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208/1998
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BUNDESTAG SOLL 23 AUSSCHÜSSE EINSETZEN (ANTRAG)

Bonn: (hib) bn- Der neu gewählte Bundestag soll 23 ständige Ausschüsse haben. Zu deren Einsetzung durch das Plenum haben alle fünf Fraktionen einen gemeinsamen Antrag (14/22) vorgelegt. Als neue ständige Ausschüsse sind der Ausschuß für Angelegenheiten der neuen Länder, der Ausschuß für Menschenrechte und humanitäre Hilfe sowie der Auschuß für Kultur und Medien vorgesehen. In einem Ausschuß zusammengefaßt sind die in der 13. Wahlperiode getrennten Bereiche Verkehr sowie Bau- und Wohnungswesen. Dem Ausschuß für Wirtschaft zugeordnet wurde der Bereich Technologie. Einen eigenen Ausschuß für Post und Telekommunikation wird es nicht mehr geben. Das Bundestagsplenum will morgen, Mittwoch, über die Einsetzung der Ausschüsse entscheiden; die Ausschüsse sollen am Freitag zu ihren konstituierenden Sitzungen zusammenkommen.

Nach dem Vorschlag der Fraktionen sollen die größten Ausschüsse mit jeweils 42 Mitgliedern der Haushaltsausschuß und der Ausschuß für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen sein. 40 Abgeordnete sollen der Auswärtige Ausschuß, der Innenausschuß, der Finanzausschuß und die Ausschüsse für Wirtschaft und Technologie sowie für Arbeit und Sozialordnung zählen. Der Verteidigungsausschuß sowie die Ausschüsse für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit sowie für Bildung und Forschung sollen 38 Mitglieder haben, 36 Mitglieder der Ausschuß für Angelegenheiten der Europäischen Union. In den Rechtsausschuß sowie in die Ausschüsse für Familie, Senioren, Frauen und Jugend und für Gesundheit sollen jeweils 31 Mitglieder entsandt werden. Der Petitionsausschuß soll 29 Mitglieder haben, die Ausschüsse für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten sowie für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung 26 Mitglieder zählen. Jeweils 15 Mitglieder sollen im Ausschuß für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung, im Sportausschuß sowie in den Ausschüssen für Angelegenheiten der neuen Länder, für Menschenrechte und humanitäre Hilfe, für Fremdenverkehr und Tourismus und für Kultur und Medien sitzen.

Die Zahl der auf die Fraktionen entfallenden Sitze im Ältestenrat und den Ausschüssen sowie die Regelung der Vorsitze in den Ausschüssen sollen einem ebenfalls gemeinsamen Antrag aller Fraktionen (14/21) entsprechend nach dem Verfahren der mathematischen Proportion (St. Lague/Schepers) berechnet werden, es sei denn es wird Abweichendes festgelegt. Für die Besetzung anderer Gremien soll das gleiche gelten. Wenn diese Vorgehensweise nicht zu einer Wiedergabe der parlamentarischen Mehrheit führt, soll die Verteilung nach dem Verfahren d'Hondt errechnet werden.

Herausgegeben vom Pressezentrum des Deutschen Bundestages, Bundeshaus, Bonn

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/1998/9820801
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