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230/1998
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STEUERÄNDERUNGSGESETZ 1998 MEHRHEITLICH ANGENOMMEN

Bonn: (hib) fi- Der Finanzausschuß hat am Dienstag morgen mit der Mehrheit der Koalitionsfraktionen den zweiten Teil des Entwurfs von SPD und Bündnis 90/Die Grünen für ein Steuerentlastungsgesetz 1999/2000/2001 (14/23) angenommen. Dieser sogenannte "zweite Vorläufer" soll am Donnerstag unter dem Titel "Steueränderungsgesetz 1998" vom Bundestag verabschiedet werden. Die Koalitionsfraktionen und die PDS stimmten für die geplanten Änderungen, CDU/CSU und F.D.P. votierten dagegen. Die Koalition konnte sich mit ihrem Vorhaben durchsetzen, die Aufbewahrungsfristen für steuer- und handelsrechtlich relevante Buchungsunterlagen von sechs auf zehn Jahre anzuheben. Davon ausgenommen bleiben die Handels- oder Geschäftsbriefe, für die weiterhin die sechsjährige Aufbewahrungsfrist gelten soll. Mehrheitlich abgelehnt wurde ein Antrag der PDS, alle Unterlagen in die zehnjährige Frist einzubeziehen. Keine Mehrheit fand auch ein Vorschlag der F.D.P., der von der CDU/CSU mitgetragen wurde, die Aufbewahrungsfrist lediglich für die Kreditinstitute um ein Jahr zu verlängern, um den Steuerfahndern zu ermöglichen, ihre Ermittlungen wegen Steuerhinterziehung aufgrund der Einführung der Zinsabschlagsteuer im Jahre 1992 abzuschließen. Bei einer weiterhin nur sechsjährigen Aufbewahrungsfrist wären die betroffenen Banken nicht mehr verpflichtet, Buchungsvorgänge des Jahres 1992 aufzubewahren. Die F.D.P. hielt es nicht für angemessen, der gesamten deutschen Wirtschaft diese Zusatzkosten aufzubürden, damit in einigen Fällen die Ermittlungen abgeschlossen werden können. Die CDU/CSU erinnerte an die gestrige Anhörung, in der sich alle Sachverständigen mit Ausnahme der Deutschen Steuer-Gewerkschaft gegen längere Aufbewahrungsfristen ausgesprochen hätten. Die Sozialdemokraten verwiesen auf moderne Technologien der Archivierung, die die Unternehmen nutzen könnten.

Beschlossen wurde darüber hinaus eine Änderung des Einkommensteuergesetzes, wonach die Pensionsrückstellungen in einem Zeitraum von vier Wirtschaftsjahren an die höhere Lebenserwartung angepaßt werden müssen. Der aufgrund neuer Sterbetafeln für die Pensionsrückstellungen der Unternehmen erforderliche Mehrbetrag soll über vier Wirtschaftsjahre verteilt werden, wobei die erste Stufe 1998 im Ergebnis ebenso wie in der Steuerbilanz eine "Nichtzuführung" sein könne. Die Nichtzuführung in diesem Jahr ist nach Angaben der Bundesregierung gerechtfertigt, weil die Unternehmen sonst gezwungen wären, ihre für den Jahresabschluß 1998 bereits weitgehend fertigen Berechnungen neu erstellen zu müssen. Der Finanzausschuß lehnte mit der Mehrheit von Koalition und PDS einen Antrag der F.D.P. ab, die für ein Wahlrecht der Unternehmen statt für eine gesetzliche Pflicht zur gleichmäßigen Verteilung des Mehrbetrags über vier Jahre plädiert hatte. Die Unionsfraktion unterstützte diesen Antrag unter Hinweis auf das Ergebnis der gestrigen Anhörung.

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Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/1998/9823002
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