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55/1999
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ANSPRECHPARTNER BEI NORDSEE-UNGLÜCKSFÄLLEN BENENNEN (ANTRAG)

Bonn: (hib) um- Die F.D.P.-Fraktion fordert die Bundesregierung in einem Antrag (14/548) auf, die Verantwortlichkeiten zwischen Bund und Ländern im "Gemeinsamen Ausschuß Küstenwache" zu überprüfen und klare, für die betroffenen Gemeinden der Nordseeküste und der Inseln eindeutig zu erkennende Ansprechpartner bei Unglücksfällen zu benennen. Dazu soll der Koordinierungsverband Küstenwache mit dem Ziel einer besseren Zusammenarbeit mit den Küstenländern, einer besseren Datenvernetzung und einheitlicheren Dienstvorschriften umgestaltet werden. Geleitet werden soll der Koordinierungsverband nach den Vorstellungen der Liberalen von einem Kommandeur der Küstenwache, der von Bund und Ländern ernannt wird. Dieser soll zur Bekämpfung von Unglücksfällen auf Bundes- und Landesbehörden, Feuerwehren, Bergungs- und Rettungsfachleute zurückgreifen, um ein "optimales Krisenmanagement" zu gewährleisten. Neben eigenen Einsatzkräften soll er auch "privatwirtschaftliche Ressourcen" hinzuziehen können. Die F.D.P. schlägt ferner eine bessere Zusammenarbeit mit den Küstenanrainerstaaten Dänemark und Niederlande vor. In Zusammenarbeit mit diesen Staaten müsse die Regierung jederzeit eine "ausreichende Notschleppkapazität" der Gewässerschutzschiffe sicherstellen und über weitere technische Austattungen verfügen. Mittelfristig sollten die Anrainerstaaten gemeinsam eine ausreichende Schlepperkapazität finanzieren. Außerdem müsse die Ölbekämpfung und Strandreinigung verbessert werden. Die F.D.P. fordert die Regierung auf, dem 1996 in Kraft getretenen Bergungsabkommen beizutreten, um die Bergung von Schiffen, die zwischen verschiedenen Hoheitsgewässern driften, zu verbessern. Auch sollte sie an der Weiterentwicklung des Abkommens über Meeresverschmutzung (MARPOL) mitwirken, um den Schutz vor den ökologischen Folgen von Unfällen in internationalen Gewässern zu optimieren. Im Rahmen ihrer EU-Präsidentschaft sollte die Regierung schließlich darauf dringen, daß die Krisenbewältigung unter den Nordseeanrainerstaaten besser koordiniert wird.

Hintergrund des Antrags ist das Unglück des Holzfrachters "Pallas" vor Amrum, das gezeigt habe, daß die politische Krisenbewältigung durch die Verantwortlichen in Schleswig-Holstein und im Bund mangelhaft gewesen sei. Die "Inkompetenz der zuständigen Mitglieder der schleswig-holsteinischen Landesregierung" hat nach Auffassung der F.D.P. dafür gesorgt, daß der Schaden für Flora und Fauna der Nordsee, für den Tourismus und das Image des Landes größer als das unvermeidbare Maß geworden sei.

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Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/1999/9905507
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