Konsensantrag Berlin/Bonn
Deutscher Bundestag Drucksache 12/817
12. Wahlperiode 19. 06. 91
Antrag der Abgeordneten Dr. Heiner Geißler, Dr. Paul Laufs, Dr. Karl-Heinz Hornhues, Michael Glos, Volker Rühe, Lothar de Maizière, Otto Hauser (Esslingen), Klaus-Jürgen Hedrich, Heribert Scharrenbroich, Hansjürgen Doss, Matthias Wissmann, Gerhard O. Pfeffermann, Dr.-Ing. Dietmar Kansy, Hans Peter Repnik, Dr. Renate Hellwig, Rainer Eppelmann, Reinhard Freiherr von Schorlemer und weiterer Abgeordneter
Konsensantrag Berlin/Bonn
In Artikel 2 Absatz 1 des Einigungsvertrages wird bestimmt:
In dem Willen, dem Einigungsvertrag zu folgen und der geschichtlichen Entwicklung in Deutschland und Europa gerecht zu werden, wolle der Bundestag beschließen:
I. | 1. | Sitz des Bundestages ist Berlin |
2. | Sitz der Bundesregierung und der Ministerien ist Bonn | |
II. | Der Deutsche Bundestag ist der Auffassung, daß der Amtssitz des Bundespräsidenten in Berlin und der Sitz des Bundesrates in Bonn sein sollen. | |
III. | Das Nähere regelt ein Gesetz. Mit der gesetzlichen Festlegung des Sitzes der Bundesregierung und der Ministerien soll ihre Verlagerung nach Berlin ausgeschlossen werden. | |
IV. | Zur praktikablen Sicherung der verfassungsmäßigen Rechte und Pflichten des Parlaments ist folgendes zu gewährleisten: | |
1. | Substantielle Verbesserung der Arbeitsbedingungen des Parlaments, vor allem verbesserte räumliche, personelle und sachliche Ausstattung des Parlaments, der Fraktionen und der einzelnen Abgeordneten einschließlich moderner Kommunikationstechniken. | |
2. | Schneller Aufbau und Ausbau leistungsfähiger Ost/West-Verkehrsverbindungen. | |
3. | Während der Sitzungswochen tagt das Kabinett in Berlin. | |
4. | Die Ministerien sind in Berlin mit Außenstellen vertreten. | |
V. | Die Baumaßnahmen des Parlaments in Bonn sind fortzuführen. Die notwendigen Baumaßnahmen für das Parlament in Berlin sind sofort zu beginnen und zu beschleunigen, um die volle Arbeitsfähigkeit des Parlaments in Berlin sobald wie möglich zu gewährleisten. | |
VI. | Bei den künftigen Entscheidungen über Standorte von Bundeseinrichtungen ist dem bundesstaatlichen Aufbau Deutschlands verstärkt Rechnung zu tragen. Die Bundestagspräsidentin wird gebeten, eine Kommission aus Vertretern aller Verfassungsorgane, der Länder und der Obersten Bundesbehörden zu berufen. Diese Kommission soll - als Unabhängige Föderalismuskommission - Vorschläge zur Verteilung nationaler und internationaler Institutionen erarbeiten, die der Stärkung des Föderalismus in Deutschland dienen sollen. |
In jedem der fünf neuen Länder sollen mindestens fünf Bundeseinrichtungen angesiedelt werden, darunter mindestens eine Bundesoberbehörde. Neue Bundeseinrichtungen sollen so lange in den neuen Ländern angesiedelt werden, bis eine angemessene Verteilung auf alle Länder erreicht ist.
Bonn, den 19. Juni 1991
Dr. Heiner Geißler Dr. Paul Laufs Dr. Karl-Heinz Hornhues Michael Glos Volker Rühe Lothar de Maizière Otto Hauser (Esslingen) Klaus-Jürgen Hedrich Heribert Scharrenbroich Hansjürgen Doss Matthias Wissmann Gerhard O. Pfeffermann Dr.-Ing. Dietmar Kansy Hans-Peter Repnik Dr. Renate Hellwig Rainer Eppelmann Reinhard Freiherr von Schorlemer Heinz-Günter Bargfrede Brigitte Baumeister Dr. Sabine Bergmann-Pohl Dankward Buwitt Jürgen Echternach Horst Eylmann Dr. Egon Jüttner |
Manfred Kolbe Wolfgang Krause (Dessau) Herbert Lattmann Walter Link (Diepholz) Heinrich Lummer Dr. Diedrich Mahlo Elmar Müller (Kirchheim) Engelbert Nelle Dr. Gero Pfennig Susanne Rahardt-Vahldieck Helmut Rode (Wietzen) Helmut Sauer (Salzgitter) Dr. Andreas Schockenhoff Dr. Rupert Scholz Dr. Konrad Schroeder (Freiburg) Dr. Hermann Schwörer Dr. Rudolf Sprung Dr. Wolfgang Freiherr von Stetten Hans-Gerd Strube Egon Susset Ferdi Tillmann Dr. Roswitha Wiesniewski Michael Wonneberger |