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83/1999
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DECKUNGSMÖGLICHKEITEN FÜR GUS-STAATEN EINGESCHRÄNKT (ANTWORT)

Bonn: (hib) wi- Der Interministerielle Ausschuß für Ausfuhrgewährleistungen hat die Deckungsmöglichkeiten zur Absicherung von Exporten nach Rußland, in die Ukraine und nach Weißrußland einschränken müssen. Das berichtet die Bundesregierung in ihrer Antwort (14/775) auf eine Kleine Anfrage der CSU/CSU (14/697) zur Förderung von Wirtschaftsbeziehungen in die Gemeinschaft Unabhängiger Staaten (GUS). Die Deckungspolitik werde überschattet durch die Wirtschafts- und Finanzkrise in diesen Ländern und dem dadurch verursachten deutlich schlechteren Zahlungsverhalten. Inzwischen seien in diesen Ländern "erhebliche Überfälligkeiten" aufgelaufen, die zum Teil bereits aus dem Bundeshaushalt hätten entschädigt werden müssen. Eine erneute stärkere Öffnung der Deckungsmöglichkeiten setze vor allem voraus, so die Regierung, daß erfolgversprechende Ansätze eines besseren Zahlungsverhaltens gefunden werden. Darüber stehe die Bundesregierung in Kontakt mit den Regierungen. In den Gesprächen gehe es darum, daß die Partner verläßliche Rahmenbedingungen für die Abwicklung von bundesgedeckten Sondergeschäften schaffen, ohne die ein langfristiger Schuldendienst nicht möglich sei. Im Falle Weißrußland könnten derzeit keine Neudeckungen für Geschäfte übernommen werden, die durch Staatsgarantien gesichert sind, weil in diesem Bereich erhebliche Überfälligkeiten aufgetreten seien. Deckungen für kurzfristige Geschäfte mit einem privaten Besteller, dessen Bonität außer Zweifel stehe, sowie für langfristig angelegte Projektfinanzierungen und Geschäfte auf Gegengeschäftsbasis seien aber weiterhin möglich, so die Regierung.

Die Nichtbedienung einer Staatsgarantie könne dazu führen, heißt es in der Antwort weiter, daß keine Neudeckungen auf Geschäfte, die durch Staatsgarantien besichert sind, übernommen werden, solange keine zufriedenstellende Regelung zur Lösung des Schadensfalles gefunden wird. In einem solchen Fall seien aber weiterhin Deckungen für Geschäfte möglich, die nicht durch Staatsgarantien, sondern durch andere Sicherheiten besichert sind. Durch die Finanzkrise in Rußland im letzten Jahr habe es Einbrüche in den Handelsbeziehungen mit den drei Ländern gegeben, stellt die Regierung fest. Wichtige Lieferungen in der Nahrungsmittel- und Landmaschinenindustrie seien weitgehend zum Erliegen gekommen. Gleiches gelte für den Dienstleistungssektor. Die weitere Entwicklung werde entscheidend von einer Stabilisierung der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen in diesen Ländern abhängen, betont die Regierung. Prognosen über künftige Handelsvolumina seien angesichts des unsicheren Umfeldes derzeit nicht möglich.

Die Bundesregierung erklärt, sie wolle die Präferenzregelungen für Lieferungen aus den neuen Ländern in die GUS beibehalten. Diese besagen, daß bei Überschreiten der jeweiligen Orientierungsgrößen sowie bei Projektfinanzierungen und Geschäften auf Gegengeschäftsbasis der Lieferanteil aus den neuen Ländern in der Regel 50 Prozent betragen muß. Die Bundesregierung strebt nach eigener Aussage nicht an, das staatsgarantierte Geschäft noch weiter auszudehnen. Vielmehr soll das Geschäft mit dem privaten Sektor im Rahmen des "risikomäßig Vertretbaren" ausgebaut werden.

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Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/1999/9908311
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