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75/1999
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GEBÜHREN FÜR GERICHTLICHE TÄTIGKEITEN ANHEBEN (GESETZENTWURF)

Bonn: (hib) re- Die Gerichts- und die Gerichtsvollziehergebühren sollen erhöht werden. Das sieht ein Gesetzentwurf (14/598) des Bundesrates zur "Änderung des Gerichtskostengesetzes und anderer Gesetze" vor. Die angespannte Lage der Haushalte der Länder erfordere eine Anpassung der Gebühren für die Tätigkeit der Gerichte, heißt es in der Begründung der Länderkammer.

Geplant ist unter anderem, den Gebührensatz für Mahnverfahren anzuheben, um die Kostenunterdeckung auszugleichen, die durch die 1994 eingeführte Pauschalierung der Auslagen für Zustellungen und Telekommunikationsdienstleistungen entstanden ist. Die Zustellung eines Mahnbescheides verursache derzeit Kosten in Höhe von 11 DM, die Zustellung eines Mahn- und Vollstreckungsbescheides 22 DM. Pauschal abgedeckt für eine Zustellung sind davon jedoch nur 10 bzw. 20 DM. Die Mehrkosten gehen zu Lasten der Landeskasse. Um dieses Defizit auszugleichen, soll der Gebührensatz von derzeit 0,5 auf 0,75 angehoben werden.

Ferner soll für die Erteilung einer Einzelauskunft aus dem Schuldnerverzeichnis eine Gebühr in Höhe von 25 DM eingeführt werden. Auch schlägt der Bundesrat vor, die Gebührensätze in erstinstanzlichen Verfahren vor den Oberverwaltungsgerichten denen in Berufungsverfahren anzugleichen. Sodann möchte man einzelne Festgebühren, insbesondere die Gebühren in Strafsachen, angemessen erhöhen. Als strukturelle Änderung des Gerichtskostengesetzes ist vorgesehen, das Pauschalgebührensystem auf den zweiten Rechtszug in Zivilprozeßverfahren (ohne Familiensachen) und Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes in Zivilsachen auszudehnen. Die durch das Kostenrechtsänderungsgesetz 1994 eingeführte pauschale Verfahrensgebühr für Prozeßverfahren erster Instanz (ohne Familiensachen) habe zu einer spürbaren Arbeitserleichterung bei den Gerichten geführt, heißt es in der Begründung.

Mit der Änderung des Gesetzes über Kosten der Gerichtsvollzieher beabsichtigt der Bundesrat sodann eine Erhöhung der Wertgebühren. Dadurch kann der den Ländern verbleibende Gebührenanteil "spürbar" gesteigert werden. Bisher sei den Ländern nur ein geringer Anteil der Einnahmen zur Deckung der Besoldung der Gerichtsvollzieher verblieben, so der Bundesrat. Auch ist eine Änderung des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten geplant. Danach soll die Mindestgebühr im gerichtlichen Verfahren für Ordnungswidrigkeiten auf 80 DM angehoben werden.

Der Bundesrat erwartet aus den Änderungen Mehreinnahmen für die Länder in einer Größenordnung von rund 250 Millionen DM. Für den Bund wird die Änderung des Gesetzes über die Kosten der Gerichtsvollzieher zu Mehrausgaben führen, deren Höhe allerdings nicht bestimmbar ist. Die Gemeinden müßten ebenfalls mit Kostenmehrbelastungen rechnen. Diese seien allerdings geringfügig. Der Bundesrat weist auch darauf hin, daß aufgrund der Verteuerung der gerichtlichen Verfahren und einer größeren Zahl von Vollstreckungsverfahren Auswirkungen auf das Preisniveau, insbesondere das Verbraucherpreisniveau, nicht ausgeschlossen werden könnten.

In ihrer Stellungnahme lehnt die Bundesregierung den vom Bundesrat vorgelegten Entwurf ab. Nach Aussage der Regierung würden die vorgeschlagenen Gebührenerhöhungen der "wieder angelaufenen" Konjunktur schaden. Vor allem Gebührenerhöhung für Mahnverfahren um 50 % und die Erhöhung der Gerichtsvollziehergebühren würden zu einer erheblichen Belastung gerade der mittelständischen Wirtschaft führen. Ebenfalls hart treffe der Entwurf solche Bürgerinnen und Bürger, die unverschuldet in eine Notlage geraten seien, zum Beispiel weil sie ihren Arbeitsplatz verloren hätten.

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Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/1999/9907504
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