettbewerb. Diese sind ohne diese für alle geltenden Regeln oft gegenüber dem Teil ihrer Konkurrenz benachteiligt, der seine Wettbewerbsfähigkeit auf Kosten von Mensch und Natur zu stärken sucht. Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, ich bin davon überzeugt, dass Wettbewerb durch Qualität und Innovation unsere Wirtschaft lebendig und stark hält. Das sollte uns allen wichtig sein. (Beifall bei der SPD) Ein Unterbietungswettbewerb bei sozialen und umweltrechtlichen Standards bedeutet hingegen keine Wertschöpfung für alle, sondern nur eine Profitmaximierung für wenige. Ich stelle fest: Die Forderung nach Brot und Rosen bleibt immer noch aktuell. Aus diesem Grund bitte ich Sie um Zustimmung zu unserem Antrag. Danke. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU) Vizepräsidentin Ulla Schmidt: Vielen Dank. – Ich bitte noch einmal darum, die Gespräche draußen zu führen. Jetzt hat das Wort Dr. Sascha Raabe für die SPD-Fraktion. Bitte schön. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU) Dr. Sascha Raabe (SPD): Frau Präsidentin! Meine lieben Kolleginnen und Kollegen! Es ist in der Tat nicht zu erklären bzw. beschämend und schockierend, dass wir in einer Welt leben, in der Menschen, die in Ländern leben, die eigentlich reich sein müssten, weil es dort viele Rohstoffe gibt, von diesem Reichtum nicht profitieren. Dieser Rohstoffreichtum ist mehr Fluch als Segen, weil auch bei uns in Deutschland und in Europa Firmen und Unternehmen davon profitieren, dass in Kohleminen in Lateinamerika oder in Goldminen im Kongo Kindersklaven eingesetzt werden, dass Kindersoldaten sterben, damit wir unsere iPhones und iPads billig erwerben können, und weil wir in der Europäischen Union die Situation haben, dass Blinker, die die falsche Farbe haben, nicht importiert, aber T-Shirts, Hemden und Jeans, an denen Blut klebt, zollfrei und hürdenlos importiert werden dürfen. Das müssen wir ändern. Dazu dient der vorliegende Antrag. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU und der LINKEN) Herr Minister Müller, ich freue mich, dass Sie in Ihrer Rede vorhin gesagt haben, dass Sie meinen Artikel in der Frankfurter Rundschau gelesen haben und unterstützen. Man sieht: Nicht nur hinter der FAZ steckt ein kluger Kopf, sondern hinter allen Frankfurter Zeitungen. Es freut mich auch, dass Sie sagen, dass für Sie das Thema „Fairhandels-Abkommen“ ganz wichtig ist und dass Sie sich eindeutig dazu bekannt haben, dass die Vereinigten Staaten im Freihandelsabkommen mit der Europäischen Union alle acht ILO-Kernarbeitsnormen einhalten und umsetzen müssen, damit wir gegenüber Indien und anderen Ländern glaubwürdig sind und dies auch erreichen können. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU) Zurzeit werden nicht nur mit Kanada und den USA Freihandelsabkommen verhandelt. Aktuell verhandelt die Europäische Union auch mit Vietnam über ein Freihandelsabkommen. Der Text soll bereits in der ersten Hälfte des nächsten Jahres ausverhandelt sein. Da wir heute in der Debatte zu Recht den besonders problematischen Textilsektor angesprochen haben: Es kann doch nicht sein, dass in einem solchen Abkommen am Ende nicht verbindlich vorgeschrieben wird, (Beifall des Abg. Uwe Kekeritz [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]) dass die Menschenrechte, dass existenzsichernde Löhne und gute Arbeitsbedingungen für Näherinnen und Näher eingehalten werden müssen. Dafür müssen wir gemeinsam sorgen. (Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU – Uwe Kekeritz [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Dann brauchen wir aber einen anderen Antrag!) Deswegen sind entsprechende Siegel wichtig. Herr Minister Müller, ich finde es gut, dass Sie den Begriff des existenzsichernden Lohnes in diese Debatte hineingebracht haben; das muss der Maßstab sein. Aber freiwillige Zertifizierungen sind immer nur Second Best gegenüber verbindlichen Regelungen. Wir müssen den Unternehmen klarmachen: Wenn ihr große Gewinne macht, wenn ihr durch Freihandelsabkommen Zölle in Millionenhöhe spart, wenn ihr viel mehr Handel treiben könnt, dann müsst ihr im Gegenzug auch bereit sein, den Arbeiterinnen und Arbeitern endlich einen fairen Anteil der Gewinne zu geben. (Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU und der LINKEN) Das Gleiche gilt für den Rohstoffsektor. In der Tat wird in der Europäischen Kommission die Frage diskutiert – die stelle ich auch Ihnen, Frau Bundeskanzlerin –, ob wir nur in Sonntagsreden von „Guter Arbeit“ reden oder ob wir die entsprechenden Standards in der Europäischen Union umsetzen. (Beifall des Abg. Uwe Kekeritz [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]) Zum Beispiel Konfliktmineralien. Im Kongo werden zurzeit durch in Minen verdientes Geld Bürgerkriege und Kindersoldaten finanziert. Der Kongress der USA – der kapitalistischen USA; das ist keine linksradikale Forderung – hat mehrheitlich beschlossen, dass Mine-ralien, die aus solchen Konfliktminen kommen, von -Firmen, die an der US-Börse gelistet sind, in Zukunft nicht mehr in die USA importiert werden dürfen. Die Europäische Union sollte sich dem anschließen. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU, der LINKEN und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN) Die Europäische Kommission hat jetzt in einem Entwurf leider nur eine freiwillige Regelung beschlossen, obwohl das Europäische Parlament eine verbindliche Regelung wollte, wie sie in den USA vereinbart wurde. Ich fordere Sie, Frau Bundeskanzlerin, die Bundesregierung, und natürlich unseren Entwicklungsminister, der das unterstützt, auf, in der Europäischen Kommission dafür zu sorgen, dass wir genauso wie die USA verbindlich regeln, dass kein Blutgold, kein Blutcoltan und kein Blutwolfram mehr nach Europa importiert werden dürfen, und dass die Menschen, die die Mineralien und Rohstoffe fördern, fair, gerecht und menschenwürdig leben können und keine Kindersoldaten mehr durch den Rohstoffverkauf finanziert werden. Darum bitte ich Sie. Sorgen wir dafür, dass es auf der ganzen Welt verbindlich gerechte Arbeitsbedingungen gibt. Danke schön. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU und der LINKEN) Vizepräsidentin Ulla Schmidt: Vielen Dank. – Ich schließe die Aussprache. Interfraktionell wird die Überweisung der Vorlagen auf den Drucksachen 18/2739 und 18/2746 an die in der Tagesordnung aufgeführten Ausschüsse vorgeschlagen. Sind Sie damit einverstanden? – Ich sehe, das ist der Fall. Dann sind die Überweisungen so beschlossen. Ich rufe die Tagesordnungspunkte 27 a bis 27 i sowie die Zusatzpunkte 2 a bis 2 c auf. Es handelt sich um Überweisungen im vereinfachten Verfahren ohne Debatte. Wir kommen zunächst zu den unstrittigen Überweisungen. Tagesordnungspunkte 27 a bis 27 h sowie Zusatzpunkte 2 a bis 2 c: 27 a) Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Dritten Zusatzprotokoll vom 10. November 2010 zum Europäischen Auslieferungsübereinkommen vom 13. Dezember 1957 Drucksache 18/2655 Überweisungsvorschlag: Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz (f) Innenausschuss Ausschuss für die Angelegenheiten der Europäischen Union b) Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 13. Februar 2014 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Costa Rica zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen Drucksache 18/2659 Überweisungsvorschlag: Finanzausschuss (f) Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz c) Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Protokoll vom 24. Juni 2013 zur Änderung des Abkommens vom 4. Oktober 1991 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Königreich Norwegen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und über gegenseitige Amtshilfe auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen sowie des dazugehörigen Protokolls Drucksache 18/2660 Überweisungsvorschlag: Finanzausschuss (f) Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz d) Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Protokoll vom 11. März 2014 zur Änderung des Abkommens vom 1. Juni 2006 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Georgien zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen Drucksache 18/2661 Überweisungsvorschlag: Finanzausschuss (f) Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz e) Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Feststellung des Wirtschaftsplans des ERP-Sondervermögens für das Jahr 2015 (ERP-Wirtschaftsplangesetz 2015) Drucksache 18/2662 Überweisungsvorschlag: Ausschuss für Wirtschaft und Energie (f) Ausschuss für Tourismus Haushaltsauschuss f) Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Agrarstatistikgesetzes Drucksache 18/2707 Überweisungsvorschlag: Ausschuss für Ernährung und Landwirtschaft g) Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zum Erlass und zur Änderung von Vorschriften zur Durchführung unionsrechtlicher Vorschriften über Agrarzahlungen und deren Kontrollen in der Gemeinsamen Agrar-politik Drucksache 18/2708 Überweisungsvorschlag: Ausschuss für Ernährung und Landwirtschaft h) Beratung des Antrags des Bundesministeriums der Finanzen Durchführungsbestimmungen zum Instrument der direkten Bankenrekapitalisierung durch den Europäischen Stabilitätsmechanismus; Einholung eines zustimmenden Beschlusses des Deutschen Bundestages nach § 4 Absatz 1 ESM-Finanzierungsgesetz Drucksache 18/2669 Überweisungsvorschlag: Haushaltsauschuss (f) Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz Finanzausschuss Ausschuss für Wirtschaft und Energie Ausschuss für die Angelegenheiten der Europäischen Union ZP 2 a) Erste Beratung des vom Bundesrat eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über Maßnahmen im Bauplanungsrecht zur Erleichterung der Unterbringung von Flüchtlingen Drucksache 18/2752 Überweisungsvorschlag: Ausschuss für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (f) Innenausschuss Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz b) Beratung des Antrags der Abgeordneten Sylvia Kotting-Uhl, Oliver Krischer, Kai Gehring, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Kein Atommüll-Export aus dem Reaktor AVR Jülich in die USA Drucksache 18/2624 Überweisungsvorschlag: Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung (f) Ausschuss für Wirtschaft und Energie Ausschuss für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit c) Beratung des Antrags der Abgeordneten Dr. Franziska Brantner, Katja Dörner, Kai Gehring, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Echte Wahlfreiheit schaffen – Elterngeld flexibler gestalten Drucksache 18/2749 Überweisungsvorschlag: Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (f) Ausschuss für Arbeit und Soziales Haushaltsauschuss Interfraktionell wird vorgeschlagen, die Vorlagen an die in der Tagesordnung aufgeführten Ausschüsse zu überweisen. Sind Sie damit einverstanden? – Ich sehe, das ist der Fall. Dann sind die Überweisungen so beschlossen. Wir kommen nun zu einer Überweisung, bei der die Federführung strittig ist. Tagesordnungspunkt 27 i: Beratung des Antrags der Abgeordneten Ulla Jelpke, Wolfgang Gehrcke, Jan Korte, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE Humanitäre Hilfe und Flüchtlingsschutz für Jesiden, Kurden und andere Schutzbedürftige im Norden des Irak und Syriens Drucksache 18/2742 Überweisungsvorschlag: Ausschuss für Menschenrechte und Humanitäre Hilfe (f) Innenausschuss (f) Auswärtiger Ausschuss Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung Federführung strittig Interfraktionell wird die Überweisung des Antrags auf Drucksache 18/2742 an die in der Tagesordnung aufgeführten Ausschüsse vorgeschlagen. Die Fraktionen der CDU/CSU und SPD wünschen Federführung beim Ausschuss für Menschenrechte und Humanitäre Hilfe. Die Fraktion Die Linke wünscht Federführung beim Innenausschuss. Ich lasse zuerst über den Überweisungsvorschlag der Fraktion Die Linke, das heißt Federführung beim Innenausschuss, abstimmen. Wer stimmt für diesen Überweisungsvorschlag? – Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich? – Der Überweisungsvorschlag ist mit den Stimmen von CDU/CSU und SPD bei Enthaltung der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen gegen die Stimmen der Fraktion Die Linke abgelehnt. Ich lasse nun über den Überweisungsvorschlag der Fraktionen der CDU/CSU und der SPD, Federführung beim Ausschuss für Menschenrechte und Humanitäre Hilfe, abstimmen. Wer stimmt für diesen Überweisungsvorschlag? – Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich? – Der Überweisungsvorschlag ist mit den Stimmen der CDU/CSU-Fraktion und der SPD-Fraktion gegen die Stimmen der Fraktion Die Linke bei Enthaltung der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen angenommen. Ich rufe die Tagesordnungspunkte 28 a bis 28 h sowie Zusatzpunkt 3 auf. Es handelt sich hier um die Beschlussfassung zu Vorlagen, zu denen keine Aussprache vorgesehen ist. Tagesordnungspunkt 28 a: Zweite Beratung und Schlussabstimmung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Zweiten Zusatzprotokoll vom 8. November 2001 zum Europäischen Übereinkommen vom 20. April 1959 über die Rechtshilfe in Strafsachen Drucksache 18/1773 Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz (6. Ausschuss) Drucksache 18/2648 Zweite Beratung und Schlussabstimmung. Der Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz empfiehlt in seiner Beschlussempfehlung auf Drucksache 18/2648, den Gesetzentwurf der Bundesregierung auf Drucksache 18/1773 anzunehmen. Ich bitte diejenigen, die dem Gesetzentwurf zustimmen wollen, sich zu erheben. – Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich? – Der Gesetzentwurf ist mit den Stimmen von CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der Fraktion Die Linke bei Enthaltung der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen angenommen. Tagesordnungspunkt 28 b: – Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Sechsten Gesetzes zur Änderung des Verwaltungs-Vollstreckungsgesetzes Drucksache 18/2337 Beschlussempfehlung und Bericht des Innenausschusses (4. Ausschuss) Drucksache 18/2640 – Bericht des Haushaltsausschusses (8. Ausschuss) gemäß § 96 der Geschäftsordnung Drucksache 18/2642 Der Innenausschuss empfiehlt in seiner Beschlussempfehlung auf Drucksache 18/2640, den Gesetzentwurf der Bundesregierung auf Drucksache 18/2337 anzunehmen. Ich bitte diejenigen, die dem Gesetzentwurf zustimmen wollen, um das Handzeichen. – Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich? – Der Gesetzentwurf ist damit in zweiter Beratung mit den Stimmen von CDU/CSU und SPD sowie Bündnis 90/Die Grünen bei Enthaltung der Fraktion Die Linke angenommen. Dritte Beratung und Schlussabstimmung. Ich bitte diejenigen, die dem Gesetzentwurf zustimmen wollen, sich zu erheben. – Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich? – Der Gesetzentwurf ist damit in dritter Lesung angenommen. Tagesordnungspunkt 28 c: Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Umweltstatistikgesetzes Drucksache 18/2135 Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (16. Ausschuss) Drucksache 18/2664 Der Ausschuss für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit empfiehlt in seiner Beschlussempfehlung auf Drucksache 18/2664, den Gesetzentwurf der Bundesregierung auf Drucksache 18/2135 in der Ausschussfassung anzunehmen. Ich bitte diejenigen, die dem Gesetzentwurf in der Ausschussfassung zustimmen wollen, um das Handzeichen. – Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich? – Damit ist der Gesetzentwurf in zweiter Beratung mit den Stimmen des gesamten Hauses angenommen. Dritte Beratung und Schlussabstimmung. Ich bitte diejenigen, die dem Gesetzentwurf zustimmen wollen, sich zu erheben. – Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich? – Der Gesetzentwurf ist mit dem gleichen Stimmenverhältnis in dritter Lesung angenommen. Tagesordnungspunkte 28 d bis 28 h. Wir kommen zu den Beschlussempfehlungen des Petitionsausschusses. Tagesordnungspunkt 28 d: Beratung der Beschlussempfehlung des Peti-tionsausschusses (2. Ausschuss) Sammelübersicht 91 zu Petitionen Drucksache 18/2631 Wer stimmt dafür? – Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich? – Die Sammelübersicht ist mit den Stimmen des gesamten Hauses angenommen. Tagesordnungspunkt 28 e: Beratung der Beschlussempfehlung des Peti-tionsausschusses (2. Ausschuss) Sammelübersicht 92 zu Petitionen Drucksache 18/2632 Wer stimmt dafür? – Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich? – Die Sammelübersicht 92 ist mit den Stimmen der CDU/CSU-Fraktion, SPD-Fraktion und Linken bei Enthaltung der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen angenommen. Tagesordnungspunkt 28 f: Beratung der Beschlussempfehlung des Peti-tionsausschusses (2. Ausschuss) Sammelübersicht 93 zu Petitionen Drucksache 18/2633 Wer stimmt dafür? – Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich? – Die Sammelübersicht 93 ist mit den Stimmen aller Fraktionen angenommen. Tagesordnungspunkt 28 g: Beratung der Beschlussempfehlung des Peti-tionsausschusses (2. Ausschuss) Sammelübersicht 94 zu Petitionen Drucksache 18/2634 Wer stimmt dafür? – Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich? – Die Sammelübersicht 94 ist mit den Stimmen von CDU/CSU-Fraktion, SPD-Fraktion und Bündnis 90/Die Grünen gegen die Stimmen der Fraktion Die Linke angenommen. Tagesordnungspunkt 28 h: Beratung der Beschlussempfehlung des Peti-tionsausschusses (2. Ausschuss) Sammelübersicht 95 zu Petitionen Drucksache 18/2635 Wer stimmt dafür? – Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich? – Die Sammelübersicht 95 ist mit den Stimmen von CDU/CSU- und SPD-Fraktion gegen die Stimmen der Fraktionen Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen angenommen. Zusatzpunkt 3: Beratung der Beschlussempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz (6. Ausschuss) zu dem Streitverfahren vor dem Bundesverfassungsgericht 2 BvE 5/12 und damit zusammenhängenden Verfahren Drucksache 18/2773 Der Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz empfiehlt in seiner Beschlussempfehlung, eine Stellungnahme abzugeben und den Präsidenten zu bitten, einen Prozessbevollmächtigten zu bestellen. Wer stimmt für diese Beschlussempfehlung? – Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich? – Die Beschlussempfehlung ist mit den Stimmen von CDU/CSU-Fraktion, SPD-Fraktion und Bündnis 90/Die Grünen gegen die Stimmen der Fraktion Die Linke angenommen. Ich rufe Tagesordnungspunkt 7 auf: Beratung der Vierten Beschlussempfehlung des Wahlprüfungsausschusses zu Einsprüchen gegen die Gültigkeit der Wahl zum 18. Deutschen Bundestag am 22. September 2013 Drucksache 18/2700 Bevor ich die Beschlussempfehlung des Wahlprüfungsausschusses zur Abstimmung stelle, erteile ich dem Vorsitzenden des Ausschusses, Herrn Dr. Johann Wadephul, das Wort zur Berichterstattung. Bitte schön. Dr. Johann Wadephul (CDU/CSU): Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir entscheiden heute über die Vierte Beschlussempfehlung des Wahlprüfungsausschusses in dieser Wahlperiode. Sie behandelt die letzten 9 von insgesamt 224 Einsprüchen gegen die Gültigkeit der Bundestagswahl 2013 und gibt Gelegenheit, ein kurzes Zwischenresümee der Arbeit des Wahlprüfungsausschusses zu ziehen, den Dank den Berichterstattern und den Mitgliedern des Ausschusses auszusprechen, die im Übrigen alle sehr gerührt sind, dass Sie, liebe Kolleginnen und Kollegen, in so großer Zahl diesem Bericht zuhören und über die Beschlussempfehlung abstimmen. (Heiterkeit und Beifall) In der Sache ist die Beschlussempfehlung auch nicht ohne Bedeutung. Sollten Sie nämlich unserer Empfehlung nicht folgen wollen, hätte diese Sitzung ein jähes Ende. Deswegen sollte sich das jeder genau überlegen. (Heiterkeit) Der Ausschuss ist froh, dass wir ein Jahr nach der Bundestagswahl und auch angesichts des Umstandes, dass wir erst zu Beginn dieses Jahres mit den Verfahren beginnen konnten, Ihnen jetzt einen abschließenden Bericht vorlegen können. Keiner der 224 Wahleinsprüche war nach Auffassung des Ausschusses begründet. Begründet wäre er dann gewesen, wenn ein Wahlfehler benannt worden wäre, der entweder Einfluss auf die Sitzverteilung hatte oder das subjektive Wahlrecht der den Einspruch einlegenden Personen beim Wahlakt verletzte. Den Einsprüchen ließen sich solche Fehler allerdings nicht entnehmen. Ich halte fest: Der Wahlprüfungsausschuss ist jedem Wahlfehler sorgfältig nachgegangen, hat das Bundesministerium des Innern, den Bundeswahlleiter, die Landeswahlleitungen und vereinzelt auch Kreiswahlleitungen um Stellungnahme gebeten. Im Einzelfall hat es leider, wenn auch in sehr wenigen Fällen, Wahlfehler gegeben. So wurden zum Beispiel in Düsseldorf zum Teil mehrfach derselben Person Briefwahlunterlagen zugesandt. In Oberhausen erhielten rund 30 Menschen Stimmzettel aus dem Jahre 2009. Das Erfreuliche ist, es fiel auf. (Heiterkeit) Auf die Sitzverteilung hatten diese ärgerlichen Fehler keinen Einfluss, da das gesamte Stimmenaufkommen für die Erst- und Zweitstimmen sehr hoch war. Der Wahlprüfungsausschuss hat gleichwohl die Erwartung, dass die betreffenden Wahlbehörden derartige Fehler in Zukunft vermeiden. Ich möchte Ihnen mitteilen, welche Einspruchsgegenstände ansonsten typisch waren: nicht oder zu spät zugestellte Briefwahlunterlagen, die repräsentative Wahl-statistik, der Identitätsnachweis im Wahllokal, die Gestaltung des Stimmzettels oder das Schreibmittel in der Wahlkabine. Zum Teil hat es auch kaum nachvollziehbare Einsprüche gegeben. Ein Bürger hat behauptet, das Wahlergebnis müsse manipuliert gewesen sein. Er hat nämlich 40 Minuten nach Schließung der Wahllokale die TV-Serie „Lindenstraße“ geschaut. In dieser Folge war das Wahlergebnis schon adaptiert. Daraus hat er eine Manipulation hergeleitet. Der Wahlprüfungsausschuss hat das natürlich sorgfältig geprüft und ist zu dem Ergebnis gekommen, dass keine Manipulation vorlag. Ich kann das Geheimnis lüften: Es sind einfach mehrere Varianten gedreht worden, und die Verantwortlichen der sendenden TV-Anstalt haben es schlicht und ergreifend geschafft, die richtige Variante zu senden. Damit hatte sich das Thema geklärt. (Heiterkeit und Beifall) Meine Damen und Herren, ein großer Teil der Einsprüche hat die Fünfprozentklausel betroffen. Sie wissen, welche Parteien knapp oder auch deutlich die Fünfprozenthürde verpasst haben. Wir haben uns ausführlich damit befasst. Die Ausschussmehrheit ist mit der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts der Auffassung, dass die Fünfprozentklausel verfassungskonform ist, weil sie die Bildung einer stabilen Mehrheit für die Wahl einer handlungsfähigen Regierung und deren fortlaufende Unterstützung im deutschen Parlament gewährleistet. Dies ist eine Folge, die die Verfassungsmütter und -väter aus der Weimarer Zeit gezogen haben. Wir halten das nach wie vor für rechtlich in Ordnung und verfassungskonform. Ein zweiter Punkt, mit dem wir uns in Zukunft befassen sollten, ist das sogenannte Wahlrecht für Betreute; auch einzelne Wahleinsprüche gegen die Europawahl 2014 befassen sich damit. Die Bundesregierung hat dankenswerterweise eine Studie in Auftrag gegeben, in der geprüft werden soll, ob wir hier zu Differenzierungen kommen können; denn nach derzeitiger Rechtslage – diese war für uns maßgeblich – sind volljährige Personen, für die eine Betreuung in allen Angelegenheiten gerichtlich angeordnet ist, nicht wahlberechtigt. Letzter Punkt ist ein Blick auf die Europawahl. Sie wissen, dass das schon medial diskutiert worden ist: die sogenannte Doppelwahl. Ein früherer Präsident des Bundesverfassungsgerichtes hat in einem großen Nachrichtenmagazin aus dem Norden Deutschlands in Zweifel gezogen, ob die Europawahl angesichts des Umstandes verfassungsgemäß gewesen sein kann, dass immerhin die Möglichkeit bestand, dass 8 Millionen Menschen in der gesamten Europäischen Union je zwei Stimmen abgegeben haben. Nach bisherigem Erkenntnisstand des Wahlprüfungsausschusses ist in Deutschland bisher allerdings nur eine Person bekannt, die vom Herrn Bundesfinanzminister persönlich belehrt worden ist, dass das wahrscheinlich ein rechtlicher Fehler gewesen ist. Solange wir nicht eine große Zahl weiterer Doppelstimmen erkennen, ist wahrscheinlich nicht zu erwarten, dass dies zu vertieften Prüfungen des Wahlprüfungsausschusses führen wird. Ich empfehle Ihnen also guten Gewissens, unseren Beschlussempfehlungen zu folgen und damit dafür zu sorgen, dass diese Sitzung ihren Fortgang finden kann. Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei der CDU/CSU und der SPD sowie bei Abgeordneten der LINKEN und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN) Vizepräsidentin Ulla Schmidt: Vielen Dank. – Wir kommen jetzt zur Abstimmung. Wer stimmt für die Beschlussempfehlung des Wahlprüfungsausschusses? – Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich? – Damit ist die Beschlussempfehlung mit den Stimmen aller Fraktionen angenommen. (Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU und der SPD) Ich rufe den Tagesordnungspunkt 8 auf: Wahl eines Mitglieds des Parlamentarischen Kontrollgremiums gemäß Artikel 45 d des Grundgesetzes Drucksache 18/2743 Die Fraktion der SPD schlägt auf Drucksache 18/2743 den Kollegen Uli Grötsch vor. Liebe Kolleginnen und Kollegen, bevor wir zur Wahl kommen, bitte ich um Ihre Aufmerksamkeit für einige Hinweise zum Wahlverfahren. Nach § 2 Absatz 3 des Gesetzes über die parlamentarische Kontrolle nachrichtendienstlicher Tätigkeit des Bundes ist gewählt, wer die Stimmen der Mehrheit der Mitglieder des Bundestages auf sich vereint, das heißt, wer mindestens 316 Stimmen erhält. Die Wahl erfolgt mit Stimmkarte und Wahlausweis. Die Wahl ist offen. Sie können Ihre Stimmkarte also an Ihrem Platz ankreuzen. Den Wahlausweis können Sie, soweit noch nicht geschehen, Ihrem Stimmkartenfach in der Lobby entnehmen. Bitte beachten Sie, dass der Wahlausweis Ihren Namen trägt. Die Stimmkarten wurden im Saal verteilt. Sollten Sie keine Stimmkarte haben, besteht jetzt noch die Möglichkeit, diese von den Plenar-assistenten zu erhalten. Wer noch keine Stimmkarte hat, den bitte ich um ein Handzeichen. Gültig sind nur Stimmkarten mit einem Kreuz bei „ja“, „nein“ oder „enthalte mich“. Ungültig sind demzufolge Stimmkarten, bei denen kein Kreuz gemacht oder mehr als ein Kreuz gemacht wurde oder ein anderer Name oder sonstige Zusätze vermerkt sind. Bevor Sie die Stimmkarte in die Wahlurnen werfen, übergeben Sie bitte den Schriftführerinnen und Schriftführern an den Urnen Ihren Wahlausweis. Ich mache darauf aufmerksam, dass die gültige Teilnahme an der Wahl nur dann sichergestellt ist, wenn Sie Ihren Wahlausweis abgegeben haben. Das ist gleichzeitig ein Nachweis, dass Sie teilgenommen haben. Ich bitte die Schriftführerinnen und Schriftführer, die vorgesehenen Plätze einzunehmen. – Sind alle Plätze an den Urnen besetzt? – Das ist der Fall. Ich eröffne die Wahl. Ist noch ein Mitglied des Hauses anwesend, das seine Stimme nicht abgegeben hat? – Ich sehe, das ist nicht der Fall. Dann schließen wir die Abstimmung. Ich schließe die Wahl und bitte die Schriftführerinnen und Schriftführer, mit der Auszählung zu beginnen. Das Ergebnis der Wahl wird Ihnen später bekannt gegeben.1 Ich rufe den Tagesordnungspunkt 11 auf: Erste Beratung des von den Fraktionen CDU/CSU, SPD, DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN eingebrachten Entwurfs eines Neunten Gesetzes zur Änderung des Bundesverfassungsgerichtsgesetzes (9. BVerfGGÄndG) Drucksache 18/2737 Überweisungsvorschlag: Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz (f) Innenausschuss Nach einer interfraktionellen Vereinbarung sind für die Aussprache 38 Minuten vorgesehen. – Ich höre keinen Widerspruch. Dann ist das so beschlossen. Ich bitte jetzt alle, Platz zu nehmen, die der Debatte folgen wollen. – Dann rufe ich Dr. Matthias Bartke, SPD-Fraktion, auf. Dr. Matthias Bartke (SPD): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Zuschauerinnen und Zuschauer auf der Tribüne! Wir diskutieren heute über das Wahlverfahren für die Richter des Bundesverfassungsgerichts, des höchsten Gerichts unseres Landes. Ich persönlich erinnere mich noch, dass ich als junger Student im ersten Semester Jura davon träumte, einmal Richter an diesem Gericht zu sein. Das Beeindruckende am Bundesverfassungsgericht sind nicht nur seine rechtliche Kompetenz und seine weitreichenden Befugnisse. Nein, das Beeindruckende ist vielmehr seine Aura, eine Aura, die vor allem begründet wird durch seine Unabhängigkeit. Obwohl das Bundesverfassungsgericht häufig hoch politische Entscheidungen zu treffen hat, wird es von der Bevölkerung doch als eine absolut neutrale Instanz wahrgenommen, die nur der Sache verpflichtet ist. Das Bundesverfassungsgericht erfreut sich bei den Bürgern einer Wertschätzung, wie sie allenfalls noch vom Bundespräsidenten erreicht wird. Die Gründe hierfür sind: Das Gericht hat in der Regel wenig Tendenz, Zeitgeistströmungen nachzugeben. Es fällt seine Entscheidungen in überzeugender Überparteilichkeit und Sachorientierung. Die Entscheidungsfindung erfolgt unter hoher Transparenz. Zu dieser hohen Transparenz und Überparteilichkeit mag der Wahlmodus, mit dem die Richter bisher gewählt wurden, nicht recht passen. In unserem Grundgesetz heißt es in Artikel 94: Die Mitglieder des Bundesverfassungsgerichtes werden je zur Hälfte vom Bundestage und vom Bundesrate gewählt. Eigentlich eine ziemlich klare Vorschrift, sollte man meinen. Im Bundesrat werden die Richter auch tatsächlich vom Bundesrat gewählt. Für den Bundestag ist das Wahlverfahren aber im Bundesverfassungsgerichtsgesetz geregelt. Das besagt in § 6, dass nicht das Plenum des Bundestages die Richterinnen und Richter wählt, sondern ein vom Bundestag gewählter Wahlausschuss. Es handelt sich hier also um eine indirekte Wahl. Diese Regelung hat seit ihrer Einführung in der Vergangenheit viel Kritik erfahren. Der Präsident des Bundesverfassungsgerichts, Andreas Voßkuhle, hat einmal dazu ausgeführt: Die vielerorts als Ämterschacher empfundene Rekrutierung der Richter des Bundesverfassungsgerichts stößt seit jeher auf vehemente Kritik. Die Konzentration der eigentlichen Entscheidung in der Hand weniger „Parteifürsten“, die weitgehende Verengung des potenziellen Kandidatenkreises auf Parteimitglieder und Sympathisanten sowie die mangelnde Transparenz und Nichtöffentlichkeit des Verfahrens lassen sich in der Tat mit der im Grundgesetz angelegten Konzeption des Bundesverfassungsgerichts als professionalisiertem Rechtsprechungsorgan nur schwer in Einklang bringen. Diese Kritik von Gerichtspräsident Voßkuhle steht pars pro toto für viele Kritiker. Gerügt wird vor allem die mangelnde Transparenz, die als Geschacher empfunden wird. Gewünscht wird ein transparenteres Verfahren, das dann eine höhere demokratische Legitimation des Gerichts bewirkt. (Beifall bei Abgeordneten der SPD) Das Bundesverfassungsgericht selbst hat 2012 die indirekte Wahl seiner Mitglieder allerdings als verfassungskonform eingestuft. Die Rechtfertigung hierfür sieht es in der Abwägung zu dem verfolgten gesetzgeberischen Ziel. Durch die indirekte Wahl sollen das Ansehen des Gerichts und das Vertrauen in seine Unabhängigkeit gefestigt und damit seine Funktionsfähigkeit gesichert werden. Ohne dem Gericht zu nahe treten zu wollen: Ich finde, man hat schon einleuchtendere Begründungen gehört. Das gilt insbesondere, weil das Gericht in seinem Urteil zur Euro-Rettung selbst darauf bestanden hat, dass für Entscheidungen von erheblicher Tragweite ein Plenarvorbehalt gilt, dass diese also vom Bundestag in öffentlicher Sitzung zu beschließen sind. Entscheidungen über die Besetzung von Richterstellen des Bundesverfassungsgerichts dürften ohne Zweifel Entscheidungen von solch erheblicher Tragweite sein. Der Bundestagspräsident, Herr Lammert, hat in einem Artikel in der FAZ zu diesem Urteil den prägnanten Satz formuliert: „Die schlichte Begründung verblüfft.“ Man mag hinzufügen: Wohl wahr! Selbst Befürworter der derzeitigen indirekten Wahl geben zu, dass zumindest verfassungspolitisch eine Asymmetrie zwischen der hohen Bedeutung der Wahl der Verfassungsrichter und der Delegation dieser Wahl in einen Ausschuss besteht. Hinzu kommt, dass der Wortlaut des Artikels 94 eben doch recht eindeutig ist. Da ist vom Bundestage die Rede und nicht von einem Ausschuss des Bundestages. Artikel 63 des Grundgesetzes regelt die Wahl der Kanzlerin. Auch sie wird vom Bundestage gewählt. Niemand käme ernsthaft auf die Idee, die Kanzlerin durch einen Wahlausschuss wählen zu lassen. (Uli Grötsch [SPD]: Rechtsausschuss!) Rechtlich ist das vergleichbar. Auch der Wehrbeauftragte des Bundestages und der Präsident des Bundesrechnungshofes werden vom Bundestag in einer Plenarsitzung gewählt. Bei ihnen gibt es noch nicht einmal einen Verfassungsauftrag mit einem entsprechenden Plenarvorbehalt. Es sind jeweils nur einfachgesetzliche Handlungsaufträge. Das Bundesverfassungsgericht sagt in seinem vorhin zitierten Beschluss aus 2012 zur Richterwahl aber auch recht deutlich, dass der Gesetzgeber nicht gehindert ist, andere Modalitäten für die Wahl der Mitglieder des Gerichts zu finden. Meine Damen und Herren, das mag man getrost als einen deutlichen Hinweis an den Gesetzgeber werten. Man könnte auch von einem Wink mit dem Zaunpfahl sprechen. Diesem Hinweis kommen wir nun nach. Ihnen liegt ein gemeinsamer Gesetzentwurf aller im Bundestag vertretenen Parteien vor. Es ist ein Antrag auf Änderung von § 6 Bundesverfassungsgerichtsgesetz, der dem Wortlaut und vor allem dem Geist des Artikels 94 deutlich gerechter wird als die bisherige Regelung. Die hohe Unabhängigkeit, die das Bundesverfassungsgericht auszeichnet und die maßgeblich zu seiner hohen Reputation führt, darf nicht durch ein Zerreden der Kandidaten für das höchste Richteramt beschädigt werden. Aus diesem Grunde ist es richtig, dass in dem Gesetzentwurf die Kompetenz für die Richterauswahl weiterhin beim Wahlausschuss liegt. Der Ausschuss soll auswählen und bestimmen, welche Person dem Bundestag für das höchste Richteramt vorgeschlagen wird. Im Gegensatz zur jetzigen Rechtslage soll es aber künftig so sein, dass der Wahlausschuss nur ein Vorschlagsrecht erhält. Die Wahl selbst erfolgt dann durch das Bundestagsplenum – oder eben auch nicht. Denn es ist eine Zweidrittelmehrheit der anwesenden Abgeordneten, mindestens aber der Mehrheit der Mitglieder des Bundestages erforderlich. Das, meine Damen und Herren, ist schon eine ganz erhebliche Hürde. Durch diese Regelung – Zweidrittelmehrheit der Abstimmenden, mindestens aber die Mehrheit der Mitglieder des Bundestages – soll eine hohe Präsenz der abstimmenden Abgeordneten sichergestellt werden. Die einzelnen Richter sollen damit eine höchstmögliche parlamentarische Legitimation erfahren. Die Richterwahl durch das Plenum des Bundestages stärkt ganz ohne Zweifel das demokratische Rückgrat des Gerichtes. Von entscheidender Bedeutung ist aber, dass der Bundestag die zu berufenden Richterinnen und Richter des Bundesverfassungsgerichtes ohne Aussprache wählt. Grund hierfür ist, dass die Richter nicht in einer öffentlichen Aussprache zerredet werden sollen. Die offene parlamentarische Debatte über Mängel und Vorzüge der einzelnen Bewerber wäre der sicherste Weg, ihr Ansehen zu beschädigen. Hierdurch würden sie einer parteipolitischen Wertung und Zuordnung unterzogen, die sie gerade nicht haben. Das Bundesverfassungsgericht zieht seine hohe moralische Autorität maßgeblich aus seiner Politikferne, und das, meine Damen und Herren, soll auch so bleiben. Das geradezu gegenteilige Modell haben die USA: Die Richter des US-Supreme-Court werden vom US-Präsidenten nominiert, müssen aber vom Senat bestätigt werden. Diese Bestätigungsverfahren erfolgen über öffentliche Hearings der jeweiligen Richter, die im absoluten Scheinwerferlicht stattfinden. Man spricht auch martialisch vom „Richtergrillen“ oder von Entscheidungsschlachten. Dabei spielt Geld übrigens eine nicht unerhebliche Rolle. Das führt in den USA dazu, dass der Fachöffentlichkeit bei jedem Richter in aller Regel klar ist, wo er politisch steht und wie er einzuordnen ist. Das deutsche System ist aus gutem Grund anders und deutlich konsensualer. Meine Damen und Herren, mit dem vorliegenden Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Bundesverfassungsgerichtsgesetzes steht eine Regelung zur Abstimmung, die die unbestrittenen Vorzüge einer diskreten, vorgeschalteten Vorauswahl mit der abschließenden formellen Wahl durch den Bundestag verbindet. Mit ihr ist gewährleistet, dass weiterhin akzeptable und auf Ausgleich bedachte Persönlichkeiten als Richter für das Bundesverfassungsgericht gefunden und bestellt werden. Meine Damen und Herren, ich bin der festen Überzeugung: Mit der Verabschiedung dieses Gesetzentwurfes aller Fraktionen werden wir unseren Rechtsstaat noch etwas besser machen. Ich danke Ihnen. Vizepräsidentin Ulla Schmidt: Vielen Dank. – Für die Fraktion Die Linke erhält jetzt Halina Wawzyniak das Wort. (Beifall bei der LINKEN) Halina Wawzyniak (DIE LINKE): Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen! Mit dem vorgelegten Gesetzentwurf aller Fraktionen – das ist schon gesagt worden – soll die Wahl der Richterinnen und Richter des Bundesverfassungsgerichts vom Richterwahlausschuss und dem Bundesrat auch auf das Plenum des Bundestages übertragen werden. Das stellt die Legitimation der Richterinnen und Richter auf eine breitere Grundlage. Dies ist ein Mehr an Demokratie. Wir finden das gut, und deshalb sind wir selbstverständlich mit dabei. (Beifall bei der LINKEN) Zumindest in der Theorie wird diese Entscheidung dazu führen, dass die Entscheidung über Bundesverfassungsgerichtsrichterinnen und -richter nicht mehr einfach einem Richterwahlausschuss überlassen bleibt. Nun ist es so, dass der eine oder andere – ich nehme mich persönlich da gar nicht aus – in der Lage ist, sich nach der Entscheidung von Richterinnen und Richtern ein Urteil zu bilden. Wir glauben, dass es möglich ist, dass man sich, bevor man Richterinnen und Richter wählt, ein Urteil über dieselben bildet. Deswegen ist das, finden wir, eine gute Idee. Wir finden aber – da besteht ein kleiner Dissens zum Vorredner –, dass es nicht zwingend ist, dass der Wahlausschuss einen Vorschlag unterbreitet. Man kann darüber nachdenken, ob man nicht weitergehen kann und ob nicht tatsächlich das Plenum insgesamt über Vorschläge, die vorliegen, entscheiden kann. Wir würden uns wünschen, dass wir in diesen Gesetzentwurf so etwas wie eine Befristung oder Überprüfung dieser Regelung schreiben. Vielleicht kann man irgendwann weitergehen. (Beifall bei der LINKEN) Wir glauben aber auch, dass der Vorschlag, den wir hier gemeinsam unterbreiten, ein Anlass sein kann, eine weiter gehende Debatte zu führen. Ich finde, dass man eine ergebnisoffene Debatte – wenn ich ergebnisoffen sage, meine ich tatsächlich auch ergebnisoffen – führen kann, zum Beispiel ob es wirklich sinnvoll ist und hilfreich sein kann, wenn man Laienrichterinnen und Laienrichter in ein Verfassungsgericht schickt. Ich bin noch nicht entschieden, ich bin unsicher. Ich weiß, dass es das in einigen Bundesländern gibt. Ich finde, das kann man einfach einmal evaluieren. Wir sollten darüber nachdenken, ob es sinnvoll und angemessen ist – darüber sprechen wir heute Abend noch –, eine Karenzzeit einzuführen, in der aktive Politikerinnen und Politiker nicht in das Bundesverfassungsgericht wechseln dürfen. Es gab Fälle, in denen unmittelbar nach dem Ausscheiden aus dem politischen Amt in das Bundesverfassungsgericht gewechselt wurde. Das ist vielleicht nicht ganz so prima. Wir finden, dass man darüber nachdenken muss – das habe ich schon angedeutet –, ob man nicht möglicherweise das Vorschlagsrecht etwas verbreitert. Wenn man schon dabei bleibt, dass der Richterwahlausschuss dem Plenum einen Vorschlag unterbreitet, sollte man vielleicht überlegen, ob es auch anderen Institutionen als Fraktionen, Landesregierungen oder der Bundesregierung möglich sein soll, dem Richterwahlausschuss Wahlvorschläge zu unterbreiten. Da wir in dem eigentlichen Punkt einig sind, nämlich dass wir im Plenum die Bundesverfassungsrichterinnen und -richter wählen lassen wollen, sollten wir uns vielleicht doch die Zeit nehmen, den einen oder anderen Punkt, den ich hier angesprochen habe, zu debattieren und zu überlegen, ob man nicht auch an anderen Stellen etwas machen muss. Das muss nicht gleich in diesem Gesetz sein, das kann auch in einem weiteren Gesetz erfolgen. Ich würde mir wünschen, dass wir diese Debatte führen. Ich will noch einen letzten Punkt ansprechen. Wir sollten darüber diskutieren, ob es wirklich überzeugend ist, dass das Bundesverfassungsgericht mit einstimmigem Beschluss unzulässige und offensichtlich unbegründete Anträge ohne Begründung ablehnen kann. Ich weiß, diese Begründungspflicht ist mit erheblichem Arbeitsaufwand verbunden, aber ich glaube auch, dass die Bürgerinnen und Bürger einen Anspruch darauf haben, wenigstens ansatzweise zu erfahren, warum mit ihrer Beschwerde so oder so umgegangen worden ist. Letztendlich glaube ich, dass wir diese konkrete Regelung relativ unproblematisch und ohne großes Gezänk über die Bühne bringen. Ich will aber noch ausdrücklich darum bitten, dass wir die anderen Punkte – vielleicht haben auch Sie noch Themen – diskutieren und die Debatte nutzen, um über eine weitere Demokratisierung des Bundesverfassungsgerichts in Ruhe zu sprechen. Danke schön. (Beifall bei der LINKEN) Vizepräsidentin Ulla Schmidt: Vielen Dank. – Ich gebe Ihnen jetzt das Ergebnis der Wahl eines Mitglieds des Parlamentarischen Kontrollgremiums gemäß Artikel 45 d des Grundgesetzes bekannt. Abgegebene Stimmen 569. Ungültige Stimmen 1. Gültige Stimmen 568. Mit Ja haben gestimmt 544, mit Nein haben gestimmt 6, Enthaltungen 18. Der Abgeordnete Uli Grötsch hat damit 544 Stimmen erhalten. Die erforderliche Mehrheit von mindestens 316 Stimmen wurde erreicht. – Vielen Dank.2 (Beifall im ganzen Hause) Für die CDU/CSU-Fraktion hat jetzt Dr. Stephan Harbarth das Wort. (Beifall bei der CDU/CSU sowie des Abg. Dr. Matthias Bartke [SPD]) Dr. Stephan Harbarth (CDU/CSU): Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren Kollegen! Meine sehr geehrten Damen und Herren auf der Zuschauertribüne! Wir beraten heute den Entwurf des Neunten Gesetzes zur Änderung des Bundesverfassungsgerichtsgesetzes in erster Lesung. Artikel 94 des Grundgesetzes formuliert: Die Mitglieder des Bundesverfassungsgerichtes werden je zur Hälfte vom Bundestage und vom Bundesrate gewählt. Der Bundesrat setzt diese Vorgabe der Verfassung seit vielen Jahren dadurch um, dass dort das Plenum entscheidet. Im Bundestag entscheidet der Wahlausschuss. Ich möchte vorab zunächst einmal all den Kolleginnen und Kollegen – ich selbst gehöre nicht dazu –, die dem Wahlausschuss angehören, sehr herzlich danksagen. Es geht heute nicht darum, ein Misstrauen gegen den Wahlausschuss zum Ausdruck zu bringen, sondern es geht darum, eine verfassungspolitische Neujustierung vorzunehmen. Aber all denen, die in den vergangenen Jahren dort sehr besonnen, gut und engagiert gewirkt haben, zunächst einmal vielen herzlichen Dank! (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD) Wir haben die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2012, dass die bisherige Praxis der Wahl der Verfassungsrichter durch den Wahlausschuss grundgesetzkonform sei. Unstrittig ist dies unter Staatsrechtlern nicht. Der derzeit amtierende Präsident des Bundesverfassungsgerichts ist vorhin bereits zitiert worden. Erlauben Sie mir, dass ich eine andere Passage seiner Grundgesetzkommentierung zitiere. Er formuliert dort: Von nicht unerheblichen Teilen der Literatur wird diese Regelung zu Recht für verfassungswidrig gehalten. Da die Verfassung selbst an verschiedenen Stellen … zwischen dem Bundestag und den Ausschüssen differenziert, kann Art. 94 Abs. 1 S. 2 nur dahingehend verstanden werden, dass dem Plenum der Abgeordneten die Wahl der Richter vorbehalten sein soll. Eine weitergehende Kompetenzdelegation des Parlaments auf Teile seiner selbst widerspricht darüber hinaus der Bedeutung dieser Entscheidung und damit dem Erfordernis „funktionsadäquater demokratischer Legitimation“. So die Ausführungen des derzeit amtierenden Präsidenten des Bundesverfassungsgerichts. Jenseits der verfassungsrechtlichen Frage, ob man die bisherige Praxis für rechtskonform oder für verfassungswidrig hält, ist es aus meiner Sicht verfassungspolitisch richtig, künftig die Verfassungsrichter durch das Plenum des Deutschen Bundestages wählen zu lassen. Das Bundesverfassungsgericht hat immer wieder zutreffend – auch im Hinblick auf das Neunergremium im Rahmen der Euro-Rettung – darauf hingewiesen, dass Entscheidungen von erheblicher Tragweite grundsätzlich im Plenum zu treffen sind. Das ist nicht nur verfassungsrechtlich richtig, das ist auch verfassungspolitisch überzeugend. Wenn ich mir insgesamt anschaue, welche Wahlakte das Plenum des Deutschen Bundestages vorzunehmen hat – dazu gehören etwa die Wahl des Wehrbeauftragten, die Wahl des Präsidenten des Bundesrechnungshofs und die Wahl des Bundesbeauftragten für den Datenschutz –, dann muss ich bei allem Respekt vor diesen Ämtern sagen: Die Wahl eines Verfassungsrichters ist nicht minder wichtig, und deshalb wäre es unstimmig, die Entscheidung über die Wahl von Verfassungsrichtern dauerhaft beim Wahlausschuss zu belassen. Das folgt verfassungspolitisch für mich insbesondere aus der Kompetenz des Bundesverfassungsgerichts, Gesetze des Deutschen Bundestages als verfassungswidrig zu verwerfen. Ein Senat des Bundesverfassungsgerichts bestehend aus acht Richtern kann mit fünf zu drei Richterstimmen beschließen, dass ein Gesetz, das der Deutsche Bundestag einstimmig mit dem Votum von 631 Abgeordneten beschlossen hat, verfassungswidrig ist. Wenn der Deutsche Bundestag ein Gesetz beschließt, dann beschließt er das ja nicht nur deshalb, weil er es politisch für zweckmäßig hält, sondern auch deshalb, weil die Abgeordneten der Überzeugung sind, dass das entsprechende Gesetz verfassungskonform ist. Deshalb halte ich es für richtig, wenn fünf Verfassungsrichter in Karlsruhe die Möglichkeit haben, das Votum von im Extremfall 631 Abgeordneten, die für ein Gesetz gestimmt haben, zu überspielen, das Gesetz also als grundgesetzwidrig zu verwerfen, dass diese Richter wenigstens unmittelbar vom Deutschen Bundestag gewählt worden sind, der seinerseits vom deutschen Volk in unmittelbarer und direkter Wahl gewählt wurde. (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD) Verfassungspolitisch spricht aus unserer Sicht viel dafür, Frau Kollegin Wawzyniak – wir sind in der weiteren Gesetzesberatung für den Diskurs offen –, dass man die Wahl der Richter ohne Aussprache vornimmt. Das ist insbesondere deshalb naheliegend, weil wir die Sorge haben, dass Kandidaten hier im Plenum zerredet werden. Wir finden es auch gut – jetzt komme ich auf Ihren Punkt zurück –, wenn ein Vorschlag des Wahlausschusses gemacht wird und dann über diesen Vorschlag des Wahlausschusses abgestimmt wird, weil damit die Vorzüge beider Systeme miteinander kombiniert werden können. Ich möchte klarmachen, dass es um den Ausgleich von möglichen verfassungsrechtlichen bzw. verfassungspolitischen Defiziten geht und nicht um einen Kompetenzzuwachs für Karlsruhe. Der Umstand, dass Verfassungsrichter künftig mit Zweidrittelmehrheit direkt vom Deutschen Bundestag gewählt werden, macht sie selbstverständlich nicht zu Ersatzgesetzgebern, sondern belässt sie in der Position, die sie bisher haben. Wir bekommen ein Mehr an Transparenz, ein Mehr an öffentlicher Debatte. Das mag dem einen gefallen, das mag dem anderen nicht gefallen. Ich finde, die Bereitschaft, auch eine kritische Diskussion über die eigene Person auszuhalten, sollte nicht nur von denen verlangt werden, die sich in einem wichtigen öffentlichen Amt um eine vierjährige oder fünfjährige Amtszeit bewerben, sondern auch von denen, die sich um eine zwölfjährige Amtszeit bewerben. (Margaret Horb [CDU/CSU]: Genau!) Wichtig ist, dass die Debatten dann mit Vernunft und mit Stil geführt werden. Hier werden wir alle gefordert sein. In diesem Sinne wird diese Gesetzesänderung gerade für uns eine Verpflichtung sein, in der praktischen Umsetzung von dem neuen Verfahren weise Gebrauch zu machen. Vielen herzlichen Dank. (Beifall bei der CDU/CSU und der SPD) Vizepräsidentin Ulla Schmidt: Nächste Rednerin ist Renate Künast, Bündnis 90/Die Grünen. Renate Künast (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Liebe Vorrednerin und liebe Vorredner! Herr Bartke war der Erste, der den jetzigen Verfassungsgerichtspräsidenten, zitiert hat, der noch als Herr Professor Voßkuhle in einer Kommentierung ausgeführt hat, dass es nach dem Wortlaut des Grundgesetzes wohl richtig sei, dass der Bundestag und nicht eine vom Bundestag bestimmte Kommission wählt. Das finde ich auch richtig. Ich will nur hinzufügen – Herr Harbarth und andere haben das auch angesprochen –: Es ist eigentlich noch viel putziger. (Dr. Matthias Bartke [SPD]: Stimmt!) Es ist putzig, dass der Professor Voßkuhle so kommentiert hat, dass aber der Verfassungsrichter Voßkuhle dazu geurteilt und in einer Entscheidung gesagt hat: Nein, das jetzige Verfahren ist mit dem Grundgesetz vereinbar. – Ein wenig gewunden, einige Pirouetten gedreht, und mir scheint es auch so zu sein: ein klein wenig sich nicht getraut, in eigener Sache zu sagen: Bundestag, mach es mal anders! Insofern ist der heutige Tag, an dem wir alle miteinander, alle Fraktionen, diesen Entwurf für eine Gesetzesänderung einbringen, ein guter Tag. Es ist aber auch ein guter Tag für Herrn Voßkuhle. Von dem geistigen Spagat, den er in seinem Leben noch aushalten musste, erlösen wir ihn jetzt. Gut so! (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie der Abg. Dr. Matthias Bartke [SPD] und Halina Wawzyniak [DIE LINKE]) Es ist gut, meine Damen und Herren, dass wir – ich sagte es schon – gemeinsam zu dem Ergebnis kommen. Wir als Grüne haben schon viele Jahre genau eine solche Regelung – Wahl durch das Plenum – gefordert. Eines ist klar – einige haben es schon angetippt –: Nicht nur das Grundgesetz fordert uns vom Wortlaut her auf, als Bundestag zu wählen; die jetzige Regelung bedeutet auch eine Schieflage im Verhältnis zu Wahlen von anderen Beauftragten, die wir im Plenum durchführen: den bzw. die Datenschutzbeauftragte, die bzw. den Wehrbeauftragten. Da ist es schon angemessen, auch die Krone des Rechts, die höchsten Richterinnen und Richter, die Spitze der rechtsprechenden Gewalt in unserer Gewaltenteilung ebenfalls im Plenum des Deutschen Bundestags zu wählen; alles andere wäre nicht angemessen. Lassen Sie mich auch sagen: Ich bin froh darüber, dass wir dieses Gesetz erst jetzt einbringen und es nicht vor einem halben oder einem Dreivierteljahr eingebracht haben, als es noch Auseinandersetzungen gab über Ideen, die Entscheidungsmöglichkeiten des Verfassungsgerichts einzuengen. Seinerzeit wäre es das falsche Signal gewesen, hätte es eine falsche Botschaft vermittelt. Wir sollten froh sein, dass wir eine Gewaltenteilung haben. Ich erlebe ständig, dass uns Delegationen aus aller Herren und Frauen Länder – die Kolleginnen und Kollegen aus dem Rechtsausschuss kennen das – immer fragen: „Wie funktionieren eigentlich bei euch Rechtsstaat und Gewaltenteilung?“, und die immer versuchen wollen, die Prinzipien, aber auch das Selbstbewusstsein zu verstehen, das für jede einzelne der drei Gewalten dazugehört. Insofern ist es richtig, dass wir die Mitglieder des Verfassungsgerichts im Plenum wählen, und es ist auch richtig, dass manche Idee vom Anfang des Jahres, die Rechte des Verfassungsgerichts zu beschneiden, nicht Realität wird. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Ich habe noch zwei, drei Änderungsideen. Wir als Grüne haben nicht nur gefordert, dass im Plenum gewählt wird, sondern wir haben noch eine Vielzahl anderer Forderungen. Eine Forderung will ich als erste nennen, weil ich glaube, dass es für alle anderen am einfachsten ist, sie mitzutragen. An einer Stelle ist dieses Gesetz nämlich noch altertümlich, und zwar da, wo es für das Besetzungsverfahren in der Kommission immer noch d’Hondt vorsieht. Jetzt weiß ich, dass manche sagen: Ach, sollen wir das auch noch ändern! – Es ist aber altertümlich, weil wir uns überall für ein anderes Verfahren entschieden haben. Deshalb bitte ich alle, darüber nachzudenken, ob wir das im Gesetzgebungsverfahren nicht ändern und hier auch das Verfahren nach Sainte-Laguë/Schepers hineinnehmen können. Das ändert im Augenblick gar nichts. Aber es ist besser, es zu dem Zeitpunkt zu ändern, an dem wir tatsächlich Hand ans Gesetz legen. Zweiter Punkt ist das Thema Frauenquote. Das Gericht ist mit Frauen besetzt wie schon lange nicht mehr. Die Geschlechter finden sich durchaus passabel wieder, obwohl man auch hier noch weitermachen kann. Aber wenn dieser Bundestag hier demnächst ein Quotengesetz für die Vorstände und für die Aufsichtsräte und eine Flexiquote für das Management usw. beschließt, fragt man sich ja, warum dann nicht auch für das Bundesverfassungsgericht eine vielleicht ähnlich hohe Quote für Frauen und Männer vorgesehen wird, um einfach einer zukünftig vielleicht auftretenden Fehlentwicklung zu wehren. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der SPD) Mein dritter Punkt ist die Frage der Anhörung, die Frau Wawzyniak auch schon angesprochen hat. Wir würden mit Ihnen im Ausschuss gern auch über Anhörungen diskutieren. Ich weiß, dazu gibt es bei uns, durchaus auch in der Fraktion, noch unterschiedliche Auffassungen. Lassen Sie uns hier über ein Verfahren für das Plenum oder für die Kommission diskutieren. Jetzt ist es so, dass immer außerhalb der Kommission die Gespräche mit den potenziellen Kandidatinnen und Kandidaten stattfinden. Ich sage aber persönlich auch dazu: Ich möchte nicht da enden, wo die in den USA enden. Der Präsident macht einen Vorschlag, und danach, glaube ich, wird die Person, die dann bei einer solchen Anhörung abgelehnt worden ist, nie wieder für ein Amt kandidieren. Also, ich will nicht diese Schärfe der Auseinandersetzung und diese Herabwürdigung einzelner Personen. Deswegen bin ich an der Stelle für Vorschläge offen. Aber Sie wissen, dass wir immer gesagt haben: Es muss mehr Auseinandersetzungen über die Personen geben und sie müssen sich der Debatte stellen. Ich kann also feststellen, meine Damen und Herren: Heute ist ein guter Tag, ein guter Tag für das Gericht, weil es als Spitze der Rechtsprechungsgewalt in Deutschland angemessener behandelt wird. Es ist ein guter Tag für den Bundestag und ein guter Tag für mehr Transparenz durch Wahlen. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU und der LINKEN) Vizepräsident Peter Hintze: Als nächstem Redner erteile ich Herrn Dr. Stefan Heck, CDU/CSU-Fraktion, das Wort. (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD) Dr. Stefan Heck (CDU/CSU): Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Gerade zieht das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe nach dreijähriger Renovierungszeit in sein altes Stammgebäude zurück – für uns eine gute Gelegenheit, auch das Bundesverfassungsgerichtsgesetz zu renovieren. Es geht zwar formal nur um einen wenig geänderten Text, aber unser Vorschlag, künftig dem Plenum des Deutschen Bundestages bei der Richterwahl das letzte Wort zu lassen, ist ein nicht zu unterschätzender Eingriff in das bisherige Gefüge des Gerichts. Nach dem, was wir hier gehört haben, ist es, glaube ich, gut, dass dieser Prozess – das gilt dann letztlich auch für eine Entscheidung –, den wir heute anstoßen, auf breiter Unterstützung fußt und dass wir das auch reichlich abgewogen haben. Denn gerade Änderungen bei der Richterwahl zum Bundesverfassungsgericht bedürfen einer sorgfältigen Prüfung. Immerhin geht es – um bildlich im Baubereich zu bleiben – um die Statik des Bundesverfassungsgerichts, das wiederum eine große Bedeutung für die Statik unseres Grundgesetzes hat. In diesem Grundgesetz – es ist eben schon zitiert worden – heißt es ganz schlicht: Die Mitglieder des Bundesverfassungsgerichtes werden je zur Hälfte vom Bundestage und vom Bundesrate gewählt. Das, was in der Verfassung so einfach klingt, stellt sich in der Verfassungspraxis als gar nicht so einfache Aufgabe dar. Dementsprechend liest sich der Paragraf im Bundesverfassungsgerichtsgesetz, der das Verfahren zur Wahl der Richter konkretisiert, sehr viel komplizierter. Aus dem einen Satz im Grundgesetz sind immerhin fünf ganze Absätze im entsprechenden Gesetz geworden. Aber auch in Zukunft wird sich das Wahlverfahren nicht auf einen einzigen Satz verkürzen lassen. Die Wahl der Richter am Bundesverfassungsgericht bleibt eine heikle Angelegenheit. Das ergibt sich schon aus der bereits angesprochenen Machtfülle, die den acht Richtern jedes Senats auferlegt worden ist. Sie wachen über die Aufrechterhaltung unserer Verfassungsordnung, und sie allein sind es, die Gesetze dieses Hohen Hauses am Ende für nichtig erklären können. Es ist daher von ganz entscheidender Bedeutung, dass das Handeln des Bundesverfassungsgerichts mit all seiner rechtlichen, gesellschaftlichen, aber am Ende eben auch politischen Tragweite von einem soliden Fundament an Legitimität getragen wird. Dazu gehört natürlich auch die Legitimation der Zusammensetzung des Gerichts und am Ende jedes einzelnen Richters selbst. Die Richter sollen nicht nach persönlichen Ansichten richten. Für die Richter des Bundesverfassungsgerichts gilt wie für die Richter jedes anderen Gerichts in Deutschland Artikel 20 Grundgesetz: Sie sind an Recht und Gesetz gebunden. Doch gerade die Juristen unter uns wissen, dass am Ende jeder zumal verfassungsrechtlichen Fragestellung eine Wertentscheidung getroffen werden muss, die von der Persönlichkeit des Richters nicht zu trennen ist. Deshalb ist es richtig, dass wir die Legitimität der Richter auf eine möglichst breite Basis stellen. Ich möchte einen weiteren Gedanken ansprechen: Wir leisten damit heute auch einen Beitrag zum Schutz parlamentarischer Minderheiten. Ich erwähne das, weil wir dieses Thema hier erst kürzlich kontrovers diskutiert haben. Das Bundesverfassungsgericht hatte die bisherige Rechtslage bei der Wahl der Richter 2012 ausdrücklich für verfassungskonform erklärt. Deswegen denke ich, wir sollten heute ganz selbstbewusst darauf hinweisen, dass wir keineswegs Karlsruher Vorgaben umsetzen, sondern – so sollte es der Normalfall sein – eine eigenständige politische Entscheidung treffen. Wir stärken die Minderheitenrechte hier in diesem Haus, und zugleich stärken wir die Legitimation des Bundesverfassungsgerichts. Wir bringen damit zum Ausdruck, liebe Kolleginnen und Kollegen: Politik wird weiterhin hier in Berlin und nicht in Karlsruhe gemacht. (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD) Ich möchte daher auch ganz deutlich sagen, was es in Zukunft nicht geben soll und nicht geben wird: Das sind öffentliche Kreuzverhöre, wie sie für die Richter des Supreme Court in den Vereinigten Staaten vorgesehen sind. Wir sind überzeugt: Es kommt auf die fachliche und persönliche Eignung der Richter an und eben gerade nicht auf die Redegewandtheit und die persönliche Meinung von Kandidaten zu tagespolitischen Themen und am Ende auch nicht auf die Fähigkeit, sich in den Medien möglichst überzeugend darzustellen. Wir alle sollten uns deshalb davor hüten, die Wahl der Richter des Bundesverfassungsgerichts zum Gegenstand parteipolitischer Auseinandersetzungen zu machen. Deshalb werden die Richter auch weiterhin ohne Aussprache gewählt werden; wir nehmen damit eine Verfassungstradition auf, welche die Würde der höchsten Staatsämter wahrt. Liebe Kolleginnen und Kollegen, in der Summe steht der Ihnen vorliegende Gesetzentwurf auch unter dem Motto „Mehr Demokratie wagen“. Mit der Stärkung des Plenums bei der Richterwahl machen wir deutlich: Demokratische Legitimation ist auch für die Wahl der Richterinnen und Richter des Bundesverfassungsgerichts unverzichtbar; denn Artikel 20 des Grundgesetzes stellt unmissverständlich klar, dass alle Staatsgewalt vom Volke ausgeht, darunter eben auch die rechtsprechende Gewalt. So richtig es ist, dass das Bundesverfassungsgericht unser Handeln als Bundestag kontrolliert, ist es keineswegs so, dass die Rechtsprechung quasi als unnahbare, sich selbst legitimierende Trutzburg des Rechts das Volkshandeln kontrolliert. Genau das Gegenteil ist der Fall: Das Volk kontrolliert sich selbst. Die Legitimation all unserer Verfassungsorgane geht vom Volk aus. Auch die Richter am Bundesverfassungsgericht kommen deshalb um eine solide demokratische Legitimation nicht herum. Deswegen, Frau Künast, bin ich auch skeptisch, ob wir, nachdem wir auch im Bundestag aus guten Gründen keine Frauenquote haben, damit nun beim Bundesverfassungsgericht anfangen sollten. Ich komme zum Schluss. Wer uns als Parlament bisweilen zu bedenken gibt – und das gelegentlich zu Recht –, was das Demokratieprinzip erfordert, der sollte auch selbst hinreichend demokratisch legitimiert sein. Dafür tragen wir heute Sorge. In den letzten Jahren haben wir einiges investiert – um wieder zu dem Bild vom Anfang zurückzukommen –, um durch Renovierungen unsere Bausubstanz landauf, landab zukunftsfest zu machen. Das gilt unter anderem für das nunmehr renovierte Hauptgebäude des Bundesverfassungsgerichts. Unterschätzen wir deshalb nicht die kleine Renovierung des Bundesverfassungsgerichtsgesetzes, die wir heute anstoßen. Mit diesem Plus an demokratischer Legitimation machen wir das höchste deutsche Gericht zukunftsfest. Vielen Dank. (Beifall bei der CDU/CSU und der SPD) Vizepräsident Peter Hintze: Als letztem Redner in der Debatte erteile ich das Wort Dr. Volker Ullrich, CDU/CSU-Fraktion. (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD) Dr. Volker Ullrich (CDU/CSU): Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Kollegen! Die Wahl der Verfassungsrichter durch das Plenum des Deutschen Bundestages ist eine nicht völlig unerhebliche Änderung der Verfassungspraxis in diesem Lande. Das Grundgesetz und das Bundesverfassungsgerichtsgesetz geben dem Bundesverfassungsgericht eine starke Stellung. Es hat damit nicht nur die Kompetenz, Gesetze zu verwerfen, sondern die Urteile des Bundesverfassungsgerichts haben unter bestimmten Umständen auch selbst Gesetzeskraft. Die starke Akzeptanz des Grundgesetzes und das hohe Schutzniveau unserer Grundrechte verdanken wir in den letzten 60 Jahren auch der Arbeit unseres Verfassungsgerichts. Deswegen sei an dieser Stelle auch dem Verfassungsgericht für seine Arbeit im Verfassungsgefüge gedankt. (Beifall bei der CDU/CSU sowie der Abg. Halina Wawzyniak [DIE LINKE]) Das Verhältnis zwischen dem rechtsetzenden Bundestag und dem rechtsprechenden Verfassungsgericht ist dennoch sensibel. Die Grenze zwischen gesetzgeberischer Wertentscheidung und verfassungsrechtlicher Kontrolle ist oftmals fließend. Gleichwohl sollte diese Grenze im Interesse beider Verfassungsorgane zumindest bestimmbar sein. So wie der Bundestag im Rahmen der Gesetzgebung den Schutz verfassungsgemäßer Rechte beachten sollte, hoffen auch wir stets auf ein Bemühen des Verfassungsgerichts, die gesetzgeberischen Entscheidungsspielräume zu respektieren. (Beifall bei der CDU/CSU) Eine Wahl der Richter des Verfassungsgerichts durch das Plenum des Deutschen Bundestages stärkt beide Verfassungsorgane. Es stärkt das Bundesverfassungsgericht, weil durch die Erfüllung des Wortlautes des Grundgesetzes die Richter eine höhere demokratische Legitimation haben. Es stärkt aber auch den Deutschen Bundestag, weil die Mitwirkungsrechte aller Kollegen in einem entscheidenden Punkt nicht nur gewahrt, sondern auch gestärkt werden. Wir sollten uns im Rahmen der Debatte über diesen Gesetzesvorschlag auch über die Modalitäten der Entscheidungsfindung unterhalten. Ich glaube, wir sind uns einig, dass die Würde des Verfassungsorgans Bundesverfassungsgericht und die starke Stellung der Richter, die gerade unabhängig sein sollen, eine Anhörung oder gar eine Debatte im Plenum des Deutschen Bundestages unmöglich machen. Gleichwohl meine ich, dass das Informationsrecht des einzelnen Abgeordneten – möglicherweise auch auf vertraulichem Wege – über die zu bestimmenden Kandidaten eine Rolle einnehmen sollte, über die wir noch konkret zu sprechen haben. Ich glaube, dass sich jeder Kollege aus diesem Hohen Hause, der zukünftig Verfassungsrichter wählt, redlicherweise zumindest über die Kandidaten informieren sollte. Das sind wir der Machtbalance zwischen beiden Verfassungsorganen schuldig. Wie diese Mitwirkungspflicht erfüllt wird, sollten wir möglicherweise auch im Rahmen der Geschäftsordnung festlegen. Letzten Endes wird sicherlich die Frage erlaubt sein, ob diese Änderung verfassungspolitisch in der Verfassungspraxis eine tatsächliche Änderung bringt oder nicht. Die Beantwortung dieser Frage sei in den Raum gestellt. In unserer Verfassung kommt auch dem Verfahren und der Pflege von Symbolen ein hoher Wert zu. -Allein der Umstand, dass zukünftig dieses Plenum die Verfassungsrichter wählt, ist eine Stärkung der demokratischen Teilhabe und eine Aufwertung des Symbols Bundesverfassungsgericht im Machtgefüge zweier Verfassungsorgane. Wer es mit unserer Verfassung ernst meint und sie weiterhin stärken möchte, kommt um die Pflege und die Wertschätzung der Verfassungssymbole nicht umhin. In diesem Sinne: Lassen Sie uns dieses Verfahren beschließen, auf dass das Verfassungsgericht und der Bundestag gleichermaßen an Rechten gewinnen. Vielen Dank. (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD) Vizepräsident Peter Hintze: Ich schließe die Aussprache. Interfraktionell wird Überweisung des Gesetzentwurfs auf Drucksache 18/2737 an die in der Tagesordnung aufgeführten Ausschüsse vorgeschlagen. Gibt es anderweitige Vorschläge? – Das ist nicht der Fall. Dann ist die Überweisung so beschlossen. Ich rufe den Tagesordnungspunkt 10 auf: Beratung des Antrags der Abgeordneten Klaus Ernst, Matthias W. Birkwald, Susanna Karawanskij, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE Die Abgeltungsteuer abschaffen – Kapitalerträge wie Löhne besteuern Drucksache 18/2014 Überweisungsvorschlag: Finanzausschuss (f) Haushaltsausschuss Nach einer interfraktionellen Vereinbarung sind für die Aussprache 38 Minuten vorgesehen. Ich höre keinen Widerspruch. Dann ist so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache und erteile als erstem Redner das Wort dem Abgeordneten Klaus Ernst, Fraktion Die Linke. (Beifall bei der LINKEN) Klaus Ernst (DIE LINKE): Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Bis zum Jahre 2009 galt, dass Kapitalerträge prinzipiell wie Einkünfte aus Arbeit zu besteuern sind. Je nach Höhe des Einkommens eines Steuerpflichtigen wurden deshalb Kapitalerträge mit bis zu 42 Prozent besteuert. Mit der Reichensteuer waren es sogar 45 Prozent. Unter Kohl waren es übrigens 52 Prozent. 2009 wurde dies geändert. Die Abgeltungsteuer wurde eingeführt. Kapitalerträge werden seitdem im Regelfall nur noch mit einem pauschalen Satz von 25 Prozent besteuert. In der Folge heißt das, dass wir Arbeit höher besteuern als hohe Kapitaleinkommen. Reiche werden damit steuerpolitisch geschont, Beschäftigte, die ihr Geld mit ehrlicher Arbeit verdienen müssen, geschröpft. Die Privilegierung von Kapitaleinkünften, meine Damen und Herren, durch die Abgeltungsteuer gehört abgeschafft. Sie ist nicht zeitgemäß. (Beifall bei der LINKEN und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Mit welcher Begründung haben Sie das gemacht? Der Gedanke hinter der Abgeltungsteuer war – um es mit den Worten des damaligen Finanzministers Peer Steinbrück zu sagen –: Besser 25 Prozent von X als 42 Prozent von nix. Durch einen Billigtarif sollten die Steuersünder bitte schön zur Ehrlichkeit bewegt werden. Hat das funktioniert? (Ralph Brinkhaus [CDU/CSU]: Ja!) Seit Einführung der Abgeltungsteuer sanken die Steuereinnahmen laut Kassenstatistik dauerhaft um etwa 4 Milliarden Euro. (Ralph Brinkhaus [CDU/CSU]: Hat das vielleicht etwas mit den Zinsen zu tun?) Offenbar waren die Steuerflüchtigen trotz Billigtarif nicht bereit, ehrlich zu sein. In Ihrer Antwort auf unsere Kleine Anfrage führen Sie diesen Einbruch wesentlich auf die Finanz- und Wirtschaftskrise zurück. Wie kommen Sie denn darauf? (Lothar Binding [Heidelberg] [SPD]: Vor allem die Entwicklung der Zinsen, das ist das Problem!) Selbst in der Krise sind die Vermögen der Reichen und Superreichen hierzulande deutlich gewachsen. In der Krise! Eine geringere Einnahme aus der Besteuerung von Kapitaleinkommen lässt sich mit der Krise wirklich nicht begründen. (Lothar Binding [Heidelberg] [SPD]: Eben doch!) Die Zahl der Vermögensmillionäre in Dollar hat sich laut World Wealth Report seit 2008 um 40 Prozent erhöht. Es waren 810 000, inzwischen haben wir 1,1 Millionen Vermögensmillionäre in Deutschland. Dass die eigentlich mehr und nicht weniger Steuern aufbringen müssten als vorher, dürfte auch Ihnen nicht so ganz fremd sein. 35 Milliarden Euro Dividende – eine Rekordsumme – haben deutsche Unternehmen 2013 an ihre Aktionäre ausgeschüttet. Meine Damen und Herren, selbst der Telekom-Chef Timotheus Höttges lässt sich gestern wie folgt in der Münchner tz zitieren: Wenn einige wenige riesige Vermögen anhäufen, die nicht mehr in die Realwirtschaft fließen, führt diese Ungleichheit zu Ungerechtigkeit … Mein Eindruck ist, dass die Schere bereits zu weit aus-einandergegangen ist. Diese Debatte haben wir bereits in den Vorständen von DAX-Unternehmen. Hier hält sie leider noch zu wenig Einzug, meine Damen und Herren. Statt steuerpolitisch entgegenzuwirken, verschärfen Sie dieses Problem durch einen Billigtarif für Kapitalerträge. Das WSI, ein wissenschaftliches Institut, hat gerade eine neue Studie veröffentlicht mit dem Titel „Reichtum in Deutschland wächst und verfestigt sich“. In der Presseerklärung des WSI heißt es dazu: Einen wesentlichen Grund für den wachsenden Einkommensvorsprung insbesondere der sehr Reichen sehen die Wissenschaftler im höheren Gewicht der Kapitaleinkommen in ihren Haushalten. Da Menschen mit hohen Einkommen sehr häufig auch größere Vermögen besitzen, profitieren sie in besonderem Maße von Zinsen, Dividenden oder Mieteinnahmen. Gerade während der 2000er Jahre haben sich Kapitaleinkommen deutlich stärker entwickelt als Lohneinkommen. Und durch die pauschale Abgeltungssteuer werden sie niedriger besteuert als Arbeitseinkommen. Meine Damen und Herren, in der Antwort auf unsere Kleine Anfrage kommen Sie zu dem Ergebnis, dass die alte Rechtslage, also die Besteuerung von bis zu 45 Prozent, in allen Jahren, die danach gefolgt wären, zu Mindereinnahmen geführt hätte. Bezogen auf die 25 Prozent Abgeltungsteuer ist das nun wirklich absurd. Ihre Einschätzung beruht auch nicht auf statistisch belegten Zahlen, sondern auf einer Simulationsrechnung, wie Sie -selber schreiben. Ihr Ergebnis steht im krassen Widerspruch zur Kassenstatistik, also den realen Zahlungseingängen, die wir vereinnahmen können. Zugegebenermaßen gibt es darin Ungenauigkeiten aufgrund unterschiedlicher Jahrgänge usw. Diese ergeben sich zum Beispiel daraus, dass nicht alle Steuerpflichtigen ihre Steuererklärung und damit ihre Zahlungen zu dem Zeitpunkt leisten, dem sie statistisch zugeordnet werden sollen. Dennoch: Zwischen Ihrer Mikrosimulation und den realen Kasseneingängen besteht eine riesige Differenz, die durch diese Ungenauigkeit nicht erklärbar ist. Ich empfehle dringend, Ihre Mikrosimulation noch einmal zu überarbeiten. Sie hält einer Realitätsüberprüfung nicht stand. Das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung – nicht gerade für Falschrechnen im Auftrag der Linksfraktion bekannt – geht von mindestens 4 Milliarden Euro Mindereinnahmen jährlich durch die Abgeltungsteuer aus. Im Übrigen: Ihre Begründung von damals, das scheue Reh Kapital nicht durch zu hohe Besteuerung zu verschrecken, ist inzwischen wirklich haltlos. Es gibt Steuer-CDs, ein automatisierter Informationsaustausch zwischen den Staaten ist geplant, und die Zahl der Selbstanzeigen von Steuerbetrügern liegt auf Rekordniveau. Sie müssen keinen Anreiz zur Ehrlichkeit dadurch schaffen, dass Sie es besonders billig machen. Das ist nicht mehr notwendig. Selbst wenn die Begründung von damals falsch war: Heute ist sie noch „falscher“, durch Zeitablauf überholt. Ich fordere Sie deshalb auf: Schaffen Sie Steuergerechtigkeit! Schaffen Sie die Abgeltungsteuer ab! Es ist absolut inakzeptabel, Arbeit höher zu besteuern als arbeitsloses Einkommen. (Beifall bei der LINKEN) Vizepräsident Peter Hintze: Als nächstem Redner erteile ich das Wort dem Abgeordneten Olav Gutting, CDU/CSU-Fraktion. (Beifall bei der CDU/CSU) Olav Gutting (CDU/CSU): Herr Präsident! Werte Kolleginnen und Kollegen! „Groundhog Day“ bei den Linken: Altbekannt fordern sie wieder einmal die Abschaffung der Abgeltungsteuer. (Klaus Ernst [DIE LINKE]: Das ist gut so!) Ich sage es gleich vorweg: Wir werden das auch dieses Mal ablehnen, und zwar nicht, weil wir glauben, dass die Abgeltungsteuer der Weisheit letzter Schluss ist, nicht weil wir glauben, dass die Abgeltungsteuer etwa ein Meilenstein wäre im Sinne von Steuergerechtigkeit und Steuervereinfachung, und auch nicht, weil wir etwa glauben würden, dass es grundsätzlich richtig ist, Lohneinkünfte und Einkünfte aus Kapital unterschiedlich zu besteuern. Wir lehnen eine Abschaffung vielmehr ab, weil heute immer noch das gilt, was 2008, 2009 gegolten hat und was Peer Steinbrück damals bei der Einführung richtigerweise gesagt hat – Sie haben ihn vorhin zitiert –, nämlich 25 Prozent auf X sind allemal besser als 100 Prozent oder 45 Prozent auf nix. Jetzt ist es natürlich einfach, mit dem Verweis auf eine Privilegierung von Kapitalerträgen gegenüber den Arbeitseinkommen eine Neiddebatte zu entfachen. Wir müssten uns dann aber auch mit den Folgen einer Abschaffung der Abgeltungsteuer beschäftigen. Während bei der Besteuerung von Kapitalerträgen vor der Abgeltungsteuer, also in der Vergangenheit, der Staat auf die ordnungsgemäße und vollständige Angabe dieser Einkünfte angewiesen war, haben wir heute die Situation, dass die auszahlende Stelle, in der Regel eine Bank, das Geld direkt an das Finanzamt abführt. Bei einer Rückkehr zum alten System, wie Sie fordern, wäre man wieder davon abhängig, dass Kapitalerträge von den Steuerbürgern vollständig angemeldet werden. Wir hätten also wieder die Situation wie in der Vergangenheit, dass hin und wieder etwas vergessen wird. Mit der Einführung der Abgeltungsteuer und – das darf man nicht vergessen – der damit verbundenen Abschaffung der einjährigen Spekulationsfrist für Wertpapiergewinne – das kam ja zusammen – haben wir ein Stück Steuergerechtigkeit, zumindest beim Steuervollzug, geschaffen. Das war im Wesentlichen auch der Antrieb für die Einführung der Abgeltungsteuer. Was nützt es, wenn Sie einen Teil der Steuerpflichtigen mit einem gerechten Tarif belegen, gleichzeitig aber ein anderer Teil der Steuerpflichtigen quasi mit null rausspaziert. Das kann ja wohl nicht im Sinn einer steuerlichen Gleichbehandlung sein. Fakt ist: Die Einführung damals war richtig, und die damals angeführten Gründe gelten bis auf Weiteres – das will ich hier unterstreichen – heute noch; denn auch zum jetzigen Zeitpunkt kann die Einbeziehung von Kapitalerträgen im Rahmen der regulären Besteuerung ohne irgendeine Form von Quellensteuer nicht gewährleistet werden. (Lisa Paus [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das ist doch Unsinn!) Herr Ernst, Sie haben in der Erläuterung zu Ihrem Antrag darauf abgestellt, dass es einen Wandel gibt, dass wir zwischenzeitlich mit dem automatischen Informationsaustausch in Steuersachen vorankommen; das ist richtig. Wir befinden uns international in einem Transformationsprozess. Der automatische Informationsaustausch bedeutet geradezu einen Paradigmenwechsel im internationalen Kampf gegen Steuerhinterziehung, im internationalen Kampf um Steuergerechtigkeit. Wir haben das Ziel, das im Ausland deponierte Schwarzgeld sichtbar zu machen. Allerdings – und auch das gehört zur Wahrheit – liegen aktuell die notwendigen Voraussetzungen für einen einigermaßen flächendeckenden automatischen Informationsaustausch noch nicht vor. Wir haben in den letzten Jahren fast 50 Doppel-besteuerungsabkommen nach OECD-Muster abgeschlossen. Wir arbeiten dafür – das tun wir gemeinsam –, dass der automatische Informationsaustausch in Europa endlich Standard wird, nicht nur in der EU, sondern in ganz Europa. Aber wir müssen anerkennen, dass die bisher geschlossenen Abkommen noch nicht ausreichen, um die Einbeziehung der Kapitaleinkünfte bei der nationalen Besteuerung sicherzustellen. Lassen Sie mich eine kurze Bestandsaufnahme zur Abgeltungsteuer seit ihrer Einführung machen: Erstens. Das System der Besteuerung an der Quelle funktioniert. Die Abgeltungsteuer entlastet Bürger und Verwaltung von unnötiger Bürokratie. Zum Beispiel müssen viele Steuerpflichtige heute keine Erklärung zu ihren Kapitaleinkünften, Anlage KAP, mehr abgeben. (Anja Hajduk [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Ist das ernst gemeint?) Zweitens. Die Zahlen des Ministeriums, die uns vorliegen, belegen klar – über Zahlen kann man immer streiten –, dass die Abgeltungsteuer in allen Jahren seit 2008 zu Mehreinnahmen gegenüber der alten Regelung geführt hat, und zwar in Höhe von circa 5 Milliarden Euro. (Lisa Paus [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Herr Gutting, das stimmt nicht! Das ist gelogen! Das Gegenteil ist richtig!) Sie haben die Kassenlage angesprochen. Ihre Argumentationslinie ist fehlerhaft. Sie ziehen die falschen Schlüsse. Es ist richtig, dass es kassenmäßig einen Rückgang beim Steueraufkommen gab. Das liegt aber nicht an der Abgeltungsteuer, (Lisa Paus [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Doch!) das liegt auch nicht an der Wirtschaftskrise, sondern das liegt daran, dass wir seit Jahren eine Niedrigzinsphase haben. Es ist völlig logisch, dass ich, wenn ich niedrigere Zinsen bekomme und niedrigere Kapitalerträge habe, auch eine geringere Kapitalertragsteuer bzw. Abgeltungsteuer zahle. (Lisa Paus [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Im Gesetz selbst standen schon Mindereinnahmen drin! 1 bis 1,5 Milliarden weniger, nicht mehr!) Was wäre die Alternative? Dazu haben wir in Ihrem Antrag nichts gefunden. Die Alternative wäre die -Wiederherstellung der alten Rechtslage. Mit keinem Wort sagen Sie, wie die Besteuerung von Kapitalerträgen sichergestellt werden soll. Wir würden, wenn wir uns von der Abgeltungsteuer verabschiedeten, ein Stück Steuervollzugsgerechtigkeit abgeben. Deswegen ist die Rückkehr zur alten Rechtslage für uns derzeit nicht darstellbar. Lassen Sie uns doch lieber gemeinsam an dem mühsamen Projekt der Bekämpfung grenzüberschreitender Steuerhinterziehung arbeiten. Lassen Sie uns gemeinsam diese Lücke bei der Steuergerechtigkeit schließen. Die OECD sieht vor, dass 2017/2018 zum ersten Mal ein automatischer Datenaustausch stattfindet. Wir werden das in diesem Parlament und vonseiten der Bundesregierung mit der entsprechenden nationalen Rechtssetzung begleiten. Das heißt, wir sind auf einem guten Weg. In absehbarer Zukunft werden wir mit der wirksamen Umsetzung des grenzüberschreitenden Informationsaustausches völlig neue Handlungsoptionen haben, um zu einer gerechten Besteuerung von Kapitalerträgen zu kommen. Bis dahin – das will ich unterstreichen – werden wir Ihren Antrag ablehnen. Danach können wir gerne gemeinsam über eine entsprechende Lösung sprechen. (Beifall bei der CDU/CSU und der SPD) Vizepräsident Peter Hintze: Als nächster Rednerin erteile ich das Wort der Abgeordneten Lisa Paus, Bündnis 90/Die Grünen. Lisa Paus (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wir sprechen hier über eine Steuer, die wahrscheinlich höchstens 10 Prozent der Bundesbürger wirklich kennen bzw. nachvollziehen können. Das ist das Geheimnis ihres Erfolges. Wüssten nämlich 90 Prozent der Menschen in diesem Land, worum es bei der Abgeltungsteuer eigentlich geht, dann hätten wir eine Welle der Entrüstung. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der LINKEN) Warren Buffett, der bekannte US-Milliardär, einer der reichsten Menschen in den USA, brachte es 2011 auf den Punkt: Es ist schlichtweg ungerecht, dass ich als Milliardär weniger Steuern zahle als meine Sekretärin. – Das haben vielleicht einige in Deutschland mitbekommen, es aber als typisch Amerika abgetan und gedacht, dass so etwas nur in den USA möglich ist. Aber Tatsache ist: Das, was Warren Buffett im Jahr 2011 gesagt hat, ist seit 2009 auch in Deutschland Gesetzeslage und eine Konsequenz der ersten Merkel-GroKo. Die Abgeltungsteuer gehört deswegen dringend wieder abgeschafft. Das, was Warren Buffett gesagt hat, ist wahr. Es ist eine himmelschreiende Ungerechtigkeit. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der LINKEN – Lothar Binding [Heidelberg] [SPD]: Es ist so aber falsch! Es ist zwischen Zinsen und Dividenden zu unterscheiden! Deshalb ist deine allgemeine Aussage falsch!) – Du kannst ja gleich reden, Herr Binding. (Lothar Binding [Heidelberg] [SPD]: Mache ich auch!) Seit 2009 ist es so, dass Kapitaleinkommen in Deutschland niedriger besteuert wird als Arbeitseinkommen. Das heißt zum Beispiel auch, dass es, wenn man den Spitzensteuersatz in Deutschland erhöhen würde, gar nicht die Reichen in Deutschland treffen würde, weil Kapitaleinkommen nicht mehr dem Einkommensteuersatz in Deutschland unterliegt. Deswegen sage ich für uns Grüne ganz klar: Es gibt eine Steuer in Deutschland, die wir abschaffen wollen und die dringend abgeschafft gehört, und das ist die Abgeltungsteuer. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der LINKEN) Sie ist ungerecht, und sie ist im Übrigen auch ein bürokratisches Monster. Sprechen Sie einmal mit den Steuerberaterinnen und Steuerberatern in diesem Land. Sie alle finden sie ganz furchtbar. (Ralph Brinkhaus [CDU/CSU]: Ich nicht! Sprechen Sie mit den Steuerberatern, die hier sitzen!) Ein weiterer Grund dafür, dass sie abgeschafft gehört, ist: Kapitaleinkommen und Arbeitseinkommen müssen im Rahmen der Einkommensteuer je nach Leistungsfähigkeit gleichmäßig besteuert werden. Jetzt sagt auch Finanzminister Schäuble: Ehrlich gesagt, auch ich finde, die ist Murks, aber wir können sie erst 2020 abschaffen – Herr Gutting, so haben auch Sie argumentiert –, weil es erst dann den automatischen -Informationsaustausch gibt. Bis dahin gelte das Steinbrück’sche Wort: 25 Prozent von x ist besser als 100 Prozent von nix. Aber der Spruch von Steinbrück war schon 2009 falsch und ist es heute noch mehr. Er war ausweislich -Ihres eigenen Gesetzes schon 2009 falsch. Der Spruch besagt, dass man davon ausgeht, dass die Abgeltungsteuer zwar nicht schön ist, man hinterher aber mehr Geld einnimmt und es mehr Steuerehrlichkeit gibt. Aber ausweislich Ihres eigenen Gesetzes haben Sie schon 2009 mit Steuermindereinnahmen gerechnet, also mit weniger Geld und nicht mit mehr Geld. Das hat auch nichts mit den Zinsen zu tun. Das stand in Ihrem Gesetz. Dort stand übrigens auch, dass die Abgeltungsteuer mehr Bürokratie erzeugt und nicht weniger. Auch das Gegenteil davon haben Sie behauptet. Die Abgeltungsteuer ist heute tatsächlich noch falscher, weil sich das Entdeckungsrisiko der Steuerhinterziehung wesentlich erhöht hat gegenüber 2009 und im Übrigen auch gegenüber 1991, als das Bundesverfassungsgericht in einem Nebensatz gesagt hat, dass man eventuell so etwas wie eine Abgeltungsteuer einführen könne. Selbst der Focus schreibt inzwischen, dass es das Bankgeheimnis in Deutschland faktisch nicht mehr gibt, weil es entsprechende Änderungen gegeben hat. (Lothar Binding [Heidelberg] [SPD]: Tolle Referenz!) Es gibt zwar noch nicht mit allen wichtigen Ländern den automatischen Informationsaustausch, aber es gibt den Informationsaustausch auf Anfrage. Es gibt CD-Ankäufe. Auch die Schweiz hat dank unserer Verhinderung des deutsch-schweizerischen Steuerabkommens ihre Politik geändert. Der Informationsaustausch wirft schon heute seine Schatten voraus bzw. zurück. Sie wie ich wissen, dass bei der Steuererklärung eine zehnjährige Verjährungsfrist gilt. Das heißt, wenn ich 2020 eine falsche Steuererklärung abgebe, dann ist es sehr wahrscheinlich, dass ich auch 2019, 2018, 2017, 2016, 2015, 2014, 2013 und 2012 falsche Angaben gemacht habe. Deswegen ist es sehr wohl auch heute relevant. Die Betreffenden fangen jetzt an, darüber nachzudenken. Deswegen kann man heute die Abgeltungsteuer abschaffen. Ich sage: Man muss sie sogar abschaffen. Ich bin der Auffassung, dass man sehr gut begründen kann, warum die Abgeltungsteuer bereits heute verfassungswidrig ist. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der LINKEN) Deshalb sage ich: Denken Sie noch einmal darüber nach. Herr Steinbrück selber hat ja schon gesagt, dass sie ein Fehler war. Deswegen bitte ich Sie noch einmal: Nutzen Sie die Beratungen. Bringen Sie selber Änderungen ein, damit wir die Abgeltungsteuer in dieser Legis-laturperiode, möglichst noch im kommenden Jahr, tatsächlich endlich abschaffen. Eine Diskussion darüber hat es ja schon in der Koalition gegeben. Also, geben Sie sich einen Ruck, und machen Sie es auch praktisch über ein neues Gesetz. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der LINKEN) Vizepräsident Peter Hintze: Als nächstem Redner erteile ich das Wort dem Abgeordneten Dr. Carsten Sieling, SPD-Fraktion. (Beifall bei der SPD) Dr. Carsten Sieling (SPD): Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Debatte über die Abgeltungsteuer ist so lang, wie es diese Steuer gibt. Es ist ja nicht das erste Mal, dass wir hierüber -aufgrund eines Antrages diskutieren. Ich glaube, diese Debatte wird geführt werden, solange es diese Abgeltungsteuer gibt. Aber wenn sie hier berechtigt kritisiert wird, dann muss man auch daran erinnern, dass diese Steuer innerhalb des Steuersystems eigentlich ein Fremdkörper ist, dass es eine Notoperation war, als sie eingeführt wurde. Es war eine Notoperation, weil man versuchen wollte – ob das gelungen ist, ist sehr in der Diskussion –, Kapitalflucht zu begrenzen und durch Anreizsysteme zu -verhindern. Nichtsdestotrotz sagen viele – das gilt -weiterhin –, dass dort Elemente enthalten sind, die nicht passen. Ich will einmal den Vorsitzenden der Deutschen Steuer-Gewerkschaft, Herrn Eigenthaler, zitieren – das ist unbestritten ein Fachmann, der uns häufiger im Finanzausschuss bei diesen Fragen begleitet –, der sagt: Arbeit darf nicht höher besteuert werden als das Einkommen derjenigen, die nur auf dem Sofa liegen und ihre Kontoauszüge durchblättern. Das ist nicht falsch. Das ist völlig richtig. Wir müssen jedoch sagen, dass wir an dieser Stelle noch nicht so weit sind. Von daher haben wir wirklich einen Auftrag. Diesen Auftrag sieht auch der Bundesfinanzminister. Ich will das ausdrücklich sagen; denn diese Koalition muss die entsprechende Sensibilität an den Tag legen. Ich habe die Ausführungen von Bundesfinanzminister Schäuble in der Haushaltsdebatte am 8. April gerne zur Kenntnis genommen: Natürlich kann man darüber diskutieren, ob die -Abgeltungswirkung der Kapitalertragsteuer steuerlicher Gerechtigkeit vollständig entspricht; das ist wahr. Das ist eine richtige und wichtige Aussage; darauf muss man aufbauen. Der Bundesfinanzminister hat ja bereits an unterschiedlichen Stellen darauf hingewiesen, dass das Ganze nicht so richtig ins System passt. Um zu zeigen, dass das eine Koalitionsmeinung ist, könnte ich jetzt auch den -Vizekanzler Sigmar Gabriel zitieren, der im Mai deutlich gemacht hat, dass es natürlich nicht gerecht ist, wenn Arbeit viel stärker besteuert wird als Kapital. Es gibt also einen breiten Konsens. Nun haben wir eine neue Lage. Die Notsituation, die 2008 noch bestanden hat und 2009 zu dieser Änderung geführt hat, ist auf dem Weg, durch den bereits angesprochenen automatischen Informationsabgleich überwunden zu werden. An dieser Stelle will ich gerne sagen, dass ich froh und dankbar bin, dass wir jetzt diesen Weg gehen. Das hat aber auch damit zu tun, dass wir in der letzten Legislaturperiode den fehlerhaften Weg des deutsch-schweizerischen Steuerabkommens nicht gegangen sind, sondern dass wir eine solche Vereinbarung verhindert haben. Jetzt ist da Vernunft eingezogen. Ich höre, dass es hierzu noch in diesem Monat eine größere Konferenz geben wird, wo dies deutlich wird. Ich glaube, wir sind auf einem guten Weg. Von daher sollten wir im Finanzausschuss die Möglichkeit nutzen, über dieses Thema zu reden. Bevor wir dies tun, will ich aber einige Dinge klarstellen, die hier durcheinander-geraten sind. Wenn man über Alternativen und darüber redet, das Ganze in die sogenannte synthetische Einkommensbesteuerung zurückzuholen, dann muss man zwischen Zinseinkünften, Dividenden und Veräußerungsgewinnen unterscheiden. Hier scheint mir das Ganze noch etwas zu oberflächlich zu sein. Ich weise darauf hin, dass bei der Besteuerung der Zinserträge – das gilt übrigens bei allen drei Positionen – die Anrechnung von Werbungskosten nur im Rahmen des Sparerpauschbetrags möglich ist. Ein Abzug aller Kosten von den Gewinnen ist also nicht mehr möglich. So gesehen ist in die Abgeltungsteuer eine Systematik eingebaut worden, die Steuervermeidung minimiert. Damit wird man umgehen müssen. Der Kollege Ernst hat die Einbrüche bei den Einnahmen, mit denen wir es zu tun haben, angesprochen. -Natürlich sind die Vermögen gewachsen – gar keine Frage –, aber der Zinssatz ist derart eingebrochen, dass der Ertrag aus den Vermögen nicht mehr so hoch ist. Deshalb ist das Volumen der Abgeltungsteuer für Zinserträge zurückgegangen. Das ist ein Fakt. Das ist also ein Thema, mit dem man sich extra befassen muss, wenn man sich über die Wirkung noch einmal Gedanken macht. Das zweite Thema sind die Dividendeneinkünfte. Auch hier gilt, dass nicht mehr alle Werbungskosten abzugsfähig sind. Hinzu kommt, dass das Halbeinkünfteverfahren keine Anwendung mehr findet. Man kann also nicht einfach sagen, dass die Einkünfte aus Dividenden niedriger besteuert werden. Vielmehr gibt es hier im Vergleich zur zuvor geschilderten Situation eine andere Entwicklung, weshalb wir uns damit auseinandersetzen müssen, dass man, wenn man zum vorherigen System zurückkehrt, das Halbeinkünfteverfahren nicht wieder aktivieren kann. Auch bei den Veräußerungsgewinnen ist es so – dies gilt jedenfalls für die zukünftigen; bei denen aus der Vergangenheit sieht es anders aus –, dass die Spekulationsfrist weggefallen und damit eine stärkere Besteuerung möglich ist. Ich will mit diesen drei Punkten auf Folgendes hinweisen: Dieses Thema ist nicht sehr einfach. Von daher sollten wir an dieser Stelle die Chance nutzen, das Thema solide und systematisch anzugehen. Auch ich wünsche mir, dass wir nicht bis zum Sankt-Nimmerleins-Tag warten. Wenn der automatisierte Informationsaustausch kommt, dann wollen wir das Thema angehen. Dann muss man wirklich so weit sein, dass man 2017 – meines Erachtens könnte man das bis 2017 schaffen – diese steuerliche Ungleichgewichtung, diese Unwucht verändern kann. Wenn man das erreichen will, muss man früh damit anfangen. Deshalb ist es gut, dass wir hier eine Beratungsmöglichkeit haben. Vielen Dank für die Aufmerksamkeit. (Beifall bei der SPD) Vizepräsident Peter Hintze: Als nächstem Redner erteile ich das Wort dem Abgeordneten Philipp Graf von und zu Lerchenfeld, CDU/CSU-Fraktion. (Beifall bei der CDU/CSU) Philipp Graf Lerchenfeld (CDU/CSU): Herr Präsident! Hohes Haus! Lieber Kollege Ernst, ich bin immer wieder begeistert davon, wie Sie vor Tatsachen einfach die Augen verschließen können. Es ist ja nicht so – der Kollege Sieling hat es gerade sehr deutlich erklärt –, dass die Vermögen heute noch genauso hoch verzinst werden, wie das früher der Fall war. Nein, die Zinsen sind dramatisch gesunken. Infolgedessen ist natürlich auch das Aufkommen aus dieser Steuer zurückgegangen. Liebe Kollegin Paus, wenn Sie erklären, dass Sie mit Steuerberatern sprechen, dann sage ich Ihnen: Hier sitzen, soweit ich sehe, vier, mit denen Sie gut sprechen könnten. Ich wäre Ihnen dankbar, wenn Sie das täten. Kommen Sie doch einfach einmal auf uns zu. Dann können wir die Dinge fachlich und in Ruhe sehr gut besprechen. Ihr Antrag, liebe Kollegen von den Linken, (Alexander Ulrich [DIE LINKE]: Ist sehr gut!) ist im Grunde genommen von der Steuersystematik her durchaus hervorragend. Letztendlich ist die pauschale Abgeltungsteuer ein Systembruch in unserem wirklich sehr komplizierten Einkommensteuerrecht. Wenn man jetzt aber steuersystematisch diskutiert, dann sind vielleicht auch andere Fragen erlaubt: Ist es denn steuersystematisch zweifelsfrei, Kapitaleinkünfte überhaupt zu besteuern und, wenn ja, in welcher Höhe? Das Kapital, das die Grundlage dieser Einkünfte darstellt, stammt letztlich aus Einkünften, die schon einmal versteuert worden sind. Derjenige, der durch einen entsprechenden Konsumverzicht Kapital angehäuft oder angesammelt hat, (Alexander Ulrich [DIE LINKE]: Millionäre, Milliardäre und Konsumverzicht?) wird durch diese Mehrfachbelastung eventuell steuerlich schlechter gestellt als derjenige, der sein ganzes Einkommen konsumiert und keine Rücklagen bildet. Ich fordere jetzt nicht die Abschaffung der Besteuerung von Kapitaleinkünften. Das wäre sicherlich falsch. (Klaus Ernst [DIE LINKE]: Konsequent wäre das!) Aber man muss in der Steuersystematik auch solche Fragen angehen. Außerdem glaube ich, dass wir im Moment auf die Einnahmen aus dieser Steuer gar nicht verzichten können. (Alexander Ulrich [DIE LINKE]: Die konsumverzichtenden Millionäre!) Ich will auch nicht so weit gehen wie viele ernstzunehmende Wissenschaftler, die genau diese vollständige Abschaffung der Besteuerung von Kapitaleinkünften fordern, mit einer Begründung, die durchaus nachvollziehbar ist. Sie argumentieren, dass durch diese Besteuerung die Kapitalkosten insgesamt in die Höhe getrieben werden; denn wenn die Zinserträge versteuert werden müssen, dann müssen die Erträge aus einer Kapitalanlage den Sparer nicht nur für den Konsumverzicht entschädigen, sondern auch die Bezahlung dieser Steuer ermöglichen, also steigen die Kapitalkosten. Der Ökonom Manfred Rose hat dazu in seinem Aufsatz „Reform der öffentlichen Finanzen zur Stärkung der Standortqualität“ ausgeführt, dass das Sparen für die Zukunft gegenüber dem Konsum in der Gegenwart diskriminiert wird. Das gilt heute natürlich umso mehr, weil die niedrigen Zinsen, die man zurzeit erzielen kann, in Bezug auf das Anlagekapital der Sparer unter Berücksichtigung der Inflationsrate real zu einem tatsächlichen Werteverzehr führt. (Lisa Paus [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Zu viel Konsum ist aber im Moment nicht das Problem in Deutschland, würde ich sagen!) Vizepräsident Peter Hintze: Es gibt den Wunsch nach einer Zwischenfrage des Kollegen Ernst. Mögen Sie diese zulassen? Philipp Graf Lerchenfeld (CDU/CSU): Mit Freude. Vizepräsident Peter Hintze: Mit Freude. – Herr Kollege Ernst, bitte schön. Klaus Ernst (DIE LINKE): Herr Graf Lerchenfeld, ich habe aufmerksam Ihren Ausführungen gelauscht. Sie haben gesagt, die Zinsen seien gesunken. Können Sie mir dann erklären, warum allenthalben, in jeder Statistik, nachzulesen ist, dass trotzdem die Geldvermögen insbesondere der ganz besonders reichen Menschen in unserem Lande massiv zugenommen haben? Offensichtlich haben sie sich den Zinsen, die Sie angesprochen haben, entziehen können. Sonst wäre das Vermögen schließlich nicht in dieser Weise gewachsen. Zweitens. Ihren Ausführungen entnehme ich auch, dass Sie es prinzipiell für richtig halten, dass Kapital geringer besteuert wird, und es sich nicht um eine Notsituation handelt, in der dies gemacht wurde, sondern dass es eine prinzipielle Frage ist, ob versteuertes Einkommen noch einmal zu versteuern ist. Wollen Sie mir zustimmen, dass es dann auch eine Lösung wäre, Schwarzarbeit, die in diesem Lande wirklich keiner will, dadurch zu verringern, dass man sagt: Schwarzarbeiter zahlen nur den halben Steuersatz und den halben Satz ihrer Sozialversicherungsbeiträge. – Das wäre dann auch ein Anreiz für sie, sich nicht mehr der Steuerzahlung zu entziehen, sondern sich geradezu freudig an den Fiskus zu wenden und zu sagen: Ich bin Schwarzarbeiter und möchte jetzt nur den halben Steuersatz zahlen. – Das wäre doch genau dasselbe wie bei denen, die Kapitaleinkünfte haben und sie nicht ordentlich versteuern. Wenn wir aber ein Gesetz haben, nach dem Kapitaleinkünfte zu besteuern sind, wäre es dann nicht sinnvoller, noch stärker die Voraussetzungen dafür zu schaffen – wie es manche Vorredner schon gesagt haben –, dass wir an die entsprechenden Daten herankommen – was teilweise inzwischen schon der Fall ist; viele zeigen sich selber an, weil sie Angst haben, erwischt zu werden –, um zu einer vernünftigen und gerechten Besteuerung aller zu kommen statt vor allem zur Besteuerung des Arbeitnehmers, der seine Steuer gleich vom Lohn abgezogen bekommt? Er sieht das Geld erst gar nicht, im Gegensatz zu dem, der seine Kapitaleinkünfte selber versteuert. Philipp Graf Lerchenfeld (CDU/CSU): Lieber Kollege Ernst, dass die Vermögen angestiegen sind, liegt sicherlich nicht daran, dass die Zinsen gesunken sind – das können sogar Sie in jeder Zeitung lesen –, sondern es liegt teilweise daran, dass andere Einkünfte erzielt worden sind. Dem müsste man vielleicht statistisch noch einmal nachgehen. Außerdem denke ich, Sie haben mich nicht ganz verstanden. Ich habe nicht gesagt, dass ich die Kapitalertragsteuer abschaffen will, sondern ich habe nur gesagt: Ich will die Sache systematisch zu Ende denken. Ich bin davon überzeugt, dass die Kapitalertragsteuer richtig ist. Ich bin auch dafür, dass sie gerecht ausgestaltet werden muss. Wenn wir die Abgeltungsteuer mit einem systematischen Fragezeichen hinterlegen, führt das natürlich auch dazu, dass man andere Fragen stellen muss. Was die Schwarzarbeit angeht, fehlt mir ein bisschen das Verständnis. Denn letztendlich ist das angesparte Vermögen – das habe ich ausgeführt – schon einmal aus versteuertem Einkommen bzw. aus Konsumverzicht erzielt worden, (Alexander Ulrich [DIE LINKE]: Konsumverzicht bei den Millionären und Milliardären?) sodass jetzt bei den Zinsen eine Mehrfachbesteuerung erfolgt. Schwarzarbeit wird, glaube ich, nicht mehrfach besteuert. (Klaus Ernst [DIE LINKE]: Aber der Anreiz ist doch derselbe!) – Der Anreiz spielt in diesem Fall keine Rolle, sondern es geht darum, dass man sich grundsätzlich überlegt, ob man angespartes Kapital tatsächlich noch einmal und damit mehrfach besteuern soll. Vizepräsident Peter Hintze: Es gibt noch den Wunsch der Kollegin Paus nach einer Zwischenfrage bzw. Zwischenbemerkung. Philipp Graf Lerchenfeld (CDU/CSU): Gerne. Vizepräsident Peter Hintze: Bitte schön, Frau Kollegin. Philipp Graf Lerchenfeld (CDU/CSU): Ich bin ja froh, wenn die Kollegin uns Steuerberater jetzt befragt. Vizepräsident Peter Hintze: Es muss nicht alles öffentlich stattfinden, aber das können wir jetzt machen. (Lothar Binding [Heidelberg] [SPD]: Ist Steuerberatung jetzt hier überhaupt erlaubt? – Heiterkeit) Lisa Paus (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Genau. Das ist eigentlich nicht erlaubt, Herr Graf Lerchenfeld. Sie können aber sichergehen, dass ich mit zahlreichen Steuerberatern neben meinem eigenen in engem Kontakt stehe. Sie wissen auch, dass ich ein gutes Verhältnis zu Ihren Kolleginnen und Kollegen in der Fraktion pflege. Wir haben aber auch genug andere Dinge zu tun, sodass wir nicht immer völlig überblicken, was in der Praxis abgeht. Wenn Sie ein bisschen ehrlich zu sich selber sind, dann würden Sie das auch bestätigen. Ich habe mich zu Wort gemeldet, weil Sie das neue Ungerechtigkeitsproblem angesprochen haben, dass die Ersparnisse sozusagen gegenüber dem Konsum benachteiligt seien. Das stimmt nicht. Wir müssen beides ganz normal der Einkommensteuer unterwerfen. Dann würde sich die Besteuerung nach der Leistungsfähigkeit richten. Das ist das Einzige, was ich möchte: die gerechte und gleiche Besteuerung von Kapital und Arbeit. Aber selbst wenn ich Ihren Gedanken verfolge, dass man das Kapital zusätzlich privilegieren müsste, muss ich Sie fragen: Ist das das aktuelle Problem in Deutschland? Wenn Sie recht hätten und daraus Verhalten folgen würde, dann hätten wir zu viel Konsum in Deutschland. Wenn man sich die Wirtschaftszahlen in Deutschland anschaut, dann stellt man fest, dass das nicht unser Problem ist. Im Gegenteil: Wir haben eine massive Investitionsschwäche. Sie lesen offenbar ebenfalls Zeitung – darauf haben Sie mehrfach hingewiesen – und haben sicherlich festgestellt, dass wir Einbrüche zu verzeichnen haben und dass es ganze Sektoren in Deutschland gibt, die nicht mehr investieren, weil sie die Märkte nicht sehen, auf denen sie ihre Produkte verkaufen können. Glauben Sie wirklich, dass das Problem in Deutschland ein zu hoher Konsum ist? Philipp Graf Lerchenfeld (CDU/CSU): Das Problem in Deutschland ist sicherlich nicht ein zu hoher Konsum. Im Gegenteil: Man hat gerade in den letzten Jahren deutlich gemerkt, dass sehr viele Leute aufgrund der zurückgehenden Zinsen investiert haben, zum Beispiel in ihre Häuser. So wurden neue Fenster eingebaut und die Wärmedämmung verbessert. Das ist ein ganz vernünftiges ökonomisches Verhalten. Auf diese Art und Weise hat die Binnenkonjunktur unseren Wirtschaftsaufschwung von innen her einigermaßen gestützt. Ich habe nur gesagt: Wenn wir systematisch denken, dann müssen wir bis zum Ende denken. Ich bin nicht der Meinung – das habe ich mehrfach betont –, dass die Abgeltungsteuer unbedingt beibehalten werden muss. Natürlich müssen Kapitalerträge besteuert werden; das ist gar keine Frage. Aber wir müssen bedenken: Durch die Abgeltungsteuer ist eine Vielzahl von Sparern in die Steuerehrlichkeit zurückgeführt worden. Wie viele Leute haben gar nicht gewusst, dass sie ihre Kapitaleinkünfte tatsächlich versteuern müssen? Wie viele kleine Sparer haben gedacht, dass sie das nicht tun müssen? Durch die Abgeltungsteuer ist gerade unter dem Gesichtspunkt der Steuerhinterziehung mehr Steuerehrlichkeit erreicht worden. (Klaus Ernst [DIE LINKE]: Es gab viele, die gar nicht gewusst haben, dass sie Steuern zahlen müssen!) – Richtig, es gab viele, die gar nicht gewusst haben, dass sie Steuern zahlen müssen. (Klaus Ernst [DIE LINKE]: Uli Hoeneß!) – Uli Hoeneß hat es sicherlich gewusst und hat den falschen Weg gewählt. (Zurufe von der SPD: Den falschen Steuerberater!) – Er hat keinen Steuerberater genommen, sondern er hat sich einen ausgeschiedenen Finanzbeamten geholt, der ihn beraten hat. (Heiterkeit) Ich glaube, dass wir auf diese einfache Form der Steuerzahlung schon allein deshalb nicht verzichten können, weil es – das haben meine Vorredner schon deutlich ausgeführt – kein umfassendes Informationsaustauschsystem gibt, das uns tatsächlich in die Lage versetzt, alle Kapitaleinkünfte zu erfassen und entsprechend zu besteuern. Die Abgeltungsteuer stellt sicherlich eine Vereinfachung im bürokratischen Bereich dar. Aber wir müssen uns in den nächsten Jahren mit der Abgeltungssteuer intensiv befassen; denn wenn das Informationsaustauschsystem deutlich verbessert wird – das wird es ganz bestimmt –, dann wird es uns in die Lage versetzen, hier eine entsprechende Besteuerung durchzuführen. Die Bundesregierung bemüht sich seit geraumer Zeit, hierfür die Voraussetzungen zu schaffen. In Australien wurde beim Gipfel der Finanzminister der G 20 ein großer Schritt nach vorne gemacht. Für diese Bemühungen gilt unser Dank dem Bundesfinanzminister und allen Mitarbeitern seines Hauses. Wenn die Voraussetzungen tatsächlich geschaffen sind, müssen wir darüber nachdenken – ich bin dem Kollegen Sieling sehr dankbar, dass er die Kompliziertheit der Materie deutlich gemacht hat –, wie wir in Zukunft die Kapitaleinkünfte gerecht besteuern. Ich glaube, dass wir hier noch einen weiten Weg vor uns haben. Wir werden uns damit in den nächsten Jahren intensiv befassen. Vielen Dank für die Aufmerksamkeit. (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD) Vizepräsident Peter Hintze: Als letztem Redner in der Aussprache erteile ich das Wort dem Abgeordneten Lothar Binding, SPD-Fraktion. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU) Lothar Binding (Heidelberg) (SPD): Herr Präsident! Sehr verehrte Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wenn wir über die Abgeltungsteuer sprechen, meinen wir drei verschiedene Steuerkategorien: erstens die Steuern auf Zinseinkünfte, zweitens die Steuern auf Dividenden aus Aktien und drittens die Steuern auf Veräußerungsgewinne. Jetzt frage ich einmal die Zuschauer auf der Tribüne, ob sie eher Aktienpakete oder Sparbücher haben. (Alexander Ulrich [DIE LINKE]: Die dürfen nicht antworten! – Klaus Ernst [DIE LINKE]: Da müssten Sie hochgehen, Herr Binding!) Wenn Sie ein Sparbuch haben und Zinseinkünfte erzielen, dann bedeutet der Vorschlag der Linken, dass Ihre Steuerlast steigt. Wenn Sie aber Aktienpakete besitzen und Dividenden bekommen, dann geht es Ihnen künftig besser. Allen, die dicke Aktienpakete haben und hohe Dividenden erzielen, geht es künftig besser. Das wollen die Linken. Man muss Folgendes auseinanderhalten: Wenn Sie die Dividendenbesteuerung abschaffen, vergessen Sie die Vorbelastung im Unternehmen. Dieses Vergessen rächt sich bei der Gesetzgebung natürlich. Gleichwohl wollen auch wir über die Abgeltungsteuer nachdenken. Das ist auch vernünftig, denn das Bankgeheimnis erodiert. Es ist noch nicht abgeschafft. Sie schreiben: Die … Aufdeckungen von Steuerhinterziehungen durch den Ankauf von Steuer-CDs haben eindrücklich den Zerfall des … Bankgeheimnisses aufgezeigt. Nein! Wenn jemand ein Geheimnis verrät, heißt das doch nicht, dass der Betroffene dann keine Geheimnisse mehr hat. Der wird sich darum kümmern, dass er sie umso besser geheim hält. (Klaus Ernst [DIE LINKE]: Warum haben wir so viele Selbstanzeigen?) – Nein, Vorsicht! Da muss man schon auf eine gewisse Systematik achten. Die Reaktionen auf die CDs sind angstgetriebene Bekenntnisse der Steuerzahler. Daraus kann man nicht die Erkenntnis ziehen, dass das Bankgeheimnis fallen soll. Das Bankgeheimnis erodiert. Sie schreiben, dass der automatische Informationsaustausch geplant ist. Ich kann aber doch nicht auf etwas, was geplant ist, jetzt schon gesetzgeberisch reagieren. (Klaus Ernst [DIE LINKE]: Wenn es zehn Jahre rückwirkend geht, schon!) Erst wenn der automatische Informationsaustausch implementiert ist, ist es in erhöhtem Maße klug, über die Abgeltungsteuer nachzudenken. Dann werden wir das auch machen. Es gibt etwas Systematisches. Deshalb gefällt uns der Antrag in gewisser Weise doch. (Klaus Ernst [DIE LINKE]: Ach was!) – Tja! – Die Abgeltungsteuer ist eine Schedule. Wir nennen das „Schublade“. Immer wenn es im Steuersystem verschiedene Schubladen – A, B und C – gibt, sucht sich jeder Steuerbürger die Schublade aus, bei der er die meisten Steuern spart. Da legt er den meisten Gewinn und das höchste Einkommen – alles, was er so hat – hinein. Aber da, wo hoch besteuert wird, hat er plötzlich keine Einkünfte mehr. Deshalb ist eine Schedulen-Besteuerung immer schlecht. Sie gehört abgeschafft. Was ist das Gegenteil? Synthetische Steuern! Das bedeutet, dass alles, was jemand bekommt, einheitlich besteuert wird. – Wenn es doch nur so einfach wäre! Leider ist es nicht so einfach. Das wissen Sie in Wahrheit ganz genau. Deshalb muss man einmal schauen, was damals nach Einführung der Abgeltungsteuer passiert ist. Das müssten Sie dann entweder rückgängig machen, ergänzen oder anpassen. Wir haben zum Beispiel die Spekula-tionsfrist für private Veräußerungsgewinne abgeschafft. Das heißt, dass jemand, der künftig einen Veräußerungsgewinn erzielt, besteuert wird. Sie sagen jetzt: Die Vermögen sind gestiegen, die Steuern aber nicht. Warum nicht? Das Vermögen wird nur dann, bezogen auf den Veräußerungsgewinn, versteuert, wenn es verkauft wird. Solange es jemand nur in Besitz hat, wird es nicht besteuert. Deshalb hatten wir eine ganz andere Idee: Vermögensteuer. Darüber reden wir heute aber nicht. (Matthias W. Birkwald [DIE LINKE]: Warum eigentlich nicht? – Lisa Paus [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Doch! Reden Sie über die Vermögensteuer!) Insofern ist es klar, dass verschiedene Dinge in den Blick genommen werden müssen. Zum Beispiel gab es früher diskontierte Rentenpapiere ohne Zinsertrag. Auch das wurde im Zuge der Abgeltungsteuer abgeschafft. Mit der Zinsrichtlinie war es noch komplizierter. Wir hatten ausländische Konstruktionen, die zinsfrei waren. Auch diese Möglichkeiten – das waren Schlupflöcher – haben wir abgeschafft. Darüber müsste man ebenfalls nachdenken. (Klaus Ernst [DIE LINKE]: Jetzt fragen Sie einmal, ob die Bürger da oben das verstanden haben!) Zur Abgeltungsteuer, bezogen auf die Spekulationsfrist, habe ich schon etwas gesagt. Jetzt sagen Sie in Ihrem Antrag – darauf ist schon mehrfach Bezug genommen worden –, dass das Aufkommen aus der pauschalen Besteuerung von Dividenden, Zinsen und Veräußerungsgewinnen gesunken sei. Dies habe mit der Krise aber nichts zu tun. Sie sagen, dass das Aufkommen 2013 etwa 14 Prozent niedriger als 2008 gewesen sei. Sagen Sie ganz ehrlich: Wollen Sie die Krise wirklich außen vor lassen? (Klaus Ernst [DIE LINKE]: Nein! Die Arbeitnehmer haben sie bezahlt, aber nicht die Reichen, Herr Binding!) – Finden Sie nicht, dass die Zinsen – und deshalb natürlich auch die Steuereinnahmen – exorbitant gesunken sind? Nehmen Sie die Staatsanleihen. Sie waren früher mit über 5 Prozent rentierlich. Heute sind sie es nur noch mit unter 3 Prozent. Glauben Sie nicht, dass sich dies bei der Menge an Staatsanleihen, die wir – in der Dimension von etwa 2 Billionen Euro; diese Summe kann man bei dieser Betrachtung aber nicht komplett nehmen – ausgegeben haben, auf die Einnahmen auswirkt? Ich finde, wenn Sie das so halbherzig betrachten, haben Sie mit allem Recht. Denn Sie wissen ja: Eine Implikation ist so lange ohne Wert, wie über den Wahrheitsgehalt der Prämisse nichts gesagt werden kann. Darüber aber können Sie nichts sagen, weil sie falsch ist. (Beifall bei der SPD – Klaus Ernst [DIE LINKE]: Wir sind uns einig, Herr Binding, oder?) Vizepräsident Peter Hintze: Herr Kollege Binding, Frau Kollegin Paus würde Ihnen gerne noch etwas Redezeit, die eigentlich schon zu Ende ist, verschaffen. Wollen Sie das zulassen? Lothar Binding (Heidelberg) (SPD): Ja. Lisa Paus (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Herr Binding, Sie haben jetzt ein wenig den Eindruck erweckt, als ob es doch eigentlich irgendwie Mehreinnahmen gäbe, dass dies aber jetzt wegen der niedrigen Zinsen so nicht stattgefunden habe. Ich möchte Sie fragen: Können Sie nicht doch das bestätigen, was ich gesagt habe, dass 2009, als das Gesetz verabschiedet wurde, im Finanzplan dieses Gesetzes stand, dass genau diese Maßnahme – nämlich die Einführung der Abgeltungsteuer – zu Steuermindereinnahmen in Höhe von jährlich zwischen 1 und 1,5 Milliarden Euro führen wird? Genau das stand im Finanztableau. Das war die Konsequenz daraus, dass sie sich auf inländische Kapitalerträge bezieht. Der Steuersatz wurde gegenüber dem ursprünglichen gesenkt. Deswegen gab es Mindereinnahmen. Alle Hoffnungen, dass durch Zustrom von außen mehr Einnahmen erzielt würden, wurden nicht bestätigt. Die hat es nicht gegeben. Noch einmal die Frage: Bestätigen Sie, dass es durch die Einführung der Abgeltungsteuer Steuermindereinnahmen gab und keine Steuermehreinnahmen? Lothar Binding (Heidelberg) (SPD): Wir haben die Finanztableaus, die zu antizipieren versuchen, ob sich eine steuerliche Maßnahme positiv oder negativ auswirkt. Es ist allerdings so, dass wir das im Regelfall später nie nachvollziehen können. In diesem Fall war es eine kluge und vorsichtige Schätzung; (Lachen bei Abgeordneten der LINKEN) denn man konnte überhaupt nicht wissen, wie die Banken im Ausland darauf reagieren, ihr Bankgeheimnis an dieser Stelle zu durchbrechen. Deshalb müssten weitere Maßnahmen ergriffen werden. Dass es nicht mehr Einnahmen gegeben hat, ist für bestimmte Steuerarten richtig. (Lisa Paus [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Weniger Einnahmen! – Alexander Ulrich [DIE LINKE]: Jetzt wird Achterbahn gefahren!) Aber wenn Sie ein System ändern, ist es doch klug, bei Aussagen über die Einnahmeseite vorsichtig zu sein. Hätte damals im Tableau gestanden, es würden 5 Milliarden Euro mehr eingenommen, dann hätten Sie das heute auch nicht verifizieren können. Interessant ist, dass Sie die Auswirkung einer einzelnen steuerlichen Maßnahme nie im Nachhinein im Steuerblock verifizieren können. Das gab es unter Rot-Grün nicht, das gab es in der Großen Koalition nicht, das gab es unter Schwarz-Gelb nicht, und das gibt es auch heute nicht. Deshalb haben Sie recht und unrecht zugleich. (Heiterkeit und Beifall bei der SPD und der CDU/CSU) Das ist eine vernünftige Frage, auf die weder Sie noch wir noch das Ministerium eine Antwort haben. Die Frage ist eher etwas demagogisch, nach dem Motto: Schaut einmal, der Redner weiß es nicht. – Die Antwort ist: Der Redner weiß es nicht, aber auch keiner sonst hier im Raum. So viel Ehrlichkeit gehört dazu. Ich denke, damit können wir umgehen. (Beifall bei der SPD und der CDU/CSU) Ich will noch eine letzte Frage stellen, weil das in dem Antrag völlig verloren geht. Was stellen Sie sich eigentlich vor, was geschieht, wenn ein Franzose, um ein Beispiel zu nennen, in Deutschland investiert, er Aktien kauft und die Dividende nach Frankreich ausgeschüttet wird? Muss er die in Frankreich versteuern? Was würden Sie mit der Vorbelastung in Deutschland machen? Würden Sie diesem Franzosen eine Steuerlast von über 60 Prozent zumuten? Das hätte zum Ergebnis, dass er nichts mehr in Deutschland investiert. Wäre das Ihre Konsequenz? Es wäre klug, sich noch einmal mit dem Außensteuerrecht und mit dem internationalen Steuerrecht zu grenzüberschreitenden Geschäften ein bisschen genauer zu befassen, um solche negativen Wirkungen zu vermeiden. Deshalb ist unsere Antwort: Wir glauben, dass wir in absehbarer Zeit über die Abgeltungsteuer nachdenken müssen, aber das geht nicht so liederlich, wie Sie es jetzt gemacht haben. (Beifall bei der SPD und der CDU/CSU) Vizepräsident Peter Hintze: Ich schließe die Aussprache. Interfraktionell wird Überweisung der Vorlage auf Drucksache 18/2014 an die in der Tagesordnung aufgeführten Ausschüsse vorgeschlagen. Sind Sie damit einverstanden? – Das ist der Fall. Dann ist die Überweisung so beschlossen. Ich rufe den Tagesordnungspunkt 13 sowie den Zusatzpunkt 4 auf: 13 Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Asylbewerberleistungsgesetzes und des Sozialgerichtsgesetzes Drucksache 18/2592 Überweisungsvorschlag: Ausschuss für Arbeit und Soziales (f) Innenausschuss Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend Haushaltsauschuss mitberatend und gemäß § 96 der GO ZP 4 Erste Beratung des von den Abgeordneten Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn, Luise Amtsberg, Kerstin Andreae, weiteren Abgeordneten und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Aufhebung des Asylbewerberleistungsgesetzes Drucksache 18/2736 Überweisungsvorschlag: Ausschuss für Arbeit und Soziales (f) Innenausschuss Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend Ausschuss für Gesundheit Ausschuss für Menschenrechte und Humanitäre Hilfe Nach einer interfraktionellen Vereinbarung sind für die Aussprache 38 Minuten vorgesehen. – Ich höre dazu keinen Widerspruch. Dann ist so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache. Für die Bundesregierung hat die Parlamentarische Staatssekretärin Gabriele Lösekrug-Möller das Wort. Gabriele Lösekrug-Möller, Parl. Staatssekretärin bei der Bundesministerin für Arbeit und Soziales: Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine Damen und Herren! Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf kommen wir endlich dem Auftrag des Bundesverfassungsgerichts, das uns diese Neufassung des Asylbewerberleistungsgesetzes aufgegeben hat, nach. „Endlich“ sage ich; denn die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts ist, wie Sie sicher wissen, schon aus dem Sommer 2012, genauer gesagt vom 18. Juli. (Ulla Jelpke [DIE LINKE]: Es wurde langsam Zeit!) Der vorigen Bundesregierung und der sie tragenden Mehrheit im Bundestag war es nicht gelungen, die geforderten Gesetzesänderungen umzusetzen. Dieser Bundesregierung, dieser Koalition ist es umso wichtiger, dass nun ohne weiteren Verzug die geforderten Änderungen am Gesetz geschehen; denn alle Betroffenen und Beteiligten brauchen Rechtsklarheit und Rechtssicherheit. (Beifall bei der SPD sowie der Abg. Jutta Eckenbach [CDU/CSU]) Diese zu schaffen, ist Aufgabe des Gesetzgebers – Bundestag und Bundesrat –, und darum bitten wir hier um konstruktive Beratung und Zustimmung. Der vorliegende Entwurf der Bundesregierung setzt die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts eins zu eins um. Kernelement ist die Neubemessung und künftige Fortschreibung der Leistungssätze im Asylbewerberleistungsgesetz. Diese Sätze werden deutlich angehoben. Das hatte auch das Verfassungsgericht so vorweggenommen, indem es eine entsprechende Übergangsregelung mit sofortiger Wirkung – sie setzte dann im August 2012 ein – festgelegt hatte. Vor allem aber wird eine transparente und bedarfsgerechte Fortschreibung der Leistungen sichergestellt, und das durch die Festlegung auf die Einkommens- und Verbrauchsstichprobe des Statistischen Bundesamtes als Grundlage für künftige Anpassungen. Ich finde, das ist ein substanzieller Gewinn. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU – Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Und eine Notwendigkeit!) Dazu kommen noch andere wichtige Änderungen. Ich will sie nennen: Die Wartefrist, bis Leistungen in gleicher Höhe wie Sozialhilfe erbracht werden, soll nicht mehr 4 Jahre, sondern künftig 15 Monate betragen. Kinder und Jugendliche sollen von Anfang an einen Anspruch auf Leistungen für Bildung und Teilhabe erhalten. Minderjährige Kinder sollen außerdem auch nicht mehr für Verstöße ihrer Eltern gegen die aufenthaltsrechtlichen Mitwirkungspflichten mit Leistungsminderung bestraft werden. – Sehr gute Vorschläge! (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU) Einen Punkt, der zahlenmäßig vielleicht nicht so stark ins Gewicht fällt, möchte ich dennoch herausstellen: Opfer von Menschenhandel und Arbeitsausbeutung erhalten ihre Leistungen künftig nicht mehr nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, sondern aus der Sozialhilfe – wir kennen das als SGB XII – oder aus der Grundsicherung für Arbeitsuchende; wir sagen SGB II. (Luise Amtsberg [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Wir sagen: Es gibt mehr!) Gleiches gilt für hier lebende Menschen, deren Abschiebung aus rechtlichen oder humanitären Gründen schon länger als eineinhalb Jahre ausgesetzt ist. In einigen weiteren Punkten werden zudem die Rechtsprechung des Bundessozialgerichts sowie einschlägige Urteile von Landessozialgerichten aufgenommen. Verehrte Kolleginnen und Kollegen, meine Damen und Herren, wie Sie wissen, hat es inzwischen im Zuge eines Kompromisses zwischen Bundesregierung und Bundesrat eine Einigung auch auf Änderungen am Entwurf für das hier vorliegende Gesetz gegeben. Ich sage klar: Dieser Entwurf der Bundesregierung hat die vereinbarten Punkte vereinbarungsgemäß nicht aufgenommen. Das betrifft etwa Änderungen bei der Vorrangigkeit von Sach- und Geldleistungen. Dies ist ebenso ausdrücklich und klar keine Untreue zum gemeinsam gefundenen Kompromiss – dazu stehen wir. Vielmehr ist es Teil der Kompromissvereinbarung, dass die festgelegten Änderungen, verbunden in einem Gesetz, diesem Hohen Haus gesondert vorgelegt werden. Das ist die Vereinbarung. Daher bitte ich zunächst um Zustimmung für das hier vorgelegte Gesetz; denn es schafft Rechtssicherheit und Transparenz für Menschen, die aus Unsicherheit zu uns kommen. Es setzt die klaren, eindeutigen und berechtigten Forderungen des Bundesverfassungsgerichts um. Es bedeutet wirklichen Fortschritt und eine längst überfällige Weiterentwicklung des Leistungsrechts für Asylbewerberinnen und Asylbewerber in Deutschland. Vielen Dank. (Beifall bei der SPD und der CDU/CSU) Vizepräsident Peter Hintze: Als nächster Rednerin erteile ich das Wort der Abgeordneten Ulla Jelpke, Fraktion Die Linke. (Beifall bei der LINKEN) Ulla Jelpke (DIE LINKE): Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Vor über zwei Jahren – in der Tat, Frau Staatssekretärin – hat das Bundesverfassungsgericht das Asylbewerberleistungsgesetz für grundgesetzwidrig erklärt. 20 Jahre haben Bundesregierungen unterschiedlicher Couleur die Grundrechte von Flüchtlingen missachtet. Ich fände es wirklich angebracht, dass sich die Verantwortlichen hier einmal bei den Betroffenen für dieses jahrelange Unrecht entschuldigen. (Beifall bei der LINKEN und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Denn der Tenor der Verfassungsgerichtsentscheidung lautete: Die Würde des Menschen ist nicht relativierbar, auch nicht aus Gründen der Migrationspolitik. (Beifall bei der LINKEN) Das alte Gesetz hat vorgesehen, Flüchtlingen und Geduldeten vier Jahre lang weit weniger als den üblichen So-zialhilfesatz zu gewähren. Damit wurde ihr Recht auf ein menschenwürdiges Existenzminimum verletzt – was die Linke schon immer kritisiert hat. Das Gericht gab dem Gesetzgeber auf, unverzüglich eine verfassungskonforme Neuregelung vorzulegen. Dies hat nun zwei Jahre gedauert. Was Sie hier jetzt vorgelegt haben, ist beschämend. (Beifall bei der LINKEN sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN) Sie hätten die Chance gehabt, auf eine diskriminierende Sonderbehandlung von Asylsuchenden einfach zu verzichten. Stattdessen setzen Sie weiter darauf, Flüchtlinge durch Diskriminierung und Demütigung abzuschrecken und auszugrenzen. Das ist inhuman und unverantwortlich. Da sagt die Linke ganz klar: Menschenrechte müssen in Deutschland auch für Flüchtlinge gelten. (Beifall bei der LINKEN und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Meine Damen und Herren, in den letzten Tagen wurde zu Recht viel über die massiven Übergriffe von Wachpersonal auf Flüchtlinge gesprochen. Es ist nicht hinnehmbar, dass Menschen im Grunde genommen misshandelt werden. Das muss sofort strafrechtliche Folgen für diejenigen haben, die eine solche Misshandlung ausgeführt haben. (Beifall bei der LINKEN sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN) Ich sage auch: Diese individuellen Übergriffe sind nur ein Symptom in unserer Gesellschaft. Asylsuchende wurden über Jahre systematisch von Staats wegen, so muss man sagen, in ihren Menschenrechten verletzt; ich erinnere hier nur an die Residenzpflicht, an das Arbeitsverbot und an viele andere Schikanen. Das muss sich wirklich grundlegend ändern, und das passiert mit dem vorliegenden Gesetzentwurf nicht. (Beifall bei der LINKEN sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN) Notwendig wären bezahlbare Wohnungen. Notwendig wäre es, endlich die Sammellager abzuschaffen, (Beifall bei Abgeordneten der LINKEN) wo Menschen zusammengepfercht sind, wo es nicht mehr um Menschenwürde geht und Konflikte vorprogrammiert sind. Oftmals sind solche Lager irgendwo in der Pampa, sodass Flüchtlinge aus den Städten und aus dem gesellschaftlichen Leben regelrecht verbannt werden. Solche Schikanen müssen endlich aufhören. (Beifall bei der LINKEN und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Zu einer grundsätzlichen Änderung gehört auch, auf das Sachleistungsprinzip zu verzichten. (Beifall bei Abgeordneten der LINKEN und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN) Flüchtlinge müssen endlich Bargeld erhalten, damit sie ihre Lebensmittel und ihre Kleidung selbst einkaufen können, damit sie sich eine Wohnung mieten können, damit sie, kurz gesagt, all die Dinge tun können, die erwachsene Menschen selbstbestimmt tun können – wie jeder andere Mensch auch. Leistungen nach dem Sachleistungsprinzip und das Leben in Sammellagern sind entwürdigend und entmündigend. Deswegen gehören sie abgeschafft. (Beifall bei der LINKEN) Meine Damen und Herren, eindeutig verfassungswidrig ist es, dass Sie das Sanktionssystem in diesem Gesetz beibehalten wollen. Flüchtlinge, die – angeblich – ihre eigene Abschiebung behindern, sollen bestraft werden, indem man ihnen sämtliche Leistungen reduziert und indem das wenige Taschengeld auch noch gestrichen wird. Das ist genau das, was Karlsruhe verboten hat – es hat gesagt: die willkürliche Beschneidung des menschenwürdigen Existenzminimums darf es nicht geben –, und ich finde es wirklich perfide, dass so etwas noch im Gesetz steht. Noch eines: Flüchtlinge müssen endlich den vollen Zugang zur gesundheitlichen Versorgung haben. (Beifall bei der LINKEN und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Wir haben schon oft genug gehört, dass Flüchtlinge an behandelbaren Krankheiten gestorben sind, weil Heimleitung oder Wachpersonal sich einfach geweigert haben, einen Krankenwagen zu rufen. Hier will ich zum Schluss noch einmal ganz deutlich sagen, um es auf den Punkt zu bringen: Das Asylbewerberleistungsgesetz ist entmündigend und diskriminierend. Es fördert Rassismus in unserer Gesellschaft. Deswegen gehört es abgeschafft. (Beifall bei der LINKEN und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Matthias W. Birkwald [DIE LINKE]: Die Abschaffung ist überfällig!) Vizepräsident Peter Hintze: Als nächster Rednerin erteile ich das Wort der Abgeordneten Jutta Eckenbach, CDU/CSU-Fraktion. (Beifall bei der CDU/CSU) Jutta Eckenbach (CDU/CSU): Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Auch Sie, meine Damen und Herren, die Sie oben auf der Tribüne sitzen, darf ich zu dieser Debatte recht herzlich begrüßen. Ich würde jetzt ungern eine Debatte über das führen, was wir gerade von den Linken gehört haben. Alles das, was hier vorgetragen worden ist, ist nicht richtig, ist nicht stimmig; das ist in Deutschland auch nicht so. Die Unterbringung dieser Menschen in Deutschland ist menschenwürdig. (Lachen des Abg. Alexander Ulrich [DIE LINKE]) Wir stehen zu dem Kompromiss, den wir vereinbart haben. (Ulla Jelpke [DIE LINKE]: Wann waren Sie das letzte Mal in einem Sammellager?) – Sie dürfen auch gern eine Zwischenfrage stellen, aber ich würde Sie bitten, mir vielleicht erst einmal ein bisschen zuzuhören. (Alexander Ulrich [DIE LINKE]: Dann müssen Sie auch ein bisschen die Wahrheit sagen!) Wir sehen in dem, was wir heute einbringen, einen weiteren Baustein in der Asylpolitik dieser Großen Koalition. Mit der Umsetzung der Vereinbarungen des Koalitionsvertrages – das haben wir gerade schon von Frau Lösekrug-Möller gehört – setzen wir auch die Forderungen des Bundesverfassungsgerichtsurteils vom 18. Juli 2012 um. Die wesentlichen Punkte sind genannt worden. Ich will aber noch einmal darauf aufmerksam machen, dass wir die Herausnahme von Personen vorgesehen haben, deren Aufenthaltsrecht sich aus § 25 Absatz 4 a und 4 b des Aufenthaltsgesetzes aus rechtlichen und tatsächlichen Gründen ergibt und deren Abschiebung bereits seit mindestens 18 Monaten festgesetzt worden ist. Das hat Frau Lösekrug-Möller ausgeführt. Aber es ist eine weitere Personengruppe herausgenommen – das finde ich auch ganz wichtig –, nämlich die Personengruppe, die Opfer von Menschenhandel und von Schwarzarbeit geworden ist, weil ansonsten in beiden Fällen die strafrechtliche Verfolgung erschwert wird. Dies ist ein ganz wichtiger Bestandteil, (Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Und warum politisch Verfolgte nicht?) gerade wenn es wie bei Opfern von Menschenhandel darum geht, dass wir hier die strafrechtliche Verfolgung der Täter vornehmen können. (Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU) Die Forderung einer Neuberechnung der Leistungshöhe war Grundlage für die gesetzliche Festschreibung des Anspruches auf Bildung und Teilhabe gerade für leistungsberechtigte Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene. Auch dies ist ein wichtiger Bestandteil. Allerdings muss man der Fairness halber sagen, dass dies seit vielen Jahren auch schon in einzelnen Bundesländern in Deutschland getan wurde. (Markus Kurth [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Seit vielen Jahren!) Aber bei denen, die es getan haben, war es der richtige Weg. Die Kürzung der Bezugsdauer von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz von bislang 48 Monaten auf 15 Monate unter Berücksichtigung des tatsächlichen Aufenthalts im Bundesgebiet ist ein weiterer wichtiger Punkt. Mit dieser Kürzung wird der Vorläufigkeitscharakter der Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz deutlich. Zukünftig wird nach der Bezugsdauer von 15 Monaten eine Überführung in das Leistungssystem von SGB II oder SGB XII erfolgen, um dann auch weitere Integra-tionsmaßnahmen durchzuführen. Über die Forderungen des Bundesverfassungsgerichts hinausgehend, meine Damen und Herren, wird eine geänderte Anrechnung von Einkommen, eventuellen Rentenzahlungen oder Beihilfen erfolgen. Gleichzeitig soll den Leistungsberechtigten ein Freibetrag von 200 Euro gewährt werden. (Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Wahnsinn!) Mit diesen Ansparungen soll es für die Betroffenen zukünftig möglich sein, notwendige Anschaffungen selbst zu tätigen. (Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das ist doch lächerlich!) Diese Neuregelung soll Anreize für eine Arbeitsaufnahme, eine Eigenversorgung und damit auch für eine schnelle Integration schaffen. (Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU und der SPD) Um allerdings diese Integration zu ermöglichen und zu forcieren, erachte ich – damit auch die CDU/CSU-Fraktion – die Beibehaltung des Asylbewerberleistungsgesetzes für durchaus sinnvoll und auch gerechtfertigt. (Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Was?) Das Asylbewerberleistungsgesetz gewährleistet nämlich eine bedarfsorientierte Existenzsicherung für die Betroffenen. Die Asylsuchenden haben zumeist von jetzt auf gleich ihre Heimat verloren und verlassen. Sie treffen in Deutschland ohne Hab und Gut ein. Für diese Menschen ist es nach wie vor notwendig, dass sie zunächst ein Dach über den Kopf bekommen und ihnen Hilfe zuteilwird. Diese Hilfe kann nicht ausschließlich in Geldleistungen erfolgen. Es muss in Erstaufnahmeeinrichtungen der Vorrang von Sachleistungen, wie wir ihn heute mit dem Gesetzentwurf vorlegen, gewahrt bleiben, (Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Warum?) dann ergänzt durch den Bargeldbedarf, der da ist. Für Menschen, die in ein fremdes Land kommen, die Sprache nicht sprechen und nicht wissen, wo sie was für den täglichen Bedarf bekommen, brauchen wir das Asylbewerberleistungsgesetz mit seiner individuellen und -bedarfsorientierten Hilfestellung. Sie alle, die Sozial-politikerinnen und Sozialpolitiker sind, wissen, dass das Sozialgesetzbuch II und das Sozialgesetzbuch XII mit ihrer einheitlichen Bedarfsfestsetzung viel zu starr sind, um den Hilfsbedürftigen in der konkreten Situation helfen zu können. Daher brauchen wir einen gesonderten Status und damit auch weiterhin das Asylbewerberleistungsgesetz. (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD) Sie wissen auch, dass diese Grundüberlegungen bereits vor über 20 Jahren angestellt worden sind, nämlich 1992 und 1993, als es wegen des Jugoslawienkrieges zu einer großen Krise kam, in deren Folge es zum Asylkompromiss kam; denn wir mussten in Deutschland bestimmte Regelungen treffen. Es ist nämlich nicht so, dass die Situation in den Städten, Kommunen und Ländern damals einfach war. Wir haben vielfach erlebt, dass an Stammtischen die Parole zu hören war, dass wir es nicht zulassen dürften, die Menschen aufzunehmen. Ich will dazu nur eine Zahl nennen: Uns lagen damals, 1993, 323 000 Asylanträge von Zuwanderern und Flüchtlingen vor, die in Deutschland aufgenommen werden wollten. Diese Zahl haben wir heute noch nicht erreicht – Gott sei Dank. Insofern müssen wir heute die Stellschrauben drehen, aber diesen Asylkompromiss im Grundsatz nicht verlassen; wir müssen weiterhin zu ihm stehen. (Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU – Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das war damals ein abschreckendes Instrument!) Auch ich will auf die Diskussion eingehen, die heute immer wieder geführt wird. Lassen Sie mich dabei auf Zahlen aus meiner Heimatstadt Essen zurückgreifen. Im Moment hören wir, dass in der Diskussion behauptet wird, der Bund müsse in dieser Frage höhere Zahlungen an die Länder leisten, weil die Länder es nicht mehr alleine leisten könnten. An der Stelle verweise ich auf den Betrag, den das Land Nordrhein-Westfalen für die Unterkünfte der Flüchtlinge, für das, was da ist, bereitstellt. Allein im Jahr 2013 hatte die Stadt Essen Bruttoausgaben nach dem Asylbewerberleistungsgesetz von über 16 Millionen Euro. Eine Erstattung seitens des Landes erfolgte nach dem nordrhein-westfälischen Flüchtlingsaufnahmegesetz, und zwar in Höhe von lediglich 2,3 Millionen Euro. Das ist ein prozentualer Anteil der Landeserstattung an den Bruttoausgaben von circa 14,5 Prozent. Unsere Länder lassen die Flüchtlinge in den Kommunen alleine. Wer weiß, was sich in Nordrhein-Westfalen abspielt – das wissen Sie alle; es ist durch die Presse gegangen –, der weiß, dass die Kommunen in Nordrhein-Westfalen das nicht mehr alleine stemmen können. (Beifall bei der CDU/CSU – Max Straubinger [CDU/CSU]: Ja, genau! Schlimm!) Ich kann Ihnen dazu eine lange Liste vorlegen – dazu fehlt mir jetzt leider die Redezeit; wir können das gerne nachholen –, der man entnehmen kann, was der Bund den Ländern in dieser Frage an Erstattungen hat zukommen lassen. Genau das ist das Problem: Es wird im Moment eine Debatte geführt, weil die Länder nicht bereit sind, mehr Gelder zur Verfügung zu stellen. Deswegen führen wir hier im Bund eine Debatte, die sich nur um die Finanzierung dreht. Dass wir mit den Grünen und den Linken an der Stelle ideologisch nicht zusammenkommen, ist klar; (Ulla Jelpke [DIE LINKE]: Es geht nicht um Ideologie, sondern um Menschenwürde und Menschenrechte!) aber ich bitte alle, darauf zu achten, dass es nicht darum gehen kann, jetzt nur aus finanziellen Gründen einen Asylkompromiss, der viele Jahre gehalten hat, zu verlassen. (Luise Amtsberg [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Vielleicht wegen des Bundesverfassungsgerichts!) Ich glaube, dass wir im weiteren Verlauf unseres Gesetzgebungsverfahrens zu einer Einigung kommen sollten, die nicht nur das umfasst, was wir heute in erster Lesung unter Federführung des Ausschusses für Arbeit und Soziales verhandeln. Vielmehr sollten wir die gesamte Gesetzgebung, also das, was wir noch bis zum Ende des Jahres vorstellen wollen, in Gemeinsamkeit hinbekommen. Das hilft nicht nur den Flüchtlingen in Deutschland, denen wir helfen wollen, sondern trägt auch zur Stabilisierung und Befriedung der Bevölkerung bei. Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD) Vizepräsident Peter Hintze: Als nächster Rednerin erteile ich das Wort der Abgeordneten Luise Amtsberg, Bündnis 90/Die Grünen. Luise Amtsberg (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Man kann auf das Asylbewerberleistungsgesetz blicken, wie man mag, man kann es für gut oder für schlecht befinden. – Fakt ist aber: Es handelt sich bei diesem Gesetz um eine für einen bestimmten Personenkreis in der Bundesrepublik ausgelegte Sondergesetzgebung. Deswegen, Frau Kollegin Eckenbach: Wenn Sie sagen, dass das Asylbewerberleistungsgesetz das Dach über dem Kopf, das Essen und die Orientierung sichern soll, dann kann ich nur sagen, dass unsere Sozialgesetzgebung, die genau dafür ausgelegt ist, nämlich für spezielle Lebenslagen, in denen sich bestimmte Menschen befinden, eigentlich die viel bessere Adresse dafür wäre. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der LINKEN) Meine Fraktion ist der Auffassung, dass das Asyl-bewerberleistungsgesetz schlecht ist, und zwar aus folgendem Grund: Es ist eine in Gesetzesform gegossene Diskriminierung, die seit über 20 Jahren Schutzsuchende sozial schlechterstellt, und das oft jahrelang und zum Teil zeitlich unbefristet. Mit dieser gezielten sozialen Unterversorgung von Schutzsuchenden unterhalb des Existenzminimums wurde von Anfang an ganz offen die Absicht verfolgt, Asyl- und Schutzsuchende von einem Asylantrag in Deutschland abzuschrecken und sie schneller zu einer Ausreise aus Deutschland zu bewegen. Die grüne Bundestagsfraktion fordert deswegen seit langem die ersatzlose Streichung dieses Gesetzes. Deswegen haben wir heute diesen Gesetzentwurf vorgelegt. Verehrte Kolleginnen und Kollegen, mittlerweile ist es zwei Jahre her, dass das Bundesverfassungsgericht das Asylbewerberleistungsgesetz für unzulänglich erklärt und eine Neufassung des Gesetzes gefordert hat. In der Begründung verdeutlichte das Gericht, dass durch das Asylbewerberleistungsgesetz die in Artikel 1 des Grundgesetzes geschützte Menschenwürde relativiert werde. Verehrte Kolleginnen und Kollegen der Großen Koalition, das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Urteil mehr als deutlich gesagt, dass die Menschenwürde „migrationspolitisch nicht zu relativieren“ ist. Damit hat es auch recht. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der LINKEN) Diese Kernaussage des Bundesverfassungsgerichts wird aber nach unserer Auffassung mit dem vorliegenden Gesetzentwurf in mehrfacher Hinsicht ignoriert; denn Ihr Gesetzentwurf bleibt weit hinter dem zurück, was notwendig wäre, um hier lebenden Asylsuchenden eine Perspektive zu eröffnen. Peinlich ist ja schon, dass gegenüber dem Referentenentwurf, der eine maximale Bezugsdauer von 12 Monaten vorsah, die Bezugsdauer im Gesetzentwurf auf 15 Monate heraufgesetzt wurde. Warum eigentlich? Ein humanitäres Anliegen wird in -Ihrem Vorschlag jedenfalls nicht erkennbar – im Gegenteil. Das will ich an einigen Beispielen veranschaulichen. Auch nach dieser Frist von 15 Monaten – das wurde hier ganz galant verschwiegen – sollen Menschen nämlich mit abgesenkten Sozialleistungen bestraft werden können, wenn sie allein deswegen nach Deutschland geflüchtet sind, um die Leistungen des Asylbewerberleistungsgesetzes in Anspruch zu nehmen, oder wenn sie die Gründe, deretwegen eine Abschiebung nicht vollzogen werden kann, selbst verschuldet haben. Was bedeutet das eigentlich, liebe Kolleginnen und Kollegen? Mit Einschränkungen wie diesen, die in den meisten Fällen ja ausschließlich auf einer Vermutung basieren und im Ermessen des zuständigen Sachbearbeiters liegen, werden künftig wieder Menschen über diese 15 Monate hinaus unterhalb des Existenzminimums gehalten. Hinzu kommt dann auch noch, dass diese Leistungen vermutlich unbefristet gelten können. Wir sehen dies als eklatante Missachtung des Verfassungsgerichtsurteils an; denn es heißt dort klipp und klar, dass das Existenzminimum in jedem Fall und zu jeder Zeit sichergestellt sein muss. Das passiert hier aber nicht. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der LINKEN) Die Große Koalition hebt die Regelsätze des Asyl-bewerberleistungsgesetzes zwar an – was im Übrigen, Frau Staatssekretärin, nicht der politischen Vernunft, sondern der Intervention des Verfassungsgerichts geschuldet ist –, gleicht sie aber eben nicht vollständig an die Sozialhilfesätze an. Dann unterbieten Sie das Urteil aus Karlsruhe auch noch ein weiteres Mal; denn das Gericht hat sogar festgeschrieben, dass auch ein etwaiger finanzieller Mehrbedarf geprüft werden soll, der unter den Bedingungen eines nur vorübergehenden Aufenthaltes anfallen könnte. Das Urteil wird sozusagen zweifach unterboten. Schutzsuchende, die dem Asylbewerberleistungs-gesetz unterworfen sind – ich finde, das ist der härteste Punkt –, erhalten nur in Notfällen oder bei akuten Schmerzzuständen eine vorläufige medizinische Hilfe. Dabei ist der Schutz von Leben und der körperlichen Unversehrtheit auch Teil der unveräußerlichen Menschenwürde. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der LINKEN) Gerade Asylsuchende leiden aufgrund ihrer Kriegserfahrungen häufig unter physischen und psychischen Symptomen, die zwingend behandlungsbedürftig sind. Die Einschränkung der medizinischen Behandlung auf sogenannte Notfälle führt häufig erst zu einer Ausbildung massiver lebensbedrohlicher Krankheiten oder eben einer Chronifizierung. Schwangere können keine Regeluntersuchungen in Anspruch nehmen, Kinder nicht die obligatorischen Impfungen erhalten. Durch eine Mitgliedschaft in einer gesetzlichen Krankenversicherung könnten solche Zustände verhindert werden. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der LINKEN) Genau das soll aber den Asyl- und Schutzsuchenden weiter vorenthalten werden. Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf halten Sie also im Kern am diskriminierenden Charakter des Asylbewerberleistungsgesetzes fest. Außerdem – hier möchte ich auf meine Vorrednerin Bezug nehmen – entzieht sich der Bund jeglicher finanzieller Verantwortung, indem er nämlich die finanziellen Lasten des Asylbewerberleistungsgesetzes auf die Kommunen abwälzt und diese im Übrigen auch bei der Unterbringung, für die nämlich die Länder zuständig sind, alleinelässt. (Peter Weiß [Emmendingen] [CDU/CSU]: Die könnten ja ihre Zuständigkeiten wahrnehmen!) – Ja, die Zuständigkeiten sind geregelt. Die kann man aber auch anders regeln. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der LINKEN – Peter Weiß [Emmendingen] [CDU/CSU]: An andere abschieben! Das ist Ihre Methode!) Ein Weg zur finanziellen Entlastung der Länder und Kommunen ist die Abschaffung des Asylbewerberleistungsgesetzes, da Bezieherinnen und Bezieher dieser Leistungen dann Anspruch auf Leistungen nach SGB II und SGB XII hätten. Verehrte Kollegen, eines ist doch einmal klar – schauen Sie sich Ihren eigenen Gesetzentwurf an –: Es gibt nur ein Existenzminimum. Das heißt, es müssen für alle Menschen die gleichen Leistungen gelten. (Max Straubinger [CDU/CSU]: Das stimmt nicht, Frau Amtsberg! Das stimmt so nicht!) Dieses Existenzminimum muss für alle Menschen in Deutschland gelten, eben auch für Asylsuchende. Dass die medizinische Versorgung hier nach wie vor ausgenommen ist, ist eine eindeutige Ungleichbehandlung. Das sollten Sie sich einmal zu Herzen nehmen. Herzlichen Dank. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der LINKEN) Vizepräsident Peter Hintze: Als nächstem Redner erteile ich das Wort dem Abgeordneten Matthäus Strebl, CDU/CSU-Fraktion. (Beifall bei der CDU/CSU) Matthäus Strebl (CDU/CSU): Herr Präsident! Meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen! Wir beraten heute den Gesetzentwurf zur Änderung des Asylbewerberleistungsgesetzes und des Sozialgerichtsgesetzes. Zusätzlich liegt uns ein Gesetzentwurf der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vor, der die Aufhebung des Asylbewerberleistungsgesetzes zum Gegenstand hat. (Ulla Jelpke [DIE LINKE]: Bravo!) Die weltweiten Krisen, meine sehr verehrten Damen und Herren, insbesondere in Syrien, Irak oder Afghani-stan, haben zweifelsfrei Auswirkungen auf Europa und auch auf Deutschland. Die Menschen aus den Krisen-gebieten erhoffen sich aus den verschiedensten Gründen – zum Beispiel wegen Krieg, wegen politischer oder religiöser Verfolgung oder wegen Armut – ein besseres und friedliches Leben in Deutschland. Hierzu einige Zahlen: Blicken wir auf den Monat August dieses Jahres, so wurden die meisten Asylanträge von Flüchtlingen aus Syrien, Eritrea und aus Serbien gestellt. Fast die Hälfte aller gestellten Erstanträge entfallen auf diese drei Herkunftsstaaten. So wurden im Jahr 2013 in der Europäischen Union insgesamt 435 000 Asylbewerber registriert, wobei in Deutschland mit 127 000 die höchste Anzahl verzeichnet wurde. Vor diesen Zahlen dürfen wir nicht die Augen verschließen; denn die Frage des Asyls beinhaltet die unterschiedlichsten weiteren Fragen. (Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Aber das hat mit dem Asylbewerberleistungsgesetz nichts zu tun! Das Verfassungsgericht hat sogar gesagt, das darf damit nichts zu tun haben!) Wir wollen uns heute mit dem Asylbewerberleistungsgesetz, insbesondere mit den finanziellen Aspekten, befassen. Grundsätzlich halte ich es für richtig, meine sehr verehrten Kollegen der Linken und der Grünen, dass die Situation von Asylbewerbern, besonders in der ersten Zeit nach ihrer Einreise nach Deutschland, nicht vergleichbar ist mit der Lebenssituation von Menschen, die Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II und XII beziehen. Für Asylbewerber sind in der Anfangszeit, noch dazu in einem fremden Land mit fehlenden Sprachkenntnissen, die Sachleistungen mit einem Anteil von Bargeldleistungen die richtige Leistungswahl. Hier -handelt es sich um Daseinsvorsorge und nicht, wie von Ihnen behauptet und uns vorgeworfen wird, um eine Diskriminierung. Das Bundesverfassungsgericht hatte 2012 in seiner Entscheidung zum Asylbewerberleistungsgesetz erklärt, dass die Höhe der Geldleistungen nach § 3 des Asyl-bewerberleistungsgesetzes evident unzureichend ist. Der Verpflichtung durch Karlsruhe kommen wir jetzt durch diesen Gesetzentwurf nach. Auf das Grundrecht auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums können sich sowohl deutsche als auch ausländische Staatsangehörige, die sich in der Bundesrepublik Deutschland aufhalten, berufen. Da aber die Berechnung seit 1993 nicht mehr geändert wurde, war das Existenzminimum für diese Bezieher nicht mehr gewährleistet. Deshalb sollen in Zukunft die existenznotwendigen Leistungen auf der Grundlage der Einkommens- und Verbrauchsstichproben ermittelt werden. Ich weise ausdrücklich darauf hin, dass das Bundesverfassungsgericht das Asylbewerberleistungsgesetz im Ganzen jedoch nicht für verfassungswidrig erklärt hat. Die Forderung der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, das Asylbewerberleistungsgesetz ganz abzuschaffen, weisen wir deshalb zurück. Stattdessen nehmen wir für die betroffenen Menschen positive Gesetzesänderungen vor. (Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das unterliegt aber genauso der Verfassung!) Einige möchte ich beispielhaft nennen: Die Zeit, in der Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz gezahlt werden – das hat die Kollegin Eckenbach schon erwähnt –, die sogenannte Wartefrist, wird von 48 Monate auf 15 Monate reduziert. Auch die gesundheitliche Notfallversorgung von Asylbewerbern wollen wir gewährleisten. Im Falle einer akuten Notfallbehandlung im Krankenhaus oder bei Zahnärzten (Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Aber nur im Notfall!) können Ärzte und Krankenhausträger unter den im Gesetz genannten Voraussetzungen ihren Aufwendungsersatzanspruch gegenüber dem jeweiligen Leistungsträger geltend machen. Ebenso hat zukünftig das Fehlverhalten eines Einzelnen ausschließlich Auswirkungen auf ihn selbst. Die akzessorische Anspruchseinschränkung bei Familienangehörigen heben wir auf und verhindern somit insbesondere, dass minderjährige Kinder für das Fehlverhalten ihrer Eltern die Konsequenzen tragen. Die Große Koalition plant die alters- und bedarfsgerechte Förderung der Kinder und Jugendlichen unter den Asylbewerbern. Deshalb wird aus der „Kann“-Leistung ein gesetzlich verankerter Anspruch auf Leistungen für -Bildung und Teilhabe. Minderjährige Asylbewerber obliegen, wie alle anderen Kinder in Deutschland auch, der Schulpflicht. Die Förderung durch Leistungen für Bildung und Teilhabe hat zur Folge, dass eine Ausgrenzung von minderjährigen Asylbewerbern vermieden werden kann. Dadurch erhöhen wir – darauf möchte ich ausdrücklich hinweisen – die Bildungs- und Aufstiegschancen, sowohl im Fall des Verbleibens in Deutschland als auch im Falle der Rückkehr ins Heimatland. (Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Alles andere wäre wahrscheinlich verfassungswidrig!) Ich bin davon überzeugt, dass wir den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts Rechnung tragen und gleichzeitig die Situation vieler Asylbewerber in Deutschland verbessern. Die Forderung der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, das Asylbewerberleistungsgesetz abzuschaffen, lehnen wir ab. Herzlichen Dank. (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD) Vizepräsident Peter Hintze: Als letzter Rednerin zu diesem Tagesordnungspunkt erteile ich das Wort der Abgeordneten Kerstin Griese, SPD-Fraktion. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU) Kerstin Griese (SPD): Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Endlich ändern wir das Asylbewerberleistungsgesetz. Schon am 18. Juli 2012 hatte das Bundesverfassungsgericht bescheinigt, dass die Höhe der Geldleistungen – ich zitiere –: „… mit dem Grundrecht auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums … unvereinbar“ ist. Deshalb kann ich mir zu Beginn die Kritik auch nicht verkneifen, dass es gut gewesen wäre, wenn die Vorgängerregierung die Gesetzesänderung ein bisschen zügiger angepackt hätte. (Ulla Jelpke [DIE LINKE]: Es ist 20 Jahre nichts passiert!) Aber wir tun das jetzt. Diese Koalition ist handlungs-fähig. Ich danke dem Bundessozialministerium für die Vorlage dieses Gesetzentwurfs, den wir nun zügig beraten und beschließen können. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU) Was ist uns besonders wichtig bei diesem neuen Gesetz? Wir werden künftig endlich reale Leistungssätze haben, die anhand der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe festgelegt werden. Asylbewerberinnen und Asylbewerber bekommen dadurch durchschnittlich 127 Euro mehr im Monat, um ihren Bedarf zu sichern. Die Sätze waren so lange nicht mehr angehoben worden, dass die Beträge im Gesetzestext sogar noch in D-Mark stehen; aber das nur als kleiner Hinweis am Rande. Wir werden die Wartefrist, bis Leistungen in gleicher Höhe wie in der Sozialhilfe erbracht werden, von 4 Jahren auf 15 Monate verkürzen. Das ist eine echte Verbesserung für Asylbewerberinnen und Asylbewerber. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU) Kinder und Jugendliche werden von Anfang an Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket erhalten. Das ist wichtig, weil sie möglichst früh zur Schule gehen sollen. Sie sollen sich integrieren können und alle Chancen haben. Leistungen für minderjährige Kinder werden nicht mehr gekürzt. Die Erstattung der Kosten für medizinische Nothilfe in Eilfällen wie Krankenhaus- und Notfallbehandlungen wird sichergestellt. Ich will ganz besonders auf die Situation von Kindern und Jugendlichen und auf die Gesundheitsversorgung – das war auch schon Thema – eingehen. Wir wollen in einem zweiten Schritt im Zusammenhang der Reform der EU-Aufnahmerichtlinie die Gesundheitsversorgung von Asylbewerberinnen und Asylbewerbern verbessern. (Beifall der Abg. Gabriele Hiller-Ohm [SPD]) Das ist dringend nötig. Es gab ein paar tragische Fälle, in denen Asylbewerberinnen und Asylbewerber zu Tode gekommen bzw. schwer krank geworden sind, weil sie nicht angemessen behandelt wurden. Ich will aber deutlich sagen: Das waren Notfälle, die nach § 4 des Asyl-bewerberleistungsgesetzes schon jetzt medizinisch hätten versorgt werden müssen. Es ist schlimm, dass die Umsetzung des Gesetzes in diesen Fällen nicht funktioniert hat. Wir sollten in den weiteren Beratungen darauf achten, dass gerade Kinder und Jugendliche die medizinische Versorgung erhalten, die sie brauchen. Ich darf daran erinnern, dass wir uns in der UN-Kinderrechtskonvention dazu verpflichtet haben. Darüber hinaus wollen wir dafür sorgen, dass die notwendige psychologische Behandlung von traumatisierten Flüchtlingen gewährleistet wird. Ein weiterer für uns wichtiger Aspekt ist: Opfer von Menschenhandel und Ausbeutung sowie in Deutschland lebende Menschen, deren Abschiebung aus humanitären Gründen schon länger ausgesetzt ist, werden künftig Leistungen gemäß SGB II oder SGB XII bekommen. Das entspricht der Anerkennung der Realität, dass sie länger bzw. dauerhaft hier bleiben werden. Deshalb ist das ein richtiger Schritt. Mit Blick auf die Beratungen möchte ich auch noch den Punkt ansprechen, dass die Herausnahme einzelner Gruppen aus dem Asylbewerberleistungsgesetz die Kommunen sehr deutlich entlastet: um 43 Millionen Euro jährlich ab 2016, im nächsten Jahr schon um 27 Millionen Euro. Wir sollten im Zuge der Beratungen prüfen, ob es weitere Möglichkeiten gibt, Gruppen von Personen aus dem Asylbewerberleistungsgesetz herauszunehmen. Das würde die Kommunen unterstützen. Übrigens, liebe Frau Kollegin, Nordrhein-Westfalen macht das schon lange. Die Landesregierung entlastet und stärkt die Kommunen und hilft ihnen, die Aufgaben, die vor ihnen liegen, zu erfüllen. (Beifall bei der SPD – Jutta Eckenbach [CDU/CSU]: Siehe Essen!) Der Bundesrat hat noch weitere Verbesserungen für Flüchtlinge beschlossen, die wir in einem nächsten Schritt hier vorlegen werden: Vorrang von Geld- vor Sachleistungen, Abschaffung der Residenzpflicht nach drei Monaten Aufenthalt – das ist eines der sinnvollsten Vorhaben; wir sollten diese Residenzpflicht endlich abschaffen –, Aussetzung der sogenannten Vorrangprüfung bei Arbeitsplätzen. Denn es ist wichtig, dass Asylbewerberinnen und Asylbewerber sowie Flüchtlinge hier eine Arbeit aufnehmen können. Wer schon einmal Asylbewerberheime besucht hat – ich hoffe, dass viele der Kolleginnen und Kollegen das regelmäßig tun –, weiß, wie psychisch belastend es ist, nicht arbeiten zu dürfen, nichts zu tun zu haben, quasi zum Rumhängen verdammt zu sein. Ein Job ist der erste Schritt zurück ins Leben, oft nach dramatischen Monaten, nach Jahren der Flucht, nach Jahren der Angst und Unsicherheit. Zum Gesetzentwurf der Grünen, das Asylbewerberleistungsgesetz ganz abzuschaffen, sage ich nur kurz zwei Dinge: Erstens. Das klingt ja erst einmal sympathisch, aber wir sollten ernsthaft darüber nachdenken, ob wir sofort und in allen Punkten Menschen, die hier Asyl suchen, mit den Menschen, die länger arbeitslos sind, hinsichtlich der Leistungen gleichstellen sollten. (Luise Amtsberg [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Ja!) Das muss man sich sehr ernsthaft überlegen. Zweitens. In diesem Gesetzentwurf geht es um finanzielle Fragen, die zwischen Bund und Ländern zu regeln sind. Das wird noch angesprochen werden, wie in der Protokollerklärung des Bundesrates festgehalten worden ist, wenn dazu die Bund-Länder-Finanzgespräche geführt werden. In diesen Gesprächen wird insbesondere über die Gesundheitskosten und die unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge debattiert werden. Zum Schluss will ich noch ein Wort sagen zu den schrecklichen Vorfällen in Asylbewerberheimen, von denen wir gehört haben. Wir wollen seitens des Bundestages mit dieser Gesetzesänderung ein ganz klares Signal aussenden: Uns geht es um die Menschenwürde; (Alexander Ulrich [DIE LINKE]: Warum macht ihr das nicht?) sie ist unantastbar. (Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Genau! Auch für Asylbewerber!) Wir dulden nicht, dass Menschen, die aus tiefstem Leid zu uns kommen, gewalttätig, entwürdigend oder herablassend behandelt werden. Ich wäre froh, wenn wir uns da einig wären. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU – Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Nein, wir sind uns leider nicht einig!) Ich will ein Dankeschön an die vielen Ehrenamtlichen senden, die sich tagtäglich um Flüchtlinge kümmern, die mit Kindern lesen und schreiben üben, die mit den Familien kochen, die Kleidung und Möbel besorgen, die sie bei Behördengängen begleiten, die Menschen einladen, die hierher geflohen sind. Ich erlebe in meinem Wahlkreis eine große Welle der Hilfsbereitschaft, des Engagements, des Verständnisses für die schwierige Situation der Flüchtlinge. (Luise Amtsberg [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Die muss aber auch vom Gesetzgeber kommen!) Wir sollten mit den gesetzlichen Regelungen, die wir hier beschließen, dieses Engagement unterstützen. In diesem Sinne hoffe ich auf gute Beratungen. Vielen Dank. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU) Vizepräsident Peter Hintze: Ich schließe die Aussprache. Interfraktionell wird Überweisung der Gesetzentwürfe auf den Drucksachen 18/2592 und 18/2736 an die in der Tagesordnung aufgeführten Ausschüsse vorgeschlagen. Gibt es dazu anderweitige Vorschläge? – Das ist nicht der Fall. Dann sind die Überweisungen so beschlossen. Ich rufe den Tagesordnungspunkt 12 auf: Beratung der Beschlussempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Gesundheit (14. Ausschuss) zu dem Antrag der Abgeordneten Maria Klein-Schmeink, Elisabeth Scharfenberg, Kordula Schulz-Asche, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Das psychiatrische Entgeltsystem überarbeiten und das Versorgungssystem qualitativ weiterentwickeln Drucksachen 18/849, 18/1713 Nach einer interfraktionellen Vereinbarung sind für die Aussprache 38 Minuten vorgesehen. – Ich höre keinen Widerspruch. Dann ist so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache. Als erster Rednerin erteile ich das Wort der Abgeordneten Ute Bertram, CDU/CSU-Fraktion. Ute Bertram (CDU/CSU): Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Heute rufen wir wieder das Thema PEPP, also das pauschalierende Entgeltsystem Psychiatrie und -Psychosomatik auf. Aber das Thema hat sich verändert. Der Bundestag hat durch das GKV-Finanzstruktur- und Qualitäts-Weiterentwicklungsgesetz die gestaffelten Einführungsfristen um jeweils zwei Jahre verlängert. Damit wird PEPP mehr Zeit gegeben, um den hohen Ansprüchen, die wir an das neue Vergütungssystem stellen, besser gerecht werden zu können. Die Koalition ist nicht mit der Brechstange gekommen. Wir setzen damit bewusst ein Zeichen, um konstruktiver Kritik entgegenzukommen und den optierenden Einrichtungen mehr Zeit zu geben, auf die Ausgestaltung des PEPP Einfluss zu nehmen. Allen Beteiligten ist mittlerweile bewusst: Wer sich PEPP verweigert, nimmt auf das neue Entgeltsystem keinen Einfluss. Das lernende System PEPP konnte in den letzten Monaten, seit März, respektabel weiterentwickelt werden. Anfang September hat das Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus, das InEK, die mittlerweile dritte Version des Entgeltkatalogs für PEPP vorgestellt. Der GKV-Spitzenverband, der Verband der Privaten Krankenver-sicherung und die Deutsche Krankenhausgesellschaft haben sich Ende des letzten Monats hierauf verständigt. Für 2015 haben wir nun folgendes Bild: Grundlage für die Kalkulation 2015 sind die Kalkulationsdaten von 85 Einrichtungen mit über 205 000 vollstationären und teilstationären Fällen. Das entspricht einer Steigerung von rund 22 Prozent. Der Umfang der Kalkulationsdaten hat auch in der Psychosomatik zugenommen. Die Vergütungssystematik wird grundlegend verändert. Neu ist die Einbeziehung des Entlassungstages in die Kalkulation und die Abrechnung der Entgelte. Die Differenzierung innerhalb von PEPP erfolgt nun nicht mehr durch Vergütungsstufen, sondern durch eine einheitliche Vergütung je Tag in Abhängigkeit von der Anzahl der Berechnungstage. Außerdem werden ergänzende Tagesentgelte als neue Vergütungselemente eingeführt. Damit kann wechselnder Behandlungsaufwand im Verlauf einer Behandlung berücksichtigt werden. Ich denke, dies alles kann als Zwischenstation durchaus positiv bewertet werden. (Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU) Ein sensibler Punkt im Zusammenhang mit PEPP ist die Beendigung der Geltungsdauer der Psychiatrie-Personalverordnung zum 1. Januar 2019. Das ist mir sehr bewusst. Die Vertragsparteien zum Krankenhausfinanzierungsgesetz haben bislang die Maßstäbe und Grundsätze dieser Personalverordnung bei der Vereinbarung des Budgets und der Pflegesätze zugrunde zu legen. Nun tritt diese Psych-PV zu dem Zeitpunkt außer Kraft, zu dem die Konvergenzphase des PEPP einsetzt. Hier wird nun befürchtet, dass damit ein Einfallstor zum Personalabbau geschaffen wird. Nach § 137 Absatz 1 c im SGB V ist dem Gemeinsamen Bundesausschuss die Aufgabe übertragen worden – ich zitiere – „Empfehlungen für die Ausstattung der stationären Einrichtungen mit dem für die Behandlung erforderlichen therapeutischen Personal“ zu beschließen. Diese Befugnis des G-BA tritt damit an die Stelle der Psych-PV, die übrigens auch keine Personalsicherung darstellt, sondern nur der Budgetfestlegung dient. Mit Interesse haben wir auch den Hinweis des G-BA in der Sachverständigenanhörung im Gesundheitsausschuss am 7. Mai dieses Jahres aufgenommen, der Nachfolgeregelung der Psych-PV mehr Verbindlichkeit als nur einen Empfehlungscharakter zukommen zu lassen. Das wollen wir offen prüfen. Freilich heißt das noch nicht, dass ansonsten die Kritik an PEPP erloschen wäre. Nach wie vor werden Thesen vertreten, die gerade nicht überzeugen. Gelegentlich – wer weiß, vielleicht auch noch heute hier im Plenum – ist noch zu hören, mit den degressiven Tagessätzen würden Fehlanreize gesetzt, die dazu führen, dass Patienten aus ökonomischen Motiven heraus zu früh aus dem Krankenhaus entlassen werden. Die Tagessätze bilden die durchschnittlichen Behandlungskosten pro Patient ab. Dass sie hierbei einen degressiven Verlauf haben, entspricht dem tatsächlichen Verlauf der Kostenentstehung. Zu einer Unterversorgung wird es dadurch nicht kommen. Eher das Gegenteil ist der Fall: Würden Psych-Einrichtungen Patienten zu früh entlassen, würden sie auf zusätzliche Erlöse verzichten. Das Szenario, ein Patient werde zu früh aus dem Krankenhaus entlassen, tritt allenfalls dann ein, wenn die Aufnahmekapazität einer Einrichtung nicht ausreicht und dem akuteren Fall gegenüber dem weniger akuten Fall Vorrang eingeräumt werden muss. Ich möchte denjenigen sehen, der dann anders entscheidet. Vor allem aber ist es nicht das Thema von PEPP, sondern der gesamten psychiatrischen und psychosomatischen Versorgungssituation einschließlich der ambulanten Versorgung, die Vorrang gegenüber der stationären Versorgung hat. Mit PEPP wird häufig die Forderung verknüpft, dass eine Verzahnung mit der ambulanten Versorgung sichergestellt werden muss. Keine Frage: Die Schnittstellenproblematik zwischen der stationären und der ambulanten Versorgung kann PEPP ebenso wenig lösen wie das jetzige Vergütungssystem. Schließlich geht es hier ja nur um ein Vergütungssystem von Krankenhäusern der Psychiatrie und der Psychosomatik. Ich finde es merkwürdig; denn nach § 140 a SGB V können Verträge für eine übergreifende Versorgung zwischen Krankenkassen und den Leistungserbringern längst geschlossen werden. Diese Vorschrift besteht seit Dezember 1999, also seit rund 15 Jahren. Seit Juli 2012 wird diese Vorschrift durch § 64 b SGB V flankiert, wonach eine sektorenübergreifende Leistungserbringung auch Gegenstand von Modellvorhaben sein kann. Unabhängig davon, was immer dazu geführt haben mag, dass eine solche Leistungserbringung noch nicht über örtliche und regionale Insellösungen hinaus entwickelt worden ist, sehe ich hier die Partner im Gesundheitswesen in der Pflicht. Ihnen kommt die Aufgabe zu, Parameter für eine integrierte Versorgung zu entwickeln, die möglichst flächendeckend anwendbar sind. Und es ist nicht sachgerecht, PEPP mit der Frage sektorenübergreifender Leistungserbringung zu befrachten. Dennoch will ich den Akteuren ein wenig auf die Sprünge helfen. Ziel soll ja sein, die Durchlässigkeit zwischen stationärer und ambulanter Versorgung flächendeckend einzuführen. Wegen des Grundsatzes „ambulant vor stationär“ heißt dies, dass ganz überwiegend eine Überleitung von der stationären Versorgung hin zur ambulanten Versorgung stattfinden muss. Zwar ist das auch umgekehrt zu betrachten, aber nicht vorrangig. Weiterhin muss der Grundsatz berücksichtigt werden, dass gerade im Bereich der Psychiatrie und der Psychosomatik ein ganz besonderes Vertrauensverhältnis zwischen Patient und Therapeuten bestehen muss. Das heißt, ein Wechsel in der Person des Therapeuten ist immer heikel und sollte möglichst vermieden werden. Zu beachten ist ferner, dass der stationäre Sektor mit angestelltem Personal arbeitet, während der ambulante Sektor freiberuflich geprägt ist. Was folgt hieraus? Wie können diese Feststellungen rechtlich und organisatorisch umgesetzt werden? Hierzu rege ich folgenden Vorschlag zur Prüfung an: Stationäre Einrichtungen besetzen den erkannten Personalbedarf im Bereich der Psychotherapeuten mit eigenem Personal nicht zu 100 Prozent, sondern beispielsweise zu 85 oder 90 Prozent. Der ungedeckte Personalbedarf, der Rest, wird zu den Honorarkonditionen der freiberuflichen Therapeuten eingekauft. So könnte eine sektorenübergreifende Versorgung durch Überlappung gelingen. Aus dem somatischen Bereich kennen wir dies bereits unter dem Stichwort „Belegärzte“. Bedenkenträger werden jetzt einwenden, dass dieser Vorschlag mit multiprofessioneller Hilfe nicht in Einklang zu bringen ist. Denen antworte ich: Das mag ja sein, aber gerade dieser Patientenkreis, der solche multiprofessionelle Hilfe benötigt, ist nicht derjenige, der ambulant weiterbehandelt werden kann. Um aber auf das ursprüngliche Thema zurückzukehren: PEPP kann für eine Einführung der sektorenübergreifenden Versorgung zwar nicht der Problemlöser sein, er steht ihr aber auch nicht im Wege. Nach allem bleibt festzustellen: Der heute zur Abstimmung anstehende Antrag verkennt die Chancen, die PEPP bietet, und es entspricht einfach nicht dem aktuellen Stand des neuen Vergütungssystems. Die Karawane ist einfach weitergezogen. Da bleibt nur noch Ablehnung. Vielen Dank. (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD) Vizepräsident Peter Hintze: Als nächstem Redner erteile ich dem Abgeordneten Harald Weinberg, Fraktion Die Linke, das Wort. (Beifall bei der LINKEN) Harald Weinberg (DIE LINKE): Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Zunächst einmal möchte ich Ihnen für die Anregungen danken, die Sie in Ihrer Rede gemacht haben. Ich werde gleich an einigen Stellen sicher andere Akzente setzen, aber ich finde es sehr mutig und bemerkenswert, hier Vorschläge zu machen, wie man die Sektoren ein Stück weit durchlässiger machen kann. Das will ich durchaus anerkennen. Ferner möchte ich mich bei den Grünen bedanken, dass wir mit der Beratung dieses Antrags noch einmal die Gelegenheit haben, über das Entgeltsystem in der Psychiatrie zu reden. Das ist aus unserer Sicht dringend notwendig. Wir sehen es eher so, dass das gegebene PEPP-System ein Überbleibsel aus schwarz-gelber Gesundheitspolitik ist, das der künftige Allianz-Vorstand Daniel Bahr gegen den Widerstand der Fach- und Pa-tientenverbände vorangetrieben und sozusagen mit einer Ersatzvornahme durchgesetzt hat. PEPP droht aus unserer Sicht die Versorgung zu verschlechtern und den Wettbewerb unter den Krankenhäusern auf die Psychia-trien auszuweiten. Das lehnen wir ab. (Beifall bei der LINKEN und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Was Krankenhauswettbewerb bedeutet, können wir heute schon in den nichtpsychiatrischen Krankenhäusern erleben. Die Einführung der Fallpauschalen vor zehn Jahren hat dort zu einem Wettbewerb um die meisten Operationen und die guten Risiken geführt. Ob alle durchgeführten Operationen wirklich notwendig sind, darf bezweifelt werden. PEPP ist nicht völlig identisch mit den Fallpauschalen. Die grundsätzliche Struktur und Ausrichtung sind jedoch ähnlich. Es gibt auch bei PEPP Kalkulationshäuser, in denen Durchschnittskosten ermittelt werden, die dann Maßstab, Benchmark für den Wettbewerb der Häuser und psychiatrischen Einrichtungen untereinander sind. Es werden dann in der Tat ökonomische Gründe sein, die über die Art entscheiden, wie jemand und wie lange jemand als psychisch erkrankter Mensch behandelt wird. Über-, Unter- und Fehlversorgung sind damit aus unserer Sicht vorprogrammiert. Dann sorgt PEPP – wir hatten es gerade schon einmal –, zumindest in der bisherigen Fassung, für ein Ende -moderner Versorgungsformen, bei denen nicht das -Krankenhaus im Mittelpunkt steht, wie zum Beispiel gemeindepsychiatrischer Wohneinrichtungen und anderer Verzahnungen mit dem ambulanten Bereich; denn durch solche Einrichtungen verlieren die stationären Einrichtungen – in Anführungszeichen – gute Kunden. Die Linke ist gegen Markt und Wettbewerb in Krankenhäusern, weil das der Orientierung am Patienten und seinem individuellen Behandlungsbedarf widerspricht. Das gilt noch mehr für die psychiatrische Versorgung. (Beifall bei der LINKEN) Der Antrag der Grünen geht aus unserer Sicht insofern in die richtige Richtung, als er das Versorgungs-geschehen und den Versorgungsbedarf in den Mittelpunkt stellt und dann erst fragt: Wie soll das Ganze sinnvoll finanziert werden? Was ist dafür ein sinnvolles Finanzierungssystem? CDU/CSU sehen das Finanzierungssystem PEPP erst einmal als gegeben, als absolut an – mit der Folge, dass sich dann das Versorgungsgeschehen daran anpassen soll. Das ist dann das sogenannte lernende System. Die Verschiebung der Scharfstellung, also die Verschiebung der Einführung, hat dann auch nur den Sinn – das haben wir gerade schon ein bisschen herausgehört –, eine Art Trainingslager oder Trainingsphase für die Einrichtungen zur besseren Anpassung an das PEPP-System zu sein. Das lehnen wir allerdings grundsätzlich ab. (Beifall bei der LINKEN) Die SPD war vor der Wahl im letzten Jahr strikt gegen die Einführung von PEPP. Ich bin gespannt, was die -Koalition aus dieser Gemengelage machen wird. In den Beratungen in den Ausschüssen haben wir gesehen, dass die SPD ihre Positionierung verändert hat. Wir haben aber auch erlebt, dass der Druck von außen, der Druck von den Verbänden, den Gewerkschaften, den Krankenhäusern, den Linken und den Grünen dazu geführt hat, dass die Optionsphase verlängert worden ist und dass wir ein Moratorium von zwei Jahren haben werden. Wir meinen, dass wir diese zwei Jahre -nutzen müssen, um generell noch einmal darüber nachzudenken, wie wir die psychiatrische Versorgung, und zwar auch in der Verzahnung der Sektoren und Versorgungsstrukturen, zusammenbringen. (Beifall bei der LINKEN sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN) Wenn ich der SPD etwas raten darf: Auch wenn es schwerfällt, bleiben Sie bei der Position, dass PEPP ein Fehler ist und dass es nicht eingeführt werden darf. Lassen Sie sich nicht aus Koalitionsräson zu einer Entscheidung gegen Ihre Überzeugung treiben, die den psychisch kranken Menschen schaden wird. Noch ein Wort zu dem Antrag der Grünen. Der -Antrag benennt die Probleme aus unserer Sicht völlig korrekt. Der Grundansatz, von der Versorgung aus zu denken, geht in die richtige Richtung. Er ist jedenfalls besser als alles, was wir bisher von der Koalition vorgelegt bekommen haben. Insofern werden wir ihm zustimmen. Vielen Dank. (Beifall bei der LINKEN sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN) Vizepräsidentin Petra Pau: Der Kollege Dr. Karl Lauterbach hat für die SPD-Fraktion das Wort. (Beifall bei der SPD) Dr. Karl Lauterbach (SPD): Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen! Zunächst einmal muss man den Grünen dafür danken, dass sie den Antrag eingebracht haben. Es ist aber klar, dass wir dem Antrag nicht zustimmen können, weil in dem Antrag nur das gefordert wird, was wir ohnedies tun. (Maria Klein-Schmeink [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Wenn das mal stimmen würde!) Wir haben bei der Fraktionsklausur auf dem Petersberg beschlossen, dass wir hart prüfen, ob PEPP der richtige Weg ist. Wenn PEPP der richtige Weg ist, werden wir es so modifizieren, dass wir wichtige Probleme, die in dem Antrag der Grünen beschrieben worden sind und die auch uns bekannt sind, innerhalb des Systems bearbeiten. Somit ist der Antrag der Grünen nicht falsch. Er ist auch hilfreich, weil er noch einmal auf die Probleme hinweist. Aber er ist überflüssig, weil wir im Prinzip zu dem aufgefordert werden, was wir schon tun. Übrigens geschieht dies, Herr Weinberg, nicht auf Druck der Grünen, sondern schlicht und ergreifend aus Überzeugung heraus. Das gilt für die gesamte Große Koalition, auch für die Union. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU) Nur zur Erinnerung: Die Beschlusslage der Fraktion ist die, dass wir prüfen, ob PEPP grundsätzlich weiterverfolgt wird, und, wenn es weiterverfolgt wird, welche Veränderungen im System notwendig sind, damit die Nebenwirkungen, die Sie hier einigermaßen eloquent beschrieben haben, nicht eintreten. Das ist die Beschlusslage. Nichtsdestotrotz will ich die Gelegenheit ergreifen, noch einmal im Detail auf ein paar Punkte einzugehen. Aus meiner Sicht haben wir in der Struktur der psychiatrischen Versorgung in Deutschland derzeit ein paar Grundprobleme, die wir lösen müssen. Ich gehe in der Kürze der Zeit auf einige wichtige Grundprobleme ein. Erstens. PEPP selbst ist ein Vergütungssystem; es ist keine Strukturreform in der Psychiatrie. Das ist eine Klarstellung. Die Frage ist, ob wir zuerst die Strukturreform durchführen und dann das Vergütungssystem ändern sollen oder ob man das gleichzeitig machen kann. Aber es umgekehrt zu machen, wie Kollege Weinberg unterstellt hat, ist nie angedacht gewesen. Die Einführung von PEPP hat nie bedeutet, dass wir parallel dazu planen, die Arbeit an notwendigen Strukturreformen in der Psychiatrie einzustellen. Das hat nie zur Debatte gestanden. Von daher ist das eine Unterstellung. (Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU) Zweitens. Wir haben eine wichtige Problematik im Bereich der niedergelassenen Psychiatrie. Dort verdrängt immer mehr die lukrative Richtlinienversorgung die -kurzinterventionelle klassische Psychotherapie oder die klassische Interventionspsychiatrie. Das ist von großer Bedeutung. Denn hier wird zum Teil sehr viel Geld bei geringem Erfolg ausgegeben, und diejenigen, die dringend eine kurzfristige ambulante Versorgung benötigen, bekommen diese nicht, weil die Plätze fehlen. In der Tat wandern immer mehr niedergelassene Hausärzte bzw. Allgemeinärzte und auch Fachärzte in die Richtlinientherapie ab, und zwar aus ökonomischen Gründen, weil sich die klassische Versorgung nicht mehr lohnt. Daran müssen wir arbeiten. Das ist das zweite Problem. Das dritte Problem ist: Im Bereich der stationären Versorgung nimmt die Zahl der psychosomatischen -Häuser und auch die psychosomatische Betreuung zu, derweil sich die regionale Versorgung in der Psychiatrie verknappt. Das hat dazu geführt, dass zwar Betten abgebaut worden sind, aber die Kosten um mehr als ein Drittel gestiegen sind und gleichzeitig die Wartezeiten auf einen dringend notwendigen Platz in der stationären Versorgung in der Regionalversorgung sich immer weiter ausgedehnt haben – auf über sechs Wochen –, sodass viele Patienten mit einer erheblichen Verzögerung in die Versorgung kommen. Das hat zur Folge, dass die Therapie verspätet und in schlechterer Qualität erfolgt. Innerhalb der psychiatrischen Versorgung haben wir veraltete Leitlinien. Das betrifft insbesondere die Psychotherapie in der stationären Versorgung, insbesondere bei der unipolaren Depression, aber nicht nur dort. Dort wird zu wenig Psychotherapie gemacht. Die Kosten werden nicht erstattet, und die Leitlinienentwicklung, geschweige denn die eigentliche Versorgung in der Psychiatrie erfolgen nicht in dem notwendigen Tempo. Das nächste Problem ist, dass wir in den Leitlinien derzeit eine zu geringe Verankerung in der evidenzbasierten Medizin sehen. Die Leitlinien sind zum Teil nach dem Konsenssystem entwickelt. Sie sind auch weder interdisziplinär noch sektorenübergreifend. Wir brauchen interdisziplinäre, sektorenübergreifende, evidenzbasierte Leitlinien. Wir haben jetzt sektorenspezifische, nicht evidenzbasierte und nicht interdisziplinäre Leitlinien. Das ist das Problem. Es ist übrigens sehr wichtig, dass es gelöst wird. Denn nur auf der Grundlage solcher Leitlinien lassen sich die Strukturen entwickeln, die wir entwickeln müssen, wie die Grünen angemahnt haben. Ich komme zum Schluss. Wir werden Ihnen die derzeit von uns geprüften Vorschläge – wir haben die Fachverbände um Vorschläge gebeten, und wir haben derzeit auch eigene Alternativvorschläge zu PEPP oder zu einer Strukturreform mit und ohne PEPP in Vorbereitung – in Kürze vorstellen können. Aber was die Lösungen angeht – wir haben vor wenigen Wochen einen entsprechenden Beschluss gefasst; das war einer der ersten wichtigen Beschlüsse, zu denen wir fraktionsübergreifend gekommen sind –, werden wir Gegenvorschläge vorlegen. Bei allem Respekt: Ihr Antrag enthält keinen Gegenvorschlag. Darin werden die bekannten Probleme benannt, aber es gibt keinen konkreten Gegenvorschlag, der die gerade benannten Probleme lösen würde. Wir werden das also machen, und wir müssen es machen. Denn Menschen, die psychiatrische Versorgung brauchen, können sich nicht gegen die falsche Therapie wehren. Sie sind keine Kunden. Sie sind auf eine zuverlässige, wohlmeinende und gute Versorgung mehr angewiesen als jeder andere. (Beifall des Abg. Harald Weinberg [DIE LINKE]) Wenn ihre Behandlung schlecht ist, dann hat das besonders gravierende Konsequenzen. Daher ist jede Ökonomisierung dieses Feldes falsch und wird von uns abgelehnt. Daran werden wir uns messen lassen. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU) Vizepräsidentin Petra Pau: Das Wort hat die Kollegin Maria Klein-Schmeink für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Maria Klein-Schmeink (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine lieben Kolleginnen und Kollegen! Wir Grüne stellen heute unseren Antrag zur Abstimmung, wohl wissend, dass er, obwohl er viele gute Argumente enthält – das ließ sich den verschiedenen Wortbeiträgen schon entnehmen –, abgelehnt wird, wahrscheinlich und ziemlich sicher gegen das -Gewissen und die fachliche Einschätzung der SPD--Fraktion, zum Glück nicht mit Unterstützung der Linken. Wir sind uns eigentlich einig, dass eine wirkliche Reform im Bereich der Psychiatrie und der Versorgung im Bereich der Psychosomatik in Deutschland benötigt wird. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der LINKEN) Nur Sie von der Union haben sich darauf festgelegt, als Erstes ein pauschales Entgeltsystem einzuführen. Sie sind nicht bereit, den langwierigen, rund zehn Jahre dauernden Prozess der Einführung eines rein fiskalischen Systems mit einer wirklichen Weiterentwicklung der Versorgung für diejenigen zu verbinden, die psychisch krank sind und therapeutische Hilfe und soziale Begleitung brauchen. Das ist der eigentliche Punkt, der hier eine Rolle spielt. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Karl Lauterbach, es geht nicht darum, zu entscheiden – ähnlich wie bei Henne und Ei –, ob zuerst eine Strukturreform durchgeführt oder ob zuerst ein neues Entgeltsystem geschaffen werden soll. Natürlich muss beides Hand in Hand gehen. Die momentane Beschlusslage erlaubt lediglich, das Entgeltsystem auf den Prüfstand zu stellen. Im Rahmen des FQWG ist von SPD und Union noch vor der Sommerpause beschlossen worden, dass die Krankenhäuser, die aufgrund des jetzigen, auch von der SPD infrage gestellten und kritisierten Entgeltsystems kalkulieren, sogar finanzielle Anreize erhalten. Das wird dazu führen, dass die Union später sagen wird: Da schon so viele Krankenhäuser auf dieses Entgeltsystem umgestiegen sind, können wir das nicht mehr ändern. – Genau das werden wir in zwei Jahren wahrscheinlich -erleben. Ich hoffe, dass dem nicht so ist und dass der Weg der SPD, den sie sich ausgehandelt hat, zumindest ein anderes, alternatives Entgeltsystem zu überprüfen, tatsächlich Wirklichkeit wird, sodass wir die Chance haben, über ein anderes, bedarfsgerechtes Entgeltsystem zu diskutieren. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der LINKEN) Sie haben zwar darauf hingewiesen, dass es auf der einen Seite um die Finanzierung und auf der anderen Seite – unbestritten – um die Deckung des Weiterentwicklungsbedarfs geht. Aber Sie bleiben die Antwort -darauf schuldig, wann Sie eine Veränderung der Versorgungsstrukturen angehen wollen, mit welchen Mitteln Sie das machen wollen und wie Sie dafür sorgen wollen, dass das künftige und mit so viel Mühe erstellte Entgeltsystem für die stationäre Versorgung geeignet ist, sektorenübergreifende Versorgungsmodelle dauerhaft zu finanzieren. Diese Antwort bleiben Sie uns komplett schuldig. Das ist ein großer Fehler Ihres Vorgehens. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Weiterhin fehlt die Sicht auf die Gesamtversorgung. Wie sieht der Bedarf der jeweiligen Patientengruppen eigentlich aus? Was brauchen sie denn? Was brauchen sie im der stationären Versorgung vorgelagerten Bereich? Haben wir tatsächlich ambulante Krisensysteme? Haben die Betreffenden die Möglichkeit, schnell Zugang zu psychotherapeutischer Unterstützung zu bekommen? Halten wir, wenn sich abzeichnet, dass ein Mensch psychisch erkrankt oder in eine Krise gerät, zum Beispiel eine ausreichende Anzahl an Krisenpensionen im ambulanten Sektor vor? All das haben wir nicht. Sie sehen all das auch nicht in Ihren Planungen vor. Das ist ein großes Versäumnis. Das gehört dringend angegangen. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der LINKEN) Das Gleiche muss für die stationäre Versorgung gelten. Auch da müssen wir fragen: Wie bekommen wir es hin, dass der Übergang von stationärer Versorgung hin in den Alltag, in die Familie und zurück an den Arbeitsplatz mit dem therapeutischen Personal angegangen bzw. von ihm begleitet werden kann, das schon in der Klinik für diese Menschen in der Krise zuständig war? Auch das ermöglichen Sie auf dieser Basis – so, wie Sie es jetzt gestrickt haben – nicht. Das gibt es bestenfalls in Form von Modellvorhaben. Sie sind aber so halbherzig ausgestaltet, dass man auf ihrer Grundlage keine zukünftige Versorgungsstruktur entwickeln kann. Genau diese Chance ist verpasst worden. Das ist sehr schade. Ich hoffe, dass wir hier in zwei Jahren noch einmal neu über ein Entgeltsystem diskutieren können, das von wirklich tragfähigen Elementen für eine andere Versorgungsstruktur begleitet wird. In diesem Sinne hoffe ich, dass Sie noch einmal ein bisschen nachdenken. Morgen ist der Tag der seelischen Gesundheit. Das wäre insofern eigentlich ein guter Tag, die gesamte Versorgungsentwicklung weiter voranzubringen. Danke schön. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der LINKEN) Vizepräsidentin Petra Pau: Für die CDU/CSU-Fraktion hat die Kollegin Emmi Zeulner das Wort. (Beifall bei der CDU/CSU) Emmi Zeulner (CDU/CSU): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! In psychiatrischen Einrichtungen in Deutschland werden jährlich 1,1 Millionen Patienten behandelt. Die Art psychischer Erkrankungen hat sich gewandelt. Die Zahl der Patienten steigt und wird nach der jetzigen Prognose noch weiter steigen. Sicherlich kennt jeder von uns in seinem Bekanntenkreis oder in seiner Familie jemanden, der entweder in der Vergangenheit an einer psychischen Krankheit litt oder heute unter dieser leidet. Den Betroffenen sowohl im ambulanten wie auch im stationären Bereich die bestmögliche Versorgung zuteilwerden zu lassen, ist Aufgabe unseres Gesundheitssystems und somit Auftrag an uns Gesundheitspolitiker. Stationäre und teilstationäre psychiatrische Einrichtungen müssen sich weiterentwickeln. Es gilt, Qualität zu garantieren und gleichzeitig Transparenz zu schaffen. Aus diesem Anliegen heraus haben wir 2012 das pauschalierende Entgeltsystem in der Psychiatrie und Psychosomatik – kurz PEPP – eingeführt. Dieses System ist offen für Verbesserungen und entwickelt sich mit dem Input der Leistungserbringer stetig weiter. Auch die Politik darf sich nicht zurücklehnen, sondern muss weiterhin an der stetigen Verbesserung des Systems arbeiten. Die Einführung von PEPP stieß damals und stößt auch heute noch auf Widerstände. Zahlreiche Bedenken wurden von Patientenvertretern, Leistungserbringern und Verbänden geäußert. Seien Sie versichert, dass ich das jetzige PEPP weiterhin nicht als der Weisheit letzter Schluss ansehe; aber ich erkenne auch Fortschritte, die bei der Weiterentwicklung des Systems gemacht wurden. Denn sowohl die Politik als auch die Selbstverwaltung haben auf die vielfach geäußerte Kritik an PEPP reagiert. Deshalb sehe ich einige der Forderungen als erfüllt an. Als Erstes möchte ich die Forderung nach mehr Zeit und somit nach einer Verlängerung der Optionsphase aufgreifen. Auch ich bin der Meinung: Bei einer so tiefgreifenden Neuerung, wie sie das PEPP mit sich bringt, gilt es, nichts zu überstürzen und die Häuser Schritt für Schritt mit PEPP vertraut zu machen. Aus diesem Grunde haben wir – nicht nur die Linken und die Grünen, sondern alle hier im Parlament Anwesenden – beschlossen, die Optionsphase um zwei Jahre zu verlängern und dementsprechend auch die nachfolgenden Phasen später zu beginnen. Diese verlängerte Frist gibt den Einrichtungen die Chance, das neue System zu erproben, ohne dass für sie die befürchteten finanziellen Nachteile entstehen. Um Anreize für eine Beteiligung am neuen System zu schaffen, kommt den teilnehmenden Häusern in der Optionsphase die doppelte Grundlohnrate zugute. Diesen Anreiz halte ich für eine gute Investition, denn der Erfolg von PEPP hängt entscheidend von der Beteiligung der Krankenhäuser ab. (Beifall bei der CDU/CSU) Es sei in aller Klarheit gesagt: Nur wer mitmacht, kann auch gestalten. Ein weiterer Kritikpunkt, der bereits von der Selbstverwaltung gelöst wurde, ist die Abschaffung der Degression in der Vergütung. Die Sorge, Patienten könnten aus ökonomischer Motivation heraus frühzeitig entlassen werden, habe auch ich geteilt. Anders als bei somatischen Erkrankungen ist der Verlauf psychischer Erkrankungen nur schwer vorhersehbar. Nicht bei jedem Patienten stellt sich am Tag X eine Besserung ein. Drehtüreffekte wären eine mögliche Folge dieser Degression gewesen. Die Selbstverwaltungspartner sind ihrer Verantwortung nachgekommen und haben diesen Kritikpunkt mit ihrem Beschluss vom April ausgeräumt. Die rasche Umsetzung durch das InEK im aktuellen Katalog begrüße ich ausdrücklich. Die Degression wurde, auch durch die Möglichkeit der Abrechnung des Entlassungstages, weitgehend abgeschafft. Als dritten Punkt haben wir die individuelle Betreuung Schwerstkranker deutlich verbessert. Wir sind uns alle einig: Bestimmte Diagnosen verlangen eine besonders intensive Betreuung. Auch dieser Aspekt war zu wenig in dem alten Entgeltkatalog berücksichtigt. Bei besonders schweren Verläufen ist eine Eins-zu-eins-Betreuung oder eine Intensivbehandlung des Patienten erforderlich, was mit dem neuen Katalog gewährleistet wird. So ist es zukünftig Einrichtungen möglich, im Einzelfall bedarfsgerecht ein Zusatzentgelt abzurechnen. Schließlich hat sich die Selbstverwaltung zum Ziel gesetzt, den Dokumentationsaufwand zu reduzieren. PEPP darf nicht zum Bürokratiemonster werden. Nun müssen wir sicherstellen, dass auch dieser Aspekt zeitnah umgesetzt wird. Mit dem angestoßenen Entwicklungsprozess haben wir gezeigt, dass die Aussage, PEPP sei ein lernendes System, keine leeren Worte sind. Immer noch gibt es Kritikpunkte. Diesen müssen wir uns selbstverständlich stellen und die Entwicklung von PEPP auch weiterhin aufmerksam und kritisch verfolgen. Nur im Dialog mit den Beteiligten kann es uns gelingen, das Schulkind PEPP zu einem erfolgreichen Abschluss zu bringen. Allen Beteiligten steht es zum einen offen, Vorschläge zur Weiterentwicklung von PEPP beim InEK einzubringen. Ich appelliere, diese Möglichkeit auch wahrzunehmen. Zum anderen hat das BMG einen strukturierten Dialog angestoßen. Verbände, Selbstverwaltung und Kalkulationshäuser sind aufgerufen, ihre Erfahrungen mit dem neuen Entgeltsystem einzureichen. Auf Basis dieser Stellungnahmen werden wir das System überprüfen und gegebenenfalls den Empfehlungen anpassen. Jedoch sehe ich auch noch Potenzial bei der Ausgestaltung von PEPP. Ich erkenne die Gefahr der Selektion von Patientengruppen. In der Zeit, die wir durch die verlängerte Optionsphase gewonnen haben, müssen wir unbedingt überprüfen, ob das neue System Anreize zu einer solchen Selektion setzt. Sollten sich diese Bedenken bestätigen, so gilt es, unbedingt gegenzusteuern. Was sicherlich niemand will, ist ein Wettbewerb unter den Häusern um die lukrativsten Diagnosen. (Beifall der Abg. Mechthild Rawert [SPD]) Schließlich wird besonders oft auch die Angst an mich herangetragen, mit PEPP gehe ein Personalabbau einher. Eine ausreichende Personalausstattung ist für eine gute Patientenversorgung unabdingbar. Bereits heute lässt sich jedoch in manchen Bereichen der Psychiatrie eine Unterversorgung mit Personal beobachten, wie das Kompetenz-Centrum für Psychiatrie und Psychotherapie – kurz KCPP – feststellte. Besonders in den sensiblen Bereichen der Kinder- und Jugendpsychiatrie und der Gerontopsychiatrie müssen wir eine ausreichende Versorgung mit Personal sicherstellen. Es ist klar: Personalpolitik darf nicht auf dem Rücken der Patienten ausgetragen werden. Diesen gefährlichen Zusammenhang hat das KCPP in einer Studie festgestellt. Demnach ist eine Zunahme im Off-Label-Use von Neuroleptika in der stationären Versorgung von Kindern und Jugendlichen zu beobachten. Nach Auffassung des KCPP könnte dieser Off-Label-Use durch ein Mehr an psychotherapeutischer und damit personalintensiver Behandlung eingedämmt werden. Auch im Bereich der Gerontopsychiatrie wurde eine unzureichende aktivierende Pflege festgestellt. Eine ausreichende Versorgung mit Personal müssen wir im Sinne der Patientengesundheit unbedingt gewährleisten. (Beifall bei der CDU/CSU) Aus diesem Grund wird der Gemeinsame Bundesausschuss eine Personalrichtlinie erarbeiten, um auch nach Auslaufen der Psych-PV keine Lücken entstehen zu lassen. Ich wünsche mir, dass diese Vorgaben nicht nur reinen Empfehlungscharakter haben, sondern mit einer höheren Verbindlichkeit einhergehen; denn die Ärzte, Psychotherapeuten, Pfleger und Heilmittelerbringer stellen die wichtigste Säule in der Versorgung der Patienten dar, sowohl im somatischen als auch im psychiatrischen Bereich. Selbstverständlich muss das langfristige Ziel – und da sind wir uns alle einig – eine sektorenübergreifende Versorgung sein. Die Schnittstellen zwischen ambulanter und stationärer Behandlung müssen besser verzahnt werden. Ohne eine leistungsgerechte Vergütung ist jedoch eine sektorenübergreifende Versorgung nicht möglich. Es gilt: viel erreicht, noch viel zu tun. (Beifall bei der CDU/CSU und der SPD) Vizepräsidentin Petra Pau: Für die SPD-Fraktion hat der Kollege Dirk Heidenblut das Wort. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU) Dirk Heidenblut (SPD): Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen! Liebe Kollegen! Liebe Zuhörerinnen und liebe Zuhörer! Man kann dem PEPP viel nachsagen, aber eines sicher nicht, nämlich dass es keinen Drive in die Diskussion rund um die Versorgungsfrage im psychiatrischen Bereich bringen würde. Das ist eigentlich auch gut so; denn wir brauchen eine weitere Diskussion über die Frage der Versorgungsstruktur, was ein Teil der Überschrift des Antrags ist. (Beifall bei der SPD) Die Frage ist nur – das haben schon einige der Vorrednerinnen und Vorredner gesagt –, ob wir diese Diskussion nun zwingend entlang eines Entgeltsystems als Dreh- und Angelpunkt führen müssen oder ob wir sie nicht ganz grundsätzlich zu führen haben. Dieser Antrag setzt durchaus beim PEPP, also beim Entgeltsystem, an. Ich will das, was Karl Lauterbach schon gesagt hat, wiederholen: Natürlich gab und gibt es Probleme. Natürlich ist es so, dass wir über vernetzte Strukturen, über die Frage der individuellen Versorgung, der individuellen Ansprüche nachdenken müssen und dass wir angemessene Voraussetzungen schaffen müssen. Über 30 Jahre nach der Psychiatrie-Enquete sind wir an dieser Stelle gefordert, sicherzustellen, dass sich entsprechende weitere Maßnahmen ermöglichen lassen. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN – Maria Klein-Schmeink [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Aber auch tun!) Was den Antrag angeht, haben wir ja längst reagiert; denn zumindest Teile des Antrags sind – das werden nicht einmal Sie von der Hand weisen können – de facto beschlossen, etwa die Verlängerung der Optionsphase und damit im Übrigen auch die Verlängerung der Psych-PV. Beide Punkte sind in Ihrem Antrag angesprochen, wenn mich nicht alles täuscht. Wir haben das Ganze – Karl Lauterbach hat das sehr deutlich gesagt – mit einem klaren Prüfauftrag versehen, der eben nicht festschreibt, dass alles so bleiben muss, wie es ist, sondern der durchaus dafür sorgt, dass wir auch prüfen, welche Alternativen sich ergeben, welche Möglichkeiten sich ergeben, um zu schauen, wie das Versorgungssystem vernünftig ausgestaltet werden kann. Vor diesem Hintergrund kann man nur sagen: Wir haben keine Chancen verpasst, wie Sie so schön gesagt haben. Das mag in der Vergangenheit passiert sein. Für mich wie vielleicht für einige andere ist es etwas frustrierend, dass § 64 b SGB V da nicht längst viel mehr Kraft entfaltet hat. Aber wir haben mit der Verlängerung der Optionsphase, mit dem Prüfauftrag und mit der klaren Maßgabe, dass wir uns an den Ergebnissen dieser Prüfung messen lassen werden, Chancen geschaffen und keine Chancen verpasst. Das muss man deutlich festhalten. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU) Lassen Sie mich noch ein Wort zur Psych-PV sagen. Natürlich ist es für uns völlig klar, dass Personalbemessung gerade an dieser Stelle, gerade im psychiatrischen Bereich – da, wo auf Eins-zu-eins-Ebene gearbeitet wird, wo ein besonderes Verhältnis zwischen demjenigen, der behandelt, demjenigen, der pflegt, demjenigen, der betreut, und dem psychisch Erkrankten besteht –, eine zentrale und wichtige Frage ist. (Beifall bei Abgeordneten der SPD und der LINKEN) Aber es ist natürlich nicht damit getan, die Psych-PV schlicht zu verlängern, sondern wir müssen dafür sorgen, dass es moderne und vernünftige Strukturen gibt. Um nur ein Beispiel zu nennen – ich denke, das ist Ihnen allen bekannt –: Die Psych-PV deckt zum Beispiel den Bereich der Psychotherapie im stationären Bereich überhaupt nicht hinlänglich ab. Das heißt, selbst eine hundertprozentige Erfüllung der Psych-PV würde im Zweifel an dieser Stelle zwingenden Nachholbedarf geltend machen. (Beifall bei der SPD) Wir gehen durchaus davon aus, dass der G-BA, der im Moment das Heft des Handelns in der Hand hat – die Kollegin hat es gesagt –, hier Vernünftiges vorlegen wird. Dazu ist er aufgefordert; da ist er gefordert. Was die Frage der Verbindlichkeit angeht, da werden wir im Zweifel allerdings nachschärfen müssen; denn natürlich muss seine Empfehlung verbindlich und nicht schlicht sein. Denn nur so wird am Ende auch etwas gemacht. (Beifall bei der SPD) Wir müssen aber auch sicherstellen, dass die Verbindlichkeit eingehalten wird. Wir wissen alle: Selbst die Psych-PV wird bis zum heutigen Tage, was die hundertprozentige Ausschöpfung angeht, nicht wirklich eingehalten. Lassen Sie mich zum Schluss kommen. Überhaupt keine Frage: Wir müssen am Versorgungssystem weiter arbeiten. Wir müssen das auch im Hinblick auf die Frage der Gemeindepsychiatrie und andere Aspekte tun. Das allerdings allein an PEPP aufzuziehen, ist nicht der richtige Weg. Um es deutlich zu sagen: Wenn wir, die SPD, hier vorangehen, dann tun wir das nicht etwa gegen das Gewissen, sondern mit dem Wissen, Frau Klein-Schmeink, dass wir bereits die richtigen Schritte gegangen sind und dass wir ein System vorlegen werden, das am Ende allen Beteiligten helfen wird. Vielen Dank. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU) Vizepräsidentin Petra Pau: Ich schließe die Aussprache. Wir kommen zur Beschlussempfehlung des Ausschusses für Gesundheit zu dem Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen mit dem Titel „Das psychiatrische Entgeltsystem überarbeiten und das Versorgungssystem qualitativ weiterentwickeln“. Der Ausschuss empfiehlt in seiner Beschlussempfehlung auf Drucksache 18/1713, den Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen auf Drucksache 18/849 abzulehnen. Wer stimmt für diese Beschlussempfehlung? – Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich? – Die Beschlussempfehlung ist mit den Stimmen der CDU/CSU-Fraktion und der SPD-Fraktion gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der Fraktion Die Linke angenommen. Ich rufe den Tagesordnungspunkt 15 auf: – Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Bundesbesoldungs- und versorgungsanpassungsgesetzes 2014/2015 (BBVAnpG 2014/2015) Drucksachen 18/1797, 18/2136 Beschlussempfehlung und Bericht des Innenausschusses (4. Ausschuss) Drucksache 18/2639 – Bericht des Haushaltsausschusses (8. Ausschuss) gemäß § 96 der Geschäftsordnung Drucksache 18/2641 Nach einer interfraktionellen Vereinbarung sind für die Aussprache 38 Minuten vorgesehen. – Ich höre keinen Widerspruch. Dann ist so beschlossen. Wir warten noch einen Moment, bis die notwendigen Umgruppierungen in den Fraktionen abgeschlossen sind. – Ich eröffne die Aussprache. Das Wort hat der Kollege Oswin Veith für die CDU/CSU-Fraktion. (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD) Oswin Veith (CDU/CSU): Frau Präsidentin! Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Dass wir heute einen Gesetzesvorschlag zur Verbesserung der Beamtenbesoldung debattieren, begrüße ich sehr. Anfang des Jahres fanden die Tarifverhandlungen für die Beschäftigten im öffentlichen Dienst statt. Dort einigte man sich nach schwierigen Verhandlungen auf die Erhöhung der Löhne. Nun steht die Übertragung der dort erzielten Tarifergebnisse für den öffentlichen Dienst unter anderem auf die Bundesbeamtinnen und Bundesbeamten, Polizistinnen und Polizisten sowie Soldatinnen und Soldaten an. Besonders freut es mich, dass die Regierungskoalition einen Gesetzentwurf vorgelegt hat, der die Zustimmung aller hier im Haus vertretenen Fraktionen gefunden hat. Trotz meist kollegialer Harmonie und immer fröhlicher Sitzungsleitung unseres Vorsitzenden im Innenausschuss – das darf man hier ja auch einmal sagen – kommt es auch bei uns im Ausschuss nicht so oft vor, dass wir etwas einstimmig beschließen. Bei der Besoldung unserer Beamten, Richter, Polizisten und Soldaten sowie den Bezügen der Versorgungsempfänger sind wir uns aber einig, und das ist auch gut so. Einig sind wir uns in dem Punkt, dass die getroffenen Tarifvereinbarungen für die Bediensteten des öffentlichen Dienstes schnell und auch inhaltsgleich unseren beamteten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern zugutekommen müssen – und das aus gutem Grund. Aus Artikel 33 Absatz 5 des Grundgesetzes ergibt sich das Alimenta-tionsprinzip als einer der hergebrachten Grundsätze des Berufsbeamtentums. Es verpflichtet den Dienstherrn, Beamten während des aktiven Dienstes und im Ruhestand einen angemessenen Lebensunterhalt zu zahlen. Aus § 14 Bundesbesoldungsgesetz und aus § 70 Bundesversorgungsgesetz ergibt sich für den Gesetzgeber die Verpflichtung, die Bezüge der Beamten, Soldaten und Richter des Bundes sowie der Versorgungsempfänger regelmäßig an die allgemeinen wirtschaftlichen und finanziellen Verhältnisse anzupassen, und das tun wir heute. Der hier vorliegende Gesetzentwurf der Bundesregierung zum Bundesbesoldungs- und versorgungsanpassungsgesetz 2014/2015, den wir heute in zweiter und dritter Lesung und damit abschließend beraten, sichert allen Statusgruppen des öffentlichen Dienstes des Bundes eine gleichgerichtete Bezügeentwicklung zu. Das ist sowohl ein in die Zukunft gerichtetes Zeichen als auch ein klares Signal unserer gelebten Verantwortung. (Clemens Binninger [CDU/CSU]: Sehr richtig!) Mit der zeit- und inhaltsgleichen Umsetzung des Tarifabschlusses zeigen wir, dass wir um den Wert der Arbeit wissen, die unsere Bundesbeamten tagtäglich verrichten. Die Beamtinnen und Beamten leisten einen elementaren Beitrag zum Gemeinwohl und zum Erfolgskurs unseres Landes, indem sie ein breites Spektrum an öffentlichen Dienstleistungen abdecken. Ja, sie managen tagtäglich in unserem Auftrag sehr erfolgreich unser Land. Dass dies geschätzt wird, muss auch zum Ausdruck gebracht werden. Unsere Beamten sorgen nicht nur für einen reibungslosen Ablauf in der Verwaltung, vollziehen unsere Gesetze, sprechen Recht, verteidigen unser aller Freiheit nicht nur am Hindukusch, sondern bewahren auch unser Hab und Gut sowie unsere Sicherheit und Ordnung jeden Tag aufs Neue, und zwar im In- und Ausland. Ohne diesen Einsatz wäre vieles nicht möglich. (Beifall bei der CDU/CSU und der SPD sowie der Abg. Irene Mihalic [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]) Trotz vieler Reformen, Neuorganisationen, Aufgabenerweiterungen, Stellenkürzungen und Überstunden, die die Polizei, die Soldaten und die Beamten in den letzten Jahren durchmachen mussten, haben sie unter vollen Segeln mit oftmals wackeliger Takelage Kurs gehalten, unserem Land treu und loyal gedient und so uns alle nach vorn gebracht. Dafür gebühren Dank und Anerkennung. (Beifall bei der CDU/CSU und der SPD sowie der Abg. Frank Tempel [DIE LINKE] und Irene Mihalic [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]) Wir alle sollten uns deshalb so gut funktionierender Behörden und Dienststellen in unserem Land glücklich schätzen. Das ist ein unschätzbarer Standortvorteil für Deutschland, was wir im Vergleich mit unseren EU-Nachbarn und vor allem angesichts bei uns bewältigter Krisen auch immer wieder merken. In Zahlen ausgedrückt ist der Gesetzesinhalt – wie schon in den Jahren zuvor – die lineare Anhebung der Dienst- und Versorgungsbezüge in zwei Schritten: in einem ersten Schritt, rückwirkend zum 1. März 2014, um 2,8 Prozent und im zweiten Schritt zum 1. März 2015 um 2,2 Prozent. Für die Grundgehälter gilt eine Erhöhung um mindestens 90 Euro. Bei den Anwärtergrundbeträgen gehen wir ebenfalls in zwei Schritten vor und erhöhen diese in einem ersten Schritt um 40 Euro, rückwirkend zum 1. März 2014, und in einem zweiten Schritt zum 1. März nächsten Jahres um weitere 20 Euro. Bereits in der letzten Wahlperiode wurde der Tarifabschluss entsprechend auf die Beamtenbesoldung übertragen. Wir gehen diesen Weg nun weiter und setzen damit ein klares Signal für die Attraktivität und Zukunftsfähigkeit unseres öffentlichen Dienstes und damit auch unseres Staates. Mit dem heute zur Debatte stehenden Gesetz kommen wir unserer Verantwortung nach und erfüllen mit der Übertragung der Tarifergebnisse – neben einer Anpassung der Besoldung an die wirtschaftlichen Verhältnisse der Gegenwart – noch eine weitere Funktion: Wir begegnen den Auswirkungen des Demografiewandels, der dem öffentlichen Dienst in Zukunft erhebliche Probleme bereiten wird, wenn wir nicht gegensteuern. Der Wettbewerb um die besten Köpfe in unserem Land ist längst in vollem Gange, und dieser ist angesichts einer sich stetig verändernden Altersstruktur und einer zurückgehenden Zahl an Kindern eine der größten Herausforderungen für unseren öffentlichen Dienst. Es ist ein offenes Geheimnis, dass eine Abwanderung der Fachkräfte in die Privatwirtschaft droht. Dies ist kein fernes Zukunftsszenario, sondern bereits jetzt spürbar. Das wird mir auch von allen Seiten berichtet. Der Bund als Dienstherr von rund einer halben Million Beschäftigten im öffentlichen Dienst auf Bundesebene berücksichtigt bereits jetzt diese Herausforderungen. Der öffentliche Dienst in Deutschland ist in zweifacher Hinsicht vom demografischen Wandel betroffen. Zum einen sind der immer stärker umkämpfte Arbeitsmarkt und die Gewinnung geeigneten Nachwuchses für die unterschiedlichsten Aufgaben der Verwaltung zu nennen. Zum anderen muss der öffentliche Dienst aber auch den älter werdenden Beschäftigten gerecht werden. Eine demografiegerechte Personalpolitik ist daher für alle Ebenen der Verwaltung von stets wachsender Bedeutung. Das schließt – trotz aller haushaltspolitisch gebotenen Sparmaßnahmen – eine aufgabengerechte Personalausstattung bei Verwaltung, Polizei, Justiz und auch Bundeswehr ein. Mit der kontinuierlichen Übertragung der Tarifergebnisse setzen wir ein richtiges Signal für die Bundesbeamten und auch die zukünftigen Arbeitskräfte. Wir zeigen, dass die Teilhabe unserer Beamten am wirtschaftlichen Erfolg unseres Landes einen wichtigen Stellenwert hat. Eine gute Ausbildung und verlässliche Arbeitsbedingungen bei ansprechender Absicherung sind die Stärken des öffentlichen Dienstes. Nur durch den Ausbau dieser Stärken können wir mit der Privatwirtschaft in Konkurrenz treten und qualifizierte, motivierte Arbeitnehmer für den öffentlichen Dienst begeistern und dem Fachkräftemangel entgegentreten. Schon in der vorangegangenen Wahlperiode haben wir daher entsprechende Anreize und klare Akzente gesetzt. Seit 2012 wird die Sonderzahlung – auch als Weihnachtsgeld bekannt – wieder gewährt. Mit dem Fachkräftegewinnungsgesetz haben wir eine Reihe von positiven Maßnahmen auf den Weg gebracht, wie zum Beispiel den Personalgewinnungszuschlag, die Anerkennung von Erfahrungszeiten, von Wehrdienst- und Freiwilligendienstzeiten, von Kinderbetreuungs- und Pflegezeiten oder die Einführung einer Verpflichtungsprämie für polizeiliche Auslandsverwendungen. Wir haben den Eintritt in den Ruhestand flexibler gestaltet, gleiche Rechte für Lebenspartnerschaften und die Familienpflegezeit im Beamtenrecht umgesetzt. Wir haben die Vergütungen von Professoren verbessert, das Leistungsprinzip gestärkt und die Portabilität von Versorgungsanwartschaften geschaffen. Alles das waren in nur vier Jahren beachtliche Verbesserungen für den öffentlichen Dienst insgesamt, die – an dieser Stelle zu erwähnen – auch noch einmal deutlich das Engagement der Bundesregierung hervorheben. Auf dieser großartigen Erfolgsbilanz baut die heutige Übernahme der Tarifergebnisse auf und setzt sie fort. Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf der Bundesregierung senden wir auch ein klares Signal an die Bundesländer. Die inhaltsgleiche Übertragung der Tarifergebnisse wird auf Länderebene immer noch von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich gehandhabt. Auch die Länder werden den Fachkräftemangel zu spüren bekommen, wenn sie nicht gleichzeitig handeln. Ich kann nur alle Landesregierungen von hier aus dazu aufrufen, die Chance zum Handeln nicht zu verpassen. (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD) Dem Bund kommt in dieser Hinsicht eine Vorbildfunktion zu, welche wir aus meiner Sicht voll und ganz erfüllen. Das zeigt nicht zuletzt der heute vorliegende Gesetzentwurf. Die nunmehr im Gesetzentwurf vorgesehenen Verbesserungen bei der Besoldung sind allesamt sehr gute Vorschläge, weshalb ich keine Änderungen am Gesetzentwurf beabsichtige, der unser aller Unterstützung verdient. Herzlichen Dank. (Beifall bei der CDU/CSU und der SPD) Vizepräsidentin Petra Pau: Für die Fraktion Die Linke hat der Kollege Frank Tempel das Wort. (Beifall bei der LINKEN) Frank Tempel (DIE LINKE): Danke schön. – Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! „Mehr Geld für Beamte“ ist die häufig vereinfachte Aussage dessen, was wir heute hier beschließen wollen. Es geht, wie gesagt, um eine Entgelterhöhung um 3 Prozent, mindestens aber 90 Euro, rückwirkend zum 1. März dieses Jahres, und eine weitere Erhöhung um 2,4 Prozent zum 1. März 2015. Wie der Kollege Veith richtig gesagt hat, soll die Besoldungs- und Versorgungsanpassung dazu führen, dass die Dienst- und Versorgungsbezüge im Bund an die Entwicklung der allgemeinen wirtschaftlichen und finanziellen Lage angepasst werden. Das ist also ein ganz normaler Vorgang. Tarifbeschäftigte haben ihren Tarifstreit, Beamte haben das nicht. Dementsprechend verlassen sich Beamtinnen und Beamte natürlich darauf, dass die zuständigen Parlamente rechtzeitig die entsprechenden Gesetze erlassen. Für Bundesbeamte sind wir hier zuständig. Grundlage für die Erhöhung ist der Tarifbeschluss für die Tarifbeschäftigten des öffentlichen Dienstes des Bundes vom 1. April dieses Jahres, welcher zeitnah und inhaltsgleich übernommen werden soll. Bei der Gelegenheit möchte ich alle, die gerade zuhören, auf etwas hinweisen: Auch dieses Mal ist die Erhöhung um 0,2 Prozent gemindert worden. Diese 0,2 Prozent werden einer Versorgungsrücklage zugeführt. Das heißt, bei jeder Umsetzung eines Tarifergebnisses leisten Beamte einen Beitrag zur Finanzierung ihrer Altersversorgung. Das muss der Fairness halber einmal erwähnt werden; denn viele wissen das nicht. Dass das Tarifergebnis ansonsten zeitnah und inhaltsgleich übernommen wird, betrachte ich eigentlich als Selbstverständlichkeit. Ich begrüße es ausdrücklich, dass es der Bund und die Bundesregierung auch so sehen; das hat schon eine gewisse Tradition. In den Ländern gibt es manchmal etwas mehr Diskussionsbedarf. Der Deutsche Beamtenbund wertet die zügige Umsetzung des Gesetzes dementsprechend als Zeichen der Wertschätzung des Dienstherren für seine Beamtinnen und Beamten und erkennt hier ein wichtiges Signal. Wenn ich die Ausführungen des Kollegen Veith richtig verstanden habe, dann sieht er darin auch ein Signal, ein Signal, sich hier einmal richtig für die Arbeit feiern zu lassen. Mir sind die Ergebnisse der Arbeit aber, ehrlich gesagt, etwas zu dünn, um eine Feierstimmung aufkommen zu lassen. (Beifall bei der LINKEN sowie der Abg. Irene Mihalic [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN] – Zuruf von der CDU/CSU) – Sie konnten jetzt nicht erwarten, dass ich Sie fünf Minuten lobe. So weit wollen wir heute nicht gehen. (Beifall der Abg. Kathrin Vogler [DIE LINKE]) Es ist bekannt, dass sich die Linke immer wieder kritisch mit einigen Aufgabenfeldern der Beamten ausei-nandersetzt, etwa bei der Bundeswehr, bei der Polizei, beim Zoll usw., wo es ja Beamte gibt. Das heißt, dass wir die Bundeswehr nicht unbedingt als Friedensbringer in Afghanistan sehen. Sie kennen auch unser Streitthema „Polizei und Bürgerrechte“; da geht es zum Beispiel um die Vorratsdatenspeicherung, die Kennzeichnungspflicht für Polizeibeamte und die Forderung nach einem unabhängigen Polizeibeauftragten. Darüber streiten wir miteinander. Aber bei all diesen Diskussionen ist für die Linke immer eines klar: Menschen, die ihren Dienst im Staatsauftrag versehen, haben das Recht und den Anspruch auf ein ordentliches finanzielles Auskommen, (Beifall bei der LINKEN) auf zumutbare Arbeitsbedingungen und auf eine angemessene Ausstattung im Dienst, um ihre Arbeit tatsächlich ausführen zu können. (Beifall bei der LINKEN) Wenn man die Arbeit dieser Menschen wirklich wertschätzen will, dann kann man ihnen nicht immer wieder neue Aufgaben übertragen, ohne das bisherige Aufgabenfeld einer gründlichen Analyse unterzogen zu haben. Als ehemaliger Polizeibeamter möchte ich das ein wenig am Beispiel der Bundespolizei verdeutlichen. In Pressemeldungen vom 24. August dieses Jahres – das ist also relativ aktuell – wurde ausgeführt, dass die Bundespolizei nach derzeitigem Stand rechnerisch zahlungsunfähig sei. Das muss man sich einmal genau anhören. Der Innenausschuss hat sich bis heute nicht damit beschäftigt, genauer gesagt, eine Information der Bundesregierung an den Innenausschuss hat es bis heute zu solch einer Meldung nicht gegeben. Das wurde immer wieder hinausgeschoben. Ist das Wertschätzung der Beschäftigten? Bundespolizisten und ihre Personalvertreter berichten uns immer wieder von unhaltbaren baulichen Zuständen in den Dienststellen, von defekten Sanitäranlagen, von verschimmelten Räumen. Allerdings stecken Neubau und Sanierung sehr häufig im Investitionsstau fest, auf welcher Autobahn auch immer. Meinen Sie das vielleicht mit Wertschätzung? Ich habe noch ein Beispiel. Bundesbeamte haben ihren Dienst eigentlich mit dem Laufbahnprinzip begonnen. Jahr für Jahr reden wir aber über einen Beförderungsstau. (Armin Schuster [Weil am Rhein] [CDU/CSU]: Aber nicht bei der Polizei! Beim Bund!) So ist es normal, dass zum Beispiel Bundesbeamte im mittleren Dienst trotz guter Beurteilung häufig nicht darauf vertrauen können, das Endamt ihrer Laufbahn überhaupt zu erreichen. Beförderungsstau ist nach wie vor ein aktuelles Thema, auch beim Bund. Reden Sie einfach einmal mit den Vertretern der Bundespolizeigewerkschaft, (Clemens Binninger [CDU/CSU]: Machen wir ja!) dann wird man Ihnen das bestätigen. Meine Damen und Herren, wenn ich Menschen und ihre Arbeit wertschätzen will, dann würde ich das nicht gerade dadurch zeigen wollen, dass sie mit immer weniger Ressourcen noch mehr Aufgaben übernehmen. Ich bleibe auch gleich bei der Bundespolizei, weil Sie diesbezüglich wohl Zweifel haben. Die Lücke, die der Stellenabbau gerissen hat, wird von den Personalvertretern mittlerweile auf 800 Stellen beziffert. Diese Lücke ist nicht geschlossen worden, im Gegenteil: Jetzt soll zum Beispiel die Bundespolizei auch noch die Bewachung der Bundesbank übernehmen. Allein dafür werden weitere 200 Stellen benötigt. So geht das seit Jahren, und das ist alles andere als eine Wertschätzung der Arbeit der Bediensteten. Sie sind bereits lange an der Leistungsgrenze angekommen. Der Gipfel der Peinlichkeit war, dass zu Beginn dieses Jahres Beamte, die in den Ruhestand gehen wollten, in einem Schreiben überredet werden sollten, noch einige Monate an den Dienst dranzuhängen, um Personalfehlbestände auszugleichen. Bei all diesen Fragen wird die Linke der Bundesregierung und der Regierungskoalition weiter kräftig auf die Füße treten, an der Seite der Beschäftigten stehen. Das ist unsere Variante der Wertschätzung. (Beifall bei der LINKEN sowie der Abg. Irene Mihalic [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]) Vizepräsidentin Petra Pau: Der Kollege Matthias Schmidt hat für die SPD-Fraktion das Wort. (Beifall bei der SPD sowie des Abg. Clemens Binninger [CDU/CSU]) Matthias Schmidt (Berlin) (SPD): Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren auf den Zuschauertribünen! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Nicht geschenkt, sondern verdient, das war das Motto, das wir hier im Sommer für das Rentenpaket gefunden hatten. Das Rentenpaket ist seit 1. Juli 2014 in Kraft, und es erfreut sich großer Beliebtheit. Dieses Motto könnte auch als Leitmotiv für das heutige Gesetz dienen, das Bundesbesoldungs- und -versorgungsanpassungsgesetz. Wir werten und würdigen mit dem heutigen Gesetz die Leistungen des öffentlichen Dienstes in Deutschland. Der öffentliche Dienst ist organisatorisch zweigeteilt. Wir haben auf der einen Seite die Beamten und auf der anderen Seite die Tarifbeschäftigten. Die Tarifbeschäftigten waren früher noch einmal untergliedert in Arbeiter und Angestellte. Diese Gruppen sind inzwischen zusammengefasst. Wesentlich bei den privatrechtlichen Arbeitsverhältnissen ist, dass Arbeitgeber und Arbeitnehmer die Gehälter selbst aushandeln und in Tarifverträgen festschreiben können. Im öffentlich-rechtlichen Dienst- und Treueverhältnis der Beamten gibt es das nicht. Deswegen braucht es ein Gesetz, um die Besoldung und die Versorgung festzusetzen. Es ist sehr gute Übung, dass der Bundesinnenminister versucht, das Ergebnis der Tarifverhandlungen des öffentlichen Dienstes zeit- und inhaltsgleich zu übernehmen und auf die Beamtinnen und Beamten zu übertragen. In der Vergangenheit ist das in einigen Fällen nicht gelungen, damals jeweils aus guten Gründen. Aber dieses Mal ist es wieder gelungen, dass die Vorlage dies vorsieht. Dafür herzlichen Dank! (Beifall bei der SPD) Im Ergebnis können also die Bundesbeamtinnen und -beamten eine Erhöhung ihrer Bezüge um 2,8 Prozent ab 1. März 2014 erwarten. Diejenigen in den unteren Einkommensklassen können mindestens 90 Euro pro Monat mehr erwarten. Im Gesetzentwurf ist ein Beispiel angeführt: Ein Beamter in der Besoldungsgruppe A 3 bekommt demnach dann 4,5 Prozent mehr. Ich finde, es ist ein besonders gutes Ergebnis, dass man auch an die kleinen Leute gedacht hat. Im kommenden Jahr werden alle Beamtinnen und Beamten ab 1. März nochmals 2,2 Prozent mehr bekommen. Kollege Tempel sprach eben davon, dass sie 3 Prozent bzw. 2,4 Prozent mehr bekommen. Das ist zwar richtig, aber zur Wahrheit gehört – er hat es selbst auch gesagt –, dass wir diese Erhöhungsbeträge um 0,2 Prozentpunkte reduziert haben, um die Versorgungsrücklage zu stärken. Auch dies sollte hier im Haus erwähnt werden. Die Anwärterbezüge – das sind die Gehälter für die Nachwuchsbeamten – steigen zum 1. März 2014 um 40 Euro und ein Jahr später um weitere 20 Euro. Auch dies empfinden wir als gutes Signal in Bezug auf die Nachwuchsgewinnung, insbesondere vor dem Hintergrund des demografischen Wandels. (Beifall bei der SPD sowie des Abg. Clemens Binninger [CDU/CSU]) Von diesem Gesetzentwurf, den wir heute beschließen wollen, werden insgesamt knapp 500 000 aktive Beamte und gut 600 000 Versorgungsempfänger, landläufig als Pensionäre bezeichnet, profitieren. Dass man von aktiven Beamten spricht, dass man allein schon diese Unterscheidung treffen muss und sie aktive Beamte nennt – dabei geht es doch nur um diejenigen, die arbeiten –, insinuiert, es gäbe auch inaktive Beamte. Jeder von uns kennt auch böse Sprüche über die Beamten. Die sind im Großen und Ganzen aber nicht gerechtfertigt. Schon Kurt Tucholsky hat vor vielen Jahren von dem Schicksal der Deutschen geschrieben, die vor einem Schalter stehen müssen, während das eigentliche Ideal bei der Berufswahl jedoch darin bestanden hätte, hinter diesem Schalter zu sitzen. Solche oder ähnlich ironische Kommentare gibt es viele. Wir kennen sie alle auch aus der Praxis. Aber wir wissen: Der Spott war schon damals falsch, und er ist es heute erst recht; denn ohne unsere Beamtinnen und Beamten liefe an vielen Stellen in unserer Demokratie sehr wenig. Der öffentliche Dienst ist eine wesentliche Säule unserer Demokratie. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU) Er steht jeden Tag Millionen von Menschen zur Verfügung. In Behörden beraten seine Angehörigen Bürgerinnen und Bürger und bearbeiten wahre Fluten von Akten. In Schulen leisten sie echte Zukunftsarbeit an den Kleinsten, und in den Gerichten bringen sie das zur Anwendung, was vorher durch den Gesetzgeber, also durch uns, entschieden wurde. Es sind die Beamtinnen und Beamten, die sich für uns als Polizistinnen und Polizisten in jeder Stadt und Kommune im Einsatz befinden. Liebe Kolleginnen und Kollegen, Sie wissen alle, dass dies oft mit Risiken einhergeht. Viele Fußballspiele und Demonstrationen laufen nicht ohne physische und psychische Blessuren für die Dienerinnen und Diener des Staates ab. Außerhalb unserer Grenzen – die Kollegen haben schon darauf hingewiesen – sind es Soldatinnen und Soldaten, die in gefährlicher, oft lebensgefährlicher Mission für uns ihren Einsatz leisten. Im Alltag gibt es aber noch viel mehr. Auch hier im Saal werden wir immer wieder von Beamtinnen und Beamten unterstützt. Es geht hinter den Reihen der Bundesregierung los. Dort sitzen die Beamtinnen und Beamte aus den Ministerien, die die Bundesregierung unterstützen. Um das Rednerpult sitzen viele, die uns unterstützen. Es sind die Saaldiener, die zu uns kommen, wenn wir eine kleine Hilfe brauchen. Das sind immer wieder gute Beispiele. Die Beamtinnen und Beamten repräsentieren in vielfacher Weise unseren Staat und leisten überaus viel für unsere Gesellschaft. Das verdient Respekt und Anerkennung. (Beifall bei der SPD und der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN) Nun mag manch ein Zuhörer sagen: Die öffentliche Hand ist ja auch ein guter und attraktiver Arbeitgeber. – Das stimmt auch. Noch immer profitiert der öffentliche Dienst davon, dass die Menschen mit ihm einen planbaren beruflichen Werdegang und eine sichere berufliche Existenz verbinden, und das auch zu Recht. Allerdings darf das nicht darüber hinwegtäuschen, dass auch hier längst Erscheinungsformen Einzug gehalten haben, die diese Sicherheit begrenzen. Leiharbeit und Befristungen gehören zu den prägnanten Varianten, die inzwischen auch in der Personalpolitik der öffentlichen Verwaltung Anwendung finden. Wir sind uns hoffentlich in diesem Hause einig: Der öffentliche Dienst muss mit guter Arbeit seine Attraktivität bewahren. Das gilt besonders vor dem Hintergrund der demografischen Entwicklung. Zur Attraktivität zählt auch eine gute Bezahlung. Da ist es nur folgerichtig, dass die Ergebnisse der Tarifverhandlungen auf die Bundesbeamtinnen und Bundesbeamten zeit- und inhaltsgleich übertragen werden. Lassen Sie mich ausdrücklich sagen: Es ist nicht geschenkt, sondern verdient. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU und des Abg. Frank Tempel [DIE LINKE]) Was Beamtinnen und Beamte leisten, habe ich Ihnen gerade in Auszügen geschildert. Sie haben Anspruch auf Teilhabe am wirtschaftlichen Erfolg unserer Gesellschaft. Der vorliegende Gesetzentwurf zollt diesem Anspruch Rechnung. Wenn es auch für die betroffenen Beamtinnen und Beamten quasi eine Selbstverständlichkeit ist, dass das Tarifergebnis eins zu eins übertragen wird, so ist es dies aus Sicht von Bundestag und Bundesregierung eben nicht. Darum danke ich sehr dem Herrn Bundesinnenminister, dass er in Zusammenarbeit mit dem Finanzminister diese Gesetzesvorlage ermöglicht hat. Wie gesagt: Es ist verdient und nicht geschenkt. Gleichwohl kostet dieses Gesetz den Bundeshaushalt in den kommenden drei Jahren über 2,5 Milliarden Euro – gut angelegtes Geld, wie ich finde. Da dieses Gesetz nicht nur die sogenannten aktiven Beamten, sondern auch die Versorgungsempfänger betrifft, möchte ich die Gelegenheit nutzen, auch ein anderes Thema anzusprechen. Es gibt nämlich längst Diskussionen, auch andere Beschlüsse aus dem eingangs erwähnten Rentenpaket auf Beamtinnen und Beamte zu übertragen: die abschlagsfreie Rente nach 45 Beitragsjahren und die Mütterrente. Herr Staatssekretär, ich kenne die Meinung Ihres Hauses zu dieser Thematik, und ich respektiere diese auch sehr. Gleichwohl wird hier zu Recht der Gerechtigkeitsaspekt zwischen Beschäftigten der Privatwirtschaft und der öffentlichen Hand aufgeworfen. Was wollte man auch moralisch gegen diese Bewertung sagen? Uns ist aber bewusst: Eine Entscheidung ist hier nicht so einfach. Es gibt systemische Unterschiede, eine wirkungsgleiche Übertragung ist kompliziert, und viele Aspekte müssen Berücksichtigung finden. Ich habe Verständnis für die Argumente des Ministeriums und verstehe das Anliegen, dieses erst einmal intensiv prüfen zu wollen. Dennoch, liebe Kolleginnen und Kollegen, sollten wir uns in diesem Haus auch dieser Frage widmen, sowohl in den Fraktionen als auch in der Zusammenarbeit mit der Regierung. Ich freue mich auf die Diskussion mit Ihnen. Vielen herzlichen Dank. (Beifall bei der SPD und der CDU/CSU) Vizepräsidentin Petra Pau: Das Wort hat die Kollegin Irene Mihalic für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Irene Mihalic (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen! Liebe Kollegen! Natürlich ist die Übernahme des Tarifabschlusses zu begrüßen. Das haben wir alle in der ersten Lesung einhellig getan. Es ist völlig richtig, dass die Beamtinnen und Beamten im öffentlichen Dienst eine wertvolle und anspruchsvolle Arbeit für die Allgemeinheit leisten, die selbstverständlich unser aller Wertschätzung verdient. Aber es stellt sich natürlich die Frage: Reicht das denn eigentlich aus? Ich meine, dass die Wertschätzung anspruchsvoller Arbeit nicht nur eine finanzielle Frage ist. Wenn Sie von der Koalition sich jetzt dafür feiern, dass die Bezüge um 2,8 Prozent bzw. in einem weiteren Schritt um 2,2 Prozent steigen, dann zeigt das eigentlich nur, dass Sie keine Ideen haben, mit den personellen Herausforderungen im öffentlichen Dienst umzugehen. (Oswin Veith [CDU/CSU]: Das ist doch Quatsch!) Herr Schmidt, mit mehr Geld allein ist es eben nicht getan. Sie haben vorhin angesprochen, dass der Staat für viele Menschen vom Prinzip her ein attraktiver Arbeitgeber ist, vor allem ein attraktiver Arbeitgeber für gutes Personal. Aber ich bin mir sicher, dass das in der Form, wie Sie das geschildert haben, nicht mehr zutrifft. Denn wir müssen schlicht anerkennen, dass sich der Staat in einem ziemlichen Konkurrenzkampf mit der Wirtschaft um die besten Köpfe befindet, (Oswin Veith [CDU/CSU]: Das wissen wir!) und dass der Staat diesen Konkurrenzkampf häufig nicht für sich entscheiden kann, das bleibt nun einmal nicht ohne Folgen. Lassen Sie mich als Beispiel die Missstände bei der Bundeswehr nennen, über die wir gestern in der Aktuellen Stunde sehr lange diskutiert haben. Dort haben wir auch erfahren, dass die betreffenden Projekte einen Umfang von 56 Milliarden Euro haben. Der Expertenbericht des Bundesverteidigungsministeriums macht deutlich, dass die erheblichen Verzögerungen dieser Projekte um viele Jahre mit einer deutlichen Kostensteigerung verbunden sind. Im Expertenbericht wird auch ein Grund dafür genannt, nämlich dass die Juristinnen und Juristen des Ministeriums, die diese Verträge aushandeln, teilweise nicht mit den hochdotierten Spitzenkolleginnen und -kollegen der Industrie mithalten können. Mit anderen Worten: Sie laufen Gefahr, bei solchen entscheidenden Vertragsverhandlungen schlicht über den Tisch gezogen zu werden. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Ich will Ihnen ein weiteres Beispiel aus diesem Bereich nennen: das milliardenschwere Projekt des Schützenpanzers Puma. Die Mitarbeiter im Ministerium sollen da einen einfachen Mustervertrag aus dem Intranet verwendet haben. Es kann doch nicht sein, dass ein Vertrag, der vielleicht für die Beschaffung von Büromaterial oder von anderen Dingen verwendet wird, nun für die Entwicklung von Panzern verwendet wird, wofür Milliarden an Steuergeldern ausgegeben werden. Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich selbst bin keine Juristin, aber dass es bei solchen Verträgen ein paar wesentliche Unterschiede gibt, das leuchtet selbst mir ein. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Matthias Schmidt [Berlin] [SPD]: Aber das liegt doch nicht am Gehalt!) Ministerin von der Leyen selbst hat nun vor, sich diesem Missstand zu widmen und Spitzenpersonal offensiv anzuwerben und besser zu bezahlen. Wenn das tatsächlich gelingt, kann ich der Ministerin nur gratulieren, denn ich muss sagen: Lieber Geld in kluge Köpfe stecken als in überteuerte Projekte. (Beifall des Abg. Özcan Mutlu [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]) Herr Veit, Sie haben die Koppelung der beamtenrechtlichen Besoldung an die wirtschaftliche Entwicklung angesprochen, also das Alimentationsprinzip. Dabei haben Sie herausgestellt, dass das der Erfüllung der Fürsorgepflicht gegenüber dem Beschäftigten dient, letztlich aber auch der Allgemeinheit. Dabei geht es aber auch um die Aufrechterhaltung einer fachlich leistungsfähigen Verwaltung. Bestens ausgebildete und damit hochqualifizierte Mitarbeiter dürfen natürlich auch eine angemessene Bezahlung erwarten. Das ist Ausdruck des Respekts und der Wertschätzung. Gute Bezahlung ist ja auch im Leistungsprinzip angelegt. Es gibt aber ein Problem: dass der Staat auch bei den Gehältern nicht mit der Privatwirtschaft konkurrieren kann. Mit ein wenig Innovation und Fantasie könnte man die Arbeitsbedingungen im öffentlichen Dienst aber deutlich attraktiver und nachhaltiger gestalten. Ich nenne als Stichwort – das ist vorhin schon angesprochen worden – die Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Damit meine ich jetzt nicht nur die Betreuung von Kindern, sondern auch die von pflegebedürftigen Angehörigen. Wir brauchen auch eine echte Willkommenskultur gegenüber Migrantinnen und Migranten. Reformvorschläge und Konzepte, wie der öffentliche Dienst tatsächlich attraktiver gestaltet werden kann, vermisse ich aufseiten der Bundesregierung. Im Gegenteil: Es steht zu befürchten, dass Sie die Besten sogar noch ziehen lassen; denn viele der Absolventinnen und Absolventen, die im öffentlichen Dienst eine Ausbildung gemacht haben, wechseln in die freie Wirtschaft. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) All diese Dinge, denen es an Attraktivität mangelt, sind in der Bundesregierung hinreichend bekannt. Es werden dann schnell Programme und Eckpunktepapiere erstellt. Bei der Umsetzung in die Praxis scheint es aber zu hapern. Deswegen mein ganz dringender Appell: Wir müssen im öffentlichen Dienst vom Programm zum Prinzip kommen. Ich kann nur hoffen, dass die Verschwendung und die Skandale im Verteidigungsministerium ein warnendes Beispiel dafür sind, dass das Sparen am Personal uns alle am Ende teuer zu stehen kommt. Vielen Dank. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Vizepräsidentin Petra Pau: Die Kollegin Andrea Lindholz hat für die CDU/CSU-Fraktion das Wort. (Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU und der SPD) Andrea Lindholz (CDU/CSU): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Es geht heute – – Vizepräsidentin Petra Pau: Kollegin Lindholz, darf ich Sie kurz unterbrechen? Ich habe die Uhr angehalten. Das wird nicht auf Ihre Redezeit angerechnet. Ich bitte diejenigen, die auf der Regierungsbank ihrer verantwortungsvollen Tätigkeit nachgehen, das so zu tun, dass die Kolleginnen und Kollegen, die im Plenum sitzen und den Ausführungen der Rednerin folgen wollen, dies auch können. Mir ist glaubhaft übermittelt worden, dass alle Ihrer Gesprächsinhalte unter Umgehung jeglichen Datenschutzes gut im Saal zu verstehen sind. Ich glaube, das ist nicht im Sinne der Sache. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Ich finde auch, dass wir es den Stenografinnen und Stenografen nicht zumuten sollten, Ihre Gespräche jetzt auch noch im Protokoll unserer Sitzung zu veröffentlichen. (Clemens Binninger [CDU/CSU]: Wenn es bereichert! – Niema Movassat [DIE LINKE]: Ist vielleicht interessant, dann erfahren wir etwas Neues!) Kollegin Lindholz, Sie haben das Wort. Andrea Lindholz (CDU/CSU): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Es geht heute um das Bundesbesoldungs- und -versorgungsanpassungsgesetz. Wer hier von Wertschätzung unserer Beamtinnen und Beamten spricht, der sollte meines Erachtens beim Thema bleiben. Um die Angelegenheiten der Bundeswehr kümmern sich bei uns die Kollegen aus dem Verteidigungsausschuss. (Beifall bei der CDU/CSU) Alle vier Fraktionen haben in den Ausschüssen die Annahme des vorliegenden Gesetzentwurfs empfohlen. Diese ungewöhnliche Übereinstimmung zwischen allen Fraktionen hat mich zunächst fast misstrauisch gemacht. Auch habe ich das in meiner Zeit im Innenausschuss zum ersten Mal erlebt. Dies ist aber ein Grund zur Freude, und ein Grund zum Misstrauen besteht heute nicht. Denn es ist ganz offensichtlich, dass der öffentliche Dienst für unseren Staat und die gesamte Gesellschaft von herausragender Bedeutung ist. Deswegen ist es auch recht und billig, dass wir die Bediensteten entsprechend honorieren. Die Frauen und Männer im öffentlichen Dienst sind eine tragende Säule unseres sozialen Rechtsstaats. Sie sorgen sich unter anderem um unsere Sicherheit, die Gerechtigkeit, den fließenden Verkehr, sichere Lebensmittel, den Denkmalschutz, Forschung und Lehre, um eine gute Gesundheitsversorgung, und nicht zuletzt schützen sie auch uns Bürgerinnen und Bürger und die Umwelt, um nur einige Beispiele zu nennen. Fest steht: Ohne den öffentlichen Dienst ist kein Staat zu machen. (Clemens Binninger [CDU/CSU]: Sehr richtig!) Der vorliegende Gesetzentwurf macht deutlich, dass der öffentliche Dienst eine vielfältige, aber in sich geschlossene Einheit ist. Die Ergebnisse des Tarifvertrages vom 1. April 2014 sollen auch auf Beamtinnen und Beamte, Richterinnen und Richter, Soldaten und Versorgungsempfänger des Bundes übertragen werden. Rückwirkend ab dem 1. März 2014 sollen die Bezüge der Bundesbediensteten um effektiv 2,8 Prozent steigen und ab dem 1. März 2015 um weitere 2,2 Prozent. Damit auch niedrige Einkommen spürbar profitieren, ist eine Mindeststeigerung von 90 Euro vorgesehen. Mit dem Abschlag von 0,2 Prozent leisten die Beamten und Beamtinnen ihren Beitrag zur nachhaltigen Rücklage der Altersvorsorge. Auch dafür ist ausdrücklich zu danken. Durch den Abschlag wird die Rücklage 2014 und 2015 mit rund 105 Millionen Euro zusätzlich gespeist. Die Kosten für die Anpassung belaufen sich im Jahr 2014 auf 542 Millionen Euro. Für 2015 sind 1,05 Milliarden Euro und ab dem Haushaltsjahr 2016 rund 1,13 Milliarden Euro angesetzt. Der Bund lässt sich seine Bediensteten etwas kosten, und das ist absolut richtig. Dafür stehen auch CDU und CSU. Denn eine leistungsfähige Verwaltung ist keine Selbstverständlichkeit. Auch der Bund steht zunehmend im Wettbewerb um qualifiziertes Personal. Der Staat kann nicht mit den Gehaltsstrukturen der freien Wirtschaft konkurrieren. Trotzdem muss er als Arbeitgeber insbesondere für hochqualifizierte Fachkräfte attraktiv bleiben. Ein anschauliches Beispiel ist das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik, kurz BSI. Das BSI überwacht und sichert nicht nur die digitale Infrastruktur des Bundes. Gleichzeitig stellt das BSI auch privaten Internetnutzern Informationen zur Sicherheit im Netz zur Verfügung. Letztlich trägt das BSI damit ganz konkret zum Schutz jedes einzelnen Bürgers in der digitalen Welt bei. Ein Beispiel dafür war die prompte Reaktion des BSI auf den millionenfachen Passwortdiebstahl vor einigen Monaten im deutschen Netz. Alle Bürger bekamen eine Möglichkeit, zu überprüfen, ob ihre persönliche E-Mail-Adresse vom Datenklau betroffen ist. Für die dahinterstehende Technik braucht man hochqualifizierte IT-Spezialisten, die mit ihrem Sachverstand in der freien Wirtschaft vermutlich ein Vielfaches verdienen könnten. Im digitalen Zeitalter konkurrieren nicht nur immer mehr Unternehmen um die besten IT-Fachkräfte, sondern auch das Bundeskriminalamt benötigt solche Fachleute, um Kriminalität im Netz oder die Verbreitung von Kinderpornografie effektiv bekämpfen zu können. Wenn wir zum Beispiel vom Bundesamt für Verfassungsschutz eine effektive Spionageabwehr erwarten und einen mittlerweile leider erforderlichen 360-Grad-Blick im digitalen Raum einfordern, dann müssen wir das Amt auch in die Lage versetzen, entsprechendes Personal anzuwerben. (Beifall bei der CDU/CSU und der SPD) An dieser Stelle sollte auch die steigende Belastung im Rahmen der Überwachung der Kriegsheimkehrer aus Syrien nicht vergessen werden. Die Anpassung der Bezüge der Bundesbediensteten an die positive wirtschaftliche Entwicklung in Deutschland ist ein kleiner Beitrag dazu. Letztlich kann eine solche Anpassung aber nur ein Baustein von vielen sein. Der Staat muss seinen Bediensteten ein attraktives Gesamtpaket anbieten, bestehend aus einem soliden Einkommen, familienfreundlichen Arbeitszeiten und guten Aufstiegsmöglichkeiten. Der Ruf der Beamten ist im Volksmund manchmal nicht der beste. Wir alle kennen den einen oder anderen nicht so schönen Spruch. Das aber ist ungerecht. Denn ein Blick in andere Länder macht deutlich, wie effektiv die deutsche Verwaltung ist. Das wird oft vergessen. Der hohe Standard unseres öffentlichen Dienstes ist nicht zuletzt ein wichtiger Standortvorteil für Deutschland und eine wesentliche Voraussetzung für den wirtschaftlichen Erfolg unseres Landes. Das bestätigen uns auch Unternehmen, die weltweit tätig sind, immer wieder. Deswegen ist es auch angemessen, alle Mitglieder des öffentlichen Dienstes am aktuellen wirtschaftlichen Erfolg Deutschlands teilhaben zu lassen. Der vorliegende Gesetzentwurf ist daher ausdrücklich zu befürworten. Ich möchte schließen mit den Worten von Otto Fürst von Bismarck – schon eine Weile her, aber immer noch aktuell –: Mit schlechten Gesetzen und guten Beamten läßt sich immer noch regieren. Bei schlechten Beamten aber helfen uns die besten Gesetze nichts. Vielen Dank. (Beifall bei der CDU/CSU und der SPD) Vizepräsidentin Petra Pau: Ich schließe die Aussprache. Wir kommen zur Abstimmung über den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Bundesbesoldungs- und Versorgungsanpassungsgesetzes 2014/2015. Der Innenausschuss empfiehlt in seiner Beschlussempfehlung auf Drucksache 18/2639, den Gesetzentwurf der Bundesregierung auf den Drucksachen 18/1797 und 18/2136 anzunehmen. Ich bitte diejenigen, die dem Gesetzentwurf zustimmen wollen, um das Handzeichen. – Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich? – Der Gesetzentwurf ist damit in zweiter Beratung einstimmig angenommen. Dritte Beratung und Schlussabstimmung: Ich bitte diejenigen, die dem Gesetzentwurf zustimmen wollen, sich zu erheben. – Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich? – Der Gesetzentwurf ist einstimmig angenommen. Ich rufe den Tagesordnungspunkt 14 sowie den Zusatzpunkt 5 auf: 14 Beratung des Antrags der Abgeordneten Niema Movassat, Heike Hänsel, Wolfgang Gehrcke, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE Hunger bekämpfen, Recht auf Nahrung stärken Drucksache 18/1482 Überweisungsvorschlag: Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (f) Ausschuss für Ernährung und Landwirtschaft Ausschuss für Menschenrechte und Humanitäre Hilfe ZP 5 Beratung der Beschlussempfehlung und des Berichts des Ausschusses für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (19. Ausschuss) zu dem Antrag der Abgeordneten Uwe Kekeritz, Friedrich Ostendorff, Claudia Roth (Augsburg), weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Weltagrarbericht jetzt unterzeichnen Drucksachen 18/979, 18/1788 Nach einer interfraktionellen Vereinbarung sind für die Aussprache 25 Minuten vorgesehen. Ich höre keinen Widerspruch. Dann ist so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache. Das Wort hat der Kollege Niema Movassat für die Fraktion Die Linke. (Beifall bei der LINKEN) Niema Movassat (DIE LINKE): Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Es gibt kein Menschenrecht, das so häufig verletzt wird, wie das Recht auf Nahrung. Laut der Landwirtschaftsorganisation der Vereinten Nationen hungern 842 Millionen Menschen. Würde man einen realistischen Kalorienbedarf zugrunde legen, so stiege die Zahl auf 1,3 Milliarden Menschen. Der tägliche Hunger, die Tatsache, dass alle sechs Sekunden ein Kind an Unterernährung stirbt, ist ein Skandal, der keinen Tag länger so weitergehen darf. (Beifall bei der LINKEN sowie bei Abgeordneten der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN) Deshalb haben wir als Linke den Antrag „Hunger bekämpfen, Recht auf Nahrung stärken“ eingebracht. Entwicklungsminister Müller hat erklärt, dass der Kampf gegen den Hunger für ihn hohe Priorität hat. Gut so. Das Problem ist aber, dass die Lösungsansätze in die falsche Richtung gehen. Sie scheitern bereits an der Ursachenanalyse. Denn die Bundesregierung legt die Priorität auf die Steigerung der Produktion nach dem Motto: Menschen hungern, weil es zu wenig Nahrung gibt. Also muss mehr produziert werden. – Dabei wird heute schon genug Nahrung produziert, um 12 Milliarden Menschen zu ernähren. Wir brauchen eine gerechte Verteilung der Lebensmittel. Dann müsste kein Kind auf dieser Welt mehr an Hunger sterben. (Beifall bei der LINKEN) Auch muss die Bundesregierung endlich den Weltagrarbericht unterzeichnen. Dort stehen viele kluge Dinge drin, zum Beispiel, dass man Kleinbauern in den armen Ländern stärken muss. Kleinbauern bilden das Rückgrat der Landwirtschaft im globalen Süden. Sie produzieren in Asien und Afrika 80 Prozent der Nahrungsmittel. Sie muss man unterstützen, fördern und weiterbilden. Stattdessen stärkt die Bundesregierung mit Initiativen wie der German Food Partnership und der G8 „New Alliance“ vor allem große Agrarunternehmen, die auf industrielle Landwirtschaft setzen. Das Problem dabei ist, dass sich kein Kleinbauer diese Technologisierung leisten kann. Um die neuen, teuren Düngemittel und Saatgüter zu kaufen, muss er sich verschulden. So machen die Agrarunternehmen Bauern abhängig. Dieses Modell passt auch nicht auf die lokalen Bedürfnisse. In den Entwicklungsländern herrscht teilweise bis zu 50 Prozent Arbeitslosigkeit. Die Agrarindustrie aber setzt auf wenig Arbeitskrafteinsatz, hohen Kapitaleinsatz und hohe Produktion pro Bauer. Wir brauchen Modelle, die Arbeitsplätze schaffen und die die Kleinbauern nicht in ihrer Existenz gefährden. (Beifall bei der LINKEN) Diese Politik der Kooperation mit den Agrarunternehmen füllt die Taschen von Bayer, BASF, Syngenta und Monsanto, aber keinen Teller in Afrika. Deshalb sagt die Linke: Stärken Sie die Kleinbauern! Stärken Sie lokale Strukturen! So bekämpft man Hunger. (Beifall bei der LINKEN) Ins Zentrum der Debatte muss der Begriff der Ernährungssouveränität. Was heißt das? Das heißt, dass die Länder des Südens in die Lage versetzt werden, eigenständig genug Nahrungsmittel zu produzieren. Sie sollen nicht abhängig von Nahrungsmittelimporten sein. Die Kleinbauern sind die Grundlage der Ernährungssouveränität. Ihre Landrechte müssen geschützt werden, beispielsweise vor Landraub; denn immer häufiger kaufen Konzerne, auch aus Deutschland, Ländereien in Afrika auf, vertreiben mit Gewalt die Bauern, um im Anschluss Agrospritpflanzen anzubauen, damit wir unsere E10-Quote erfüllen können. Dagegen muss die Bundesregierung vorgehen. (Beifall bei der LINKEN) Um Ernährungssouveränität herzustellen, müssen Kleinbauern auch vor Billigimporten geschützt werden. Wir alle kennen das Beispiel von überschüssigen Hähnchenteilen, die von Europa nach Liberia verschifft werden und dort zu Dumpingpreisen verschleudert werden. Die lokalen Bauern können damit nicht konkurrieren und verlieren ihre Existenz. Deshalb müssen die Länder des Südens das Recht haben, ihre Märkte durch Zölle zu schützen. (Beifall bei der LINKEN sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN) Ganz entscheidend ist auch der Aufbau sozialer Sicherungssysteme. Es gibt gute Beispiele, wie das brasilianische „Null-Hunger“-Programm, bei dem man Hilfe vom Staat bekommt, wenn es an Geld für Nahrungsmittel fehlt. Diese Modelle sollte Deutschland im Rahmen der Entwicklungszusammenarbeit auch in anderen Ländern unterstützen. In unserem Antrag finden Sie weitere konkrete Vorschläge. Aber das Wichtigste ist: Unterzeichnen Sie den Weltagrarbericht, und setzen Sie seine Vorschläge um! Das wäre ein echter Beitrag im Kampf gegen den Hunger. (Beifall bei der LINKEN) Vizepräsidentin Petra Pau: Für die CDU/CSU-Fraktion spricht der Kollege Peter Stein. (Beifall bei der CDU/CSU) Peter Stein (CDU/CSU): Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! „Eine Welt ohne Hunger“ ist die aus meiner Sicht wichtigste Sonderinitiative des Ministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung für diese Legislatur. Alleine das zeigt schon, wie unnötig dieser Antrag zu diesem Zeitpunkt ist. (Uwe Kekeritz [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Na, na, na!) Minister Gerd Müller hat regelmäßig und persönlich diesen Schwerpunkt herausgearbeitet und betont, wie sehr ihm das eine Herzensangelegenheit ist. Ich darf auch einen seiner Staatssekretäre zitieren, der den Hunger auf der Welt als die größte Menschenrechtsverletzung bezeichnete. Dem füge ich nichts hinzu. Ich sage Ihnen: Die CDU/CSU-Fraktion steht geschlossen hinter dieser fokussierten Ausrichtung auf die Reduzierung des Hungers und die Mangel- und Unterernährung. (Beifall bei der CDU/CSU – Niema Movassat [DIE LINKE]: Dann können Sie unserem Antrag ja zustimmen!) „Hunger bekämpfen, Recht auf Nahrung stärken“ haben Sie Ihren Antrag genannt. Allein dieser Titel bleibt weit hinter unseren Zielstellungen, unseren Sonderinitiativen und der Arbeit der vergangenen Jahre zurück. Wichtig ist dabei, klarzustellen, dass es viele unterschiedliche Ursachen für Hunger gibt: Trockenheit, Wassermisswirtschaft, fehlende Arbeitskräfte auf dem Land, Bürgerkriege, Naturkatastrophen, (Artur Auernhammer [CDU/CSU]: Korruption!) mangelnde Infrastruktur, fehlende Ausbildung, schlechtes Saatgut und Düngemittel, fehlendes Kapital, Streit um Bodenrechte, (Artur Auernhammer [CDU/CSU]: Kommunismus!) Piratenfischerei und auch ungerechte Vergabe von Fischereirechten, um nur einige Faktoren zu nennen. Aber auch die teils übermächtige Konkurrenz der Industrieländer und in einzelnen Staaten auch Landgrabbing können eine Ursache sein; das will ich gar nicht verschweigen. Wegen all dieser verschiedenen Gründe muss es auch verschiedene Lösungsansätze geben. In Asien und Lateinamerika wurden auf dem Gebiet der Hungerbekämpfung große Fortschritte gemacht. Das ist bereits ein Erfolg der globalen Zusammenarbeit. In vielen Regionen Afrikas dagegen ist die Versorgung der Bevölkerung selbst mit den einfachsten Grundnahrungsmitteln immer noch nicht möglich und gegeben. Wir teilen bis dahin Ihre Feststellung, dass Hunger weiterhin das größte Gesundheitsrisiko weltweit ist. Ich denke, in der Situationsbeschreibung – darüber haben wir uns im Ausschuss schon öfter ausgetauscht – und in Ihrem ersten Ansatz sind wir uns einig. Leider fallen Sie im weiteren Verlauf Ihres Antrags wieder in die stereotypen Feindbilder zurück und zeichnen die Welt in Schwarz und Weiß: (Beifall bei der CDU/CSU) auf der einen Seite das Ideal des ökologischen Kleinbauern, der mit dem Ochsenpflug arbeitet (Uwe Kekeritz [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Nicht einmal! Der Kleinbauer in Afrika hat keinen Ochsen!) und dabei das Saatgut verwendet, das seine Vorfahren über Jahrhunderte selbst immer wieder vermehrt haben – was ein Teil des Problems ist –, und auf der anderen Seite der reiche Westen mit seinen multinationalen Konzernen, deren Ziel nur Profit und in der Zukunft die Abhängigkeit der Bauern ist. Meine Damen und Herren, es hat nichts, auch wirklich gar nichts mit fehlendem Enthusiasmus und Engagement für entwicklungspolitische Belange zu tun, wenn man erkennt und akzeptiert, dass die Realität vielschichtiger ist. (Beifall bei der CDU/CSU) Die deutsche Entwicklungszusammenarbeit muss immer auch mit den Rahmenbedingungen umgehen, die vor Ort geboten sind. Zu helfen und zu verbessern, ist daher auch eine Aufgabe. Die Entwicklungszusammenarbeit, die am Ende gezielt hilft und den Menschen vor Ort und der Regierung ihrer souveränen Staaten wesentliche Entscheidungen weitgehend selbst überlässt, ist eine gute Zusammenarbeit. Genau das tun wir als CDU/CSU-Fraktion zusammen mit unseren Kollegen der SPD. Sie schreiben es selber in Ihrem Antrag: Die Bundesregierung hat den Kampf gegen Hunger zum Schwerpunkt gemacht. Im Haushalt 2014 wird über die gesamte Legislaturperiode ein deutlicher Akzent auf diesen Sektor gesetzt. Dabei wird in der Sonderinitiative „Eine Welt ohne Hunger“ mindestens 1 Milliarde Euro pro Jahr auf diesem Gebiet eingesetzt. Der Schwerpunkt des Engagements ist dabei Afrika – eine zweite Sonderinitiative. Wir sind der Überzeugung, dass wir in der Zusammenarbeit privatwirtschaftliches Engagement in den Zielländern brauchen, weil wir ohne privates Engagement den weltweiten Kampf gegen Hunger und Mangel-ernährung nicht gewinnen können. (Beifall bei der CDU/CSU) Man erhält dadurch einen größeren finanziellen Spielraum; bei der GFP beispielsweise erhöht er sich ungefähr im Verhältnis eins zu sechs. In diesem Kontext stehen wir als Fraktion zu unserem Engagement im Rahmen der German Food Partnership, aber auch der Alliance und des World Food Programme der Vereinten Nationen. Geld ist nicht der einzige Grund. Es braucht Wissenschaft und Forschung. Es braucht Entwicklung und Bildung. Es braucht Infrastruktur und Material, und es braucht auch Einkommen, beispielsweise in den Städten, damit die Menschen dort die Lebensmittel überhaupt bezahlen können. Alle zuletzt genannten Beiträge können im Wesentlichen nur aus der Wirtschaft geliefert werden. Deshalb ist die Zusammenarbeit in diesem Bereich unbedingt notwendig. Weil wir uns Regeln geben, gerade auch über die GFP, stellen wir mit diesem Ansatz die deutsche Entwicklungszusammenarbeit nicht hinter deutschen Wirtschaftsinteressen zurück, sondern wir binden diese ein. Wir nehmen das Know-how und die Produkte deutscher Unternehmen sehr gerne mit, weil sie gut sind. Darüber hinaus geht es in den Partnerschaften im Wesentlichen um die Vermittlung von Wissen. Die Mitarbeiter der GIZ sind maßgeblich daran beteiligt und erst in zweiter Reihe Mitarbeiter von Unternehmen. Die -Expertise – das ist ganz klar geregelt – ist zu wenigstens 70 Prozent von Mitarbeitern der GIZ zu liefern. Der Vorwurf, mit diesem Ansatz würden regionale Besonderheiten ignoriert, ist aus meiner Sicht unverständlich, weil das gesamte Wissen, das die GIZ in den Veranstaltungen vermittelt, gerade in den lokalen Kontext und in bereits bestehende Entwicklungsstrategien in den Ländern und Projekten eingebettet wird. Die GFP ist zudem noch ein recht junges Programm. Um auch dort im weiteren Prozess noch voneinander zu lernen, ist es aus unserer Sicht unverständlich, warum Sie es stoppen wollen. Sie wollen evaluieren. Wie wollen Sie das tun, wenn Sie es vorher gestoppt haben? Wir sind gerade ein Jahr dabei, und ich glaube, es ist wichtig, diesen Weg erst einmal weiterzugehen. Ich bin davon überzeugt: Wir werden gute Ergebnisse bekommen. (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD) Es geht, wie gesagt, in weiten Teilen um grundlegendes agrarisches Wissen wie effektiver Wassergebrauch, sinnvolle Fruchtfolge, nachhaltiger Einsatz von Düngemitteln, die Anpassung an Klimabedingungen usw. Die Menschen allein nach der Idealvorstellung der kleinbäuerlichen Landwirtschaft zu versorgen, wird sie nicht auf die Herausforderungen der Zukunft vorbereiten. Denn auch in Afrika und Asien ist die Globalisierung angekommen, auch auf dem Land. Selbst die europäischen Bio-Kleinbetriebe, die sicherlich gute Vorbilder sein können, weisen jedoch Betriebsstrukturen auf, die sich mit denen in Afrika niemals vergleichen lassen werden. Das kann man nicht exportieren. Wir müssen die Landwirtschaft in Afrika mit eigenen Formen in der Entwicklung voranbringen. Dazu brauchen sie – das bieten wir ihnen an – unsere Hilfe und Unterstützung. (Beifall bei der CDU/CSU und der SPD) Agrarmarktspekulationen – das hatten Sie angesprochen – und großflächige Landnahme sind in den letzten Jahren tatsächlich stark in die öffentliche Kritik geraten. Das war auch wichtig. Aber gerade das Handeln Deutschlands in diesen subjektiven Kontext zu stellen, ist unredlich. Ich zitiere aus Ihrem Antrag: Dennoch beteiligen sich … auch ausführende Organe der deutschen Entwicklungszusammenarbeit wie die Deutsche Investitions- und Entwicklungsgesellschaft mbH (DEG) nach wie vor an solchen Spekulationen und dem massiven Aufkauf von Land in Entwicklungsländern. Das schreiben Sie. Liebe Kolleginnen und Kollegen der Linken, das ist starker Tobak. Ich warne davor, hier Ihre sehr spezielle Wahrnehmung zum Gegenstand von Bundesanträgen in diesem öffentlichen Raum zu machen. (Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU – Niema Movassat [DIE LINKE]: Lesen Sie die Berichte, die es dazu gibt!) Die Rahmenbedingungen sind bei weitem nicht in allen Zielländern die gleichen. Vielerorts herrschen, was die Landtitel angeht, chaotische Zustände. Damit muss man arbeiten, wenn man dort weiterhin engagiert sein möchte. Die Alternative wäre, mit solchen Ländern überhaupt nicht mehr zusammenzuarbeiten. Das kann nicht unser Ziel sein. Ich behaupte: Keine internationale Einrichtung der Entwicklungszusammenarbeit arbeitet vor diesem Hintergrund so sorgfältig und überprüft wie die DEG; das wissen Sie. (Beifall bei der CDU/CSU) Ich möchte auf die von Ihnen angesprochene Infrastruktur zurückkommen. Hier rennen Sie – ich bin Planer von Beruf – offene Türen ein. Wegen der Kürze der Zeit kann ich darauf in dieser Debatte nicht ausführlicher eingehen. Wir werden sicherlich noch ausreichend Gelegenheit haben, darüber zu diskutieren. Wir dürfen keine Lösung von vornherein ausschließen und müssen die notwendigen Entscheidungen den Menschen und den Regierungen vor Ort überlassen. Wir als CDU/CSU-Fraktion bemühen uns um ein differenziertes Weltbild in der deutschen Entwicklungszusammenarbeit. Alternativlose Fundamentalkritik an bestehenden Mechanismen führt nirgendwohin und hilft den Menschen vor Ort nicht wirklich weiter. (Beifall bei der CDU/CSU) Liebe Kolleginnen und Kollegen, lassen wir mit Blick auf die Sonderinitiative im Kampf gegen den Hunger nicht locker. Es ist gut, dass dieses Thema immer wieder oben auf der Agenda steht. Ich gehe davon aus, dass die Bundesregierung im nächsten Jahr in Paris gerade hierzu starke Beiträge liefern wird. Die Koalition ist engagiert bei der Sache. Pro Jahr 1 Milliarde Euro für den Sektor Ernährung und Hungerbekämpfung sind keine Erdnüsse, sondern richtig viel Substanz. Das ist so viel wie nie zuvor. Wir nehmen die Herausforderung an. Dank der Haushälter ist seit gestern Fakt, dass das so kommen wird. Wir verstehen die nachhaltige Entwicklungszusammenarbeit als das wichtigste globale und außenpolitische Wirkungsfeld für die nächsten Jahrzehnte. Herzlichen Dank. (Beifall bei der CDU/CSU und der SPD) Vizepräsidentin Petra Pau: Der Kollege Uwe Kekeritz hat für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen das Wort. Uwe Kekeritz (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Kollege Movassat hat darauf hingewiesen: Jeder achte Mensch hungert. Weit über 2 Milliarden Menschen können sich nicht ausgewogen ernähren. Das ist ein Skandal, der allerdings auch mit unserer westlichen, groß-industriellen Agrarproduktion zusammenhängt. Das ist keine Schwarz-Weiß-Malerei, Herr Stein. Das sind einfach Fakten. Dass die CDU/CSU diese Fakten nicht wahrhaben will, das ist Ihre Politik. Leugnen Sie das ruhig auch in Zukunft! Vielleicht hilft Ihnen das ja. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Solange wir unsere westliche Agrarindustrie täglich mit 1 Milliarde Dollar subventionieren (Max Straubinger [CDU/CSU]: Wenn es keine modernen Agrarstrukturen gäbe, gäbe es mehr Hunger!) – hören Sie als Haushälter gut zu! –, hat die Agrarproduktion in den Entwicklungsländern einfach keine Chance. (Max Straubinger [CDU/CSU]: Das stimmt doch nicht!) Als Ökonom müssten Sie das wissen, als Techniker oder Ingenieur sowieso. Hinzu kommen die sogenannten Freihandelsabkommen, die sogenannten EPAs, die die Tore zu den ärmsten Ländern für unsere landwirtschaftlichen Produkte öffnen. (Max Straubinger [CDU/CSU]: Umgekehrt! Wir öffnen unsere Märkte!) Damit zerstören wir die landwirtschaftliche Produktion in diesen Ländern, tragen zur Landflucht bei und vergrößern die Slums in den Städten. Sie können das doch nicht einfach ignorieren, Herr Stein. Das sind 30 Jahre dokumentierte Erfahrung. Sich hier hinzustellen und zu sagen, dass es sich hier nur um Schwarz-Weiß-Malerei handelt, geht an der Realität vorbei. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der LINKEN) Die Folgen der deutschen Hähnchenfleischschwemme kennen Sie hoffentlich auch. Das ist keine Politik, sondern nackter Zynismus. Dieser wird mit den EPAs vorangetrieben. Mit dieser Politik untergraben Sie das Recht der Menschen in den Entwicklungsländern auf eigene Nahrungsproduktion. Sie untergraben auch das Recht auf Ernährungssouveränität vieler Länder im Süden. Sie erhöhen vor allen Dingen die Abhängigkeit von der westlichen Agrarstruktur. Minister Müller setzt die Bekämpfung des Welthungers auf seine politische Agenda. Das begrüßen wir natürlich außerordentlich. Das Ziel ist gut. Aber jetzt ist der Worte genug. Jetzt muss endlich ein Prozess in Gang gesetzt werden, der das tatsächlich vorantreibt. Da Sie schon so guten Kontakt zur GIZ haben, würde ich Ihnen empfehlen: Nehmen Sie doch einmal mit den Botschaften in den einzelnen Ländern, wo die grünen Zentren aufgebaut werden, Kontakt auf und lassen Sie sich erklären, wie das funktioniert. Eine positive Rückmeldung habe ich noch nicht bekommen. Ich habe den Minister bereits zweimal aufgefordert, er möge mich doch mitnehmen, weil ich mir das einmal vor Ort anschauen möchte. Herr Niebel war da großzügiger. Der hat Leute mitgenommen. Müller weigert sich. (Zuruf von der CDU/CSU: Der ist sparsamer!) – Der ist sparsam, jawohl. – Ich möchte, weil Sie auch German Food Partnership und die G 8 New Alliance angesprochen haben, Folgendes sagen: Sie wollen dort produktneutrale Schulungen durchführen lassen. Das wird nicht hauptsächlich von der GIZ gemacht, sondern von den Vertretern der Pharma- bzw. der Großindustrie. Das konnten Sie auch in einem Monitor-Beitrag sehen. (Max Straubinger [CDU/CSU]: Das ist nicht der Industrie zurechenbar!) – Wenn Bayer und Syngenta nicht der Industrie zurechenbar sind: Was wollen Sie denn dann eigentlich der Industrie zurechnen? (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der LINKEN – Max Straubinger [CDU/CSU]: Weil das für Sie immer ein Böses ist!) – So ist es: Das arbeitet so. Wissen Sie, das ist ein Mechanismus, und wir haben die Aufgabe, hinter die Mechanismen zu schauen und sie zu lenken, aber nicht zu fördern. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Bayer feiert aufgrund der Initiative bereits unglaubliche Absatzsteigerungen bei seinen Düngemitteln. Hier werden Steuergelder zur Subventionierung der deutschen Industrie missbraucht. Ich möchte jetzt aber noch ganz kurz einen Satz zum Antrag der Linken sagen. In ihm gibt es sehr viele positive Aspekte, die wir voll unterstützen: Ernährungssouveränität und Förderung von Kleinbauern und Kleinbäuerinnen. Das gilt auch für die kritische Haltung gegenüber German Food Partnership. Leider gibt es auch ein paar Knackpunkte darin, zum Beispiel ein allgemeines Verbot des Imports von Biomasse und der Stopp aller Freihandelsabkommen. Man muss sich doch überlegen, was für Konsequenzen das zum Beispiel für die einzelnen Länder hätte, wenn wir die Freihandelsabkommen über Nacht stoppen würden. Das muss man sich einmal vorstellen: Dann kommen wir zum WTO-Regime zurück. Das will auch die Linke nicht. Deswegen müsst ihr euch vorher überlegen, mit welcher Konsequenz ihr das fordert. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Wollt ihr eine Veränderung der Verträge? Dann haben wir die gleiche Meinung. Ein Stopp aber ist etwas anderes. – Ich bin gleich fertig, Frau Präsidentin. Vizepräsidentin Petra Pau: Das war ein sehr langer Satz. Ich verweise auf die noch folgenden Beratungen im Ausschuss, wo Sie das alles austauschen können. Uwe Kekeritz (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Deswegen können wir eurem Antrag nicht zustimmen. Der Grünen-Antrag beinhaltet genau das, was ich gefordert habe, nämlich die Unterzeichnung des Welt-agrarberichtes. Ich bedanke mich. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Vizepräsidentin Petra Pau: Der Kollege Dr. Sascha Raabe spricht nun für die SPD-Fraktion. (Beifall bei der SPD) Dr. Sascha Raabe (SPD): Frau Präsidentin! Meine lieben Kolleginnen und Kollegen! Zum einen ist es sicherlich gut, dass wir aufgrund des Antrags der Linken heute über das Thema Welt-ernährung sprechen können, weil wir in der nächsten Woche – am 16. Oktober – den Welternährungstag haben. Trotz Fortschritten, die es in dem Bereich weltweit gegeben hat, wollen und können wir uns nicht damit abfinden, dass immer noch 800 Millionen Menschen hungern und in extremer Armut leben. Sicherlich sind im Antrag der Linken Punkte enthalten, die wir alle unterschreiben können, dass zum Beispiel Kleinbäuerinnen und Kleinbauern besonderen Schutz brauchen und dass die Rechte von Frauen gestärkt werden müssen. All diese Forderungen sind für diejenigen, die schon jahrelang Mitglied im Entwicklungsausschuss sind, selbstverständlich und Bestandteil unseres Handelns. Das könnten wir alles unterschreiben. Folgendes – ich will nicht sagen, dass es mich ärgerlich macht – enttäuscht mich schon ein wenig: Wir haben schon des Öfteren hier im Parlament – Herr Movassat, Sie sind auch schon ein bisschen länger mit dabei – über ländliche Entwicklung gesprochen. Im Frühjahr 2013 hat die SPD-Fraktion hier einen sehr großen Antrag zum Thema Ernährungssicherheit mit der Überschrift „(Über-)Lebensbedingungen in Entwicklungsländern strukturell verbessern – Ländliche Entwicklung als Schlüssel zur Bekämpfung von Hunger und Armut“ eingebracht. Darin sind ganz umfassend alle Themen enthalten, über die man reden muss, wenn man Hunger und Armut auf dem Land bekämpfen will. Es reicht eben nicht aus, nur zu sagen: Die Kleinbauern müssen jetzt besser arbeiten können. In Ihrem Antrag, der sich mit der ländlichen Entwicklung sowie mit Hunger und Armut beschäftigt, taucht zum Beispiel nicht ein einziges Mal das Wort „Bildung“ auf. Es ist gerade auf dem Land – da sind Schulen oft sehr weit entfernt, und es gibt dort häufig schlechte Lehrer – wichtig, Grundschul- und Sekundarbildung anzubieten. Auch auf dem Land geht es darum, zum Beispiel Handwerksberufe aufzubauen. Es darf eben nicht sein, dass die Menschen ein Leben lang – über 50 Jahre hinweg – eine kleine Scholle bestellen müssen. – Es ist schon sehr enttäuschend, dass das fehlt. Das Gleiche gilt für den Nachernteschutz. 20 Prozent bis 25 Prozent der Ernten gehen verloren, weil es an Kapazitäten fehlt, die Ernte richtig zu speichern, was dazu führt, dass sie verfault. Fragen der Infrastruktur werden überhaupt nicht angesprochen, weder der technischen Infrastruktur, was Handys und den Zugang zum Internet angeht, noch der Straßen, Häfen oder anderer Verbindungen. Das muss einfach in einen solchen Antrag hinein. Was mich besonders ärgert, ist, dass Sie den Fokus nur auf die Menschenrechtsverletzungen, die von ausländischen Konzernen begangen werden, richten. Wir hatten heute schon eine ähnliche Debatte. Mich muss man wirklich nicht katholisch machen. Ich prangere das immer wieder an, aber es kann nicht sein, dass Sie nicht ein Wort darüber verlieren, dass es auch darauf ankommt, dass die Länder selbst eine gute Regierungsführung haben und dass sie ihre Verpflichtung, das Menschenrecht auf Nahrung zu garantieren – alle diese Länder haben bei der UNO unterschrieben, dass sie dieses Menschenrecht achten –, auch umsetzen. Ich sage Ihnen: Die Mehrheit der im Augenblick absolut armen und hungernden Menschen lebt immer noch in Indien und in China. Es ist ein Skandal, dass diese Länder ihre Menschen noch hungern lassen. Wir haben deshalb im Koalitionsvertrag geschrieben: Von den Schwellenländern muss die eigenverantwortliche Verwirklichung der Menschenrechte auf Nahrung, Gesundheit und Bildung für die eigene Bevölkerung eingefordert werden. Das fehlt in Ihrem Antrag. Es gibt positive Beispiele. Brasilien haben Sie selbst genannt. Auch Länder, die Ihnen sehr nahe stehen, wie zum Beispiel Bolivien, Chile, Nicaragua, Peru und Venezuela, haben gute Anstrengungen gemacht und kommen voran, weil sie das Menschenrecht auf Nahrung zum Teil in der Verfassung verankert haben. (Beifall bei Abgeordneten der SPD und der CDU/CSU sowie der Abg. Niema Movassat [DIE LINKE] und Uwe Kekeritz [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]) Deswegen, glaube ich, muss man in einem solchen Antrag auch zu solchen Fragen die richtigen Worte finden. Auch die Weiterverarbeitung und die Frage, wie Produkte exportiert werden können, gehören dazu. Wir sind nicht ausschließlich für Selbstversorgung, wie es in Ihrem Antrag steht. Wir stehen an dieser Stelle auch zu den PPP-Projekten, zumindest zu den guten, die es auch gibt. Die ermöglichen zum Beispiel Kleinbauern, hygienische oder ökologische Standards einzuhalten, sodass dann ökologische Bioprodukte aus Entwicklungsländern zu uns kommen können. Es gibt PPP-Projekte mit Subsistenzbauern, denen das ermöglicht wird. Das ist doch gut und richtig. Deswegen sollten wir das fortführen. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU) Noch ein letzter Satz: Herr Stein, ich kann vieles von dem, was Sie gesagt haben, unterschreiben. Aber was das Thema Haushalt angeht, kam das vielleicht etwas missverständlich herüber. Nächstes Jahr ist das Jahr 2015, in dem wir mit den Entwicklungszielen einen großen Schritt hätten vorankommen sollen, auch bei der Bekämpfung von Hunger und Armut. Wir sollten auch bereits 2015  0,7 Prozent des Bruttonationaleinkommens, die ODA-Quote, für die Entwicklungshilfe ausgeben. Ich glaube, wir müssen schon bei dem Haushalt, den wir im November beraten werden, kräftig nachbuttern, damit wir Hunger und extreme Armut ganz schnell auf der ganzen Welt bekämpfen oder gar abschaffen können. Vielen Dank. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU) Vizepräsidentin Petra Pau: Der letzte Redner in dieser Debatte ist der Kollege Dirk Wiese, ebenfalls von der SPD-Fraktion. (Beifall bei der SPD) Dirk Wiese (SPD): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Hätten alle von uns am heutigen Tage einen Wunsch frei, so wären wir uns mit Sicherheit auf der Stelle einig, das Leiden von weit über 1 Milliarde Menschen in der Welt an alltäglichem Hunger, Mangelernährung und deren tödlichen Folgen umgehend zu beenden. In der UN-Menschenrechtscharta ist nämlich das Recht auf Nahrung in Artikel 25 festgeschrieben. Dieses Recht auf Nahrung ist allerdings das am meisten und am massivsten verletzte Menschenrecht der heutigen Zeit. Aus der Tatsache heraus, dass wir in Deutschland keinen Hunger leiden müssen und in einer Wohlstandsgesellschaft leben, haben wir eine Verantwortung, uns für die Sicherung der Welternährung einzusetzen. Daher hat die Bundesrepublik Deutschland in den letzten Jahren unter anderem die Mittel für die FAO von 10 Millionen Euro auf 15 Millionen Euro aufgestockt und im Koalitionsvertrag beschlossen, dass wir insbesondere die ländliche Entwicklung weiter fördern wollen. Wir müssen aber auch unser Verhalten einmal kritisch hinterfragen. Ich will Ihnen ein Beispiel nennen: Die Bilder, die wir mit Blick auf die nächste Hungerkatastrophe im Fernsehen sehen werden, werden uns betroffen machen, ja, uns schockieren. Spendenaufrufe werden folgen. Die Kameras werden eine kurze Zeit die Weltöffentlichkeit in ihren Bann ziehen. Dann wird zur nächsten Krise weitergezogen. Doch diese Bilder wiederholen sich leider im wiederkehrenden Rhythmus. Aber zurück zu Ihrem Antrag. Wenn wir ihn so beschließen und auf den Weg bringen, können wir uns dann einfach zurücklehnen und sagen: „Alles wird gut“? Ich glaube, nicht, und zwar gerade dann nicht, wenn Sie behaupten, dass das Hungerproblem gelöst werden kann, indem die Länder dazu angehalten werden, Reformen ohne Einbeziehung des privaten Sektors durchzuführen. In seinem Buch Die Zukunft: Sechs Kräfte, die unsere Welt verändern schreibt Al Gore: Wir wissen heute schon, dass eine extreme Knappheit von Nahrungsmitteln, fruchtbarem Boden und Süßwasser in Ländern mit wachsender Bevölkerung zum völligen Zusammenbruch der gesellschaftlichen Ordnung und zu einer starken Zunahme der Gewalt führen kann. Und weiter: Viele Experten zeigen sich inzwischen besorgt, dass mehrere große und bevölkerungsreiche Länder – unter anderem Indien und China – bei der Produktion von Nahrungsmitteln gegen eine Wand laufen könnten. Von den Herausforderungen der zunehmenden Verstädterung wird gar nicht erst gesprochen. Nehmen wir einmal das Beispiel Indien; mein Kollege Sascha Raabe hat schon darauf hingewiesen. Als stellvertretender Vorsitzender der Deutsch-Indischen Parlamentariergruppe bin ich, ehrlich gesagt, immer wieder schockiert und fassungslos, wenn ich die Möglichkeit habe, durchs Land zu fahren, und die alltägliche umfassende Armut sehe. Ich gebe auch offen zu, dass es erschreckend ist, wie schnell man sich an den Anblick von Armut gewöhnen kann. Als ich 2010 vor Ort gearbeitet habe, musste ich das selbst täglich feststellen. Ich kann Ihnen sagen: Das ist kein schönes Gefühl. Gerade in Indien zeigt sich aber auch, dass Probleme der Nahrungsmittelversorgung die Verteilstruktur und die Einschaltung von teils staatlichen Zwischenhändlern und einer ausufernden Bürokratie sind. Damit kann gerade in diesem Bereich Public-private-Partnership eine Hilfe sein. (Beifall bei Abgeordneten der SPD und der CDU/CSU) Es wurde darauf hingewiesen: Mit Ihrem wirtschaftskritischen Antrag fordern Sie, Verhandlungen über Freihandelsabkommen jeglicher Art zu stoppen sowie den Ländern vorzuschreiben, ob sie genetisch veränderte Produkte anbauen dürfen oder nicht. Ich glaube, damit kommen wir an dieser Stelle nicht voran. Ich finde, gerade die Debatte über Golden Rice zeigt, wie schwierig es ist, sich das Ganze anzuschauen und zu durchdenken. Ich mache an dieser Stelle einmal einen Punkt. Ich bin, ehrlich gesagt, gespannt auf die weiteren Beratungen, auch im Ausschuss für Ernährung und Landwirtschaft, der mitberatend beteiligt ist. Ich danke Ihnen für die Aufmerksamkeit. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU) Vizepräsidentin Petra Pau: Ich schließe die Aussprache. Interfraktionell wird die Überweisung der Vorlage auf Drucksache 18/1482 an die in der Tagesordnung aufgeführten Ausschüsse vorgeschlagen. Sind Sie damit einverstanden? – Das ist der Fall. Dann ist die Überweisung so beschlossen. Wir kommen zum Zusatzpunkt 5: Beschlussempfehlung des Ausschusses für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung zu dem Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen mit dem Titel „Weltagrarbericht jetzt unterzeichnen“. Der Ausschuss empfiehlt in seiner Beschlussempfehlung auf Drucksache 18/1788, den Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen auf Drucksache 18/979 abzulehnen. Wer stimmt für diese Beschlussempfehlung? – Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich? – Die Beschlussempfehlung ist mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen gegen die Stimmen der Oppositionsfraktionen angenommen. Ich rufe den Tagesordnungspunkt 17 auf: Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung mautrechtlicher Vorschriften hinsichtlich der Einführung des europäischen elektronischen Mautdienstes Drucksache 18/2656 Überweisungsvorschlag: Ausschuss für Verkehr und digitale Infrastruktur (f) Haushaltsauschuss mitberatend und gemäß § 96 der GO Nach einer interfraktionellen Vereinbarung sind für die Aussprache 25 Minuten vorgesehen. – Ich höre keinen Widerspruch. Dann ist so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache. Das Wort hat der Kollege Steffen Bilger für die CDU/CSU-Fraktion. (Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU) Steffen Bilger (CDU/CSU): Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! „Entwurf eines Gesetzes zur Änderung mautrechtlicher Vorschriften hinsichtlich der Einführung des europäischen elektronischen Mautdienstes“, vielleicht hat der eine oder andere gedacht, es könnte jetzt und hier auch um die Pkw-Maut gehen. Aber nein, darum geht es jetzt nicht, genauso wenig wie bei der Anhörung des Verkehrsausschusses am Montag zum Thema Lkw-Maut. Bei der Anhörung zur Lkw-Maut am Montag, an der auch ein Vertreter der Europäischen Kommission als Sachverständiger teilgenommen hat, wurde deutlich: Europa bewertet unseren Kurs der Nutzerfinanzierung der Infrastruktur positiv. Die, die bei der Pkw-Maut auf Querschüsse aus Europa gehofft hatten, wurden immer wieder enttäuscht, und das ist auch gut so für Deutschland und für unsere Vorstellungen von der Finanzierung der Infrastruktur. Ich will noch einmal verdeutlichen, wie wir uns die Finanzierung der Infrastruktur in Zukunft vorstellen: Es geht zusätzlich zu den Haushaltsmitteln aus der Lkw-Maut, die bisher schon zur Verfügung stehen, zum einen darum, mehr Geld aus dem Haushalt zur Verfügung zu stellen, so wie wir das jetzt schon tun; zum anderen geht es aber auch um mehr Mittel durch die Ausweitung der Lkw-Maut, mittelfristig um mehr als 2 Milliarden Euro pro Jahr zusätzlich. Schließlich geht es um 600 Millionen Euro mehr pro Jahr durch die Einführung der Pkw-Maut. So, meine Damen und Herren, lösen wir endlich den Investitionsstau in Deutschland auf. Die Große Koalition redet nicht nur, sondern endlich wird gehandelt, und zwar konsequent für die Infrastruktur in Deutschland. (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD) Heute geht es aber um die europäische Dimension der Infrastrukturfinanzierung, nämlich um die Einführung eines europäischen elektronischen Mautdienstes, wobei es gleichermaßen um Lkw wie um Pkw gehen kann, um Pkw aber nur insoweit, als es sich um elektronische Mautsysteme mit Einbau eines Fahrzeuggerätes handelt. Die deutsche Infrastrukturabgabe für Pkw aus dem Koalitionsvertrag wird von diesem Gesetz also nicht betroffen sein. (Herbert Behrens [DIE LINKE]: Noch nicht!) Auch bei der Pkw-Maut könnte man sicherlich lange darüber diskutieren, ob eine europäische Lösung nicht sinnvoller wäre als eine rein deutsche. Es ist aber richtig, dass wir uns mit dieser Diskussion nicht noch jahrelang aufhalten, sondern handeln. In den kommenden Wochen werden wir uns intensiv mit dem konkreten Gesetzentwurf zur Pkw-Maut beschäftigen. (Dr. Valerie Wilms [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das halte ich für ein Gerücht!) Europa, meine Damen und Herren, lebt unter anderem von seiner Freizügigkeit und dem grenzenlosen Verkehr. Im europäischen Binnenmarkt gilt es, Hindernisse nicht nur beim grenzenlosen Warenverkehr abzubauen, sondern auch bei der Lastwagenmobilität. Es kann schließlich von uns als Transitland Deutschland nicht wirklich gewollt sein, dass Lkw beim Transport von Gütern durch halb oder ganz Europa für jedes einzelne Land eine eigene sogenannte On-Board-Unit brauchen. Es war richtig und wichtig, dass die Europäische Union schon vor zehn Jahren eine Richtlinie erlassen hat, damit die elektronischen Mautsysteme in der Gemeinschaft kooperieren können. Die Vorteile eines europäischen elek-tronischen Mautdienstes liegen auf der Hand: freie Fahrt durch ganz Europa mit einem Fahrzeuggerät, einem Vertrag, einer Rechnung, Vereinfachung und Vereinheitlichung beim grundsätzlich grenzüberschreitenden Straßengütertransport in Europa, Entbürokratisierung für das Gewerbe. Zuerst aber ist ausdrücklich zu loben, dass die Europäische Union es bei ihrer Entscheidung vermieden hat, ihre Mitgliedstaaten mit einem einheitlichen EU-Maut-System zu beglücken. „Vielfalt in der Einheit“ ist hier nach wie vor das Gebot der Stunde, schließlich sind längst nicht alle Lastwagen im grenzüberschreitenden Verkehr unterwegs, und selbst die, die es sind, brauchen nicht unbedingt gleich ein System für die ganze EU. Sprich: Die Teilnahme am europäischen elektronischen Mautdienst ist freiwillig und kann dazu noch mit einem Anbieter der eigenen Wahl durchgeführt werden; wirklich eine sinnvolle Lösung. Die nationalen Mautdienste bleiben erhalten. Sie können auch selbst entscheiden, ob sie teilnehmen oder nicht. Trotzdem – oder gerade deswegen – wollen wir es gerne ermöglichen, dass man zukünftig mit einem System in der EU unterwegs sein kann. Durch die Entscheidung der EU sind den Mitgliedstaaten verschiedene Regelungsaufgaben übertragen worden. Dabei ist es den Mitgliedstaaten überlassen, die notwendigen organisatorischen und rechtlichen Maßnahmen zur Umsetzung der EU-Entscheidung entsprechend ihren jeweiligen nationalen Rechtsordnungen sowie den organisatorischen und technischen Rahmenbedingungen ihres Mauterhebungssystems zu ergreifen. Das vorliegende Gesetz dient der Anpassung des nationalen Rechts an die zwingenden Vorgaben der EU-Entscheidung. Diese Bedingungen werden erfüllt. Meine Damen und Herren, wir brauchen erfolgreiche europäische elektronische Mautdienste. Der vorliegende Gesetzentwurf der Bundesregierung bietet dafür eine gute Grundlage. Deshalb bitte ich um Zustimmung zu diesem Gesetz. Vielen Dank. (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD) Vizepräsidentin Petra Pau: Der Kollege Herbert Behrens hat für die Fraktion Die Linke das Wort. (Beifall bei der LINKEN) Herbert Behrens (DIE LINKE): Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! So langsam macht Minister Dobrindt seinem Namen alle Ehre: als Mautminister oder vielleicht auch als 3M-Minister: Minister für Modernität, Mobilität und jetzt Maut. Das sind auch die Begriffe, mit denen wir hier ständig umgehen müssen, in dieser Woche allein zweimal. Am Montag gab es bereits eine Anhörung zur Lkw-Maut, zu den Berechnungsgrundlagen. Heute nun soll es darum gehen, etwas Licht in den europäischen Maut-dschungel zu bringen. Ein europäischer elektronischer Mautdienst kann sicherlich dazu beitragen, dass es auf den europäischen Straßen schneller vorangeht, dass der Güterverkehr auf der Straße, sofern er dort stattfinden muss, flüssig abläuft. Ich finde es jedoch bedauerlich, dass die Kommission nicht in der Lage war, ihre eigenen Weißbücher bis zum Ende zu lesen. Wenn die EU-Kommission den dort niedergelegten Themen wirklich nachgegangen wäre, hätte sie auch fordern müssen, dass es verbindliche Mindestsätze bei der Lkw-Maut und die volle Anlastung aller externen Kosten gibt. Dann könnten wir heute Abend wirklich eine ganz andere verkehrspolitische Debatte führen. Das geht jetzt gerade nicht. In Ihrem Gesetzentwurf sind einige Punkte enthalten, die ich allerdings mit einem dicken Fragezeichen versehen möchte. Erstens stellt sich mir die Frage, warum Sie gerade jetzt diesen Gesetzentwurf über einen elektronischen Mautdienst vorlegen. Das – seien wir ehrlich – ist eigentlich schon längst fällig, ist jetzt eigentlich ein „toter Hund“. Sie hatten nämlich zehn Jahre lang Zeit, die Richtlinie in deutsches Recht zu überführen. Aber mitten in den Verhandlungen über die Vertragsverlängerung mit Toll Collect legen Sie einen Entwurf auf den Tisch, den wir heute zum ersten Mal debattieren. Aber über das Timing der Vorlage dieses Gesetzentwurfs werden wir im Ausschuss sicherlich noch reden. Zweitens bleibt unklar, weshalb Sie 48 Millionen Euro für die Erweiterung des bestehenden Mauterhebungssystems um Mikrowellentechnik ausgeben wollen. Der EU-Richtlinie und der darauf aufbauenden Entscheidung der Kommission ist eine solche Pflicht nicht wirklich zu entnehmen. Auf Seite 75 Ihres Gesetzentwurfs findet sich der unscheinbare Satz, dass ja – Zitat – „nicht ausgeschlossen werden kann, dass in Deutschland zukünftig auch mikrowellengestützte Mautsysteme eingesetzt werden“, und dass deshalb – Zitat – „diese Vorschrift vorsorglich aufgenommen“ wurde. Vorsorgliche Aufnahme von Vorschriften und die vorsorgliche Anschaffung von teurer Technik sind doch wirklich zwei verschiedene Paar Schuhe, denke ich. (Beifall bei der LINKEN) Vorsorge im Verkehrssystem wäre an anderer Stelle nötig. Ich fände es ja begrüßenswert, wenn allzu oft als Nadelöhre auf den Wasserwegen bestehende Schleusen, alte Schleusen, beseitigt werden könnten und wenn wir dort eine Investition in einer Größenordnung von 50 Millionen Euro vornehmen würden. Ich glaube, in Kleinmachnow und in Fürstenwalde wäre man über solche vorsorglichen Investitionen froh. (Beifall bei der LINKEN) Es ist jedoch völlig abwegig, dass die Investitionen in Mikrowellentechnik nur vorsorglich getätigt werden sollen. (Dr. Valerie Wilms [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Nicht in Kleinmachnow!) Die Ausstattung des deutschen satellitengestützten Maut-erhebungssystems mit dieser Technik entspricht nämlich in keiner Weise dem Geist des entsprechenden EU-Rechts. Die Erfassungsgeräte in den Lkw sollen den unterschiedlichen Mauterhebungssystemen angepasst werden und eben nicht die teuren Mauterhebungssysteme den relativ preiswerten On-Bord-Units. Letztes entbehrt doch wirklich jeder Grundlage. Die Kommission fordert an keiner Stelle, dass der Berg zum Propheten kommen muss. Aber genau diesen Eindruck erwecken Sie mit Ihrem Gesetzentwurf. Kurzum: Ich teile die Einschätzung des Normenkontrollrates noch nicht so ganz, dass Sie mit diesem Gesetz nicht über die zugrundeliegende EU-Richtlinie hinausgehen. Über den vorliegenden Entwurf wird daher noch intensiv zu diskutieren sein, genauso wie über die anderen bald anstehenden Entscheidungen zur Lkw- und Pkw-Maut sowie zur Verkehrsinfrastrukturfinanzierung. Vielen Dank. (Beifall bei der LINKEN) Vizepräsidentin Petra Pau: Für die SPD-Fraktion erhält nun der Kollege Sebastian Hartmann das Wort. (Beifall bei der SPD und der CDU/CSU) Sebastian Hartmann (SPD): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren Kolleginnen und Kollegen! Die Einführung eines europäischen einheitlichen Mautdienstes soll tatsächlich den grenzüberschreitenden Straßengüterverkehr in Europa unbürokratischer und deutlich einfacher machen. Dieser Mautdienst soll damit auch unserem Binnenmarkt Rechnung tragen, von dem wir im vereinten Europa in den vergangenen Jahrzehnten so profitierten, eben gestützt auf die vier bekannten Grundfreiheiten. Der freie Warenverkehr braucht aber einen einheitlichen Binnenmarkt, der keine nationalstaatlichen Grenzen oder Schlagbäume kennt. Nach dieser Erkenntnis und ihrer Umsetzung haben wir uns in Europa neben vielen anderen guten Ideen aber auch der Idee der Erhebung von Nutzerbeiträgen zugewandt, und zwar in Form von Nutzungsbeiträgen schwerer Lkw zur Finanzierung der Verkehrsinfrastruktur in Form von nationalen Mauterhebungssystemen, das allerdings mit der unerwünschten Nebenwirkung, dass wir nun in dem stärker zunehmenden grenzüberschreitenden Verkehr Spediteuren immer mehr einen Flickenteppich von unterschiedlichen Mauterhebungssystemen und unterschiedlichen Technikstandards zumuten. Dem wollen wir begegnen. Mit der Einführung eines einheitlichen europäischen elektronischen Mautdienstes schaffen wir Interoperabilität, wo bislang technisch und wirtschaftlich die Wirklichkeit der Mauterhebung in -Europa krass auseinandergeklafft hat. (Beifall bei der SPD und der CDU/CSU) Das Ziel des vorliegenden Gesetzentwurfs ist so einfach wie sinnvoll: Wir setzen eine seit vielen Jahren in Kraft befindliche EU-Richtlinie um, die es ermöglichen soll, europaweit mit nur einem Vertrag und einem Fahrzeuggerät Maut an einen Anbieter zu entrichten, der nur eine Rechnung dafür ausstellt – einfach, sinnvoll und überfällig, wenn ich das anmerken darf; denn die Frist zur Änderung der hiesigen Mautvorschriften – das war ja auch Thema der Vorrede – ist bezüglich des Straßengüterverkehrs tatsächlich seit zwei Jahren abgelaufen. Deswegen sollte man die Richtlinie auch umsetzen. (Beifall bei Abgeordneten der SPD) Das Bundesverkehrsministerium schafft mit diesem Gesetz zur Änderung der mautrechtlichen Vorschriften die technischen und organisatorischen Voraussetzungen für die Anbindung sogenannter EEMD-Anbieter an das hiesige Mautsystem. Der Aufwand, den ein Unternehmen treiben muss, um – das ist eine zentrale Voraussetzung, um überhaupt mit einer solchen Leistung Geld verdienen zu können – europaweit auftreten zu können, ist nicht unerheblich. Vermutlich ist das auch der Grund, warum sich bislang nur ein einziges Unternehmen für eine Zulassung als EEMD-Provider hat registrieren lassen. Der Bund wird aber auch von der Zulassung der EEMD-Anbieter profitieren. Wir versprechen uns davon zum Beispiel eine Senkung der Kosten der Mauterhebung. Um die technischen Voraussetzungen für eine Nutzung des EEMD-Dienstes zu schaffen, ist eine Reihe von Maßnahmen nötig. Es müssen zunächst technische Systeme entwickelt und einer Zulassung unterzogen werden. Tatsächlich ist es so, dass die EU-Richtlinie eine oder mehrere Techniken vorschreibt, zu denen – ich glaube, das steht in Artikel 2 – auch die Mikrowellentechnik gehört. Aber wenn wir uns schon auf den Weg machen, dann sollten wir uns die technischen Möglichkeiten entsprechend dem heutigen Standard zunutze machen und nicht nur eine einzige Technik nehmen, bei der wir in den nächsten Jahren vielleicht wiederum Änderungen oder Anpassungen vornehmen müssen; denn wir wollen mit diesen Technologien weiterhin in Europa führend sein. Erinnern wir uns: Die Bundesrepublik Deutschland hat sich 2005 als allererstes Land auf den Weg gemacht und nach vielleicht leichten Anlaufschwierigkeiten ein modernes System satellitengestützter Mauterhebung implementiert. (Herbert Behrens [DIE LINKE]: Teuren Anlaufschwierigkeiten! 7 Milliarden Euro!) Jetzt haben wir eines der modernsten Mautsysteme. In der Anhörung, die wir am Montag wahrnehmen konnten, sind wir vonseiten der EU-Kommission dafür gelobt worden, dass wir – damit sind wir ein Best-Practice-Beispiel in Europa – als erste Nation bei der Wegekostenberechnung die externen Kosten, zum Beispiel entsprechend der Luftschadstoffe, anlasten können. Das wird demnächst auch beim Lärm der Fall sein. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU) Wir erheben die Lkw-Maut bekanntlich, um einen dauerhaften angemessenen Beitrag der Nutzer unserer Straßen zur Finanzierung der Infrastruktur sicherzustellen. Insbesondere die 2018 bevorstehende Mauterhebung – nach der Ausweitung des bundesdeutschen Mautgebietes auf weitere 30 000 Kilometer Straße – ist ein Beispiel für eine sinnvolle Anwendung der standardisierten Erhebungsverfahren, die in der EEMD-Richtlinie verabredet wurden. Wenn jetzt mit diesem Gesetz die Änderungen der mautrechtlichen Rahmenbedingungen vollzogen werden, ist damit die Basis für die Zulassung nicht nur des einen, bereits genannten Anbieters, der um Registrierung nachgesucht hat, sondern auch weiterer Betreiber geschaffen. Wenn wir den Markt der EEMD-Provider mit einer Prise Optimismus betrachten, dann können wir die Hoffnung schöpfen, dass wir bei der Erhebung der Maut in Zukunft nicht mehr die Monokultur eines einzigen Anbieters haben und damit technische und juristische Schwierigkeiten bestehen, sollte man einmal auf die Idee kommen, irgendetwas ändern zu wollen an bestehenden Verträgen oder eben auch an der Technik. Vergessen wir nicht: Deutschland hat sich 2005 auf den Weg gemacht und nach leichten Anlaufschwierigkeiten das modernste System zur Mauterhebung geschaffen. Wir haben vor einigen Tagen in einer Anhörung vonseiten der EU-Kommission bestätigt bekommen, dass wir mit der Anlastung externer Kosten bei der Wegekostenberechnung europaweit führend sind. Liebe Kolleginnen und Kollegen, mit dem Beschluss dieses Gesetzes in erster Lesung können wir heute einen weiteren Schritt gehen, der auch für die deutsche Indus-trie gute Rahmenbedingungen schaffen wird. Wir sorgen dafür, dass deutsche Anbieter in Form der EEMD-Provider auch im heimischen Markt mit den guten gesetzlichen Grundlagen und Rahmenbedingungen starten können, um sich am internationalen Wettbewerb der EEMD-Provider, der in Europa starten wird, zu beteiligen. (Beifall bei Abgeordneten der SPD und der CDU/CSU) – Vielen Dank. – Zugleich erreichen wir europaweit Kostensenkungen und eine Vereinfachung der Maut-erhebung. Was wollen wir mehr? Die EU-Kommission beklagt vielleicht zu Recht, dass sich die Branche angesichts der großen technologischen wie organisatorischen Herausforderungen noch nicht auf den Weg gemacht hat. Die Kritik der Kommission geht sogar noch weiter mit dem Hinweis auf mangelnde Umsetzungsbemühungen der Mitgliedstaaten. Ich bin mir sicher, dass es zukünftig weder an dem einen noch an dem anderen mangeln oder gar liegen wird, wenn wir diese guten gesetzlichen Voraussetzungen, die wir vorgelegt haben, durch den Beschluss des Gesetzentwurfes endlich schaffen. Vielen Dank für die Aufmerksamkeit. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU) Vizepräsidentin Claudia Roth: Vielen Dank, Herr Kollege. – Schönen guten Abend von meiner Seite aus Ihnen, liebe Kolleginnen und Kollegen, und Ihnen, liebe Gäste! Die nächste Rednerin in der Debatte: Dr. Valerie Wilms für Bündnis 90/Die Grünen. Dr. Valerie Wilms (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Gäste! Es ist ja schön, dass sich dieses Ministerium, in Kurzform Verkehrsministerium genannt, jetzt an so vielen Stellen gleichzeitig um die Maut kümmert. Herr Kollege Ferlemann, das ist ja wirklich toll! (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU) Aber eines wundert mich schon sehr: Warum führen Sie auf der einen Seite eine sinnvolle europäische Maut für Lkw ein – zugegebenermaßen von der EU verordnet und erstaunlicherweise schon seit zwei Jahren überfällig – und planen auf der anderen Seite genau das Gegenteil von offenen Grenzen, nämlich den kleinkarierten Wegezoll in Form der CSU-Maut für Pkw? (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der LINKEN – Zuruf vom BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Unglaublich!) Das passt doch nun wirklich nicht zusammen. (Patrick Schnieder [CDU/CSU]: Stark begonnen und schnell abgefallen!) Leider müssen Sie es heute ertragen, Kollege Ferlemann, und nicht Ihr Minister. Diese CSU-Maut bringt nichts und führt am Ende nur zu Mehrausgaben für den Staat. Die Planungen für Ihren Wegezoll sind der Rückschritt ins kleinststaatliche Mittelalter. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Damals musste beim Übertreten jedes noch so kleinen Wegstücks ein Wegezoll an den jeweiligen Grundherrn entrichtet werden. (Harald Ebner [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Bayern halt!) Ich hoffe doch, dass wir inzwischen in einem vereinten Europa mit offenen Grenzen und freiem Warenverkehr angekommen sind. (Matthias Gastel [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Nicht die CSU!) Oder ist das im Verkehrsministerium vergessen worden? Für Lkw-Unternehmen ist es Tagesgeschäft, nicht nur innerhalb Deutschlands, sondern durch ganz Europa zu fahren. Daher ist es zugegebenermaßen folgerichtig, die verschiedenen Mautsysteme zu harmonisieren. Das ist vorteilhaft für die Logistiker. (Patrick Schnieder [CDU/CSU]: Bravo!) Sie können Geld und Zeit sparen. Sie müssen nicht mehr mit den unterschiedlichen Systemen hantieren. Das darf aber nicht nur in der Theorie schön aussehen. Beweisen muss es sich in der Praxis. Daher müssen wir jetzt die Voraussetzungen für das Funktionieren eines europäischen Mautdienstes schaffen. Bisher gibt es noch keinen Anbieter, der für den elektronischen Mautdienst ein wirklich kostendeckendes Angebot liefern kann. So weit sind wir nämlich noch nicht. Darum muss es jetzt als Nächstes gehen, nachdem wir endlich die notwendigen Voraussetzungen geschaffen haben. Der neue einheitliche Europäische Elektronische Mautdienst bietet einen echten Mehrwert. Logistiker -haben damit endlich in einem Europa ohne Grenzen auch keine Mautgrenzen mehr. Alles läuft über die -Europa-Box. So geht Europa wirklich, Herr Kollege Ferlemann, und nicht mit einer Pickerlsammlung an der Windschutzscheibe. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) So etwas brauchen wir dann endlich auch bei der -Eisenbahn. Da schaue ich einmal zum Kollegen Burkert. Aber dort leisten wir uns immer noch einen wirren -Flickenteppich: von Land zu Land verschiedene Signal- und Fahrstromsysteme, unterschiedliche Zuglängen, -unterschiedliche Betriebsvorschriften und auch noch stark abweichende Trassenpreise, die Schienenmaut. So wrackt sich die Schiene leider im europaweiten Wett-bewerb der Logistiker selbst ab. Auch das darf nicht mehr sein. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der LINKEN) Ein europaweites Zusammenwachsen beim Mautsystem bereitet mir als glühender Verfechterin der vereinigten Staaten von Europa – da möchte ich nämlich wirklich hin – richtig Freude. Aber etwas Wasser muss ich doch noch in diesen Europawein schütten. Wir dürfen auf dem Altar „Europa“ den Datenschutz nicht opfern. In Deutschland haben wir mit Toll Collect ein sinnvolles System. Die zur Abrechnung der Maut notwendigen Bewegungsprofile, also die Daten, wo ich genau gefahren bin, bleiben auf der On-Board-Unit im Lkw. Die werden nicht an irgendeinen Zentralrechner weitergeleitet. Da werden keine Bewegungsprofile zentral erfasst. So kann Datenschutz -gewährleistet werden. Das muss auch das europäische System leisten. Bei dem Mikrowellensystem hätte ich da so meine Bedenken. Es darf keine Bewegungsprofile auf einem Zentralrechner der Mautbetreiber geben. Das ist zwar billiger, aber der Nutzer hat nichts mehr in der Hand; denn da sind Sie dem Zugriff der Datenkraken von NSA oder wem auch immer ausgeliefert. Einen gläsernen Fahrer durch die Hintertür des europäischen Mautsystems möchte ich nicht schaffen, Herr Kollege Ferlemann. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der LINKEN) Engagieren Sie sich zukünftig deutlich mehr für das europäische Zusammenwachsen auf Schiene und Straße! Da gibt es noch genug zu tun. Und beerdigen Sie endlich die Pläne für einen kleinstaatlichen oder – besser gesagt – kleinkarierten Wegezoll à la CSU! Herzlichen Dank. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Vizepräsidentin Claudia Roth: Vielen Dank, Frau Kollegin Wilms. – Nächster Redner in der Debatte: Oliver Wittke für die CDU/CSU-Fraktion. (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD) Oliver Wittke (CDU/CSU): Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen! Liebe Kollegen! Ich wäre enttäuscht gewesen, Frau Kollegin Wilms, wenn Sie es in einer Debatte über den Europäischen Elektronischen Mautdienst nicht geschafft hätten, auch auf offenbar Ihr Lieblingsthema, nämlich die Pkw-Maut, zu sprechen zu kommen. (Matthias Gastel [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das ist Ihr Lieblingsthema!) Sie erinnern mich ein ganz klein wenig an unsere Kinder, bei denen die Aufregung in den nächsten -Wochen immer weiter steigt, wenn es auf Weihnachten zugeht, und die es überhaupt nicht mehr erwarten können, bis endlich der Heilige Abend vor der Tür steht. (Herbert Behrens [DIE LINKE]: Das wäre eine schöne Bescherung!) Ich verspreche Ihnen, Sie werden Ihren Heiligen Abend in diesem Hohen Hause auch noch erleben. (Matthias Gastel [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das ist jetzt aber eine Drohung!) Sie werden ein Mautkonzept präsentiert bekommen, das einfach ist, das praktikabel ist und das vor allem Geld in die Kassen bringt, damit wir unsere marode Infrastruktur in Ordnung bringen können. (Beifall bei der CDU/CSU – Zurufe vom BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Aber nun gerne auch zum Thema. Meine Damen und Herren, liebe Kolleginnen, liebe Kollegen, es ist häufig so, dass, wenn wir über Europa und über die Institutionen in Europa reden, Überreglementierung, Bürokratisierung und Detailversessenheit um sich greifen. Vielfach gibt es die Vorwürfe, dass das, was aus Brüssel kommt, viel zu wenig handelbar ist und uns im täglichen Lauf der Dinge behindert. Die Umsetzung der Richtlinie 2004/52/EG mit diesem Gesetzentwurf, den wir heute in erster Lesung beraten, zeigt genau das Gegenteil. Wir zeigen, dass Europa auch in der Lage ist, bürgerfreundlich, wirtschaftsfreundlich und damit effizient zu -handeln. Es ist gut, dass die Europäische Union diese Harmonisierung auf den Weg bringt. Sie lässt alle Freiheiten; denn die Nutzung wird nicht vorgeschrieben, aber sie gibt denjenigen Unternehmen, die dieses neue System nutzen wollen, die Möglichkeit, dass dies in den Lkw unbürokratisch, einfach und praktikabel gehandelt werden kann. Dabei gibt es noch eine schöne Begleiterscheinung. Denn Deutschland profitiert in der Tat von diesem neuen Europäischen Elektronischen Mautdienst in besonderer Weise, weil zum Beispiel der EEMD bereits bestehende Mautsysteme integriert und die Mehrfachnutzung der OBUs den Anbietern eine attraktive Konditionsgestaltung ermöglicht. Dadurch sinken die Kosten für die Mauterhebung. Dadurch wird das ganze System viel wirtschaftsfreundlicher. Daneben schafft der EEMD europaweiten Wettbewerb in der Mauterhebung. So ist der Bund in Zukunft nicht mehr nur von einem nationalen Betreiber abhängig. Zeitraubende und risikobehaftete Ausschreibungen werden verzichtbar. Das macht den Bund unabhängiger und flexibler sowohl bei der Preisgestaltung als auch bei nachträglichen Änderungen des Systems, zum Beispiel bei der Ausweitung der Maut auf weitere Straßen und Fahrzeugklassen, wie es die Koalition in dieser Legislaturperiode ja noch plant. Schließlich wird nicht zuletzt die Einführung des EEMD im Hinblick auf die für 2018 geplante Ausweitung der Lkw-Maut auf alle Bundesstraßen in Deutschland die operationalen Risiken der Implementierung verringern. Inbetriebnahme und Betrieb werden einfacher, die Gefahr von Mautausfällen sinkt weiter erheblich, weil die Risiken auf mehrere Anbieter verteilt werden. Sie sehen, meine Damen und Herren – da stimme ich Ihnen wieder zu, Frau Wilms –, so macht Europa Spaß: unbürokratisch, unideologisch und praktikabel. Der vorliegende Gesetzentwurf, den wir heute in erster Lesung beraten, ist eine gute Umsetzung der europäischen Initiative in nationales Recht. Darum bitten wir um Ihre Zustimmung zu diesem Gesetzentwurf. Herzlichen Dank. (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD) Vizepräsidentin Claudia Roth: Sie sind sicher, dass Sie mit Ihrer Rede schon fertig sind? Es passiert selten, dass uns über eine Minute geschenkt wird. (Oliver Wittke [CDU/CSU]: Nehmen Sie das als vorweihnachtliches Geschenk!) – Ich wollte Sie nur darauf hinweisen. (Zuruf von der CDU/CSU: Das ist die Großzügigkeit der Union!) Vielen Dank. – Ich schließe die Aussprache in dieser lebhaften Debatte. (Oliver Wittke [CDU/CSU]: Frau Präsidentin, ich hole sie mir wieder!) – Ja, dann müssen Sie erst einmal gut mit mir verhandeln. Interfraktionell wird Überweisung des Gesetzentwurfs auf Drucksache 18/2656 an die in der Tagesordnung aufgeführten Ausschüsse vorgeschlagen. Gibt es dazu anderweitige Vorschläge? – Das ist nicht der Fall. Dann ist die Überweisung so beschlossen. Ich rufe Zusatzpunkt 6 auf: Beratung der Beschlussempfehlung und des Berichts des Innenausschusses (4. Ausschuss) – zu dem Antrag der Abgeordneten Jan Korte, Dr. Petra Sitte, Halina Wawzyniak, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE Gesetzliche Karenzzeit für ausgeschiedene Regierungsmitglieder einführen – zu dem Antrag der Abgeordneten Britta Haßelmann, Luise Amtsberg, Volker Beck (Köln), weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Karenzzeit für ausscheidende Regierungsmitglieder Drucksachen 18/285, 18/292, 18/2762 Nach einer interfraktionellen Vereinbarung sind für die Aussprache 25 Minuten vorgesehen. – Ich höre keinen Widerspruch. Dann ist das so beschlossen. Ich bitte Sie, entweder den Saal zu verlassen oder Ihre Plätze einzunehmen, damit wir mit der Debatte beginnen können. Ich möchte, dass alle konzentriert sind. Erster Redner in der Debatte: Helmut Brandt für die CDU/CSU-Fraktion. (Beifall bei der CDU/CSU) Helmut Brandt (CDU/CSU): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Werte Zuhörerinnen und Zuhörer! Die Frage nach einer Regelung für Anschlusstätigkeiten aus-geschiedener Regierungsmitglieder ist nicht neu. Sie wurde auch hier im Bundestag schon mehrfach ausgiebig erörtert. Anlässe für eine Diskussion über das Thema Karenzzeit wurden immer gefunden, beispielsweise der jetzt -anstehende Wechsel des Kollegen Ronald Pofalla zur Deutschen Bahn, der Wechsel des ehemaligen Bundesministers für Wirtschaft und Technologie Werner Müller zur Ruhrkohle AG oder die Tätigkeit des ehemaligen Bundeskanzlers Schröder bei Gazprom (Dr. André Hahn [DIE LINKE]: Eckart von Klaeden!) und – um hier die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen nicht auszusparen – beispielhaft der Wechsel des Staatssekretärs im Landwirtschaftsministerium Matthias Berninger zu einem Süßwarenkonzern. Die Liste ließe sich fraktionsübergreifend fortsetzen; insbesondere nach einem Regierungswechsel aufgrund eines Wechsels der Mehrheiten ist dies oft eine logische Folge. Ich sage das alles nur, um klarzustellen, dass -dieses Thema alle betrifft oder betreffen kann. Insofern gibt es auch keinen Grund, mit dem Finger auf andere zu zeigen. (Beifall bei der CDU/CSU sowie des Abg. Mahmut Özdemir [Duisburg] [SPD]) Zuletzt haben wir im Januar dieses Jahres, zu Beginn der Legislaturperiode, als die Anträge, über die wir heute debattieren, eingebracht wurden, eine Debatte darüber geführt. Dass wir heute, zu diesem Zeitpunkt, dazu gezwungen werden, diese Diskussion wieder zu führen, ist wenig nachvollziehbar, (Britta Haßelmann [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Wieso das denn? Zehn Monate haben Sie gebraucht, um nichts vorzulegen!) weil alle wissen – und Sie auch, Frau Kollegin –, dass die Bundesregierung aufgrund der Koalitionsvereinbarung dabei ist – Sie konnten das gestern allenthalben der Presse entnehmen –, eine Regelung zu erarbeiten und einen Lösungsvorschlag vorzulegen. (Halina Wawzyniak [DIE LINKE]: Das haben Sie gemacht, weil es auf der Tagesordnung stand! – Britta Haßelmann [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das machen Sie doch nur, damit es anders auf der Tagesordnung steht!) – Wissen Sie, wenn das der Fall wäre, dann würde ich Ihnen sogar zustimmen. (Britta Haßelmann [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Wo ist denn der Referentenentwurf?) Aber das ist ein zufälliges Ereignis. Ich habe schon vor 14 Tagen im Innenausschuss gesagt: Lassen Sie uns den Tagesordnungspunkt später behandeln, der Regierungsentwurf steht unmittelbar bevor. (Britta Haßelmann [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Stimmt aber nicht!) Ihr Kollege, Herr Beck, wollte es nicht glauben. (Britta Haßelmann [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Ja, ist ja auch nicht so! Den gibt es ja nicht! – Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Wann gibt es den denn?) Nur aus diesem Grund diskutieren wir heute hier. Natürlich ist auch die Tatsache, dass der frühere Minister Bahr zur Allianz wechselt, ein Anlass für Sie, all das noch einmal zu thematisieren. Ich weise aber auf Folgendes hin: Grundsätzlich besteht, glaube ich, Einigkeit darüber, dass Unternehmen, Verbände und auch NGOs ihre Wünsche und Forderungen an uns Politiker herantragen und natürlich auch versuchen, Einfluss auf unsere Entscheidungen zu nehmen. Das wird von allen in Anspruch genommen und auch gewünscht. Vor diesem Hintergrund kann es deshalb kaum verwundern, dass einige meist selbst ernannte Transparenzwächter feststellen: Da besteht sozusagen ein Anfangsverdacht, da könnte irgendetwas im Zusammenhang mit der früheren Tätigkeit stehen. Dass diese unterschwellige Behauptung immer wieder vorgetragen wird, ist im Grunde genommen dem Neidkomplex zu verdanken. (Stephan Mayer [Altötting] [CDU/CSU]: So ist es! – Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Oh, um Gottes willen, das ist aber unterstes Niveau!) Schlimmstenfalls geraten Politiker dann sogar in den Verdacht, sie hätten Entscheidungen, die sie während ihrer politischen Tätigkeit getroffen haben oder an denen sie beteiligt waren, sozusagen im Vorlauf auf ihre spätere Tätigkeit bei einem Arbeitgeber getroffen. (Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: So etwas soll schon vorgekommen sein!) – Sehen Sie, das ist genau der Stil: „Es soll vorgekommen sein!“ Sie können nicht einen einzigen Beleg für eine solche Behauptung vorlegen, aber sie wird aus den eben genannten Gründen dennoch immer wieder hervorgeholt. (Beifall bei der CDU/CSU – Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Bei Rumänen und Bulgaren geht es um zwei, drei Fälle! Aber in dem jetzigen Fall ist es egal, solange es Einzelfälle sind! Das ist völlig inkonsistent! – Halina Wawzyniak [DIE LINKE]: Kommt jetzt noch etwas Konkretes?) – Etwas Konkretes hätte ich von Ihnen erwartet. Aber das habe ich noch nicht vorgefunden. (Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU und der SPD – Widerspruch bei der LINKEN) Nein, meine Damen und Herren, die Wahrheit ist doch folgende: Die Tatsache, dass bei solchen Gelegenheiten solche Verdächtigungen immer wieder neu geäußert werden, führte dazu – und das zu Recht –, dass wir im Koalitionsvertrag vereinbart haben, dass wir das regeln wollen, damit das nicht immer wieder auf die Tagesordnung kommt. (Max Straubinger [CDU/CSU]: Das glaube ich nicht!) Die Frage ist aber, ob eine starre Karenzzeitregelung nicht letztlich einem Berufsverbot gleichkommt und ob eine Karenzzeit, wie beispielsweise von den Grünen vorgeschlagen, drei Jahre betragen kann und soll. Ich halte eine solch lange Karenzzeit für unverhältnismäßig. Das würde dazu führen, dass wir keinen Wechsel, auch keinen gewünschten Wechsel mehr von der Wirtschaft in die Politik und umgekehrt hätten. (Beifall bei der CDU/CSU) Das wäre im Grunde genommen die Einführung eines Berufsverbots durch die Hintertür. So lange Pausen kann sich im Grunde keiner leisten. Ich habe die Frage vorhin aufgeworfen: Welcher Manager, welche Managerin wäre zukünftig bereit, in ein ja regelmäßig schlechter dotiertes öffentliches Amt zu wechseln, (Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: So schlecht dotiert ist das nun auch nicht!) wenn er oder sie damit das Risiko eingeht, später nicht in den früheren Beruf zurückkehren zu können? Das ist doch eine vollkommen klare Sache. Im Endeffekt führt eine überlange, eine unangemessene Karenzzeit dazu, dass kluge Köpfe für uns alle, für die Politik insgesamt verloren gehen. (Beifall bei der CDU/CSU) Ich meine, wir müssen die Lebenswirklichkeit der Politiker betrachten: Wir nehmen von NGOs, wir nehmen von Unternehmen, wir nehmen von Verbänden Ratschläge entgegen. Wir nehmen sie zwar nicht immer an, aber wir brauchen sie doch oft, um am Ende des Prozesses eine sachgerechte und vernünftige Lösung zu finden. Sollte man darauf zukünftig vollkommen verzichten? In Einzelfällen kann es natürlich problematisch sein – das geben wir gerne zu –, insbesondere wenn der Job, der ergriffen wird, in unmittelbarem Zusammenhang mit dem Ressort steht, in dem der Politiker tätig war. In einem solchen Fall besteht die Gefahr einer Interessenkollision. Dass dadurch der Anschein erweckt werden kann, dieser Politiker habe sich seine Stelle sozusagen erkauft, liegt auf der Hand. Dass dieser Anschein erweckt wird, wollen wir künftig vermeiden. (Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU und der SPD) Lassen Sie mich in diesem Zusammenhang auf die Vorlage der Fraktion Die Linke zu sprechen kommen. (Halina Wawzyniak [DIE LINKE]: Juristisch sauber!) – Sie sind immer der Meinung, dass das juristisch sauber ist. Ich kann das allerdings nicht feststellen. – Sie wollen ja die Dauer der Karenzzeit sogar an die Dauer der Mitgliedschaft in der Bundesregierung knüpfen. (Halina Wawzyniak [DIE LINKE]: Ja, wegen dem Übergangsgeld!) Dazu sage ich: Wenn eine Interessenkollision besteht, dann besteht sie unabhängig davon, ob die Mitgliedschaft lang oder weniger lang war. Es macht doch keinen Sinn, davon irgendetwas abhängig zu machen. (Halina Wawzyniak [DIE LINKE]: Doch, vom Übergangsgeld!) Meine Damen und Herren, nach meiner festen Überzeugung brauchen wir Fachleute aus der Wirtschaft in der Politik. (Dr. André Hahn [DIE LINKE]: Es wäre gut, die CDU hätte ein paar mehr!) Wir wollen, dass dieser Wechsel auch in Zukunft möglich ist. Angesichts der immer wiederkehrenden Diskussionen sind klare Regelungen allerdings besser, als es einer immer wieder provozierten – das ist heute ja modern – skandalisierenden öffentlichen Diskussion zu überlassen. Weil wir differenziert an diese Regelungen herangehen wollen und wollten, haben wir auch nichts überstürzt. Deshalb finde ich die Zeitplanung vollkommen angemessen. Der Koalitionsvertrag ist Ende letzten Jahres geschlossen worden. Wir haben jetzt Oktober, und die Regierung hat angekündigt, einen Gesetzentwurf vorzulegen. (Britta Haßelmann [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Nein, hat die Regierung nicht angekündigt!) – Sie lesen doch auch Zeitung, oder nicht? (Britta Haßelmann [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Ja! Den haben die beiden Fraktionen angekündigt!) Ich muss doch zumindest erwarten, dass Sie sich darüber informieren lassen. (Britta Haßelmann [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: War aber die Fraktion!) Dann kommen immer noch Fragen auf, die Sie auch nicht in Ihren Anträgen beantworten. Wer stellt letztlich objektiv fest, ob eine Interessenkollision tatsächlich vorliegt? Wer entscheidet über die Höhe und Dauer des Übergangsgeldes, das dann auch zwangsläufig zu zahlen ist? (Halina Wawzyniak [DIE LINKE]: Deswegen unser Vorschlag! – Dr. André Hahn [DIE LINKE]: Im Antrag geregelt!) Es ist auch zu überlegen, welche Branchen und Bereiche überhaupt mit einer Karenzzeit zu versehen sind. Ist zum Beispiel der Übergang eines Politikers in eine NGO auch fragwürdig? Sind NGOs und Wohlfahrtsverbände nicht im Grunde genommen genauso strukturiert und geführt wie ein Unternehmen? (Max Straubinger [CDU/CSU]: Genau!) All diese Fragen müssen doch vernünftig beantwortet werden. Deshalb wollen wir den Gesetzentwurf der Bundesregierung abwarten. Wir wollen ihn kritisch würdigen, darüber diskutieren und dann eine sachgerechte Lösung finden. Ihre Anträge lehnen wir ab. (Beifall bei der CDU/CSU und der SPD) Vizepräsidentin Claudia Roth: Vielen Dank, Herr Kollege Brandt. – Nächste Rednerin in der Debatte: Halina Wawzyniak für die Linke. (Beifall bei der LINKEN) Halina Wawzyniak (DIE LINKE): Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Kollege Brandt hat es gerade gesagt: Wir haben im Januar das erste Mal über Karenzzeitregelungen gesprochen. Kollege Brandt hat offensichtlich nicht mitbekommen, was in der Zeitung stand. Der Vorschlag der Koalition sieht ja – soweit ich ihn gelesen habe – Karenzzeiten von 12 bis 18 Monaten vor und außerdem, dass über eine Interessenkollision das Kabinett per Einzelfallbeschluss entscheiden soll. Wie Sie auf die 12 bis 18 Monate kommen, sagen Sie nicht. Ehrlich gesagt, ein Kabinettsbeschluss ersetzt keine gesetzliche Regelung. Das ist nichts Halbes und nichts Ganzes. (Beifall bei der LINKEN sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN) Der Vorschlag der Linken liegt auf dem Tisch. Sie hätten ihn einfach nur in Paragrafen umsetzen müssen. Sie sind doch schon groß; das bekommen Sie doch hin. Das müssen wir Ihnen doch jetzt nicht auch noch aufschreiben. (Beifall bei Abgeordneten der LINKEN – Mahmut Özdemir [Duisburg] [SPD]: Sie können es doch selber nicht!) Das Problem ist, dass durch einen unmittelbaren Wechsel zwischen einem Ministeramt und einem Job in der Wirtschaft natürlich der Eindruck – ich benutze bewusst das Wort „Eindruck“ – einer Interessenverquickung entsteht. Es entsteht der Eindruck eines Zusammenhangs zwischen Entscheidungen, die als Minister getroffen wurden, und dem neuen Job. Es entsteht auch der Eindruck, dass, nachdem zuvor die Interessen der Gesamtbevölkerung vertreten werden sollten, jetzt die Einzelinteressen des Unternehmens im Mittelpunkt stehen. Ich spreche bewusst von Eindruck; denn schon dieser Eindruck schadet der Demokratie. (Beifall bei der LINKEN sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN) Natürlich sind wir alle uns einig, dass Karenzzeitregelungen die Berufsfreiheit einschränken. Das streitet niemand ab. Deswegen müssen Karenzzeitregelungen verhältnismäßig sein. Denn unverhältnismäßige Karenzzeitregelungen fördern das Berufspolitikertum, was Sie ja auch nicht unbedingt wollen. Herr Brandt hat gerade gesagt, dass die Linke keinen vernünftigen Vorschlag vorgelegt habe. (Zuruf von der CDU/CSU: Hat er nicht gesagt!) Ich habe dazwischen gerufen, dass der Vorschlag der juristisch sauberste ist. Ich erkläre Ihnen jetzt, warum es der juristisch sauberste Vorschlag ist. Wir sagen: Die Karenzzeit soll sich an der Dauer des Regierungsamtes und dem sich daraus ergebenden Anspruch auf Übergangsgeld und der ressortmäßigen Zuständigkeit orientieren. (Zuruf von der CDU/CSU: Genau das hat er erzählt!) Das ist ganz einfach: War jemand sechs Monate Minister, hat er sechs Monate Anspruch auf Übergangsgeld und muss sechs Monate Karenzzeit einhalten, wenn er in einen Job wechseln will, der seiner ressortmäßigen Zuständigkeit entspricht. War er es zwölf Monate, gilt dies für zwölf Monate. Die maximale Regelungszeit sind nach dem Ministergesetz 24 Monate. Das ist doch nicht so schwer zu verstehen. Kommen wir zur ressortmäßigen Zuständigkeit. Auch das ist relativ einfach. Ein Landwirtschaftsminister zum Beispiel hat naturgemäß relativ viel mit Bauern, mit Kühen und auch mit Pferden zu tun. (Max Straubinger [CDU/CSU]: In Berlin kann man mit so etwas nicht in Berührung kommen!) Ein Landwirtschaftsminister hat aber weniger mit dem Flugwesen zu tun, es sei denn, eine Kuh landet im Propeller. (Heiterkeit bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN und der CDU/CSU) Jetzt ist es so, dass ein Landwirtschaftsminister, wenn er in das Flugwesen wechselt, das unmittelbar nach dem Ausscheiden aus dem Ministeramt machen kann. Denn wir haben ja nichts dagegen, dass sich das Flugwesen entwickelt. (Mahmut Özdemir [Duisburg] [SPD]: Aber auch das würden Sie skandalisieren!) – Das würden wir nicht skandalisieren. – Wenn der Landwirtschaftsminister aber unmittelbar nach dem Ausscheiden in einen Job wechseln würde, der mit Bauern, Kühen oder Pferden zu tun hat, dann müsste er eine entsprechende Karenzzeit einhalten. Das ist so einfach, wie ich es Ihnen erklärt habe. Der Vorschlag der Linken liegt auf dem Tisch. Setzen Sie ihn einfach in Paragrafen um und ersparen Sie sich selbst die Peinlichkeit, dass wir Ihnen auch das noch vorgeben müssen. Das wäre nämlich zu viel des Guten. Sie können Ihre Arbeit auch selbst machen. Die Vorlage haben wir Ihnen geliefert. Danke. (Beifall bei der LINKEN sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN) Vizepräsidentin Claudia Roth: Vielen Dank, Frau Kollegin. – Herr Straubinger, vielleicht laden wir mal unsere Berliner Kollegen zu uns nach Bayern ein. Auf dem Bauernhof gibt es noch mehr wunderschöne Tiersorten. (Zurufe von der LINKEN) – Das war jetzt eine Einladung, Halina. Nächster Redner in der Debatte ist Mahmut Özdemir für die SPD. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU) Mahmut Özdemir (Duisburg) (SPD): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Diese erneute Debatte ist mal wieder der unbestreitbare Beweis: Anträge schreiben sich immer leichter als vernünftig abgewogene Gesetzentwürfe. (Dr. André Hahn [DIE LINKE]: Sie hat es doch eben gesagt! – Britta Haßelmann [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Oh, Mann!) Sie wärmen wieder Ihre alten Anträge auf, weil es Ihnen am Gestaltungswillen fehlt. (Britta Haßelmann [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Nein!) Statt sich an den Beratungen zu beteiligen – die Anträge wurden mit Ihrer Zustimmung bzw. zum Teil auch auf Ihre Bitte hin im Innenausschuss geschoben –, (Britta Haßelmann [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Nein! Stimmt nicht!) setzen Sie das Thema hier ein zweites Mal auf, ohne selber auch nur im Entferntesten einen konstruktiven Beitrag zum Prozess geleistet zu haben, (Dr. André Hahn [DIE LINKE]: Ist ja Unfug!) geschweige denn, einen eigenen Gesetzentwurf vorzulegen, wenn es Sie so drängt. (Britta Haßelmann [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Herr Özdemir, dass Sie sich dafür hergeben!) Sie gaukeln der Öffentlichkeit Untätigkeit und Unwilligkeit der Regierungsfraktionen vor. Das ist nicht nur falsch – – (Britta Haßelmann [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Wie peinlich für die SPD!) – Herbert Wehner hat einmal gesagt, Sie sind Geschäftsführerin und nicht Geschwätzführerin. (Beifall bei Abgeordneten der SPD und der CDU/CSU – Widerspruch der Abg. Britta Haßelmann [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]) Sie gaukeln der Öffentlichkeit Untätigkeit und Unwilligkeit der Regierungsfraktionen vor. Das ist nicht nur falsch, das ist in höchstem Maße ungebührlich. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU) Ich erinnere mich noch genau daran, wie Sie uns des Verrates an unserem eigenen Wahlprogramm bezichtigt haben, allein wegen der Tatsache, dass wir die Palette von Regelungsoptionen öffentlich mit Ihnen diskutieren wollten. (Britta Haßelmann [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Ganz peinlich für die SPD! Sehen Sie sich die Reden von Oppermann an!) Die Einladung zur fachlichen Debatte haben Sie mit lautem Hinweis darauf ausgeschlagen, was alles nicht möglich sei. Das verüble ich Ihnen auch gar nicht. Schließlich ist es eine ziemliche Detailarbeit, an der man nur Freude hat, wenn man eine Regelung anstrebt, die nicht alle halbe Jahre für Empörung sorgen soll, sondern für Entscheidungssicherheit und Rechtssicherheit. (Halina Wawzyniak [DIE LINKE]: Ja, unsere! Nehmen Sie unsere!) Die Entscheidungshoheit über den beabsichtigten Wechsel in die Wirtschaft von Ministern und Parlamentarischen Staatssekretären durch die Bundesregierung als Kollegialorgan auf Basis eines Parlamentsgesetzes muss dabei wichtigste Bedingung und Ausgangspunkt für eine entsprechend effektive Regelung sein. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU – Dr. André Hahn [DIE LINKE]: Eine Krähe hackt der anderen kein Auge aus!) Rechtssicherheit wiederum ist notwendig für denjenigen, der sich aus einem Regierungsamt heraus oder nach einem Regierungsamt für eine Weiterbeschäftigung in der Wirtschaft interessiert. Diese beiden Begriffe beschreiben die Auflösung des Widerstreits zwischen der Vertraulichkeit und Integrität von Regierungshandeln, das durch Interessenkonflikte nicht beschädigt werden soll, auf der einen Seite und der Rechtfertigung eines vorübergehend eingeschränkten Berufsverbotes für ein Regierungsmitglied im Einzelfall auf der anderen Seite. Wir wollen kein Berufsverbot nach dem Regierungsamt gemäß eines verzerrten Selbstgerechtigkeitsbildes, das in den Oppositionsanträgen teilweise gezeichnet wird, sondern eine Gesetzesänderung, die nachdrücklich den Sinn und Zweck verfolgt, Regierungskenntnisse nicht zu einem wirtschaftlichen Gut herabzuwürdigen. Folglich geht es nicht darum, wie viele Jahre ein wechselndes oder ausscheidendes Regierungsmitglied nicht arbeiten darf. Diesen Selbstgerechtigkeitswettbewerb unter Oppositionsfraktionen können wir gerne bei unwichtigeren Themen austragen. Zugleich brauchen wir eine Regelung, die zuverlässig und wirksam die Kenntnisse, Erfahrungen und Netzwerke, die im Regierungsamt auf Kosten des Steuerzahlers erworben wurden, schützt. Genauso wenig darf es aber auch einem Regierungsmitglied vorübergehend oder gar bis zu 18 Monaten nicht zum Nachteil gereichen, all diese Eigenschaften in den Dienst des Staates gestellt zu haben. Wir schmälerten damit die Attraktivität von Regierungsämtern, weil wir nur Expertise ziehen, aber nicht geben würden, auch nicht gönnen würden. Das mag ein Modell sein, wenn man im Oppositionsstil jeden Wechsel von Politik in die Wirtschaft aufgrund einer Neiddebatte oder einer reinen Skandalisierung wegen befeuern möchte. Dann gehörte aber auch zur Vollständigkeit, über einen Parlamentarischen Staatssekretär a. D. Herrn Berninger zu reden. Liebe Grünen-Fraktion, das wollte ich Ihnen noch mit auf den Weg geben. (Beifall bei der SPD und der CDU/CSU – Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Bei dem waren aber auch mehrere Jahre dazwischen!) Ich werfe Ihnen das aber auch gar nicht vor; denn Sie tun im Ansatz, auch wenn Sie weit über das Ziel hinausschießen, geradewegs das Richtige. Sie beleuchten jeden Einzelfall in seinen Details. Genau das wollen wir mit unseren Eckpunkten auch. Im Übrigen könnte man aufgrund des Kabinettsprinzips bei Böswilligkeit eine Inte-ressenverflechtung immer dann annehmen, wenn man eben gerade nicht den Einzelfall bewertet. (Dr. André Hahn [DIE LINKE]: Gibt es denn nun ein Gesetz?) Mit der Einigung auf die nachfolgenden Eckpunkte tragen wir dem Koalitionsvertrag, aber auch dem SPD-Wahlprogramm und nicht zuletzt 38 000 Unterschriften, die LobbyControl e. V. gesammelt hat, Rechnung. Während Sie sich darin gefallen haben, uns Verschleppung des Prozesses vorzuwerfen, haben wir viele Fachgespräche geführt – ich danke da auch ausdrücklich den Kolleginnen und Kollegen von der CDU/CSU –, die zum Gelingen dieser Regelung beitragen werden. Sobald die Wechselabsicht eines Regierungsmitglieds in die Wirtschaft vorliegt, wird eine gesetzliche Anzeigepflicht für Mitglieder des Bundeskabinetts und Parlamentarische Staatssekretäre ausgelöst werden. Dies gilt auch nach dem Ausscheiden aus dem Regierungsamt, sofern man sich innerhalb der Karenzhöchstzeit von bis zu 18 Monaten bewegt. Voraussetzung ist, dass ein Interessenkonflikt attestiert werden kann. Hierbei wird ein Gremium, vergleichbar der Ethikkommission nach EU-Vorbild, unmittelbar nach der Anzeige durch das betroffene Regierungsmitglied dem Kabinett als Kollegial-organ einen Entscheidungsvorschlag über das Ob und die Dauer der Karenzzeiten machen. (Dr. André Hahn [DIE LINKE]: Dürfen wir da auch mitmachen?) Das heißt aber auch, dass es im Ergebnis sein kann, dass gar keine Karenz angeordnet wird. Aber wenn sie angeordnet wird, soll sie in der Regel 12 Monate betragen und in besonderen Fällen bis zu 18 Monate umfassen. (Halina Wawzyniak [DIE LINKE]: Na, das schafft Rechtssicherheit!) Sobald Sie mehr fordern, greifen Sie intensiver in die Berufsfreiheit ein und übersehen dabei, dass auch die Intensität des Interessenkonfliktes geeignet sein muss, längere Zwangspausen hinzunehmen. Bei der Betrachtung dieser Eckpunkte darf das betroffene Regierungsmitglied nicht zum Objekt dieser Maschinerie werden. Auch dieser Akt kann und muss seinerseits gerichtlich überprüfbar bleiben. Gerade deshalb ist die Frage nach dem individuellen Interessenkonflikt Dreh- und Angelpunkt für das Ob der Anordnung einer Karenz. Beginnt der Interessenkonflikt schon alleine mit der Tatsache, dass ein Regierungsmitglied Regierungsmitglied gewesen ist, oder setzen wir eine konkrete Befassung im Regierungsamt mit einem nahezu gleichen Verantwortungs- und Interessenbereich in der Wirtschaft voraus? (Dr. André Hahn [DIE LINKE]: Das war das mit den Kühen und den Pferden! Das hat sie gesagt!) Mit dem bald vorliegenden Gesetzentwurf, der vom Bundesministerium des Innern erarbeitet wird, werden wir zwar mediale Skandalisierung kaum unterbinden können, jedoch werden wir Interessenkonflikte frühzeitig erkennen und mit einer zeitlichen und sachlichen Karenz belegen. Ein Hinweis ist mir aber noch wichtig: So wie es arbeitsrechtliche Wettbewerbsverbote in der Privatwirtschaft gibt, so ist es auch mit Karenzzeitregelungen für Regierungsmitglieder. (Halina Wawzyniak [DIE LINKE]: Ja, nach unserem Vorschlag!) – Da bin ich ganz bei Ihnen. Nicht aufregen! – Im Zweifel wird der Anspruch auf Übergangsgeld verlängert. Ich bin von der Richtigkeit dessen überzeugt, dass der Staat den Bezug des Übergangsgeldes gegebenenfalls verlängern muss. Aber das Übergangsgeld darf nicht das Argument sein, weshalb eine Karenz angeordnet werden darf. Das würde Ursache und Wirkung verkehren. Dann könnte man tatsächlich über Karenzzeiten von drei bis fünf Jahren reden, würde aber gleichsam in eine Niederlage vor dem Bundesverfassungsgericht rennen. Zusammengefasst: Diese Eckpunkte sind eine fundierte Basis für eine wirksame Regelung. Wir halten Wort, wo Sie nur Reden halten. Der Bundestag hat es in der Hand, durch diese Gesetzesänderung ein Stück mehr parlamentarische Kontrolle auszuüben und die Ausübung dieser Kontrolle an die Regierung zu delegieren. Ich bedanke mich recht herzlich für die Aufmerksamkeit, freue mich auf eine sehr emotionale Debatte, die wir dann hoffentlich in Sachlichkeit überführen werden, und schließe mit meinem traditionellen Glückauf. (Beifall bei der SPD und der CDU/CSU) Vizepräsidentin Claudia Roth: Werter Herr Kollege Özdemir, Sie haben Herrn -Wehner zitiert; Sie sind aber nicht Herr Wehner. Den Begriff „Geschwätzführerin“ aus Ihrem vornehmen Munde halte ich in einer lebendigen Kontroverse für wenig angemessen. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Die nächste Rednerin in der Debatte ist Britta Haßelmann für Bündnis 90/Die Grünen. (Helmut Brandt [CDU/CSU]: Sie kann sich jetzt ja revanchieren!) Britta Haßelmann (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuhörerinnen und Zuhörer auf den Tribünen! Dieser Begriff macht mir nichts aus. Herr Özdemir, Ihnen täte es ganz gut, sich die Reden von Herrn Oppermann zu diesem Thema einmal anzusehen. Ihre Rede bestärkt mich nur darin: Wenn in diesem Parlament eine Fraktion den Schalter umgelegt hat, dann ist es die SPD-Fraktion. Was hat Ihr Vorsitzender in Sachen Karenzzeit nicht alles vertreten und an gesetzlichen Regelungen gefordert, als er noch Oppositionsführer war. Ich dachte, Sie hätten sich heute auf Ihre Rede vorbereitet und diese Reden gelesen. Aber das kann man anscheinend nicht erwarten. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der LINKEN) Jetzt zu den Fakten. Auch da lagen Sie falsch, Herr Özdemir: Wir wärmen nicht alte Anträge auf, sondern Grüne und Linke haben von dem in unserer Geschäftsordnung enthaltenen Recht Gebrauch gemacht – Sie könnten sich als Abgeordneter auch ein bisschen mit der Geschäftsordnung befassen –, einen Antrag auf die Tagesordnung zu setzen, den Sie seit zehn Monaten verschleppen. Seit zehn Monaten weigert sich die Große Koalition, über die beiden Anträge von Grünen und Linken zu diskutieren. Nach § 62 der Geschäftsordnung haben wir das Recht, die Befassung heute im Parlament auf die Tagesordnung zu setzen. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der LINKEN – Max Straubinger [CDU/CSU]: Dieses Recht hat Ihnen aber niemand abgesprochen!) So ist das. Jetzt lassen Sie die Kirche im Dorf, und bereiten Sie sich lieber vor, wenn Sie hier reden und der Öffentlichkeit etwas erzählen! Zweiter Fakt. Im Januar haben wir das Thema Karenzzeit diskutiert, weil Pofalla zur Bahn wechseln wollte. Darüber waren alle ganz empört. Als die Fraktionen von Union und SPD noch eine Selbstverpflichtung einführen wollten, musste ein Tag später das Kabinett diese Auffassung revidieren und feststellen: Nein, mit der Selbstverpflichtung geht es nicht; es geht nur durch ein Gesetz. Seit Januar warten wir auf die Vorlage eines Gesetzentwurfs. Unsere Anträge kamen in die Ausschüsse. Im März folgte der nächste Fall: Niebel, FDP, ging zur Rüstungsindustrie. (Zuruf von der SPD: Wer ist das noch mal? Den kenne ich gar nicht!) Er war vorher Mitglied im Bundessicherheitsrat. Dann gab es wieder große Betroffenheit, insbesondere bei der SPD: Wir brauchen eine gesetzliche Karenzzeit. – Danach passierte wieder nichts. Im Juni haben wir nachgefragt: Wie weit ist der Gesetzentwurf? Keine Antwort. Wir sind in der konzeptionellen Erarbeitung, hieß es. (Max Straubinger [CDU/CSU]: Das ist auch eine Antwort!) Inzwischen wussten wir, dass zwischen der SPD und der Union über das Thema Krach bestand (Burkhard Lischka [SPD]: Da sind Sie aber falsch informiert!) und das Justiz- und das Innenministerium unterschiedlicher Auffassung waren. Im Juli haben wir, Grüne und Linke, im Innenausschuss eine Debatte erzwungen. Vertagung wegen Beratungsbedarf der beiden großen Fraktionen. Im September haben wir wieder eine Debatte im Innenausschuss erzwungen. Wieder Beratungsbedarf der beiden Fraktionen, weil man sich nicht einigen konnte. (Dr. André Hahn [DIE LINKE]: Das ist ja unglaublich!) Vorgestern haben die beiden Fraktionen – es war nicht die Regierung, Herr Brandt – erklärt, dass sie doch die Absicht haben, einen Gesetzentwurf vorzulegen. Meine Damen und Herren, verschlafen Sie doch ein solches Thema nicht! (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der LINKEN) Eine gesetzliche Karenzzeit ist überfällig, und zwar aus mehreren inhaltlichen Gründen: Sie schützt am Ende die Abgeordneten. Sie schützt Regierungsmitglieder, wenn es eine klare gesetzliche Regelung gibt. Und sie schützt die Privatwirtschaft, in die man wechselt. Sie aber stehen bei diesem Thema auf der Bremse. Weil es aber so viele Wechsel gibt, die immer wieder öffentlich thematisiert werden, kommen Sie unter Druck. Das ist der Punkt. Der öffentliche Druck hat bewirkt, dass man vor zwei Tagen erklärt hat: Wir machen jetzt bald ein Gesetz. – Die Frage ist nur: Dauert es noch drei Monate oder fünf Monate, oder müssen wir erst auf den nächsten spektakulären Wechsel warten? Ich bin gespannt. Im Europaparlament gibt es bereits eine gesetzliche Karenzzeit. Für Bundesbeamte gilt sie längst. (Max Straubinger [CDU/CSU]: Wir sind aber keine Beamten!) Wir würden damit bei einem Wechsel aus einem Regierungsamt in eine Berufstätigkeit für alle betroffenen Personen Klarheit schaffen. Das hätten wir dann klar gesetzlich geregelt. Ich glaube, das wäre im Interesse aller. Vielen Dank. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der LINKEN) Vizepräsidentin Claudia Roth: Vielen Dank, Frau Kollegin Haßelmann. – Damit schließe ich die Aussprache. Wir kommen zur Abstimmung über die Beschlussempfehlung des Innenausschusses auf Drucksache 18/2762. Der Ausschuss empfiehlt unter Buchstabe a seiner Beschlussempfehlung die Ablehnung des Antrags der Fraktion Die Linke auf Drucksache 18/285 mit dem Titel „Gesetzliche Karenzzeit für ausgeschiedene Regierungsmitglieder einführen“. Wer stimmt für diese Beschlussempfehlung? – Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich? – Die Beschlussempfehlung ist angenommen bei Zustimmung von CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen von den Linken und Enthaltung von Bündnis 90/Die Grünen. Unter Buchstabe b empfiehlt der Ausschuss die Ablehnung des Antrags der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen auf Drucksache 18/292 mit dem Titel „Karenzzeit für ausscheidende Regierungsmitglieder“. Wer stimmt für diese Beschlussempfehlung? – Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich? – Die Beschlussempfehlung ist angenommen bei Zustimmung von CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen von Bündnis 90/Die Grünen und Enthaltung der Linken. Ich rufe den Tagesordnungspunkt 18 auf: Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Zwölften Gesetzes zur Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes Drucksachen 18/2442, 18/2709 Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (16. Ausschuss) Drucksache 18/2776 Nach einer interfraktionellen Vereinbarung sind für die Aussprache 25 Minuten vorgesehen. – Ich höre keinen Widerspruch. Dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache und erteile der Parlamentarischen Staatssekretärin Rita Schwarzelühr-Sutter das Wort. (Beifall bei der SPD und der CDU/CSU) Rita Schwarzelühr-Sutter, Parl. Staatssekretärin bei der Bundesministerin für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit: Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Damen und Herren! Die Bundesregierung hat sich ambitionierte Klimaschutzziele gesetzt. Auch im Verkehrssektor stellen wir mit der Umstellung der Biokraftstoffquote auf eine technologieoffen ausgestaltete Treibhausgasquote die Weichen für eine nachhaltige Energieversorgung und für den Klimaschutz. Wir setzen für die Märkte die richtigen Anreize, um auch künftig eine nachhaltige Technologieentwicklung zu gewährleisten. Gleichzeitig setzen wir aber auch die richtigen Rahmenbedingungen, um die Nachhaltigkeit der Biokraftstoffe sicherzustellen. Negative Auswirkungen wie Flächennutzungskonkurrenzen wollen wir vermeiden. Hierzu gehören sowohl die Regelungen der Biokraftstoff-Nachhaltigkeitsverordnung als auch die künftigen Regelungen zu indirekten Landnutzungsänderungen, über die wir beim Energierat im Juni eine politische Einigung erzielen konnten. Das Bundeskabinett hat den vorliegenden Gesetzentwurf verabschiedet, um einen reibungslosen Umstieg auf die neuen Modalitäten zu ermöglichen. Biokraftstoffe tragen zum Klimaschutz und zur Versorgungssicherheit bei. Der Ausbau muss jedoch mit Blick auf die Nachhaltigkeit mit Augenmaß erfolgen. Bereits im Jahr 2009 hat der Deutsche Bundestag die Grundlagen für die Umstellung auf die Treibhausgasquote geschaffen und den 1. Januar 2015 als Datum für die Umstellung festgelegt. Nach der Umstellung werden auch die Treibhausgasemissionen berücksichtigt, die bei der Herstellung der Biokraftstoffe vom Acker bis zum Tank entstehen. Dadurch wird für Biokraftstoffe mit einer günstigeren Klimabilanz wie beispielweise Biokraftstoffe aus Abfällen und Reststoffen eine klare Perspektive für die Zeit nach dem Jahr 2015 gegeben, indem sie ab dann höher auf die Quote angerechnet werden. Die Quotenhöhe für die ersten beiden Jahre nach der Umstellung in Höhe von 3,5 Prozent orientiert sich an der Höhe der bislang geltenden energetischen Quote. Die geplanten weiteren Erhöhungen der Quote ab 2017 auf 4 Prozent sowie ab 2020 auf 6 Prozent laufen parallel mit einer Öffnung der Quote zur Anrechnung zusätzlicher Erfüllungsmöglichkeiten. Entsprechende Vorgaben werden derzeit in Brüssel diskutiert. Ein wesentlicher Baustein einer nachhaltigen Energieversorgung im Verkehr ist der schrittweise Umstieg vom Verbrennungsmotor auf die Elektromobilität. Daher wollen wir künftig auch Strom aus erneuerbaren Energiequellen, der in Elektrofahrzeugen genutzt wird, auf die Biokraftstoffquote anrechnen. Hinzu kommen Maßnahmen zum Klimaschutz, die bei der Gewinnung von Öl ansetzen. Hierbei entstehen derzeit noch erhebliche Emissionen durch Abfackeln von nicht genutztem Gas an den Ölförderstätten. Nachgewiesene Emissionsminderungen sollen künftig auch zur Anrechnung auf die Quote zugelassen werden. Das Ziel von 6 Prozent ab dem Jahr 2020 ist eine verbindliche Vorgabe der EU und stellt aus heutiger Sicht gleichzeitig eine große Herausforderung für die Quotenverpflichteten dar. Um die Erreichbarkeit des Ziels und die damit verbundenen Effekte sicherzustellen, haben wir vereinbart, dass wir nach der Umstellung der Quote eine Evaluation vornehmen. Das halten wir für besonders wichtig. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU) Lassen Sie mich schließen mit dem wichtigen Hinweis, dass die Umstellung der Quote neben der Förderung von Biokraftstoffen mit besonders guter CO2-Bilanz den Weg für weitere Maßnahmen zum Klima- und Ressourcenschutz im Verkehrssektor freimacht. Gerade die Anrechnung von Strom aus erneuerbaren Energiequellen hat riesiges Potenzial und eröffnet große Chancen. Danke schön. (Beifall bei der SPD und der CDU/CSU) Vizepräsidentin Claudia Roth: Vielen Dank, Frau Kollegin. – Nächster Redner in der Debatte ist Ralph Lenkert für die Linke. (Beifall bei der LINKEN) Ralph Lenkert (DIE LINKE): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Geehrte Kolleginnen und Kollegen! Mit Ihrem Zwölften Gesetz zur Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes versuchen Sie wieder einmal, den Klimaschutz – hauptsächlich im Biospritbereich – besser zu regeln. Aber schon 2010 bei der Einführung des E10-Sprits haben wir Sie gewarnt. Damals habe ich ausgeführt, dass die Ackerflächen in der EU nicht reichen werden, um Lebensmittelanbau, Versorgung der Industrie mit Rohstoffen sowie Energieerzeugung durch Biomasse sicherzustellen. Wir haben damals gewarnt, dass es Importe geben wird, die dafür sorgen werden, dass in Entwicklungsländern Reisfelder und Kartoffelfelder Palmöl- und Zuckerrohrplantagen weichen. Der Hunger wächst. Wo sind Ihre Konzepte, und wo ist Ihre Evaluierung, damit das in Zukunft nicht so weitergeht? Ich finde dazu nichts. (Beifall bei der LINKEN) Nach wie vor träumen Sie von der Union und der SPD davon, dass Zertifizierung die Urwaldabholzung verhindert. Wir wissen doch längst, dass heute Palmölplantagen dort stehen, wo früher Reisfelder waren. Und Reis wächst jetzt dort, wo früher Urwald war. Ihre Zertifizierung bringt nichts. Sehen Sie das doch ein! In Ihrem Entwurf sehe ich davon nichts. Auch an dieser Stelle haben Sie wieder einmal geschlafen. Was ist jetzt neu in Ihrem Entwurf? Es wurde gerade angesprochen, dass die Berechnung umgestellt wird. Damit könnte man leben. Weiter haben Sie von den neuen Treibhausgasminderungszielen gesprochen. Die sind aber niedriger als vorher. Ich weiß nicht, worin der Fortschritt bestehen soll, wenn man von 7 Prozent bei der Zielstellung in Bezug auf die Minderung auf 6 Prozent geht. Das kann ich nicht verstehen. Außerdem wird noch das Angebot unterbreitet, dass zukünftig Ökostrom, der für E-Fahrzeuge bestimmt ist, auf die Minderungsquote angerechnet werden kann. Wenn das geschieht, ist der Klimaeffekt weg. Sie haben ihn dann vernichtet. An dieser Stelle haben Sie also gepennt. (Beifall bei der LINKEN) Ganz interessant wird es bei dem letzten Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen. Der hat es echt in sich; denn es können jetzt an Dritte Quoten delegiert werden. Die Auswirkung dieser Delegierung ist, dass nur noch mit Durchschnittswerten für Biosprit gerechnet wird. Wenn also Bioethanol aus Thüringer Weizen hergestellt wird, hat er zukünftig, wenn er über Dritthändler geliefert wird, den gleichen Wert wie der Biosprit aus Weizen, der in den USA – unter ganz anderen Bedingungen und mit einer ganz anderen Bilanz – angebaut wird. Das haben Sie in Ihren Gesetzentwurf geschrieben. Wo sehen Sie da einen Fortschritt? Ich kann ihn nicht erkennen. Sie schädigen den Klimaschutz. (Beifall bei der LINKEN) Dieses Gesetz ist noch nicht einmal verabschiedet, da plant die EU eine Neuregelung, die dazu führen wird, dass das um 25 Prozent höher mit CO2-Ausstoß belastete Öl aus Teersanden in Kanada zukünftig problemlos mit den Standardwerten in die Quoten eingerechnet werden kann. Wie funktioniert das? Die EU sagt jetzt, dass die Herkunft eines Öles Betriebsgeheimnis ist, das nicht weitergegeben werden darf. Wenn ich nicht weiß, woher es kommt: Woher soll ich wissen, welcher CO2-Ausstoß damit verbunden ist? Warum geschieht dies? Die EU plant das, weil sie Angst hat, dass Kanada sonst das CETA-Abkommen nicht unterschreibt. Die EU ist sogar vorausschauend; denn wenn CETA unterschrieben und ratifiziert ist, könnten kanadische Ölkonzerne – die haben darin Übung – die EU wegen Wettbewerbsverzerrung verklagen. Hier wirkt sich das Freihandelsabkommen schädlich für die Umwelt bzw. die Menschen aus, noch bevor es überhaupt in Kraft gesetzt wurde. Deswegen ist auch dieses Abkommen abzulehnen. (Beifall bei der LINKEN sowie des Abg. Peter Meiwald [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]) Ihr Zwölftes Gesetz zur Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes und Ihr Änderungsantrag schaden dem Klima, zementieren Hunger in der Dritten Welt und vernichten Urwälder. Die Linke fordert stattdessen eine absolute Reduzierung des Kohlendioxidausstoßes im Fahrzeug- bzw. Treibstoffbereich. Das ist relativ einfach. Führen Sie eine Verkehrsverlagerung auf die Schiene durch, unterstützen Sie den öffentlichen Personenverkehr, und reduzieren Sie die Transportmengen. Damit helfen Sie dem Klima. Das ist eine sozial-ökologische Politik. Die wäre gut. Folgen Sie diesem Vorschlag. (Beifall bei der LINKEN) Vizepräsidentin Claudia Roth: Vielen Dank, Herr Kollege Lenkert. – Nächster Redner in der Debatte ist der Kollege Karsten Möring für die CDU/CSU-Fraktion. (Beifall bei der CDU/CSU) Karsten Möring (CDU/CSU): Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wenn ich mir das so anhöre, was der Kollege Lenkert hier eben von sich gegeben hat, (Dr. André Hahn [DIE LINKE]: Da war sehr viel Kluges dabei! – Thomas Lutze [DIE LINKE]: Tatsachen!) dann kann ich schlichtweg feststellen: Er hat das Gesetz nicht verstanden. (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD) Soweit er es verstanden hat, weicht er auf Verschwörungstheorien aus. Das ist natürlich immer das Einfachste. Was hat denn die Mineralölversorgung mit der THG-Quote für die Beimischung von Biokraftstoffen zu tun? Nichts. Vor allen Dingen: Da Sie sagen, es sei nicht gut, was wir hier machen, frage ich Sie: Ist das besser, was wir hatten? Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf fördern wir Nachhaltigkeit und Ressourceneffizienz im Verkehrssektor. Das bedeutet, Mobilität sicherzustellen, ohne unsere natürlichen Lebensgrundlagen zu gefährden. Biokraftstoffe sind dabei ein wichtiger Baustein. Indem wir sie verwenden, verringern wir übrigens auch unsere Abhängigkeit von dem immer knapper werdenden Erdöl. In diesem Sinne verlangt das Gesetz seit 2007 von Unternehmen, die Kraftstoffe in Verkehr bringen, die Beimischung von Biokraftstoffen in einer bestimmten energetischen Quote. 2009 hat der Bundestag beschlossen, dass wir dieses Abkommen ab kommendem Jahr auf eine Treibhausgasquote umstellen. Damit soll künftig die erzielte Einsparung von Emissionen, also die bessere Klimabilanz, die entscheidende Größe sein. Das neue Bundes-Immissionsschutzgesetz setzt dies so um. (Marie-Luise Dött [CDU/CSU]: Genau!) Dem Wunsch des Bundesrats zur Berichtspflicht kommen wir nach, indem wir sie unbürokratisch und transparent an die Berichtspflicht der Nachhaltigkeitsverordnung koppeln. Im Übrigen sind diese Daten für jedermann im Internet auf der Seite des Bundesfinanzministeriums einsehbar. (Marie-Luise Dött [CDU/CSU]: Das von wegen Transparenz!) Wir sind uns sicher, dass die nach langer Diskussion festgelegten Quoten und deren schrittweise Erhöhung zu keinen Marktverwerfungen führen werden. Insbesondere die Überprüfung nach der zweiten Erhöhungsstufe – die Evaluation, die eben schon angesprochen wurde – erlaubt es uns, gegebenenfalls nachzusteuern, wenn dort eine Entwicklung eintritt, die wir nicht wollen. Innerhalb der Treibhausgasquote werden die Biokraftstoffe, die eine günstigere Klimabilanz aufweisen, höher angerechnet als Biokraftstoffe mit einer ungünstigeren Bilanz. Somit werden Anreize zur Nutzung nachhaltiger und klimaschonender Kraftstoffe der zweiten Generation gesetzt. Dies trägt wesentlich zum Klimaschutz bei. Biokraftstoffe gelten nämlich nur dann als nachhaltig hergestellt, wenn sie unter Einbeziehung der gesamten Herstellungs- und Lieferkette eine bestimmte Mindestmenge an Treibhausgasen gegenüber fossilen Brennstoffen einsparen, und außerdem auch dann, wenn beim Anbau von Pflanzen für die Biokraftstoffherstellung keine Flächen mit hohem Kohlenstoffbestand oder Flächen mit hohem Naturschutzwert zerstört werden. (Beifall bei der CDU/CSU und der SPD) Nur die Biokraftstoffe, die diese Bedingungen erfüllen, können auf die Treibhausgasquote angerechnet werden. Das ist das Entscheidende dabei. Wir teilen im Übrigen mit dem Bundesrat auch die Auffassung, dass wir wirksame Kontrollen als wichtiges Element brauchen. Unser Nachhaltigkeitssystem inklusive EU-anerkannter Zertifizierungssysteme ist ausreichend flexibel, um auch bei einer Treibhausgasquote die Nachhaltigkeitskontrollen der Biokraftstoffe zu sichern. Substanzielle Änderungen an diesem System wären europarechtlich problematisch. Die bestehenden Sank-tionsmöglichkeiten der EU-Kommission zur Nichtanrechnung bei einem Missbrauch der Zertifizierung wirken abschreckend genug. Dann wird nämlich die Charge nicht anerkannt, und dann entsteht für denjenigen, der das probiert, ein nicht unerheblicher wirtschaftlicher Schaden. Das macht er einmal und nie wieder. (Beifall bei der CDU/CSU und der SPD) Frau Staatssekretärin Schwarzelühr-Sutter hat schon darauf hingewiesen, dass wir eine technologieoffene Regelung treffen. Wir haben zwar im Moment eine Einschränkung, aber Kraftstoffe wie Wasserstoff, Power to Gas oder Power to Liquid, die mit Strom aus erneuerbaren Energien produziert werden und bisher nicht auf die Treibhausgasquote angerechnet werden, können mittel- bis langfristig durchaus einen nennenswerten Beitrag leisten. Die EU-Kommission arbeitet schon an Vorschriften dazu, die wir später einbeziehen können. (Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU) Das Gesetz sieht eine Verordnungsermächtigung vor, mit der das zeitnah und praktisch geregelt werden kann. Ich begrüße auch, dass diese Rechtsverordnung eine flexible Regelung von Ausnahmen vom Ausschluss tierischer Fette und Öle vorsieht, sofern sie, wie es so schön heißt, dem Sinn und Zweck der gesetzlichen Regelung nicht entgegenstehen. Damit wird die Handhabung praktikabler, ohne dass wir befürchten müssen, dass jetzt tierische Fette in einem nennenswerten Umfang eingesetzt werden; denn das wollen wir gerade nicht. Diese Rechtsverordnung, liebe Kolleginnen und Kollegen, haben wir aus gutem Grund in unserem Änderungsantrag mit einem Parlamentsvorbehalt versehen: Innerhalb von vier Wochen kann sich danach der Bundestag mit den von der Bundesregierung beabsichtigten Regelungen befassen. Das stärkt die umweltpolitische Verantwortung des Parlaments. Es war kein einfacher Findungsprozess; aber nach vielen Gesprächen bin ich sicher, dass wir ein gutes Gesamtpaket geschnürt haben. Vielen Dank an die Kollegin Ulli Nissen von der SPD für die gute Zusammenarbeit! (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU) Ich hoffe, dass die Grünen ihre kleinen Vorbehalte, die sie in den Ausschussberatungen zu einzelnen Punkten haben erkennen lassen, zurückstellen und im Interesse des Klimaschutzes diesem Gesetzentwurf vielleicht doch noch zustimmen. Ich danke Ihnen. (Beifall bei der CDU/CSU und der SPD) Vizepräsidentin Claudia Roth: Vielen Dank, Herr Kollege Möring. – Darauf kann jetzt gleich Peter Meiwald von Bündnis 90/Die Grünen antworten. Peter Meiwald (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Wer kann etwas gegen die Umstellung der Biokraftstoffquote auf Treibhausgasemissionen haben? Niemand. Aber man muss nicht glauben, dass hierdurch Klimaschutz im Verkehr tatsächlich verwirklicht wird. Dazu, wie man Klimaschutz im Verkehr umsetzen kann, sage ich nachher noch etwas. Durch eine Bemessung anhand der Treibhausgaseffekte sollen zukünftig Anreize zur Dekarbonisierung fossiler Kraftstoffe und ein echter Beitrag zum Klimaschutz geleistet werden. Das haben wir gerade vom Kollegen Möring noch einmal gut erklärt bekommen. Doch genau hier springt Ihr heute vorgelegter Gesetzentwurf leider immer noch zu kurz. Biosprit, insbesondere der der ersten Generation, wird nämlich trotzdem im Rahmen der Treibhausgasquote mit null bilanziert. Auch bei dieser Novelle ist es nämlich möglicherweise bewusst versäumt worden, die sogenannten ILUC-Faktoren, Indirect Land Use Change – Kollege Lenkert hat es gerade implizit mit eingebracht –, bei der Treibhausgasbilanzierung von Biokraftstoffen zu berücksichtigen. Das ist leider nicht geschehen. Werden indirekte Effekte, angefangen bei der Landvertreibung bis zum Anbau von Reis auf ehemaligen Waldflächen, in die Bilanzierung mit einbezogen, leistet Agrosprit der ersten Generation kaum einen Beitrag zur Verbesserung der Klimabilanz. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der LINKEN) Nach Berechnungen der Europäischen Kommission aus 2012 – das ist ja noch nicht so lange her – kann Ethanol aus nachwachsenden Rohstoffen immerhin zu etwa 50 Prozent Treibhausgaseinsparungen führen. Biodiesel dagegen, egal ob aus Rapsöl oder dem oftmals verteufelten Palmöl, kommt bei der Treibhausgasbilanz insgesamt schlechter weg, als wenn man fossile Rohstoffe verbrennt. Das beruht auf Zahlen, die die OECD vorgelegt hat. Diese verheerende Bilanz bei der Beimischung zum Kraftstoff weiterhin zu akzeptieren, ist ein schwerer Geburtsfehler dieser Novelle. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Im Änderungsantrag der Koalition verweisen Sie zwar auf anerkannte Zertifizierungssysteme. Diese beziehen Sie aber nur auf die Herstellungskette und leider nicht auf die ILUC-Einberechnung. Ich fordere daher die Bundesregierung dringend auf, das Ganze in kurzer Zeit weiterzuentwickeln und die ILUC-Faktoren in die Treib-hausgasbilanzierung der Biokraftstoffe verbindlich einzubeziehen. Das ist die Grundlage für eine ehrliche Treibhausgasbilanzierung. Wie kann also die auch von uns Grünen erwünschte Treibhausgasminderung im Mobilitätssektor gelingen? Eine THG-Minderungsquote kann dabei nur ein kleiner Baustein sein. Es geht erst einmal darum, Nutzungskonkurrenzen zu vermeiden; denn diese führen ja neben der Verschlechterung der Treibhausgasbilanz auch zu ansteigenden Nahrungsmittelpreisen. Die OECD geht für 2017 von einer Bandbreite von 6 bis 15 Prozent aus. Die Auswirkungen von Landvertreibungen haben wir erst im Sommer auf einer Ausschussreise nach Kolumbien wieder miterleben müssen. Auch die Gefahren für die Biodiversität sind natürlich nicht zu leugnen: Sumatra-Tiger, Sumatra-Nashörner und Orang-Utans sind vom Aussterben mittlerweile massiv bedroht. Also müssen wir uns bei der Nutzung von Biomasse auf die Kaskadennutzung konzentrieren. Dazu haben wir hier deutlich zu wenig Anreize. Wir müssen Biomasse nämlich zunächst stofflich nutzen, bevor wir sie dann in einem zweiten oder dritten Schritt in die energetische Nutzung über abfall- und reststoffbasierten Biosprit in die Mobilitätskette einspeisen. Dazu gibt es in dem vorliegenden Gesetzentwurf leichte Anreize. Deswegen werden wir ihn auch nicht komplett ablehnen. Aber das, was geregelt wird, ist deutlich zu wenig. Frau Schwarzelühr-Sutter – Frau Ministerin Hendricks ist nicht da –, machen Sie sich doch ehrlich. Sorgen Sie dafür, dass eine ehrliche Bilanzierung der Treibhausgaseffekte den Biospritproduzentinnen und -produzenten der zweiten Generation eine reale Marktchance gibt und dass Umwelt- und Sozialstandards zukünftig eingehalten werden. Hören wir endlich auf, Essen in Motoren von Autos zu verbrennen, und steigen endlich in eine Mobilitätswende ein, die ihren Namen auch verdient. Biosprit wird in diesem Zusammenhang, auch aufgrund der nur begrenzt zur Verfügung stehenden Rest- und Abfallstoffmengen – das haben wir schon an verschiedenen Stellen gehört –, nur eine kleine Rolle beim Klimaschutz im Verkehrsbereich spielen können, vielleicht im Flugverkehr, wo flüssige Kraftstoffe nur sehr schwer zu substituieren sind. Für den Landverkehr brauchen wir stattdessen endlich ein Tempolimit – das bringt sehr viel mehr für den Klimaschutz als Biosprit –, einen deutlichen Einstieg in die Elektromobilität, vernetzte Angebote aus Bahn, Bus, Fahrrad und Carsharing. Daran können wir gemeinsam arbeiten. Dann stimmen wir auch gern wieder Gesetzentwürfen zu. Vielen Dank. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Vizepräsidentin Claudia Roth: Vielen Dank, Herr Kollege Meiwald. – Nächste Rednerin in der Debatte: Kollegin Ulli Nissen. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU) Ulli Nissen (SPD): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir stellen die Berechnung der Förderung der Biokraftstoffe auf die Treibhausgasquote um. Das ist gut, das ist richtig. Damit geben wir einen Anreiz, auf klimafreundlichere Kraftstoffe umzusteigen. Je weniger Treibhausgasausstoß, desto besser für die Umwelt! Wir haben ehrgeizige Ziele, zum Beispiel die Treib-hausgasreduzierung um 40 Prozent bis 2020. Dazu können wir auch persönlich beitragen. Wir sollten zum Beispiel vor jeder Autofahrt überlegen, ob diese wirklich notwendig ist. In meinem Frankfurter Wahlkreis versuche ich, möglichst viele Fahrten mit meinem Elektroroller oder mit meinem kleinen Elektroauto zurückzulegen. Hier in Berlin bin ich viel zu Fuß oder mit dem Fahrrad unterwegs. Aber Verbrauchsreduzierung allein reicht natürlich nicht aus. Deshalb komme ich wieder zu den Biokraftstoffen, die einen wichtigen Beitrag für das Klima leisten und ein Gegengewicht zu den fossilen Kraftstoffen sind. Wenn es um Biokraftstoffe geht, kommt von Kritikern immer das Stichwort „Palmöl“; das wurde auch heute Abend wieder deutlich. Dies höre ich aber selten, wenn es um Kosmetika oder Nahrungsmittel geht. In diese Produkte gehen aber 95 Prozent des weltweiten Palmölverbrauchs. Ich möchte nicht wissen, wie viele Produkte Sie, meine lieben Kolleginnen und Kollegen, auch Sie, Herr Lenkert und Herr Meiwald, heute schon verwandt haben, die Palmöl enthalten. Das wäre wirklich spannend. (Ralph Lenkert [DIE LINKE]: Ich nehme keine Creme!) Nur 5 Prozent des weltweiten Verbrauchs gehen in die energetische Nutzung. Für mich ist es wichtig, dass diese zertifiziert sind und nachhaltig produziert werden – dies ganz im Gegensatz zu der sonstigen Verwendung. (Beifall bei der SPD und der CDU/CSU) Bei Biokraftstoffen geht es vor allem um die zweite Generation. Das sind Kraftstoffe, die aus Abfall- und Reststoffen wie Stroh oder Speisefett produziert werden. Es gibt ein schönes Beispiel aus Wien. Dort verteilt die Stadt an Privathaushalte für Altspeiseöle Sammelkübel, den sogenannten WÖLI. Ich bin sicher nicht die Einzige, die nicht weiß, wohin zum Beispiel mit dem Öl aus einem Glas wunderbar eingelegter sonnengetrockneter Tomaten. In Wien werden jährlich mehr als 320 000 Kilogramm an Altspeiseölen abgegeben. Daraus wird in etwa die gleiche Menge Biodiesel produziert. Für die gleiche Menge an Diesel aus Rapsöl wäre eine Fläche von knapp 1 000 Hektar notwendig. Vielleicht ist das Wiener Modell auch eins für Deutschland. Wenn wir unsere Ziele erreichen wollen, müssen wir uns in allen Bereichen anstrengen. Dazu gehört es, national seine Hausaufgaben zu machen; aber es gehört auch dazu, international dabei zu sein. Gerade fand der Klimagipfel in New York statt. Dort waren 125 Staats- und Regierungschefs. Es war das hochrangigste internationale Treffen zum Klimawandel seit dem Klimagipfel von Kopenhagen 2009. Frau Merkel war nicht anwesend. Sie zog es vor, beim BDI zum Tag der Deutschen Industrie die Eröffnungsrede zu halten. Zum Glück waren wir durch unsere Bundesumweltministerin Barbara Hendricks hervorragend vertreten. (Beifall bei der SPD – Karsten Möring [CDU/CSU]: Deswegen konnte Frau Merkel auch hier sein!) UN-Generalsekretär Ban sagte zur Eröffnung des UN-Klimagipfels: Völker der Erde: Heute sind wir nicht zusammengekommen, um zu reden, sondern um Geschichte zu schreiben. Schade, dass unsere Bundeskanzlerin nicht mitschreiben konnte! Zum Schluss, Herr Möring, möchte auch ich mich ganz herzlich bei Ihnen bedanken. Es war eine tolle Zusammenarbeit. Ich möchte mich auch beim BMUB, beim Ministerium, bedanken; wir haben wirklich tolle Vorlagen bekommen. Also herzlichen Dank! Bei Ihnen allen bedanke ich mich herzlich für die Aufmerksamkeit. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU) Vizepräsidentin Claudia Roth: Und ich bedanke mich bei Ihnen, liebe Kollegin Nissen. – Letzter Redner in dieser Debatte: Artur Auernhammer für die CDU/CSU-Fraktion. (Beifall bei der CDU/CSU und der SPD) Artur Auernhammer (CDU/CSU): Vielen Dank. – Geschätzte Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! In diesem Hohen Hause wird sehr viel über die Energiewende diskutiert. Ein Aspekt bleibt meist ausgeklammert, und das ist das Thema Mobilität. Gerade hier sind wir mit der Diskussion über die Minderung der Treibhausgasquote im Bundes-Immissionsschutzgesetz dabei, einen guten und wichtigen Beitrag dazu zu leisten, im Bereich der Elektromobilität auf die Nutzung regenerativ erzeugten Stroms umstellen zu können. Das kann nicht nur mit batteriebetriebenen Fahrzeugen geschehen, sondern hier ist der gesamte Bereich regenerativer Energiequellen beim Treibstoff in den Blick zu nehmen. Wir haben hier schon oft über die Frage „Teller oder Tank?“ diskutiert. Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich bin selber Landwirt. Wenn ich zurzeit meinen Brotweizen verkaufe, um daraus Lebensmittel herstellen zu lassen, bekomme ich 12 Euro für den Doppelzentner, für 100 Kilo Weizen 12 Euro. Warum ist es nicht möglich, hieraus Energie zu gewinnen? Wir könnten hieraus leistungsfähigen Biosprit erzeugen. Das sollten wir auch; denn das wäre ein wichtiger Beitrag zum Klimaschutz. Die Landwirtschaft leistet einen großen Beitrag zum Klimaschutz. Denken Sie nur daran: Bäume und Pflanzen – also quasi jeder Hektar Wald und jeder Hektar Ackerbau – wandeln CO2 – wir diskutieren hier sehr oft über CO2 – in Sauerstoff um. Das kann keine Raffinerie leisten, das kann kein Industriebetrieb leisten, das kann nur die Land- und Forstwirtschaft leisten. Das sollen wir hier auch einmal kundgeben. Bereits vor der Industrialisierung wurde ein Großteil der für unsere Mobilität notwendigen Energie aus der Landwirtschaft bezogen. 20 bis 30 Prozent der gesamten landwirtschaftlichen Produktion wurde für die sogenannte Zugkraft, für die Zugpferde, verwendet. Das sollten wir uns einmal wieder in Erinnerung rufen, wenn wir ständig nur fossile Energien verbrauchen. (Dr. Valerie Wilms [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: „Zurück zu den Pferden“ bei der CSU!) – Nein, Frau Kollegin, wir wollen nicht zurück zu den Pferden. Wir wollen bei den Pferdestärken das einsetzen, was wir auch mit Pferdestärken produzieren, und das nicht aus dem Boden entnehmen. (Beifall bei der CDU/CSU) Weg von fossiler hin zu regenerativer Energie! Zur Flächenkonkurrenz: Ich habe bereits den Brotweizenpreis angeführt. Hier muss der Landwirtschaft die Einkommensmöglichkeit eröffnet werden, alternativ etwas anzubauen, was auch energetisch genutzt werden kann. Derzeit – so muss ich allerdings sagen – ist das größte Problem, das wir in der Landwirtschaft haben, nicht die Flächenkonkurrenz in Bezug auf den Biosprit, sondern das bisherige EEG im Bereich der Biogasanlagen. Ich bin froh, dass wir in diesem Haus bereits eine Novelle des EEG gemacht haben. Hier sind wir auf einem sehr guten Weg. Meine Damen und Herren, wir diskutieren auch oft über Gentechnik, über den Import von Eiweißfuttermitteln. Wenn wir zum Beispiel Raps für die Erzeugung von Biosprit einsetzen, dann fällt dort ein Nebenprodukt an. Das ist der sogenannte Rapskuchen. Das ist ein ideales Futtermittel in der Tierhaltung: aus eigenem Anbau, gentechnikfrei bei uns im Land produziert. Das sollten wir auch bei dieser Diskussion mit in Erwägung ziehen. (Beifall bei der CDU/CSU und der SPD) Außerdem haben wir dadurch, dass wir jetzt die Diskussion über die Minderung der Treibhausgasquote technologieoffen führen, die Möglichkeit, in der Landwirtschaft wieder zu gesunden Fruchtfolgen zu kommen. Hier ist in den letzten Jahren – ich gebe das offen zu – manches aus dem Gleichgewicht gekommen. (Dr. Valerie Wilms [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Gewaltig aus dem Gleichgewicht!) Und wir können verschiedene Produkte zur Energiegewinnung aus regenerativen Quellen einführen. Gerade die Diskussion über die erste oder zweite Generation der Biotreibstoffe zeigt, dass noch sehr viel Forschung erforderlich ist, damit wir auch die Treibstoffe der zweiten Generation gut einbauen können. Ich denke, dass wir noch nicht am Ende der Entwicklung stehen. Deshalb gilt: Technologieoffen forschen. (Beifall bei der CDU/CSU) Insgesamt ist dieses Gesetz zur Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes, das die Umstellung auf Treibhausgasquoten regelt, ein guter Beitrag dazu, die Wertschöpfung im eigenen Land zu steigern, gerade im ländlichen Raum – damit das Geld, das aus dem ländlichen Raum kommt, wiederum in den ländlichen Raum fließt und nicht in irgendwelche rohölexportierenden Länder. Ich glaube, das ist in unser aller Sinn. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei der CDU/CSU und der SPD) Vizepräsidentin Claudia Roth: Ich danke Ihnen, Herr Kollege Auernhammer. – Damit schließe ich die Aussprache. Wir kommen jetzt zur Abstimmung über den von der Bundesregierung eingebrachten Gesetzentwurf zur Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes. Der Ausschuss für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit empfiehlt in seiner Beschlussempfehlung auf Drucksache 18/2776, den Gesetzentwurf der Bundesregierung auf den Drucksachen 18/2442 und 18/2709 in der Ausschussfassung anzunehmen. Ich bitte diejenigen, die dem Gesetzentwurf in der Ausschussfassung zustimmen wollen, jetzt um das Handzeichen. – Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich? – Damit ist der Gesetzentwurf in zweiter Beratung angenommen bei Zustimmung von CDU/CSU- und SPD-Fraktion, Ablehnung von der Linken und Enthaltung von Bündnis 90/Die Grünen. Dritte Beratung und Schlussabstimmung. Ich bitte diejenigen, die dem Gesetzentwurf zustimmen wollen, sich zu erheben. – Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich? – Der Gesetzentwurf ist damit angenommen bei Zustimmung von CDU/CSU und SPD, Ablehnung von der Linken und Enthaltung von Bündnis 90/Die Grünen. Ich rufe jetzt den Tagesordnungspunkt 19 auf: Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes und der Gewerbeordnung Drucksache 18/2134 Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Verkehr und digitale Infrastruktur (15. Ausschuss) Drucksache 18/2775 Ich muss Sie enttäuschen: Sie werden jetzt keine Rede hören. (Zurufe: Oh!) Sie vermissen die Reden von den Kollegen Storjohann und Schnieder für die CDU/CSU, vom Kollegen Zierke für die SPD, vom Kollegen Lutze für die Linke und vom Kollegen Stephan Kühn für Bündnis 90/Die Grünen. Die Reden – so ist verabredet worden – sollen zu Protokoll gegeben werden.3 – Ich sehe, dass Sie, trotz erheblicher Traurigkeit im Raum, damit einverstanden sind. Wir kommen zur Abstimmung. Der Ausschuss für Verkehr und digitale Infrastruktur empfiehlt in seiner Beschlussempfehlung auf Drucksache 18/2775, den Gesetzentwurf der Bundesregierung auf Drucksache 18/2134 in der Ausschussfassung anzunehmen. Ich bitte diejenigen, die dem Gesetzentwurf in der Ausschussfassung zustimmen wollen, um das Handzeichen. – Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich? – Der Gesetzentwurf ist damit in zweiter Beratung angenommen. Zugestimmt haben CDU/CSU- und SPD-Fraktion, enthalten haben sich Bündnis 90/Die Grünen und die Linke, dagegen hat niemand gestimmt. Dritte Beratung und Schlussabstimmung. Ich bitte diejenigen, die dem Gesetzentwurf zustimmen wollen, sich zu erheben. – Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich? – Die gleichen Mehrheiten: Bei Zustimmung von CDU/CSU- und SPD-Fraktion und Enthaltung von der Linken und vom Bündnis 90/Die Grünen ist der Gesetzentwurf damit angenommen. Ich rufe den Tagesordnungspunkt 20 auf – da wird wieder geredet –: Beratung der Beschlussempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Verkehr und digitale Infrastruktur (15. Ausschuss) zu dem Antrag der Abgeordneten Karl Holmeier, Thomas Jarzombek, Patrick Schnieder, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der CDU/CSU sowie der Abgeordneten Martin Dörmann, Kirsten Lühmann, Lars Klingbeil, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD Moderne Netze für ein modernes Land – Schnelles Internet für alle Drucksachen 18/1973, 18/2778 Nach einer interfraktionellen Vereinbarung sind für die Aussprache 25 Minuten vorgesehen. – Ich höre keinen Widerspruch. Dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache und rufe als ersten Redner in der Debatte Karl Holmeier für die CDU/CSU-Fraktion auf. (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD) Karl Holmeier (CDU/CSU): Sehr verehrte Frau Präsidentin! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Schnelles Breitband für unser Land, das ist die große und ehrgeizige Aufgabe und das große und ehrgeizige Ziel unserer Koalition. Unser Antrag „Moderne Netze für ein modernes Land – Schnelles Internet für alle“ soll einen wichtigen Beitrag dazu leisten, bis 2018 das gesteckte Ziel von 50 Megabit pro Sekunde flächendeckend in Deutschland erreichen. Das ist ein ehrgeiziges Ziel. (Tabea Rößner [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Allerdings!) Wir sind aber auf einem guten Weg. Politisch, wirtschaftlich und gesellschaftlich ist dies unbedingt notwendig; denn die Digitalisierung und das Internet haben einen immer größeren Einfluss auf alle Lebensbereiche. Es geht schließlich um die Sicherung der Teilhabe unserer Bürgerinnen und Bürger am digitalen Zeitalter. Mit dem schnellen Internet denken wir auch an die Zukunft unserer Unternehmen, an die Standorte im ländlichen Raum und an die damit verbundenen Arbeitsplätze. Meine sehr verehrten Damen und Herren, es hat mich gefreut, dass unser Antrag bei den Experten aus der Fachbranche eine sehr positive Resonanz gefunden hat. Selbst die Opposition hat unseren Antrag bei den Beratungen im Ausschuss gelobt. Dafür herzlichen Dank! Die umfangreichen Gespräche haben aber auch gezeigt und bestätigt, dass es keine einfache und allgemeingültige Lösung gibt. Es bedarf vielmehr eines ganzen Maßnahmenpakets und des Zusammenspiels von Bund, Ländern und Kommunen. Unser Ziel von 50 Megabit pro Sekunde bis 2018 werden wir nur dann erreichen, wenn wir auf einen sinnvollen Technologiemix setzen. Wir müssen den Breitbandausbau in Deutschland im Rahmen verfügbarer Haushaltsmittel konsequent vorantreiben und eine digitale Spaltung zwischen den Ballungszen-tren und den ländlichen Räumen vermeiden. (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD) Dazu setzen wir auf folgende Schwerpunkte: deutliche Kostenreduzierung beim Ausbau der Glasfasernetze durch eine zügige Umsetzung der europäischen Kostenreduzierungsrichtlinie in einem Breitbandinfrastrukturausbaugesetz, schneller Einsatz hochleistungsfähiger Mobilfunkfrequenzen im 700-Megahertz-Band, Versteigerung von Funkfrequenzen – Digitale Dividende II –, effizienter Einsatz von Fördermitteln, wo es keine wirtschaftlich sinnvollen Lösungen für einen Netzausbau gibt. Außerdem sollten wir bei der laufenden Diskussion zum Telekommunikationsmarkt auf europäischer Ebene keine Maßnahmen mittragen, die sich negativ auf den Breitbandausbau in Deutschland auswirken. Meine sehr verehrten Damen und Herren, mit unserem Antrag sind wir auf einem guten Weg, den Breitbandausbau in Deutschland zu beschleunigen. Er ist ein guter Baustein und bringt uns dem gesteckten Ziel näher. Vorrangig gilt es, den Ausbau des Breitbandnetzes schneller und günstiger voranzubringen. Wir müssen -Synergien vor Ort nutzen und Baumaßnahmen vor Ort besser koordinieren. Bestehende Infrastruktur muss genutzt werden; denn 80 Prozent der geschätzten Kosten für diesen Ausbau, den wir planen und anstreben, sind Erdbaukosten. Es gibt unzählige Möglichkeiten, bestehende Leitungen wie Abwasser- oder Stromleitungen, bestehende Leerrohre und sonstige Verkehrsnetze zu nutzen. Wir wollen einen Rechtsanspruch schaffen, der eine Mitnutzung vor Ort ermöglicht. Wir müssen uns auch für neue Verlegearten öffnen und den Mut haben, diese Verlegearten umzusetzen. Pragmatische Lösungen sind gefragt. Wir müssen erreichen, dass bei den Verkehrsprojekten verpflichtend Leerrohre mitverlegt werden und dass die Querung von Bahntrassen innerhalb von bestimmten Fristen möglich ist. Wir müssen die Erlöse aus der Digitalen Dividende II verbindlich für den Ausbau des Breitbandnetzes nutzen. Bund und Länder stehen hierbei in der Pflicht, ihren -Anteil an den Erlösen aus der Digitalen Dividende II zweckgebunden in den Netzausbau zu investieren. Wir werden aber auch – das haben wir in den Beratungen diskutiert und bei den Gesprächen mit der Fachbranche ganz klar gehört – zusätzliches Geld benötigen, mehr Geld, als die Frequenzversteigerung aus der -Digitalen Dividende II einbringt. Wir brauchen weitere Förderprogramme, die unter Umständen auch mit anderen Förderprogrammen in den Ländern gekoppelt -werden können. Ich verweise auf das neue, vorbildliche Förderprogramm des Freistaates Bayern. (Tabea Rößner [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das steht hier nicht zur Debatte!) Das neue Programm ist angelaufen. Der Freistaat stellt den Kommunen 1,5 Milliarden Euro zur Verfügung, Frau Kollegin – pro Gemeinde bis zu 1 Million Euro. Damit fördern wir den Breitbandausbau in unserer Region in besonderer Weise. So funktioniert eine Stärkung des ländlichen Raumes. (Beifall bei der CDU/CSU – Tabea Rößner [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Aber im Haushalt haben Sie nichts eingestellt!) Mit unserem heute zu verabschiedenden Antrag „Moderne Netze für ein modernes Land – Schnelles Internet für alle“ geben wir der Bundesregierung anspruchsvolle Hausaufgaben mit auf den Weg. Ich bin mir sicher, dass unser Minister für Verkehr und digitale Infrastruktur in den kommenden Jahren alle Hebel in Bewegung setzen wird, unser gemeinsames Ziel – 50 Megabit pro Sekunde für alle – bis 2018 in Deutschland zu erreichen. Gemeinsam – Bund, Länder und Kommunen – können wir es schaffen. Ziehen wir alle an einem Strang für ein modernes Land mit modernen Netzen. Vielen Dank. (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD) Vizepräsidentin Claudia Roth: Danke schön, Herr Kollege Holmeier. – Nächster Redner in der Debatte ist Herbert Behrens für die Linke. (Beifall bei der LINKEN) Herbert Behrens (DIE LINKE): Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Regierungskoalition hat vor drei Monaten einen Antrag vorgelegt, der ein Signal für den Eintritt in die neue digitale Welt sein sollte. 50 Megabit pro Sekunde sollen allen Menschen in der Bundesrepublik zugänglich sein, nicht nur den privaten Nutzern, sondern auch den Betrieben, die dringend darauf angewiesen sind. Aber wenn man sich das Ganze ansieht, so stellt man fest: Das Beamen in das neue Internetzeitalter ist -steckengeblieben. Das ist erschreckend. Irgendwie schmeckt das Ganze nach kaltem Kaffee. Der umfangreiche Antrag ist im Kern nichts weiter als die Fortsetzung einer Breitbandstrategie, die wir schon seit 2009 kennen. Damals hieß der Minister noch zu Guttenberg. (Beifall bei der LINKEN – Martin Dörmann [SPD]: Das ist doch Unsinn!) Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir sind steckengeblieben und kommen nicht voran, und zwar aus zwei Gründen: Zum einen haben wir in den letzten Haushaltsdebatten immer wieder erfahren, dass sich die Bundesregierung für die schwarze Null feiert und staatliche Investitionen in die Zukunft des Landes verhindert. Zum anderen sind die privaten Investoren immer noch nicht geneigt, Milliarden locker zu machen, um in die digitale Infrastruktur zu investieren. Aber der Ausbau schneller Netze wird nicht klappen, wenn nicht investiert wird. Viel Geld ist nötig: Zwischen 85 und 95 Milliarden Euro benötigen wir, wenn wir eine flächendeckende Glas-faserversorgung haben wollten. Das schreiben Sie ganz richtig in Ihrem Antrag. (Martin Dörmann [SPD]: Wie finanzieren Sie das dann?) Sie machen keinen Vorschlag, wie Sie auch nur annähernd an diese Summe herankommen wollen. (Beifall bei der LINKEN) Was machen Sie stattdessen? Sie rechnen aus, was noch fehlt, um die von zu Guttenberg hinterlassene -Lücke in der Breitbandversorgung zu schließen, und machen Ihrem Minister einige Vorschläge, wie er vorgehen könnte. Das ist aus unserer Sicht ein konzeptionsloses Weiter-so. Mit dieser Politik befördern Sie keinen Aufbruch in das digitale Zeitalter. Sie behindern ihn sogar. (Beifall bei der LINKEN) Statt konsequent auf einen Glasfaserausbau in öffentlicher Verantwortung zu setzen, beschwören Sie den -sogenannten Technologiemix. Das hört sich zumindest innovativ an. Gemeint ist damit: DSL, Glasfaser, Kabel, Satellit und Funknetze sollen so zusammengezwirbelt werden, dass am Ende die Bandbreiten erreicht werden. Aber auch diese Infrastruktur kostet doch 20 Milliarden Euro. Das ist nicht billig. Aber im Haushalt 2014 – wahrscheinlich auch im Haushalt 2015, wenn wir uns als Opposition nicht durchsetzen können – ist nicht zu -erkennen, dass hier auch nur ansatzweise staatliche Zukunftsinvestitionen gemacht werden. Schwarze Null und Schuldenbremse würgen soziale Politik, aber auch eine zukunftsweisende Industriepolitik ab. Nach der Logik der Bundesregierung und der Logik dieses Antrages bleibt nur eines: Der Markt soll es richten. Der jetzt schon gescheiterte sogenannte wett-bewerbspolitische Ansatz wird beibehalten. Aus dem Haushalt soll 1 Milliarde Euro kommen, wenn die Rundfunkfrequenzen im 700-Megahertz-Bereich versteigert werden und noch weitere Frequenzbereiche hinzukommen. Die sogenannte Digitale Dividende II sollte bereits ab 2017 Förderprogramme für den Netzausbau speisen. Inzwischen ist aber klar, dass die Frequenzen vor 2019 gar nicht frei werden. Die Milliarde könnte auch schnell um einige Hundert Millionen geringer ausfallen, wenn die Länder ihre Ansprüche geltend machen. Aber auch die privaten Investoren, Kapitalfonds und Versicherungen wollen mit ihren Milliarden nicht so recht an den Zukunftsmarkt heran. Das Vermögen in Deutschland beläuft sich auf 7,2 Billionen Euro. Dabei besitzen die reichsten 10 Prozent der Deutschen 4,8 Billionen Euro. Wenn wir die Bundesrepublik sozialer und moderner machen wollen, dann kommen wir nicht umhin, eine gerechte Steuerpolitik durchzusetzen. (Beifall bei der LINKEN) Wenn die Bundesregierung es jetzt angeht, öffentliche Infrastruktur für Investoren attraktiv machen zu wollen, dann ist das genau der entgegengesetzte und falsche Weg. Privatisierungen, Anlagefonds und Modelle von windigen Investoren sind die Ursachen der Finanzkrise, unter deren Folgen wir heute noch leiden. Darum ist es notwendig, die Finanzmärkte auszutrocknen und das Vermögen für gute Infrastruktur heranzuziehen. Das sind die Grundlagen für eine moderne Industrie- und Netz-politik. Mit der Linken ist das zu machen, aber nicht mit dem, was Sie in Ihrem Antrag zusammengeschrieben -haben. Vielen Dank. (Beifall bei der LINKEN) Vizepräsidentin Claudia Roth: Vielen Dank, Herr Kollege Behrens. – Nächster Redner in der Debatte: Martin Dörmann für die SPD. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU) Martin Dörmann (SPD): Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Kollege Behrens, ich bedauere sehr, dass Sie hier ein Zerrbild unseres Antrags dargestellt haben. Deshalb möchte ich gerne die Gelegenheit nutzen, zu erzählen, was wirklich drinsteht; (Beifall bei der SPD und der CDU/CSU) denn entgegen Ihren Ausführungen hat sich die Große Koalition in Bezug auf die digitale Infrastruktur ein besonders ehrgeiziges Ziel gesetzt. Wir wollen, dass bis Ende 2018 in ganz Deutschland Hochgeschwindigkeitsbandbreiten von mindestens 50 Megabit pro Sekunde verfügbar sind. Wir sind uns doch einig, dass angesichts der fortschreitenden Digitalisierung von Wirtschaft und Gesellschaft schnelles Internet für alle zunehmend eine Voraussetzung sowohl für ökonomische Entwicklungsmöglichkeiten als auch für gesellschaftliche Teilhabe ist. Deshalb dürfen wir eine digitale Spaltung – ich glaube, auch da sind wir uns einig – zwischen gut versorgten Ballungsräumen auf der einen und abgehängten ländlichen Gebieten auf der anderen Seite nicht zulassen. Heute können erst 64 Prozent der Haushalte in Deutschland mit 50 Megabit pro Sekunde versorgt werden. Der Sprung auf 100 Prozent, lieber Kollege Behrens, innerhalb weniger Jahre ist also ein Quantensprung. Von Ihnen kam kein Konzept, das das besser -unterlegt hätte. Nur wenn alle Beteiligten – investierende Unternehmen, Bund, Länder, aber auch die Kommunen vor Ort – optimal zusammenwirken, können wir dieses Ziel erreichen. Wir wollen mit dem Antrag der Koalition einen Rahmen setzen. Wir haben konkrete Maßnahmen beschrieben, um die Umsetzung unseres Ausbauziels tatsächlich zu erreichen. Im Kern geht es um zwei Dinge, nämlich um zusätzliche Investitionsanreize und um die Schließung von Wirtschaftlichkeitslücken. (Beifall bei Abgeordneten der SPD) Vizepräsidentin Claudia Roth: Herr Kollege, erlauben Sie eine Zwischenfrage oder -bemerkung der Kollegin Wawzyniak? Martin Dörmann (SPD): Ja, sehr gerne. Das habe ich schon gesehen. Deshalb habe ich einen Punkt gemacht. Vizepräsidentin Claudia Roth: Ja, sonst hätte ich Sie unterbrochen. Martin Dörmann (SPD): Das habe ich erwartet. Vizepräsidentin Claudia Roth: Gut, wir kennen uns ja auch schon lange. – Frau Kollegin Wawzyniak, bitte. Halina Wawzyniak (DIE LINKE): Herr Kollege Dörmann, nachdem der Kollege von der Unionsfraktion das Papier der Netzallianz vorgelesen hat, möchte ich Sie fragen, ob auch Sie gelesen haben, dass die Netzneutralität für den Breitbandausbau – vorsichtig formuliert – geschliffen werden soll und ob Sie vor diesem Hintergrund nicht auch der Meinung sind, dass das löbliche Ziel, das Sie hier vorgegeben haben, doch in einem anderen Licht erscheint? Martin Dörmann (SPD): Sehr geehrte Frau Kollegin Wawzyniak, wir haben uns in der Enquete-Kommission „Internet und digitale Gesellschaft“ sehr ausführlich über das Thema Netz-neutralität unterhalten. Sie kennen die Position der SPD-Bundestagsfraktion, die in weiten Teilen in den Koalitionsvertrag eingeflossen ist. Wir werden die Netzneutralität gesetzlich sicherstellen. Sie waren, glaube ich, auch dabei – ich bin mir nicht ganz sicher –, als Frau Zypries als zuständige Staats-sekretärin des Wirtschaftsministeriums im Ausschuss „Digitale Agenda“ sogar angekündigt hat, dass das Ministerium demnächst einen entsprechenden Gesetzentwurf vorlegen wird. Insofern bin ich sehr zuversichtlich, dass uns das gelingen wird. Sie haben das Papier der „Netzallianz Digitales Deutschland“ angesprochen. Ich will den genannten -Aspekt einmal dahingestellt sein lassen, möchte aber darauf hinweisen, dass sich die dort beschriebenen Handlungsfelder in dem Antrag, den wir hier vorliegen haben, exakt wiederfinden. Das heißt, es gibt in der Fachwelt großen Konsens darüber, dass das Maßnahmenpaket, das wir vorschlagen, zielführend ist. Diesen Aspekt sollten Sie viel stärker würdigen. (Beifall bei der SPD und der CDU/CSU) Mit unserem Maßnahmenpaket setzen wir auch in -Zukunft auf Wettbewerb und auf Milliardeninvestitionen unterschiedlicher Unternehmen. Aber diese stoßen dort an Grenzen, wo sich Investitionen aufgrund hoher -Kosten nicht rechnen. Zentrales Problem hierbei sind vor allem die letzten 20 Prozent der Haushalte, die unter heutigen Bedingungen, weil sie in besonders dünn besiedelten Gebieten angesiedelt sind, eben nicht wirtschaftlich erschlossen werden können. Gerade hier setzt unser Breitbandkonzept an: Wir wollen regulatorische Rahmenbedingungen verbessern und zusätzliche Synergien heben, um Kosten zu senken. Das allein wird aber nicht ausreichen. Wir brauchen – das ist bereits erwähnt worden – zusätzliche staatliche Fördergelder, um Wirtschaftlichkeitslücken in bestimmten Regionen schließen zu können. Wenn das Geld geschickt eingesetzt wird, könnten wir mit jeder Milliarde Euro öffentlichen Geldes, die wir einsetzen, zusätzliche Investitionen privater Unternehmen in einem Umfang von etwa 3 Milliarden Euro auslösen. Das wäre gerade vor dem Hintergrund bestehender konjunktureller Unsicherheiten ein wirklich respektables Konjunkturprogramm. Das sollten wir unterstützen. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU) Die Koalition will zudem, dass weitere Frequenzbereiche für den Mobilfunk erschlossen werden. Wir alle wollen nicht nur eine gute Festnetzversorgung über Glasfaserkabel, übrigens auch in der Fläche – auch das ist unser Ziel –, sondern wir brauchen deutschlandweit auch ein modernes Mobilfunknetz, weil wir alle mit Smartphones und Tablets unterwegs sind. Sie wissen, dass das eine Ursache für den steigenden Bandbreitenbedarf ist. Deshalb ist es, so glaube ich, richtig, diese Frequenzen für ein hochmodernes Mobilfunknetz zu nutzen. (Beifall der Abg. Kirsten Lühmann [SPD]) Die beiden zuletzt genannten Aspekte, die Fördermittel und die Nutzung eines zusätzlichen Frequenzspek-trums, weisen uns im Zusammenhang mit der Digitalen Dividende II den Weg, den wir mit den Ländern gehen können. Es geht um ein Frequenzpaket, das nach Vorstellung der Bundesnetzagentur im nächsten Jahr versteigert werden soll. Dazu gehören im Bereich der Digitalen Dividende II auch die Frequenzen im 700-Megahertz-Band. Wir wissen, dass es darüber Gespräche zwischen Bund und Ländern gibt. Wir wissen, dass die Länder gerne zur Hälfte an den Versteigerungserlösen beteiligt wären. (Tabea Rößner [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das steht ihnen zu!) Wichtig ist, dass es am Ende einen Konsens gibt, dass man sich auf eine Teilung einigt und darauf, dass das gesamte Geld für den Breitbandausbau genutzt werden soll. Das ist wichtig. Deshalb darf man sich an dieser Stelle nicht in technischen Fragen verheddern, in denen es darum geht, in welchen Haushalten diese Gelder am Ende eingestellt werden. Wir müssen zu einer Einigung kommen; denn nur wenn wir entsprechende Einnahmen generieren, können wir hinsichtlich des Breitbandausbaus weiterkommen. (Beifall bei Abgeordneten der SPD und der CDU/CSU) Im Blick auf die Frequenzen führen zwei Aspekte immer zu Diskussionen. Ich will diese Themen gerne aufgreifen. Wahrscheinlich wird gleich die Kollegin Tabea Rößner auch darauf eingehen und das aus einem anderen Blickwinkel heraus betrachten. Zum einen geht es um die Umstellung auf DVB-T2. Wir wollen – auch das haben wir im Koalitionsvertrag festgelegt –, dass die öffentlich-rechtlichen Rundfunk-anstalten und die privaten Rundfunkanstalten die Möglichkeit haben, die Umstellung der terrestrischen Verbreitung auf DVB-T2 vorzunehmen. Das ist die bessere Technik. Sie ist HD-fähig. Auch im Interesse der Zuschauerinnen und Zuschauer wollen wir, dass das sorgfältig gemacht wird; aber es soll auch zügig gemacht werden, damit die Nutzer möglichst schnell in den Genuss der neuen Technik kommen. Jetzt wird auszuloten sein, in welchem Zeitraum das möglich ist. Dieses Thema soll in den Bund-Länder-Gesprächen jetzt angegangen werden. Dort werden wir zu einer Einigung kommen. (Beifall bei der SPD und der CDU/CSU) Zum zweiten Aspekt, der ebenfalls wichtig ist. Bei der Umstellung von Frequenzen wird es auch darum gehen, dass die Interessen der bisherigen Nutzer dieser Frequenzen gewahrt werden. Ich denke insbesondere an die Nutzer drahtloser Produktionsmittel, also zum Beispiel an Kultureinrichtungen und Kirchen, die drahtlose Mikrofone nutzen und bisher zum Teil in diesen Bereichen gesendet haben. Dazu hat die Bundesnetzagentur ein neues Konzept vorgelegt. Ein Gutachten hat ergeben, dass der Frequenzbedarf dieser drahtlosen Produktionsmittel etwa 96 Megahertz beträgt. Die Bundesnetzagentur schlägt eine Erweiterung auf 440 Megahertz vor. Ich glaube, das ist ein richtiges Signal. Es zeigt, dass wir dieses Thema sehr ernst nehmen. Wir werden prüfen, ob das ausreicht. Wir werden auch prüfen, ob Umstellungskosten entstehen, die zu berücksichtigen sind. Ich weiß, dass das Ministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur an einer Billigkeitsrichtlinie arbeitet. Wir befinden uns in einem guten Austausch, auch mit den Ländern. All diese Fragen werden jetzt geklärt. Deshalb will ich zum Schluss Folgendes sagen, auch angesichts dessen, was die Opposition hier anzuführen hat: Ich habe weder in der Debatte heute noch in den Ausschüssen etwas über wirklich durchgreifend andere Konzepte gehört. Es wird immer kritisiert: Ihr bekommt das Geld nicht. – Daran arbeiten wir. Herr Holmeier, wir haben uns im Ausschuss ausgetauscht. Wir beide werden noch einmal das eine oder andere Gespräch mit dem Verkehrsminister führen, aber auch mit dem Finanzministerium, damit wir möglichst schnell mehr Geld bekommen. Uns ist vollkommen bewusst, dass die Fördermittel eine Stellschraube sind. Wir halten an der schwarzen Null fest. Wir wissen, dass es einen engen Rahmen gibt. Für unsere Arbeitsgruppe „Verkehr und digitale Infrastruktur“ kann ich -sagen: Zusätzliche Haushaltsmittel, gerade im Bereich dieses Ministeriums, wollen wir vordringlich für den Breitbandausbau einsetzen, weil wir glauben, dass ein schnelles Internet für alle eine ganz herausragende gesellschaftliche Aufgabe ist. Vielen Dank. (Beifall bei der SPD und der CDU/CSU) Vizepräsidentin Claudia Roth: Vielen Dank, Herr Kollege Dörmann. – Nächste Rednerin in der Debatte: Tabea Rößner für Bündnis 90/Die Grünen. Tabea Rößner (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Nachdem die Vorgängerregierung gebetsmühlenartig wiederholt hat, dass wir eine Vollversorgung mit Breitband hätten, kommt die Große Koalition nun endlich zu der Erkenntnis, dass wir ein Versorgungsproblem haben. Sie fordern die Regierung zum Handeln auf, und das ist gut und allerhöchste Zeit. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Der vorliegende Antrag lässt Bundesminister Dobrindt aber an der ganz langen Leinen. Diesen Freilauf nutzt Ihr Minister gleich, um die Netzneutralität gegen Investitionen der Unternehmen zu verticken. Aber mit den angekündigten Qualitätsklassen, lieber Herr Dörmann, öffnen Sie einem Zweiklasseninternet Tür und Tor. Und wofür? Für Investitionen, die die Unternehmen wahrscheinlich sowieso getätigt hätten. Die Zeche zahlt am Ende der Kunde. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der LINKEN) Es ist schwer, heute abzuschätzen, was wir in zehn oder 15 Jahren an Bandbreiten brauchen. Sie aber denken nur an die 50 Mbit/s Downloadgeschwindigkeit im Jahr 2018. Dabei setzen Sie erst einmal auf Funkverbindungen. Das kann aber nur eine Zwischenlösung sein. Damit Deutschlands Unternehmen gut angebunden sind, innovative Dienste anbieten und diese auch genutzt werden können, brauchen wir Glasfasernetze. Hier ist der Antrag viel zu kurzsichtig. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Der Breitbandausbau kann durch regulatorische Stellschrauben erleichtert werden. Knackpunkt ist und bleibt die Finanzierung. Laut einer Studie des Wirtschaftsministeriums kostet der Ausbau nach den Zielen der Bundesregierung mindestens 20 Milliarden Euro. Die Industrie geht in Vorleistung und will im nächsten Jahr 8 Milliarden Euro investieren. Das ist begrüßenswert. Aber für 20 Prozent der Haushalte besteht eine Finanzierungslücke. Es fehlt an Fördergeldern. Sie stellen auch nichts in den Haushalt ein. Sie werden das Geld in dieser Höhe auch nicht durch die Frequenzversteigerung einnehmen. Wir kennen das vom letzten Mal. (Martin Dörmann [SPD]: Warten Sie doch einmal ab!) Von diesen Einnahmen müssen Sie dann erst einmal Entschädigungen zahlen, nämlich an diejenigen, die nach der neuen Frequenzzuteilung ihre Mikrofonanlagen nicht mehr nutzen können. Außerdem müssen Sie die Einnahmen mit den Ländern teilen. Den Rest müssen Sie Herrn Schäuble aus den Rippen leiern. So wird das nichts. Wer A sagt, muss auch B sagen, und wer Zukunftstechnologie sagt, muss auch investieren. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Einen Aspekt verschweigen Sie komplett: Um die Frequenzen für Breitband nutzen zu können, muss von DVB-T auf DVB-T2 gewechselt werden. Der Minister gibt hier Gas. (Martin Dörmann [SPD]: Das wollen die Öffentlich-Rechtlichen gerade!) Schon in drei Jahren soll das passiert sein, aber ohne eine lange Übergangsphase. Derzeit nutzen knapp 4 Millionen Haushalte DVB-T. Diese müssen ihren Receiver entsorgen und sich einen neuen kaufen. Wir rechnen mit Kosten von mindestens 300 Millionen Euro für die Verbraucher und einer Menge Elektroschrott. Die Bundesregierung kennt diese Konsequenzen zwar, verschweigt sie aber in der Öffentlichkeit. Das finde ich skandalös. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Martin Dörmann [SPD]: Die Zahlen stimmen nicht!) Gleichzeitig riskieren Sie mit der überstürzten Umstellung den terrestrischen Empfang. Denn wer jetzt für teures Geld einen neuen Receiver kaufen muss, holt sich vielleicht lieber eine Satellitenschüssel oder bestellt einen Kabelanschluss. Der terrestrische Übertragungsweg bietet aber einen guten und vor allem günstigen Fernsehempfang, und den riskieren Sie. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Martin Dörmann [SPD]: Aber wollen Sie die alte Technik behalten?) Was die ländlichen Gebiete betrifft, sollen die Unternehmen die Frequenzen der Digitalen Dividende II nutzen, um diese Gegenden anzubinden. Wie gut das klappt, haben wir ja in der Vergangenheit gesehen, nämlich fast nicht. Um Breitband auch dorthin zu bringen, wo es wirtschaftlich nicht rentabel ist, brauchen wir nicht nur Förderprogramme, sondern eine Verpflichtung, dort auch tatsächlich auszubauen. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Martin Dörmann [SPD]: Das ist in der Größenordnung rechtlich doch gar nicht umsetzbar!) Wir hätten uns ja eine Universaldienstverpflichtung gewünscht, um den Menschen auf dem Land auch einen Anspruch einzuräumen. (Beifall bei Abgeordneten der LINKEN – Martin Dörmann [SPD]: Mit wie vielen Megabit pro Sekunde?) Das hatte auch die SPD gefordert, bis sie an die Regierung kam. Ohne diese Minimalversorgung bleiben ihre Pläne zum Breitbandausbau aber eben auch nur minimal gut. Die Bundesregierung bildet Netzallianzen und schreibt Kursbücher. Das klingt gewichtig, aber wer hinter die Kulissen schaut, sieht nur schlecht verpackte Ankündigungen. Von Ankündigen aber wurde noch keine Leitung verlegt. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der LINKEN) Nicht an Versprechen, sondern an Ihren Taten soll man Sie messen. Das werden wir tun. Vielen Dank. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Martin Dörmann [SPD]: Da muss sie selber lachen!) Vizepräsidentin Claudia Roth: Vielen Dank, liebe Kollegin Rößner. Sie lacht gerne und oft. – Letzter Redner in dieser Debatte Ingbert Liebing für die CDU/CSU-Fraktion. (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD) Ingbert Liebing (CDU/CSU): Vielen Dank. – Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Kollegen Karl Holmeier und Martin Dörmann haben bereits ausführlich begründet, weshalb wir mit diesem Antrag der Koalitionsfraktionen beim Breitbandausbau für schnelles Internet Gas geben wollen. Unser Ziel ist beschrieben mit 50 Megabit pro Sekunde flächendeckend bis 2018. Dabei liegt uns besonders an der Feststellung, dass dies ein Zwischenziel ist. Natürlich wird es auch nach 2018 einen weiteren Ausbau geben müssen, (Martin Dörmann [SPD]: So ist es!) um eine digitale Spaltung zwischen den gut und optimal ausgestatteten Ballungsregionen und den ländlichen Regionen in Deutschland zu verhindern. Das ist unser Ziel, und dafür wollen wir mit unserem Antrag Gas geben. (Beifall bei der CDU/CSU und der SPD) Die Kollegin Rößner hat am Ende ihrer Rede das Stichwort „Universaldienst“ angesprochen. Das ist ihr Vorschlag, die Probleme zu lösen. Er liegt inzwischen lange genug auf dem Tisch, um zu wissen, dass dies aus europarechtlichen Gründen kein geeignetes Instrument ist, um die Lücken zu füllen. (Tabea Rößner [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das ist EU-konform!) Es geht nur dort, wo ein bestimmter Standard durchschnittlich noch nicht erreicht ist. Aber es ist kein geeignetes Instrument, um darüber hinaus den Ausbau zu forcieren. 50 Megabit pro Sekunde erreichen wir so nicht. Damit könnten wir vielleicht die letzten weißen Flecken beseitigen. Das ist notwendig, aber bei weitem nicht ausreichend. Wir wollen tatsächlich den Ausbau in der Fläche forcieren, und das geht eben nicht mit dem Universaldienst. (Beifall bei der CDU/CSU) Weil schon viel Grundsätzliches gesagt worden ist, möchte ich nur noch einen Aspekt aus unserem Antrag aufgreifen. Wir sprechen uns in dem Antrag ausdrücklich dafür aus, möglichst kosteneffizient zu arbeiten, auch durch Kooperationen von unterschiedlichen Telekommunikationsunternehmen. Angesichts der hohen Kosten gerade beim Glasfaserausbau wollen wir verhindern, dass teure Doppelstrukturen aufgebaut werden. Ich greife diesen Punkt auf, weil er in jüngster Zeit aufgrund einer Vielzahl von Entwicklungen in vielen Kommunen hochaktuell geworden ist. Wir haben am Montag im Unterausschuss Kommunales genau darüber gesprochen. Situation ist, dass sich viele Kommunen auf den Weg in Richtung eines Glasfaserausbaus bis zum Anschluss jedes einzelnen Hauses gemacht haben. Die Telekom, die sonst in diesen Regionen unterwegs gewesen ist, war zwar beteiligt, hat aber gesagt: Für uns ist das in diesen ländlichen Regionen wirtschaftlich nicht darstellbar. Das machen wir nicht. Daraufhin haben sich in der Region einige neue Initiativen gebildet, oft genug auch mit kommunaler Beteiligung. Diese haben ein Konzept für einen Glasfaserausbau entwickelt, das wirtschaftlich darstellbar ist. Dann ging es um die Ausschreibung, wer diese Infrastruktur anschließend bedient, wer der Dienstanbieter ist. Auch daran hat sich die Telekom entweder nicht beteiligt oder sie hat gesagt, dass sie das zu den gegebenen Bedingungen nicht macht. Sie war jedenfalls nicht präsent. Nachdem die Vorbereitungen getroffen wurden, dass diese regionalen Gesellschaften Glasfaserkabel in jedes Haus legen können, sagt die Telekom jetzt: Aber an dieser und jener Stelle gehen wir nun doch mit eigenen Glasfaserkabeln hinein. – Und das geschieht teilweise zu einem Zeitpunkt, wo die anderen schon ihre Aufträge erteilt haben. Aber die Telekom will es nur dort machen, wo es sich wirtschaftlich rechnet. Die Fläche hingegen wird von ihr vernachlässigt. Das ist aus Sicht der Telekom betriebswirtschaftlich nachvollziehbar. Da hilft auch kein Telekom-Bashing; daran will ich mich nicht beteiligen. Ich beschreibe einfach die Situation. Denn durch diese Art Rosinenpickerei wird die Gesamtfinanzierung für Flächenkonzepte gefährdet. Hier brauchen wir neue Ansätze für einen Interessenausgleich. Das war bis vor kurzem kein Thema, weil die Telekom konsequent dabei geblieben ist, dort nicht zu investieren. Jetzt tut sie es in vielen Fällen doch mit der Folge, dass teure Glasfaserinfrastrukturen in manchen Regionen doppelt aufgebaut werden. Dies ergibt keinen Sinn; das sagen wir auch ausdrücklich in unserem Antrag. Damit müssen wir uns beschäftigen. Hier brauchen wir einen neuen Interessenausgleich. (Beifall bei der CDU/CSU) Unser Antrag weist den Kommunen bei der Planung eine wichtige Rolle zu. Dies funktioniert insbesondere in den ländlichen Räumen nur übergreifend: Viele Zweckverbände haben sich gebildet. Hierfür ist es notwendig, dass wir diese kommunale Form der Zweckverbände stärken und unterstützen. Dazu haben wir uns im Koalitionsvertrag vorgenommen, die Umsatzsteuerproblematik zu lösen; denn es ergibt keinen Sinn, dass dann, wenn sich Kommunen zusammenschließen und Beiträge an einen Zweckverband zum Breitbandausbau zahlen, diese Beiträge anschließend mit 19 Prozent Umsatzsteuer belegt werden. Das müssen wir noch regeln, das haben wir uns vorgenommen. Dieser Antrag und das, was wir uns vorgenommen haben, sind ein klares Signal für einen forcierten Ausbau des Glasfasernetzes und des technologieoffenen Netzes – auch im Rahmen von Funklösungen, um die digitale Spaltung Deutschlands zu verhindern – sowie für ein schnelles und flächendeckendes Internet in Deutschland. Dafür bitten wir um Ihre Zustimmung. Vielen Dank. (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD) Vizepräsidentin Claudia Roth: Vielen Dank, Herr Kollege Liebing. – Ich schließe die Aussprache. Wir kommen zur Beschlussempfehlung des Ausschusses für Verkehr und digitale Infrastruktur zum Antrag der Fraktionen der CDU/CSU und der SPD mit dem Titel „Moderne Netze für ein modernes Land – Schnelles Internet für alle“. Der Ausschuss empfiehlt in seiner Beschlussempfehlung auf Drucksache 18/2778, den Antrag der Fraktionen der CDU/CSU und SPD auf Drucksache 18/1973 anzunehmen. Wer stimmt für diese Beschlussempfehlung? – Gegenprobe! – Enthaltungen? – Die Beschlussempfehlung ist mit der Zustimmung von CDU/CSU und SPD bei Ablehnung von der Linken und Bündnis 90/Die Grünen angenommen. Es gab keine Enthaltungen. Wir sind damit am Schluss unserer heutigen Tagesordnung. Ich berufe die nächste Sitzung des Deutschen Bundestages auf morgen, Freitag, den 10. Oktober 2014, 9 Uhr, ein. Ich wünsche Ihnen und auch unseren Gästen oben auf der Tribüne einen wunderschönen Restabend und gute Träume. Bis morgen früh. Die Sitzung ist geschlossen. (Schluss: 20.46 Uhr) Anlagen zum Stenografischen Bericht Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Aken, Jan van DIE LINKE 09.10.2014 Alpers, Agnes DIE LINKE 09.10.2014 Da?delen, Sevim DIE LINKE 09.10.2014 Evers-Meyer, Karin SPD 09.10.2014 Dr. Fuchs, Michael CDU/CSU 09.10.2014 Golze, Diana DIE LINKE 09.10.2014 Göppel, Josef CDU/CSU 09.10.2014 Hochbaum, Robert CDU/CSU 09.10.2014 Kaster, Bernhard CDU/CSU 09.10.2014 Klare, Arno SPD 09.10.2014 Dr. Kofler, Bärbel SPD 09.10.2014 Kolbe, Daniela SPD 09.10.2014 Kretschmer, Michael CDU/CSU 09.10.2014 Lazar, Monika BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 09.10.2014 Dr. de Maizière, Thomas CDU/CSU 09.10.2014 Dr. Middelberg, Mathias CDU/CSU 09.10.2014 Ostendorff, Friedrich BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 09.10.2014 Petry, Christian SPD 09.10.2014 Post (Minden), Achim SPD 09.10.2014 Dr. Schäuble, Wolfgang CDU/CSU 09.10.2014 Schlecht, Michael DIE LINKE 09.10.2014 Schmidt (Ühlingen), Gabriele CDU/CSU 09.10.2014 Schön (St. Wendel), Nadine CDU/CSU 09.10.2014 Schuster (Weil am Rhein), Armin CDU/CSU 09.10.2014 Schwartze, Stefan SPD 09.10.2014 Silberhorn, Thomas CDU/CSU 09.10.2014 Spiering, Rainer SPD 09.10.2014 Steffen, Sonja SPD 09.10.2014 Dr. Terpe, Harald BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 09.10.2014 Trittin, Jürgen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 09.10.2014 Wöhrl, Dagmar G. CDU/CSU 09.10.2014 Wolff (Wolmirstedt), Waltraud SPD 09.10.2014 Anlage 2 Namensverzeichnis der Mitglieder des Deutschen Bundestages, die an der Wahl eines Mitglieds des Parlamentarischen Kontrollgremiums teilgenommen haben CDU/CSU Stephan Albani Katrin Albsteiger Artur Auernhammer Dorothee Bär Thomas Bareiß Julia Bartz Günter Baumann Maik Beermann Manfred Behrens (Börde) Veronika Bellmann Sybille Benning Dr. André Berghegger Dr. Christoph Bergner Ute Bertram Peter Beyer Steffen Bilger Clemens Binninger Dr. Maria Böhmer Wolfgang Bosbach Norbert Brackmann Klaus Brähmig Michael Brand Dr. Reinhard Brandl Helmut Brandt Dr. Ralf Brauksiepe Dr. Helge Braun Heike Brehmer Ralph Brinkhaus Cajus Caesar Gitta Connemann Alexander Dobrindt Michael Donth Thomas Dörflinger Marie-Luise Dött Hansjörg Durz Jutta Eckenbach Dr. Bernd Fabritius Hermann Färber Uwe Feiler Dr. Thomas Feist Enak Ferlemann Ingrid Fischbach Axel E. Fischer (Karlsruhe-Land) Dr. Maria Flachsbarth Klaus-Peter Flosbach Thorsten Frei Dr. Astrid Freudenstein Dr. Hans-Peter Friedrich (Hof) Michael Frieser Hans-Joachim Fuchtel Alexander Funk Ingo Gädechens Dr. Peter Gauweiler Dr. Thomas Gebhart Alois Gerig Eberhard Gienger Cemile Giousouf Reinhard Grindel Ursula Groden-Kranich Hermann Gröhe Klaus-Dieter Gröhler Michael Grosse-Brömer Astrid Grotelüschen Markus Grübel Manfred Grund Oliver Grundmann Monika Grütters Dr. Herlind Gundelach Fritz Güntzler Olav Gutting Christian Haase Florian Hahn Dr. Stephan Harbarth Jürgen Hardt Gerda Hasselfeldt Matthias Hauer Mark Hauptmann Dr. Stefan Heck Dr. Matthias Heider Helmut Heiderich Mechthild Heil Frank Heinrich (Chemnitz) Mark Helfrich Uda Heller Jörg Hellmuth Rudolf Henke Michael Hennrich Ansgar Heveling Peter Hintze Christian Hirte Dr. Heribert Hirte Alexander Hoffmann Karl Holmeier Franz-Josef Holzenkamp Dr. Hendrik Hoppenstedt Margaret Horb Bettina Hornhues Charles M. Huber Anette Hübinger Hubert Hüppe Erich Irlstorfer Thomas Jarzombek Sylvia Jörrißen Dr. Franz Josef Jung Xaver Jung Andreas Jung Dr. Egon Jüttner Bartholomäus Kalb Hans-Werner Kammer Steffen Kampeter Steffen Kanitz Alois Karl Anja Karliczek Volker Kauder Dr. Stefan Kaufmann Roderich Kiesewetter Dr. Georg Kippels Volkmar Klein Jürgen Klimke Axel Knoerig Jens Koeppen Markus Koob Carsten Körber Hartmut Koschyk Kordula Kovac Gunther Krichbaum Dr. Günter Krings Rüdiger Kruse Dr. Roy Kühne Günter Lach Uwe Lagosky Dr. Karl A. Lamers Andreas G. Lämmel Dr. Norbert Lammert Ulrich Lange Barbara Lanzinger Dr. Silke Launert Paul Lehrieder Dr. Katja Leikert Dr. Philipp Lengsfeld Dr. Andreas Lenz Philipp Graf Lerchenfeld Dr. Ursula von der Leyen Antje Lezius Ingbert Liebing Matthias Lietz Andrea Lindholz Dr. Carsten Linnemann Patricia Lips Wilfried Lorenz Dr. Claudia Lücking-Michel Dr. Jan-Marco Luczak Daniela Ludwig Karin Maag Yvonne Magwas Thomas Mahlberg Gisela Manderla Matern von Marschall Hans-Georg von der Marwitz Andreas Mattfeldt Stephan Mayer (Altötting) Reiner Meier Dr. Michael Meister Dr. Angela Merkel Jan Metzler Maria Michalk Dietrich Monstadt Karsten Möring Marlene Mortler Elisabeth Motschmann Dr. Gerd Müller Carsten Müller (Braunschweig) Stefan Müller (Erlangen) Dr. Philipp Murmann Dr. Andreas Nick Michaela Noll Helmut Nowak Dr. Georg Nüßlein Wilfried Oellers Florian Oßner Dr. Tim Ostermann Henning Otte Ingrid Pahlmann Sylvia Pantel Martin Patzelt Dr. Martin Pätzold Ulrich Petzold Dr. Joachim Pfeiffer Sibylle Pfeiffer Ronald Pofalla Eckhard Pols Thomas Rachel Kerstin Radomski Alois Rainer Dr. Peter Ramsauer Eckhardt Rehberg Katherina Reiche (Potsdam) Lothar Riebsamen Josef Rief Dr. Heinz Riesenhuber Johannes Röring Dr. Norbert Röttgen Erwin Rüddel Albert Rupprecht Anita Schäfer (Saalstadt) Andreas Scheuer Karl Schiewerling Jana Schimke Tankred Schipanski Heiko Schmelzle Christian Schmidt (Fürth) Patrick Schnieder Dr. Andreas Schockenhoff Dr. Kristina Schröder (Wiesbaden) Bernhard Schulte-Drüggelte Dr. Klaus-Peter Schulze Uwe Schummer Armin Schuster (Weil am Rhein) Christina Schwarzer Detlef Seif Johannes Selle Reinhold Sendker Dr. Patrick Sensburg Bernd Siebert Johannes Singhammer Tino Sorge Jens Spahn Carola Stauche Dr. Wolfgang Stefinger Albert Stegemann Peter Stein Sebastian Steineke Johannes Steiniger Christian Freiherr von Stetten Dieter Stier Rita Stockhofe Gero Storjohann Stephan Stracke Max Straubinger Matthäus Strebl Karin Strenz Thomas Stritzl Thomas Strobl (Heilbronn) Lena Strothmann Michael Stübgen Dr. Sabine Sütterlin-Waack Dr. Peter Tauber Antje Tillmann Astrid Timmermann-Fechter Dr. Hans-Peter Uhl Dr. Volker Ullrich Oswin Veith Thomas Viesehon Michael Vietz Volkmar Vogel (Kleinsaara) Sven Volmering Christel Voßbeck-Kayser Kees de Vries Dr. Johann Wadephul Marco Wanderwitz Nina Warken Kai Wegner Albert Weiler Marcus Weinberg (Hamburg) Dr. Anja Weisgerber Peter Weiß (Emmendingen) Sabine Weiss (Wesel I) Ingo Wellenreuther Karl-Georg Wellmann Marian Wendt Waldemar Westermayer Kai Whittaker Peter Wichtel Annette Widmann-Mauz Heinz Wiese (Ehingen) Klaus-Peter Willsch Elisabeth Winkelmeier-Becker Oliver Wittke Barbara Woltmann Tobias Zech Heinrich Zertik Emmi Zeulner Dr. Matthias Zimmer Gudrun Zollner SPD Niels Annen Ingrid Arndt-Brauer Rainer Arnold Heike Baehrens Ulrike Bahr Heinz-Joachim Barchmann Dr. Katarina Barley Doris Barnett Dr. Hans-Peter Bartels Klaus Barthel Dr. Matthias Bartke Sören Bartol Bärbel Bas Sabine Bätzing-Lichtenthäler Dirk Becker Uwe Beckmeyer Lothar Binding (Heidelberg) Burkhard Blienert Willi Brase Dr. Karl-Heinz Brunner Edelgard Bulmahn Marco Bülow Martin Burkert Dr. Lars Castellucci Petra Crone Bernhard Daldrup Dr. Karamba Diaby Sabine Dittmar Martin Dörmann Elvira Drobinski-Weiß Siegmund Ehrmann Michaela Engelmeier Dr. h. c. Gernot Erler Petra Ernstberger Saskia Esken Dr. Johannes Fechner Dr. Fritz Felgentreu Elke Ferner Dr. Ute Finckh-Krämer Christian Flisek Gabriele Fograscher Dr. Edgar Franke Ulrich Freese Dagmar Freitag Michael Gerdes Ulrike Gottschalck Kerstin Griese Gabriele Groneberg Michael Groß Uli Grötsch Wolfgang Gunkel Bettina Hagedorn Rita Hagl-Kehl Metin Hakverdi Ulrich Hampel Sebastian Hartmann Dirk Heidenblut Hubertus Heil (Peine) Gabriela Heinrich Marcus Held Wolfgang Hellmich Dr. Barbara Hendricks Heidtrud Henn Gustav Herzog Gabriele Hiller-Ohm Petra Hinz (Essen) Thomas Hitschler Dr. Eva Högl Matthias Ilgen Christina Jantz Frank Junge Josip Juratovic Thomas Jurk Oliver Kaczmarek Johannes Kahrs Christina Kampmann Ralf Kapschack Gabriele Katzmarek Ulrich Kelber Marina Kermer Cansel Kiziltepe Lars Klingbeil Birgit Kömpel Anette Kramme Dr. Hans-Ulrich Krüger Helga Kühn-Mengel Christine Lambrecht Christian Lange (Backnang) Dr. Karl Lauterbach Steffen-Claudio Lemme Burkhard Lischka Gabriele Lösekrug-Möller Hiltrud Lotze Kirsten Lühmann Dr. Birgit Malecha-Nissen Caren Marks Katja Mast Hilde Mattheis Dr. Matthias Miersch Klaus Mindrup Susanne Mittag Bettina Müller Michelle Müntefering Dr. Rolf Mützenich Andrea Nahles Dietmar Nietan Ulli Nissen Thomas Oppermann Mahmut Özdemir (Duisburg) Aydan Özo?uz Markus Paschke Jeannine Pflugradt Detlev Pilger Sabine Poschmann Joachim Poß Florian Post Dr. Wilhelm Priesmeier Florian Pronold Dr. Sascha Raabe Dr. Simone Raatz Martin Rabanus Mechthild Rawert Stefan Rebmann Gerold Reichenbach Dr. Carola Reimann Andreas Rimkus Sönke Rix Dennis Rohde Dr. Martin Rosemann René Röspel Dr. Ernst Dieter Rossmann Michael Roth (Heringen) Susann Rüthrich Bernd Rützel Johann Saathoff Annette Sawade Dr. Hans-Joachim Schabedoth Axel Schäfer (Bochum) Dr. Nina Scheer Marianne Schieder Udo Schiefner Dr. Dorothee Schlegel Ulla Schmidt (Aachen) Matthias Schmidt (Berlin) Dagmar Schmidt (Wetzlar) Ursula Schulte Swen Schulz (Spandau) Ewald Schurer Frank Schwabe Andreas Schwarz Rita Schwarzelühr-Sutter Dr. Carsten Sieling Norbert Spinrath Svenja Stadler Martina Stamm-Fibich Peer Steinbrück Dr. Frank-Walter Steinmeier Christoph Strässer Kerstin Tack Claudia Tausend Michael Thews Franz Thönnes Carsten Träger Rüdiger Veit Ute Vogt Dirk Vöpel Gabi Weber Bernd Westphal Andrea Wicklein Dirk Wiese Gülistan Yüksel Stefan Zierke Manfred Zöllmer Brigitte Zypries DIE LINKE Dr. Dietmar Bartsch Herbert Behrens Karin Binder Matthias W. Birkwald Heidrun Bluhm Christine Buchholz Eva Bulling-Schröter Roland Claus Dr. Diether Dehm Klaus Ernst Wolfgang Gehrcke Nicole Gohlke Annette Groth Dr. Gregor Gysi Dr. André Hahn Heike Hänsel Dr. Rosemarie Hein Inge Höger Andrej Hunko Sigrid Hupach Ulla Jelpke Susanna Karawanskij Kerstin Kassner Katja Kipping Jan Korte Jutta Krellmann Katrin Kunert Caren Lay Sabine Leidig Ralph Lenkert Stefan Liebich Dr. Gesine Lötzsch Thomas Lutze Cornelia Möhring Niema Movassat Dr. Alexander S. Neu Petra Pau Harald Petzold (Havelland) Martina Renner Dr. Petra Sitte Kersten Steinke Dr. Kirsten Tackmann Azize Tank Frank Tempel Dr. Axel Troost Alexander Ulrich Kathrin Vogler Dr. Sahra Wagenknecht Halina Wawzyniak Harald Weinberg Katrin Werner Birgit Wöllert Jörn Wunderlich Hubertus Zdebel Pia Zimmermann Sabine Zimmermann (Zwickau) BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN Luise Amtsberg Kerstin Andreae Annalena Baerbock Marieluise Beck (Bremen) Volker Beck (Köln) Agnieszka Brugger Ekin Deligöz Katja Dörner Katharina Dröge Harald Ebner Dr. Thomas Gambke Matthias Gastel Kai Gehring Katrin Göring-Eckardt Anja Hajduk Britta Haßelmann Dr. Anton Hofreiter Bärbel Höhn Dieter Janecek Uwe Kekeritz Katja Keul Maria Klein-Schmeink Tom Koenigs Sylvia Kotting-Uhl Stephan Kühn (Dresden) Christian Kühn (Tübingen) Renate Künast Markus Kurth Steffi Lemke Dr. Tobias Lindner Nicole Maisch Peter Meiwald Irene Mihalic Beate Müller-Gemmeke Özcan Mutlu Dr. Konstantin von Notz Friedrich Ostendorff Cem Özdemir Lisa Paus Brigitte Pothmer Tabea Rößner Claudia Roth (Augsburg) Corinna Rüffer Elisabeth Scharfenberg Ulle Schauws Dr. Frithjof Schmidt Kordula Schulz-Asche Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn Hans-Christian Ströbele Markus Tressel Dr. Julia Verlinden Doris Wagner Beate Walter-Rosenheimer Dr. Valerie Wilms Anlage 3 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes und der Gewerbeordnung (Tagesordnungspunkt 19) Gero Storjohann (CDU/CSU): Wir haben im letzten Jahr das Flensburger Punktesystems auf neue Beine gestellt. Das neue Fahreignungs-Bewertungssystem ist am 1. Mai 2014 in Kraft getreten. Diese Änderung ging relativ geräuschlos über die Bühne, das ist selten in der Politik. Die neue Regelung trifft vor allem diejenigen Verkehrsteilnehmer, die wiederholt die Sicherheit auf den Straßen gefährden, denn Verkehrsunfälle entstehen hauptsächlich durch nicht angepasstes Fahren. In der Praxis hat sich gezeigt, dass es einen Klarstellungsbedarf bezüglich der Punkteregelung gibt. Es ist klarzustellen, ab wann ein Punkt denn nun gilt. Der vorliegende Änderungsantrag der Fraktionen von CDU/CSU und SPD zum Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes und der Gewerbeordnung enthält diese Klarstellung zur Punkteberechnung. Es stand die Frage im Raum: Darf die Verkehrsbehörde Punkte vergeben, wenn denn der Fahrer noch gar nicht offiziell informiert worden ist, dass er einen Verstoß begangen hat? Da sind wir in der Koalition der klaren Auffassung: Ja, sie darf. Das ist wie folgt begründet: Es kommt nach dem Fahreignungs-Bewertungssystem nicht darauf an, dass eine Maßnahme den Betroffenen vor der Begehung weiterer Verstöße erreicht und ihm damit theoretisch die Möglichkeit zur Verhaltensänderung gibt, bevor es zu weiteren Verstößen kommt. Der Grund für unsere Haltung ist, dass das neue System keine verpflichtende Seminarteilnahme kennt. Wir verstehen den Erziehungsgedanken auch nicht so, dass jede einzelne Maßnahme der Behörden den Fahrer einzeln ansprechen können muss, damit diese Maßnahme eine Verhaltensänderung des Verkehrsteilnehmers bewirken kann. Wir wählen einen ganz anderen Ansatz zur Steigerung der Verkehrssicherheit. Die Erziehungswirkung liegt dem Gesamtsystem als solchem zugrunde. Die einzelnen Stufen dienen in erster Linie der Information des Betroffenen. Die Maßnahmen sind somit lediglich eine Information über den Stand im System. Unter Gesichtspunkten der Verkehrssicherheit kommt es auf die Effektivität des Fahreignungs-Bewertungssystems an. Das Ziel ist, die Allgemeinheit vor ungeeigneten Fahrern zu schützen. Hat ein Betroffener sich durch eine entsprechende Anhäufung von Verkehrsverstößen als ungeeignet erwiesen, ist er zumindest befristet vom Verkehr auszuschließen. Eine in bestimmten Konstellationen ausbleibende Chance eines Fahrers, sein Verhalten so zu bessern, dass es zu keinen weiteren Maßnahmen gegen ihn kommt, ist in Abwägung mit dem Sicherheitsinteresse der Allgemeinheit kein Argument dafür, über bestimmte Verkehrsverstöße hinwegzusehen und sie dadurch bei der Beurteilung der Fahreignung auszublenden. In solchen Fällen geht es teilweise sogar um Konstellationen, in denen in kurzer Zeit wiederholt und schwer gegen Verkehrsregeln verstoßen wurde. Das ist ein besonderes Risiko für die Verkehrssicherheit. Das ist ein besonderes Risiko für die Allgemeinheit. Mit unserem Änderungsantrag wird sichergestellt, dass für jeden Verkehrsverstoß die dafür vorgesehenen Punkte im Fahreignungs-Bewertungssystem verwertet werden können. Die Fahrerlaubnisbehörden sind auch noch nach Jahren auf alte Daten angewiesen und müssen auf diese zurückgreifen können. Dazu reichen die im Zentralen Fahrerlaubnisregister vorhandenen Daten derzeit nicht aus. Daher war eine Überarbeitung des Gesetzes notwendig. Mit dem Gesetzentwurf der Bundesregierung werden die Voraussetzungen dafür geschaffen, dass für eine Neuerteilung von Fahrerlaubnissen, die durch Entziehung, Verzicht oder Fristablauf erloschen waren, die im Verwaltungsvollzug erforderlichen Daten problemlos zur Verfügung stehen. Die Reform des Flensburger Punktesystems war notwendig, und sie war ein Erfolg und wird durch unsere Klarstellung zur Punkteberechnung noch besser. Mit der heutigen Verabschiedung des geänderten Straßenverkehrsgesetzes haben wir einen langen Entscheidungsprozess, der unter Minister Ramsauer begonnen wurde, zu einem guten Ende gebracht. Abschließend danke ich besonders den Mitarbeitern aus dem Ministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur, besonders Herrn Dr. Albrecht, für ihre geduldige und kompetente Zuarbeit. Patrick Schnieder (CDU/CSU): Nachdem mein Kollege Gero Storjohann schon ausführlich auf den vorgelegten Gesetzentwurf und den damit verbundenen Änderungsantrag eingegangen ist, möchte ich gerne die Gelegenheit nutzen und noch einmal einen kleinen Schritt zurückgehen: Warum haben wir eigentlich das Punktesystem reformiert? Wie vermutlich die meisten hier wissen, wurde das alte Verkehrszentralregister am 1. Mai dieses Jahres durch das neue Fahreignungsregister abgelöst. Die bisher größte Reform im Bereich der Verkehrssicherheit seit über 50 Jahren. Ziel der Neuregelung war und ist es, das Punktesystem, das im Laufe der Zeit durch neue Regelungen immer komplizierter und undurchsichtiger wurde, grundlegend zu reformieren, es spürbar einfacher, transparenter und verständlicher zu gestalten. Nur so war es möglich, die Akzeptanz bei den Betroffenen zu erhöhen und damit zur Verbesserung der Verkehrssicherheit beizutragen. Wer konnte noch verstehen, dass das Befahren einer Umweltzone ebenso mit Punkten bestraft wurde wie ein gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr – zum Beispiel durch überhöhte Geschwindigkeit? Im Kern haben wir daher folgende Änderungen vorgenommen: Erstens: Der Punktekatalog wurde entrümpelt. Im neuen System werden nur noch solche Verstöße mit Punkten geahndet, die tatsächlich zur Gefährdung der Verkehrssicherheit beitragen – Geschwindigkeitsverstöße, Handyverstöße, Behinderung von Rettungskräften etc. Zweitens: Aus sieben wurde drei. Im alten System wurden Verkehrsverstöße mit bis zu sieben Punkten bestraft. Eine schier undurchsichtige Vielzahl an Regeln und Konstellationen entstand. Die Verhältnismäßigkeit ging verloren. Doch damit ist jetzt Schluss. Das neue System stuft die Delikte nur noch in drei Kategorien ein. Die Transparenz wird deutlich erhöht, und dennoch geht kein Verkehrsteilnehmer verloren, der zum wiederholten Male auffällig geworden ist. Drittens: ein neues Fahreignungsseminar. Transparente Regeln allein führen bei auffälligen Verkehrsteilnehmern nicht immer automatisch zu einem besseren Fahrverhalten. Häufig ist es sinnvoll, verkehrspädagogische und verkehrspsychologische Elemente in die Fortbildung mit einfließen zu lassen. Sie können helfen, eigenes Fehlverhalten zu erkennen und zu verändern. Dies wird im neuen Fahreignungsseminar stärker als bisher berücksichtigt. Viertens: klare Regeln zum Punkteabbau. Freiwillige Maßnahmen zum Punkteabbau haben nachweislich einen positiven Einfluss auf die Verkehrssicherheit. Daher haben wir auch im neuen System die Möglichkeit erhalten, bei einem Stand von bis zu fünf Punkten ein freiwilliges Fahreignungsseminar zu besuchen und damit einen Punkt abzubauen. Eine Regelung, die insbesondere für Menschen, die berufsbedingt viel mit dem Pkw oder dem Lkw unterwegs sind, von hoher Bedeutung ist. Abschließend soll nicht unerwähnt bleiben, dass wir auch die Abfrage des aktuellen Punktestandes vereinfacht haben. In Zukunft kann diese sowohl vor Ort beim Kraftfahrtbundesamt als auch auf dem Postweg und über das Internet geschehen – natürlich kostenfrei. Diese Reform war nicht nur die größte in der Geschichte des Verkehrszentralregisters, sie war auch die wichtigste. Wie keine andere hat sie die Akzeptanz der Maßnahmen gesteigert und zur Erhöhung der Verkehrssicherheit beigetragen. Der uns vorliegende Gesetzentwurf – verbunden mit dem Änderungsantrag der Großen Koalition – ist im Wesentlichen eine Konkretisierung der Punkteberechnung. Dabei geht es uns insbesondere darum, die Allgemeinheit vor denjenigen Verkehrsteilnehmern zu schützen, die innerhalb kürzester Zeit schwerwiegende Verkehrsverstöße begehen – oder anders gesagt: offensichtlich unbelehrbar sind. Insgesamt haben wir damit eine runde und in sich schlüssige Reform vorgelegt, die spürbar und nachhaltig die Verkehrssicherheit in Deutschland verbessern wird. Stefan Zierke (SPD): Wann haben Sie das letzte Mal einen Bußgeldbescheid mit dem Verweis auf Punkte erhalten?! Ohne hier irgendjemandem zu nahe treten zu wollen, war sicher der eine oder andere – mich eingeschlossen – schon einmal in dieser Situation. Die in der letzten Legislatur verabschiedete und am 1. Mai dieses Jahres in Kraft getretene VZR-Reform – besser als Ramsauers Punktereform bekannt – hat das ursprüngliche 18-Punkte-System auf 8 eingestampft. Die drei Maßnahmenkategorien „Ermahnung“, „Verwarnung“ und „Entziehung der Fahrerlaubnis“ sind eine -bewusst getroffene Stufenregelung im neuen Fahreignungssystem, die auf Verwaltungsebene mit entsprechenden Fristen einhergeht. Systematisches Ziel dieser Regelungen ist die Warnfunktion für den Betroffenen sowie das übergeordnete Ziel der Verkehrssicherheit. Im Sinne der Rechtssicherheit sollte jeder aktive Verkehrsteilnehmer zu jedem Zeitpunkt wissen, ob und wie viele Punkte er in Flensburg hat bzw. wann ihm der Verlust der Fahrerlaubnis droht. Die Stufenregelung bei der Punktevergabe ist daher grundsätzlich sinnvoll und dient der Transparenz. Unter dieser Fassung waren jedoch verschiedene Auslegungen in den Ländern verfolgt und entsprechend unterschiedliche Verfahrensweisen praktiziert worden. Im Zuge der Implementierung der Punktereform hat sich hier daher Klarstellungsbedarf ergeben, den wir heute beheben wollen: Bei der Stufenregelung im neuen Fahreignungssystem gibt es einige wenige Konstellationen, bei denen diese Maßnahmenstufen in der Praxis nicht eingehalten werden konnten und sukzessiv dadurch Verstöße später und zum Teil gar nicht mit Punkten geahndet werden konnten. Die Praxis hat gezeigt, dass die in einigen Ländern praktizierten Interpretationen wiederum ein gewisses Ausnutzungspotenzial bergen. Ich möchte gerne versuchen, Ihnen das ein wenig anschaulicher zu machen: Jemand, der mehrere Verkehrsverstöße innerhalb kürzester Zeit begeht und beispielsweise bei vier Punkten – bewusst oder unbewusst – gegen einen davon Rechtsmittel einlegt, kommt in die skurrile Situation, dass die in der Zwischenzeit begangenen Vergehen aufgrund der aufschiebenden Einsprüche nicht geahndet werden dürfen und der Punktestand gleich bleibt bzw. sich nicht erhöht. Zuwiderhandlungen werden erst dann wieder mit Punkten bewertet, wenn die Ermahnung von der Behörde ergriffen – also der Bescheid zugestellt – worden ist. Richtig ist: Es geht um einige wenige Fälle, dennoch geht es hierbei unter Umständen um Wiederholungstäter, die in kürzester Zeit mehrere Verstöße begehen, unter Umständen wohl wissend, dass diese nicht vollumfänglich geahndet werden können. Das kann unserer Auffassung nach nicht im Sinne des Gesetzgebers sein. Dieser Umstand ist insbesondere unter Verkehrssicherheitsaspekten nicht zielführend, weil er Wiederholungstätern einen Zeitraum gewährt, der je nach Dauer der Bearbeitung durch die Behörde 3 bis 12 Monate betragen kann, währenddessen weitere Verkehrsverstöße nicht mit Punkten bewertet werden könnten – also eine Art „Blankoscheck“. Um genau diese Fälle zu vermeiden und Wiederholungstäter nicht zu ermutigen, wird durch den vorliegenden Antrag die Stufenregelung beim Ergreifen der Maßnahmen klarer gefasst. Mit einer klareren Formulierung der Gesetzesvorschrift wollen wir erreichen, dass Verkehrszuwiderhandlungen stets auch dann mit Punkten bewertet werden, wenn sie vor der Einleitung einer der Maßnahmen begangen worden sind, unabhängig davon, ob sie bereits berücksichtigt werden konnten oder nicht. Aus unserer Sicht darf es nicht sein, dass die Bearbeitungszeiträume in den Landesbehörden ausschlaggebend dafür sind, ob ein Verstoß bebußt wird oder nicht. Die durch die Stufenregelung verfolgte Warnfunktion halten wir für wichtig, ebenso wichtig ist es aber, dass nicht der Zeitraum der Ordnungswidrigkeit oder gar Straftat – im Falle von Alkohol- oder Drogeneinfluss –, sondern allein die Tat an sich ausschlaggebend für eine eventuelle Bepunktung ist. Es darf keine „Blankoschecks“ geben; dafür ist die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer zu wichtig. Darüber hinaus regelt der vorliegende Gesetzentwurf noch zwei weitere Aspekte im aktuell geltenden Verkehrsrecht: Zum einen wird das Straßenverkehrsgesetz dahin gehend geändert, dass zukünftig die Führerscheinausgabe und -rückgabe zentral erfolgen muss. Dies ist eine Vorgabe der EU-Kommission. Wir begrüßen dies, da es neben anderen Vorteilen dem Verbot der doppelten Erfassung Rechnung trägt und dem Wunsch nach einer einheitlichen und nachvollziehbaren Führerscheinausgabe- und -einzugsstelle. Damit sollen zukünftig auch Altdaten besser verwaltet werden können. Die Praxis hat gezeigt, dass die derzeitigen Fristen von fünf Jahren nicht ausreichend sind, da es bei Neuerteilung einer Fahrerlaubnis durchaus entscheidend ist, Zugriff auf Informationen zu haben, wie etwa ob jemand gewisse Prüfungen in der Vergangenheit bereits abgelegt hat oder nicht. Übergeordnetes Ziel ist es hierbei, die Straßenverkehrsordnung und die Fahrerlaubnis-Verordnung so anzupassen, dass den Fahrerlaubnisbehörden im Falle der Neuerteilung des Führerscheins nach vorherigem Erlöschen die erforderlichen Daten zur Verfügung stehen. Die Verwendung von Daten über bereits abgelegte Prüfungen ist darüber hinaus auch im Interesse der Betroffenen, da es die Verfahren erleichtert. Diese Anpassungen sind vor dem Hintergrund zu sehen, dass es ab 2015 keine örtlichen Fahrerlaubnisregister mehr geben wird. Zum anderen wird die Gewerbeordnung dahin gehend angepasst, dass Personen, die kein Kraftverkehrsgeschäft führen dürfen, ebenfalls zentral erfasst werden. Damit soll vermieden werden, dass diese auf andere Bundesländer ausweichen können. Hier besteht derzeit ein Defizit, da die Daten dieser Personen bei rechtswidrigem Handeln nicht erfasst werden dürfen. Auch begrüßen wir, dass mithilfe einer weiteren Klarstellung im Straßenverkehrsgesetz geregelt wird, dass für die ordnungsgemäße Durchführung der verkehrspsychologischen Teilmaßnahme im Rahmen des neuen Fahreignungsseminars in Zukunft geeignete räumliche und sachliche Ausstattung vorzuweisen ist. Ich bitte Sie daher, heute dem Gesetzentwurf zuzustimmen, um eine konsequentere und auch gerechtere Ahndung von Verstößen im Verkehr gewährleisten zu können. Mit dem vorliegenden Antrag der Koalition füllen wir eine Gesetzeslücke, bei der es uns um nicht weniger als die Verkehrssicherheit aller geht. Darüber hinaus sehe ich es als unsere Aufgabe als Verkehrspolitiker, hier Klarheit zu schaffen, um die Akzeptanz in der Bevölkerung für das neue Punktesystem zu erhöhen. Thomas Lutze (DIE LINKE): Das Straßenverkehrsgesetz ist ein sehr trockener Stoff, gerade für einen Verkehrspolitiker, der kein Jurist ist. Es ist aber ein Stoff, der von vielen in einer breiten Öffentlichkeit diskutiert wird. Wir erinnern uns noch gut an die Debatten der letzten Wahlperiode zur Reform des Verkehrszentralregisters in Flensburg. Daher ist es auch richtig, dass die Regierung und ihre Koalition hier im Bundestag versuchen, Gesetzeslücken zu schließen und Unklarheiten zu beseitigen. Allein die offene Frage von der Tatzeit eines Verkehrsverstoßes und dem Zeitpunkt der Rechtswirksamkeit der Strafe und allem, was dazwischen so passieren kann, sind sehr unübersichtlich. Was passiert zum Beispiel, wenn zwischen den beiden genannten Zeitpunkten neue Verstöße hinzukommen? Wie wird so etwas rechtlich sauber behandelt? Ich glaube nicht, dass mit der jetzigen Gesetzesinitiative alle offenen Fragen endgültig ausgeräumt werden, auch wenn die Richtung stimmt. Wir werden mit der Novelle unsere Erfahrungen machen und vielleicht noch in dieser Wahlperiode die nächsten Probleme zu lösen haben. Trotzdem stimmt die Linksfraktion vielen Punkten zu. Zwei Punkte bleiben für uns aber entscheidend: Zum einen darf die Rechtsstaatlichkeit nicht untergraben werden. Hier bedeutet das, dass durch Veränderungen im Verfahren die grundsätzliche Möglichkeit, Widerspruch einzulegen – also auch in Berufung zu gehen – nicht eingeschränkt werden darf. Das bedeutet in seiner letzten Konsequenz auch, dass jeder bis zur endgültigen Entscheidung als unschuldig zu gelten hat. Gerade im Verkehrsbereich stellt sich sehr oft im Verfahren heraus, dass zum Beispiel Geschwindigkeitsmessungen ungenau und damit ungültig gewesen sind. Wichtig ist uns auch der Datenschutz, worin auch unsere Kritik an der heutigen Vorlage begründet ist. Relativ klar ist, wer Daten speichert und wo sie gespeichert werden. Unklar ist aber, wer Zugriff auf diese Daten hat. Können diese Daten auch in anderen Verfahren verwendet werden, die mit dem konkreten Verstoß gar nichts zu tun haben? Oder: Wann werden die Daten durch wen wieder gelöscht? Und wenn man dann liest, dass diese Daten EU-weit genutzt werden – was heutzutage vollkommen sinnvoll ist –, dann muss man schon kritisch fragen, ob die Einhaltung unserer Datenschutzstandards auch in allen teilnehmenden Ländern gegeben ist. Die Linke wird sich deshalb enthalten. Stephan Kühn (Dresden) (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Mit den vorliegenden Änderungen beim Straßenverkehrsgesetz und des Bundeszentralregistergesetzes soll eine Regelungslücke bezüglich der Daten, die das Zentrale Fahrerlaubnisregister von den örtlichen Fahrerlaubnisbehörden zur Verfügung gestellt bekommt, geschlossen werden. Damit wird es in Zukunft möglich sein, auch Regelverstöße im Verkehr dann mit Punkten zu bewerten, wenn sie vor Einleitung einer Maßnahme des Fahreignungsbewertungssystems erfolgten. Bisher konnte von findigen Verkehrsteilnehmern das Schlupfloch zwischen Erreichen der Punkteschwelle und dem Ergreifen der Maßnahme so genutzt werden, dass „punktebewehrte“ Verkehrsverstöße folgenlos blieben, also nicht mit Punkten geahndet wurden. Auch die „Restprobezeit“ neuer Führerscheinbesitzer soll künftig übermittelt werden. Mit den Ergänzungen des § 4 des Straßenverkehrsgesetzes wird dieses Schlupfloch jetzt hoffentlich wirksam geschlossen. Im Interesse einer verbesserten Verkehrssicherheit begrüßen wir diese Regelung ausdrücklich. Auch die Präzisierung des § 52 im Bundeszentralregistergesetz, mit der Verkehrsverstöße mit Blick auf das Fahreignungsbewertungssystem länger verwertbar werden, ist unter Verkehrssicherheitsaspekten sinnvoll. Allerdings hegt meine Fraktion Bedenken hinsichtlich des Datenschutzes. Uns muss bewusst sein, dass das beim Kraftfahrtbundesamt angesiedelte Zentrale Fahr-erlaubnisregister künftig personenbezogene und sehr sensible Daten zentral speichert. Auf diese Daten hat bei Strafverfolgung und im Zusammenhang mit Ordnungswidrigkeiten die Polizei oder auch das Bundesamt für Güterverkehr Zugriff. Künftig wird auch der Grund für das Erlöschen der Fahrerlaubnis zentral gespeichert. Diese Daten könnten bei der derzeitigen Regelung auch sachfremd verwendet werden – das müssen wir jedoch zwingend ausschließen. Bei Wiederausstellung der Fahrerlaubnis müssen personenbezogene Daten gelöscht werden. Nach der jetzt -vorgesehenen Regelung bleiben sie unbegrenzt abgespeichert. Deshalb hätte dem umfangreichen Änderungsantrag gut zu Gesicht gestanden, klare Regeln hinsichtlich eines verbesserten Datenschutzes vorzusehen. Liebe Kolleginnen und Kollegen der Regierungsfraktionen, erlauben Sie mir abschließend noch ein Wort zum Beratungsverfahren: Acht Minuten vor Beginn der gestrigen Sitzung des Verkehrsausschusses erreichte uns Ihr achtseitiger neuerlicher Änderungsantrag. Auch wenn im Kern keine wesentlichen Änderungen enthalten sein sollen, so ist keine sachgerechte Prüfung mehr möglich gewesen. Das ist ein unwürdiges Verfahren. Bitte ersparen Sie uns künftig ein solches Durchpeitschen von Gesetzesänderungen. Ihre Mehrheit ist schon erdrückend genug – geben Sie uns wenigstens ausreichend Zeit, ihr politisches Handeln zu bewerten. 1Ergebnis Seite 5287 B 2Anlage 2 3Anlage 3 ______ ------------------------------------------------------------ --------------- ------------------------------------------------------------ II Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 57. Sitzung, Berlin, Donnerstag, den 9. Oktober 2014 Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 57. Sitzung, Berlin, Donnerstag, den 9. Oktober 2014 5231 Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 38. Sitzung – 4. April 2003 4 5374 Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 57. Sitzung, Berlin, Donnerstag, den 9. Oktober 2014 Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 57. Sitzung, Berlin, Donnerstag, den 9. Oktober 2014 5373