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52/1999
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KONTROLLE DER NACHRICHTENDIENSTE STÄRKER BÜNDELN (GESETZENTWURF)

Bonn: (hib) in- Die parlamentarische Kontrolle nachrichtendienstlicher Tätigkeit des Bundes wollen SPD, CDU/CSU, Bündnis 90/Die Grünen und die F.D.P. stärker bündeln. Die vier Fraktionen haben deshalb einen Gesetzentwurf (14/539) mit dem Ziel vorgelegt, die Parlamentarische Kontrollkommission und das G10-Gremium des Bundestages in einem Kontrollorgan unter der neuen Bezeichnung Parlamentarisches Kontrollgremium zusammenzufassen. Angestrebt wird ferner, daß die Bundesregierung diesem neuen Gremium unter bestimmten Voraussetzungen Einsicht in Akten und Dateien gibt sowie die Anhörung von Mitarbeitern der Dienste gestattet und Besuche dort ermöglicht. Im Einzelfall soll das Parlamentarische Kontrollgremium zudem einen Sachverständigen mit Untersuchungen beauftragen können. Des weiteren soll Mitarbeitern der bundesdeutschen Nachrichtendienste künftig gestattet werden, sich in dienstlichen Angelegenheiten an das Parlamentarische Kontrollgremium zu wenden.

Koalition, Union und Liberale wollen außerdem erreichen, daß eine wechselseitige beratende Teilnahme der Vorsitzenden sowohl des neuen Kontrollgremiums als auch des bestehenden sogenannten Vertrauensgremiums aufgrund einer Vorschrift (§ 10 a) der Bundeshaushaltsordnung (BHO) sowie von deren Stellvertretern und weiteren beauftragten Mitgliedern an den Sitzungen beider Gremien ermöglicht wird. Durch eine Änderung der genannten BHO-Vorschrift soll schließlich gewährleistet werden, daß die Prüfungsberichte des Bundesrechnungshofes zu den Wirtschaftsplänen der Nachrichtendienste dem Parlamentarischen Kontrollgremium zuzuleiten sind. Bei der Beratung dieser Pläne und ihrem Vollzug müßten alle Mitglieder des neu einzurichtenden Kontrollgremiums und des Vertrauensgremiums wechselseitig an den Sitzungen beider Gremien teilnehmen können, so die vier Fraktionen.

Herausgeber: Deutscher Bundestag
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Verantwortlich: Dr. Yvonne Kempen
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Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/1999/9905202
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