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215/1998
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F.D.P. FORDERT ÄNDERUNG DES KÜNDIGUNGSSCHUTZES (GESETZENTWURF)

Bonn: (hib) as- Für die Schaffung zusätzlicher Arbeitsplätze ist eine beschäftigungsfreundliche Flexibilisierung des Arbeitsrechtes, insbesondere des Kündigungsschutzgesetzes, notwendig. Einen entsprechenden Gesetzentwurf (14/44) haben eine Gruppe von F.D.P.-Abgeordneten und die Fraktion der F.D.P. vorgelegt. Danach soll der Schwellenwert im Kündigungsschutzgesetz von zehn auf zwanzig Arbeitnehmer angehoben werden. Gemäß Paragraph 23 Absatz 1 Satz 2 des genannten Gesetzentwurfes fallen Betriebe mit bis zu zehn Arbeitnehmern bisher nicht unter das Kündigungsschutzgesetz. Die Initiatoren des Gesetzentwurfes verweisen in ihrer Begründung auf eine Studie über "Impulse für den Arbeitsmarkt - Beschäftigungswirkungen arbeitsmarktrelevanter Gesetzänderungen", die vom Deutschen Industrie- und Handelstag im August dieses Jahres herausgegeben wurde. Danach hätte die zurückliegende Abschaffung des gesetzlichen Kündigungsschutzes in Betrieben bis zu zehn Arbeitnehmern positive Beschäftigungswirkungen nach sich gezogen. Festzustellen sei aber auch eine eindeutige Hemmschwelle, den Personalbestand über zehn Beschäftigte hinaus auszuweiten, weil man die Folgen des Kündigungsschutzes fürchte. Anstatt neue Mitarbeiter einzustellen, versuche man in den Betrieben, mittels Überstunden zurechtzukommen. Gerade in den arbeitsplatzschaffenden kleinen und mittleren Unternehmen sei es daher angezeigt, einstellungshemmende Vorschriften zu beseitigen und diese Betriebe von Kosten und Bürokratie zu befreien.

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Verantwortlich: Dr. Yvonne Kempen
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Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/1998/9821505
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