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210/1998
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MIT UMLAGE ZUKUNFT DER BERUFLICHEN AUSBILDUNG SICHERN (GESETZENTWURF)

Bonn: (hib) bf- Um den Rückzug der Unternehmen aus der Berufsausbildung zu stoppen und die Steuerfinanzierung in diesem Bereich zu beenden, muß nach Auffassung der PDS ein "Lastenausgleich" zwischen ausbildenden und nichtausbildenden Betrieben geschaffen werden. Die Fraktion plädiert deshalb in einem Gesetzentwurf (14/14) für eine Ausbildungsumlage. Sie begründet ihre Initiative damit, freiwillige Selbstverpflichtungen der Arbeitgeber und politische Kampagnen hätten sich als völlig unzureichend erwiesen, ein ausreichendes und aussagefähiges Angebot an Ausbildungsplätzen für alle Bewerberinnen und Bewerber zu sichern. Bereits in der vergangenen Wahlperiode hatte die PDS im Parlament ein ähnliches Konzept vorgelegt.

Nach den Vorstellungen der Oppositionsfraktion ist dann von einem ausreichenden Ausbildungsplatzangebot zu sprechen, wenn mindestens 12,5 Prozent mehr Ausbildungsplätze angeboten werden, als in einem Jahr von den Jugendlichen nachgefragt werden. Wird diese Marke nicht erreicht, sollen Betriebe und Verwaltungen zu einer Berufsausbildungsumlage "in Höhe eines an den tatsächlichen betrieblichen Nettoausbildungskosten eines Jahres orientierten Hebesatzes" verpflichtet werden. Die Arbeitgeber müßten die so errechnete Umlage zusammen mit den Sozialabgaben auf dem üblichen Weg an die Bundesanstalt für Arbeit abführen. Dort werde sie als zweckgebundene Vermögensmasse verwaltet und regional für die zusätzliche Beschaffung von betrieblichen Ausbildungsplätzen verwendet. Vorrang habe dabei die Finanzierung betrieblicher Ausbildungsplätze vor Lehrstellen in Ausbildungsverbünden und außerbetrieblichen Lehrstellen, erläutert die PDS.

Herausgegeben vom Pressezentrum des Deutschen Bundestages, Bundeshaus, Bonn

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/1998/9821002
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