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52/1999
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ÜBER NEUREGELUNG ZUR �uml;CHEINSELBSTÄNDIGKEIT�uml;INFORMIEREN (KLEINE ANFRAGE)

Bonn: (hib) as- Auf die "beispiellose Verunsicherung", die die Neuregelung zur Erfassung der sogenannten Scheinselbständigkeit, die am 1. Januar 1999 in Kraft trat, in vielen Bereichen des Wirtschaftslebens ausgelöst habe, verweist die F.D.P. in einer Kleinen Anfrage (14/510). Von der Bundesregierung wollen die Abgeordneten erfahren, wie diese die Neuregelung mit ihrem erklärten Ziel, die Gründung selbständiger Existenzen zu unterstützen, vereinbart und ob sie vorausgesehen habe, daß viele Unternehmen die Zusammenarbeit mit kleinen selbständigen Betrieben "schlicht aufkündigen", um der Gefahr zu entgehen, über Jahre hinweg möglicherweise Lohnsteuer- und Sozialversicherungsbeiträge nachentrichten zu müssen. Beurteilen soll die Bundesregierung unabhängige Schätzungen, wonach die Neuregelung allein in diesem Jahr zu mindestens 50.000 Geschäftsaufgaben von Ein-Mann-Unternehmen führen werde und mit welchen Steuermindereinnahmen als Folge davon zu rechnen ist. Die Fraktion will zudem wissen, wie die Bundesregierung auf die Beschwerden der Betroffenen reagiert, daß die Krankenkassen als Einzugsstellen, die ja eigene Beitragsinteressen haben, zu einer verbindlichen Entscheidung über den Status (Selbständiger oder Beschäftigter) in angemessener Frist nicht im Stande seien, so daß während der "unzumutbar langen Wartezeit" bereits erteilte Aufträge an die neuen Selbständigen storniert würden. Gesagt werden soll auch, ob die Regierung bereit ist, entsprechend den Interessen der neuen Selbständigen auf ein "sachgerechtes Verfahren" der Krankenkassen hinzuwirken.

Herausgeber: Deutscher Bundestag
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Verantwortlich: Dr. Yvonne Kempen
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Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/1999/9905207
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