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209/1998
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PDS PLÄDIERT FÜR SECHSPROZENTIGE LUXUSSTEUER (ANTRAG)

Bonn: (hib) fi- Beim Kauf von Luxusgegenständen soll zusätzlich zur Mehrwertsteuer eine spezielle Verbrauchsteuer auf den Nettowarenwert in Höhe von sechs Prozent erhoben werden. Damit würde der Kauf dieser Gegenstände einschließlich Mehrwertsteuer mit derzeit 22 Prozent besteuert, heißt es in einem Antrag der PDS (14/27). Die Fraktion ruft die Bundesregierung auf, nach dieser Maßgabe einen Gesetzentwurf über die Besteuerung des Erwerbs von Luxusgegenständen vorzulegen. Als Luxusgegenstände sollen die Waren und Gegenstände anzusehen sein, deren "Anschaffung und Haltung einen Aufwand darstellen, der die als normal empfundene Lebenshaltung auffallend oder unangemessen übersteigt". Die Regierung soll darüber hinaus eine Liste von Waren erstellen, die nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs als Luxusgegenstände gelten. Als Beispiele nennt die PDS Autos der Luxusklasse, Motorflugzeuge, Jachten, Hubschrauber, Heißluftballons, Schmuck sowie Pelzmäntel und -jacken (ab 15.000 DM). Die Besteuerung des Kaufs solcher Luxusgegenstände eröffnet nach Angaben der Fraktion eine Einnahmequelle, bei der vor allem die wirtschaftlich leistungsfähigen Bevölkerungsschichten, die in den letzten Jahren durch verstärkte Steuerentlastungen geringer an der Finanzierung öffentllicher Aufgaben beteiligt gewesen seien, herangezogen würden. Die zusätzlichen Einnahmen aus dieser Steuer will die PDS entsprechend der Verteilung der Umsatzsteuer Bund, Ländern und Kommunen zukommen lassen.

Herausgegeben vom Pressezentrum des Deutschen Bundestages, Bundeshaus, Bonn

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/1998/9820905
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