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22/1999
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ÜBER INSTRUMENTE DER ARBEITSFÖRDERUNG INFORMIEREN (KLEINE ANFRAGE)

Bonn: (hib) as- Über die Wirksamkeit gesetzlicher Instrumente zur besseren Förderung der Wiedereingliederung von Arbeitslosen in den Arbeitsmarkt will die CDU/CSU informiert werden. In einer Kleinen Anfrage (14/332) verweisen die Abgeordneten auf die von der alten Bundesregierung eingeführten Möglichkeiten des Einarbeitungszuschusses, der Eingliederungsbeihilfe, der Eingliederungshilfe, der Lohnkostenzuschüsse für Ältere und das Sonderprogramm Aktion Beschäftigungshilfen für Langzeitarbeitslose. Von der Bundesregierung will die Fraktion wissen, in wie vielen Fällen 1998 die jeweiligen Instrumente in Anspruch genommen und welche Beträge jeweils gezahlt wurden. Die Zahlen sollen getrennt nach Ost- und Westdeutschland geliefert werden. Von Interesse ist auch, wie viele Dauerarbeitsplätze im letzten Jahr mit Hilfe der verschiedenen Eingliederungszuschüsse vor dem Hintergrund entstanden sind, daß Eingliederungszuschüsse jeweils nur für einen bestimmten Zeitraum gewährt werden und nach Ablauf des Zeitraums grundsätzlich von der Eingliederung des Arbeitsnehmer in das Unternehmen seines Arbeitgebers auszugehen ist. Gesagt werden soll ferner, wie oft es zu einer Rückforderung des Zuschusses gekommen ist, weil eine Eingliederung nicht dauerhaft zustande kam. Wie viele Arbeitnehmer 1998 durch Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen gefördert wurden und welcher gesamte Betrag insgesamt dafür aufgewandt worden ist, soll ebenfalls mitgeteilt werden.

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Verantwortlich: Dr. Yvonne Kempen
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Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/1999/9902203
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