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58/1999
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FÜR NEUES PARLAMENTARISCHES KONTROLLGREMIUM

Bonn: (hib) in- Die nachrichtendienstlichen Tätigkeiten des Bundes sollen effektiver kontrolliert werden. Der Innenausschuß billigte am Mittwoch vormittag gegen die PDS einen Gesetzentwurf der Fraktionen der SPD, der CDU/CSU, von Bündnis 90/Die Grünen und der F.D.P. (14/539), wonach ein neues parlamentarisches Gremium erweiterte Kontrollmöglichkeiten erhalten soll. Es soll die Aufgaben der Kommission nach dem Artikel 10 des Grundgesetzes und der Parlamentarischen Kontrollkommission übernehmen sowie künftig auch bis auf Kernbereiche der exekutiven Eigenverantwortung Akteneinsicht bei der Regierung erhalten und notfalls Sachverständige hören dürfen. Außerdem soll die Zusammenarbeit des Parlamentarischen Kontrollgremiums mit dem Vertrauensgremium nach der Bundeshaushaltsordnung verbessert werden.

In der Diskussion wurde von Initiatoren gesagt, daß der Gesetzentwurf Bemühungen regele, die schon in der vergangenen Legislaturperiode ergriffen worden waren. Sowohl SPD und Bündnis 90/Die Grünen als auch CDU/CSU und F.D.P. betonten, daß die Kontrolle der Nachrichtendienste intensiviert und das Verfahren vereinfacht werden soll. Der Entwurf sei daher unterstützenswert. Dabei machte die CDU/CSU darauf aufmerksam, daß der Gesetzentwurf frühere Zusagen der Regierung jetzt festgeschrieben habe. In der Sache sprach sich auch die PDS dafür aus. Sie lehnte den Gesetzentwurf jedoch ab, weil ihr Petitum, daß im Kontrollgremium jede Fraktion vertreten sein sollte, bei Enthaltung von Bündnis 90/Die Grünen abgelehnt wurde.

Im mitberatenden Rechtsausschuß wurde der vorliegende Gesetzentwurf bei Stimmenthaltung der PDS am heutigen vormittag ebenfalls beschlossen. Der Entwurf sei verfassungsmäßig und rechtsförmig unbedenklich. Seitens der CDU/CSU-Fraktion hatte man sich auf neun Mitglieder verständigt. Es sei wichtig, ein kleines Gremium zu haben, um effektiv arbeiten zu können.

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Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/1999/9905805
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