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53/1999
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DEUTSCHE SCHULEN IM AUSLAND SOLLEN VERKAUFT WERDEN

Bonn: (hib) hh- Kritisch auseinandergesetzt hat sich der Rechnungsprüfungsausschuß am Freitag morgen mit der Liegenschaftsverwaltung des Auswärtigen Amtes für deutsche Schulen im Ausland.

Nach einem Bericht des Bundesrechnungshofs fördert das Auswärtige Amt zur Zeit rund 130 deutsche Schulen im Ausland. Etwa 80 Prozent dieser Schulen verfügten über eigene oder gemietete Liegenschaften, die eigenverantwortlich unterhalten würden. 20 Prozent der Schulen seien bundeseigene Liegenschaften zur kostenlosen Nutzung überlassen worden. Von den seit dem Jahr 1993 ständig steigenden Ausgaben für Baumaßnahmen im schulischen Bereich (1993: 3,8 Millionen DM; 1998: 32 Millionen DM) entfielen im Durchschnitt rund 75 Prozent auf bundeseigene Liegenschaften. Die unentgeltliche Überlassung bundeseigener Liegenschaften, so der Bundesrechnungshof, belaste nicht nur den Bund. Vielmehr würden die Schulträger in bundeseigenen Liegenschaften auch gegenüber solchen bevorzugt, die eigene oder gepachtete Liegenschaften eigenverantwortlich nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen und unter Ausschöpfung von selbstfinanzierten Mitteln bewirtschafteten.

Die Mitglieder des Rechnungsprüfungsausschusses schlossen sich diesem Urteil an. Sie forderten auch zur Entlastung des Bundeshaushaltes das Auswärtige Amt auf, ein Handlungskonzept zu erstellen und "in geeigneten Fällen" die Liegenschaften zu verkaufen. Insgesamt solle dies bei 23 Schulen geprüft werden. Zudem solle das Auswärtige Amt in geeigneten Fällen Baumaßnahmen in Regie der Schulträger zulassen. Der Vertreter des Auswärtigen Amtes erklärte, daß auch das Außenministerium die Liegenschaften verkaufen wolle. Er wies aber darauf hin, daß dies rechtlich nicht in allen Ländern möglich sei. So dürfen zum Beispiel in China keine Liegenschaften von Privatleuten erworben werden.

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Verantwortlich: Dr. Yvonne Kempen
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Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/1999/9905302
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