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83/1999
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ERFOLGE BEI DER RÜCKFÜHRUNG VON DDR-VERMÖGENSWERTEN (ANTWORT)

Bonn: (hib) nl- Die Bemühungen um die Rückführung von Vermögenswerten der DDR zeigen Erfolge. Darauf verweist die Bundesregierung in ihrer Antwort (14/783) auf eine Kleine Anfrage der PDS (14/701). Einzelne Verfahren seien bereits erfolgreich abgeschlossen worden. Es sei damit zu rechnen, daß allein aus dem "Komplex Gerlach" dreistellige Millionensummen eingenommen werden. Wegen der langen Verfahrensdauer könne mit endgültigen Ergebnissen erst ab 2000/2001 gerechnet werden. Die Bundesregierung hat nach eigenen Angaben die bis Ende 1998 befristete Tätigkeit der Arbeitsgruppe "Koordinierte Ermittlungen" bis Ende 1999 verlängert. Im In- und Ausland seien weitere zivilrechtliche Verfahren eingeleitet worden. Im sogenannten "Schlaff-Komplex" seien Zivilklagen anhängig, deren Streitwerte mehr als 200 Millionen DM betrügen. In diesem Zusammenhang seien neue Verfahren wegen Mißbrauchs und unberechtigter DM-Auszahlungen im Transferrubel-Verrechnungsverkehr eröffnet worden. Laufende Maßnahmen zur Ermittlung und Rückführung von Vermögenswerten wie das "Novum-Verfahren" mit einem Streitwert von 450 Millionen seien nach dem Regierungswechsel weitergeführt worden, heißt es in der Antwort.

Das von der Staatsanwaltschaft Rostock geführte Ermittlungsverfahren zur Privatisierung der Bestwood GmbH Ribnitz-Damgarten sei noch nicht abgeschlossen. Bei der Privatisierung der Holzbau Sternberg GmbH geht die Regierung von einer Schadenshöhe von 1,3 Millionen DM, bei der Bautechnik Center Thurau GmbH von 4,9 Millionen DM, bei der Hoch- und Tiefbau Parchim GmbH von 4,8 Millionen DM, bei der Bestwood GmbH von 5,4 Millionen DM und bei der Strelitzer Bau GmbH von 12,5 Millionen DM aus. Eingeklagt worden seien Schäden nur in den Fällen und mit den Teilbeträgen, bei denen die Rechtsverfolgung mit Blick auf die Vermögenslage der Schuldner nicht von vornherein aussichtslos sei. Die Vollstreckung von Schadensersatzansprüchen sei bisher erfolglos geblieben. Das im Zusammenhang mit der Privatisierung von Leuna/Minol eingeleitete strafrechtliche Ermittlungsverfahren ist der Antwort zufolge von der Staatsanwaltschaft Magdeburg eingestellt und nach Kenntnis der Regierung nicht wieder aufgenommen worden. Nach der Bundesregierung vorliegenden Informationen könne nicht festgestellt werden, ob es zu Unregelmäßigkeiten gekommen sei. Die Bundesregierung hält es nach eigenen Angaben für schädlich, die "sensiblen Ermittlungen" bei der Aufarbeitung des Verbleibs von DDR-Vermögen öffentlich bekanntzumachen und zu diskutieren.

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Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/1999/9908308
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