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43/1999
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BVS: VORRANG FÜR �uml;ACHGERECHTE AUFGABENERLEDIGUNG�uml;

Berlin: (hib) Die Bundesanstalt für vereinigungsbedingte Sonderaufgaben (BvS), eine Nachfolgeeinrichtung der Treuhandanstalt, hatte Ende 1998 noch 8.700 Verträge zur Privatisierung ehemals volkseigenen Vermögens der DDR in ihrem Bestand. Dies berichtete der Präsident der Behörde, Günter Himstedt, am Montag mittag vor dem Ausschuß für die Angelegenheiten der neuen Länder, der in den Räumen der BvS am Berliner Alexanderplatz tagte. Dabei handele es sich um 4.200 Unternehmens- und 4.500 Liegenschaftsverträge. Allein 1998 sind nach den Worten Himstedts 6.770 Verträge beendet und 2.400 auf die Treuhand-Liegenschaftsgesellschaft (TLG) und auf die Bodenverwertungs- und -verwaltungsgesellschaft (BVVG) übertragen worden. Der Brutto-Vertragsbestand der BvS hatte rund 42.000 betragen. Bei "konservativer Schätzung", so Himstedt, erforderten etwa 3.000 Verträge eine intensive Betreuung. Wenn es gelänge, mit den Ländern Vereinbarungen über das Management der weniger betreuungsintensiven Verträge zu treffen, könnte dies dazu führen, daß die BvS nur noch das Management über die schwierigen Fälle behält. Als Vorbild könnte eine Vereinbarung mit dem Land Thüringen über die Finanzierung der ökologischen Altlastensanierung dienen, die zu Beginn dieses Jahres getroffen worden war.

Die Strategie "Erledigung vor Beendigung", wonach die Erledigung des verbleibenden Aufgabenbestandes der BvS Vorrang vor einer Beendigung der Tätigkeit dieser Behörde haben soll, bedeutet nach Angaben Himstedts nicht, die BvS zu einer Dauereinrichtung werden zu lassen. Entscheidend sei, die Leistungsträger mit den schwierigen Fällen zu betrauen und die Organisation so zu gestalten, daß möglichst wenig Reibungsverluste entstehen. Im Vordergrund müsse die "sachgerechte Aufgabenerledigung" stehen. Himstedt wies darauf hin, daß die BvS ihren Personalbestand 1998 von 1.259 auf 600 reduziert hat.

Die SPD-Fraktion erklärte, niemand werde etwas gegen eine vernünftige Beendigungsstrategie haben, wenn die Aufgabenerfüllung vorrangig bleibt. Die CDU/CSU begrüßte, daß die BvS aktiv werde, um Verträge mit den Ländern über eine gemeinsame Aufgabenerledigung abzuschließen.

Sperrfrist: 15.00 Uhr!

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Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/1999/9904301
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