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222/1998
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F.D.P. WILL ZUWANDERUNG QUANTITATIV BEGRENZEN (GESETZENTWURF)

Bonn: (hib) in- Durch ein Zuwanderungsbegrenzungsgesetz will die F.D.P. den Zuzug von Menschen ausländischer Herkunft quantitativ einschränken. Laut Gesetzentwurf (14/48) der Fraktion leben in Deutschland zur Zeit über sieben Millionen Ausländer, und jedes Jahr kommen per Saldo mehrere hunderttausend Neuzuwanderer hinzu. Darüber hinaus nehme die Bundesrepublik in jedem Jahr eine große Zahl Asylsuchender sowie rund 200.000 Spätaussiedler auf. Der Zuzug aus dem Ausland finde derzeit ohne zentrale Steuerung und somit kaum berechenbar statt. Der hieraus resultierenden Unsicherheit könne eine transparente Regulierung der Zuwanderung entgegenwirken. Ziel dieser "aktiven gesetzlichen Einflußnahme" müsse es sein, so die Liberalen, die Zuwanderung quantitativ zu begrenzen und dabei gleichzeitig die "legitimen" Interessen Deutschlands "angemessen zu berücksichtigen" sowie eine Auswahl von Zuwanderern zu ermöglichen. Insoweit sei dieses Gesetz nicht als zusätzliches Einwanderungsangebot, sondern ausschließlich als Lenkungsinstrument zu verstehen.

Laut Gesetzentwurf sollen zu diesem Zweck alle zwei Jahre jeweils für ein Jahr geltende Gesamthöchstzahlen für Zuwanderer festgelegt werden. Innerhalb dieses Rahmens sollten dann Teilquoten für die verschiedenen Zuwanderungsgruppen festgesetzt werden. Über die rein zahlenmäßige Festlegung hinaus sollen nach den Vorstellungen der Abgeordneten qualitative Kriterien eine weitere gezielte Steuerung der Zuwanderung ermöglichen. Die erforderliche Flexibilität während des laufenden Jahres will die F.D.P. durch eine "Nachsteuerung der Teilquote" erreichen, so daß die geltende Gesamtquote in keinem Fall überschritten wird. Die Teilquote werde, soweit möglich, anhand eines Kriterienkataloges ausgefüllt, der sich vorrangig an der Qualifikation und Integrationsfähigkeit der Antragsteller orientiert.

Des weiteren sei es erforderlich, alle Gruppen von Zuwanderern, so auch Asylberechtigte und Spätaussiedler, in die gesetzliche Regelung einzubeziehen. Ziel sei es, die Zuwanderung stärker am wirtschaftlichen Immigrationsbedarf der Bundesrepublik auszurichten. Die humanitäre Verpflichtung Deutschlands vor allem im Hinblick auf die Aufnahme von Asylsuchenden bleibe davon ebenso unberührt wie der Familiennachzug von bereits hier lebenden Ausländern.

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Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/1998/9822202
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