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Konsensantrag Berlin/Bonn

Deutscher Bundestag Drucksache 12/817
12. Wahlperiode 19. 06. 91

Antrag der Abgeordneten Dr. Heiner Geißler, Dr. Paul Laufs, Dr. Karl-Heinz Hornhues, Michael Glos, Volker Rühe, Lothar de Maizière, Otto Hauser (Esslingen), Klaus-Jürgen Hedrich, Heribert Scharrenbroich, Hansjürgen Doss, Matthias Wissmann, Gerhard O. Pfeffermann, Dr.-Ing. Dietmar Kansy, Hans Peter Repnik, Dr. Renate Hellwig, Rainer Eppelmann, Reinhard Freiherr von Schorlemer und weiterer Abgeordneter

Konsensantrag Berlin/Bonn

In Artikel 2 Absatz 1 des Einigungsvertrages wird bestimmt:

»Hauptstadt Deutschlands ist Berlin. Die Frage des Sitzes von Parlament und Regierung wird nach Herstellung der Einheit Deutschlands entschieden.«

In dem Willen, dem Einigungsvertrag zu folgen und der geschichtlichen Entwicklung in Deutschland und Europa gerecht zu werden, wolle der Bundestag beschließen:

I. 1. Sitz des Bundestages ist Berlin
2. Sitz der Bundesregierung und der Ministerien ist Bonn
 
II. Der Deutsche Bundestag ist der Auffassung, daß der Amtssitz des Bundespräsidenten in Berlin und der Sitz des Bundesrates in Bonn sein sollen.
 
III. Das Nähere regelt ein Gesetz. Mit der gesetzlichen Festlegung des Sitzes der Bundesregierung und der Ministerien soll ihre Verlagerung nach Berlin ausgeschlossen werden.
 
IV. Zur praktikablen Sicherung der verfassungsmäßigen Rechte und Pflichten des Parlaments ist folgendes zu gewährleisten:
1. Substantielle Verbesserung der Arbeitsbedingungen des Parlaments, vor allem verbesserte räumliche, personelle und sachliche Ausstattung des Parlaments, der Fraktionen und der einzelnen Abgeordneten einschließlich moderner Kommunikationstechniken.
2. Schneller Aufbau und Ausbau leistungsfähiger Ost/West-Verkehrsverbindungen.
3. Während der Sitzungswochen tagt das Kabinett in Berlin.
4. Die Ministerien sind in Berlin mit Außenstellen vertreten.
 
V. Die Baumaßnahmen des Parlaments in Bonn sind fortzuführen. Die notwendigen Baumaßnahmen für das Parlament in Berlin sind sofort zu beginnen und zu beschleunigen, um die volle Arbeitsfähigkeit des Parlaments in Berlin sobald wie möglich zu gewährleisten.
 
VI. Bei den künftigen Entscheidungen über Standorte von Bundeseinrichtungen ist dem bundesstaatlichen Aufbau Deutschlands verstärkt Rechnung zu tragen. Die Bundestagspräsidentin wird gebeten, eine Kommission aus Vertretern aller Verfassungsorgane, der Länder und der Obersten Bundesbehörden zu berufen. Diese Kommission soll - als Unabhängige Föderalismuskommission - Vorschläge zur Verteilung nationaler und internationaler Institutionen erarbeiten, die der Stärkung des Föderalismus in Deutschland dienen sollen.

In jedem der fünf neuen Länder sollen mindestens fünf Bundeseinrichtungen angesiedelt werden, darunter mindestens eine Bundesoberbehörde. Neue Bundeseinrichtungen sollen so lange in den neuen Ländern angesiedelt werden, bis eine angemessene Verteilung auf alle Länder erreicht ist.

Bonn, den 19. Juni 1991

Dr. Heiner Geißler
Dr. Paul Laufs
Dr. Karl-Heinz Hornhues
Michael Glos
Volker Rühe
Lothar de Maizière
Otto Hauser (Esslingen)
Klaus-Jürgen Hedrich
Heribert Scharrenbroich
Hansjürgen Doss
Matthias Wissmann
Gerhard O. Pfeffermann
Dr.-Ing. Dietmar Kansy
Hans-Peter Repnik
Dr. Renate Hellwig
Rainer Eppelmann
Reinhard Freiherr von Schorlemer
Heinz-Günter Bargfrede
Brigitte Baumeister
Dr. Sabine Bergmann-Pohl
Dankward Buwitt
Jürgen Echternach
Horst Eylmann
Dr. Egon Jüttner
Manfred Kolbe
Wolfgang Krause (Dessau)
Herbert Lattmann
Walter Link (Diepholz)
Heinrich Lummer
Dr. Diedrich Mahlo
Elmar Müller (Kirchheim)
Engelbert Nelle
Dr. Gero Pfennig
Susanne Rahardt-Vahldieck
Helmut Rode (Wietzen)
Helmut Sauer (Salzgitter)
Dr. Andreas Schockenhoff
Dr. Rupert Scholz
Dr. Konrad Schroeder (Freiburg)
Dr. Hermann Schwörer
Dr. Rudolf Sprung
Dr. Wolfgang Freiherr von Stetten
Hans-Gerd Strube
Egon Susset
Ferdi Tillmann
Dr. Roswitha Wiesniewski
Michael Wonneberger
Quelle: http://www.bundestag.de/bau_kunst/berlin/debatte/bd_antr4
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