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51/1999
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F.D.P.: BUNDESRAT SOLL STEUERGESETZE ABLEHNEN (ANTRAG)

Bonn: (hib) fi- Die F.D.P.-Fraktion fordert Bundesrat und Bundesregierung auf, alles zu tun, damit das Steuerentlastungsgesetz 1999/2000/2002, das Gesetz zum Einstieg in die ökologische Steuerreform und das Gesetz zur Neuregelung der geringfügigen Beschäftigungsverhältnisse in der Sitzung des Bundesrates am morgigen Freitag abgelehnt werden oder zumindest der Vermittlungsausschuß angerufen wird. In einem Antrag der Fraktion (14/549) wird die Bundesregierung ferner aufgefordert, bis zum 21. Juni ein Steuerrechtsänderungsgesetz vom Jahr 2000 an vorzulegen, mit dem die Steuerbelastung der Bürger und Unternehmen deutlich gesenkt wird, mit dem die Steuersätze inklusive Gewerbesteuer und Solidarzuschlag auf 15 bis höchstens 35 Prozent reduziert werden und in dem ein Familienleistungsausgleich entsprechend den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts enthalten ist. Gleichzeitig müßten steuerliche Sondertatbestände abgebaut werden, wobei im Ergebnis eine deutliche Nettoentlastung verlangt wird. Darüber hinaus wird der Bundestag aufgerufen, das Verhalten von Bundesfinanzminister Oskar Lafontaine zu mißbilligen. Zur Begründung heißt es, die drei Gesetze hätten ihre Ziele, die Bürger zu entlasten, die Arbeitslosigkeit abzubauen, mehr Arbeitsplätze zu schaffen und das deutsche Steuerrecht zu vereinfachen, nicht erreicht. Statt dessen seien massive Steuererhöhungen die Folge. Vor allem für die mittelständische Wirtschaft seien die Auswirkungen katastrophal, Arbeitsplätze seien unmittelbar gefährdet. Die Bürger wüßten nicht, woran sie sind, und die Unternehmen hielten Investitionen zurück, weil sie keinen klaren Entscheidungshorizont hätten, heißt es in dem Antrag.

Ein Antrag mit gleicher Zielrichtung liegt bereits von der CDU/CSU-Fraktion vor (14/536,siehehib50/99vom17.März).

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Verantwortlich: Dr. Yvonne Kempen
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Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/1999/9905109
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