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11/1999
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DER TIERSCHUTZ SOLL VERFASSUNGSRANG ERHALTEN (GESETZENTWÜRFE)

Bonn: (hib) re- Im Nachgang zur Initiative der F.D.P. (14/207) haben nunmehr auch SPD und Bündnis 90/Die Grünen (14/282) sowie die PDS (14/279) jeweils einen eigenen Gesetzentwurf zur Änderung des Grundgesetzes vorgelegt mit dem Ziel, den Tierschutz als Staatsziel in der Verfassung zu verankern. Die Herleitung der von der F.D.P. vorgeschlagenen verfassungsrechtlichen Absicherung des Tierschutzes aus Artikel 20a des Grundgesetzes ("Umweltschutz") genüge nach Auffassung der Regierungsfraktionen nicht. In ihm sei die "Arterhaltung und eventuell der Schutz der Lebensräume der Tiere vor Zerstörung enthalten" nicht aber der Schutz des einzelnen Tieres vor vermeidbaren "Leiden, Schäden oder Schmerzen". Diese Regelungslücke gelte es zu schließen mit Ergänzung des Grundgesetzes durch die Aufnahme eines Staatszieles Tierschutz in einem neuen Artikel 20b: "Tiere werden als Mitgeschöpfe geachtet. Sie werden vor nicht artgemäßer Haltung, vermeidbaren Leiden und in ihren Lebensräumen geschützt".

Der Gesetzentwurf der PDS sieht vor, in das Grundgesetz, wie bereits von der F.D.P. vorgeschlagen, einen neuen Absatz zum Artikel 20a einzufügen, in dem explizit auch auf die Zulässigkeit von Tierversuchen eingegangen wird. Der neue Absatz soll demzufolge lauten: "Tiere werden in ihrer artgemäßen Haltung vor der Zerstörung ihrer Lebensräume sowie vor vermeidbaren Schmerzen und Leiden geschützt. Tierversuche sind nur zulässig, wenn sie für die Entwicklung der Gesundheit von Menschen unerläßlich sind".

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Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/1999/9901106
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