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78/1999
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EXPERTEN BEGRÜSSEN KLARSTELLUNG DER PFLEGEVERSICHERUNG

Bonn: (hib) ge- Die Experten der Krankenkassen, der Pflegedienste und der Betroffenenverbände begrüßten am Mittwoch vormittag in einer Öffentlichen Anhörung des Gesundheitsausschusses das Ziel der Koalitionsfraktionen und des Bundesrates, die leistungsrechtlichen Vorschriften der Pflegeversicherung zu ändern und klarzustellen. Die Änderung sei notwendig und müsse zügig erfolgen. Darüber hinaus sei aber eine weitere sorgfältige Beratung des Pflegeversicherungsgesetzes erforderlich, um Demenzkranken und geistig Behinderten gerecht zu werden. Der zur Diskussion stehende Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Elften Buches Sozialgesetzbuch (14/407) von SPD und B90/Grüne sieht unter anderem vor, sicherzustellen, daß das Pflegegeld nicht nur den Pflegebedürftigen selbst, sondern auch der Pflegeperson, die die häusliche Pflege unentgeltlich übernommen hat, möglichst ungeschmälert erhalten bleibt. Darüber hinaus sollen die leistungsrechtlichen Höchstbeträge bei Tages- und Nachtpflege den Beträgen bei der Pflegesachleistung angepaßt und angehoben werden. Weitere Neuerungen sehen vor, die Mindestpflegezeit der Pflegeperson bei der Kurzzeitpflege wegfallen zu lassen sowie auf die Rückforderung des Pflegegeldes im Sterbemonat des Pflegebedürftigen zu verzichten.

Während sich die Experten weitestgehend darin einig waren, daß die Begutachtungsrichtlinien für den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung geändert werden müsse, gab es unterschiedliche Einschätzungen der finanziellen Folgen einer solchen Änderung. Je nach geschätzter Anzahl der Demenzkranken in Heimen, so der Vertreter des AOK-Bundesverbandes, sei mit Zusatzkosten von 1,2 Milliarden DM bis 2,5 Milliarden DM zu rechnen. Man könne jedoch davon ausgehen, daß die Zahlen, die bei Verabschiedung der Pflegeversicherung zugrunde gelegt wurden, weiterhin Bestand haben und mit einer Beitragssatzstabilität bis zum Jahr 2010 zu rechnen ist. Unsichere Faktoren seien allerdings die Entwicklung auf dem Arbeitsmarkt und im Gesundheitswesen. Die Menschen würden nicht nur älter, sondern blieben auch länger gesund. Im Alter komme dann jedoch der Einstieg in eine höhere Pflegestufe. Die Kostenentwicklung sei deshalb nicht vorhersehbar. Letztlich, so der AOK-Experte, sei es eine politische Entscheidung, was man bereit sei, für eine bessere Versorgung von Demenzkranken und geistig Behinderten auszugeben. Vor allem bei der Mobilität der Demenzkranken, die für diese essentiell sei, sei es notwendig, die bisher geltenden Begutachtungsrichtlinien zu verändern. So falle bisher ein Spaziergang, der für die Kranken sowie für die Angehörigen sehr wichtig ist, nicht unter das Kriterium der Mobilität. Auch der Vorsitzende der Alzheimer Gesellschaft betonte, die Begutachtungsrichtlinien seien zu funktional ausgerichtet und reichten nicht aus. Auch solle der Medizinische Dienst nicht nur begutachten, sondern auch versuchen, die zu Pflegenden und die Angehörigen zu beraten und Pflegepläne zu erstellen. Ebenso wie sein Vorredner betonte auch dieser Sachverständige, der Medizinische Dienst müsse häufiger prüfen, ob Tagespflege in angemessenes Instrument ist. Die Tagespflege sei bisher in Deutschland noch zu sehr ausgeblendet.

Die Vertreter der Betroffenenverbände stellten die Notwendigkeit heraus, langfristig den Bedarf der Kranken zu formulieren, und dann zu sagen, was vernünftig und finanzierbar ist. Das brauche aber Zeit. Während die Vertreter der Krankenkassen und der Pflegeverbände die Pflegeversicherung als Ganzes durchaus positiv beurteilten, betonte eine Vertreterin der Betroffenenverbände, die derzeitige Praxis habe mit menschenwürdiger Versorgung nichts zu tun. Die gesamte Begutachtungspraxis müsse neu geschaltet und eine ganzheitliche Betrachtung des Individuums in den Vordergrund gestellt werden.

Herausgeber: Deutscher Bundestag
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Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/1999/9907803
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