Plenarprotokoll 18/78 Deutscher Bundestag Stenografischer Bericht 78. Sitzung Berlin, Mittwoch, den 14. Januar 2015 I n h a l t : Tagesordnungspunkt 1: Befragung der Bundesregierung: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Personalausweisgesetzes zur Einführung eines Ersatz-Personalausweises und zur Änderung des Passgesetzes 7431 A Dr. Thomas de Maizière, Bundesminister BMI 7431 B Irene Mihalic (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) 7432 B Dr. Thomas de Maizière, Bundesminister BMI 7432 B Harald Petzold (Havelland) (DIE LINKE) 7432 C Dr. Thomas de Maizière, Bundesminister BMI 7432 D Jörn Wunderlich (DIE LINKE) 7433 A Dr. Thomas de Maizière, Bundesminister BMI 7433 B Clemens Binninger (CDU/CSU) 7433 C Dr. Thomas de Maizière, Bundesminister BMI 7433 D Marian Wendt (CDU/CSU) 7434 B Dr. Thomas de Maizière, Bundesminister BMI 7434 B Britta Haßelmann (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) 7434 C Dr. Thomas de Maizière, Bundesminister BMI 7434 D Irene Mihalic (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) 7435 B Dr. Thomas de Maizière, Bundesminister BMI 7435 C Barbara Woltmann (CDU/CSU) 7435 D Dr. Thomas de Maizière, Bundesminister BMI 7436 A Jörn Wunderlich (DIE LINKE) 7436 B Dr. Thomas de Maizière, Bundesminister BMI 7436 C Harald Petzold (Havelland) (DIE LINKE) 7436 C Dr. Thomas de Maizière, Bundesminister BMI 7436 D Britta Haßelmann (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) 7437 B Dr. Thomas de Maizière, Bundesminister BMI 7437 B Dr. Konstantin von Notz (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) 7437 C Dr. Thomas de Maizière, Bundesminister BMI 7438 A Irene Mihalic (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) 7438 B Dr. Thomas de Maizière, Bundesminister BMI 7438 B Dr. Konstantin von Notz (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) 7438 D Dr. Thomas de Maizière, Bundesminister BMI 7439 A Ulla Jelpke (DIE LINKE) 7439 B Dr. Thomas de Maizière, Bundesminister BMI 7439 B Tagesordnungspunkt 2: Fragestunde Drucksache 18/3710 7439 D Mündliche Frage 4 Markus Kurth (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Beiträge zur Renten- und Arbeitslosen-versicherung von Altersrentnerinnen und -rentnern in sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnissen Antwort Anette Kramme, Parl. Staatssekretärin BMAS 7440 A Zusatzfragen Markus Kurth (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) 7440 B Mündliche Frage 5 Markus Kurth (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Beschäftigung über das gesetzliche Renteneintrittsalter hinaus Antwort Anette Kramme, Parl. Staatssekretärin BMAS 7440 D Zusatzfragen Markus Kurth (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) 7441 A Mündliche Frage 9 Dr. Julia Verlinden (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Zuständigkeit der geplanten Expertenkommission zum Fracking für die Prüfung von Fracking-Erprobungsmaßnahmen Antwort Rita Schwarzelühr-Sutter, Parl. Staats- sekretärin BMUB 7441 C Zusatzfragen Dr. Julia Verlinden (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) 7442 A Mündliche Frage 18 Andrej Hunko (DIE LINKE) Ausstehende Beantwortung eines Fragenkatalogs an die US-Regierung zur Beteiligung von US-Anlagen in Deutschland am US-Drohnenkrieg Antwort Dr. Maria Böhmer, Staatsministerin AA 7442 D Zusatzfragen Andrej Hunko (DIE LINKE) 7443 A Mündliche Frage 19 Andrej Hunko (DIE LINKE) Ausbau des Cybercrime Center im BKA und Bearbeitung phänomenübergreifender Internetaktivitäten Antwort Dr. Günter Krings, Parl. Staatssekretär BMI 7443 D Mündliche Fragen 21 und 22 Martina Renner (DIE LINKE) Beschlagnahmte Waffen von Islamisten und Rückkehrern aus Syrien, Afghanistan, Pakistan und Irak seit 2012 Antwort Dr. Günter Krings, Parl. Staatssekretär BMI 7444 A Zusatzfragen Martina Renner (DIE LINKE) 7444 B Mündliche Frage 23 Hans-Christian Ströbele (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Übermittlung von Informationen über aus Deutschland nach Irak bzw. Syrien ausgereiste Personen mit Islambezug an US-amerikanische Sicherheitsbehörden Antwort Dr. Günter Krings, Parl. Staatssekretär BMI 7445 B Zusatzfragen Hans-Christian Ströbele (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) 7446 A Mündliche Frage 24 Hans-Christian Ströbele (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Ausschluss möglicher Tötungen durch Drohnenbeschuss durch US-Stellen bei Übermittlung der Daten von aus Deutschland ausgereisten Personen mit Kampfeswunsch in Syrien bzw. im Irak Antwort Dr. Günter Krings, Parl. Staatssekretär BMI 7446 D Zusatzfragen Hans-Christian Ströbele (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) 7447 A Zusatztagesordnungspunkt 1: Aktuelle Stunde auf Verlangen der Fraktionen der CDU/CSU und SPD: Bundeshaushalt 2014 ohne neue Schulden 7447 D Norbert Barthle (CDU/CSU) 7447 D Dr. Dietmar Bartsch (DIE LINKE) 7448 D Johannes Kahrs (SPD) 7450 A Sven-Christian Kindler (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) 7451 A Steffen Kampeter, Parl. Staatssekretär BMF 7452 A Michael Leutert (DIE LINKE) 7454 A Bettina Hagedorn (SPD) 7455 A Dr. Tobias Lindner (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) 7456 A Eckhardt Rehberg (CDU/CSU) 7457 B Petra Hinz (Essen) (SPD) 7458 B Dr. Reinhard Brandl (CDU/CSU) 7459 D Kerstin Radomski (CDU/CSU) 7460 C Ralph Brinkhaus (CDU/CSU) 7461 C Nächste Sitzung 7463 C Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten 7465 A Anlage 2 Mündliche Frage 1 Renate Künast (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Geplante und bereits in Kraft getretene Gesetzesvorhaben des Bundesjustizministers Antwort Christian Lange, Parl. Staatssekretär BMJV 7465 B Anlage 3 Mündliche Frage 2 Oliver Krischer (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Einnahmen durch die Mineralöl- und die Mehrwertsteuer bei Diesel und Benzin in den vergangenen fünf Jahren Antwort Dr. Michael Meister, Parl. Staatssekretär BMF 7465 D Anlage 4 Mündliche Frage 3 Richard Pitterle (DIE LINKE) Nichterhebung der Umsatzsteuer bei Verkäufen von Musikstücken für wohltätige Zwecke Antwort Dr. Michael Meister, Parl. Staatssekretär BMF 7466 B Anlage 5 Mündliche Frage 6 Sabine Zimmermann (Zwickau) (DIE LINKE) Ziele und Notwendigkeiten des von der Bundesagentur für Arbeit ausgeschriebenen Verfahrens „Social Media Monitoring Tool“ Antwort Anette Kramme, Parl. Staatssekretärin BMAS 7466 C Anlage 6 Mündliche Frage 7 Sabine Zimmermann (Zwickau) (DIE LINKE) Relevante Akteure und Kosten des Projekts „Social Media Monitoring Tool“ Antwort Anette Kramme, Parl. Staatssekretärin BMAS 7467 A Anlage 7 Mündliche Frage 8 Harald Ebner (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Vorschlag der US-Regierung zur Kennzeichnung von gentechnisch veränderten Lebensmitteln mittels Barcode oder QR-Code als Grundlage für die TTIP-Verhandlungen Antwort Dr. Maria Flachsbarth, Parl. Staatssekretärin BMEL 7467 B Anlage 8 Mündliche Frage 10 Sylvia Kotting-Uhl (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Übermittlung einer Stellungnahme vom 14. November 2013 zur Leistungserhöhung des Atomkraftwerks Gundremmingen an die bayerische Atomaufsichts- und Genehmigungsbehörde durch das BMUB Antwort Rita Schwarzelühr-Sutter, Parl. Staats- sekretärin BMUB 7467 C Anlage 9 Mündliche Frage 11 Sylvia Kotting-Uhl (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Stilllegung des französischen Atomkraftwerks Fessenheim Antwort Rita Schwarzelühr-Sutter, Parl. Staats- sekretärin BMUB 7467 D Anlage 10 Mündliche Frage 12 Oliver Krischer (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Verfahrensstand zur Nutzung von Transportkapazitäten der Ostsee-Anbindungspipeline Antwort Brigitte Zypries, Parl. Staatssekretärin BMWi 7468 A Anlage 11 Mündliche Frage 13 Sevim Dağdelen (DIE LINKE) Wirtschaftliche Auswirkungen der Beendigung des South-Stream-Gaspipeline-Projektes durch Russland auf Deutschland Antwort Brigitte Zypries, Parl. Staatssekretärin BMWi 7468 B Anlage 12 Mündliche Frage 14 Harald Ebner (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Datenschutzrechtliche Aspekte bei der Kennzeichnung gentechnisch veränderter Lebensmittel mittels Barcode oder QR-Codierung Antwort Dr. Günter Krings, Parl. Staatssekretär BMI 7468 D Anlage 13 Mündliche Frage 15 Heike Hänsel (DIE LINKE) Verwendung des von der Bundesregierung in Höhe von 500 Millionen Euro garantierten Kredits an die Ukraine für zivile Infrastruktur Antwort Brigitte Zypries, Parl. Staatssekretärin BMWi 7468 D Anlage 14 Mündliche Frage 16 Heike Hänsel (DIE LINKE) Besitz von Gewehren des Typs G36 durch mexikanische Polizeikräfte entgegen der Endverbleibsklausel Antwort Dr. Maria Böhmer, Staatsministerin AA 7469 A Anlage 15 Mündliche Frage 17 Niema Movassat (DIE LINKE) Einsatz medizinischen Fachpersonals und finanzielle Unterstützung aus Deutschland in westafrikanischen Ebolagebieten Antwort Dr. Maria Böhmer, Staatsministerin AA 7469 C Anlage 16 Mündliche Frage 20 Volker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Restriktivere Auslegung der Voraussetzungen der Anspruchseinbürgerung nach erfolgreicher Teilnahme an einem Integrationskurs Antwort Dr. Günter Krings, Parl. Staatssekretär BMI 7470 A Anlage 17 Mündliche Frage 25 Sevim Dağdelen (DIE LINKE) Wechsel von Teilen der syrischen Opposition zu islamistischen Gruppierungen seit 2012 Antwort Dr. Günter Krings, Parl. Staatssekretär BMI 7470 C Anlage 18 Mündliche Frage 26 Dr. André Hahn (DIE LINKE) Bewerbung von Berlin bzw. Hamburg für die Olympischen und Paralympischen Spiele 2024 und 2028 Antwort Dr. Günter Krings, Parl. Staatssekretär BMI 7470 D Anlage 19 Mündliche Frage 27 Dr. André Hahn (DIE LINKE) Auswirkungen des gesetzlichen Mindestlohns auf den Vereinssport Antwort Dr. Günter Krings, Parl. Staatssekretär BMI 7471 A Inhaltsverzeichnis 78. Sitzung Berlin, Mittwoch, den 14. Januar 2015 Beginn: 13.00 Uhr Vizepräsident Peter Hintze: Ich begrüße Sie herzlich zu unserer ersten Sitzung im Parlamentsjahr 2015. Die Sitzung ist eröffnet. Ich rufe den Tagesordnungspunkt 1 auf: Befragung der Bundesregierung Die Bundesregierung hat als Thema der heutigen Kabinettssitzung mitgeteilt: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Personalausweisgesetzes zur Einführung eines Ersatz-Personalausweises und zur Änderung des Passgesetzes. Das Wort für den einleitenden fünfminütigen Bericht hat der Bundesminister des Innern, Herr Dr. Thomas de Maizière. Dr. Thomas de Maizière, Bundesminister des Innern: Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Ereignisse von Paris vom 7. Januar 2015 haben erneut auf bedrückende Weise gezeigt, dass es gilt, unsere freiheitlich-demokratische Grundordnung mit den erforderlichen und rechtsstaatlichen Mitteln entschlossen gegen den internationalen Terrorismus zu verteidigen. Die Bundesregierung verfolgt bereits seit längerem – auch schon vor dem Anschlag von Paris – einen breiten Ansatz, um dieser Aufgabe zu begegnen: Prävention, der Versuch der Vermeidung von Radikalisierung, Deradikalisierung und vieles andere mehr. Dazu gehört aber auch Gesetzgebung. Eine gesetzgeberische Maßnahme von mehreren ist der Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Personalausweisgesetzes zur Einführung eines Ersatz-Personalausweises. Diesen Gesetzentwurf hat die Bundesregierung in ihrer heutigen Sitzung beschlossen. Ziel des Gesetzentwurfes ist die Verhinderung der Ausreise und der Wiedereinreise von Gefährdern des -extremistisch-terroristischen Personenspektrums. Bislang haben sich ungefähr 3 400 Kämpfer aus Europa dem Krieg des sogenannten „Islamischen Staates“ in Syrien und dem Irak angeschlossen. Allein aus Deutschland sind rund 600 – das ist die aktuelle Zahl; zuvor waren es 550 – Ausreisen in das Gebiet erfolgt. 150 bis 180 sind nach Deutschland zurückgekehrt, 30 davon als kampferprobte Fundamentalisten. Wir können schon auf der Basis der bisherigen Rechtslage deutschen Staatsbürgern den Pass entziehen und ihnen die Ausreise untersagen. Das ist unstreitig. Wir wollen verhindern, dass Personen trotz einer verfügten räumlichen Beschränkung und trotz des Entzugs des Reisepasses unmittelbar aus Deutschland oder aus anderen Schengen-Staaten in solche Drittstaaten ausreisen, bei denen für die Einreise die Benutzung des Personalausweises als Reisedokument ausreicht. Wenn wir den Pass entziehen, ist es nach bisheriger Rechtslage so, dass sich der Geltungsbereich des Personalausweises automatisch auf Deutschland beschränkt. Man sieht es aber dem Ausweis nicht an. Auch ein Grenzbeamter eines anderen Staates sieht es dem Ausweis nicht an. Deswegen fahren viele, obwohl es untersagt ist, mit ihrem Personalausweis zu einer Schengen-Außengrenze und reisen aus, um in Kampfgebiete zu kommen, oder kommen mit dem Personalausweis zurück. Wir müssen sicherstellen, dass kein Zweifel darüber besteht, ob ein Ausweisinhaber ausreisen darf oder nicht. Aufgrund der neuen Regelung soll für bestimmte Personen nicht mehr nur der Pass, sondern auch der Personalausweis versagt oder entzogen werden können. Der Betroffene bekommt dann einen Ersatz-Personalausweis. Ich habe ein Musterexemplar mitgebracht. Vielen wird er bekannt vorkommen: Er sieht ungefähr so aus wie der Ausweis, den jemand erhält, der seine Plastikkarte im Ausland, in den Ferien, verloren hat, zu einem Konsulat geht und sagt: Ich brauche einen vorläufigen Personalausweis. – Er bekommt dann ein Papier, das im Wesentlichen so aussieht wie der Ersatz-Personalausweis. Mit dem Ersatz-Personalausweis ist die betroffene Person nicht mehr berechtigt, Deutschland zu verlassen. Wenn man sich bei Geschäften oder Identifizierungen, die in Deutschland erforderlich und geboten sind, ausweisen muss, kann man das mit diesem Ersatz-Personalausweis tun. Die Entziehung des Ausweises soll möglich sein, wenn Tatsachen vorliegen, die den Verdacht begründen, dass ein Gefährder einer terroristischen Vereinigung angehört oder eine solche unterstützt, Gewalt als Mittel zur Durchsetzung seiner politischen oder religiösen Überzeugungen anwendet, unterstützt oder hervorruft oder eine staatsgefährdende Gewalttat vorbereitet. Die Entziehung des Ausweises und Ausstellung eines Ersatz-Personalausweises unterliegt der sofortigen Vollziehung, um Rechtsbehelfen eine aufschiebende Wirkung zu nehmen und die Maßnahmen effektiver zu machen; das ist in diesem Fall sicherlich verständlich. Was passiert, wenn ein Ausweisinhaber entgegen der ausreiseverhindernden Maßnahme die Bundesrepublik Deutschland trotzdem verlässt? Oft wird der Vorwurf gemacht, man könne auch irgendwo hinreisen, ohne den Ausweis vorzuzeigen, und die Frage gestellt, was das dann eigentlich solle. Wenn das bekannt wird, zum Beispiel weil sich derjenige im Internet damit brüstet, im Ausland aktiv zu sein, dann sind – das sieht der Gesetzentwurf vor – die Ausweispapiere, auch der Personalausweis, kraft Gesetzes ungültig. Das ist wichtig, denn das ermöglicht den Behörden eine unmittelbare Ausschreibung des jeweiligen Ausweises im Schengener Infor-mationssystem und in der Stolen-and-Lost-Travel--Documents-Datenbank von Interpol. Damit erhöhen wir deutlich die Wahrscheinlichkeit des Aufgreifens des Reisenden bereits in Transitländern oder bei der Rückkehr. Im Zusammenhang mit der Bekämpfung des Terrorismus stellt dieser Gesetzentwurf also einen konzeptionell richtigen Ansatz dar. Es ist ein wichtiger Baustein neben anderen, die wir bereits haben oder an denen wir noch arbeiten und die die Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland und ihrer Bürger erhöhen. Vielen Dank. Vizepräsident Peter Hintze: Herzlichen Dank, Herr Bundesminister. – Die erste Frage stellt die Abgeordnete Frau Irene Mihalic, Bündnis 90/Die Grünen. Irene Mihalic (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Vielen Dank, Herr Präsident. – Herr Minister, vielen Dank für Ihren Bericht, für Ihre Ausführungen. Sie haben vorhin gesagt: Wenn jemand mit einem normalen Personalausweis an eine Grenze kommt und eine Ausreisebeschränkung vorliegt, dann sieht man es diesem Ausweis nicht an, dass diese Ausreisebeschränkung vorliegt. – Deswegen ist natürlich auch eine Datenabfrage im Schengener Informationssystem in so einem Fall relativ nutzlos, weil eine Ausreisebeschränkung, die ein Grenzbeamter im Ausland, etwa in einem Transitland, sehen könnte, in diesem System noch nicht hinterlegt werden kann; sie kann dort nicht ausgeschrieben werden. Meine Frage: Ist es daher richtig, dass die Bundesregierung die Änderung des Personalausweisgesetzes unter anderem deswegen für nötig hält, da Ausreisebeschränkungen bisher noch nicht im Schengener Informationssystem ausgeschrieben werden können? Dr. Thomas de Maizière, Bundesminister des Innern: Frau Abgeordnete, das ist so nicht richtig. Ihre Beschreibung ist zwar richtig, aber es sind diesbezüglich zwei Maßnahmen vorgesehen. Die erste Maßnahme ist: Auf diesem vorläufigen Dokument steht auf der letzten Seite: „Berechtigt nicht zum Verlassen Deutschlands“. – Das ist in mehr oder weniger allen wichtigen europäischen Sprachen niedergelegt, in Englisch, Französisch, Griechisch usw., sodass der Grenzbeamte zum Beispiel in Griechenland weiß, dass dieser Ersatzausweis nicht zum Verlassen Deutschlands berechtigt und daher kein gültiges Ausreisedokument vorliegt. – Das ist die erste Maßnahme. Was das Schengener Informationssystem angeht, so haben die europäischen Innenminister zusammen mit der Kommission längst vereinbart, „terrorism-related activity“ als Tatbestandsmerkmal im Schengener Informationssystem niederzulegen, sodass eine Kontrolle stattfinden kann und dann, wenn der Ausweis gezeigt wird, feststeht, dass der Betreffende Dschihadist ist. Dann kann er nicht ausreisen oder wird bei der Einreise gegebenenfalls verhaftet. Vizepräsident Peter Hintze: Schönen Dank. – Die nächste Frage stellt der Abgeordnete Herr Harald Petzold, Fraktion Die Linke. Harald Petzold (Havelland) (DIE LINKE): Vielen Dank, Herr Präsident. – Herr Minister, auch von mir vielen Dank für den Bericht. Ich habe allerdings ein Problem mit der Frage der Verhältnismäßigkeit der von Ihnen beschriebenen Maßnahmen; denn immerhin werden die Maßnahmen durch eine Behörde vorgenommen und nicht durch ein Gericht. Außerdem gilt doch eigentlich für die betroffenen Personen – wenn ich das richtig verstanden habe – die Unschuldsvermutung. Deswegen möchte ich Sie fragen, wie Sie die Verhältnismäßigkeit der vorgeschlagenen Maßnahmen einschätzen, vor allen Dingen vor dem Hintergrund, dass eine Stigmatisierung durch die Gestaltung des vorläufigen Personalausweises nicht zu vermeiden ist. Dr. Thomas de Maizière, Bundesminister des Innern: Lassen Sie mich zunächst feststellen: Ihre kritische Frage nach der Verhältnismäßigkeit wäre nur dann richtig, wenn Sie auch die Entziehung des Passes für unverhältnismäßig hielten; das habe ich aber nirgends gehört. Bei deutschen Staatsbürgern ist die Entziehung des Passes sogar dann möglich, wenn die Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland gefährdet ist. Der Tatbestand ist also viel weiter gefasst als in dem geplanten Gesetzentwurf, der sich auf terroristische Aktivitäten beschränkt. Von daher finde ich es nicht unverhältnismäßig, wenn die Regelungen, die für den Reisepass gelten, auch für den vorläufigen Personalausweis gelten. Zweitens. Wir haben die grundrechtsschonende Va-riante eines Ersatzpapiers gewählt. Es wurde auch diskutiert, ob man einen roten Balken mit dem Hinweis „Gilt nur für die Bundesrepublik Deutschland“ aufdruckt oder ob man einen Aufkleber verwendet – wenn Sie ein Kind haben, dann kennen Sie solche Aufkleber für Reisepässe –; diesen Aufkleber kann man allerdings abrubbeln, von daher ist diese Variante nicht vernünftig. Die Variante mit dem Balken würde zu einer viel größeren Stigmatisierung führen als das jetzt vorgeschlagene Ersatzpapier. Deswegen ist unser Vorschlag verhältnismäßig und grundrechtsschonend. Vizepräsident Peter Hintze: Die nächste Frage stellt der Abgeordnete Jörn Wunderlich, Fraktion Die Linke. Jörn Wunderlich (DIE LINKE): Vielen Dank, Herr Präsident. – Herr Minister, Sie haben gerade gesagt, die roten Balken seien viel stigmatisierender. Also geben Sie zu, dass dieses Ersatzpapier stigmatisierend ist; denn wenn man zum Beispiel eine Wohnung mieten möchte, wenn man sich in Geschäften ausweisen muss, wenn man ein Konto eröffnen möchte und man nur ein solches Ausweispapier vorlegt, dann legt das schon den Verdacht nahe, dass irgendetwas nicht stimmt. Das entspricht nicht der Unschuldsvermutung. Sie begründen die Notwendigkeit einer solchen Maßnahme mit der UN-Resolution vom September zur Bekämpfung der Terrorgruppe ISIS. Es gibt eine Ausarbeitung des Wissenschaftlichen Dienstes des Deutschen Bundestages, in der es heißt – ich teile diese Einschätzung voll und ganz –, aufgrund der Resolution sei eine Änderung des Pass- und Personalausweiswesens bei uns in Deutschland nicht erforderlich. Zum Thema Verhältnismäßigkeit. Sie haben einige Beispiele genannt. Ich frage mich: Gibt es überhaupt eine Evaluation, aus der hervorgeht, wie wirksam so ein Verfahren ist, wie viele Fälle es schon gegeben hat? Ich frage mich auch: Woran erkennen Sie überhaupt die betroffenen Personen? Wenn meine Frau sich ein Kopftuch aufsetzt, wird ihr dann auch der Pass oder der Personalausweis entzogen? Dr. Thomas de Maizière, Bundesminister des Innern: Das war jetzt ein Durcheinander ganz vieler Aspekte. (Jörn Wunderlich [DIE LINKE]: Sie haben ein Durcheinander!) Erstens. Ihre Argumentation wäre dann logisch, wenn Sie sagen würden: Ich halte die Entziehung des Passes für falsch. – Das habe ich aber nicht gehört. Wenn man sagt, die Entziehung des Passes ist in bestimmten Fällen richtig und die Entziehung des Passes dient dazu, die Ausreise aus Deutschland zu verhindern, dann ist es geradezu geboten, einen Umgehungstatbestand, nämlich die Bundesrepublik Deutschland auf andere Weise zu verlassen, zu verhindern. Zweitens. Der grundrechtliche Schutz gilt allen. Aber ich finde es nicht unverhältnismäßig, wenn wir einen Beitrag dazu leisten, dass von Deutschland aus kein Export von Terrorismus stattfindet. Das ist, finde ich, ein ziemlich hochrangiges Gut; verglichen mit dem, was Sie als unverhältnismäßig ansehen. (Jörn Wunderlich [DIE LINKE]: Woran erkennen Sie denn Terroristen?) Zur Erforderlichkeit der Maßnahmen. Der Sachverhalt ist folgender: Es gibt über 400 Ermittlungsverfahren. Es gibt terroristische Vorgänge, im Wesentlichen im Bereich Ausreise. Die Kontrollen der Bundespolizei verhindern im Durchschnitt jede Woche eine Ausreise, auch wenn keine Verfügung einer Ausländerbehörde vorliegt. Hier spielt natürlich das Aussehen der betroffenen Personen eine Rolle; denn die Betroffenen nähern sich zum Teil einem bestimmten Aussehen an, um deutlich zu machen, wer sie sind. Dann findet eine Durchsuchung der Koffer statt; und wenn man in den Koffern Nachtsichtgeräte, Schutzwesten und Ähnliches findet, dann spricht viel dafür, dass mit dieser Reise ein bestimmter Zweck verbunden ist. Ich will gerne hinzufügen, dass mein Kollege Maas noch im Januar einen Gesetzentwurf vorlegen wird, der in Umsetzung des VN-Sicherheitsratsbeschlusses – ich weiß, dass die Linke sehr gerne auf Sicherheitsratsbeschlüsse hinweist – das Reisen als solches strafbar macht. Wenn das Reisen als solches strafbar ist, dann ist es recht und billig, den Personalausweis zu entziehen, damit es gar nicht erst zu einer Straftat kommt. Vizepräsident Peter Hintze: Die nächste Frage stellt der Abgeordnete Clemens Binninger, CDU/CSU-Fraktion. Clemens Binninger (CDU/CSU): Vielen Dank, Herr Präsident! – Herr Minister, vielen Dank für die Ausführungen. Ihnen geht es ja darum, die Reisebewegungen von Terrorverdächtigen einzuschränken, sie zumindest zu erschweren und im Idealfall zu verhindern. Sie haben zum Schluss Ihrer Ausführungen gesagt, das sei ein Baustein und es gebe noch weitere Bausteine. Können Sie uns bitte sagen, was Sie sich darunter vorstellen, mit welchen Maßnahmen man auf nationaler wie internationaler Ebene die Mobilität bzw. die Reisebewegungen von Terrorverdächtigen erkennen, einschränken oder auch verhindern kann? Dr. Thomas de Maizière, Bundesminister des Innern: Herr Abgeordneter, zunächst einmal finde ich es wichtig, darauf hinzuweisen, dass wir mit Blick auf den Terroranschlag zwar prüfen, ob wir weitere gesetzgeberische Maßnahmen und Bausteine brauchen, wir aber nicht den Eindruck erwecken dürfen, dass wir vorher sorglos gewesen wären. Es ist ja sehr viel geschehen: Der Deutsche Bundestag hat das Antiterrordateigesetz im letzten Jahr geändert. Manches wurde reduziert, anderes entfristet, und vieles andere mehr wurde gemacht. Auch über den hier in Rede stehenden Gesetzentwurf haben wir vor dem Terroranschlag gesprochen. Er ist auch mit den Innenministern unterschiedlicher parteipolitischer Ausrichtungen besprochen worden. Der Gesetzentwurf, den mein Kollege Maas vorlegen wird, wurde ebenfalls angekündigt und besprochen. Es gibt zwei weitere Maßnahmen, die, was die Reisetätigkeit angeht, wichtig sind. Eine Maßnahme ist die Änderung des Schengener Informationssystems. Das habe ich eben in meiner Antwort auf die Frage der Kollegin Mihalic angesprochen. Die zweite Maßnahme ist das Europäische Fluggastdatenabkommen, das alle Innenminister der Mitgliedstaaten der Europäischen Union für dringend geboten halten. Das Europäische Parlament sieht das noch nicht so. Wir halten es für dringend geboten, diesbezüglich zu einem Kompromiss zu kommen. Ich arbeite an einem solchen Kompromiss. Das haben wir in der Sitzung in Paris besprochen. Dazu gehört weiterhin, dass wir besser als bisher insbesondere mit unseren Partnern und Verbündeten Informationen über gefährliche Personen austauschen. Das ist – jetzt spreche ich den PKGr-Vorsitzenden an – eine Frage der Dienste und gar nicht so sehr der Polizei. Wir werden zu prüfen haben, ob dieser Austausch in erforderlichem Maße erfolgt und ob deutsche Gesetze deutsche Sicherheitsbehörden daran hindern, die Namen von Gefährdern mit Staaten auszutauschen, die für uns im Antiterrorkampf wichtige Verbündete sind. Das ist vielleicht eine Umschreibung, die viele verstehen. Natürlich gibt es auch noch andere Themen, die umstritten sind. Diese Themen haben mit der Reisetätigkeit direkt nichts zu tun, aber mit der Aufklärung von kompliziert nachzuweisenden Verbrechen und deren Bestrafung. Es geht dabei um die Mindestspeicherfrist. Vizepräsident Peter Hintze: Die nächste Frage stellt der Abgeordnete Marian Wendt, CDU/CSU-Fraktion. Marian Wendt (CDU/CSU): Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Minister, vielen Dank für den Vortrag. Sie haben gerade gesagt, dass wir nicht nur die Mobilität von Terroristen und Islamisten einschränken müssen, sondern auch weitere Schritte hinsichtlich Aufklärung und Ermittlung gehen müssen. Meine Frage zielt deswegen auf die Notwendigkeit sogenannter Mindestspeicherfristen für Telekommunikationsmetadaten. Wie ist die Haltung der Bundesregierung dazu, und welche Vorteile ergeben sich dadurch hinsichtlich der Ermittlung terroristischer Sachverhalte? – Vielen Dank. Dr. Thomas de Maizière, Bundesminister des Innern: Herr Abgeordneter, die Bundesregierung hat dazu noch keine gemeinsame Auffassung, sondern es werden, wie allgemein bekannt ist, unterschiedliche Auffassungen vertreten. Das hat vor allem mit den Auswirkungen des EuGH-Urteils zur europäischen Richtlinie zu tun. Vor diesem Urteil gab es eine gemeinsame Auffassung der Bundesregierung, nämlich: Umsetzung der Richtlinie. Jetzt ist es geboten, dass wir weiter darüber reden. Ich kenne natürlich die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts. Ich kenne auch die Rechtsprechung des EuGH. Ich weiß, dass wir einen Kompromiss brauchen. Ich kenne auch das politische Umfeld. Das gilt es zu berücksichtigen. Als Bundesinnenminister, der für die Sicherheit dieses Landes eine große Verantwortung trägt, will ich aber keinen Zweifel daran lassen, dass ich aus fachlichen Gründen und in Übereinstimmung mit nahezu allen Sicherheitsexperten dieses Landes und Europas eine verfassungsgemäße Regelung über Mindestspeicherfristen für zwingend geboten und rechtsstaatlich erlaubt halte. (Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU) Vizepräsident Peter Hintze: Nächste Fragestellerin ist die Abgeordnete Britta Haßelmann, Bündnis 90/Die Grünen. Britta Haßelmann (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Ich bin froh, in der bisherigen Diskussion feststellen zu können, dass der Maßstab die höchstrichterlichen Entscheidungen des EuGH und des Bundesverfassungsgerichts sind und nicht das, was Fraktionen oder einzelne Abgeordnete denken. Ich bin auch sehr froh, dass die anlasslose Massenüberwachung als verfassungswi-drig eingestuft wurde. Herr Minister, ich glaube, dass wir uns deshalb noch sehr kontrovers mit Ihnen auseinandersetzen werden, so Sie denn als Bundesregierung hierzu etwas vorlegen werden. Meine Frage bezieht sich auf das Thema der Regierungsbefragung, nämlich auf das Personalausweisgesetz. Sie hatten ja Ihren Vorschlag in Bezug auf die Neufassung skizziert. Sie haben in Ihrem Eingangsvortrag erwähnt, welche rechtlichen Möglichkeiten derzeit bestehen. Mir leuchtet nicht ein, warum Sie nicht zunächst eine Intensivierung der Kontrollen angehen. Ich verweise in diesem Zusammenhang auf die Abwägung der Grundrechtsfragen, mögliche Umsetzungsschwierigkeiten und das Schengen-Abkommen, das meine Kollegin angesprochen hat. Bei dem, was heute möglich ist, müssten sich doch bestimmte Schwierigkeiten, die Sie skizziert haben, auch dadurch abschwächen lassen, dass man stärker auf den Vollzug achtet und die Kontrollen, die heute schon möglich sind, intensiviert. Wo ist da der Anknüpfungspunkt? Da fehlt mir etwas. Dazu höre ich nichts. Stattdessen setzen Sie sofort auf neue Instrumente. Dr. Thomas de Maizière, Bundesminister des Innern: Zunächst einmal möchte ich Ihrer Sachverhaltsdarstellung widersprechen. Weder das Bundesverfassungsgericht noch der EuGH hat eine Regelung zu Mindestspeicherfristen für verfassungswidrig oder für mit europäischen Grundrechten nicht vereinbar erklärt, sondern das Bundesverfassungsgericht hat ein konkretes Gesetz für verfassungswidrig erklärt und Maßgaben gemacht, wie man eine solche Regelung verfassungsgemäß gestalten könnte. Auch der EuGH hat in seinem Urteil ausgeführt, dass eine andere Regelung mit den europäischen Grundrechten vereinbar sein könnte. Das nur zur Richtigstellung des Sachverhalts. (Clemens Binninger [CDU/CSU]: Sehr gut!) Zum zweiten Punkt möchte ich sagen, dass ich die Kritik der Grünen, die sich hinter den Fragen verbirgt, nicht so ganz verstehe. Ich stand an diesem Pult, als der Abgeordnete Beck, der zufällig oder absichtlich jetzt nicht da ist, uns aufgefordert hat, wir sollten nicht nur den Pass, sondern gefälligst auch den Personalausweis entziehen, bevor wir neue Gesetze machen. Das fand ich ein ziemlich starkes Argument. Auf meine Frage hin, warum wir nicht den Personalausweis entziehen, haben mir meine Mitarbeiter gesagt, dass wir dafür ein Gesetz brauchen. Das, was wir jetzt vorlegen, fußt mehr oder weniger also auch auf einer Anregung des Abgeordneten Volker Beck, die dieser im Rahmen einer Regierungsbefragung gegeben hat. (Beifall bei der CDU/CSU – Zuruf von der CDU/CSU: Das Beck’sche Gesetz!) Ich möchte der Frage gar nicht ausweichen, sondern ich möchte lediglich die Debatte beleben. (Britta Haßelmann [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Ja! Finde ich gut! – Clemens Binninger [CDU/CSU]: Das ist gelungen!) Sie wissen sicherlich, dass nach dem geltenden Schengener Informationssystem, also nach jetziger Rechtslage, eine Personenfahndungsabfrage bei EU-Bürgern nur auf nicht systematische Weise zulässig ist. Wir reden gerade in Europa darüber, ob wir das ändern. Zulässig ist lediglich eine sogenannte Mindestkontrolle. Diese Mindestkontrolle umfasst die Feststellung der Identität anhand der vorgelegten Reisedokumente. Das heißt, irgendwie muss ich bei geltender europäischer Rechtslage dazu kommen, dass ein Grenzbeamter an dem Reisedokument erkennt, um wen es eigentlich geht. Genau das ist mit diesem neuen Papier möglich. Da, wo man einen Pass braucht, um auszureisen, geht es nicht, weil der Betroffene keinen Pass hat. Ich weiß nicht, ob Ihre Frage sozusagen auch eine Anregung war, eine systematische Personenkontrolle an der Schengen-Außengrenze einzuführen. Ich denke sofort darüber nach, wenn Sie dies fordern. Vizepräsident Peter Hintze: Rückfragen sind eigentlich nicht zulässig, dennoch frage ich Sie, ob Sie darauf reagieren möchten, Frau Haßelmann. (Britta Haßelmann [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Scheitert an der Geschäftsordnung!) – Nicht. Gut, Sie halten sich an die Geschäftsordnung. Das ist sehr positiv. Nächste Fragestellerin ist Kollegin Irene Mihalic, Bündnis 90/Die Grünen. Irene Mihalic (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Herr Minister, da Sie für Anregungen der Grünen so empfänglich sind, möchte ich Ihnen gleich noch eine Anregung geben. Ich komme noch einmal auf den Punkt Schengener Informationssystem zurück bzw. auf den letzten Punkt, wo Sie ausführten, Mindestkontrollen seien anhand der vorgelegten Reisedokumente durchzuführen. Das stimmt nur zur Hälfte. Im Rahmen einer Mindestkontrolle ist auch ein Datenabgleich möglich; dies kann auch lageangepasst intensiviert werden. Wenn wir jetzt keine Lage haben, die es rechtfertigen würde, bei der Ausreise einen Datenabgleich von vorgelegten Reisedokumenten durchzuführen, dann weiß ich auch nicht, wie eine solche Lage aussehen könnte. Ich bin offen gestanden ratlos, was noch passieren muss, damit so etwas möglich wird. Insofern gehe ich davon aus, dass ein Datenabgleich bei einer Ausreisekontrolle auch nach heutiger Rechtslage durchaus machbar ist. Jetzt geht es aber natürlich um die Frage: Was kann bei einem solchen Datenabgleich herauskommen? Sie haben vorhin gesagt, dass in einem Ersatz-Personalausweis in mehreren gängigen Sprachen steht, dass dieses Dokument nicht zur Ausreise aus der Bundesrepublik Deutschland berechtigt. Meiner Auffassung nach könnte nach entsprechender Ertüchtigung des Schengener In-formationssystems eine solche Information, dass eine Ausreisebeschränkung vorliegt, auch im Schengener Datenbestand hinterlegt werden. Diese würde der Grenzbeamte dann bei Kontrolle des entsprechenden Dokuments und beim Datenabgleich bei der Ausreise sehen. Dann bräuchte es diesen Ersatz-Personalausweis nicht. Deswegen frage ich: Stimmen Sie dem zu? Könnten Sie dazu noch einmal Stellung nehmen? Wie nehmen Sie diese Anregung auf? Dr. Thomas de Maizière, Bundesminister des Innern: Zum ersten Teil Ihrer Frage. In der Tat kann bei einer Mindestkontrolle abgefragt werden. (Britta Haßelmann [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Genau!) Was ist das Ergebnis der Abfrage? Der Name. (Britta Haßelmann [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Er darf nicht ausreisen!) – Nein, dies ist im Schengener Informationssystem bisher gar nicht vermerkt. Es geht darum, das zu vermerken. (Irene Mihalic [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Genau!) Deswegen sind wir uns im zweiten Punkt völlig einig. Wir versuchen jetzt, dies auf technischer Ebene ohne Rechtsänderung hinzubekommen. Es gibt aber, auch in der Kommission, viele kluge Juristen, die sagen: Wir brauchen dazu eine Änderung des Schengener Informationssystems. – Das wiederum dauert aber zwei Jahre. Ehrlich gesagt, in der Lage, von der Sie selbst sprechen – wir wissen, dass sie kompliziert ist –, haben wir keine zwei Jahre Zeit. Vizepräsident Peter Hintze: Nächste Fragestellerin ist die Abgeordnete Barbara Woltmann, CDU/CSU-Fraktion. Barbara Woltmann (CDU/CSU): Herr Minister, vielen Dank für Ihre bisherigen Ausführungen. Das Personalausweisgesetz und demzufolge natürlich auch die Änderung können sich nur an Deutsche mit einem deutschen Personalausweis richten. Wir haben aber auch viele Menschen, die eine doppelte Staatsbürgerschaft haben. Wie geht die Bundesregierung damit um? Reichen dafür die auch von Ihnen schon genannten Systeme, zum Beispiel das Schengener Informationssystem, aus? Wie läuft da die Zusammenarbeit mit den europäischen Mitgliedstaaten, aber auch mit den Staaten, die nicht in der EU sind? Dr. Thomas de Maizière, Bundesminister des Innern: Frau Abgeordnete, wenn es sich um Doppelstaatler handelt, so haben sie möglicherweise zwei Pässe. Schon nach geltendem Recht, und zwar nach der heutigen Fassung des Aufenthaltsgesetzes – dort ist das niedergelegt –, darf zur Durchsetzung eines Ausreiseverbotes die Einbehaltung von ausländischen Pässen und Dokumenten erfolgen. Diese Untersagung der Ausreise ist nach geltendem Recht, dem Aufenthaltsrecht, also dann möglich, wenn die Anwendung der einschlägigen pass- und per-sonalausweisrechtlichen Verwaltungsvorschriften einen solchen Entzug ermöglichen. Das bedeutet, dass bei einem Doppelstaatler beide Pässe entzogen werden müssen. Bisher konnte aber in diesen Fällen der deutsche Personalausweis oder ein entsprechender ausländischer Ausweis, sofern es ihn gibt, nicht entzogen werden, weil eine entsprechende Regelung fehlte. Daher verhindern wir mit dieser Änderung des Personalausweisgesetzes auch eine denkbare Umgehung bei Doppelstaatlern, die sonst ihre ausländischen Papiere nutzen könnten. Von daher passt das alles in ein gemeinsames Konzept. Vizepräsident Peter Hintze: Schönen Dank. – Abgeordneter Harald Petzold, Fraktion Die Linke. Harald Petzold (Havelland) (DIE LINKE): Herr Präsident, ich wäre Ihnen dankbar, wenn Sie meinen Kollegen Wunderlich vorlassen würden, weil er eine direkte Nachfrage zur Antwort des Ministers auf die Frage von Frau Mihalic hat. Vizepräsident Peter Hintze: Einverstanden. – Herr Abgeordneter Wunderlich, Fraktion Die Linke. Jörn Wunderlich (DIE LINKE): Vielen Dank, Herr Präsident. – Herr Minister, Sie haben gerade gesagt, eine Ausschreibung im SIS, also im Schengener Informationssystem, sei nicht möglich. Wenn man abfrage: „Wer ist das?“, dann komme die Antwort: Fritz Müller. – In der Antwort auf eine Kleine Anfrage meiner Fraktion vom 29. Dezember 2014 – die Druckerschwärze ist also noch nicht getrocknet – hat die Bundesregierung in Nummer 10 ausgeführt, die Mitgliedstaaten des Schengen-Raums hätten sich darauf verständigt, dass national ausgestellte Dokumente, die nicht zur Ausreise berechtigen, künftig im Schengener Informationssystem auszuschreiben sind. Sie haben das als Spezifizierung des bestehenden Rechts dargestellt, über die bislang vorhandenen Möglichkeiten hinaus, dass Dokumente gestohlen wurden, für ungültig erklärt wurden usw.; das ist ja gesagt worden. Jetzt ist das also machbar; es ist möglich. Meine Frage lautet: Wird diese verabredete Änderung derzeit schon von den Mitgliedstaaten umgesetzt, und wenn nein, für wann ist die Umsetzung geplant? Dr. Thomas de Maizière, Bundesminister des Innern: Das habe ich in der Antwort auf die Frage von Frau Mihalic schon vorgetragen. In der Tat ist das die Absicht der europäischen Innenminister. Aber das ist nicht so leicht. In das Schengener Informationssystem – inzwischen SIS II – ein neues Kriterium einzuführen, ist kein technisch trivialer Vorgang; dies braucht ein bisschen Zeit. Deswegen gibt es das noch nicht. Eine Änderung des Rechtssystems, die wir gegebenenfalls auch anstreben, dauert zwei Jahre; das habe ich eben schon gesagt. Deswegen ist der Hinweis auf die Absicht der europäischen Innenminister kein Argument gegen die Notwendigkeit dieses Gesetzes. Vizepräsident Peter Hintze: Die nächste Frage stellt der Abgeordnete Harald Petzold, Fraktion Die Linke. Harald Petzold (Havelland) (DIE LINKE): Ich möchte auf den Reisepassentzug und die trotzdem mögliche Ausreise, wenn man einen Personalausweis besitzt, zurückkommen. Sie haben nämlich in Ihrer Antwort auf eine Kleine Anfrage auf die Frage meiner Fraktionskollegin Frau Jelpke ausgeführt, dass in 20 Fällen nachvollzogen werden konnte, dass trotz Ausreiseverbotsverfügung und Reisepassentzug eine Ausreise stattgefunden habe und diesen Personen ein Personalausweis zur Verfügung gestanden habe. Ich möchte Sie fragen, auf Grundlage welcher Informationen es bei diesen 20 Personen zur Entziehung des Passes gekommen ist, von welchen staatlichen Stellen die Informationen über diese 20 Personen stammen und ob sie dann tatsächlich mit ihrem Personalausweis ausreisen konnten. Dr. Thomas de Maizière, Bundesminister des Innern: Den ersten Teil der Frage kann ich naturgemäß nicht beantworten. Ich bitte, ihn schriftlich beantworten zu dürfen. Zum zweiten Teil der Frage. Es ist so: Jeder einzelne Fall, in dem die zuständige Ausländerbehörde oder Einwohnerbehörde – je nachdem, ob es sich um einen Ausländer oder einen Deutschen handelt – eine Ausreise-verbotsverfügung erlässt, wird im Gemeinsamen Terrorismusabwehrzentrum besprochen, weil es ja möglicherweise geboten ist, nicht nur die Ausreise zu verhindern, sondern auch ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren nach § 129 a des Strafgesetzbuchs einzuleiten. Möglicherweise entscheidet man auch, im Rahmen der Ermittlungen nach § 129 a des Strafgesetzbuchs – solche Verfahren finden laufend statt, wie Sie der Presse entnehmen können – eine Hausdurchsuchung durchzuführen, um festzustellen, ob es Hinweise auf eine terroristische Tätigkeit gibt, und bei dieser Gelegenheit den Pass zu entziehen, in Zukunft auch den Personalausweis. Das heißt, die Ausreiseverhinderung durch Entziehung des Passes und des Personalausweises ist keine isolierte Maßnahme, sondern dies ist auch für die Ausreiseverhinderung oder die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens bei Einreise oder Wiedereinreise ein Element des rechtlichen Instrumentariums, das wir zur Abwehr der terroristischen Gefahr für geboten halten. Ich will ein weiteres Argument vortragen, das ich bei Ihnen durchgehört habe, das bisher aber noch nicht thematisiert worden ist. Es geht um die Frage: Wie viele Personen gibt es denn, denen zwar der Pass entzogen worden ist, die aber trotzdem ausgereist sind? Es wäre schön, wenn ich die Antwort kennen würde. Sie sagen ja nicht: „April, April, ich reise jetzt mit dem Personalausweis aus“, und die Grenzbeamten an den Außengrenzen des Schengen-Bereichs wissen das natürlich nicht. Deswegen beträgt die Dunkelziffer hier 100 Prozent, es sei denn, die betreffende Person brüstet sich im Ausland und sagt: Ätsch, bätsch, ich bin mit dem Personalausweis ausgereist. – Das ist aber wahrscheinlich noch nicht vorgekommen. Deswegen kann ich Ihnen diese Frage nicht beantworten. Ich kann Ihnen nur noch einmal sagen, dass die Bundespolizei im Durchschnitt ungefähr einmal in der Woche eine Person an der Ausreise hindert oder bei Wiedereinreise ein Strafverfahren einleitet. Gerade erst gab es eine wichtige Verhaftung eines Verdächtigen mit usbekischer Staatsangehörigkeit; im Zusammenhang mit us-bekischer Staatsangehörigkeit werden bei Eingeweihten sicherlich Erinnerungen wach. In ganz vielen Fällen wird hier also möglicherweise dazu beigetragen, die Sicherheit unser Mitbürgerinnen und -bürger zu erhöhen, ohne dass ich sage, das sei ein Allheilmittel. Wir wollen die Zahl der Ausreisen und Wiedereinreisen verringern bzw. vermindern. Ganz ausschließen können wir das in der Lage, in der wir in Europa sind, natürlich nicht. Diesen Anspruch will ich auch gar nicht vortragen. Vizepräsident Peter Hintze: Nächste Fragestellerin ist die Abgeordnete Britta Haßelmann, Bündnis 90/Die Grünen. Britta Haßelmann (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Vielen Dank, Herr Präsident. – Herr Minister, mich interessiert in diesem Zusammenhang ein weiterer Komplex. Europol warnt aktuell davor, dass Terrorzellen und die organisierte Kriminalität oft Hand in Hand arbeiten, zum Beispiel bei Geldwäsche, Schleuserkriminalität oder auch der Fälschung von Pässen. Meine Frage lautet: Glauben Sie nicht, dass der Versuch, dieses neue Ersatzdokument einzuführen, auch zu einem deutlichen Anstieg bei den Fälschungen führen kann? Dr. Thomas de Maizière, Bundesminister des Innern: Das kann ich, ehrlich gesagt, nicht ausschließen. Je umfangreicher das wird, desto mehr wird natürlich versucht werden, die rechtlichen Regelungen durch Fälschungen zu umgehen. Wir kennen das auch aus dem Bereich des Menschenhandels und sogar aus dem Bereich der Asylanträge. Beispielsweise müssen wir gerade eine verdächtig hohe Anzahl an nagelneuen Pässen aus dem Kosovo zur Kenntnis nehmen, die entweder gefälscht oder in Serbien für Bürger ausgestellt worden sind, bei denen nicht ganz klar ist, ob sie Kosovaren sind. Es ist sehr schwierig, dieses Problem zu lösen. Ich glaube aber, es wäre falsch, zu sagen: Weil Pässe, Ausweise und Geld gefälscht werden können, arbeiten wir jetzt nicht daran, dass Pässe, Ausweise und Geld so fälschungssicher wie nur irgend möglich sind und wir durch den internationalen Informationsaustausch wissen, wen wir vor uns haben. Die Gefahr, die Sie sehen, ist also real, aber das ist kein Gegenargument gegen diese Maßnahme. Vizepräsident Peter Hintze: Nächster Fragesteller ist der Abgeordnete Dr. Konstantin von Notz, Bündnis 90/Die Grünen. Dr. Konstantin von Notz (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Vielen Dank, Herr Präsident. – Herr Minister, ich glaube, bei den Diskussionen, die wir hier führen, geht es im Kern um die Effektivität der Maßnahme des Ausweisentzugs. Ich will Ihnen hier einmal zwei Tatsachen nennen und Sie diesbezüglich fragen, ob Sie nicht mit mir an der Effektivität dieses Gesetzes, das jetzt kommen soll, zweifeln. Erstens. Es ist schon heute möglich, aus der Europäischen Union auszureisen, ohne seine Ausweisdokumente auch nur an einer Stelle vorzeigen zu müssen. Das liegt mit daran, dass die Kontrollen an den Außengrenzen teilweise nur stichprobenartig erfolgen, und das liegt auch an den von der Kollegin Haßelmann geschilderten Schleuseraktivitäten. Bei der Problematik, mit der wir im Augenblick konfrontiert sind, stellt sich die Frage: Ist das, was in dieser Woche durch das Parlament gehen soll, ein Placebo oder nicht? Zweitens. Wir reden ja nicht nur über die 260 – in Anführungsstrichen gesprochen – deutschen Gefährder, die bei uns leben, sondern in einem Europa mit offenen Grenzen können auch Menschen aus Frankreich, Belgien, Holland und anderen Ländern, wo gegebenenfalls ganz andere rechtliche Regelungen im Hinblick auf die Ausweisdokumente gelten, nach Deutschland kommen. Deswegen die Frage: Ist das Ganze angesichts dieser Problemlage ein effektives Mittel, um mehr Sicherheit zu schaffen? Oder ist das nur eine Silvesterrakete, mit der zwar suggeriert wird, dass es mehr Sicherheit gibt, wobei die Probleme aber bestehen bleiben? (Beifall des Abg. Harald Petzold [Havelland] [DIE LINKE]) Dr. Thomas de Maizière, Bundesminister des Innern: Herr Abgeordneter von Notz, Sie sind ein bisschen später hierhergekommen und haben mit Ihrer Frage im Grunde Ihre Kollegin Mihalic in Probleme gebracht; denn sie hat uns gerade dazu aufgefordert, die Mindestkontrollen an den Schengener Außengrenzen zu verschärfen und zu verbessern. (Dr. Konstantin von Notz [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Ja! Das ist ja der Punkt!) Diese Auffassung teile ich, jedenfalls in Teilen; denn bekanntlich steckt der Teufel im Detail. Im Prinzip halte ich diese Forderung für richtig, ohne dass wir den Reiseverkehr natürlich besonders erschweren wollen. Trotzdem gibt es illegale Grenzübertritte; das ist klar. Aber ich habe nie behauptet und werde nie behaupten, dass dieses Gesetz dem Terror in Deutschland den Garaus macht. Es ist jedoch ein effektiver Baustein, verbunden mit anderen Maßnahmen, etwa dem Schengener Informationssystem. Dazu muss ich sagen: Angesichts der Lage, in der wir sind, sind auch effektive Maßnahmen, die ein Problem mindern, aber nicht lösen, dringend geboten. Der zweite Punkt: Die Logik Ihrer Argumentation hieße ja, dass der Staat letztlich auf Sanktionsmaßnahmen verzichten solle, weil sie doch umgangen werden. Diese Logik kann ich mir, ehrlich gesagt, nicht zu eigen machen. (Dr. Konstantin von Notz [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Darf ich eine Nachfrage stellen?) Vizepräsident Peter Hintze: Nein, das dürfen Sie nicht. Aber Sie dürfen sich noch einmal melden; dann setze ich Sie noch einmal auf die Liste der Fragesteller, wobei es schon ganz gut ist, wenn man bei einer solchen Debatte von Anfang an dabei ist, um mögliche Wiederholungen zu vermeiden. Ich setze Sie also noch einmal auf die Liste. Dann erhält die Abgeordnete Irene Mihalic, Bündnis 90/Die Grünen, das Wort und dann noch einmal Herr Dr. von Notz. Irene Mihalic (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Herr Minister, es ist interessant, dass Sie diese Maßnahme als Sanktion begreifen. Ich habe bisher immer geglaubt, es handele sich um eine präventive Maßnahme, um mutmaßliche Terroristen an der Ausreise zu hindern. Dr. Thomas de Maizière, Bundesminister des Innern: Da haben Sie recht, aber es wird sicher als Sanktion empfunden; sagen wir einmal so. Irene Mihalic (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Ich möchte noch einmal zur Änderung des Schengener Informationssystems zurückkommen. Mit diesem Thema sind wir vorhin nicht ganz fertig geworden. Sie haben gesagt, die Änderung des Schengener Informationssystems in dem Sinne, wie ich das vorhin beschrieben habe – das muss ich, glaube ich, nicht wiederholen –, würde ungefähr zwei Jahre in Anspruch nehmen. Diese Aussage erstaunt mich etwas. Ich komme gerade aus der Sitzung des Innenausschusses, bei der ein Vertreter Ihres Hauses anwesend war. Auch da haben wir diesen Sachverhalt erörtert. Ich habe explizit nachgefragt, ob es eine Verständigung darüber gibt, wann es möglich sein soll, im Schengener Informationssystem solche Ausreisebeschränkungen – das ist heute noch nicht möglich – tatsächlich auszuschreiben. Darauf hat mir der Mitarbeiter Ihres Hauses geantwortet, dass dies im ersten Quartal abgeschlossen sein soll; also nicht in zwei Jahren, sondern im ersten Quartal. Das ist ein deutlicher Unterschied zu Ihrer Aussage. Wenn ich mir dann überlege, dass auch dieses Gesetzgebungsverfahren möglicherweise im ersten Quartal dieses Jahres abgeschlossen sein wird, dann frage ich mich, ob das Ganze dann nicht obsolet ist. Dr. Thomas de Maizière, Bundesminister des Innern: Nein. Es ist eine richtige Information, dass die technische Änderung des Schengener Informationssystems im ersten Quartal oder sogar schon zum 1. Februar dieses Jahres zustande kommt; das streben wir an. Dabei wird mitgeteilt, dass es sich um einen Gefährder – den genauen Ausdruck habe ich jetzt nicht im Kopf – handelt. Diese technische Änderung bekommen wir hin. (Irene Mihalic [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Es ging um Ausreisebeschränkungen!) Eine Ausreisebeschränkung bedarf einer Rechtsänderung. Dies dauert viel länger. Das, von dem wir hoffen, dass es geschieht, ist, dass ein Grenzbeamter einen Gefährder an der Ausreise hindert. Dabei muss aber ein Grieche, ein Finne, ein Däne oder ein Belgier einen Deutschen an der Ausreise hindern; das ist sozusagen das Problem. Was wir ohne Rechtsänderung erreichen können, ist, den Grenzbeamten besser zu informieren, aber keine repressive oder ähnliche Maßnahme, die zur Fahndung oder zur Festnahme berechtigt. Deswegen ist das eine so wichtig wie das andere. In der Frage von Gefahrenabwehr und Repression haben Sie völlig recht: Die Ausreiseverhinderung ist eine Maßnahme der Gefahrenabwehr, wird allerdings von den Betroffenen sicherlich eher als repressiv empfunden werden. Rechtlich ist es eine Gefahrenabwehr. Vizepräsident Peter Hintze: Dr. von Notz, Bündnis 90/Die Grünen, noch einmal. Dr. Konstantin von Notz (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Herr Minister, ich will noch einmal auf das Argument „Das ist eine Maßnahme, die man jetzt durchführen kann, und alles, was wir machen, hilft“ eingehen. Ich stimme Ihnen zu: Wir sind in einer schwierigen Situation. Ich bin deshalb der Meinung, dieses Parlament sollte sich mit effektiven Maßnahmen beschäftigen. Im Hinblick auf die Effektivität dieser Maßnahme ist unsere Wahrnehmung offensichtlich unterschiedlich. Mir erscheint es sehr viel sinnvoller, auf europäischer Ebene zu einheitlichen Standards zu kommen und das Schengener Informationssystem zu vereinheitlichen. Das dauert zwar seine Zeit, aber es ist dringend; denn die Lage ist so, wie sie ist. Stattdessen beschäftigen wir uns jetzt mit einem Gesetz zum Passentzug. Deshalb frage ich Sie, ob Sie in einer so interessanten Fragestunde, deren Anfang ich tatsächlich verpasst habe, nicht auch zu dem Ergebnis kommen, dass dieses Haus sich lieber mit effektiveren Maßnahmen beschäftigen sollte. Dr. Thomas de Maizière, Bundesminister des Innern: Nein. Man soll das eine tun und das andere nicht lassen. Richtig ist, dass europäische Maßnahmen sehr wichtig sind. Wenn Sie das auch so sehen, dann möchte ich Sie sehr herzlich bitten, mit der Fraktion der Grünen im Europäischen Parlament zu sprechen, damit wir insbesondere beim Passagierdatenabkommen und auch beim Thema Änderung des Schengener Informationssystems auf die breite Zustimmung der Grünen zu diesen sehr wichtigen Maßnahmen setzen können. (Beifall bei der CDU/CSU) Vizepräsident Peter Hintze: Letzte Frage zu diesem Themenkomplex: die Abgeordnete Ulla Jelpke, Fraktion Die Linke. Ulla Jelpke (DIE LINKE): Danke, Herr Präsident. – Herr Minister, ich glaube, alle in diesem Hause sind sich der Lage bewusst. Aber es geht darum, gesetzliche Schnellschüsse zu verhindern. Sie haben eben bei einer Antwort den Eindruck erweckt, als wenn es sich um bereits überführte Straftäter handelt. Der Gesetzentwurf, der heute im Kabinett beschlossen wurde, richtet sich vor allen Dingen gegen Personen bzw. Dschihadisten, die unter Verdacht stehen, eine Straftat begehen zu können oder vorbereiten zu wollen. Deswegen ist meine Frage: Warum wird in diesen Fällen kein Richter eingeschaltet? Es müssen doch sehr viele Anhaltspunkte vorhanden sein, damit das Vorgehen gerechtfertigt ist, damit Grundrechte nicht zu Unrecht geschliffen werden. Sind Sie sich darüber bewusst, welche diffamierenden Möglichkeiten es dabei gibt? Sie wissen selbst: Wenn man zur Bank geht oder eine Wohnung mieten will, dann muss man einen Ausweis vorlegen. Welche Folgen hätte das möglicherweise für Leute, die unschuldig in dieses Verfahren hineingeraten? Dr. Thomas de Maizière, Bundesminister des Innern: Herr Präsident, ich bitte um Verständnis, wenn ich jetzt eine Antwort wiederhole; denn die Abgeordnete Jelpke konnte noch nicht hier sein, als ich diese beiden Fragen schon einmal beantwortet habe. Zu der ersten Frage will ich noch einmal sagen: Wenn Sie der Auffassung sind, dass wir hierfür einen Richtervorbehalt oder anderes vorsehen sollten, dann müssten Sie eine Änderung des Passgesetzes beantragen. Denn bereits jetzt kann der Pass durch eine Verfügung der Ausländerbehörde entzogen werden, wenn die Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland gefährdet ist. Das ist ein sehr weiter Tatbestand. Wir machen nicht mehr und nicht weniger, als diesen Tatbestand, was den Personalausweis betrifft, einzuschränken. Denn auch nach jetziger Gesetzeslage gilt bereits, dass mit der Entziehung des Passes der Geltungsbereich des Personalausweises auf die Bundesrepublik Deutschland beschränkt ist. Wir ändern das im Grunde nur dahin gehend, dass das im Personalausweis sichtbar gemacht wird, damit beim Versuch einer Ausreise für alle klar ersichtlich ist, dass dieser Ausweis nicht zum Verlassen der Bundesrepublik Deutschland berechtigt. Mein Mitleid gegenüber Dschihadisten ist im Übrigen nicht übergroß. (Harald Petzold [Havelland] [DIE LINKE]: Das haben wir gemeinsam, Herr Minister! Grundrechte! – Ulla Jelpke [DIE LINKE]: Grundrechte!) Insofern finde ich die Gleichbehandlung von Pass- und Personalausweisentziehung verhältnismäßig. Wenn das, was beim Pass erlaubt ist, in engerer Form auch beim Personalausweis Anwendung finden darf, kann ich einen zusätzlichen Grundrechtseingriff nicht erkennen. Der letzte Punkt ist – auch das habe ich gesagt, als Sie noch nicht hier sein konnten –: Wenn Sie im Urlaub auf Mallorca Ihren Personalausweis verlieren, dann bekommen Sie schon jetzt einen solchen Ersatz-Personalausweis. Wenn Sie sich nach dem Urlaub irgendwo ausweisen müssen, bevor Sie einen Reiseausweis als Passersatz haben – denn die Bundesdruckerei braucht dafür ein paar Wochen –, dann sind Sie doch genauso stigmatisiert. Wir haben deswegen den Ersatz-Personalausweis optisch weitestgehend genauso gestaltet wie das Ersatzpapier im Verlustfall, sodass wir den Stigmatisierungsverdacht auf ein Minimum reduziert haben. Vizepräsident Peter Hintze: Schönen Dank. Gibt es andere Fragen zu Themen der Kabinettssitzung oder sonstige Fragen an die Bundesregierung? – Das ist nicht der Fall. Dann schließe ich die Regierungsbefragung. Ich rufe den Tagesordnungspunkt 2 auf: Fragestunde Drucksache 18/3710 Die Frage 14 des Abgeordneten Harald Ebner wurde durch die Bundesregierung nachträglich dem Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern zugeordnet und wird nach Frage 18 aufgerufen. Wir kommen zum Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz. Die Frage 1 der Abgeordneten Renate Künast wird schriftlich beantwortet. Wir kommen zum Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Finanzen. Die Frage 2 des Abgeordneten Oliver Krischer und die Frage 3 des Abgeordneten Richard Pitterle werden schriftlich beantwortet. Wir kommen zum Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales. Zur Beantwortung steht die Parlamentarische Staatssekretärin Anette Kramme bereit. Ich rufe die Frage 4 des Abgeordneten Markus Kurth, Bündnis 90/Die Grünen, auf: Welche jährlichen Kosten würden der Deutschen Rentenversicherung entstehen, wenn sich die Rentenbeitragszahlung für Altersrentnerinnen und -rentner, die einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung nachgehen – geringfügige Beschäftigung ausgenommen –, künftig rentensteigernd auswirken würde, und welche jährlichen Kosten würden der Bundesagentur für Arbeit entstehen, wenn die Beiträge zur Arbeitslosenversicherung für Altersrentnerinnen und -rentner abgeschafft würden? Frau Staatssekretärin Kramme, bitte. Anette Kramme, Parl. Staatssekretärin bei der Bundesministerin für Arbeit und Soziales: Herzlichen Dank, Herr Präsident. – Herr Kurth, Sie haben Ihre Fragestellung in zwei Teilfragen untergliedert. Zuerst zum Bereich der Rentenversicherung. Die diesbezügliche Frage können wir nicht beantworten, da wir die genaue Ausgestaltung eines möglichen Modells nicht kennen. Nun zur Frage betreffend die Arbeitslosenversicherung. Legt man Ihre Annahmen zugrunde, ist davon auszugehen, dass der Arbeitslosenversicherung Einnahmen in Höhe von bis zu 80 Millionen Euro verloren gehen. Vizepräsident Peter Hintze: Herr Abgeordneter, wünschen Sie eine Zusatzfrage? Markus Kurth (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Ja, gerne. Vizepräsident Peter Hintze: Bitte schön. Markus Kurth (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Es ist traurig, dass es noch nicht einmal Modellrechnungen gibt, aus denen hervorgeht, welche jährlichen Kosten der Deutschen Rentenversicherung entstehen würden, wenn sich die Rentenbeitragszahlungen für Rentner, die einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung nachgehen, künftig rentensteigernd auswirken würden. Wenn ich aber die Berichterstattung zur -Koalitionsarbeitsgruppe betreffend flexible Rentenübergänge richtig verfolgt habe, dann sollen die von dieser Arbeitsgruppe erarbeiteten Vorschläge nicht zu Mehrkosten führen. Ist vor diesem Hintergrund der von der Union eingebrachte Vorschlag betreffend den Flexi-Bonus nicht ohnehin völlig obsolet? Anette Kramme, Parl. Staatssekretärin bei der Bundesministerin für Arbeit und Soziales: Es handelt sich um eine Arbeitsgruppe der Koalitionsfraktionen, an der das Arbeitsministerium beteiligt ist. Die Arbeitsergebnisse dieser Arbeitsgruppe werden abzuwarten sein, bevor ein entsprechender Gesetzgebungsprozess in Gang gesetzt wird und wir Berechnungen in der Tiefe anstellen. Vizepräsident Peter Hintze: Eine Zusatzfrage? – Bitte schön. Markus Kurth (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Wird die Bundesregierung, wenn diese Koalitionsarbeitsgruppe zu keinen Ergebnissen kommt, eigene Vorschläge unterbreiten, oder mutiert sie quasi zum passiven Klotz der Rentenpolitik? Anette Kramme, Parl. Staatssekretärin bei der Bundesministerin für Arbeit und Soziales: Man muss als Hintergrund den ursprünglichen Koalitionsvertrag sehen, in dem verabredet ist, Lösungsvorschläge für flexible Rentenübergänge zu prüfen und gegebenenfalls auszugestalten. Wie Sie wissen, wird die Koalition einerseits durch die SPD-Fraktion und andererseits durch die Unionsfraktion getragen. Es wird daher zu beachten sein, ob es Arbeitsergebnisse geben wird und wie diese gegebenenfalls aussehen. Vizepräsident Peter Hintze: Es gibt keine weiteren Fragen dazu. Dann kommen wir zu Frage 5 des Abgeordneten Markus Kurth, Bündnis 90/Die Grünen: Inwiefern haben nach Ansicht der Bundesregierung ältere Beschäftigte schon heute die Möglichkeit, sofern sie dies selbst wünschen und körperlich können, über das gesetzliche Renteneintrittsalter hinaus zu arbeiten, und in welchem Maße nehmen Arbeitgeber die durch das Rentenpaket ermöglichte Option wahr, Arbeitsverträge nicht mehr automatisch mit dem Erreichen des Regeleintrittsalters zu beenden? Frau Staatssekretärin, bitte. Anette Kramme, Parl. Staatssekretärin bei der Bundesministerin für Arbeit und Soziales: Herr Kurth, auch hier stellen Sie zwei Teilfragen. Zuerst zur Frage, ob ältere Beschäftigte schon heute, sofern sie das selbst wünschen und dazu körperlich in der Lage sind, die Möglichkeit haben, über das gesetzliche Renteneintrittsalter hinaus zu arbeiten: Ja, selbstverständlich können sie dies tun. Nun zur zweiten Teilfrage, die sich wahrscheinlich auf die Neuregelung des § 41 SGB VI bezieht: Über die tatsächliche Nutzung der Gestaltungsmöglichkeiten aufgrund der Neuregelung haben wir noch keinerlei Erkenntnisse. Vizepräsident Peter Hintze: Mögen Sie eine Zusatzfrage stellen, Herr Abgeordneter Kurth? Markus Kurth (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Ja. Vizepräsident Peter Hintze: Bitte schön. Markus Kurth (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Die Erkenntnisarmut der Bundesregierung in diesem Fall ist außerordentlich bedauerlich. Das Institut der deutschen Wirtschaft hat bezüglich der Weiterbeschäftigung nach Erreichen der Altersgrenze erst jüngst dargelegt, dass es erhebliche finanzielle Anreize gibt, wenn man über das gesetzliche Regelalter hinaus arbeiten will, und hält insofern zusätzliche finanzielle Anreize für das Arbeiten jenseits der Regelaltersgrenze für überflüssig. Andererseits befürwortet es beim Kündigungs- und Befristungsrecht, also im arbeitsrechtlichen Bereich, Eingriffe. Meines Wissens befürwortet das auch der Wirtschaftsflügel der Union. Was hält eigentlich die Bundesregierung von arbeitsrechtlichen Einschnitten an den Stellen, die ich genannt habe? Anette Kramme, Parl. Staatssekretärin bei der Bundesministerin für Arbeit und Soziales: Ich kann Ihnen nur noch einmal die Antwort geben, die ich Ihnen gerade schon gegeben habe: Das Ganze ist Diskussionsgegenstand einer Arbeitsgruppe zweier -Koalitionspartner, einerseits der SPD-Fraktion und andererseits der Unionsfraktion. Wir werden die Arbeitsergebnisse abwarten und dann in einen etwaigen Gesetzgebungsprozess einsteigen. Eigenständige Planungen des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales zur Schaffung von neuen Befristungsregelungen liegen derzeit nicht vor. Vizepräsident Peter Hintze: Mögen Sie noch eine Zusatzfrage stellen, Herr Abgeordneter Kurth? Markus Kurth (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Ja, weil ich erneut, wie bedauerlicherweise auch schon in der Fragestunde in der vergangenen Sitzungswoche im letzten Jahr, keine richtige Antwort auf meine Frage erkennen kann. – Ich habe nicht nach den Ergebnissen der Koalitionsarbeitsgruppe in diesem Fall gefragt, sondern nach der Haltung der Bundesregierung, arbeitsrechtliche Einschränkungen beim Kündigungsschutz und bei der Befristung von Arbeitsverhältnissen von Personen zu machen, die jenseits der Regelaltersgrenze arbeiten. Sie müssen doch zumindest eine Meinung zu einem bestimmten Vorschlag haben. Ich habe extra einen Vorschlag des Instituts der deutschen Wirtschaft und nicht einen der Koalitionspartner genannt, um Ihnen die Beantwortung der Frage möglicherweise zu erleichtern. Anette Kramme, Parl. Staatssekretärin bei der Bundesministerin für Arbeit und Soziales: Ganz herzlichen Dank, Herr Kurth, für diese Möglichkeit. Dennoch: Arbeitsgrundlage der Regierung ist selbstverständlich der Koalitionsvertrag, in dem steht, dass flexible Übergänge in die Rente überprüft werden. Zu dieser Detailfrage gibt es keine abgestimmte Position der Regierung. (Markus Kurth [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Danke!) Vizepräsident Peter Hintze: Die Fragen 6 und 7 der Abgeordneten Sabine Zimmermann werden schriftlich beantwortet. Wir kommen zum Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft. Die Frage 8 des Abgeordneten Harald Ebner wird schriftlich beantwortet. Wir kommen nun zum Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit. Zur Beantwortung steht Frau Parlamentarische Staatssekretärin Rita Schwarzelühr-Sutter bereit. Ich rufe die Frage 9 der Abgeordneten Dr. Julia Verlinden, Bündnis 90/Die Grünen, auf: Wird die von der Bundesregierung geplante unabhängige Expertenkommission zum Fracking, die im Einzelfall prüfen soll, ob eine kommerzielle Fracking-Aktivität in Schiefer- oder Kohleflözgesteinen oberhalb von 3 000 Metern Tiefe in einer bestimmten Lagerstätte als unbedenklich einzustufen ist, auch zu Fracking-Erprobungsmaßnahmen in Schiefer- oder Kohleflözgesteinen oberhalb von 3 000 Metern Tiefe Stellung beziehen, oder soll die Prüfung im Fall von Erprobungsmaßnahmen in solchen Lagerstätten ausschließlich durch die zuständigen Behörden erfolgen und somit auch bereits vor der Einsetzung der Expertenkommission ausdrücklich möglich sein? Frau Staatssekretärin, bitte. Rita Schwarzelühr-Sutter, Parl. Staatssekretärin bei der Bundesministerin für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit: Frau Kollegin Dr. Verlinden, die unabhängige Expertenkommission soll Erprobungsmaßnahmen im Schiefer- oder Kohleflözgestein oberhalb von 3 000 Metern wissenschaftlich begleiten und auswerten sowie hierzu und zum Stand der Technik Erfahrungsberichte zum 30. Juni eines Jahres, beginnend mit dem 30. Juni 2018, erstellen; sie wirkt aber nicht bei der Zulassung dieser Erprobungsmaßnahmen mit. Die zuständige Landesbehörde kann ausnahmsweise eine wasserrechtliche Erlaubnis für kommerzielle Fracking-Maßnahmen nur -erteilen, wenn ein positives Votum der Expertenkommission auf der Grundlage der genannten Berichte vorliegt. Vizepräsident Peter Hintze: Mögen Sie eine Zusatzfrage stellen, Frau Dr. Verlinden? Dr. Julia Verlinden (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Ja. Vizepräsident Peter Hintze: Bitte schön. Dr. Julia Verlinden (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Vielen Dank, Frau Staatssekretärin. – Wenn dem nicht so ist, wenn also die Expertenkommission nicht schon bei den Probebohrungen dahin gehend zurate gezogen wird, ob sich diese ohne gravierende Auswirkungen durchführen lassen, dann heißt das theoretisch, dass diese Probebohrungen oberhalb von 3 000 Metern im Schiefergestein schon relativ bald beantragt werden könnten, also dann, wenn das Gesetz in Kraft tritt. Sehe ich das richtig? Wann wird dieses Gesetz in Kraft treten, und für wann rechnen Sie mit den ersten Probebohrungen? Rita Schwarzelühr-Sutter, Parl. Staatssekretärin bei der Bundesministerin für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit: Damit Probebohrungen erfolgen können, muss erst einmal ein genehmigter Antrag vorliegen; das ist logisch. Bis dahin muss der Gesetzentwurf verabschiedet sein. Die Verabschiedung dieses Gesetzentwurfs wird in diesem Jahr erfolgen. Vizepräsident Peter Hintze: Möchten Sie noch eine Zusatzfrage stellen, Frau Dr. Verlinden? Dr. Julia Verlinden (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Gerne. Vizepräsident Peter Hintze: Bitte schön. Dr. Julia Verlinden (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Das heißt, die ersten Probebohrungen könnten theoretisch relativ bald beantragt werden. Die Bundesregierung behauptet ja immer wieder, dass es ihr wichtig ist, dass die Entscheidungen der Behörden vor Ort eine größere Relevanz bekommen. Viele Menschen möchten, dass vor Ort mehr Einfluss auf solche Entscheidungen genommen werden kann. Wenn die Expertenkommission, die Sie mit der Verabschiedung des Fracking-Gesetzes einrichten wollen, in einem ganz konkreten Fall mehrheitlich einen Antrag auf kommer-zielles Fracken – diese Expertenkommission entscheidet ja mit Mehrheit; so ist es zumindest in Ihrem Referentenentwurf vorgesehen – für unbedenklich hält, mit welcher Begründung könnte dann die vor Ort zuständige Behörde einen solchen Antrag überhaupt ablehnen? Wäre das überhaupt möglich, oder muss sich die Behörde dem Mehrheitsvotum dieser Expertenkommission anschließen, weil ihr juristisch wenig Handhabe bleibt, diesen Antrag abzulehnen? Rita Schwarzelühr-Sutter, Parl. Staatssekretärin bei der Bundesministerin für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit: Ich möchte einfach noch einmal betonen, dass vor Ende 2018 kein kommerzielles Fracking stattfindet; das ist klar. Hinsichtlich der Erprobungsmaßnahmen habe ich Ihnen gerade erklärt, dass das wissenschaftliche Expertengremium diese Maßnahmen begleitet und auswertet und ab 2018 einen Bericht erstellt. Wenn es zu Erprobungsmaßnahmen kommt, dann sind natürlich immer die Landesbehörden bzw. die Wasserbehörden diejenigen, die zuständig sind. Ich wiederhole: Es sind immer die Landesbehörden bzw. die Wasserbehörden zuständig. Die Zulassungsbehörden sind an das Urteil der Expertenkommission nicht gebunden. Die Empfehlung der Experten muss bei der Zulassungserteilung vorliegen. Sie wird der Zulassungsbehörde helfen, die grundsätzliche Eignung der geologischen Formation für ein normales Fracking zu beurteilen. Vizepräsident Peter Hintze: Danke schön. – Die Frage 10 der Abgeordneten Kotting-Uhl wird schriftlich beantwortet. Auch die Frage 11, ebenfalls der Abgeordneten Kotting-Uhl, wird schriftlich beantwortet. Wir kommen zum Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie. Die Frage 12 des Abgeordneten Oliver Krischer wird schriftlich beantwortet, ebenso die Frage 13 der Abgeordneten Sevim Dağdelen. Wie zu Beginn der Fragestunde mitgeteilt, wird Frage 14 des Abgeordneten Harald Ebner nach Frage 18 aufgerufen. Die Frage 15 der Abgeordneten Heike Hänsel wird ebenfalls schriftlich beantwortet. Wir kommen zum Geschäftsbereich des Auswärtigen Amtes. Zur Beantwortung der Fragen steht Staatsministerin Professor Dr. Maria Böhmer bereit. Die Frage 16 der Abgeordneten Heike Hänsel wird schriftlich beantwortet. Die Frage 17 des Abgeordneten Niema Movassat wird ebenfalls schriftlich beantwortet. Ich rufe die Frage 18 des Abgeordneten Andrej Hunko, Fraktion Die Linke, auf: Welchen Stand hat die seit acht Monaten ausstehende Beantwortung eines Fragenkataloges der Bundesregierung an die US-Regierung zur Beteiligung von US-Anlagen in Ramstein oder Stuttgart am US-Drohnenkrieg, an die das Auswärtige Amt angeblich zunächst „fortgesetzt“, dann „eindringlich“ und „mit Nachdruck“ und mittlerweile „fortgesetzt eindringlich“ erinnern muss (zuletzt am 23. September 2014, vergleiche Antwort der Bundesregierung zu den Fragen 8 bis 14 auf die Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke auf Bundestagsdrucksache 18/2938), obwohl die zuständige Staatsministerin im Auswärtigen Amt, Dr. Maria Böhmer, mir im Juli 2014 eine Antwort auf meine mündliche Frage 3, Plenarprotokoll 18/45 „innerhalb weniger Wochen“ versprach, und welche Fragenkataloge an die USA wurden seit dem Jahr 2012 überhaupt beantwortet bzw. nicht beantwortet (bitte hierzu aufführen, wo die jeweiligen Fragenkataloge eingereicht worden waren)? Frau Staatsministerin, bitte. Dr. Maria Böhmer, Staatsministerin im Auswärtigen Amt: Ich darf die Frage wie folgt beantworten: Die in dem Fragenkatalog enthaltenen Fragen sind Gegenstand von laufenden vertraulichen Gesprächen mit der amerikanischen Regierung. Zur Frage einer möglichen Beteiligung in Deutschland stationierter amerikanischer Streitkräfte an bewaffneten Einsätzen unbemannter Flugzeuge ist dem Auswärtigen Amt kein weiterer Fragenkatalog der Bundesregierung bekannt. Vizepräsident Peter Hintze: Mögen Sie eine Zusatzfrage stellen, Herr Abgeordneter Hunko? Andrej Hunko (DIE LINKE): Ja. Vizepräsident Peter Hintze: Bitte. Andrej Hunko (DIE LINKE): Vielen Dank, Frau Böhmer. – Ich habe nicht nach einem weiteren Fragenkatalog gefragt, sondern nach dem Fragenkatalog, den Sie der US-amerikanischen Seite vorgelegt haben. Seit acht Monaten sind die Antworten darauf ausständig. Sie haben mir hier noch vor einigen Monaten gesagt, Sie rechneten in Kürze – von „wenigen Wochen“ war die Rede – mit einer Antwort. Ich muss mich jetzt doch sehr wundern, dass es offenbar immer noch keine Antwort gegeben hat, jedenfalls keine Antwort, die in irgendeiner Form der Öffentlichkeit zugänglich ist. Meine Nachfrage: Wie steht es konkret um den Fragenkatalog, den Sie vor acht Monaten der US-amerikanischen Seite vorgelegt haben? Die Beantwortung der darin enthaltenen Fragen haben Sie hier noch vor einigen Monaten „innerhalb weniger Wochen“ in Aussicht gestellt. Dr. Maria Böhmer, Staatsministerin im Auswärtigen Amt: Ich hatte damals gesagt – Sie haben es eben zitiert –, dass die Beantwortung einige Wochen dauern werde. In der Tat sind mittlerweile mehr als einige Wochen vergangen, und wir bemühen uns nach wie vor. Vizepräsident Peter Hintze: Noch eine Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Hunko? Andrej Hunko (DIE LINKE): Ich möchte jetzt trotzdem noch einmal meine Unzufriedenheit zum Ausdruck bringen. Es geht ja nicht um irgendwas, sondern es geht um die Beteiligung Deutschlands an den rechtswidrigen Drohnenkriegen der USA, und zwar über Ramstein, wo die deutsche Seite, wenn man den ehemaligen Drohnenpiloten Glauben schenken kann, mitverantwortlich ist, weil Ramstein als Relaisstation genutzt wird. Es ist also nicht so, dass von dort die Drohnen fliegen würden oder befehligt würden, aber Ramstein ist ein untrennbarer Bestandteil dieses Drohnenkrieges. Finden Sie es nicht auch höchst misslich, dass die deutsche Öffentlichkeit über viele Monate hinweg keine Antwort kriegt, was diesen Drohnenkrieg und die Rolle von Ramstein angeht? Dr. Maria Böhmer, Staatsministerin im Auswärtigen Amt: Herr Kollege Hunko, es ist nicht das erste Mal, dass wir uns zu diesem Thema austauschen. Sie haben schriftlich und mündlich auch entsprechend nachgehakt. Vor dem Hintergrund verstehe ich, dass Sie jetzt erneut nachfragen. Aber ich kann Ihnen heute keine andere Auskunft geben. Vizepräsident Peter Hintze: Damit sind wir mit diesem Geschäftsbereich durch. Dann kommen wir zum Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern. Zur Beantwortung steht der Parlamentarische Staatssekretär Professor Dr. Günter Krings bereit. Die Frage 14 des Abgeordneten Harald Ebner – sie sollte an dieser Stelle aufgerufen werden – wird schriftlich beantwortet. Jetzt kommen wir zur Frage 19 des Abgeordneten Andrej Hunko, Fraktion Die Linke: Was ist im Einzelnen damit gemeint, wenn die Bundesregierung in ihrer Digitalen Agenda unter der Überschrift „Mehr Sicherheit im Cyberraum“ davon spricht, im Bundeskriminalamt das Cybercrime Center weiter auszubauen und die Bearbeitung „phänomenübergreifender Internetaktivitäten“ zusammenzufassen, und auf welche konkrete Art und Weise soll auch die Bundespolizei, wie erwähnt, von einer „strategischen Neuausrichtung der Cyber-Sicherheitsarchitektur“ und einer „besseren Ausstattung der Sicherheitsbehörden in technischer und personeller Hinsicht“ im Bereich „Cybercrime, Cyberspionage und Cybersecurity“ profitieren (bitte auch hier die einzelnen Maßnahmen darstellen)? Bitte, Herr Staatssekretär. Dr. Günter Krings, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister des Innern: Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren Kollegen! Lieber Herr Hunko, der weitere Ausbau des Cybercrime Center im Bundeskriminalamt bezieht sich auf den bereits 2013 begonnenen Ausbau der Referatsgruppe SO 4 „Cybercrime“, die aus dem Referat SO 41, das schon vorher bestand, hervorgegangen ist, um auf die weiter stark steigenden Fallzahlen und die zunehmende Professionalisierung der Täter in diesem Phänomenbereich angemessen reagieren zu können. Die strategische Neuausrichtung der Cyber-Sicherheitsarchitektur ist ein Ziel der Bundesregierung für die gesamte 18. Legislaturperiode. Die Überprüfung der Rollen, Strukturen und Fähigkeiten der mitwirkenden Organisationen und Einrichtungen wird dann auch alle Sicherheitsbehörden einbeziehen. Konkrete Maßnahmen sind hier noch nicht überall geplant. Vizepräsident Peter Hintze: Haben Sie eine Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Hunko? – Das ist nicht der Fall. Die Frage 20 des Abgeordneten Volker Beck wird schriftlich beantwortet. Im letzten Moment erscheint die nächste Fragestellerin, die Abgeordnete Martina Renner. Wir waren einen Millimeter davor, schon zur nächsten Frage voranzuschreiten. – Ich rufe also die Frage 21 der Abgeordneten Renner auf: Wie viele Waffen haben Bundesbehörden, insbesondere Zoll, Bundespolizei und Bundeskriminalamt, BKA, seit dem 1. Januar 2012 bei Islamisten und Rückkehrern aus Syrien, Afghanistan, Pakistan und Irak festgestellt und beschlagnahmt? Herr Staatssekretär, bitte. Dr. Günter Krings, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister des Innern: Sehr geehrter Herr Präsident! Frau Renner, gestatten Sie mir, die Fragen 21 und 22 zusammen zu beantworten, da sie in unmittelbarem fachlichen Zusammenhang stehen? Ich glaube, das darf ich, Herr Präsident. Vizepräsident Peter Hintze: Dann haben Sie vier Zusatzfragen, Frau Renner, und der Herr Staatssekretär beantwortet die beiden Fragen zusammen. So machen wir es. – Ich rufe also auch noch die Frage 22 der Abgeordneten Renner auf: Welche Waffen haben Bundesbehörden, insbesondere Zoll, Bundespolizei und BKA, seit dem 1. Januar 2012 bei Islamisten und Rückkehrern aus Syrien, Afghanistan, Pakistan und Irak festgestellt und beschlagnahmt? Dr. Günter Krings, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister des Innern: Das klingt nach einem fairen Deal. Nach Kenntnis der Bundesregierung sind in dem nachgefragten Zeitraum in zwei Fällen im Jahr 2013 im Zusammenhang mit Ermittlungsverfahren des Bundeskriminalamts gegen Islamisten im Inland – also keine Rückkehrer – Waffen beschlagnahmt worden. Dabei handelte es sich um eine Schusswaffe der Marke Beretta sowie um einen als Handy getarnten Elektroschocker, der Stromstöße bis zu 1 200 Kilovolt erzeugt. Der Elek-troschocker besaß kein Prüfzeichen der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt und gilt daher gemäß § 2 Absatz 2 bis 4 des Waffengesetzes als verbotene Waffe. Darüber hinaus konnte der Zoll seit 2012 in insgesamt drei Fällen Waffenteile sicherstellen, bei deren Benutzung ein islamistischer Hintergrund eindeutig erkennbar war. Im Einzelnen handelte es sich bei der Einfuhr nach Deutschland um eine Zielvorrichtung und bei der Ausfuhr aus Deutschland um insgesamt neun Zielvorrichtungen für Gewehre und Sturmgewehre, 183 Magazine für Sturmgewehre, 35 Magazine für Pistolen sowie 14 weitere Waffenteile. Vizepräsident Peter Hintze: Frau Renner, Sie müssen übrigens die Zahl Ihrer möglichen Zusatzfragen nicht ausschöpfen, aber Sie dürfen es. Bitte schön. Martina Renner (DIE LINKE): Danke schön, Herr Präsident. – Zu den vom Zoll beschlagnahmten Waffen, diesen Zielvorrichtungen für Sturmgewehre, habe ich die Frage, ob diese bei Grenzkontrollen oder im Zusammenhang mit Kontrollen an Flughäfen sichergestellt wurden. Wenn ich dann gleich eine zweite Frage anschließen darf: Welche Kenntnisse hat denn die Bundesregierung zu möglichen Waffenmitnahmen aus den Krisen- und Kriegsregionen durch Foreign Fighters in die Bundesrepublik, wie zum Beispiel einer Einreise in die Bundesrepublik über die normale Transitstrecke via Türkei, Bulgarien, also nicht erneut über den Flugweg? Und gibt es spezielle Kontrollen an den Grenzen hinsichtlich der Feststellung von illegalen Waffenexporten bzw. -importen aus dem Bereich des Dschihadismus? Hintergrund der Frage – ich will es einfach noch einmal erläutern –: Wir reden ja bei dem schlimmen Attentat in Paris über Sturmgewehre, also Waffen, die sozusagen schon durch ihre Größe und Bauart doch irgendwie schwerer zu besorgen sind und vor allem auch schwerer an Kontrollstellen vorbeizubringen sind. Wie geht man eigentlich mit der Problematik „mögliche Waffenmitnahme durch rückkehrende Foreign Fighters“ seitens der Sicherheitsbehörden um? Dr. Günter Krings, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister des Innern: Vielen Dank. – Die erste Frage kann ich nicht endgültig und absolut zweifelsfrei beantworten. Nach dem, was ich mir bisher habe sagen lassen, gehe ich davon aus, dass es sich in der Tat um Flugreisende handelt, die da ausgereist sind und bei denen Waffenteile – ein Fall ging auch durch die Medien – und auch Waffen gefunden worden sind. In zwei der genannten Fälle müssten wir es noch einmal endgültig verifizieren, wenn Sie es genau wissen wollen. Mit Ihrer zweiten Frage haben Sie ja im Prinzip schon den richtigen Einstieg gefunden, nämlich dass es in der Tat faktisch nicht um Flugreisende gehen kann; denn natürlich wird auch in Flughäfen außerhalb von Deutschland und auch außerhalb des Schengen-Raumes Fluggepäck durchleuchtet. Wir wissen, dass auch dabei nicht alles gefunden wird. Aber natürlich wissen diejenigen, die etwas mitbringen wollen, dass die Wahrscheinlichkeit nicht gering ist, dass im Flugverkehr Waffen und gerade auch solche großen Waffen entdeckt werden. Da aber die meisten dieser Reisebewegungen offenbar im Flugverkehr erfolgen, gehen wir davon aus, dass da eine Mitnahme nicht stattfindet. Im Übrigen haben wir ja praktisch keine relevanten Landgrenzen, wo die deutsche Bundespolizei so etwas in eigener Regie auffinden könnte. Solche Waffen kommen ja, wie Sie schon beschrieben haben, über andere Staaten hinein. Ich kann Ihnen hier und heute ad hoc nicht beantworten, wie im Schengen-Verbund die Kontrollen verstärkt worden sind oder noch verstärkt werden, um so etwas auszuschließen. Es ist aber sicherlich ein wichtiges Thema, und wir müssen schauen, ob wir bei der Sicherung der Schengen-Außengrenzen noch nachsteuern müssen. Vizepräsident Peter Hintze: Haben Sie noch eine Frage? – Bitte schön. Martina Renner (DIE LINKE): Das wäre dann auch die letzte. – Wir wissen ja zum Beispiel aus dem Bereich des Rechtsterrorismus, dass sich die entsprechenden Gruppierungen europaweit, zum Teil auch über dieselben Wege, Waffen beschaffen oder auch mit Sprengstoff versorgen. Gibt es einen speziellen Austausch mit anderen europäischen Ländern beim Auffinden von illegalen Waffen oder Sprengstoff im Bereich des Dschihadismus, in dessen Rahmen man sich verständigt: Wo kommen die Waffen oder der Sprengstoff her, und gibt es möglicherweise größere Lieferungen, die vielleicht an mehrere Empfänger in verschiedenen Ländern gegangen sind? Wird also dieses Thema „Waffen- und Sprengstoffbesitz“ auch im Informationsaustausch zwischen den europäischen Ländern dezidiert als Extra-thema behandelt? Dr. Günter Krings, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister des Innern: Ein Informationsaustausch zwischen den Polizeibehörden – auch zwischen den Nachrichtendiensten – innerhalb von Europa ist ganz entscheidend und umfasst natürlich auch solche Fragen, woher Waffen kommen. Ob es da jetzt ein eigenes Programm oder einen eigenen Jour Fixe gibt, kann ich Ihnen ad hoc nicht beantworten. Dieses Thema, wie Waffenlieferungen und Waffendistributionen an der Stelle funktionieren, ist aber ein ganz wesentlicher Teil des Informationsaustausches. Wenn Sie es noch genauer wissen möchten, können wir an der Stelle gerne noch im Gespräch bleiben. Vizepräsident Peter Hintze: Schönen Dank. – Dann kommen wir zur Frage 23 des Abgeordneten Hans-Christian Ströbele, Bündnis 90/Die Grünen: Über wie viele Personen aus Deutschland mit vermutetem Bezug zum Islam – vor allem in Richtung Irak bzw. Syrien wohl zum Kampf Ausgereiste – übermittelten Behörden des Bundes – oder der Länder nach Kenntnis der Bundesregierung – seit dem Jahr 2013 auch eigeninitiativ Informationen an USamerikanische Sicherheitsbehörden – bitte nach Absender- bzw. Empfängerbehörde, Zahl und Art der Datensätze, Ausgereiste/nicht Ausgereiste aufschlüsseln –, deren Antiterrorismus-Zentrum NCTC – National Counterterrorism Center – eine Datenbank mit bereits 15 000 mutmaßlichen IS-Kämpfern führt (vergleiche Deutschlandfunk vom 30. Dezember 2014, The Washington Post vom 29. Dezember 2014), und nach je welchen Kriterien wählten deutsche Behörden diese Personen sowie die über sie übermittelten Datenarten aus? Herr Staatssekretär, bitte. Dr. Günter Krings, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister des Innern: Vielen Dank. – Das ist ja eine ganz nette Koinzidenz, dass wir auch bei dieser Frage über Informationsaustausch sprechen, nachdem wir ihn gerade noch als besonders wichtig bezeichnet haben. In Ihrer Frage geht es natürlich um Informationen über Personen. Die Erarbeitung der Antwort war allerdings gar nicht so einfach. Die Übermittlung personenbezogener Daten an ausländische Stellen gehört natürlich gemäß gesetzlicher Aufgabenzuweisungen zum Kerngeschäft deutscher Sicherheitsbehörden. Wir haben gerade bei den furchtbaren Vorfällen in Frankreich in der letzten Woche noch einmal gesehen, wie wichtig dieser Austausch ist. Personendaten werden nach den gesetzlichen Übermittlungsvorschriften übermittelt. Soweit die Bundessicherheitsbehörden im Rahmen ihrer Aufgabenwahrnehmung entsprechend den gesetzlichen Übermittlungsbefugnissen Informationen an ausländische Partnerbehörden weitergeben, wird stets den datenschutzrechtlichen Vorgaben Rechnung tragen und diese mit dem Hinweis versehen, dass diese Informationen nur zu polizeilichen bzw. nachrichtendienstlichen Zwecken übermittelt werden. Hierzu sind das Bundeskriminalamt gemäß § 14 Absatz 7 des BKA-Gesetzes und das Bundesamt für Verfassungsschutz gemäß § 19 Absatz 3 des Bundesverfassungsschutzgesetzes verpflichtet. Entsprechendes gilt für den Bundesnachrichtendienst gemäß § 9 Absatz 2 des Gesetzes über den Bundesnachrichtendienst. Diese Normen schreiben den jeweiligen Behörden vor, den Empfänger der Information darauf hinzuweisen, dass die übermittelten Daten nur zu dem Zweck verwendet werden dürfen, zu dem sie ihm auch übermittelt wurden. Alle Datenübermittlungen werden vorab sorgfältig geprüft. Die möglichen Auswirkungen für den Betroffenen werden dabei im Rahmen einer Einzelfallprüfung berücksichtigt. Es handelt sich hierbei um eine Einzelfallbearbeitung, bei der keine statistische Erhebung erfolgt, weil wir keine Listen oder Ähnliches übermitteln. Das quantitative Ausmaß des Austausches personenbezogener Daten wird statistisch nicht gesondert erfasst und ist daher nicht nach dem Empfänger auswertbar. Eine händische Sichtung – das wäre die Alternative – der entsprechenden Fall- und Sachakten wäre dazu erforderlich. Diese Sichtung hätte sich angesichts der potenziellen Übermittlungswege auf die Unterlagen, auf die Verbindungsbeamten der betroffenen Sicherheitsbehörden der Vereinigten Staaten sowie auf die Informationswege im Rahmen des polizeilichen Informationsaustausches wie etwa im Rahmen der justiziellen Zusammenarbeit zu erstrecken. Mithin würde sich eine entsprechende retrograde Datensicherung etwa im Falle des Bundeskriminalamtes auf Datenbestände einer Vielzahl von Organisa-tionseinheiten der Abteilung „Polizeilicher Staatsschutz“, aber auch der Abteilung „Zentrale kriminalpolizeiliche Dienste“, zum Beispiel in Fahndungsfällen, erstrecken. Unberücksichtigt blieben Datenbestände, die aufgrund von gesetzlichen Löschungsfristen keiner Auswertung zugänglich sind, etwa im Falle von Gefahrenabwehrvorgängen, bei denen sich der Sachverhalt nicht bestätigt hat und entsprechende Datenbestände gemäß gesetzlicher Vorschriften gelöscht wurden. Bezogen auf polizeiliche Aktenbestände ist ferner zu berücksichtigen, dass ein Teil der Ermittlungsakten bereits an die sachleitenden Staatsanwaltschaften bzw. Justizbehörden übergeben wurde. Ich kürze es etwas ab. Ich kann Ihnen aber einen positiven Bescheid geben. Für den von Ihnen nachgefragten Sachverhalt in Bezug auf Syrien und Irak konnte jedoch manuell ermittelt werden, dass der BND den gesetzlichen Bestimmungen folgend seit 2013 personenbezogene Daten zu 220 Personen aus Deutschland mit vermutetem Bezug zum islamistischen Terrorismus an die NSA übermittelt hat. Diese Übermittlungen betrafen mutmaßliche Mitglieder oder Unterstützer ausländischer terroristischer Vereinigungen in Syrien oder im Irak. Sämtliche betroffene Personen befinden sich im Krisengebiet Syriens und Iraks bzw. sind auf dem Weg dorthin. Vizepräsident Peter Hintze: Mögen Sie eine Zusatzfrage stellen, Herr Abgeordneter Ströbele? Hans-Christian Ströbele (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Ja. Danke, Herr Präsident. – Die nächste Frage ist auch noch einmal dazu geeignet, Licht hinsichtlich der Verwendung des Wortes „Sicherheit“ hineinzubringen. Zu den Zahlen. Ich habe nach den Zahlen seit 2013 gefragt. Hier sagen Sie, wenn ich es richtig verstanden habe, 220. Dr. Günter Krings, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister des Innern: Bezogen auf den BND. Wir konnten nur für eine Behörde händisch sichten. Hans-Christian Ströbele (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Also nur Bundesnachrichtendienst. Ich entnehme Ihrer Antwort, dass Sie die Zahlen für das Bundesamt für Verfassungsschutz oder das Bundeskriminalamt nicht kennen oder nicht ermitteln können. Dr. Günter Krings, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister des Innern: Ich habe gerade ausführlich berichtet, wo die Schwierigkeiten lagen. Hans-Christian Ströbele (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Also gibt es gar keine Zahlen? Dr. Günter Krings, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister des Innern: Eine händische Sichtung der entsprechenden Fall- und Sachakten wäre dazu erforderlich. Diese Sichtung hätte sich angesichts der potenziellen Ermittlungswege auf die Unterlagen, auch auf die Verbindungsbeamten der betroffenen Sicherheitsbehörden in den Vereinigten Staaten sowie Informationswege im Rahmen des polizeilichen Informationsaustausches wie etwa im Rahmen der justiziellen Zusammenarbeit zu erstrecken. Ich habe ausführlich dargestellt, warum es aus unserer Sicht unverhältnismäßig war, diese Zahlen komplett zu ermitteln. Sie haben mit dem für den BND ermittelten Wert, den ich Ihnen genannt habe, einen Anhaltspunkt. Hans-Christian Ströbele (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Sie hätten die Antwort nicht noch einmal wiederholen müssen. Dr. Günter Krings, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister des Innern: Vielleicht war ich ja zu schnell. Hans-Christian Ströbele (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Damit ist die Sache geklärt. – Das wissen Sie also nicht und können es auch nicht feststellen oder wollen es nicht feststellen. Ich habe aber auch nach den Kriterien gefragt, nach denen sie ausgesucht sind. Haben Sie dazu etwas feststellen können? Dr. Günter Krings, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister des Innern: Die Kriterien kann ich Ihnen an dieser Stelle nicht nennen. Wir können einmal schauen, was wir offen kommunizieren können; denn hier bewegen wir uns in Bereichen, die nicht in allen Einzelheiten offen kommuniziert werden können. Ich kann gerne noch einmal nachprüfen, was wir Ihnen ergänzend dazu sagen können. Vizepräsident Peter Hintze: Dann kommen wir zur Frage 24 des Abgeordneten Hans-Christian Ströbele, Bündnis 90/Die Grünen: Wie schloss die Bundesregierung, als sie US-Sicherheitsbehörden zum Beispiel Handydaten von Personen aus Deutschland mit vermutetem Bezug zum Islam oder -Kampfeswunsch in Syrien bzw. im Irak übermitteln ließ (vergleiche Deutschlandfunk vom 30. Dezember 2014), jeweils sicher aus, dass US-Stellen damit etwa solche deutschen Staatsbürger nach Ortung unter Umständen durch gezielten Drohnenbeschuss töten, und wie viele Datensätze über diesen Personenkreis – etwa anlässlich deren Wiedereinreisen in die EU – erhielten deutsche von US-Sicherheitsbehörden seit dem Jahr 2013, wobei hiesige Empfängerbehörden nicht ausschließen konnten, dass sie selbst diese Daten nicht hätten generieren dürfen wegen deutscher bzw. EU-Beschränkungen zum Datenabgleich? Herr Staatssekretär, bitte. Dr. Günter Krings, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister des Innern: Gerne, Herr Präsident. – Meine sehr verehrten Damen und Herren! Herr Ströbele, für die Informationsübermittlung an andere Stellen gelten für die Bundessicherheitsbehörden die gesetzlichen Übermittlungsvorschriften. Demnach sind Übermittlungen zum Zwecke sogenannter gezielter Tötungen ausgeschlossen. Hierauf werden Übermittlungsempfänger durch entsprechende Vorbehalts- und Zweckbindungsklauseln hingewiesen. Die Sicherheitsbehörden des Bundes geben grundsätzlich keine Informationen weiter, die unmittelbar für eine zielgenaue Lokalisierung genutzt werden können. Ergänzend wird auf die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke, Drucksache 17/13169, verwiesen. Eine Protokollierung von Übermittlungen personenbezogener Daten von ausländischen Behörden an deutsche Behörden ist gesetzlich nicht vorgeschrieben. -Solche Übermittlungen werden je nach Bedeutung des Einzelfalls dokumentiert. Eine statistische Erhebung erfolgt hier nicht. Die Erhebung personenbezogener Daten im Ausland richtet sich nach dem für die ausländischen Behörden geltenden dortigen nationalen Recht. Die Speicherung personenbezogener Daten stellt einen eigenständigen Grundrechtseingriff dar, der deshalb natürlich dem Verhältnismäßigkeitsprinzip unterliegt. Die deutschen Sicherheitsbehörden prüfen daher vor jeder Speicherung personenbezogener Daten, ob die Daten für die Erfüllung der jeweiligen gesetzlichen Aufgaben erforderlich sind. Vizepräsident Peter Hintze: Herr Abgeordneter Ströbele, haben Sie eine Zusatzfrage dazu? Hans-Christian Ströbele (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Ja. – Herr Staatssekretär, Sie haben natürlich meine Frage genau nicht beantwortet. (Dr. Günter Krings, Parl. Staatssekretär: Och, das sehe ich aber anders!) Sie haben nämlich nicht gesagt, wie Sie ausschließen, dass es mithilfe der Daten unter Umständen zu Tötungen kommt. Dass das ausgeschlossen sein soll, ist ja prima; das haben Sie schon auf viele Fragen, die ich in der Vergangenheit gestellt habe, geantwortet. Aber wie geht das? Werden sie gelistet? – Sie kennen wahrscheinlich die neueste Veröffentlichung in der Bild-Zeitung, auf die ich mich sonst gar nicht so gerne beziehe, wonach ganz gezielt Informationen zur Gefangennahme oder Neutralisierung von Personen weitergegeben worden sind, gerade auch vom Bundesnachrichtendienst. Wie können Sie das dann ausschließen? Dr. Günter Krings, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister des Innern: So schlimm ist die Bild-Zeitung eigentlich gar nicht. Den konkreten Bericht kenne ich nicht. Ich habe darauf hingewiesen – das will ich noch einmal hervorheben –, dass wir diejenigen Dienste, die von uns Informationen bekommen und zu denen wir solche Beziehungen pflegen – egal, wo sie nun sind –, darauf hinweisen, zu welchem Zweck – und zwar nur zu diesem Zweck – die Daten verwandt werden können. Natürlich gibt es keine deutsche Rechtsaufsicht über ausländische Nachrichtendienste. Vizepräsident Peter Hintze: Haben Sie noch eine Zusatzfrage? Es wäre die letzte. Hans-Christian Ströbele (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Ja. – Ist Ihnen bekannt, dass diese Personen gelistet werden? – Wenn ich mich recht erinnere, wurde in der Veröffentlichung unter anderem eine Person mit der Nummer viertausendsoundso genannt. Die Daten, die dann gegeben werden, insbesondere Handydaten, werden ganz konkret für solche Kill-Aktionen genutzt, und zwar von Drohnen aus; da ist eine Festnahme nicht möglich, da gibt es nur die Möglichkeit einer Tötung. Dr. Günter Krings, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister des Innern: Wir weisen darauf hin, dass die Daten nicht zu diesem Zweck übermittelt werden und auch nicht genutzt werden. Es ist in der Tat so, dass die Amerikaner – Sie haben gerade die USA angesprochen – solche Informationen natürlich aus verschiedenen Quellen erhalten; Informationen von deutschen Behörden sind natürlich nicht die einzigen Informationen. Es kann Fälle geben, in denen den Amerikanern auch aus einer anderen Quelle Informationen zu einer Person zugetragen werden, zu der wir Informationen gegeben haben. Es kann im Einzelfall sein, dass diese Person dann zum Zielobjekt einer solchen Drohne wird. Das ist eine Sache, die wir völkerrechtlich im Einzelfall zu prüfen haben. Nicht alle Drohnenangriffe sind völkerrechtswidrig; es gibt da klare Kriterien. Noch einmal: Von deutschen Behörden werden Daten nicht zum Zweck übermittelt, solche Drohnenangriffe vorzubereiten. Vizepräsident Peter Hintze: Die Frage 25 der Abgeordneten Sevim Dağdelen und die Fragen 26 und 27 des Abgeordneten Dr. André Hahn werden schriftlich beantwortet. Wir sind damit am Ende der Fragestunde. Ich unterbreche die Sitzung des Bundestages bis 15.35 Uhr. Dann wird der Zusatzpunkt Aktuelle Stunde aufgerufen: Die Fraktionen von CDU/CSU und SPD haben eine Aktuelle Stunde zum Thema „Bundeshaushalt 2014 ohne neue Schulden“ verlangt. Ich unterbreche bis dahin die Sitzung des Deutschen Bundestages. (Unterbrechung von 14.24 bis 15.35 Uhr) Vizepräsidentin Petra Pau: Die unterbrochene Sitzung ist wieder eröffnet. Ich rufe den Zusatzpunkt 1 auf: Aktuelle Stunde auf Verlangen der Fraktionen der CDU/CSU und SPD Bundeshaushalt 2014 ohne neue Schulden Ich eröffne die Aussprache. Das Wort hat der Kollege Norbert Barthle für die CDU/CSU-Fraktion. (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD) Norbert Barthle (CDU/CSU): Sehr verehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Anfang dieser Woche hat uns das Bundesfinanzministerium bestätigt, dass der Jahresabschluss 2014 ergeben hat, dass wir keine neuen Schulden mehr machen müssen. Das war ein Tag der Freude. Erstmals seit 45 Jahren kann der Bund seine Ausgaben tätigen, ohne neue zusätzliche Schulden zu machen. Erstmals seit 45 Jahren wächst der Schuldenberg nicht mehr. Erstmals seit 45 Jahren können wir den Menschen draußen im Lande sagen: Wir kommen mit dem Geld aus, das Sie uns zur Verfügung stellen. – Das ist die beste Botschaft für unser Land; gerade in diesen Tagen, in denen es viele negative Schlagzeilen gibt. (Beifall bei der CDU/CSU und der SPD) Ich will deshalb als Allererstes unserem Bundesfinanzminister Dr. Wolfgang Schäuble ein Dankeschön sagen, der es durch große Beharrlichkeit und mit großem Weitblick und großem Überblick immer wieder geschafft hat, Ausgabewünsche zu deckeln und durch kontinuierliche Politik einen ausgeglichenen Haushalt vorzulegen. Er ist der Erste seit 1969, der das geschafft hat. Deshalb gilt ihm unsere große Anerkennung für diese Leistung. (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD) Ich will zum Zweiten unserer Bundeskanzlerin danken. Es wäre leicht für die Bundeskanzlerin gewesen, dem internationalen Druck nachzugeben und zu sagen: „Ach komm, lasst uns 20 Milliarden für Investitionen oder Ähnliches in die Hand nehmen“, und damit die Verschuldung in die Höhe zu treiben. Sie hat es aber nicht getan. Sie unterstützt die Linie der wachstumsorientierten Konsolidierung. Sie muss sich ab heute nicht mehr mit der schwäbischen Hausfrau vergleichen lassen. Im Gegenteil: Die schwäbische Hausfrau kann sich ein Beispiel an Angela Merkel nehmen. Das ist der eigentliche Wechsel, der sich vollzogen hat. (Beifall bei der CDU/CSU) Ich wäre natürlich froh, wenn sich nicht nur die schwäbische Hausfrau ein Beispiel an Angela Merkel nehmen würde. Ich wäre auch froh, wenn sich der schwäbische Ministerpräsident und sein Finanzminister ein Beispiel an Angela Merkel nehmen würden. Das würde unserem Land ebenfalls guttun. (Beifall bei der CDU/CSU) Es gibt immer wieder Volkswirtschaftsprofessoren in unserem Lande, die uns raten, jetzt, da die Kreditzinsen so niedrig sind, mehr Kredite aufzunehmen, um zu investieren. Meine Damen und Herren, diese Volkswirte können uns nicht sagen, welches Zinsniveau wir in 20 oder 30 Jahren haben werden. (Bartholomäus Kalb [CDU/CSU]: Die haben aus Griechenland nichts gelernt!) Sie können aber mit Sicherheit bestätigen, dass wir in 20 oder 30 Jahren – selbst wenn wir jedes Jahr Schulden tilgen können – immer noch einen riesigen Schuldenberg haben werden, für den Zinsen zu zahlen sind. Deshalb ist es gut und richtig, es so zu machen, wie wir das machen. Ich frage mich manchmal: Wo bleibt der Weitblick dieser Professoren? Drittens. Wir erleben in diesen Tagen, dass sehr schnell Vorschläge an uns herangetragen werden, was man mit den finanziellen Spielräumen anfangen könne, die sich möglicherweise im Laufe des Jahres ergeben. Es vergeht ohnehin kaum eine Woche, in der nicht irgendjemand Vorschläge an uns heranträgt, wie man unser Land noch schöner, noch angenehmer und noch sozialer gestalten kann. Es ist gar keine Frage: Wir haben bisher immer vernünftig gehandelt. Wir haben die Ausgaben gedeckelt. Deshalb sind die Ausgaben 2014 um 4 Prozent niedriger gewesen als im Vorjahr. Nun wird es in den kommenden Wochen und Monaten darauf ankommen, diesbezüglich Linie zu halten. Ich nehme gerne eine Anregung von Carsten Schneider auf, die er an uns herangetragen hat, als er noch in der Opposition war, nämlich Vorsorge zu treffen für schlechtere Zeiten. Es gibt im Einzelplan 60, Kapitel 6002, Titel 915 01 eine sogenannte Konjunkturausgleichsrücklage. Dieser Titel wurde bisher nie befüllt. Ich rate uns sehr, wenn sich in diesem Jahr Spielräume ergeben, diese Rücklage zu bilden; denn die Zeiten könnten auch wieder schlechter werden. Wenn wir dann tatsächlich noch Luft haben, sollten wir die Investitionen stärken; denn investive Ausgaben sind Einmalausgaben, während Sozialausgaben den Haushalt in der Regel auf Dauer belasten. Das ist meine Empfehlung. Ich bin mir sicher, unser Finanzminister wird ganz im Sinne des vorsichtigen Kaufmanns ähnlich handeln. Ich bedanke mich für die Aufmerksamkeit und freue mich, dass wir Gelegenheit haben, diesen großartigen Erfolg der deutschen Fiskalpolitik, der sicherlich weit über Deutschland hinaus seinen Widerhall finden wird, mit dieser Aktuellen Stunde zu würdigen. Danke sehr. (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD) Vizepräsidentin Petra Pau: Nun hat der Kollege Dietmar Bartsch für die Fraktion Die Linke das Wort. (Beifall bei der LINKEN) Dr. Dietmar Bartsch (DIE LINKE): Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich glaube, ich sollte als Erstes den Antrag stellen, in die Liste unserer parlamentarischen Instrumentarien die „Aktuelle Feierstunde“ aufzunehmen; denn jedes Mal, wenn die Große Koalition etwas zu feiern hat, haben wir eine „Aktuelle Feierstunde“. Das wäre doch einmal ein Vorschlag. (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD – Bartholomäus Kalb [CDU/CSU]: Das ist angemessen!) – Sehr schön. Ich freue mich immer über Beifall aus der Union. – Ich will aber betonen, dass wir Sie nicht zur schwarzen Null beglückwünschen werden. Ich will an unsere Debatten im vorigen Jahr erinnern; im Juni und im November haben wir Haushaltsberatungen durchgeführt. Sie wissen, dass diese schwarze Null mit einmaligen Sondereffekten zusammenhängt: Das Ergebnis hat mit höheren Einkommensteuereinnahmen zu tun, es hat mit dem Bundesbankgewinn von 2 Milliarden Euro zu tun, es hat aber auch damit zu tun, dass wir ein halbes Jahr lang vorläufige Haushaltsführung hatten – das brachte natürlich einen positiven Effekt mit sich –, und letztlich hat das auch mit den niedrigen Zinsen zu tun. Ich will einen ehemaligen Finanzminister zitieren, dessen Namen ich allerdings nicht nennen möchte. Er sagt: Mit diesen Zinsen hätte ich das auch geschafft. (Lachen bei Abgeordneten der CDU/CSU) Das ist zwar nicht meine Meinung, aber offensichtlich spielen die niedrigen Zinsen eine Rolle. Das war übrigens kein Linker; das hatten wir in dieser Republik noch nicht. Ich will ganz klar sagen, welche Position wir vertreten: Wir sind nicht der Auffassung, dass neue Schulden irgendwie sinnvoll sind. Da, wo wir Verantwortung tragen, verhalten wir uns dementsprechend. In Thüringen zum Beispiel haben wir vereinbart, dass es in den nächsten fünf Jahren keine Nettokreditaufnahme geben wird und wir Schulden tilgen wollen. In Brandenburg, wo wir seit vielen Jahren regieren, machen wir seit vier Jahren keine neuen Schulden, sondern haben mit Rückzahlungen begonnen. In Mecklenburg-Vorpommern und Berlin haben wir die finanzpolitische und haushaltspolitische Wende eingeleitet. Dort, wo wir Verantwortung tragen, bekennen wir uns also zu einer Politik ohne neue Schulden und betreiben eine entsprechende Politik. Um das klar und deutlich zu sagen: Wir Linke können das, und wir wollen das auch. (Beifall bei der LINKEN) Es ist falsch und letztlich sogar zutiefst zynisch, wenn der CDU-Generalsekretär behauptet, dass jetzt endlich Schluss damit sei, über die eigenen Verhältnisse und auf Pump zu leben. Ich frage mich: Wer hat in den vergangenen Jahren und Jahrzehnten eigentlich die Schulden gemacht? In den letzten zehn Jahren regierte Angela Merkel, und in dieser Zeit wurden 225 Milliarden Euro neue Schulden gemacht. Das ist die Wahrheit. Diese 225 Milliarden Euro neue Schulden haben Sie doch zu verantworten. (Beifall bei der LINKEN sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN) Wann immer Sie regiert haben, wurden Schulden gemacht. Grund dafür ist, dass Sie Steuergeschenke gemacht und Millionäre und Milliardäre nicht belastet haben. Das ist die eigentliche Ursache. Aufgrund Ihrer Politik zahlen wir – das war auch im letzten Jahr so – 26 Milliarden Euro Zinsen. Ihre Politik ist verantwortlich dafür, dass dieses Geld nicht für andere Dinge zur Verfügung steht. Der entscheidende Punkt aber ist der Preis dieser schwarzen Null: Ihre schwarze Null und die verspielten Zukunftschancen sind zwei Seiten derselben Medaille. (Klaus-Peter Flosbach [CDU/CSU]: Ja, ist klar!) Wir haben marode Brücken und Straßen, teilweise -katastrophale bauliche Zustände in Schulen und Turnhallen, es fehlen Lehrer und Erzieher, wir haben Kinderarmut, Armut bei Jugendlichen und Armut im Alter. Das alles gehört zur Wahrheit in unserem Land. Mit dieser Politik gefährden Sie den sozialen Zusammenhalt in unserem Land. (Beifall bei der LINKEN) Auch heute noch gilt in Deutschland der Satz, der früher ein geflügeltes Wort war: Wenn du arm bist, stirbst du eher. (Eckhardt Rehberg [CDU/CSU]: Blödsinn!) Und in einer solchen Situation plündern Sie den Gesundheitsfonds. Das ist doch eine widersprüchliche Politik. (Beifall bei der LINKEN sowie des Abg. Sven-Christian Kindler [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]) Norbert Barthle hat gesagt, wir müssten mehr investieren. Ja, Investitionen in die Zukunft sind angesagt, sie wären notwendig, aber wann hören Sie auf, nur davon zu reden? Sie haben 10 Milliarden Euro für die Jahre 2016 bis 2018 angekündigt. Ehrlich gesagt, das ist doch ein Witz. Wenn mein Bundesland Mecklenburg-Vorpommern das machen würde, wäre das die richtige Dimension. Es wäre nötig, in diesem Jahr 10 Milliarden Euro in die digitale Infrastruktur zu investieren. Das wäre eine Investitionspolitik. Sie reden darüber, tun dafür aber zu wenig. (Beifall bei der LINKEN) Ich möchte einen weiteren Punkt ansprechen. Der ausgeglichene Haushalt ist der eine Punkt. Sie verbinden ihn immer damit, dass bei den Steuern gar nichts passiert. Das ist das eigentliche Problem. Sie müssten die Vermögenden in diesem Land, die auch in der Krise ihren Reichtum weiter vermehrt haben, mehr belasten, damit das Gemeinwesen seine Aufgaben bewältigen kann. Das ist die Aufgabe. (Beifall bei der LINKEN) Dort sollte endlich einmal etwas abgeholt werden. Sie gehen das aber nicht an und sagen: um Gottes willen. Leider macht Ihr Koalitionspartner dabei mit und hat alle Wahlversprechen in dieser Hinsicht völlig vergessen. Das ist eine falsche Politik. Greifen Sie bei den Superreichen, bei den Milliardären etwas ab durch eine Vermögensteuer, die wie auch immer ausgestaltet sein kann. Über die Ausgestaltung einer Vermögensteuer können wir reden. Da Sie das aber nicht tun, können Sie auf die schwarze Null nicht stolz sein. (Beifall bei der LINKEN) Krisenrobuste, nachhaltige Haushaltskonsolidierung, Zukunftsinvestitionen und konsequente Umverteilung von oben nach unten – dieser Dreiklang würde neue Möglichkeiten schaffen. Wenn man das machen würde, könnte man auch auf einen ausgeglichenen Haushalt stolz sein. Herzlichen Dank. (Beifall bei der LINKEN) Vizepräsidentin Petra Pau: Das Wort hat der Kollege Johannes Kahrs für die SPD-Fraktion. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU) Johannes Kahrs (SPD): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrter Herr Kollege Bartsch, ich schätze Sie ja sehr. Aber wenn man eine Rede aufbaut, dann muss man sich an gewisse Gesetze der Logik halten. Sie stellen sich hierhin und feiern die schwarze Null in Brandenburg und in Thüringen, wo wir Sozialdemokraten gemeinsam mit Ihnen Verantwortung tragen. Das ist richtig, das loben Sie. Da haben Sie etwas verstanden. Das ist eine gute Sache. Eine Sekunde später verdammen Sie jedoch die schwarze Null auf Bundesebene, reden diese in Grund und Boden und sagen, sie sei der Untergang des Abendlandes und der Menschen, die darin wohnen. (Dr. Dietmar Bartsch [DIE LINKE]: Das habe ich nie gesagt! – Eckhardt Rehberg [CDU/CSU]: Das war der Duktus der Rede!) Das ist erstens nicht logisch, hat zweitens höchstens den Hauch von billiger Polemik, und drittens merkt das jeder. Herr Bartsch, in der Vergangenheit waren Sie deutlich intelligenter. Deswegen: Das war nichts. Man kann eine Rede auch besser vorbereiten. (Heiterkeit bei der CDU/CSU) Schauen wir uns die heutige Debatte einmal an. Es wird deutlich, dass diese Große Koalition wirkt. Schauen wir uns einmal den Haushalt 2014 und die Debatten zum Haushalt 2014 an, in denen uns die versammelte Opposition um die Ohren gehauen hat, wie unsolide das wäre, wie knapp genäht das wäre. Wir hätten angeblich nur Schein- und Fantasierechnungen aufgemacht. (Dr. Tobias Lindner [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Stimmt ja auch!) In der Bundespressekonferenz haben wir jedoch als SPD und CDU/CSU gemeinsam erklärt, dass das solide ist, dass das so kommen wird, dass man sich darauf berufen kann und dass es das schriftlich gibt. Deswegen ist es meines Erachtens eine gute Gelegenheit, heute daran zu erinnern, dass wir unser Versprechen gehalten haben. Wir haben sogar noch mehr getan, als wir versprochen haben. Wir haben nämlich nicht versprochen, dass wir 2014 keine neuen Schulden mehr machen werden. Vielmehr waren wir bei 6,5 Milliarden Euro. Jetzt läuft es sogar besser. Woran liegt das denn? Nachdem wir schon Frau Merkel und Herrn Schäuble gedankt haben, muss man sich überlegen, woher das Geld denn kommt. Diese Einnahmen des Staates sind darauf zurückzuführen, dass die Unternehmen erfolgreich sind und dass die Menschen in diesem Land hart arbeiten. Das Ergebnis dieser harten Arbeit spiegelt sich im Bundeshaushalt wider, weil Steuern gezahlt werden, weil mehr Menschen als jemals zuvor in diesem Land in Arbeit sind und weil die Unternehmen Gewinne machen. Deswegen funktioniert das. Wir haben deswegen eine schwarze Null, weil es Steuermehreinnahmen gibt. Der Dank gilt Rot-Grün unter Gerhard Schröder, der die Agenda auf den Weg gebracht hat. Das waren die Reformen, die dieses Land aus der Krise gerissen haben, in die Helmut Kohl und Schwarz-Gelb dieses Land geführt haben. (Beifall bei der SPD) Gleichzeitig wurde mit diesen Reformen die Grundlage dafür gelegt, dass wir im Gegensatz zu allen anderen Ländern in Europa sehr wachstumsstark durch die Krise gekommen sind und für Europa der Anker sind, um sie nach vorne zu bringen. Etwas nachdenklich gestimmt möchte ich an dieser Stelle anmerken, was in den nächsten zwei bis drei Jahren passieren wird. Dann werden wir die Auswirkungen der Reformen erleben, die unter Schwarz-Gelb passiert sein sollen. Die Hoteliers wurden begünstigt. Außerdem wurde die Luftverkehrsteuer eingeführt, die dazu geführt hat, dass Lufthansa und Air Berlin schlechtere Zukunftsaussichten haben. Das hat aber nicht viel gebracht. (Widerspruch bei der CDU/CSU) Deswegen ist es richtig und gut, dass wir jetzt in dieser Großen Koalition, nachdem wir in der letzten die Schuldenbremse eingeführt haben, gemeinsam solide Haushaltspolitik machen. Das heißt, die Große Koalition wirkt. SPD hilft. Wir bekommen es vernünftig hin. Das heißt, wir haben die Möglichkeit, nicht nur in 2014 und 2015, sondern auch danach, wenn die Schuldenbremse verbindlich gilt, keine neuen Schulden zu machen. Das wollen wir als SPD so durchsetzen. Gleichzeitig investieren wir aber auch. Damit all das, was Sie aufgezählt haben, Herr Bartsch, nicht eintrifft, gibt diese Koalition – das haben wir im Koalitionsvertrag festgehalten – viel Geld für Infrastruktur, für Fa-milien, für Kinder und für Bildung aus. Wir haben mit einem 10-Milliarden-Euro-Investitionsprogramm nachgelegt und machen trotzdem keine neuen Schulden. Es ist richtig, dass man den Menschen in diesem Land, die dies ermöglichen, dankt, dass man den Unternehmen dankt, die wettbewerbsfähig sind. Wir hoffen, dass das so bleibt und dass die Politik das Notwendige dazu tut. Dafür muss es Reformen geben. Das haben wir mit Rot-Grün vorgemacht. Die Große Koalition wird es jetzt auch so handhaben. Wir werden in den nächsten Jahren die notwendigen Reformen durchführen, damit dieses Land weiterhin eine Zukunft hat, damit sich die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, damit sich die Wirtschaft auf diese Bundesregierung, auf diese Politik verlassen können. Vielen Dank. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU) Vizepräsidentin Petra Pau: Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat der Kollege Sven-Christian Kindler das Wort. Sven-Christian Kindler (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich finde es gut, dass die Koalition uns heute durch diese Aktuelle Stunde die Gelegenheit gibt, auf die eklatanten Schwächen ihrer Haushaltspolitik einzugehen. Wir dürfen nicht vergessen: Der Etat 2014 war nicht ausgeglichen und ist heute nicht ausgeglichen. Sie haben nur trickreich Schulden in Schattenhaushalten versteckt. Bei den Sozialkassen haben Sie Schulden aufgenommen. Sie leihen sich das Geld nicht mehr bei der Bank, aber bei der Rentenversicherung und bei den Krankenkassen. Sie haben im Haushalt 2014 nicht gearbeitet. Sie hatten viel Glück mit extrem niedrigen Zinsen. Die Investitionen im Haushalt sind immer noch sehr gering. Liebe Koalition, das ist wahrlich kein Grund zu feiern. Ich finde, es ist Anlass zu großer Sorge. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie des Abg. Matthias W. Birkwald [DIE LINKE]) Zu den Schattenhaushalten. Sie haben sich 3,5 Milliarden Euro aus dem Gesundheitsfonds gegriffen. 3,3 Milliarden Euro für die Mütterrente haben Sie aus Beitragsmitteln der Rente genommen, obwohl jedem klar ist, dass sie aus Steuermitteln hätte finanziert werden müssen. Das sind insgesamt etwa 7 Milliarden Euro versteckte Schulden bei den Sozialkassen. Eine ehrliche Bilanz zeigt, dass es dort 7 Milliarden Euro versteckte Schulden gibt. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Wer zahlt eigentlich die Zeche dafür? Fast alle Krankenkassen haben Zusatzbeiträge erhoben. Die Rentenkasse wird in ein paar Jahren leer sein. (Petra Hinz [Essen] [SPD]: Das ist nicht richtig! Es ist absolut falsch, was Sie da erzählen!) Die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zahlen nachher die Zeche dafür. Ich sage Ihnen: Das hat mit seriöser Haushaltspolitik nichts zu tun. Das ist richtig ungerecht. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Petra Hinz [Essen] [SPD]: Das ist keine se-riöse Rede! Unglaublich ist das! – Norbert Barthle [CDU/CSU]: Das ist eine unseriöse Rede!) Man muss festhalten: Sie haben extrem viel Glück. Es gibt historisch niedrige Zinsen und gute Steuereinnahmen. Das Urteil des Bundesfinanzhofs zur Kernbrennstoffsteuer kam kurz vor Weihnachten. Sie können sich hier im Bundestag zwar für Glück loben, (Dr. Reinhard Brandl [CDU/CSU]: Das Glück ist mit den Tüchtigen!) aber dann können Sie sich auch gleich für gutes Wetter loben. Mit ehrlicher und harter Haushaltspolitik hat das leider nichts zu tun, liebe Koalition. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Man darf in der Haushaltspolitik nicht nur kurzfristig auf Sicht fahren, sondern man muss Haushalte dauerhaft strukturell konsolidieren, man muss dauerhaft dafür sorgen, dass Investitionen solide finanziert werden. Man darf nicht die Arbeit verweigern. Man muss im Haushalt arbeiten, man muss ihn entrümpeln, man muss Subventionen abbauen, zum Beispiel umweltschädliche, man muss die Einnahmen verbessern und Dinge umschichten. Wenn man sich das letzte Jahr dieser Koalition anschaut, sieht man: null Idee in der Haushaltspolitik, null Vision, kein Wille, kein Mut. Das ist Arbeitsverweigerung. So macht man keine Haushaltspolitik. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Thomas Jurk [SPD]: In welchem Ausschuss waren Sie denn?) Es wird sich mittelfristig rächen, dass Sie nichts verändern wollen und nur auf den Status quo schauen. Sie verschieben ganz viele Kosten in die Zukunft. In den Bereichen Gesundheit und Rente, also bei den Sozial-kassen, verschieben Sie viele Kosten auf die nächste -Regierung, auf die nächste Legislaturperiode. Auch Investitionen verschieben Sie, obwohl wir wissen, dass wir jetzt Milliardeninvestitionen in Klimaschutz, in Energieeffizienz, in Bildung und den Ausbau digitaler Infrastruktur, in Breitbandausbau, benötigen. Wir müssen jetzt richtig in die Zukunft investieren. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der LINKEN) Wenn wir uns den Jahresabschluss des Haushalts 2014 anschauen, sieht man, dass die Investitionsquote erstmals einstellig geworden ist. Die Investitionsquote war schon sehr gering. Beim Abschluss sieht man, dass 600 Millionen Euro weniger investiert wurden, als geplant war. Das heißt, Sie konsolidieren diesen Haushalt leider auch zulasten der Investitionen. Ich sage Ihnen: Das ist ganz klar gegen Generationengerechtigkeit. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Was ist Ihre Alternative dazu? Anstatt jetzt auf öffentliche Investitionen zu setzen, damit Anreize für private Investitionen zu schaffen und das solide zu finanzieren, plant die Bundesregierung eine neue Welle von ÖPP; Minister Gabriel plant sie, und Minister Dobrindt hat sie schon angekündigt. Der Bundesrechnungshof hat letztes Jahr trotzdem festgestellt, dass es im Hinblick auf den Straßenbau bei neuen öffentlich-privaten Partnerschaften Mehrkosten in Milliardenhöhe gibt. Das ist nicht nur teuer, sondern damit umgehen Sie de facto auch die Schuldenbremse, weil Sie Kosten in die Zukunft verlagern. Wir fordern Sie auf: Stoppen Sie diese gefährliche ÖPP-Strategie! Sie ist ein teurer Irrweg. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Was müsste man jetzt machen? Man müsste jetzt dafür sorgen, dass umweltschädliche Subventionen abgebaut werden. Aber ihr Volumen ist auf 52 Milliarden Euro gestiegen. Subventionen von rund 9 Milliarden Euro könnte man schnell abbauen. Man könnte jetzt die Einnahmesituation verbessern, zum Beispiel durch Maßnahmen bei der ungerechten Abgeltungsteuer, man könnte im Rüstungsbereich sparen, und das Betreuungsgeld könnte man sich schenken. Dann könnte man – Vorschläge dazu haben wir Grüne im Hinblick auf den Haushalt 2014/2015 vorgelegt – einen Gestaltungsspielraum von über 10 Milliarden Euro schaffen. Diesen könnte man für Investitionen nutzen: in den Klimaschutz, in den Breitbandausbau, in gute Bildung. Das müsste man jetzt machen, anstatt weiterhin Schulden in Schattenhaushalten zu verstecken und die Zukunft zu verspielen. Ich fordere Sie auf: Hören Sie endlich mit der Arbeitsverweigerung auf, fangen Sie an, zu arbeiten, und hören Sie auf, sich selbst für den Haushalt zu loben! Vielen Dank. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Vizepräsidentin Petra Pau: Der Parlamentarische Staatssekretär Steffen Kampeter hat das Wort. (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD) Steffen Kampeter, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister der Finanzen: Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Es war für mich als Haushaltsstaatssekretär bei Wolfgang Schäuble schon ein etwas ungewöhnliches Schriftstück, das Dienstagfrüh von mir versandt wurde. Ich habe den Haushaltsausschuss im Namen der Bundesregierung davon unterrichtet, dass wir zum ersten Mal seit 1969 einen Haushalt ohne neue Nettokreditaufnahme abschließen können. Dieses Schriftstück habe ich zum ersten Mal mit freudigen Grüßen unterzeichnet. Ich finde, das war wirklich ein Tag der Freude. (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD) Abweichungen vom Haushaltsansatz hat es schon immer gegeben. Schulden in Höhe von 6,5 Milliarden Euro haben wir nicht aufgenommen. Gegenüber dem Vorjahr entspricht das einer um rund 20 Milliarden Euro geringeren Nettokreditaufnahme. Ein bisschen technischer formuliert – so schreiben es einem die Experten auf –: Wir haben in Deutschland sogar einen strukturellen Überschuss. Für einen strukturellen Überschuss kann man sich vielleicht nicht unmittelbar etwas kaufen. Dieser Umstand zeigt aber, dass wir nicht nur nominal bei null sind, sondern dass wir in Deutschland auch bereinigt um konjunkturelle Effekte einen recht soliden Bundeshaushalt haben. Auch im Hinblick auf das Maastricht-Kriterium, das über viele Jahre in aller Munde war, haben wir einen Überschuss von 0,5 Prozent. Auch wenn das öffentlich noch nicht so sehr beachtet worden ist: Wir haben im abgelaufenen Jahr aufgrund des überschießenden Bundesbankgewinns und anderer Effekte sogar 2,5 Milliarden Euro der Bundesschuld aktiv getilgt. Das ist zwar nicht die Welt, aber ich will es einmal so sagen: Die Richtung stimmt. Wir dürfen jetzt nur nicht nachlassen. Wachstumsorientierte Konsolidierung zahlt sich aus. (Beifall bei der CDU/CSU und der SPD) Ich finde, Johannes Kahrs hat einen richtigen Punkt angesprochen: dass wir uns zunächst einmal bei den Menschen bedanken müssen. (Johannes Kahrs [SPD]: Was? Nur einen?) – Ja, einmal hat Johannes Kahrs etwas Richtiges gesagt. Darf ich das nicht feststellen? (Heiterkeit bei Abgeordneten der CDU/CSU und der SPD – Petra Hinz [Essen] [SPD]: Wir wollten ja klatschen, aber so geht es nicht!) Wir sollten uns bei denjenigen Menschen bedanken, die mit ihrer Hände und Köpfe Arbeit diese wirtschaftliche Leistung erbracht und damit die hohen Steuereinnahmen ermöglicht haben. Es sind weit über 40 Millionen Menschen, die in Deutschland in unterschiedlichen Strukturen arbeiten. Ihnen, meine sehr verehrten Damen und Herren, müssen wir in erster Linie danken. Der hohe Beschäftigungsstand und der Fleiß der Menschen, die dieses Land jeden Tag aufs Neue nach vorne bringen, sind die Grundfundamente dieses ausgeglichenen Haushalts. (Beifall bei der CDU/CSU und der SPD) Die Grünen unterhalten sich, anstatt zu klatschen, wenn ich sage, dass die Menschen in diesem Land fleißig sind. Das sagt über diese Opposition mehr als alles andere. (Beifall bei der CDU/CSU – Sven-Christian Kindler [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Oh, nicht so weinerlich heute!) Mein zweiter Dank richtet sich an die Unternehmen: an die Tüftler, die Dienstleister und die industriellen Produzenten, die im In- und Ausland darum kämpfen, wettbewerbsfähig zu sein. Die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Volkswirtschaft im In- und Ausland, die daran deutlich wird, dass deutsche Produkte und Dienstleistungen in Deutschland und im Ausland gekauft bzw. nachgefragt werden, hat dazu geführt, dass wir nicht nur bei der Einkommensteuer, sondern auch bei den Unternehmensteuern ein sehr respektables Ergebnis vorzuweisen haben. Danke an den Wirtschaftsstandort Deutschland! Danke an die Tüftler und Unternehmer, die Risiken übernehmen und dazu beigetragen haben, dass wir ein solides Steuerergebnis hatten. (Beifall bei der CDU/CSU und der SPD) Ja, es ist richtig: Es gab auch einen Sondereinfluss. Die Kernkraftindustrie wollte eine Steuer nicht zahlen und hat deshalb geklagt. Das war ihr gutes Recht. Wir haben aber Recht bekommen. Auch aus der Energiewirtschaft – auch der Kernenergiewirtschaft – brauchen wir einen Beitrag zur Finanzierung dieses Gemeinwesens; das finde ich nur billig und gerecht. Dass der Bundesfinanzhof unserer Position jetzt Recht gegeben hat, ist ein Beitrag zum ausgeglichenen Haushalt, aber, wie ich glaube, auch ein Beitrag zur Steuergerechtigkeit. Diesen sollten wir, anders als die Fraktion Die Linke, nicht geringschätzen. Deswegen ist das an dieser Stelle nicht zu verschweigen, sondern besonders hervorzuheben. Wenn man guckt, woher wir kamen: Als Wolfgang Schäuble Bundesfinanzminister wurde, hat er nach einer Großen Koalition – das ist nicht zu kritisieren, sondern war der Wirtschaftskrise geschuldet – einen Haushaltsentwurf mit einer Nettokreditaufnahme von 80 Milliarden Euro vorgelegt. (Bettina Hagedorn [SPD]: Das war die Große Koalition!) Heute, etwa fünf Jahre später, sind wir bei null. Das zeigt, mit welcher Geschwindigkeit diese Entwicklung vorangegangen ist. Das ist schon einigermaßen erstaunlich. Das, was wir wachstumsfreundliche Konsolidierung nennen, ist ein Erfolgsrezept. Schauen Sie sich einmal andere Länder bei gleichen weltwirtschaftlichen Bedingungen – in Europa beispielsweise – an, die Regierungen haben, die vielleicht auch nicht alle viel schlechter als unsere sind: Da ergeben sich ganz andere Defizitzahlen. Das führt zu meiner Feststellung: Ein ausgeglichener Haushalt ist nicht das Ergebnis von Technik oder von Zufällen, sondern er ist das Ergebnis eines entschlossenen politischen Willens, mit dem Geld auszukommen, das man hat. (Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU sowie des Abg. Johannes Kahrs [SPD]) Über Politikergenerationen hinweg haben wir das nicht getan. Jetzt machen wir es. Das ist ein Bewusstseinswandel in der deutschen Politik, der an dieser Stelle besonders hervorzuheben ist. Diese wachstumsfreundliche Konsolidierung – das will ich an dieser Stelle einmal sagen – ist auch ein Investitionsprogramm. In den Defizitländern dieser Welt sinken die Investitionen. In Deutschland, einem Konsolidierungsland, steigen sie – insbesondere im Bereich Bildung und Forschung, aber auch im Bereich Infrastruktur; in der mittelfristigen Finanzplanung haben wir gerade noch einmal einige Milliarden draufgelegt –: von 2005 bis 2013 um durchschnittlich 5 Prozent. Seit 2005 haben wir sie um 44 Prozent erhöht. Wer spart, der investiert: Das ist die Botschaft einer wachstumsfreundlichen Konsolidierung. (Beifall bei der CDU/CSU) Ich höre immer wieder, dass in diesem föderalen System das eine oder andere nicht geleistet werden kann. Ich will sagen: Wir haben die finanzielle Situation des Bundes in den letzten Jahren zugunsten der Länder und Gemeinden erheblich verschlechtert. Hätten wir all diese Solidaritätsleistungen – beispielsweise die Investitionen in die Kinderbetreuung – nicht erbracht, dann hätten wir die schwarze Null schon sehr viel früher liefern können. (Ralph Brinkhaus [CDU/CSU]: So ist das!) Das zeigt aber auch, dass unser Konzept, unser Verständnis von Haushaltspolitik auch mit Solidarität im Rahmen des Föderalismus einhergeht. Deswegen finde ich es unangemessen, dass der Kollege Bartsch hier sagt, wir sparen die Länder kaputt. Im Rahmen des Föderalismus sind zusätzlich Milliardenbeträge vom Bund auf die Länder transferiert worden. Wir stehen zu unserem Wort und sagen deutlich: Der Föderalismus ist ein Geschäft, das wir gemeinsam betreiben. Ich finde, die Tatsache, dass diese Milliardenbeträge auf eine andere Gebietskörperschaftsebene überführt worden sind, muss man ab und zu auch im Deutschen Bundestag erwähnen. (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD) Auf einen Punkt, den Norbert Barthle schon angesprochen hat, will ich besonders hinweisen: Ich habe mich auch gewundert, dass die Mitteilung über den ausgeglichenen Haushalt 2014 von manchen zum Anlass genommen worden ist, eine Forderungsliste gegenüber dem Bund aufzustellen: Von Verbänden, von einzelnen Personen und selbst innerhalb der Großen Koalition ist eine Wunschliste aufgestellt worden. Ich will eines feststellen: Wir werden auch zukünftig die notwendigen politischen Schwerpunkte dabei setzen, das Wichtige von dem Unwichtigen zu unterscheiden. (Petra Hinz [Essen] [SPD]: Dafür haben wir den Koalitionsvertrag!) Der Haushaltsausgleich ist nur möglich geworden, weil diese Koalition Politik nicht als eine Wunschliste sieht, sondern die Unterscheidung von dem Wichtigen und dem weniger Wichtigen vorgenommen hat. Das ist die Grundlage für eine verlässliche, stabilitätsorientierte Haushaltspolitik. Daran wollen wir und daran werden wir festhalten. (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD) Ich will zum Schluss noch eines festhalten – ich bin seit Mitte der 90er-Jahre in unterschiedlichen Funktionen im Haushaltsausschuss, (Johannes Kahrs [SPD]: Sieht man!) die letzten fünf Jahre rechts vom Vorsitz, davor viele Jahre links vom Vorsitz –: Wir haben über die Partei-grenzen hinweg immer daran gefeilt, diesen Haushalt besser zu machen. Wir haben auch ab und zu davon geträumt, einen ausgeglichenen Haushalt zu erreichen. Ich erinnere mich, dass Carsten Schneider und ich in der letzten Großen Koalition überlegt haben: Wann fordern wir einen ausgeglichenen Haushalt? Dann kam die große Wirtschaftskrise. Es gab Regierungswechsel und Mentalitätswechsel. Für viele Politiker ist Politik mit Schuldenmachen verbunden. Wir haben den Haushaltsausgleich jetzt geschafft; das darf keine Eintagsfliege sein. Dass ich mich persönlich darüber freue, dass das innerlich ein schönes Gefühl ist, will ich nicht verschweigen. Sie gestatten mir diese Anmerkung; das ist keine Anmerkung der Regierung, sondern ein persönliches Bekenntnis eines Haushälters. Das ist richtig schön; ich muss es Ihnen sagen. (Heiterkeit und anhaltender Beifall bei der CDU/CSU – Beifall bei der SPD) Vizepräsidentin Petra Pau: Das Wort hat der Kollege Michael Leutert für die Fraktion Die Linke. (Beifall bei der LINKEN) Michael Leutert (DIE LINKE): Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Diese aktuelle Feierstunde, die Sie hier abhalten, ist ein ziemlich absurdes Theater, wie ich feststellen muss. (Lachen bei Abgeordneten der CDU/CSU und der SPD) Es sind ja auch nicht viele Gäste zu Ihrer Party gekommen. (Petra Hinz [Essen] [SPD]: Aber Sie sind da!) Das Thema schuldenfreier Haushalt 2014 hat im Jahr 2015 erstens nichts mit Aktualität zu tun, und zweitens ist dieser schuldenfreie Haushalt auch nicht Ihr Verdienst. Das Einzige, was Sie hier machen, ist: Sie blockieren wertvolle Zeit im Plenum für die wirklich aktuellen Themen, über die wir sprechen sollten. (Beifall bei der LINKEN – Lachen bei Abgeordneten der CDU/CSU) – Sie lachen, ich kann Ihnen ein paar nennen. Seit dem Terroranschlag in Paris letzte Woche ist zum Beispiel das Thema Terrorismus mit Brutalität zurück auf die Tagesordnung gekommen. (Bartholomäus Kalb [CDU/CSU]: Das wird aber morgen früh, 9 Uhr, die Frau Bundeskanzlerin behandeln!) Eine andere Frage ist: Wie gehen wir in unserem Land human und vernünftig mit Flüchtlingen um? Wie begegnen wir dem besorgniserregenden Anstieg von fremdenfeindlichen und antisemitischen Einstellungen bis hin zu Straftaten? (Michaela Noll [CDU/CSU]: Das ist aber heute nicht das Thema!) Oder – um ein anderes Thema zu nennen –: Wie gehen wir mit der mangelnden Familienfreundlichkeit und der Kinderarmut in Deutschland um? Der Deutsche Kinderschutzbund hat erst im Dezember 2014 ein nationales Programm gegen Kinderarmut gefordert, weil sich in den letzten zehn Jahren die Anzahl der von Armut bedrohten Kinder auf 2,8 Millionen verdoppelt hat. Ein aktueller Dauerbrenner ist auch: Wie gehen wir mit der Finanznot der Kommunen und den fehlenden Investitionen in die Infrastruktur um? Das sind die aktuellen Themen, die wir hier besprechen müssten. (Beifall bei der LINKEN) Das bewegt auch die Menschen, nicht eine schwarze Null im Haushalt 2014. Aber das war nun einmal Ihr großes Projekt, vielleicht Ihr einziges: (Petra Hinz [Essen] [SPD]: Oh, oh, oh!) Sie wollten im Haushalt 2015 keine neuen Schulden aufnehmen, so war der Plan. Dafür mussten wir schon im Dezember 2014 eine Feierstunde über uns ergehen lassen. Jetzt kommen Sie und sagen: Wir haben den Plan sogar schon übererfüllt. – Es kommt im Osten auch sehr gut an, den Plan übererfüllt zu haben. Wir haben im Haushaltsvollzug 2014 schon keine Schulden mehr aufgenommen, sagen Sie. Dafür nennen Sie einige Gründe – sie sind hier schon angesprochen worden –: Sie sagen, wir hätten mehr Steuereinnahmen erzielt. – Sie alle haben erwähnt, dass die Menschen fleißig gearbeitet haben. Sie haben sich auch dafür bedankt, dass die Unternehmen gut wirtschaften. Aber genau das ist eben nicht Ihr Verdienst. Das von den Menschen erwirtschaftete Bruttoinlandsprodukt kam nicht wegen, sondern trotz Ihrer Politik zustande. (Beifall bei der LINKEN – Johannes Kahrs [SPD]: Oh!) Letztendlich hat die Bundesregierung schlicht und einfach 1 Milliarde Euro nicht ausgegeben; 1 Milliarde Euro, mit der wir sinnvolle Dinge hätten tun können. (Johannes Kahrs [SPD]: Keine neuen Schulden machen! – Eckhardt Rehberg [CDU/CSU]: Schulden tilgen!) Die Linke hat einiges vorgeschlagen und hier mit Antrag eingebracht. Aber Sie haben alles abgelehnt, weil angeblich kein Geld vorhanden wäre. Ich nenne Ihnen ein paar Dinge. Wir hätten die Städtebauförderung bzw. den „Stadtumbau Ost“ mit zusätzlichen 181 Millionen Euro ausstatten können. Wir hätten dringend 50 Millionen Euro für Sportstätten des Breitensports gebraucht. Wir hätten 30 Millionen Euro für die Ausbildung von Erzieherinnen und Erziehern gebraucht. Wir hätten – aktuelles Thema derzeit – dringend 67 Millionen Euro für eine gute und ausreichende Integration von Flüchtlingen benötigt. Was mich besonders ärgert, ist, dass Sie dem Vorschlag der Linken nicht gefolgt sind, wenigstens 22 Millionen Euro mehr für die Programme gegen Rechtsextremismus zur Verfügung zu stellen. Alles zusammen hätte 350 Millionen Euro gekostet, und, wie wir jetzt wissen, das Geld wäre auch da gewesen. (Beifall bei der LINKEN sowie des Abg. Markus Kurth [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]) Stattdessen hören wir immer wieder davon – traurigerweise gerade über die Feiertage –, dass Programme unterfinanziert sind. Die UN musste im Dezember kurzfristig ihre Ernährungshilfe für syrische Flüchtlinge stoppen, weil kein Geld mehr zur Verfügung stand. Die Kommunen sind mit der Unterbringung von Flüchtlingen heillos überfordert, und viele Initiativen gegen Rechtsextremismus können sinnvolle geplante Projekte nicht umsetzen, weil ihnen das Geld fehlt. Das, liebe Kolleginnen und Kollegen, sind die Ergebnisse Ihrer Haushaltspolitik. Was Sie abliefern, ist eben keine kluge Haushaltspolitik, sondern es ist letztendlich Stillstand und Selbstbetrug. (Johannes Kahrs [SPD]: Na, na, na!) – Die Linke wird dem, Kollege Kahrs, nicht nur eine kluge, sondern auch eine konstruktive und intelligente Alternative entgegenstellen, (Johannes Kahrs [SPD]: Das klang bei Herrn Bartsch aber anders! Herr Bartsch hat die schwarze Null gelobt!) und zwar gerechte Steuern auf der Einnahmenseite und eine soziale Politik auf der Ausgabenseite. Vielen Dank. (Beifall bei der LINKEN) Vizepräsidentin Petra Pau: Die Kollegin Bettina Hagedorn hat nun für die SPD-Fraktion das Wort. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU) Bettina Hagedorn (SPD): Frau Präsidentin! Liebe Kollegen! Liebe Kolleginnen! Ja, lieber Steffen Kampeter, das ist nicht nur für dich, sondern für viele von uns ein richtig guter Tag. Von den anderthalb Jahrzehnten, die du dem Haushaltsausschuss angehört hast, war ich auch mindestens 12,5 Jahre dabei. Insofern teile ich deine Freude uneingeschränkt und möchte einen Dank hinzufügen. Du hast dich schon bei den fleißigen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern und bei den Unternehmen bedankt, und ich möchte mich ausdrücklich bei den ehrlichen Steuerzahlerinnen und Steuerzahlern bedanken. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU und der LINKEN – Johannes Kahrs [SPD]: Da klatschen sogar Teile der Union!) Denn wir hatten in der Tat beschlossen, mit dem Haushalt 2014 noch 6,5 Milliarden Euro an Krediten aufzunehmen. Das müssen wir jetzt nicht, und das ist großartig. Dafür, wie das zustande gekommen ist, gibt es viele Parameter. Aber eines ist ganz klar, und das will ich noch einmal ausdrücklich betonen: Das ist nur dadurch geschafft worden, dass die Ausgaben um 1 Milliarde Euro gesenkt worden sind. Die Einnahmen sind allerdings um 5,5 Milliarden Euro höher ausgefallen als gedacht. Das sind zu einem ganz großen Teil Mehreinnahmen aus Steuern. Ich glaube, das darf nicht unerwähnt bleiben. Lieber Sven Kindler, du hast eben gesagt: Mit ehrlicher und harter Haushaltspolitik – und damit meinst du Ausgabenpolitik – hat das Ergebnis nichts zu tun. (Sven-Christian Kindler [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Nein! Keine Strukturveränderungen! Dass ihr mal was ändert im Haushalt!) Darin will ich dir recht geben. Aber es zeigt auch, dass derjenige, der auf einen guten und ausgeglichenen Haushalt, auf Konsolidieren und mehr Geld für Investitionen Wert legt, nicht nur auf die Ausgabenseite, sondern auch auf die Einnahmenseite blicken muss. Und das will ich an dieser Stelle ganz kurz tun. (Beifall bei der SPD) Ich zitiere ein paar Schlagzeilen aus den letzten zwei Wochen: „Noch nie waren die Zeiten für Steuerhinterzieher so schlecht“, hieß es am Silvestertag. „60 Prozent mehr Selbstanzeigen“ titelte die Süddeutsche zwei Tage später, „NRW verzeichnet Höchstwert bei Selbstanzeigen“ das Handelsblatt am 8. Januar und „Zahl der Selbstanzeigen steigt auf Rekordhoch“ die Berliner Morgenpost am 13. Januar, also gestern. Dazu möchte ich ein paar Zahlen vortragen, die höchst spannend sind. 2011 – das ist nicht wirklich lange her – hatten wir 4 800 Selbstanzeigen von Steuerhinterziehern. 2012 waren es 8 627, also schon doppelt so viele, 2013  26 641 und 2014 – man höre und staune – 38 587 Selbstanzeigen wegen Steuerhinterziehung in Deutschland. 15 von 16 Ländern haben im Jahr 2014 Rekordeinnahmen durch Selbstanzeigen wegen Steuerhinterziehung erzielt. Seit 2011 haben sich 78 655 Menschen in Deutschland ehrlich gemacht, fast 80 000 Steuerhinterzieher. Das hat allein im Jahr 2014 in 13 Bundesländern – von drei Bundesländern liegen uns die entsprechenden Angaben nicht vor – zu rund 1,3 Milliarden Euro Steuermehreinnahmen geführt. Wir können in diesem Zusammenhang feststellen: Eine gute Steuerpolitik – wir haben für entsprechende Verschärfungen gesorgt –, die Steuerhinterziehern, die in erster Linie von Angst vor Entdeckung getrieben sind, wenn sie sich selbst anzeigen, das Leben schwer macht, hat zum Erfolg geführt, und das wird sie weiterhin tun. Lieber Sven Kindler, das ist doch eine Strukturmaßnahme, auf die wir gemeinsam stolz sein können. (Beifall bei der SPD und der CDU/CSU) Nur um die Statistik zu vervollständigen: Die Hitliste der meisten Selbstanzeigen 2014 wird von Baden-Württemberg mit über 9 000 angeführt. Dann folgen NRW mit rund 7 500 und Bayern mit knapp 6 000. In Bremen, im Saarland und in Berlin hat sich 2014 die Zahl der Selbstanzeigen im Vergleich zu 2013 verdoppelt. In Schleswig-Holstein hat sich diese Zahl innerhalb eines Jahres sogar verdreifacht. In Berlin hat sich die Zahl der Selbstanzeigen im Vergleich zu 2012 sogar vervierfacht. Wenn das nichts ist! Allein NRW hat von 2010 bis heute durch fast 20 000 Selbstanzeigen 1,5 Milliarden Euro Mehreinnahmen beim Fiskus erzielt. Das kann sicherlich noch mehr sein. Aber das ist schon einmal eine bemerkenswerte Summe. (Beifall bei der SPD – Petra Hinz [Essen] [SPD]: Die haben einen guten Finanzminister! Mit den CDs!) Da meine Redezeit keine ausführliche Diskussion meines letzten Punktes mehr zulässt, möchte ich nur darum bitten, die Abgeltungsteuer, über die wir bereits im vergangenen Herbst diskutiert haben, noch einmal auf die Tagesordnung zu setzen. Da sich binnen vier Jahren fast 80 000 Menschen ehrlich gemacht haben, die teilweise jahrzehntelang ihr Vermögen ins Ausland transferiert haben – nun ist es wieder in Deutschland –, sollten wir nach meiner Meinung über die Abgeltungsteuer und ihre Höhe erneut diskutieren. Ich hoffe, dass wir 2015 den notwendigen Mut dazu finden. Vielen Dank. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU – Sven-Christian Kindler [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das wäre richtig gut!) Vizepräsidentin Petra Pau: Der Kollege Dr. Tobias Lindner hat für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen das Wort. Dr. Tobias Lindner (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Sie, meine lieben Kolleginnen und Kollegen von der Großen Koalition, versuchen teilweise in dieser Aktuellen Stunde, einen Dissens an Stellen aufzuzeigen, an denen er gar nicht besteht. Es geht doch nicht darum, dass die eine Seite des Hauses gegen neue Schulden ist, während die andere Seite des Hauses für neue Schulden ist. Vielmehr geht es darum, dass Sie die schwarze Null, die Sie heute so sehr feiern, nur in den Mittelpunkt rücken, um andere Stellen zu verdecken. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Schauen wir uns einmal an, wie Sie auf Ihre schwarze Null im Jahr 2014 gekommen sind. Sie geben 1,7 Milliarden Euro weniger für Zinsen aus. Es mag für den Bundeshaushalt toll sein, weniger Zinsen zu zahlen. Das ist für die Bürgerinnen und Bürger, die ihr Geld in Lebensversicherungen investiert oder auf dem Sparkonto liegen haben, nicht unbedingt so toll. Vor allem aber sind die geringeren Zinsausgaben nicht Ihr Verdienst. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Sie senken die Ausgaben für Investitionen im Vergleich zu dem, was Sie geplant haben, nochmals um 600 Millionen Euro ab. Von 1 Milliarde Euro an Minderausgaben entfallen 600 Millionen Euro auf Investitionen, die wir in diesem Land an verschiedenen Stellen – Beispiele wurden genannt – dringend brauchen. (Johannes Kahrs [SPD]: Grober Unfug!) Dafür sollten Sie heute keine Feierstunde abhalten. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der LINKEN – Sven-Christian Kindler [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Peinlich!) Liebe Bettina Hagedorn, Sie tun recht, den ehrlichen Steuerzahlerinnen und Steuerzahlern zu danken und darauf hinzuweisen, dass gegen Steuerhinterziehung in unserem Land endlich effektiver vorgegangen wird. Es stimmt auch, dass die Zahl der Selbstanzeigen zugenommen hat. Aber dann müssen wir uns auch angucken, welche Landesregierungen diese Steuer-CDs denn angekauft haben. Das waren Länder wie Rheinland-Pfalz, Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen nach dem Regierungswechsel, also Länder unter roter und grüner Regierungsbeteiligung. (Bettina Hagedorn [SPD]: Da würde ich Ihnen nicht widersprechen!) Dagegen hat sich noch vor wenigen Jahren eine schwarz-gelb geführte Bundesregierung auf Druck der FDP gegen den Ankauf solcher CDs gewehrt. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Sven-Christian Kindler [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: So war das!) Das ist nichts, wofür Sie sich heute feiern sollten. (Petra Hinz [Essen] [SPD]: Doch!) Da wir gerade beim Thema Feiern sind: Wir haben vor Weihnachten über Glühwein gesprochen. Ich weiß nicht, womit Sie heute gefeiert haben oder feiern werden. (Johannes Kahrs [SPD]: Mit Mineralwasser!) Wie es üblich ist: Nach einer Party kommt gewöhnlich der Kater. Lieber Johannes Kahrs, selbst wenn man keinen Alkohol trinkt, aber zu lange aufbleibt, kommt am nächsten Morgen das böse Erwachen. Ich prophezeie Ihnen, liebe Kolleginnen und Kollegen: Das böse Erwachen über Ihre Haushaltspolitik wird in wenigen Jahren, es wird schon in Kürze kommen. Es wird dann kommen, wenn Krankenkassen überlegen, Zusatzbeiträge einzuführen, und die gesetzlich Versicherten die Zeche für diese Haushaltspolitik zahlen müssen. Es wird dann kommen, wenn die Rentenkasse aufgrund Ihrer Rentenpolitik in wenigen Jahren leer sein wird (Johannes Kahrs [SPD]: Das ist doch Quatsch! Das ist Volksverdummung!) und die Beitragszahler entweder weniger Rente in Zukunft zu erwarten haben oder höhere Beiträge zahlen müssen. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Das sind die Rechnungen, die Ihre Haushaltspolitik schicken wird. Das Erwachen wird noch an einer anderen Stelle kommen. (Johannes Kahrs [SPD]: Lesen bildet, denken hilft!) Dazu muss ich sagen: Lieber Kollege Barthle, ich glaube, die schwäbische Hausfrau würde ganz anders vorgehen als von Ihnen unterstellt und der schwäbische Hausmann auch. Die würden es nämlich nicht einfach durch das Dach regnen lassen, wenn sie entdecken, dass wieder einmal Sanierungsarbeiten notwendig sind. Sie würden nicht bei der Ausbildung ihrer Kinder und Enkelkinder sparen, nur damit am Monatsende irgendwo eine Null steht. Was Sie mit Ihrer Haushaltspolitik machen, ist: Sie halten die Ausgaben im Wesentlichen konstant. Wo es zu Recht Tarifsteigerungen gibt, wo Ausgaben zu leisten sind, leisten Sie diese. Sie fahren Investitionen herunter und hoffen auf steigende Steuereinnahmen. Das ist das Gegenteil von Anstrengung in der Haushaltspolitik, was Sie hier machen. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der LINKEN) Wenn Sie wirklich einen historischen Schwenk in der Haushaltspolitik vollführen und etwas ändern wollten, dann müssten Sie auch qualitativ etwas in der Haushaltspolitik ändern. Dann dürften Sie sich nicht nur auf die Null fixieren, sondern Sie müssten auch schauen, dass in Deutschland wieder in die Infrastruktur investiert wird, dass Schienen, Straßen und öffentliche Einrichtungen nicht zerfallen. Dann müssten Sie schauen, dass wir in unseren wichtigsten Rohstoff, nämlich in Forschung und Bildung, endlich mehr investieren. Dann müssten Sie auch die Zukunftstrends und die Innovationsprozesse, die ablaufen, so unterstützen, dass sie eine Richtung bekommen und dass wir als starke Industrienation auch noch in 10, 20 und 30 Jahren die Wirtschaftskraft haben, dass die Steuereinnahmen Haushalte ohne neue Schulden und vor allem solche zum Wohl der Bürgerinnen und Bürger möglich machen. Das tun Sie nicht, liebe Kolleginnen und Kollegen. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Deshalb kann ich Ihnen nur eines sagen: Feiern dürfen Sie heute alleine. Wenn der Kater nachher kommt, können Sie sich vertrauensvoll an uns wenden; denn wir haben ein paar Tipps für Sie, was Sie in Ihren Haushalten anders machen können, wenn es darum geht, einen wirklich zukunftsfähigen Haushalt aufzustellen. Ich danke Ihnen. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Vizepräsidentin Petra Pau: Für die CDU/CSU-Fraktion hat der Kollege Eckhardt Rehberg das Wort. (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD) Eckhardt Rehberg (CDU/CSU): Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren Abgeordneten! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Es sind Worte wie „einmalig“, „absurdes Theater“ und „Glück gehabt“ gefallen. Schauen wir uns an, wie es im Haushaltsausschuss im Jahr 2009 aussah. Wenn ich zum jetzigen Koalitionspartner nett bin, dann kann ich sagen: Diese 86 Milliarden Euro waren die Erblast der Finanz- und Wirtschaftskrise. (Bettina Hagedorn [SPD]: Und unsere gemeinsame Entscheidung!) Wenn ich weniger nett bin, muss ich sagen: Das ist die Erblast von Steinbrück gewesen. (Sven-Christian Kindler [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Wer war denn Koalitionspartner von Steinbrück? Wer war Bundeskanzlerin bei Steinbrück?) Im Regierungsentwurf stand noch eine Neuverschuldung in Höhe von 86 Milliarden Euro. Wir haben diese Neuverschuldung innerhalb von nur vier Jahren auf null gedrückt. (Johannes Kahrs [SPD]: Da hast du doch mitregiert!) Hier wurde von verspielten Zukunftschancen gesprochen. Das Gegenteil ist der Fall. Kollege Kindler, es ist keine Arbeitsverweigerung, was wir in den vier Jahren der letzten Legislaturperiode und im letzten Jahr mit dem Koalitionspartner SPD gemacht haben. Eine schwarze Null zustande zu bringen, das sind keine verspielten Zukunftschancen, sondern das ist endlich fiskalische Generationengerechtigkeit. Das eröffnet Chancen für die zukünftigen Generationen. (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD) Übrigens, wir haben in der letzten Legislaturperiode im Bereich von Bildung und Forschung einen Aufwuchs von 14 Milliarden Euro gehabt. Es gibt schon einen Paradigmenwechsel in der Haushaltspolitik, einen Paradigmenwechsel, den der Bundesrechnungshof mit Sorge sieht. Ich darf einmal aus Bemerkungen des Bundesrechnungshofs zum Haushalt zitieren. Der Bundesrechnungshof sagt, er sehe „strukturelle Belastungen und Risiken, die eine nachhaltige Haushaltspolitik gefährden könnten“. Zu weiteren finanziellen Zugeständnissen des Bundes an Länder und Gemeinden heißt es: Dabei erscheinen im Bund-Länder-Verhältnis die finanziellen Handlungsspielräume des Bundes angesichts der bestehenden Lasten ausgereizt. Meine sehr verehrten Damen und Herren, im Koalitionsvertrag sind 23 Milliarden Euro für prioritäre Maßnahmen vorgesehen, wovon mehr als die Hälfte nicht für bundesoriginäre Aufgaben abfließt, sondern für Aufgaben, die originär die Ländern und die Kommunen erfüllen. Aber diese schwarze Null, die eigentlich erst für dieses Jahr vorgesehen war, hat die Möglichkeit eröffnet, dass wir in den nächsten drei Jahren bis 2018 wieder einen Ausgabenzuwachs von 30 Milliarden Euro haben werden. Das ist die Basis dafür, dass wir mehr als in der Vergangenheit in Verkehrsinfrastruktur investieren, dass wir noch mehr in Bildung und Forschung investieren können und dass wir Länder und Kommunen noch mehr unterstützen können, Stichwort „Grundsicherung im Alter“, wofür pro Jahr insgesamt mehr als 5 Milliarden Euro an die Kommunen fließen werden. Dafür liefert die Basis die schwarze Null. Diese Basis, Kollege Kindler, haben wir uns in der Koalition mit der FDP und in dem einen Jahr Koalition mit der SPD schon hart erarbeitet. (Beifall bei der CDU/CSU) Meine Damen und Herren, was in der politischen Debatte ganz wenig beachtet wird, ist, dass wir noch in der Großen Koalition 2008/2009 und dann in der Koalition mit der FDP (Sven-Christian Kindler [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Gott hab’ sie selig!) eine Entlastung für die Bürger von 25 Milliarden Euro in der vollen Jahreswirkung ab 2011 und für die Kommunen von 17 Milliarden Euro vorgenommen haben. Wenn man Steuermehreinnahmen und Entlastungen gegen-einander aufrechnet, wenn man sieht, dass wir im Ausgabenzuwachs fast konstant geblieben sind, dann, Kollege Kindler, muss man feststellen: Das ist schon eine große Leistung von zwei Bundesregierungen; das ist eine große Leistung von zwei Koalitionen. Ich will Ihnen eins sagen: Dieses lassen wir uns von niemandem und von keinem schlechtreden. (Beifall bei der CDU/CSU) Ich glaube, dieses Jahr wird von dem Thema Bund-Länder-Finanzbeziehungen sehr stark geprägt sein. Der Bund hat in den letzten vier Jahren, von 2010 bis 2014, Steuermehreinnahmen in Höhe von etwa 45 Milliarden Euro gehabt. Die Länder haben in fast gleicher Höhe Steuermehreinnahmen gehabt. Die Kommunen haben in der Zeit Steuermehreinnahmen von fast 19 Milliarden Euro gehabt. Jetzt muss man angesichts der vielen Forderungen, die von Ländern und Kommunen auch in den letzten Stunden und Tagen an den Bund gerichtet worden sind, in dieses Land die Botschaft senden, dass an der positiven wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Entwicklung in den letzten Jahren Länder und Gemeinden in gleicher Art und Weise partizipieren. In der letzten Legislaturperiode und in dieser Legislaturperiode haben wir, der Bund, je nach Betrachtung, je nach Berechnungsweise an Länder und Kommunen zusätzlich zwischen 70 Milliarden und 90 Milliarden Euro für Aufgaben gegeben, für die wir eigentlich nicht zuständig sind. Angesichts dessen können wir jetzt nicht nur die schwarze Null für das vergangene Haushaltsjahr erfolgreich verbuchen, sondern die politischen Rahmenbedingungen, die wir heute haben, die wir uns schwer erarbeitet haben. Das steht für mehr als gute Zukunftschancen. Ich glaube, Deutschland steht mit Blick auf Europa sehr gut da. Herzlichen Dank. (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD) Vizepräsidentin Petra Pau: Für die SPD-Fraktion spricht nun die Kollegin Petra Hinz. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU) Petra Hinz (Essen) (SPD): Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuhörerinnen und Zuhörer hier im Saal, im Plenum des Deutschen Bundestages, und auch an den Bildschirmen! Wir haben jetzt von der Opposition den Vorwurf gehört, wir feierten uns selbst. Ich will gerne zu dieser Party gehen; denn das, was wir zu bieten haben, kann sich in der Tat sehen lassen. Lieber Kollege Sven-Christian Kindler, Stichwort „Arbeitsverweigerung“: Das, was wir nach einem Jahr vorzuweisen haben, soll Arbeitsverweigerung sein. Ich will am Ende meiner Rede schauen, was tatsächlich Arbeitsverweigerung ist. Unter Arbeitsverweigerung kann man auch verstehen, dass man sich guten Ideen, guten Vorhaben verschließt, weil man in der Opposition ist. Also, wir haben im zurückliegenden Jahr eine ganze Menge geleistet. Ein anderer Punkt, lieber Tobias Lindner. Sie sagen, wir hätten Kürzungen vorgenommen. Wir haben keine Kürzungen vorgenommen. (Dr. Tobias Lindner [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Ihr habt keine Subventionen gekürzt! – Sven-Christian Kindler [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Stimmt! Subventionen habt ihr nicht abgebaut!) Ich glaube, wir alle wissen aus Erfahrung – zumindest die Haushälter müssten das wissen –, dass nicht alle Gelder, die wir in den Haushalt einstellen, auch abfließen. Wir könnten hier einen Catwalk mit noch mehr Zahlen präsentieren; unter dem Strich ist es so, dass nur ein Teil der Gelder tatsächlich abfließt und ankommt. Wir könnten im Bereich der Städtebauförderung oder im Bereich der Verkehrsinfrastruktur noch mehr Gelder bereitstellen; aber es gibt eben einen Realisierungsstau. Unter dem Strich könnten diese Gelder doch gar nicht abfließen. Sprich doch einmal mit den Vertretern der Kommunen oder der Länder! Die Gelder, die jetzt im Haushalt stehen, entsprechen den Maßnahmen, die in diesem Zeitraum abgearbeitet werden können. Nun zu Ihnen, lieber Herr Rehberg. Im Haushaltsausschuss duzen wir uns ja, aber jetzt einmal förmlich: Lieber Herr Rehberg, (Zurufe von der CDU/CSU: Oh!) Sie sagten, Sie wollten einmal nett sein. Dann möchte ich jetzt auch einmal nett sein. – Zu sagen: „Zwischen 2005 und 2009 war Peer Steinbrück Finanzminister, und jetzt ist es Herr Schäuble und Frau Merkel“, so funktioniert es nicht. (Dr. Tobias Lindner [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Frau Merkel ist Kanzlerin!) Frau Merkel war auch 2005 bis 2009 Kanzlerin. (Ralph Brinkhaus [CDU/CSU]: Gott sei Dank!) Was hat Frau Merkel da gemeinsam mit dem Finanzminister gesagt? Bis 2011 werden wir es schaffen, dass wir keine Neuverschuldung mehr haben. – Es ging um 11 Milliarden Euro. (Sven-Christian Kindler [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Gute Stimmung in der Koalition!) Dann kam die Finanz- und Wirtschaftskrise, die Bankenkrise dazwischen. – Diese Wahrheit muss man in dieser Form auch einmal sagen. (Beifall des Abg. Ulrich Freese [SPD]) Das Schmunzeln in den Reihen nehme ich einmal als stille Bestätigung; denn ich habe recht. (Beifall bei der SPD) Ich habe noch einmal die Pressemitteilungen der Kolleginnen und Kollegen der Opposition zum Haushalt 2014 herausgesucht und gelesen, was denn da alles geschrieben wurde. Sie haben im Rahmen der Medien-berichterstattung gesagt: „Haushaltsentwurf 2014 ist ein Verschiebebahnhof“. (Dr. Tobias Lindner [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Wer war das?) Falsch! Sie haben behauptet: „Koalition versenkt Bildungsrepublik im Haushaltsloch“. (Dr. Tobias Lindner [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Ja, so ist es! – Sven-Christian Kindler [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Leider ist es so!) Falsch! (Dr. Tobias Lindner [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Mehr davon!) Sie haben behauptet, wir würden auf Kosten sozialer Leistungen den Schuldenabbau betreiben. (Dr. Tobias Lindner [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Genau! – Zuruf von der LINKEN: Richtig!) Falsch! Richtig ist, was ich jetzt sage: (Heiterkeit und Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU – Sven-Christian Kindler [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Große Koalition – große Arroganz!) Wir entlasten die Städte und Gemeinden bei den Sozialausgaben – darauf ist schon mehrfach hingewiesen worden; wir gehen über das Maß dessen hinaus, was wir im Rahmen der föderalen Strukturen leisten müssen, weil wir einfach die Notwendigkeit sehen –, so in 2014 um rund 5,5 Milliarden Euro. Richtig ist: Wir werden die Kommunen im Sozialbereich, nur im Bereich der Sozialleistungen direkt, in der Zeit von 2015 bis 2018 um 25 Milliarden Euro entlasten. Richtig ist: Wir investieren in den Ausbau der Kindertagesstätten. (Sven-Christian Kindler [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Aber weniger als Schwarz-Gelb! Das ist doch peinlich!) – Herr Kindler, nicht wer am lautesten schreit, hat auch recht. (Beifall bei der SPD – Sven-Christian Kindler [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Sie investieren weniger als Schwarz-Gelb!) – Man versteht Sie so sowieso nicht. Sie müssten sich zu Wort melden. (Sven-Christian Kindler [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das geht nicht! Das wissen wir! Dafür gibt es die Zwischenrufe!) Nur, bei einer Aktuellen Stunde können Sie das leider nicht. Richtig ist: Seit dem 1. Januar 2015 haben die Arbeitnehmer Anspruch auf einen gesetzlichen Mindestlohn. Ab dem 1. Januar 2017 – also nicht sofort; das will ich der Wahrheit halber hinzufügen – haben sie diesen gesetzlichen Anspruch flächendeckend. Richtig ist: Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer können bereits mit 63 Jahren abschlagsfrei in Rente gehen. (Matthias W. Birkwald [DIE LINKE]: Nach 45 Beitragsjahren! Nicht die Rentnerinnen und Rentner!) Richtig ist auch, dass wir Freiräume für die Familien schaffen, einen besseren Ausgleich zwischen Arbeit und Familie, auch durch die Familienpflegezeit. Ich möchte noch den Bildungsbereich ansprechen und hier das BAföG. Wir haben eine Erhöhung der Bedarfssätze um 7 Prozent vorgenommen sowie eine Anhebung der Wohnkosten- und Sozialpauschalen. Vizepräsidentin Petra Pau: Kollegin Hinz, Sie müssen einen Punkt setzen. Petra Hinz (Essen) (SPD): Okay, ich fasse zusammen: Der Höchstsatz für die Studierenden beträgt jetzt 670 Euro. Das sind insgesamt monatlich 9,5 Prozent mehr, auf die die Studierenden zurückgreifen können. Das ist ein Jahr Große Koalition. Das nenne ich gute Arbeit. Das ist keine Arbeitsverweigerung, meine lieben Kollegen und Kolleginnen! Danke schön. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU) Vizepräsidentin Petra Pau: Für die CDU/CSU-Fraktion hat der Kollege Dr. Reinhard Brandl das Wort. (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD) Dr. Reinhard Brandl (CDU/CSU): Frau Präsidentin! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Sie merken schon: Das ist heute eine historische Debatte. Seit gestern, 10 Uhr, haben wir es schwarz auf weiß: Der Bund hat 2014 keine neuen Schulden mehr gemacht. Wenn das nicht Anlass für eine Aktuelle Stunde ist, dann weiß ich nicht, was Anlass für eine Aktuelle Stunde sein soll. (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD) Das Schreiben des Parlamentarischen Staatssekretärs Kampeter, in dem er uns das mitgeteilt hat, habe ich bei mir im Büro nicht unter „Drucksachen“ abgeheftet, sondern (Dr. Tobias Lindner [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: In Gold eingerahmt!) in den Ordner „Dokumente der Zeitgeschichte“. (Heiterkeit bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD) Meine Damen und Herren, da gehört es auch hin. Natürlich war es eine Überraschung, mit der wir bei der Aufstellung des Haushaltes 2014 nicht haben rechnen können. Aber dass es zu einem besseren Haushaltsabschluss gekommen ist, dürfte bei Wolfgang Schäuble niemanden mehr überraschen. (Norbert Barthle [CDU/CSU]: So ist es!) Seitdem Wolfgang Schäuble im Amt ist, seit fünf Jahren, war der Abschluss am Ende immer besser als der Plan. Das kann man nicht mehr mit Glück erklären. Das hat System. Das ist ein Zeichen von vorsichtiger und solider Haushaltspolitik. (Beifall bei der CDU/CSU) 2014 war es sogar so, dass wir statt der geplanten 6,5 Milliarden Euro 0 Euro neue Schulden gemacht haben. Lassen Sie mich auch das erwähnen: Das ist zum letzten Mal unter dem Bundesfinanzminister Franz Josef Strauß im Jahr 1969 gelungen. (Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU – Johannes Kahrs [SPD]: Nein! Das war Alex Möller, Herr Kollege!) Wenn es anders gekommen wäre und wir statt 6,5 Milliarden Euro weniger 6,5 Milliarden Euro mehr an Schulden aufgenommen hätten: Ich weiß nicht, was für ein Theater, was für ein Spektakel die Opposition hier veranstaltet hätte. Ja, es gab ein paar glückliche Entwicklungen am Jahresende. Es gab höhere Steuereinnahmen, es gab die Entscheidung des Bundesfinanzhofs zur Kernbrennstoffsteuer, und es gab geringere Zinsausgaben. Aber, meine Damen und Herren, das Entscheidende ist: Selbst wenn sich diese Punkte alle nicht so positiv entwickelt hätten, wie sie sich entwickelt haben, dann wären wir immer noch unter den veranschlagten 6,5 Milliarden Euro Neuverschuldung geblieben, und wir hätten bei weitem immer noch die Vorgaben, die uns entsprechend der Schuldenbremse erlaubt gewesen wären, unterschritten. Die Botschaft, die die Große Koalition hier sendet, ist: Die Politik hält sich an ihre Versprechen. (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD) Meine Damen und Herren, bei der Frage der Neuverschuldung geht es um mehr als darum, dass wir bei unserer Bilanz 2017 hinter dieses Vorhaben unserer Wahlprogramme einen grünen Haken setzen können. Da geht es um die Glaubwürdigkeit staatlicher Finanzpolitik insgesamt. Es geht auch darum, ob wir als Gesamtstaat – nicht nur als Bund – in der Lage sind, uns an unsere eigenen Haushaltsregeln zu halten. 2009 haben Bundestag und Bundesrat mit großen Mehrheiten – es waren jeweils über zwei Drittel – die Einführung der Schuldenbremse beschlossen. In das Grundgesetz wurde Artikel 109 Absatz 3 aufgenommen: Die Haushalte von Bund und Ländern sind grundsätzlich ohne Einnahmen aus Krediten auszugleichen. Die Übergangszeit endet für den Bund 2016 und für die Länder 2020. Wenn wir hier als Bund wackeln und uns in irgendeiner Form um die Vorgaben der Schuldenbremse herumdrücken würden, dann fänden die Bundesländer sofort Gründe, warum auch sie sich nicht an die Vorgaben der Schuldenbremse halten müssten. Damit wäre eines der großen Versprechen der Nachkriegsgeschichte mit Verfassungsrang gebrochen. Dieser Bruch hätte eine fatale Wirkung auf die Glaubwürdigkeit deutscher Politik im In- und Ausland, und das in einer Phase, in der Europa immer noch um Vertrauen in die Tragfähigkeit seiner öffentlichen Schulden kämpft. Insofern hat die Null nicht nur einen fiskalischen Effekt, sondern auch eine psychologische Wirkung. Diese psychologische Wirkung wird durch das zweite Signal, das wir in diesen Wochen ausgesandt haben, verstärkt, nämlich dass wir ab 2016 ein Investitionspaket in Höhe von 10 Milliarden Euro auf den Weg bringen. Meine Damen und Herren, das ist solide Haushaltspolitik. Das ist ein Markenzeichen der Großen Koalition, das Markenzeichen von Wolfgang Schäuble. Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit und wünsche uns noch einen schönen Nachmittag. (Beifall bei der CDU/CSU und der SPD) Vizepräsidentin Petra Pau: Das Wort hat die Kollegin Kerstin Radomski von der CDU/CSU-Fraktion. (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD) Kerstin Radomski (CDU/CSU): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! In einem Parlament ist es seit jeher üblich, dass sich die Mehrheit positiv zu den Regierungserfolgen äußert und die Opposition versucht, an diesen etwas auszusetzen. (Matthias W. Birkwald [DIE LINKE]: -Kritisch!) Aber kommen wir an einem Tag wie dem heutigen doch einmal aus den parteipolitischen Gräben heraus, und nehmen wir die historische Tatsache wahr, dass die Bundesrepublik bereits im vergangenen Jahr einen ausgeglichenen Haushalt hatte! Deshalb ist heute ein Tag der Freude. (Beifall bei der CDU/CSU und der SPD) Bevor Sie, liebe Kolleginnen und Kollegen von der Opposition, nun doch mit dem Kritisieren weitermachen: Freuen Sie sich doch mit uns! Freuen Sie sich, dass die Bundesregierung keine neuen Schulden mit aus Ihrer Sicht falschen Projekten macht! Aus unserer Sicht investieren wir in die richtigen Projekte, nur eben – im Gegensatz zu vielen linken Ideen – ohne dafür zu tief in die Taschen zu greifen. Zukunftspolitik statt Verteilungspolitik, Ansporn statt Gleichmacherei! Dass unsere Politik zum Aufschwung führt, zeigen die Steuereinnahmen, die den ausgeglichenen Haushalt maßgeblich möglich machen, verbunden mit dem Augenmaß bei den Ausgaben. Bei einer früheren Haushaltsdebatte hat eine Kollegin von den Linken Deutschland als „Sanierungsfall“ bezeichnet. Die solide Finanzlage mit ihren Steuereinnahmen zeigt nun jedoch das Gegenteil. Wenn wir uns über den Bundeshaushalt 2014 und auch den Haushalt 2015 außerhalb der üblichen Grabenkämpfe unterhalten, dann sollten wir alle berücksichtigen, dass wir doch alle eines gemeinsam haben: Wir alle haben Kinder, Neffen, Nichten oder Nachbarskinder. Wenn ich meinen beiden Töchtern sagen kann, dass in unserem Land die Politiker dafür sorgen, dass nicht mehr Geld ausgegeben als eingenommen wird, dann tue ich das mit Stolz, (Beifall bei der CDU/CSU und der SPD) weil das Erreichen der schwarzen Null gelebte Nachhaltigkeit ist, die wir der folgenden Generation vermitteln wollen. Das beginnt mit dem Ressourcenschutz im täglichen Leben und endet mit dem Vermeiden unnötiger Schulden. Wie sonst sollen wir den Kindern den verantwortungsvollen Umgang mit eigenem Geld beibringen, wenn nicht wir als Vorbild dienen? Als langjährige Lehrerin freut es mich umso mehr, dass wir trotz der schwarzen Null an den richtigen Stellen Geld ausgeben und in die Zukunft investieren, vor allen Dingen in Bildung und Forschung sowie in die Infrastruktur. (Beifall bei der CDU/CSU und der SPD) Ebenso wie sich unser Land keine Löcher im Haushalt erlauben kann, können wir auch keine Löcher in Bildungsbiografien verantworten. Deshalb haben wir im Jahr 2014 erneut knapp 14 Milliarden Euro für Bildung und Forschung ausgegeben. Wenn wir auf die vergangenen zehn Jahre blicken, so haben sich die Ausgaben dafür sogar mehr als verdoppelt, und in diesen zehn Jahren, meine Damen und Herren, wurde die Bundesregierung von Angela Merkel geführt. (Beifall bei der CDU/CSU) Deshalb ist es nicht vermessen, wenn ich an dieser Stelle betone, dass wir heute ernten, was in diesen Jahren gesät wurde. Lieber Herr Kindler von den Grünen, im vergangenen November haben Sie an genau diesem Platz, an dem ich heute stehe, gesagt: Wer die Felder nicht bestellt, der kann nachher auch nicht ernten. Wir haben die Felder bestellt und den ausgeglichenen Haushalt verabschiedet, und nun ernten wir gemeinsam die Früchte. (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD – Sven-Christian Kindler [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Leider ein bisschen verdorben!) Viele, auch in diesem Haus, haben währenddessen das Ziel des ausgeglichenen Haushaltes nicht erkannt oder daran gezweifelt. Doch die unionsgeführten Bundesregierungen mit ihren unterschiedlichen Koalitionspartnern haben nicht nur die Weichen für den heutigen Erfolg gestellt, sondern vor allem eines getan: Wir haben Wort gehalten. Die Herausforderung für die kommenden Jahre ist, die Nullverschuldung im Haushalt beizubehalten und gleichzeitig die Investitionen zu tätigen, die ein verantwortungsvolles Voranschreiten in unserem Land ermöglichen. Deshalb haben uns die Menschen gewählt, und das bleibt auch in Zukunft unser Ziel. Liebe Kolleginnen und Kollegen von der Opposition, auch viele von Ihnen sind Haushaltspolitiker. Uns Haushältern liegen solide Finanzen besonders am Herzen. Geben Sie sich deshalb einen Ruck! Freuen Sie sich nicht nur innerlich über den ausgeglichenen Haushalt, sondern geben Sie Ihrer Freude Ausdruck! (Sven-Christian Kindler [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Schön wär’s! Es gibt wenig zum Freuen!) Wir freuen uns hier heute gemeinsam über keine neuen Schulden für unser Land und für unsere Kinder. Herzlichen Dank. (Beifall bei der CDU/CSU und der SPD) Vizepräsidentin Petra Pau: Das Wort hat der Kollege Ralph Brinkhaus für die CDU/CSU-Fraktion. Ralph Brinkhaus (CDU/CSU): Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Herr Leutert, Herr Bartsch, Sie haben Zweifel daran geäußert, dass man Aktuelle Stunden zu Themen durchführen kann, bei denen es richtig gut läuft. (Dr. Dietmar Bartsch [DIE LINKE]: Ich habe vorgeschlagen, es „Feierstunde“ zu nennen!) Sie haben viele Probleme adressiert, die wir haben. Was ist das aber für ein Politikverständnis, dass man sich nicht freuen kann, auch wenn es noch irgendein Problem auf der Welt gibt? – Wir haben ein anderes Politikverständnis. Wir gehen die Probleme an, wenn die Zeit dafür ist. Manchmal ist aber auch die Zeit, zu feiern, und heute ist die Zeit, zu feiern. (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD – Michael Leutert [DIE LINKE]: Das können wir doch in der Kneipe tun!) Gestern hat ein Journalist die Sache so kommentiert: Ein Tag der Genugtuung für die CDU/CSU, ein Tag der Genugtuung für die Union. – Mir gefällt das nicht so ganz. Erstens mag ich das Wort „Genugtuung“ nicht. Zweitens ist es zwar ein Tag der Freude, aber ein Tag der Freude für viele. Heute haben hier viele ihre Freude geäußert. Ich bekomme übrigens auch Zuspruch aus dem Wahlkreis durch Anrufe und Mails. Es ist also nicht so, dass wir uns hier im Deutschen Bundestag alleine freuen. Die Menschen im Land finden das richtig klasse und wissen das wertzuschätzen. (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD) Meine Damen und Herren, wir freuen uns umso mehr, als wir wissen, wo wir vor fünf Jahren gestanden haben. Ich kritisiere gar nicht, dass Peer Steinbrück einen Haushalt mit einer Nettoneuverschuldung von 80 Milliarden Euro vorgelegt hat, den wir mitgetragen haben. Aber wer hätte damals gedacht, dass wir vier Haushaltsjahre später bei der Null sind? Das ist klasse. Wer hätte gedacht, dass wir das ohne Steuererhöhungen, ohne neue Steuern schaffen? Ich muss an dieser Stelle einmal ganz dezent anmerken: Alle hier im Bundestag vertretenen Parteien sind mit Konzepten in den Wahlkampf gezogen, wie der Haushalt ausgeglichen werden kann; es gab nur zwei Parteien, die gesagt haben, dass es ohne Steuererhöhungen geht, und das waren wir von CDU und CSU. (Beifall bei der CDU/CSU – Matthias W. Birkwald [DIE LINKE]: Man sieht ja, was dabei herauskommt!) Wir haben gesagt, dass es ohne Steuererhöhungen geht, und haben das auch durchgezogen. Wir haben recht behalten, meine Damen und Herren. Wir freuen uns auch deswegen – das ist mehrfach angesprochen worden –, weil die schwarze Null von den Menschen in diesem Land ehrlich erwirtschaftet worden ist, mit ihrem Fleiß und ihrer erfolgreichen Arbeit. Das ist klasse. Wir haben – das hat die Kollegin Hinz eben erwähnt – aber nicht nur auf uns geachtet, sondern auch die Kommunen und die Länder entlastet. Wir haben auch an andere gedacht. Der Kollege Kampeter, dem das Grinsen immer noch im Gesicht steht – ich habe ihn selten so fröhlich erlebt wie heute –, hat das eben auch angesprochen. Es ist ein Tag der Freude; wir alle können uns freuen. Die Menschen im Land freuen sich, bis auf einige wenige Ausnahmen, die hier im Deutschen Bundestag sitzen, und zwar in der Mitte bei den Grünen und links bei der Linken. (Beifall bei der CDU/CSU – Lachen bei der LINKEN) Das wundert mich aber gar nicht. Ich habe einmal die Berichte zur Verabschiedung des Haushaltes 2014 he-rausgeholt. Herr Kindler, was haben Sie da auf den Putz gehauen: (Sven-Christian Kindler [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Ja, zu Recht!) „desaströs“, „Las Vegas“, „Trickserei“! Der Kollege Bartsch hat Sie an der einen oder anderen Stelle noch überboten. (Matthias W. Birkwald [DIE LINKE]: Das kann der!) Haben Sie doch jetzt einfach die Größe, zu sagen: Unsere Prognose war falsch; wir haben uns geirrt. Es ist eine tolle Leistung der Koalition, dass sie das hingekriegt hat. (Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU) Nein, meine Damen und Herren von den Grünen und von der Linken, diese Größe fehlt Ihnen leider, und das ist sehr schade. (Sven-Christian Kindler [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Was ist denn mit den 7 Milliarden Euro in den Sozialkassen? Was ist mit den Schattenhaushalten?) Sie haben hier von Arbeitsverweigerung gesprochen, Herr Kindler. Ich schätze Sie sehr; aber Arbeitsverweigerung ist, wenn man zwei Jahre lang immer die gleiche Rede mit den gleichen Argumenten hält und diese Argumente nicht richtiger werden. (Beifall bei der CDU/CSU und der SPD – Lachen bei Abgeordneten der CDU/CSU) Meine Damen und Herren, Sie behaupten, wir investierten zu wenig. Fakt ist: Wolfgang Schäuble hat 10 Milliarden Euro für zusätzliche Investitionen angekündigt. (Sven-Christian Kindler [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Für drei Jahre ab 2016 ! Was ist denn das?) Fakt ist: Jean-Claude Juncker hat 300 Milliarden Euro für zusätzliche Investitionen angekündigt. Fakt ist: Wir haben mehr für Bildung und Forschung ausgegeben. Fakt ist: Wir haben mehr für Kommunen ausgegeben. – Wir haben das alles in diesem Haushalt hingekriegt. Ihre Behauptung ist also schlichtweg falsch. Sie sagen, wir plünderten die Sozialversicherungen. (Sven-Christian Kindler [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Ja, so ist es!) Das ist doch Blödsinn. Wir stecken dieses Jahr 80 Milliarden Euro in die Rentenkasse und 10 Milliarden Euro in die Gesundheitssysteme. Wir von der Großen Koalition waren es, die die Pflegeversicherung ehrlich gemacht haben, im Übrigen auch durch Beitragserhöhungen. Das war nicht populär, aber wir haben es trotzdem gemacht. (Sven-Christian Kindler [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Schauen Sie doch einmal in die Rentenversicherung bei der Mütterrente!) Man sieht: Wir plündern die Sozialkassen eben nicht. Wir können sehr gerne über die Zukunft der Sozialkassen reden. Wir müssen darüber reden, wie wir sie nachhaltig gestalten können. Das muss man aber auf seriöse Art und Weise machen, Herr Kindler, und nicht so, wie Sie das heute hier gemacht haben. (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD) Nun zu einem Punkt, der uns immer wieder vorgehalten wird: Wir haben Glück, weil wir sehr hohe Steuereinnahmen haben und weil die Zinsen niedrig sind. Ja, das stimmt. Aber das gilt auch für einige Bundesländer. Herr Lindner, Glück hat auch die Regierung in Rheinland-Pfalz. Sie hat ebenfalls hohe Steuereinnahmen und profitiert von den niedrigen Zinsen. Die Grünen regieren dort in einer Koalition mit der SPD. Sie sind einer der führenden Politiker aus Rheinland-Pfalz. Sagen Sie uns doch einmal, wie der Landeshaushalt in Rheinland-Pfalz aussieht! (Dr. Tobias Lindner [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Von Anfang an besser!) Solange Herr Kahrs hier sitzt, darf ich nicht über den Landeshaushalt in Nordrhein-Westfalen reden, (Petra Hinz [Essen] [SPD]: Richtig!) weil er sonst wie ein HB-Männchen in die Luft geht. Aber weil ich der letzte Redner bin, muss er ertragen, dass ich sage: Auch in Nordrhein-Westfalen klappt es nicht, trotz niedriger Zinsen und hoher Steuereinnahmen, (Beifall bei der CDU/CSU) und in Baden-Württemberg erst recht nicht. Die schwarze Null ist kein Zufall, sondern das Ergebnis guter Arbeit. Ich gestehe Ihnen von der Opposition zu, dass Sie diese Arbeit nicht zu schätzen wissen. Ihnen von der SPD gestehe ich zu, dass wir das gemeinsam gemacht haben. Aber gestehen Sie uns auch bitte zu, dass wir zusammen mit der FDP vier Jahre lang gut vorgearbeitet haben; insofern kann die sich auch freuen. (Johannes Kahrs [SPD]: Nein, das sehen wir nicht so!) Alle freuen sich also, nur die Grünen und die Linken nicht. Einen schönen Abend noch. (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD) Vizepräsidentin Petra Pau: Die Aktuelle Stunde ist damit beendet. Wir sind damit am Schluss unserer heutigen Tagesordnung. Ich berufe die nächste Sitzung des Deutschen Bundestages auf morgen, Donnerstag, den 15. Januar 2015, 9 Uhr, ein. Die Sitzung ist geschlossen. Ich wünsche Ihnen bis dahin alles Gute. (Schluss: 16.52 Uhr) Anlagen zum Stenografischen Bericht Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Alpers, Agnes DIE LINKE 14.01.2015 Deligöz, Ekin BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 14.01.2015 Gabriel, Sigmar SPD 14.01.2015 Gleicke, Iris SPD 14.01.2015 Gohlke, Nicole DIE LINKE 14.01.2015 Hupach, Sigrid DIE LINKE 14.01.2015 Kaczmarek, Oliver SPD 14.01.2015 Kassner, Kerstin DIE LINKE 14.01.2015 Kolbe, Daniela SPD 14.01.2015 Dr. Krüger, Hans-Ulrich SPD 14.01.2015 Kunert, Katrin DIE LINKE 14.01.2015 Metzler, Jan CDU/CSU 14.01.2015 Nouripour, Omid BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 14.01.2015 Oellers, Wilfried CDU/CSU 14.01.2015 Oßner, Florian CDU/CSU 14.01.2015 Pfeiffer, Sibylle CDU/CSU 14.01.2015 Schiewerling, Karl CDU/CSU 14.01.2015 Schimke, Jana CDU/CSU 14.01.2015 Schlecht, Michael DIE LINKE 14.01.2015 Dr. Sitte, Petra DIE LINKE 14.01.2015 Strässer, Christoph SPD 14.01.2015 Wichtel, Peter CDU/CSU 14.01.2015 Anlage 2 Antwort des Parl. Staatssekretärs Christian Lange auf die Frage der Abgeordneten Renate Künast (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/3710, Frage 1): Welche der in der Frankfurter Allgemeinen Zeitung am 4. Januar 2015 (www.faz.net/aktuell/politik/inland/spd-justiz minister-heiko-maas-fuehrt-ein-koalitionslehrstueck-auf-1334 2738.html) genannten Vorhaben („Maas Gesetzes-Kaskade begann vor ein paar Wochen mit der Ankündigung, das Strafrecht bei Vergewaltigung zu verschärfen. Dann folgte ein Kabinettsbeschluss zum Schutz von Kleinanlegern, dann das Anti-Doping-Gesetz. Im Bundestag verteidigte Maas seine Mietpreisbremse und warb für die Erhöhung der Rente für SED-Opfer. Außerdem verabschiedete das Parlament ein neues Gesetz gegen Kinderpornographie“) sind bereits als Gesetz in Kraft, und wann werden die anderen in Kraft treten? Im Artikel der Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung vom 4. Januar 2015, auf den Sie in Ihrer Frage Bezug nehmen, werden folgende Gesetzvorhaben erwähnt: Das Fünfte Gesetz zur Verbesserung rehabilitierungsrechtlicher Vorschriften für Opfer der politischen Verfolgung in der ehemaligen DDR (SED-Opferrente), eine Änderung des § 177 StGB, das Kleinanlegerschutzgesetz, das Gesetz zur Bekämpfung von Doping im Sport (Antidopinggesetz), das Gesetz zur Dämpfung des Mietanstiegs auf angespannten Wohnungsmärkten und zur Stärkung des Bestellerprinzips bei der Wohnungsvermittlung (Mietpreisbremse) sowie das Gesetz zum Schutz von Kindern vor sexueller Ausbeutung und sexuellem Missbrauch. Die SED-Opferrente ist seit dem 1. Januar 2015 in Kraft. Eine Änderung des § 177 StGB wird derzeit im Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz geprüft, ein Gesetzentwurf wird noch im ersten Halbjahr dieses Jahres vorgelegt. Das Kleinanlegerschutzgesetz, das am 12. November 2014 vom Bundeskabinett beschlossen wurde, wird im zweiten Halbjahr 2015, das Antidopinggesetz, das sich derzeit in der Länder- und Verbändebeteiligung befindet, wird 2016 und die Mietpreisbremse, die sich gerade hier im parlamentarischen Verfahren befindet, wird voraussichtlich Mitte dieses Jahres in Kraft treten. Das Gesetz zum Schutz von Kindern vor sexueller Ausbeutung und sexuellem Missbrauch liegt derzeit dem Bundespräsidenten vor, es wird am Tag nach der Verkündung in Kraft treten. Anlage 3 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Michael Meister auf die Frage des Abgeordneten Oliver Krischer (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/3710, Frage 2): Wie hoch waren die Einnahmen durch die Mineralölsteuer sowie die Mehrwertsteuer bei Diesel und Benzin in den vergangenen fünf Jahren (Auflistung pro Jahr), und in welcher Weise hat sich der zuletzt deutlich gesunkene Ölpreis auf die Steuereinnahmen ausgewirkt? Das Energiesteueraufkommen aus dem Kraftstoff Benzin bewegte sich in den Jahren 2009 bis 2013 gerundet zwischen 17,8 Milliarden Euro (2009) und 16,2 Milliarden Euro (2013), beim Kraftstoff Diesel zwischen 36,1 Milliarden Euro (2011) und 34,7 Milliarden Euro (2009). Im Einzelnen lässt sich das Energiesteueraufkommen für die Jahre 2009 bis 2013 gerundet wie folgt beziffern (in Milliarden Euro): Benzin Diesel gesamt 2009 17,8 16,9 34,7 2010 17,6 18 35,6 2011 17,5 18,6 36,1 2012 16,7 18,8 35,5 2013 16,2 19,2 35,4 Für das Jahr 2014 liegen gegenwärtig noch keine konsolidierten Zahlen des Statistischen Bundesamtes vor, die eine Aufteilung der Steuereinnahmen auf Benzin und Diesel erlauben würden. Die Energiesteuereinnahmen aus den Kraftstoffen Benzin und Diesel insgesamt betrugen im Jahr 2014 rund 35,5 Milliarden Euro. Die Entwicklung des Ölpreises wirkt sich nicht unmittelbar auf das Energiesteueraufkommen aus, da die Energiesteuer als Fixbetrag je Liter Benzin (65,45 Eurocent je Liter) oder Diesel (47,04 Eurocent je Liter) erhoben wird. Allenfalls mittelbar könnte sich ein gesunkener Ölpreis auf das Steueraufkommen auswirken, sofern er das Konsumverhalten zu höherem Kraftstoffverbrauch beeinflussen würde. Dazu gibt es aber bisher noch keine gesicherten Erkenntnisse. Die aktuellen Umsatzsteuereinnahmen liegen nur als Gesamtaggregat vor, eine Zuordnung auf Gütergruppen ist nicht möglich. Daher liegen uns keine Erkenntnisse über Auswirkungen des Ölpreises auf die aktuellen Umsatzsteuereinnahmen vor. Anlage 4 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Michael Meister auf die Frage des Abgeordneten Richard Pitterle (DIE LINKE) (Drucksache 18/3710, Frage 3): Sieht die Bundesregierung eine Möglichkeit, bei Projekten wie „Band Aid 30“, bei denen die aus dem Verkauf eines Musikstückes generierten Einnahmen vollständig für einen wohltätigen Zweck wie den Kampf gegen die Ebolaepidemie gespendet werden, von der Erhebung der Umsatzsteuer abzusehen, um die Einnahmen, die für den wohltätigen Zweck gespendet werden, weiter zu erhöhen, und wenn ja, wie wäre die genaue Ausgestaltung entsprechender Optionen? Nach dem System der Umsatzsteuer unterliegen Lieferungen und sonstige Leistungen, die ein Unternehmer im Inland im Rahmen seines Unternehmens ausführt, grundsätzlich der Umsatzsteuer. Steuerbefreiungen sind die Ausnahme dieses Grundsatzes und nur für bestimmte, im Umsatzsteuergesetz genau bezeichnete Umsätze möglich. Nach ständiger Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs bedarf es hier einer engen Auslegung, um die Vorgaben der für alle EU-Mitgliedstaaten verbindlichen Mehrwertsteuersystemrichtlinie zu erfüllen. Danach kommt eine Befreiung von der Umsatzsteuer für den Verkauf eines Musikstückes des Band-Aid-30-Spendenprojekts so nicht in Betracht. Anlage 5 Antwort der Parl. Staatssekretärin Anette Kramme auf die Frage der Abgeordneten Sabine Zimmermann (Zwickau) (DIE LINKE) (Drucksache 18/3710, Frage 6 ): Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Ziele und Notwendigkeiten des von der Bundesagentur für Arbeit ausgeschriebenen Verfahrens „Social Media Monitoring Tool“ (Programm zum Beobachten sozialer Medien, vergleiche Berichterstattung in der Jungen Welt vom 6. Januar 2015, „Nürnberger Spionageamt“), bei dem es laut Ausschreibung um die „Automatisierte Identifikation und Analyse von Diskussionen und Kommentaren im deutschsprachigen Social Web“ geht (vergleiche www.evergabe-online.de), und können mit diesem Verfahren auch Spuren gesammelt und ausgewertet werden, die Erwerbslose (und andere) in sozialen Netzen (zum Beispiel in Foren, Blogs, Verkaufsplattformen oder Kommentarspalten) hinterlassen? Die Bundesagentur für Arbeit ist eine rechtsfähige bundesunmittelbare Körperschaft des öffentlichen Rechts mit Selbstverwaltung. Vor diesem Hintergrund darf sie ihre Aufgaben grundsätzlich eigenständig wahrnehmen und dementsprechend auch Ausschreibungen im Rahmen ihrer Organisationshoheit selbstständig vornehmen. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat daher erst im Rahmen Ihrer Fragen von der oben genannten Ausschreibung der Bundesagentur für Arbeit Kenntnis erhalten und diese um eine Stellungnahme gebeten. Nach Angaben der Bundesagentur für Arbeit ist Ziel des ausgeschriebenen Verfahrens eine Analyse der Meinungen und Diskussionen in den sozialen Netzwerken in Bezug auf die Bundesagentur für Arbeit. Insbesondere geht es um die Identifikation von Bedürfnissen und Optimierungspotenzialen in Bezug auf konkrete Dienstleistungen der Bundesagentur für Arbeit sowie die Messung und Optimierung der Kundenzufriedenheit und der Außenwahrnehmung der Bundesagentur für Arbeit in den sozialen Netzwerken. Die Bundesagentur für Arbeit möchte die so gewonnenen Informationen in den Bereichen Onlineanwendungen, Presse und Marketing, Kundenreaktionsmanagement der Zentrale der Bundesagentur für Arbeit sowie Öffentlichkeitsarbeit des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung strukturiert auswerten und nutzen. Entgegen den Angaben des Berichts in der Tageszeitung Junge Welt vom 6. Januar 2015 werden nach Auskünften der Bundesagentur für Arbeit keine personenbezogenen Daten erhoben oder ausgewertet und keine Verbindung zwischen individuellen Äußerungen in sozialen Medien und personenbezogenen Daten der Bundesagentur für Arbeit gezogen. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales wird die Ausschreibung insbesondere unter dem Gesichtspunkt des Sozialdatenschutzes prüfen und rechtsaufsichtlich begleiten. Anlage 6 Antwort der Parl. Staatssekretärin Anette Kramme auf die Frage der Abgeordneten Sabine Zimmermann (Zwickau) (DIE LINKE) (Drucksache 18/3710, Frage 7): Inwiefern sind nach Kenntnissen der Bundesregierung relevante Akteure wie der Verwaltungsrat und die Bundesdatenschutzbeauftragte einbezogen worden, und welche Angaben kann die Bundesregierung hinsichtlich der Kosten des Projekts und der Anzahl der eingesetzten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Bundesagentur für Arbeit machen? Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit und der Verwaltungsrat der Bundesagentur für Arbeit wurden im Vorfeld von der Bundesagentur für Arbeit nicht einbezogen. Es handelt sich um ein noch laufendes Ausschreibungsverfahren. Zurzeit kann die Bundesagentur für Arbeit keine Aussage über die Kosten für die Nutzung des Verfahrens machen, da das Ergebnis der Ausschreibung abgewartet werden muss. Nach Auskunft der Bundesagentur für Arbeit steht derzeit auch die Zahl der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die geschult werden sollen, noch nicht genau fest. Dies werden voraussichtlich Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus den Bereichen IT, Presse und dem Kundenreaktionsmanagement der Zentrale der Bundesagentur für Arbeit sowie Öffentlichkeitsarbeit des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung sein. Anlage 7 Antwort der Parl. Staatssekretärin Dr. Maria Flachsbarth auf die Frage des Abgeordneten Harald Ebner (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/3710, Frage 8): Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass der vom Bundesminister für Ernährung und Landwirtschaft, Christian Schmidt, beschriebene Vorschlag der US-Regierung bezüglich einer Regelung zur Kennzeichnung von gentechnisch veränderten Lebensmitteln mittels Barcode oder QR-Code (vergleiche ARD-Tagesschau vom 5. Januar 2015, 20 Uhr) eine für die Europäische Union annehmbare Verhandlungsgrundlage für die TTIP-Verhandlungen (TTIP: Freihandelsabkommen zwischen der EU und den USA) darstellt, und, wenn nein, wann plant die Bundesregierung ihre Kritikpunkte an dem genannten Vorschlag der Europäischen Kommission sowie den anderen Mitgliedstaaten zu übermitteln? Die obligatorische Einführung einer Regelung zur Kennzeichnung von gentechnisch veränderten Lebensmitteln mittels Barcode oder QR-Code stand und steht innerhalb der EU nicht in Rede. Durch TTIP dürfen bestehende Regelungen zur Zulassung und Kennzeichnung von GVO nicht infrage gestellt werden. Beide Seiten waren sich einig, dass weder die USA noch die EU durch TTIP gezwungen werden sollen, Abstriche am Verbraucherschutzniveau vorzunehmen. Dementsprechend stehen in den TTIP-Verhandlungen die bestehenden Regelungen zur Zulassung und Kennzeichnung von GVO nicht zur Disposition. Dies gilt entsprechend auch für die weiteren Diskussionen bei der Fortführung der TTIP-Verhandlungen. In den USA gibt es keine Pflicht zur Kennzeichnung gentechnisch veränderter Lebensmittel. In den Gesprächen mit Herrn Bundesminister Schmidt während seiner USA-Reise war über die Überlegung gesprochen worden, ob man in den USA eine solche Kennzeichnung mittels Barcode einführt. Für eine Kennzeichnung innerhalb der EU ist solch eine Barcode-Information nicht ausreichend. Anlage 8 Antwort der Parl. Staatssekretärin Rita Schwarzelühr-Sutter auf die Frage der Abgeordneten Sylvia Kotting-Uhl (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/3710, Frage 10): Wann genau – Kalenderdatum bitte angeben – und in welcher Form – E-Mail oder postalisch – hat das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit, BMUB, die im BMUB-Auftrag erstellte Stellungnahme der Gesellschaft für Anlagen- und Reaktorsicherheit vom 14. November 2013 zur damals noch beantragten Leistungserhöhung des Atomkraftwerks Gundremmingen erstmals an die bayerische Atomaufsichts- und Genehmigungsbehörde übermittelt (vergleiche hierzu beispielsweise die Antwort der Bundesregierung auf meine schriftliche Frage 65 auf Bundestagsdrucksache 17/14837)? Die Unterlagen wurden dem Bayerischen Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz, StMUV, in elektronischer Form als E-Mail am 2. Dezember 2013 übersandt. Anlage 9 Antwort der Parl. Staatssekretärin Rita Schwarzelühr-Sutter auf die Frage der Abgeordneten Sylvia Kotting-Uhl (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/3710, Frage 11): Inwiefern hat die Bundesregierung im Jahr 2014 oder 2015 vom französischen Staatspräsidenten François Hollande auf offiziellem Wege eingefordert, dass seine ursprüngliche Zusage (Frankfurter Allgemeine Zeitung vom 15. September 2012), dass das direkt an der deutsch-französischen Grenze liegende Atomkraftwerk Fessenheim spätestens bis zum Jahr 2017 endgültig stillgelegt wird, eingehalten wird – bitte mit Angabe des Kalenderdatums, der Form und des betreffenden Kabinettsmitglieds? Bundesumweltministerin Dr. Barbara Hendricks hat die Schließung des Kernkraftwerks Fessenheim gegenüber ihrer französischen Kollegin Ségolène Royal am Rande des informellen Umweltministerrates in Mailand im Juli 2014 thematisiert. Sie hat mit Schreiben vom 15. September 2014 Informationen zum Zeitplan und zu der beabsichtigten Vorgehensweise der Abschaltung und Stilllegung des Kernkraftwerks Fessenheim erbeten. Aufgrund der jüngsten Aussage von Präsident François Hollande hat sie in einem Schreiben an Frau Ministerin Royal die durch Präsident Hollande bestätigte Entscheidung, das Kernkraftwerk Fessenheim zu schließen, begrüßt und erneut gebeten, sie über den Zeitplan und die beabsichtigte Vorgehensweise zur Stilllegung des Kernkraftwerkes Fessenheim zu informieren. Anlage 10 Antwort der Parl. Staatssekretärin Brigitte Zypries auf die Frage des Abgeordneten Oliver Krischer (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/3710, Frage 12): Welchen Verfahrensstand (bitte unter Angabe der einzelnen Positionen und möglichen Kompromissvorschläge) gibt es zwischen der Bundesnetzagentur, der Europäischen Kommission und dem russischen Energiekonzern Gazprom zur Nutzung von Transportkapazitäten der Ostsee-Anbindungspipeline (OPAL), und unterstützt die Bundesregierung die Nutzung von 100 Prozent der OPAL-Transportkapazitäten durch Gazprom (bitte begründen)? Die Ausnahmegenehmigungen der Bundesnetzagentur aus dem Jahr 2009 zugunsten der beiden Betreiber der OPAL, nämlich der OPAL Gastransport GmbH & Co. KG und der Lubmin-Brandov Gastransport GmbH, haben unverändert Bestand. Sie sehen vor, dass Unternehmen, die in der Tschechischen Republik marktbeherrschend sind, maximal 50 Prozent der OPAL Transitkapazitäten buchen bzw. nutzen dürfen. Hierzu zählt nach den damaligen Feststellungen der Europäischen Kommission insbesondere Gazprom. Wird die Buchungsquote überschritten, ist ein Gasfreigabeprogramm (Gas-Release-Programme) aufzulegen, wonach bestimmte Gasmengen und Transportkapazitäten dem Markt angeboten werden müssen. Seit Oktober 2013 haben die Bundesnetzagentur, die EU-Kommission und Gazprom gemeinsam Möglichkeiten diskutiert, um die Auslastung der OPAL zu verbessern. Das Ergebnis wurde den europäischen Vorgaben entsprechend an die Europäische Kommission zur Bestätigung notifiziert. Die Europäische Kommission hat mehrmals um Fristverlängerung ersucht. Das letzte Fristverlängerungsersuchen der Europäischen Kommission wurde von Gazprom zurückgewiesen. Das Verfahren wurde daraufhin beendet. Damit gelten die bestehenden OPAL-Ausnahmegenehmigungen unverändert. Es obliegt der Bundesnetzagentur, im Zusammenspiel mit der Europäischen Kommission zu bewerten, ob es gemäß den europäischen und nationalen Vorschriften zulässig ist, die bestehenden Ausnahmegenehmigungen zu ändern und Gazprom gegebenenfalls eine stärkere Nutzung der OPAL zu ermöglichen. Die Bundesregierung unterstützt diejenigen Maßnahmen, die der Sicherstellung eines wirksamen und unverfälschten Wettbewerbs bei der Gasversorgung und der Gewährleistung der Versorgungssicherheit in Deutschland und Europa dienen. Anlage 11 Antwort der Parl. Staatssekretärin Brigitte Zypries auf die Frage der Abgeordneten Sevim Dağdelen (DIE LINKE) (Drucksache 18/3710, Frage 13): Inwieweit hat die Bundesregierung – vor dem Hintergrund, dass sowohl beim nordrhein-westfälischen Röhrenbauer Europipe Kurzarbeit für Hunderte Mitarbeiter droht (www.handelsblatt.com/unternehmen/industrie/south-stream-flop-europipe-droht-kurzarbeit/11180646.html) sowie beim Konzern Salzgitter AG finanzielle Verluste „im unteren zweistelligen Millionenbereich“ zu erwarten sind (www.nwzon line.de) – Erkenntnisse über Auswirkungen des Endes des South-Stream-Gaspipeline-Projektes durch Russland auf Deutschland (Arbeitsmarktsituation, finanzielle Einbußen von Unternehmen, Insolvenzen etc.), und inwieweit hat die Bundesregierung darüber Erkenntnisse, dass infolge der westlichen Sanktionspolitik „die deutschen Ausfuhren nach Russland … um ein Fünftel“ zurückgehen werden, was einem Handelsvolumen von rund 7 Milliarden Euro entspreche, und dadurch „in Deutschland rund 50 000 bis 60 000 Arbeitsplätze“ gefährdet sind (www.handelsblatt.com/politik/interna tional/westliche-sanktionen-starker-rueckgang-von-exporten-nach-russland/11203800.html)? Der Bundesregierung ist bekannt, dass die Europipe GmbH am 30. Dezember 2014 von der South Stream Transport B. V. die Anweisung erhalten hat, die Produktion von Stahlrohren für die South-Stream-Pipeline bis auf Weiteres, mindestens bis zum 19. Februar 2015, auszusetzen. Die entsprechenden wirtschaftlichen Folgen für Deutschland sind noch nicht quantifizierbar. Der Bundesregierung liegen Zahlen zum deutschen Export nach Russland für das Gesamtjahr 2014 noch nicht vor. Die deutschen Exporte nach Russland sind seit Mai 2013 kontinuierlich und mit insgesamt zunehmender Tendenz rückläufig – Monatswerte für die Entwicklung der Ausfuhren im Vergleich zum entsprechenden Monat des Vorjahres. Da die Wirtschaftssanktionen der EU gegen Russland erst Anfang August 2014 in Kraft getreten sind, sind diese als monokausale Erklärung für den Exportrückgang nicht tauglich. Anlage 12 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Günter Krings auf die Frage des Abgeordneten Harald Ebner (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/3710, Frage 14): Welche datenschutzrechtlichen Fragen wären aus Sicht der Bundesregierung bei einer Kennzeichnung gentechnisch veränderter Lebensmittel per Barcode oder QR-Codierung zu klären bzw. zu regeln, unter anderem bezüglich möglicher Rückschlüsse auf das Einkaufsverhalten auf Basis des Auslesens der Codes durch dafür notwendige Apps? Datenschutzrecht schützt nur personenbezogene Daten. Erst wenn ein hinreichend klares Konzept vorliegt, ob bzw. wie die Kennzeichnung per Barcode oder QRCodierung technisch umgesetzt wird, kann abgeschätzt werden, ob und gegebenenfalls in welcher Form personenbezogene Daten betroffen sind. Erst dann kann datenschutzrechtlich dazu Stellung genommen werden. Anlage 13 Antwort der Parl. Staatssekretärin Brigitte Zypries auf die Frage der Abgeordneten Heike Hänsel (DIE LINKE) (Drucksache 18/3710, Frage 15): Inwieweit kann die Bundesregierung zusichern, dass die Kreditgarantie in Höhe von 500 Millionen Euro an die ukrainische Regierung (www.dw.de/jazenjuk-wirbt-in-berlin-um-unterst%C3%BCtzung/a-18176232) für den Wiederaufbau bzw. Ausbau der sozialen und ökonomischen (zivilen) Infrastruktur verwendet wird und damit nicht militärische Projekte – Ausrüstung, Ausbildung, „Grenzsicherung“ wie die Mauer an der Grenze zu Russland – finanziert werden (www.handelsblatt.com/politik/international/ukraine-krise-militaer-mit-neuem- kriegsgeraet-ausgeruestet/11186658.html)? Die Bundesregierung hat in allen bisherigen Kontakten mit der Ukraine deutlich gemacht, dass die Kreditmittel vorrangig zum Wiederaufbau der zerstörten Infrastruktur in der Ostukraine, insbesondere in der Energie- und Wasserversorgung sowie bei Krankenhäusern und Schulen, verwendet werden sollen. Diese Auffassung wird von der Regierung der Ukraine geteilt und ist Gegenstand der am 7. Januar 2015 unterzeichneten „Gemeinsamen Erklärung der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Ukraine“ zum ungebundenen Finanzkredit. Anlage 14 Antwort der Staatsministerin Dr. Maria Böhmer auf die Frage der Abgeordneten Heike Hänsel (DIE LINKE) (Drucksache 18/3710, Frage 16): Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus dem Umstand, dass sich nach Unterlagen des mexikanischen Verteidigungsministeriums alleine in der Provinz Guerrero 1 924 Gewehre vom Typ G36 des Waffenherstellers Heckler & Koch GmbH widerrechtlich entgegen der Endverbleibklausel in Besitz der Polizeikräfte befinden, von denen im Zuge des Ermittlungsverfahrens um die am 26. September 2014 in Iguala 6 erschossenen und 43 entführten Studenten 36 Sturmgewehre dieses Typs durch die Staatsanwaltschaft beschlagnahmt wurden, sowie den zahlreichen weiteren Fällen von Menschenrechtsverletzungen in dieser und anderen mexikanischen Unruheprovinzen durch Angehörige der organisierten Kriminalität mit breiter Beteiligung der Polizei auch in Betrachtung des derzeit verhandelten Sicherheitskooperationsabkommens, und wird die Bundesregierung künftig Waffenlieferungen nach Mexiko ausschließen bzw. nicht mehr genehmigen (www.imi-online.de/2014/04/09/ruestungsexporte-nach-mexi ko-ein-update/, www.taz.de/!151034: „Heckler & Koch unter Verdacht“)? Der Bundesregierung sind die entsprechenden Presseberichte bekannt. Sie kann zu in Deutschland laufenden staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen keine Angaben machen. Bereits in der Fragestunde am 15. Oktober 2014 hatte ich auf die entsprechende Frage des Kollegen Kekeritz mitgeteilt, dass die Bundesregierung seit der Einleitung des Ermittlungsverfahrens im Jahr 2010 die Bearbeitung von Ausfuhrgenehmigungsanträgen des Unternehmens Heckler & Koch für Kleinwaffen nach Mexiko ausgesetzt hat. Was die aktuelle und künftige Genehmigungspraxis bezüglich Mexiko anbelangt: Sie wissen, dass es eine sehr restriktive Regelung betreffend den Export von Waffen in Länder außerhalb der EU und der NATO gibt. Darauf hatte auch mein Kollege Staatsminister Michael Roth in der Fragestunde am 5. November 2014 hingewiesen. Entscheidungen über die Genehmigung von Rüstungsexporten nach Mexiko erfolgen im Einklang mit den einschlägigen Grundsätzen und Bestimmungen auf Basis sorgfältiger Abwägung aller Umstände des jeweiligen Einzelfalles. Dabei finden die Menschenrechtssi-tuation vor Ort und die Gefahr des Missbrauchs der jeweiligen Güter besondere Berücksichtigung. Dies war in der Vergangenheit so und wird auch in Zukunft so sein. Wie Sie den jeweiligen Rüstungsexportberichten der Bundesregierung entnehmen können, wurden in den Jahren 2011, 2012 und 2013 keine Genehmigungen für Exporte von Kleinwaffen nach Mexiko erteilt. Auch 2014 war dies nicht der Fall. Zu Ihrer Frage nach dem Sicherheitskooperationsabkommen mit Mexiko: Der in Verhandlung befindliche Vertrag enthält keinerlei Regelungen zu Waffenlieferungen. Gleichzeitig möchte ich unterstreichen, dass die Bundesregierung die gegen das Sicherheitsabkommen vorgebrachten Argumente ernst nimmt und die Verhandlungen verantwortungsvoll unter besonderer Berücksichtigung der Menschenrechtslage führt. Anlage 15 Antwort der Staatsministerin Dr. Maria Böhmer auf die Frage des Abgeordneten Niema Movassat (DIE LINKE) (Drucksache 18/3710, Frage 17): Wie viele Ärztinnen und Ärzte, Pflegerinnen und Pfleger sowie weiteres medizinisches Fachpersonal aus Deutschland sind mittlerweile in staatlichem Auftrag in den von der Ebolaepidemie betroffenen Gebieten Westafrikas im Einsatz, und welche finanziellen Mittel hat die Bundesregierung zur Bekämpfung der Epidemie konkret überwiesen (bitte nach Höhe und Empfänger auflisten)? Derzeit sind 101 in staatlichem Auftrag entsandte deutsche Einsatzkräfte in der Ebolabekämpfung in Westafrika aktiv: 68 gehören der Bundeswehr an, betreiben unsere humanitäre Luftbrücke, sind als Ärzte und Krankenpfleger sowie als Verbindungsoffiziere bei der United Nations Mission for Ebola Emergency Response, UNMEER, eingesetzt. 15 sind medizinisches und technisches Personal des Deutschen Roten Kreuzes. Neun wissenschaftliche Fachkräfte des Bernhard-Nocht-Instituts, des Friedrich-Loeffler-Instituts, des Robert-Koch-Instituts und des Instituts für Mikrobiologie der Bundeswehr bauen Laborkapazitäten in den betroffenen Ländern auf. Zehn Angehörige des technischen Hilfswerks unterstützen unsere Hilfsmaßnahmen technisch und logistisch. Die Bundesregierung hat rund 161 Millionen Euro für die Ebolahilfe zur Verfügung gestellt: 94,6 Millionen Euro für Projekte der humanitären Hilfe und der Entwicklungszusammenarbeit, 24 Millionen Euro für das Welternährungsprogramm, WFP, 20 Millionen Euro für UNICEF, 10 Millionen Euro für die Weltgesundheits-organisation, WHO, 9 Millionen Euro für das Entwicklungsprogramm der Vereinten Nationen, UNDP, 3 Millionen Euro für das Rote Kreuz und 750 000 Euro für Ärzte ohne Grenzen. Anlage 16 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Günter Krings auf die Frage des Abgeordneten Volker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/3710, Frage 20): Aufgrund welcher Erwägungen hält es die Bundesregierung integrationspolitisch für sinnvoll, die Voraussetzungen der Anspruchseinbürgerung nach sieben statt acht Jahren gemäß § 10 Absatz 3 des Staatsangehörigkeitsgesetzes, StAG, nach erfolgreicher Teilnahme an einem Integrationskurs abweichend von Nummer 10.3.1 der vorläufigen Anwendungshinweise des Bundesministerium des Innern, BMI, zum StAG vom 17. April 2009 dahin gehend restriktiver auszulegen, dass nunmehr – auch von hochqualifizierten Absolventinnen und Absolventen deutscher Hochschulen – nicht mehr lediglich der Nachweis der bestandenen Prüfungen, sondern in jedem Fall die Teilnahme an dem gesamten Kurs erforderlich sein soll (vergleiche Schreiben des BMI an die für Staatsangehörigkeits- und Einbürgerungsangelegenheiten zuständigen obersten Landesbehörden vom 31. Juli 2013, Az. VII5-21008/1#3, Betr.: Test „Leben in Deutschland“), und wie rechtfertigt die Bundesregierung die dadurch voraussichtlich entstehenden Mehrkosten für die öffentliche Hand? Nach § 10 Absatz 3 Satz 1 des Staatsangehörigkeitsgesetzes, StAG, wird die Einbürgerungsfrist von acht auf sieben Jahre verkürzt, wenn ein „Ausländer durch die Bescheinigung des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge die erfolgreiche Teilnahme an einem Integrationskurs“ nachweist. Sowohl der Wortlaut des Gesetzes als auch die Gesetzesbegründung machen deutlich, dass der Vorschrift nicht genügt ist, wenn der Ausländer nur den Integrationskurstest bestanden hat. Nach der Gesetzesbegründung (Bundestagsdrucksache 14/7387, 108) verkürzt § 10 Absatz 3 des Staatsangehörigkeitsgesetzes, Zitat: „die Zeit des für das Entstehen eines Einbürgerungsanspruchs geforderten Mindestaufenthalts von acht auf sieben Jahre, wenn der Ausländer erfolgreich an einem Integrationskurs teilgenommen hat. Dies ist ein statusrechtlicher Anreiz für entsprechende Integrationsbemühungen. Durch § 10 Absatz 3 Satz 1 StAG soll daher neben dem Lernerfolg insbesondere der mit dem Integrationskursbesuch verbundene erhebliche Zeitaufwand gewürdigt werden. Auch die Gesetzessystematik spricht für diese Auslegung. Da die Voraussetzungen für das „Zertifikat Integrationskurs“ (Sprachkenntnisse auf dem Niveau B1 und erfolgreicher Test „Leben in Deutschland“) bei entsprechender Punktezahl denen der Regeleinbürgerung entsprechen, würde bei einem Verzicht auf die tatsächliche Kursteilnahme die Ausnahmevorschrift des § 10 Absatz 3 Satz 1 StAG zum Regelfall. Dies war vom Gesetzgeber jedoch nicht gewollt. Aufgrund dieser Rechtslage bedarf es einer über den Gesetzestext hinausgehenden Rechtfertigung für voraussichtlich entstehende Mehrkosten nicht. Anlage 17 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Günter Krings auf die Frage der Abgeordneten Sevim Dağdelen (DIE LINKE) (Drucksache 18/3710, Frage 25): Inwieweit hat die Bundesregierung Kenntnisse (auch nachrichtendienstliche) darüber, welche Teile der syrischen Opposition (bewaffnete Einheiten bzw. Gruppen) seit dem Jahr 2012 zu islamistischen Gruppierungen (al-Nusra-Front, al-Qaida, Islamischer Staat) übergewechselt sind? Nach Kenntnis der Bundesregierung ist seit Sommer 2013 eine verstärkte islamistische Ausrichtung zunächst moderater bewaffneter Widerstandsgruppierungen zu verzeichnen. Einen Höhepunkt bildete dabei die Gründung der sogenannten Islamischen Front im November 2013. Eigene Erkenntnisse darüber, dass sich Einheiten der Freien Syrischen Armee einer terroristischen Gruppe angeschlossen hätten, liegen der Bundesregierung nicht vor. Innerhalb der dschihadistischen Szene sind im April 2013 die Auseinandersetzungen zwischen dem Islamischen Staat und der Dschabhat al-Nusra offen ausgebrochenen. Dies hat zu einer Polarisierung und einer Ausrichtung dschihadistischer Gruppierungen auf eine der beiden Terrororganisationen geführt. Teilweise sind dschihadistische Gruppierungen (Beispiel: Dscheisch al-Muhadschirin wa al-Ansar) in mehrere Teile zerfallen. Ihre Mitglieder haben sich daraufhin einer der beiden großen dschihadistischen Organisationen angeschlossen. Durch die Ausrufung des Kalifates durch den Islamischen Staat im Juni 2014 hat sich die Polarisierung des dschihadistischen Feldes nochmals verstärkt. Seitdem hat die Dschabhat al-Nusra zahlreiche Mitglieder an den Islamischen Staat verloren. Anlage 18 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Günter Krings auf die Frage des Abgeordneten Dr. André Hahn (DIE LINKE) (Drucksache 18/3710, Frage 26): In welcher Weise unterstützt die Bundesregierung mit Blick auf die Rede des Bundesministers des Innern, Dr. Thomas de Maizière, auf der Mitgliederversammlung des Deutschen Olympischen Sportbundes am 6. Dezember 2014 in Dresden – Olympiabewerbung von Deutschland für Deutschland – die Bewerbung von Berlin bzw. Hamburg für die Olympischen und Paralympischen Spiele 2024 und 2028 und bei Zuschlag durch das Internationale Olympische Komitee auch die Organisation und Durchführung dieser Sportgroßveranstaltungen – bitte im Einzelnen die bereits beschlossenen und geplanten Aktivitäten und die dafür vorgesehenen Bundesmittel nennen? Eine Bewerbung für Olympische und Paralympische Spiele in Deutschland wird durch die Bundesregierung grundsätzlich begrüßt. Der Bundesinnenminister hat dies unlängst deutlich zum Ausdruck gebracht. Allerdings steht bislang eine nationale Kandidatenstadt noch nicht fest. Am 21. März 2015 plant der Deutsche Olympische Sportbund eine außerordentliche Mitgliederversammlung zur Entscheidung über eine nationale Bewerberstadt. Erst nach dieser Entscheidung kann ein Prozess zur weiteren Spezifizierung der Planungen einschließlich der Kostenansätze erfolgen. Bund, Land und Kommunen betrachten eine Bewerbung um Olympische und Paralympische Spiele dabei als gemeinsames Anliegen. Die Frage der Finanzierung sowohl der Bewerbung wie auch der Durchführung möglicher Olympischer und Paralympischer Spiele im Jahr 2024, gegebenenfalls im Jahr 2028, ist auch abhängig von weiteren Planungen der möglichen Bewerberstädte, die sich insbesondere aus den bislang noch nicht bekannten konkreten Anforderungen des Internationalen Olympischen Komitees, IOC, für das Bewerbungsverfahren 2024 ergeben werden. In diesem Zusammenhang muss auf Basis der konkreten Anforderungen durch das IOC durch die Beteiligten auch geprüft werden, in welchem Umfang die Beschlüsse der IOC-Vollversammlung vom 8. und 9. Dezember 2014 zur „Olympischen Agenda 2020“ auch tatsächlich Eingang gefunden haben. Hiervon wird der weitere Entscheidungsprozess zur Bewerbung abhängen. Anlage 19 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Günter Krings auf die Frage des Abgeordneten Dr. André Hahn (DIE LINKE) (Drucksache 18/3710, Frage 27): Welche Auswirkungen hat nach Auffassung der Bundesregierung die Einführung des gesetzlichen Mindestlohnes auf den Vereinssport (siehe auch „Sport mit der Stechuhr“ im Kölner Stadt-Anzeiger vom 8. Januar 2015), und inwieweit sind aus Sicht der Bundesregierung die diesbezüglichen Hinweise im Rechtstelegramm für die Vereins- und Verbandsarbeit der Führungsakademie des Deutschen Olympischen Sportbundes zur Umsetzung des Mindestlohngesetzes sachlich richtig? Die Einführung des gesetzlichen Mindestlohns hat unterschiedliche Auswirkungen auf den Vereinssport. Die Situation der ehrenamtlich Tätigen wie auch der Übungsleiter oder Trainer, die nicht hauptberuflich, sondern im Rahmen der entsprechenden Pauschalen beschäftigt sind – 720 Euro beziehungsweise 2 400 Euro pro anno –, verändert sich nicht und unterliegt nicht dem Mindestlohngesetz. Allerdings kommt das Mindestlohngesetz bei Vertragsamateuren zur Anwendung, deren Rechte und Pflichten in einem Vertrag schriftlich festgelegt sind. Hier wird grundsätzlich ein sozialversicherungsrechtliches Beschäftigungsverhältnis unterstellt, das zur Ver-sicherungspflicht führt. Entsprechend müssen die Vereine Nachweise über die zeitliche Beschäftigung dieser Sportler führen und sie nach dem Mindestlohngesetz bezahlen. Aus Sicht der Bundesregierung sind die Hinweise der Führungsakademie des Deutschen Olympischen Sportbundes zur Umsetzung des Mindestlohngesetzes im „Rechtstelegramm für Vereins- und Verbandsarbeit“ sachlich richtig. In dieser Handreichung werden die Verbände und Vereine über die oben genannten Auswirkungen des Mindestlohngesetzes auf die Vereinsarbeit informiert. Anlagen 7444 Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 78. Sitzung, Berlin, Mittwoch, den 14. Januar 2015 Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 78. Sitzung, Berlin, Mittwoch, den 14. Januar 2015 7445 Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 38. Sitzung – 4. April 2003 4 7474 Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 78. Sitzung, Berlin, Mittwoch, den 14. Januar 2015 Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 78. Sitzung, Berlin, Mittwoch, den 14. Januar 2015 7475