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72/1999
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KEINE NOTWENDIGKEIT FÜR ABSCHIEBESTOPP VON KURDEN GESEHEN (ANTWORT)

Bonn: (hib) in- Die Bundesregierung sieht derzeit keine Notwendigkeit für einen Abschiebestopp von in Deutschland lebenden Kurden. Dies teilt sie in ihrer Antwort (14/734) auf eine Kleine Anfrage der PDS (14/589) mit. Das Asylverfahren, so die Regierung weiter, sehe eine Vielzahl von Rechtsmöglichkeiten zum Schutz der Asylbewerber vor. Auch nach einem abgeschlossenem Verfahren erfolge eine Abschiebung nur dann, wenn entsprechende Vorschriften des Ausländergesetzes dieser nicht entgegenstünden. Dies werde in jedem Einzelfall sorgfältig geprüft. Es sei insofern nicht richtig, daß jedem türkischen Staatsangehörigen kurdischer Volkszugehörigkeit, der abgeschoben werden soll, entsprechende Gefahren konkret drohten. Die Regierung verweist im übrigen darauf, ein Abschiebestopp müsse von den Ländern, welche das Ausländergesetz in eigener Verantwortung ausführten, angeordnet und die Zustimmung beim Bundesinnenministerium beantragt werden. Dies sei bisher nicht geschehen. Weiteren Angaben zufolge sind im Rahmen eines deutsch-türkischen Briefwechsels aus dem Jahre 1995, der Sicherheitsgarantien für abgeschobene Kurden versprach, bis März dieses Jahres insgesamt 34 Personen in die Türkei abgeschoben worden. Der Bundesregierung ist in diesem Zusammenhang eigenen Angaben zufolge bisher kein Fall bekannt geworden, in dem die abgegebenen Garantien nicht eingehalten worden sind.

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Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/1999/9907206
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