Deutscher Bundestag
English    | Français   
 |  Home  |  Sitemap  |  Kontakt  |  Fragen/FAQ
Druckversion  |       
Startseite > INFORMATIONS-CENTER > hib-Meldungen > 1999 >
64/1999
[ zurück ]   [ Übersicht ]   [ weiter ]

VOLLRAUSCHTÄTER SOLLEN HÄRTER BESTRAFT WERDEN (GESETZENTWURF)

Bonn: (hib) re- Die härtere Ahndung einer Vollrauschtat fordert die CDU/CSU-Fraktion. Dazu hat sie einen Gesetzentwurf (14/545) zur Änderung des Strafgesetzbuches (Rauschtaten-Strafschärfungsgesetz) vorgelegt. Ziel ist es, dem Gebot des gerechten Strafens und dem Gedanken der positiven Generalprävention Rechnung zu tragen. Beidem werde die absolute Strafrahmenobergrenze des Vollrauschtatbestandes von fünf Jahren Freiheitsstrafe vielfach nicht gerecht. Es sei nicht länger hinnehmbar, daß etwa einem Amokläufer, der im Vollrausch andere Menschen lebensgefährlich verletzt oder gar tötet, allenfalls die Strafrahmenobergrenze drohe.

Mit dem Gesetzentwurf greifen die Abgeordneten nachhaltige Forderungen der Praxis auf und entsprechen der Kritik eines Teils der Wissenschaft.

Herausgeber: Deutscher Bundestag
Bonn, Bundeshaus, Telefon 02 28 / 1 62 56 42, Telefax 1 62 61 91
Verantwortlich: Dr. Yvonne Kempen
Redaktionsmitglieder: Dr. Bernard Bode, Andrea Kerstges, Michael Klein, Silvia Möller, Dr. Volker Müller

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/1999/9906402
Seitenanfang [TOP]
Druckversion Druckversion
hib - heute im bundestag

Kontakt
Deutscher Bundestag
Pressezentrum
Platz der Republik 1
11011 Berlin
Tel.: (030) 2 27-3 56 42
Fax: (030) 2 27-3 61 91

Verantwortlich:
Uta Martensen

Redaktionsmitglieder:
Dr. Bernard Bode, Michael Klein, Dr. Volker Müller, Bernadette Schweda, Siegfried Wolf