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212/1998
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EXPORTVERBOT FÜR BRITISCHES RINDFLEISCH BEIBEHALTEN (ANTRAG)

Bonn: (hib) lw- Das Exportverbot der EG für Rinder, Rindfleisch und Erzeugnisse geschlachteter Rinder aus Großbritannien soll nach Auffassung der CDU/CSU-Fraktion aufrechterhalten werden. In einem Antrag (14/31) verlangt die Fraktion, alles zu tun, damit die vorhandenen Rinder nicht von der Rinderseuche BSE betroffen werden und die Infektionskette zum Schutz des Verbrauchers unterbrochen bleibt. Die Abgeordneten wollen, daß eine verläßliche Analysemethode zur Entdeckung von Rindern, die zwar mit BSE infiziert sind, aber keine Symptome zeigen, rasch entwickelt wird. Die BSE-Schutzmaßnahmen der EG vor allem in Großbritannien und Portugal sollten weiterhin von der Europäischen Kommission und den nationalen Überwachungsbehörden "strikt und regelmäßig" kontrolliert werden. Auch sollten die veterinärrechtlichen Importkontrollen an den Außengrenzen der Europäischen Union wirksam vorgenommen werden.

Bis Ende Juni 1998 seien 1.087 neue Fälle der Rinderseuche bestätigt worden, heißt es in dem Antrag. Nach neuesten Erkenntnissen könnten Schlachtrinder auch mit BSE infiziert sein, ohne durch Krankheitszeichen aufzufallen. Einer Schätzung zufolge komme in Großbritannien jährlich das Fleisch von 200 bis 300 infizierten Rindern, die noch keine Symptome zeigen, in den Handel. Am 23. und 24. November müsse der Rat der Landwirtschaftsminister in der Europäischen Union darüber entscheiden, ob künftig wieder britisches Rindfleisch exportiert werden darf und damit auch wieder nach Deutschland kommt.

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Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/1998/9821203
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